Römische Geschichte Book 1
by
Theodor Mommsen

Part 1 out of 5







The following e-text of Mommsen's Roemische Geschichte contains some
(ancient) Greek quotations. The character set used for those
quotations is a modern Greek character set. Therefore, aspirations are
not marked in Greek words, nor is there any differentiation between
the different accents of ancient Greek and the subscript iotas are
missing as well.

Theodor Mommsen
Roemische Geschichte
Erstes Buch
Bis zur Abschaffung des roemischen Koenigtums

Vorrede zu der zweiten Auflage
Die neue Auflage der 'Roemischen Geschichte' weicht von der frueheren
betraechtlich ab. Am meisten gilt dies von den beiden ersten Buechern, welche
die ersten fuenf Jahrhunderte des roemischen Staats umfassen. Wo die
pragmatische Geschichte beginnt, bestimmt und ordnet sie durch sich selbst
Inhalt und Form der Darstellung; fuer die fruehere Epoche sind die
Schwierigkeiten, welche die Grenzlosigkeit der Quellenforschung und die Zeit-
und Zusammenhanglosigkeit des Materials dem Historiker bereiten, von der Art,
dass er schwerlich andern und gewiss sich selber nicht genuegt. Obwohl der
Verfasser des vorliegenden Werkes mit diesen Schwierigkeiten der Forschung und
der Darstellung ernstlich gerungen hat, ehe er dasselbe dem Publikum vorlegte,
so blieb dennoch notwendig, hier noch viel zu tun und viel zu bessern. In diese
Auflage ist eine Reihe neu angestellter Untersuchungen, zum Beispiel ueber die
staatsrechtliche Stellung der Untertanen Roms, ueber die Entwicklung der
dichtenden und bildenden Kuenste, ihren Ergebnissen nach aufgenommen worden.
Ueberdies wurden eine Menge kleinerer Luecken ausgefuellt, die Darstellung
durchgaengig schaerfer und reichlicher gefasst, die ganze Anordnung klarer und
uebersichtlicher gestellt. Es sind ferner im dritten Buche die inneren
Verhaeltnisse der roemischen Gemeinde waehrend der Karthagischen Kriege nicht,
wie in der ersten Ausgabe, skizzenhaft, sondern mit der durch die Wichtigkeit
wie die Schwierigkeit des Gegenstandes gebotenen Ausfuehrlichkeit behandelt
worden.
Der billig Urteilende und wohl am ersten der, welcher aehnliche Aufgaben zu
loesen unternommen hat, wird es sich zu erklaeren und also zu entschuldigen
wissen, dass es solcher Nachholungen bedurfte. Auf jeden Fall hat der Verfasser
es dankbar anzuerkennen, dass das oeffentliche Urteil nicht jene leicht
ersichtlichen Luecken und Unfertigkeiten des Buches betont, sondern vielmehr wie
den Beifall so auch den Widerspruch auf dasjenige gerichtet hat, darin es
abgeschlossen und fertig war.
Im uebrigen hat der Verfasser das Buch aeusserlich bequemer einzurichten
sich bemueht. Die Varronische Zaehlung nach Jahren der Stadt ist im Texte
beibehalten; die Ziffern am Rande * bezeichnen das entsprechende Jahr vor
Christi Geburt. Bei den Jahresgleichungen ist durchgaengig das Jahr 1 der Stadt
dem Jahre 753 vor Christi Geburt und dem Olympiadenjahr 6, 4 gleichgesetzt
worden; obgleich, wenn die verschiedenen Jahresanfaenge des roemischen
Sonnenjahres mit dem 1. Maerz, des griechischen mit dem 1. Juli beruecksichtigt
werden, nach genauer Rechnung das Jahr 2 der Stadt den letzten zehn Monaten des
Jahres 753 und den zwei ersten des Jahres 752 v. Chr. sowie den vier letzten
Monaten von Ol. 6, 3 und den acht ersten von Ol. 6, 4 entsprechen wuerde. Das
roemische und griechische Geld ist durchgaengig in der Art reduziert worden,
dass Pfundas und Sesterz, Denar und attische Drachme als gleich genommen und
fuer alle Summen ueber 100 Denare der heutige Gold-, fuer alle Summen bis zu 100
Denaren der heutige Silberwert des entsprechenden Gewichtsquantums zugrunde
gelegt wurde, wobei das roemische Pfund (= 327,45 Gramm) Geld gleich 4000
Sesterzen nach dem Verhaeltnis des Goldes zum Silber 1:15,5 zu 304« Talern
preussisch, der Denar nach Silberwert zu 7 Groschen preussisch angesetzt wird.
Die dem ersten Bande beigefuegte Kiepertsche Karte wird die militaerische
Konsolidierung Italiens anschaulicher darstellen, als die Erzaehlung es vermag.
Die Inhaltsangaben am Rande werden dem Leser die Uebersicht erleichtern. Ein
alphabetisches Inhaltsverzeichnis wird dem dritten Bande beigegeben werden **,
da anderweitige Obliegenheiten es dem Verfasser unmoeglich machen, das Werk so
rasch, wie er es wuenschte, zu foerdern.
-------------
* Hier in Klammern im Text.
** Karte und Register sind hier weggelassen.
-------------
Breslau, im November 1856
Die Aenderungen, welche der Verfasser in dem zweiten und dritten Bande
dieses Werkes bei der abermaligen Herausgabe zu machen veranlasst gewesen ist,
sind zum groesseren Teil hervorgegangen aus den neu aufgefundenen Fragmenten des
Licinianus, welche er durch die zuvorkommende Gefaelligkeit des Herausgebers,
Herrn Karl Pertz, bereits vor ihrem Erscheinen in den Aushaengebogen hat
einsehen duerfen und die zu unserer lueckenhaften Kunde der Epoche von der
Schlacht bei Pydna bis auf den Aufstand des Lepidus manche nicht unwichtige
Ergaenzung, freilich auch manches neue Raetsel hinzugefuegt haben.
Breslau, im Mai 1857
Vorrede zu der dritten bis neunten Auflage
Die dritte (vierte, fuenfte, sechste, siebente, achte und neunte) Auflage
wird man im ganzen von den vorhergehenden nicht betraechtlich abweichend finden.
Kein billiger und sachkundiger Beurteiler wird den Verfasser eines Werkes, wie
das vorliegende ist, verpflichtet erachten, fuer dessen neue Auflagen jede
inzwischen erschienene Spezialuntersuchung auszunutzen, das heisst zu
wiederholen. Was inzwischen aus fremden oder aus eigenen, seit dem Erscheinen
der zweiten Auflage angestellten Forschungen sich dem Verfasser als versehen
oder verfehlt ergeben hat, ist wie billig berichtet worden; zu einer Umarbeitung
groesserer Abschnitte hat sich keine Veranlassung dargeboten. Eine Ausfuehrung
ueber die Grundlagen der roemischen Chronologie im vierzehnten Kapitel des
dritten Buches ist spaeterhin in umfassender und dem Stoffe angemessener Weise
in einer besonderen Schrift ('Die roemische Chronologie bis auf Caesar'. Zweite
Auflage. Berlin 1859) vorgelegt und deshalb hier jetzt auf die kurze Darlegung
der Ergebnisse von allgemein geschichtlicher Wichtigkeit eingeschraenkt worden.
Im uebrigen ist die Einrichtung nicht veraendert.
Berlin, am 1. Februar 1861; am 29. Dezember 1864; am 11. April 1868; am 4.
August 1874; am 21. Juli 1881; am 15. August 1887; am 1. Oktober 1902.
Meinem Freunde
Moritz Haupt
In Berlin
Erstes Buch
Bis zur Abschaffung des roemischen Koenigtums


Ta palaistera saph/o/s men eyrein dia chronoy pl/e/thos ad?nata /e/n. Ek de
tekm/e/ri/o/n /o/n epi makrotaton skopo?nti moi piste?sai xymbainei oy megala
nomiz/o/ genesthai, o?te kata to?s polemoys oite es ta alla.
Die aelteren Begebenheiten liessen sich wegen der Laenge der Zeit nicht
genau erforschen; aber aus Zeugnissen, die sich mir bei der Pruefung im grossen
Ganzen als verlaesslich erwiesen, glaube ich, dass sie nicht erheblich waren,
weder in bezug auf die Kriege noch sonst.
Thukydides
1. Kapitel
Einleitung
Rings um das mannigfaltig gegliederte Binnenmeer, das tief einschneidend in
die Erdfeste den groessten Busen des Ozeans bildet und, bald durch Inseln oder
vorspringende Landfesten verengt, bald wieder sich in betraechtlicher Breite
ausdehnend, die drei Teile der Alten Welt scheidet und verbindet, siedelten in
alten Zeiten Voelkerstaemme sich an, welche, ethnographisch und
sprachgeschichtlich betrachtet, verschiedenen Rassen angehoerig, historisch ein
Ganzes ausmachen. Dies historische Ganze ist es, was man nicht passend die
Geschichte der alten Welt zu nennen pflegt, die Kulturgeschichte der Anwohner
des Mittelmeers, die in ihren vier grossen Entwicklungsstadien an uns
vorueberfaehrt: die Geschichte des koptischen oder aegyptischen Stammes an dem
suedlichen Gestade, die der aramaeischen oder syrischen Nation, die die
Ostkueste einnimmt und tief in das innere Asien hinein bis an den Euphrat und
Tigris sich ausbreitet, und die Geschichte des Zwillingsvolkes der Hellenen und
der Italiker, welche die europaeischen Uferlandschaften des Mittelmeers zu ihrem
Erbteil empfingen. Wohl knuepft jede dieser Geschichten an ihren Anfaengen an
andere Gesichts- und Geschichtskreise an; aber jede auch schlaegt bald ihren
eigenen abgesonderten Gang ein. Die stammfremden oder auch stammverwandten
Nationen aber, die diesen grossen Kreis umwohnen, die Berber und Neger Afrikas,
die Araber, Perser und Inder Asiens, die Kelten und Deutschen Europas, haben mit
jenen Anwohnern des Mittelmeers wohl auch vielfach sich beruehrt, aber eine
eigentlich bestimmende Entwicklung doch weder ihnen gegeben noch von ihnen
empfangen; und soweit ueberhaupt Kulturkreise sich abschliessen lassen, kann
derjenige als eine Einheit gelten, dessen Hoehepunkt die Namen Theben, Karthago,
Athen und Rom bezeichnen. Es haben jene vier Nationen, nachdem jede von ihnen
auf eigener Bahn zu einer eigentuemlichen und grossartigen Zivilisation gelangt
war, in mannigfaltigster Wechselbeziehung zueinander alle Elemente der
Menschennatur scharf und reich durchgearbeitet und entwickelt, bis auch dieser
Kreis erfuellt war, bis neue Voelkerschaften, die bis dahin das Gebiet der
Mittelmeerstaaten nur wie die Wellen den Strand umspuelt hatten, sich ueber
beide Ufer ergossen und, indem sie die Suedkueste geschichtlich trennten von der
noerdlichen, den Schwerpunkt der Zivilisation verlegten vom Mittelmeer an den
Atlantischen Ozean. So scheidet sich die alte Geschichte von der neuen nicht
bloss zufaellig und chronologisch; was wir die neue Geschichte nennen, ist in
der Tat die Gestaltung eines neuen Kulturkreises, der in mehreren seiner
Entwicklungsepochen wohl anschliesst an die untergehende oder untergegangene
Zivilisation der Mittelmeerstaaten wie diese an die aelteste indogermanische,
aber auch wie diese bestimmt ist, eine eigene Bahn zu durchmessen und
Voelkerglueck und Voelkerleid im vollen Masse zu erproben: die Epochen der
Entwicklung, der Vollkraft und des Alters, die beglueckende Muehe des Schaffens
in Religion, Staat und Kunst, den bequemen Genuss erworbenen materiellen und
geistigen Besitzes, vielleicht auch dereinst das Versiegen der schaffenden Kraft
in der satten Befriedigung des erreichten Zieles. Aber auch dieses Ziel wird nur
ein vorlaeufiges sein; das grossartigste Zivilisationssystem hat seine
Peripherie und kann sie erfuellen, nimmer aber das Geschlecht der Menschen, dem,
so wie es am Ziele zu stehen scheint, die alte Aufgabe auf weiterem Felde und in
hoeherem Sinne neu gestellt wird.
Unsere Aufgabe ist die Darstellung des letzten Akts jenes grossen
weltgeschichtlichen Schauspiels, die alte Geschichte der mittleren unter den
drei Halbinseln, die vom noerdlichen Kontinent aus sich in das Mittelmeer
erstrecken. Sie wird gebildet durch die von den westlichen Alpen aus nach Sueden
sich verzweigenden Gebirge. Der Apennin streicht zunaechst in suedoestlicher
Richtung zwischen dem breiteren westlichen und dem schmalen oestlichen Busen des
Mittelmeers, an welchen letzteren hinantretend er seine hoechste, kaum indes zu
der Linie des ewigen Schnees hinansteigende Erhebung in den Abruzzen erreicht.
Von den Abruzzen aus setzt das Gebirge sich in suedlicher Richtung fort, anfangs
ungeteilt und von betraechtlicher Hoehe; nach einer Einsattlung, die eine
Huegellandschaft bildet, spaltet es sich in einen flacheren suedoestlichen und
einen steileren suedlichen Hoehenzug und schliesst dort wie hier mit der Bildung
zweier schmaler Halbinseln ab. Das noerdlich zwischen Alpen und Apennin bis zu
den Abruzzen hinab sich ausbreitende Flachland gehoert geographisch und bis in
sehr spaete Zeit auch historisch nicht zu dem suedlichen Berg- und Huegelland,
demjenigen Italien, dessen Geschichte uns hier beschaeftigt. Erst im siebenten
Jahrhundert Roms wurde das Kuestenland von Sinigaglia bis Rimini, erst im achten
das Potal Italien einverleibt; die alte Nordgrenze Italiens sind also nicht die
Alpen, sondern der Apennin. Dieser steigt von keiner Seite in steiler Kette
empor, sondern breit durch das Land gelagert und vielfache, durch maessige
Paesse verbundene Taeler und Hochebenen einschliessend gewaehrt er selbst den
Menschen eine wohl geeignete Ansiedelungsstaette, und mehr noch gilt dies von
dem oestlich, suedlich und westlich an ihn sich anschliessenden Vor- und
Kuestenland. Zwar an der oestlichen Kueste dehnt sich, gegen Norden von dem
Bergstock der Abruzzen geschlossen und nur von dem steilen Ruecken des Garganus
inselartig unterbrochen, die apulische Ebene in einfoermiger Flaeche mit schwach
entwickelter Kuesten- und Strombildung aus. An der Suedkueste aber zwischen den
beiden Halbinseln, mit denen der Apennin endigt, lehnt sich an das innere
Huegelland eine ausgedehnte Niederung, die zwar an Haefen arm, aber wasserreich
und fruchtbar ist. Die Westkueste endlich, ein breites, von bedeutenden
Stroemen, namentlich dem Tiber, durchschnittenes, von den Fluten und den einst
zahlreichen Vulkanen in mannigfaltigster Tal- und Huegel-, Hafen- und
Inselbildung entwickeltes Gebiet, bildet in den Landschaften Etrurien, Latium
und Kampanien den Kern des italischen Landes, bis suedlich von Kampanien das
Vorland allmaehlich verschwindet und die Gebirgskette fast unmittelbar von dem
Tyrrhenischen Meere bespuelt wird. Ueberdies schliesst, wie an Griechenland der
Peloponnes, so an Italien die Insel Sizilien sich an, die schoenste und groesste
des Mittelmeers, deren gebirgiges und zum Teil oedes Innere ringsum, vor allem
im Osten und Sueden, mit einem breiten Saume des herrlichsten, grossenteils
vulkanischen Kuestenlandes umguertet ist; und wie geographisch die sizilischen
Gebirge die kaum durch den schmalen "Riss" (R/e/gion) der Meerenge unterbrochene
Fortsetzung des Apennins sind, so ist auch geschichtlich Sizilien in aelterer
Zeit ebenso entschieden ein Teil Italiens wie der Peloponnes von Griechenland,
der Tummelplatz derselben Staemme und der gemeinsame Sitz der gleichen hoeheren
Gesittung. Die italische Halbinsel teilt mit der griechischen die gemaessigte
Temperatur und die gesunde Luft auf den maessig hohen Bergen und im ganzen auch
in den Taelern und Ebenen. In der Kuestenentwicklung steht sie ihr nach;
namentlich fehlt das Inselreiche Meer, das die Hellenen zur seefahrenden Nation
gemacht hat. Dagegen ist Italien dem Nachbarn ueberlegen durch die reichen
Flussebenen und die fruchtbaren und kraeuterreichen Bergabhaenge, wie der
Ackerbau und die Viehzucht ihrer bedarf. Es ist wie Griechenland ein schoenes
Land, das die Taetigkeit des Menschen anstrengt und belohnt und dem unruhigen
Streben die Bahnen in die Ferne, dem ruhigen die Wege zu friedlichem Gewinn
daheim in gleicher Weise eroeffnet. Aber wenn die griechische Halbinsel nach
Osten gewendet ist, so ist es die italische nach Westen. Wie das epirotische und
akarnanische Gestade fuer Hellas, so sind die apulischen und messapischen
Kuesten fuer Italien von untergeordneter Bedeutung; und wenn dort diejenigen
Landschaften, auf denen die geschichtliche Entwicklung ruht, Attika und
Makedonien, nach Osten schauen, so sehen Etrurien, Latium und Kampanien nach
Westen. So stehen die beiden so eng benachbarten und fast verschwisterten
Halbinseln gleichsam voneinander abgewendet; obwohl das unbewaffnete Auge von
Otranto aus die akrokeraunischen Berge erkennt, haben Italiker und Hellenen sich
doch frueher und enger auf jeder andern Strasse beruehrt als auf der naechsten
ueber das Adriatische Meer. Es war auch hier wie so oft in den
Bodenverhaeltnissen der geschichtliche Beruf der Voelker vorgezeichnet: die
beiden grossen Staemme, auf denen die Zivilisation der Alten Welt erwuchs,
warfen ihre Schatten wie ihren Samen der eine nach Osten, der andere nach
Westen.
Es ist die Geschichte Italiens, die hier erzaehlt werden soll, nicht die
Geschichte der Stadt Rom. Wenn auch nach formalem Staatsrecht die Stadtgemeinde
von Rom es war, die die Herrschaft erst ueber Italien, dann ueber die Welt
gewann, so laesst sich doch dies im hoeheren geschichtlichen Sinne keineswegs
behaupten und erscheint das, was man die Bezwingung Italiens durch die Roemer zu
nennen gewohnt ist, vielmehr als die Einigung zu einem Staate des gesamten
Stammes der Italiker, von dem die Roemer wohl der gewaltigste, aber doch nur ein
Zweig sind.
Die italische Geschichte zerfaellt in zwei Hauptabschnitte: in die innere
Geschichte Italiens bis zu seiner Vereinigung unter der Fuehrung des latinischen
Stammes und in die Geschichte der italischen Weltherrschaft. Wir werden also
darzustellen haben des italischen Volksstammes Ansiedelung auf der Halbinsel;
die Gefaehrdung seiner nationalen und politischen Existenz und seine teilweise
Unterjochung durch Voelker anderer Herkunft und aelterer Zivilisation, durch
Griechen und Etrusker; die Auflehnung der Italiker gegen die Fremdlinge und
deren Vernichtung oder Unterwerfung; endlich die Kaempfe der beiden italischen
Hauptstaemme, der Latiner und der Samniten, um die Hegemonie auf der Halbinsel
und den Sieg der Latiner am Ende des vierten Jahrhunderts vor Christi Geburt
oder des fuenften der Stadt Rom. Es wird dies den Inhalt der beiden ersten
Buecher bilden. Den zweiten Abschnitt eroeffnen die Punischen Kriege; er umfasst
die reissend schnelle Ausdehnung des Roemerreiches bis an und ueber Italiens
natuerliche Grenzen, den langen Status quo der roemischen Kaiserzeit und das
Zusammenstuerzen des gewaltigen Reiches. Dies wird im dritten und den folgenden
Buechern erzaehlt werden.
2. Kapitel
Die aeltesten Einwanderungen in Italien
Keine Kunde, ja nicht einmal eine Sage erzaehlt von der ersten Einwanderung
des Menschengeschlechts in Italien; vielmehr war im Altertum der Glaube
allgemein, dass dort wie ueberall die erste Bevoelkerung dem Boden selbst
entsprossen sei. Indes die Entscheidung ueber den Ursprung der verschiedenen
Rassen und deren genetische Beziehungen zu den verschiedenen Klimaten bleibt
billig dem Naturforscher ueberlassen; geschichtlich ist es weder moeglich noch
wichtig festzustellen, ob die aelteste bezeugte Bevoelkerung eines Landes
daselbst autochthon oder selbst schon eingewandert ist.
Wohl aber liegt es dem Geschichtsforscher ob, die sukzessive
Voelkerschichtung in dem einzelnen Lande darzulegen, um die Steigerung von der
unvollkommenen zu der vollkommneren Kultur und die Unterdrueckung der minder
kulturfaehigen oder auch nur minder entwickelten Staemme durch hoeher stehende
Nationen soweit moeglich rueckwaerts zu verfolgen. Italien indes ist auffallend
arm an Denkmaelern der primitiven Epoche und steht in dieser Beziehung in einem
bemerkenswerten Gegensatz zu anderen Kulturgebieten. Den Ergebnissen der
deutschen Altertumsforschung zufolge muss in England, Frankreich,
Norddeutschland und Skandinavien, bevor indogermanische Staemme hier sich
ansaessig machten, ein Volk vielleicht tschudischer Rasse gewohnt oder vielmehr
gestreift haben, das von Jagd und Fischfang lebte, seine Geraete aus Stein, Ton
oder Knochen verfertigte und mit Tierzaehnen und Bernstein sich schmueckte, des
Ackerbaues aber und des Gebrauchs der Metalle unkundig war. In aehnlicher Weise
ging in Indien der indogermanischen eine minder kulturfaehige dunkelfarbige
Bevoelkerung vorauf. In Italien aber begegnen weder Truemmer einer verdraengten
Nation, wie im keltisch-germanischen Gebiet die Finnen und Lappen und die
schwarzen Staemme in den indischen Gebirgen sind, noch ist daselbst bis jetzt
die Verlassenschaft eines verschollenen Urvolkes nachgewiesen worden, wie sie
die eigentuemlich gearteten Gerippe, die Mahlzeit- und Grabstaetten der
sogenannten Steinepoche des deutschen Altertums zu offenbaren scheinen. Es ist
bisher nichts zum Vorschein gekommen, was zu der Annahme berechtigt, dass in
Italien die Existenz des Menschengeschlechts aelter sei als die Bebauung des
Ackers und das Schmelzen der Metalle; und wenn wirklich innerhalb der Grenzen
Italiens das Menschengeschlecht einmal auf der primitiven Kulturstufe gestanden
hat, die wir den Zustand der Wildheit zu nennen pflegen, so ist davon doch jede
Spur schlechterdings ausgeloescht.
Die Elemente der aeltesten Geschichte sind die Voelkerindividuen, die
Staemme. Unter denen, die uns spaeterhin in Italien begegnen, ist von einzelnen,
wie von den Hellenen, die Einwanderung, von anderen, wie von den Brettiern und
den Bewohnern der sabinischen Landschaft, die Denationalisierung geschichtlich
bezeugt. Nach Ausscheidung beider Gattungen bleiben eine Anzahl Staemme uebrig,
deren Wanderungen nicht mehr mit dem Zeugnis der Geschichte, sondern hoechstens
auf aprioristischem Wege sich nachweisen lassen und deren Nationalitaet nicht
nachweislich eine durchgreifende Umgestaltung von aussen her erfahren hat; diese
sind es, deren nationale Individualitaet die Forschung zunaechst festzustellen
hat. Waeren wir dabei einzig angewiesen auf den wirren Wust der Voelkernamen und
der zerruetteten, angeblich geschichtlichen Ueberlieferung, welche aus wenigen
brauchbaren Notizen zivilisierter Reisender und einer Masse meistens
geringhaltiger Sagen, gewoehnlich ohne Sinn fuer Sage wie fuer Geschichte
zusammengesetzt und konventionell fixiert ist, so muesste man die Aufgabe als
eine hoffnungslose abweisen. Allein noch fliesst auch fuer uns eine Quelle der
Ueberlieferung, welche zwar auch nur Bruchstuecke, aber doch authentische
gewaehrt; es sind dies die einheimischen Sprachen der in Italien seit
unvordenklicher Zeit ansaessigen Staemme. Ihnen, die mit dem Volke selbst
geworden sind, war der Stempel des Werdens zu tief eingepraegt, um durch die
nachfolgende Kultur gaenzlich verwischt zu werden. Ist von den italischen
Sprachen auch nur eine vollstaendig bekannt, so sind doch von mehreren anderen
hinreichende Ueberreste erhalten, um der Geschichtsforschung fuer die
Stammverschiedenheit oder Stammverwandtschaft und deren Grade zwischen den
einzelnen Sprachen und Voelkern einen Anhalt zu gewaehren.
So lehrt uns die Sprachforschung drei italische Urstaemme unterscheiden,
den iapygischen, den etruskischen und den italischen, wie wir ihn nennen wollen,
von welchen der letztere in zwei Hauptzweige sich spaltet: das latinische Idiom
und dasjenige, dem die Dialekte der Umbrer, Marser, Volsker und Samniten
angehoeren.
Von dem iapygischen Stamm haben wir nur geringe Kunde. Im aeussersten
Suedosten Italiens, auf der messapischen oder kalabrischen Halbinsel, sind
Inschriften in einer eigentuemlichen verschollenen Sprache ^1 in ziemlicher
Anzahl gefunden worden, unzweifelhaft Truemmer des Idioms der Iapyger, welche
auch die Oberlieferung mit grosser Bestimmtheit von den latinischen und
samnitischen Staemmen unterscheidet; glaubwuerdige Angaben und zahlreiche Spuren
fuehren dahin, dass die gleiche Sprache und der gleiche Stamm urspruenglich auch
in Apulien heimisch war. Was wir von diesem Volke jetzt wissen, genuegt wohl, um
dasselbe von den uebrigen Italikern bestimmt zu unterscheiden, nicht aber, um
positiv den Platz zu bestimmen, welcher dieser Sprache und diesem Volk in der
Geschichte des Menschengeschlechts zukommt. Die Inschriften sind nicht
entraetselt, und es ist kaum zu hoffen, dass dies dereinst gelingen wird. Dass
der Dialekt den indogermanischen beizuzaehlen ist, scheinen die Genetivformen
aihi und ihi entsprechend dem sanskritischen asya, dem griechischen oio
anzudeuten. Andere Kennzeichen, zum Beispiel der Gebrauch der aspirierten
Konsonanten und das Vermeiden der Buchstaben m und t im Auslaut, zeigen diesen
iapygischen in wesentlicher Verschiedenheit von den italischen und in einer
gewissen Uebereinstimmung mit den griechischen Dialekten. Die Annahme einer
vorzugsweise engen Verwandtschaft der iapygischen Nation mit den Hellenen findet
weitere Unterstuetzung in den auf den Inschriften mehrfach hervortretenden
griechischen Goetternamen und in der auffallenden, von der Sproedigkeit der
uebrigen italischen Nationen scharf abstechenden Leichtigkeit, mit der die
Iapyger sich hellenisierten: Apulien, das noch in Timaeos' Zeit (400 Roms,
[350]) als ein barbarisches Land geschildert wird, ist im sechsten Jahrhundert
der Stadt, ohne dass irgendeine unmittelbare Kolonisierung von Griechenland aus
dort stattgefunden haette, eine durchaus griechische Landschaft geworden, und
selbst bei dem rohen Stamm der Messapier zeigen sich vielfache Ansaetze zu einer
analogen Entwicklung. Bei dieser allgemeinen Stamm- oder Wahlverwandtschaft der
Iapyger mit den Hellenen, die aber doch keineswegs so weit reicht, dass man die
Iapygersprache als einen rohen Dialekt des Hellenischen auffassen koennte, wird
die Forschung vorlaeufig wenigstens stehen bleiben muessen, bis ein schaerferes
und besser gesichertes Ergebnis zu erreichen steht ^2. Die Luecke ist indes
nicht sehr empfindlich; denn nur weichend und verschwindend zeigt sich uns
dieser beim Beginn unserer Geschichte schon im Untergehen begriffene Volksstamm.
Der wenig widerstandsfaehige, leicht in andere Nationalitaeten sich aufloesende
Charakter der iapygischen Nation passt wohl zu der Annahme, welche durch ihre
geographische Lage wahrscheinlich gemacht wird, dass dies die aeltesten
Einwanderer oder die historischen Autochthonen Italiens sind. Denn unzweifelhaft
sind die aeltesten Wanderungen der Voelker alle zu Lande erfolgt; zumal die nach
Italien gerichteten, dessen Kueste zur See nur von kundigen Schiffern erreicht
werden kann und deshalb noch in Homers Zeit den Hellenen voellig unbekannt war.
Kamen aber die frueheren Ansiedler ueber den Apennin, so kann, wie der Geolog
aus der Schichtung der Gebirge ihre Entstehung erschliesst, auch der
Geschichtsforscher die Vermutung wagen, dass die am weitesten nach Sueden
geschobenen Staemme die aeltesten Bewohner Italiens sein werden; und eben an
dessen aeusserstem suedoestlichen Saume begegnen wir der iapygischen Nation.
-------------------------------------------------------
^1 Ihren Klang moegen einige Grabschriften vergegenwaertigen, wie theotoras
artahiaihi berenarrihino und dazihonas platorrihi bollihi.
^2 Man hat, freilich auf ueberhaupt wenig und am wenigsten fuer eine
Tatsache von solcher Bedeutung zulaengliche sprachliche Vergleichungspunkte hin,
eine Verwandtschaft zwischen der iapygischen Sprache und der heutigen
albanesischen angenommen. Sollte diese Stammverwandtschaft sich bestaetigen und
sollten anderseits die Albanesen - ein ebenfalls indogermanischer und dem
hellenischen und italischen gleichstehender Stamm - wirklich ein Rest jener
hellenobarbarischen Nationalitaet sein, deren Spuren in ganz Griechenland und
namentlich in den noerdlichen Landschaften hervortreten, so wuerde diese
vorhellenische Nationalitaet damit als auch voritalisch nachgewiesen sein;
Einwanderung der Iapyger in Italien ueber das Adriatische Meer hin wuerde daraus
zunaechst noch nicht folgen.
-----------------------------------------------------------------
Die Mitte der Halbinsel ist, soweit unsere zuverlaessige Ueberlieferung
zurueckreicht, bewohnt von zwei Voelkern oder vielmehr zwei Staemmen desselben
Volkes, dessen Stellung in dem indogermanischen Volksstamm sich mit groesserer
Sicherheit bestimmen laesst, als dies bei der iapygischen Nation der Fall war.
Wir duerfen dies Volk billig das italische heissen, da auf ihm die
geschichtliche Bedeutung der Halbinsel beruht; es teilt sich in die beiden
Staemme der Latiner einerseits, anderseits der Umbrer mit deren suedlichen
Auslaeufern, den Marsern und Samniten und den schon in geschichtlicher Zeit von
den Samniten ausgesandten Voelkerschaften. Die sprachliche Analyse der diesen
Staemmen angehoerenden Idiome hat gezeigt, dass sie zusammen ein Glied sind in
der indogermanischen Sprachenkette, und dass die Epoche, in der sie eine Einheit
bildeten, eine verhaeltnismaessig spaete ist. Im Lautsystem erscheint bei ihnen
der eigentuemliche Spirant f, worin sie uebereinstimmen mit den Etruskern, aber
sich scharf scheiden von allen hellenischen und hellenobarbarischen Staemmen,
sowie vom Sanskrit selbst. Die Aspiraten dagegen, die von den Griechen durchaus
und die haerteren davon auch von den Etruskern festgehalten werden, sind den
Italikern urspruenglich fremd und werden bei ihnen vertreten durch eines ihrer
Elemente, sei es durch die Media, sei es durch den Hauch allein f oder h. Die
feineren Hauchlaute s, w, j, die die Griechen soweit moeglich beseitigen, sind
in den italischen Sprachen wenig beschaedigt erhalten, ja hie und da noch weiter
entwickelt worden. Das Zurueckziehen des Akzents und die dadurch hervorgerufene
Zerstoerung der Endungen haben die Italiker zwar mit einigen griechischen
Staemmen und mit den Etruskern gemein, jedoch in staerkerem Grad als jene, in
geringerem als diese angewandt; die unmaessige Zerruettung der Endungen im
Umbrischen ist sicher nicht in dem urspruenglichen Sprachgeist begruendet,
sondern spaetere Verderbnis, welche sich in derselben Richtung wenngleich
schwaecher auch in Rom geltend gemacht hat. Kurze Vokale fallen in den
italischen Sprachen deshalb im Auslaut regelmaessig, lange haeufig ab; die
schliessenden Konsonanten sind dagegen im Lateinischen und mehr noch im
Samnitischen mit Zaehigkeit festgehalten worden, waehrend das Umbrische auch
diese fallen laesst. Damit haengt es zusammen, dass die Medialbildung in den
italischen Sprachen nur geringe Spuren zurueckgelassen hat und dafuer ein
eigentuemliches, durch Anfuegung von r gebildetes Passiv an die Stelle tritt;
ferner dass der groesste Teil der Tempora durch Zusammensetzungen mit den
Wurzeln es und fu gebildet wird, waehrend den Griechen neben dem Augment die
reichere Ablautung den Gebrauch der Hilfszeitwoerter grossenteils erspart.
Waehrend die italischen Sprachen wie der aeolische Dialekt auf den Dual
verzichteten, haben sie den Ablativ, der den Griechen verlorenging,
durchgaengig, grossenteils auch den Lokativ erhalten. Die strenge Logik der
Italiker scheint Anstoss daran genommen zu haben, den Begriff der Mehrheit in
den der Zweiheit und der Vielheit zu spalten, waehrend man die in den Beugungen
sich ausdrueckenden Wortbeziehungen mit grosser Schaerfe festhielt.
Eigentuemlich italisch und selbst dem Sanskrit fremd ist die in den Gerundien
und Supinen vollstaendiger als sonst irgendwo durchgefuehrte Substantivierung
der Zeitwoerter.
Diese aus einer reichen Fuelle analoger Erscheinungen ausgewaehlten
Beispiele genuegen, um die Individualitaet des italischen Sprachstammes jedem
anderen indogermanischen gegenueber darzutun und zeigen denselben zugleich
sprachlich wie geographisch als naechsten Stammverwandten der Griechen; der
Grieche und der Italiker sind Brueder, der Kelte, der Deutsche und der Slave
ihnen Vettern. Die wesentliche Einheit aller italischen wie aller griechischen
Dialekte und Staemme unter sich muss frueh und klar den beiden grossen Nationen
selbst aufgegangen sein; denn wir finden in der roemischen Sprache ein uraltes
Wort raetselhaften Ursprungs, Graius oder Graicus, das jeden Hellenen
bezeichnet, und ebenso bei den Griechen die analoge Benennung Opikos, die von
allen, den Griechen in aelterer Zeit bekannten latinischen und samnitischen
Stmmen, nicht aber von Iapygern oder Etruskern gebraucht wird.
Innerhalb des italischen Sprachstammes aber tritt das Lateinische wieder in
einen bestimmten Gegensatz zu den umbrisch-samnitischen Dialekten. Allerdings
sind von diesen nur zwei, der umbrische und der samnitische oder oskische
Dialekt, einigermassen, und auch diese nur in aeusserst lueckenhafter und
schwankender Weise bekannt; von den uebrigen Dialekten sind die einen, wie der
volskische und der marsische, in zu geringen Truemmern auf uns gekommen, um sie
in ihrer Individualitaet zu erfassen oder auch nur die Mundarten selbst mit
Sicherheit und Genauigkeit zu klassifizieren, waehrend andere, wie der
sabinische, bis auf geringe, als dialektische Eigentuemlichkeiten im
provinzialen Latein erhaltene Spuren voellig untergegangen sind. Indes laesst
die Kombination der sprachlichen und der historischen Tatsachen daran keinen
Zweifel, dass diese saemtlichen Dialekte dem umbrisch-samnitischen Zweig des
grossen italischen Stammes angehoert haben, und dass dieser, obwohl dem
lateinischen Stamm weit naeher als dem griechischen verwandt, doch auch wieder
von ihm aufs bestimmteste sich unterscheidet. Im Fuerwort und sonst haeufig
sagte der Samnite und der Umbrer p, wo der Roemer q sprach - so pis fuer quis;
ganz wie sich auch sonst nahverwandte Sprachen scheiden, zum Beispiel dem
Keltischen in der Bretagne und Wales p, dem Gaelischen und Irischen k eigen ist.
In den Vokalen erscheinen die Diphthonge im Lateinischen und ueberhaupt den
noerdlichen Dialekten sehr zerstoert, dagegen in den suedlichen italischen
Dialekten sie wenig gelitten haben; womit verwandt ist, dass in der
Zusammensetzung der Roemer den sonst so streng bewahrten Grundvokal abschwaecht,
was nicht geschieht in der verwandten Sprachengruppe. Der Genetiv der Woerter
auf a ist in dieser wie bei den Griechen as, bei den Roemern in der
ausgebildeten Sprache ae; der der Woerter auf us im Samnitischen eis, im
Umbrischen es, bei den Roemern ei; der Lokativ tritt bei diesen im
Sprachbewusstsein mehr und mehr zurueck, waehrend er in den andern italischen
Dialekten in vollem Gebrauch blieb; der Dativ des Plural auf bus ist nur im
Lateinischen vorhanden. Der umbrisch-samnitische Infinitiv auf um ist den
Roemern fremd, waehrend das oskisch-umbrische, von der Wurzel es gebildete Futur
nach griechischer Art (her-est wie leg-s/o/) bei den Roemern fast, vielleicht
ganz verschollen und ersetzt ist durch den Optativ des einfachen Zeitworts oder
durch analoge Bildungen von fuo (ama-bo). In vielen dieser Faelle, zum Beispiel
in den Kasusformen, sind die Unterschiede indes nur vorhanden fuer die
beiderseits ausgebildeten Sprachen, waehrend die Anfaenge zusammenfallen. Wenn
also die italische Sprache neben der griechischen selbstaendig steht, so
verhaelt sich innerhalb jener die lateinische Mundart zu der umbrisch-
samnitischen etwa wie die ionische zur dorischen, waehrend sich die
Verschiedenheiten des Oskischen und des Umbrischen und der verwandten Dialekte
etwa vergleichen lassen mit denen des Dorismus in Sizilien und in Sparta.
Jede dieser Spracherscheinungen ist Ergebnis und Zeugnis eines historischen
Ereignisses. Es laesst sich daraus mit vollkommener Sicherheit erschliessen,
dass aus dem gemeinschaftlichen Mutterschoss der Voelker und der Sprachen ein
Stamm ausschied, der die Ahnen der Griechen und der Italiker gemeinschaftlich in
sich schloss; dass aus diesem alsdann die Italiker sich abzweigten und diese
wieder in den westlichen und oestlichen Stamm, der oestliche noch spaeter in
Umbrer und Osker auseinander gingen.
Wo und wann diese Scheidungen stattfanden, kann freilich die Sprache nicht
lehren, und kaum darf der verwegene Gedanke es versuchen, diesen Revolutionen
ahnend zu folgen, von denen die fruehesten unzweifelhaft lange vor derjenigen
Einwanderung stattfanden, welche die Stammvaeter der Italiker ueber die
Apenninen fuehrte. Dagegen kann die Vergleichung der Sprachen, richtig und
vorsichtig behandelt, von demjenigen Kulturgrade, auf dem das Volk sich befand,
als jene Trennungen eintraten, ein annaeherndes Bild und damit uns die Anfaenge
der Geschichte gewaehren, welche nichts ist als die Entwicklung der
Zivilisation. Denn es ist namentlich in der Bildungsepoche die Sprache das treue
Bild und Organ der erreichten Kulturstufe; die grossen technischen und
sittlichen Revolutionen sind darin wie in einem Archiv aufbewahrt, aus dessen
Akten die Zukunft nicht versaeumen wird, fuer jene Zeiten zu schoepfen, aus
welchen alle unmittelbare Ueberlieferung verstummt ist.
Waehrend die jetzt getrennten indogermanischen Voelker einen
gleichsprachigen Stamm bildeten, erreichten sie einen gewissen Kulturgrad und
einen diesem angemessenen Wortschatz, den als gemeinsame Ausstattung in
konventionell festgestelltem Gebrauch alle Einzelvoelker uebernahmen, um auf der
gegebenen Grundlage selbstaendig weiter zu bauen. Wir finden in diesem
Wortschatz nicht bloss die einfachsten Bezeichnungen des Seins, der
Taetigkeiten, der Wahrnehmungen wie sum, do, pater, das heisst den
urspruenglichen Widerhall des Eindrucks, den die Aussenwelt auf die Brust des
Menschen macht, sondern auch eine Anzahl Kulturwoerter nicht bloss ihren Wurzeln
nach, sondern in einer gewohnheitsmaessig ausgepraegten Form, welche Gemeingut
des indogermanischen Stammes und weder aus gleichmaessiger Entfaltung noch aus
spaeterer Entlehnung erklaerbar sind. So besitzen wir Zeugnisse fuer die
Entwicklung des Hirtenlebens in jener fernen Epoche in den unabaenderlich
fixierten Namen der zahmen Tiere: sanskritisch gaus ist lateinisch bos,
griechisch bo?s; sanskritisch avis ist lateinisch ovis, griechisch ois;
sanskritisch a‡vas, lateinisch equus, griechisch ippos; sanskritisch hansas,
lateinisch anser, griechisch ch/e/n; sanskritisch atis, griechisch n/e/ssa,
lateinisch anas; ebenso sind pecus, sus, porcus, taurus, canis sanskritische
Woerter. Also schon in dieser fernsten Epoche hatte der Stamm, auf dem von den
Tagen Homers bis auf unsere Zeit die geistige Entwicklung der Menschheit beruht,
den niedrigsten Kulturgrad der Zivilisation, die Jaeger- und Fischerepoche,
ueberschritten und war zu einer wenigstens relativen Stetigkeit der Wohnsitze
gelangt. Dagegen fehlt es bis jetzt an sicheren Beweisen dafuer, dass schon
damals der Acker gebaut worden ist. Die Sprache spricht eher dagegen als dafuer.
Unter den lateinisch-griechischen Getreidenamen kehrt keiner wieder im Sanskrit
mit einziger Ausnahme von zea, das sprachlich dem sanskritischen yavas
entspricht, uebrigens im Indischen die Gerste, im Griechischen den Spelt
bezeichnet. Es muss nun freilich zugegeben werden, dass diese von der
wesentlichen Uebereinstimmung der Benennungen der Haustiere so scharf
abstechende Verschiedenheit in den Namen der Kulturpflanzen eine urspruengliche
Gemeinschaft des Ackerbaues noch nicht unbedingt ausschliesst; in primitiven
Verhaeltnissen ist die Uebersiedelung und Akklimatisierung der Pflanzen
schwieriger als die der Tiere, und der Reisbau der Inder, der Weizen- und
Speltbau der Griechen und Roemer, der Roggen- und Haferbau der Germanen und
Kelten koennten an sich wohl alle auf einen gemeinschaftlichen urspruenglichen
Feldbau zurueckgehen. Aber auf der andern Seite ist die den Griechen und Indern
gemeinschaftliche Benennung einer Halmfrucht doch hoechstens ein Beweis dafuer,
dass man vor der Scheidung der Staemme die in Mesopotamien wildwachsenden
Gersten- und Speltkoerner ^3 sammelte und ass, nicht aber dafuer, dass man schon
Getreide baute. Wenn sich hier nach keiner Seite hin eine Entscheidung ergibt,
so fuehrt dagegen etwas weiter die Beobachtung, dass eine Anzahl der wichtigsten
hier einschlagenden Kulturwoerter im Sanskrit zwar auch, aber durchgaengig in
allgemeinerer Bedeutung vorkommen: agras ist bei den Indern ueberhaupt Flur,
kurnu ist das Zerriebene, aritram ist Ruder und Schiff, venas das Anmutige
ueberhaupt, namentlich der anmutende Trank. Die Woerter also sind uralt; aber
ihre bestimmte Beziehung auf die Ackerflur (ager), auf das zu mahlende Getreide
(granum, Korn), auf das Werkzeug, das den Boden furcht wie das Schiff die
Meeresflaeche (aratrum), auf den Saft der Weintraube (vinum) war bei der
aeltesten Teilung der Staemme noch nicht entwickelt; es kann daher auch nicht
wundernehmen, wenn die Beziehungen zum Teil sehr verschieden ausfielen und zum
Beispiel von dem sanskritischen kurnu sowohl das zum Zerreiben bestimmte Korn
als auch die zerreibende Muehle, gotisch quairnus, litauisch girnos ihre Namen
empfingen. Wir duerfen darnach als wahrscheinlich annehmen, dass das
indogermanische Urvolk den Ackerbau noch nicht kannte, und als gewiss, dass,
wenn es ihn kannte, er doch noch in der Volkswirtschaft eine durchaus
untergeordnete Rolle spielte; denn waere er damals schon gewesen, was er spaeter
den Griechen und Roemern war, so haette er tiefer der Sprache sich eingepraegt,
als es geschehen ist.
Dagegen zeugen fuer den Haeuser- und Huettenbau der Indogermanen
sanskritisch dam(as), lateinisch domus, griechisch domos; sanskritisch ve‡as,
lateinisch vicus, griechisch oikos; sanskritisch dvaras, lateinisch fores,
griechisch th?ra; ferner fuer den Bau von Ruderbooten die Namen des Nachens -
sanskritisch naus, griechisch na?s, lateinisch navis - und des Ruders -
sanskritisch aritram, griechisch eretmos, lateinisch remus, tri-res-mis; fuer
den Gebrauch der Wagen und die Baendigung der Tiere zum Ziehen und Fahren
sanskritisch akshas (Achse und Karren), lateinisch axis, griechisch ax/o/n, am-
axa; sanskritisch iugam, lateinisch iugum, griechisch zygon. Auch die
Benennungen des Kleides - sanskritisch vastra, lateinisch vestis, griechisch
esth/e/s - und des Naehens und Spinnens - sanskritisch siv, lateinisch suo;
sanskritisch nah, lateinisch neo, griechisch n/e/th/o/ - sind in allen
indogermanischen Sprachen die gleichen. Von der hoeheren Kunst des Webens laesst
dies dagegen nicht in gleicher Weise sich sagen ^4. Dagegen ist wieder die Kunde
von der Benutzung des Feuers zur Speisenbereitung und des Salzes zur Wuerzung
derselben uraltes Erbgut der indogermanischen Nationen und das gleiche gilt
sogar von der Kenntnis der aeltesten zum Werkzeug und zum Zierat von dem
Menschen verwandten Metalle. Wenigstens vom Kupfer (aes) und Silber (argentum),
vielleicht auch vom Gold kehren die Namen wieder im Sanskrit, und diese Namen
sind doch schwerlich entstanden, bevor man gelernt hatte, die Erze zu scheiden
und zu verwenden; wie denn auch sanskritisch asis, lateinisch ensis auf den
uralten Gebrauch metallener Waffen hinleitet.
-----------------------------------------------
^3 Nordwestlich von Anah am rechten Euphratufer fanden sich zusammen
Gerste, Weizen und Spelt im wilden Zustande (Alphonse de Candolle, Geographie
botanique raisonnee. Paris 1855. Bd. 2, S. 934). Dasselbe, dass Gerste und
Weizen in Mesopotamien wild wachsen, sagt schon der babylonische
Geschichtschreiber Berosos (bei Georgios Synkellos p. 50 Bonn.).
^4 Wenn das lateinische vieo, vimen, demselben Stamm angehoert wie unser
weben und die verwandten Woerter, so muss das Wort, noch als Griechen und
Italiker sich trennten, die allgemeine Bedeutung flechten gehabt haben, und kann
diese erst spaeter, wahrscheinlich in verschiedenen Gebieten unabhaengig
voneinander, in die des Webens uebergegangen sein. Auch der Leinbau, so alt er
ist, reicht nicht bis in diese Zeit zurueck, denn die Inder kennen die
Flachspflanze wohl, bedienen sich ihrer aber bis heute nur zur Bereitung des
Leinoels. Der Hanf ist den Italikern wohl noch spaeter bekannt geworden als der
Flachs; wenigstens sieht cannabis ganz aus wie ein spaetes Lehnwort.
-----------------------------------------------
Nicht minder reichen in diese Zeiten die Fundamentalgedanken zurueck, auf
denen die Entwicklung aller indogermanischen Staaten am letzten Ende beruht: die
Stellung von Mann und Weib zueinander, die Geschlechtsordnung, das Priestertum
des Hausvaters und die Abwesenheit eines eigenen Priesterstandes sowie
ueberhaupt einer jeden Kastensonderung, die Sklaverei als rechtliche
Institution, die Rechtstage der Gemeinde bei Neumond und Vollmond. Dagegen die
positive Ordnung des Gemeinwesens, die Entscheidung zwischen Koenigtum und
Gemeindeherrlichkeit, zwischen erblicher Bevorzugung der Koenigs- und
Adelsgeschlechter und unbedingter Rechtsgleichheit der Buerger gehoert ueberall
einer spaeteren Zeit an. Selbst die Elemente der Wissenschaft und der Religion
zeigen Spuren urspruenglicher Gemeinschaft.
Die Zahlen sind dieselben bis hundert (sanskritisch ‡atam, eka‡atam,
lateinisch centum, griechisch e-katon, gotisch hund); der Mond heisst in allen
Sprachen davon, dass man nach ihm die Zeit misst (mensis). Wie der Begriff der
Gottheit selbst (sanskritisch devas, lateinisch deus, griechisch theos) gehoeren
zum gemeinen Gut der Voelker auch manche der aeltesten Religionsvorstellungen
und Naturbilder. Die Auffassung zum Beispiel des Himmels als des Vaters, der
Erde als der Mutter der Wesen, die Festzuege der Goetter, die in eigenen Wagen
auf sorgsam gebahnten Gleisen von einem Orte zum andern ziehen, die
schattenhafte Fortdauer der Seele nach dem Tode sind Grundgedanken der indischen
wie der griechischen und roemischen Goetterlehre. Selbst einzelne der Goetter
vom Ganges stimmen mit den am Ilissos und am Tiber verehrten bis auf die Namen
ueberein - so ist der Uranos der Griechen der Varunas, so der Zeus, Jovis pater,
Diespiter der Djaus pita der Veden. Auf manche raetselhafte Gestalt der
hellenischen Mythologie ist durch die neuesten Forschungen ueber die aeltere
indische Goetterlehre ein ungeahntes Licht gefallen. Die altersgrauen
geheimnisvollen Gestalten der Erinnyen sind nicht hellenisches Gedicht, sondern
schon mit den aeltesten Ansiedlern aus dem Osten eingewandert. Das goettliche
Windspiel Sarama, das dem Herrn des Himmels die goldene Herde der Sterne und
Sonnenstrahlen behuetet und ihm die Himmelskuehe, die naehrenden Regenwolken zum
Melken zusammentreibt, das aber auch die frommen Toten treulich in die Welt der
Seligen geleitet, ist den Griechen zu dem Sohn der Sarama, dem Sarameyas oder
Hermeias geworden, und die raetselhafte, ohne Zweifel auch mit der roemischen
Cacussage zusammenhaengende hellenische Erzaehlung von dem Raub der Rinder des
Helios erscheint nun als ein letzter unverstandener Nachklang jener alten
sinnvollen Naturphantasie.
Wenn die Aufgabe, den Kulturgrad zu bestimmen, den die Indogermanen vor der
Scheidung der Staemme erreichten, mehr der allgemeinen Geschichte der alten Welt
angehoert, so ist es dagegen speziell Aufgabe der italischen Geschichte, zu
ermitteln, soweit es moeglich ist, auf welchem Stande die graecoitalische Nation
sich befand, als Hellenen und Italiker sich voneinander schieden. Es ist dies
keine ueberfluessige Arbeit; wir gewinnen damit den Anfangspunkt der italischen
Zivilisation, den Ausgangspunkt der nationalen Geschichte.
Alle Spuren deuten dahin, dass, waehrend die Indogermanen wahrscheinlich
ein Hirtenleben fuehrten und nur etwa die wilde Halmfrucht kannten, die
Graecoitaliker ein korn-, vielleicht sogar schon ein weinbauendes Volk waren.
Dafuer zeugt nicht gerade die Gemeinschaft des Ackerbaues selbst, die im ganzen
noch keineswegs einen Schluss auf alle Voelkergemeinschaft rechtfertigt. Ein
geschichtlicher Zusammenhang des indogermanischen Ackerbaus mit dem der
chinesischen, aramaeischen und aegyptischen Staemme wird schwerlich in Abrede
gestellt werden koennen; und doch sind diese Staemme den Indogermanen entweder
stammfremd oder doch zu einer Zeit von ihnen getrennt worden, wo es sicher noch
keinen Feldbau gab. Vielmehr haben die hoeher stehenden Staemme vor alters wie
heutzutage die Kulturgeraete und Kulturpflanzen bestaendig getauscht; und wenn
die Annalen von China den chinesischen Ackerbau auf die unter einem bestimmten
Koenig in einem bestimmten Jahr stattgefundene Einfuehrung von fuenf
Getreidearten zurueckfuehren, so zeichnet diese Erzaehlung im allgemeinen
wenigstens die Verhaeltnisse der aeltesten Kulturepoche ohne Zweifel richtig.
Gemeinschaft des Ackerbaus wie Gemeinschaft des Alphabets, der Streitwagen, des
Purpurs und andern Geraets und Schmuckes gestattet weit oefter einen Schluss auf
alten Voelkerverkehr als auf urspruengliche Volkseinheit. Aber was die Griechen
und Italiker anlangt, so darf bei den verhaeltnismaessig wohlbekannten
Beziehungen dieser beiden Nationen zueinander die Annahme, dass der Ackerbau,
wie Schrift und Muenze, erst durch die Hellenen nach Italien gekommen sei, als
voellig unzulaessig bezeichnet werden. Anderseits zeugt fuer den engsten
Zusammenhang des beiderseitigen Feldbaus die Gemeinschaftlichkeit aller
aeltesten hierher gehoerigen Ausdruecke: ager agros, aro aratrum aro/o/ arotron,
ligo neben lachain/o/, hortus chortos, hordeum krith/e/, milium melin/e/, rapa
raphanis, malva malach/e/, vinum oinos, und ebenso das Zusammentreffen des
griechischen und italischen Ackerbaus in der Form des Pfluges, der auf
altattischen und roemischen Denkmaelern ganz gleich gebildet vorkommt, in der
Wahl der aeltesten Kornarten: Hirse, Gerste, Spelt, in dem Gebrauch, die Aehren
mit der Sichel zu schneiden und sie auf der glattgestampften Tenne durch das
Vieh austreten zu lassen, endlich in der Bereitungsart des Getreides: puls
poltos, pinso ptiss/o/, mola m?l/e/, denn das Backen ist juengeren Ursprungs,
und wird auch deshalb im roemischen Ritual statt des Brotes stets der Teig oder
Brei gebraucht. Dass auch der Weinbau in Italien ueber die aelteste griechische
Einwanderung hinausgeht, dafuer spricht die Benennung "Weinland" (Oinotria), die
bis zu den aeltesten griechischen Anlaendern hinaufzureichen scheint. Danach
muss der Uebergang vom Hirtenleben zum Ackerbau oder, genauer gesprochen, die
Verbindung des Feldbaus mit der aelteren Weidewirtschaft stattgefunden haben,
nachdem die Inder aus dem Mutterschoss der Nationen ausgeschieden waren, aber
bevor die Hellenen und die Italiker ihre alte Gemeinsamkeit aufhoben. Uebrigens
scheinen, als der Ackerbau aufkam, die Hellenen und Italiker nicht bloss unter
sich, sondern auch noch mit anderen Gliedern der grossen Familie zu einem
Volksganzen verbunden gewesen zu sein; wenigstens ist es Tatsache, dass die
wichtigsten jener Kulturwoerter zwar den asiatischen Gliedern der
indogermanischen Voelkerfamilien fremd, aber den Roemern und Griechen mit den
keltischen sowohl als mit den deutschen, slawischen, lettischen Staemmen
gemeinsam sind ^5. Die Sonderung des gemeinsamen Erbgutes von dem wohlerworbenen
Eigen einer jeden Nation in Sitte und Sprache ist noch lange nicht vollstaendig
und in aller Mannigfaltigkeit der Gliederungen und Abstufungen durchgefuehrt;
die Durchforschung der Sprachen in dieser Beziehung hat kaum begonnen, und auch
die Geschichtschreibung entnimmt immer noch ihre Darstellung der Urzeit
vorwiegend, statt dem reichen Schacht der Sprachen, vielmehr dem groesstenteils
tauben Gestein der Ueberlieferung. Fuer jetzt muss es darum hier genuegen, auf
die Unterschiede hinzuweisen zwischen der Kultur der indogermanischen Familie in
ihrem aeltesten Beisammensein und zwischen der Kultur derjenigen Epoche, wo die
Graecoitaliker noch ungetrennt zusammenlebten; die Unterscheidung der den
asiatischen Gliedern dieser Familie fremden, den europaeischen aber gemeinsamen
Kulturresultate von denjenigen, welche die einzelnen Gruppen dieser letzteren,
wie die griechisch-italische, die deutsch-slawische, jede fuer sich erlangten,
kann, wenn ueberhaupt, doch auf jeden Fall erst nach weiter vorgeschrittenen
sprachlichen und sachlichen Untersuchungen gemacht werden. Sicher aber ist der
Ackerbau fuer die graecoitalische, wie ja fuer alle anderen Nationen auch, der
Keim und der Kern des Volks- und Privatlebens geworden und als solcher im
Volksbewusstsein geblieben. Das Haus und der feste Herd, den der Ackerbauer sich
gruendet anstatt der leichten Huette und der unsteten Feuerstelle des Hirten,
werden im geistigen Gebiete dargestellt und idealisiert in der Goettin Vesta
oder Estia, fast der einzigen, die nicht indogermanisch und doch beiden Nationen
von Haus aus gemein ist. Eine der aeltesten italischen Stammsagen legt dem
Koenig Italus, oder, wie die Italiker gesprochen haben muessen, Vitalus oder
Vitulus, die Ueberfuehrung des Volkes vom Hirtenleben zum Ackerbau bei und
knuepft sinnig die urspruengliche italische Gesetzgebung daran; nur eine andere
Wendung davon ist es, wenn die samnitische Stammsage zum Fuehrer der Urkolonien
den Ackerstier macht oder wenn die aeltesten latinischen Volksnamen das Volk
bezeichnen als Schnitter (Siculi, auch wohl Sicani) oder als Feldarbeiter
(Opsci). Es gehoert zum sagenwidrigen Charakter der sogenannten roemischen
Ursprungssage, dass darin ein staedtegruendendes Hirten- und Jaegervolk
auftritt: Sage und Glaube, Gesetze und Sitten knuepfen bei den Italikern wie bei
den Hellenen durchgaengig an den Ackerbau an ^6.
----------------------------------------------------------
^5 So finden sich aro aratrum wieder in dem altdeutschen aran (pfluegen,
mundartlich eren), erida, im slawischen orati, oradlo, im litauischen arti,
arimnas, im keltischen ar, aradar. So steht neben ligo unser Rechen, neben
hortus unser Garten, neben mola unsere Muehle, slawisch mlyn, litauisch malunas,
keltisch malirr.
Allen diesen Tatsachen gegenueber wird man es nicht zugeben koennen, dass
es eine Zeit gegeben wo die Griechen in allen hellenischen Gauen nur von der
Viehzucht gelebt haben. Wenn nicht Grund-, sondern Viehbesitz in Hellas wie in
Italien der Ausgangs- und Mittelpunkt alles Privatvermoegens ist, so beruht dies
nicht darauf, dass der Ackerbau erst spaeter aufkam, sondern dass er anfaenglich
nach dem System der Feldgemeinschaft betrieben ward. Ueberdies versteht es sich
von selbst, dass eine reine Ackerbauwirtschaft vor Scheidung der Staemme noch
nirgends bestanden haben kann, sondern, je nach der Lokalitaet mehr oder minder,
die Viehzucht damit sich in ausgedehnterer Weise verband, als dies spaeter der
Fall war.
^6 Nichts ist dafuer bezeichnender als die enge Verknuepfung, in welche die
aelteste Kulturepoche den Ackerbau mit der Ehe wie mit der Stadtgruendung
setzte. So sind die bei der Ehe zunaechst beteiligten Goetter in Italien die
Ceres und (oder?) Tellus (Plut. Rom. 22; Serv. Aen. 4, 166; A. Rossbach,
Untersuchungen ueber die roemische Ehe. Stuttgart 1853, S. 257, 301), in
Griechenland die Demeter (Plut. coniug. praec. Vorrede), wie denn auch in alten
griechischen Formeln die Gewinnung von Kindern selber "Ernte" heisst (Anm. 8);
ja die aelteste roemische Eheform, die Confarreatio, entnimmt ihren Namen und
ihr Ritual vom Kornbau. Die Verwendung des Pflugs bei der Stadtgruendung ist
bekannt.
---------------------------------------------------------
Wie der Ackerbau selbst beruhen auch die Bestimmungen der Flaechenmasse und
die Weise der Limitation bei beiden Voelkern auf gleicher Grundlage; wie denn
das Bauen des Bodens ohne eine wenn auch rohe Vermessung desselben nicht gedacht
werden kann. Der oskische und umbrische Vorsus von 100 Fuss ins Gevierte
entspricht genau dem griechischen Plethron. Auch das Prinzip der Limitation ist
dasselbe. Der Feldmesser orientiert sich nach einer der Himmelsgegenden und
zieht also zuerst zwei Linien von Norden nach Sueden und von Osten nach Westen,
in deren Schneidepunkt (templum, temenos von temn/o/) er steht, alsdann in
gewissen festen Abstaenden den Hauptschneidelinien parallele Linien, wodurch
eine Reihe rechtwinkeliger Grundstuecke entsteht, deren Ecken die Grenzpfaehle
(termini, in sizilischen Inschriften termones, gewoehnlich oroi) bezeichnen.
Diese Limitationsweise, die wohl auch etruskisch, aber schwerlich etruskischen
Ursprungs ist, finden wir bei den Roemern, Umbrern, Samniten, aber auch in sehr
alten Urkunden der tarentinischen Herakleoten, die sie wahrscheinlich
ebensowenig von den Italikern entlehnt haben als diese sie von den Tarentinern,
sondern es ist altes Gemeingut. Eigentuemlich roemisch und charakteristisch ist
erst die eigensinnige Ausbildung des quadratischen Prinzips, wonach man selbst,
wo Fluss und Meer eine natuerliche Grenze machten, diese nicht gelten liess,
sondern mit dem letzten vollen Quadrat das zum Eigen verteilte Land abschloss.
Aber nicht bloss im Ackerbau, sondern auch auf den uebrigen Gebieten der
aeltesten menschlichen Taetigkeit ist die vorzugsweise enge Verwandtschaft der
Griechen und Italiker unverkennbar. Das griechische Haus, wie Homer es
schildert, ist wenig verschieden von demjenigen, das in Italien bestaendig
festgehalten ward; das wesentliche Stueck und urspruenglich der ganze innere
Wohnraum des lateinischen Hauses ist das Atrium, das heisst das schwarze Gemach
mit dem Hausaltar, dem Ehebett, dem Speisetisch und dem Herd, und nichts anderes
ist auch das homerische Megaron mit Hausaltar und Herd und schwarzberusster
Decke. Nicht dasselbe laesst sich von dem Schiffbau sagen. Der Rudernachen ist
altes indogermanisches Gemeingut; der Fortschritt zu Segelschiffen aber gehoert
der graecoitalischen Periode schwerlich an, da es keine nicht allgemein
indogermanische und doch von Haus aus den Griechen und Italikern gemeinsame
Seeausdruecke gibt. Dagegen wird wieder die uralte italische Sitte der
gemeinschaftlichen Mittagsmahlzeiten der Bauern, deren Ursprung der Mythus an
die Einfuehrung des Ackerbaues anknuepft, von Aristoteles mit den kretischen
Syssitien verglichen; und auch darin trafen die aeltesten Roemer mit den Kretern
und Lakonen zusammen, dass sie nicht, wie es spaeter bei beiden Voelkern ueblich
ward, auf der Bank liegend, sondern sitzend die Speisen genossen. Das
Feuerzuenden durch Reiben zweier verschiedenartiger Hoelzer ist allen Voelkern
gemein; aber gewiss nicht zufaellig treffen Griechen und Italiker zusammen in
den Bezeichnungen der beiden Zuendehoelzer, des "Reibers" (tr?panon, terebra)
und der "Unterlage" (storeys eschara, tabula, wohl von tendere, tetamai). Ebenso
ist die Kleidung beider Voelker wesentlich identisch, denn die Tunika entspricht
voellig dem Chiton, und die Toga ist nichts als ein bauschigeres Himation; ja
selbst in dem so veraenderlichen Waffenwesen ist wenigstens das beiden Voelkern
gemein, dass die beiden Hauptangriffswaffen Wurfspeer und Bogen sind, was
roemischerseits in den aeltesten Wehrmannsnamen (pilumni - arquites) deutlich
sich ausspricht ^7 und der aeltesten nicht eigentlich auf den Nahkampf
berechneten Fechtweise angemessen ist. So geht bei den Griechen und Italikern in
Sprache und Sitte zurueck auf dieselben Elemente alles, was die materiellen
Grundlagen der menschlichen Existenz betrifft; die aeltesten Aufgaben, die die
Erde an den Menschen stellt, sind einstmals von beiden Voelkern, als sie noch
eine Nation ausmachten, gemeinschaftlich geloest worden.
-------------------------------------
^7 Unter den beiderseits aeltesten Waffennamen werden kaum sicher verwandte
aufgezeigt werden koennen: lancea, obwohl ohne Zweifel mit logch/e/
zusammenhaengend, ist als roemisches Wort jung und vielleicht von den Deutschen
oder Spaniern entlehnt.
-------------------------------------
Anders ist es in dem geistigen Gebiet. Die grosse Aufgabe des Menschen, mit
sich selbst, mit seinesgleichen und mit dem Ganzen in bewusster Harmonie zu
leben, laesst so viele Loesungen zu, als es Provinzen gibt in unsers Vaters
Reich; und auf diesem Gebiet ist es, nicht auf dem materiellen, wo die
Charaktere der Individuen und der Voelker sich scheiden. In der graecoitalischen
Periode muessen die Anregungen noch gefehlt haben, welche diesen innerlichen
Gegensatz hervortreten machten; erst zwischen den Hellenen und den Italikern hat
jene tiefe geistige Verschiedenheit sich offenbart, deren Nachwirkung noch bis
auf den heutigen Tag sich fortsetzt. Familie und Staat, Religion und Kunst sind
in Italien wie in Griechenland so eigentuemlich, so durchaus national entwickelt
worden, dass die gemeinschaftliche Grundlage, auf der auch hier beide Voelker
fussten, dort und hier ueberwuchert und unsern Augen fast ganz entzogen ist.
Jenes hellenische Wesen, das dem Einzelnen das Ganze, der Gemeinde die Nation,
dem Buerger die Gemeinde aufopferte, dessen Lebensideal das schoene und gute
Sein und nur zu oft der suesse Muessiggang war, dessen politische Entwicklung in
der Vertiefung des urspruenglichen Partikularismus der einzelnen Gaue und
spaeter sogar in der innerlichen Aufloesung der Gemeindegewalt bestand, dessen
religioese Anschauung erst die Goetter zu Menschen machte und dann die Goetter
leugnete, das die Glieder entfesselte in dem Spiel der nackten Knaben und dem
Gedanken in aller seiner Herrlichkeit und in aller seiner Furchtbarkeit freie
Bahn gab; und jenes roemische Wesen, das den Sohn in die Furcht des Vaters, die
Buerger in die Furcht des Herrschers, sie alle in die Furcht der Goetter bannte,
das nichts forderte und nichts ehrte als die nuetzliche Tat und jeden Buerger
zwang, jeden Augenblick des kurzen Lebens mit rastloser Arbeit auszufuellen, das
die keusche Verhuellung des Koerpers schon dem Buben zur Pflicht machte, in dem,
wer anders sein wollte als die Genossen, ein schlechter Buerger hiess, in dem
der Staat alles war und die Erweiterung des Staates der einzige nicht verpoente
hohe Gedanke - wer vermag diese scharfen Gegensaetze in Gedanken
zurueckzufuehren auf die urspruengliche Einheit, die sie beide umschloss und
beide vorbereitete und erzeugte? Es waere toerichte Vermessenheit, diesen
Schleier lueften zu wollen; nur mit wenigen Andeutungen soll es versucht werden,
die Anfaenge der italischen Nationalitaet und ihre Anknuepfung an eine aeltere
Periode zu bezeichnen, um den Ahnungen des einsichtigen Lesers nicht Worte zu
leihen, aber die Richtung zu weisen.
Alles, was man das patriarchalische Element im Staate nennen kann, ruht in
Griechenland wie in Italien auf denselben Fundamenten. Vor allen Dingen gehoert
hierher die sittliche und ehrbare Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens ^8,
welche dem Manne die Monogamie gebietet und den Ehebruch der Frau schwer ahndet
und welche in der hohen Stellung der Mutter innerhalb des haeuslichen Kreises
die Ebenbuertigkeit beider Geschlechter und die Heiligkeit der Ehe anerkennt.
Dagegen ist die schroffe und gegen die Persoenlichkeit ruecksichtslose
Entwicklung der eheherrlichen und mehr noch der vaeterlichen Gewalt den Griechen
fremd und italisches Eigen; die sittliche Untertaenigkeit hat erst in Italien
sich zur rechtlichen Knechtschaft umgestaltet. In derselben Weise wurde die
vollstaendige Rechtlosigkeit des Knechts, wie sie im Wesen der Sklaverei lag,
von den Roemern mit erbarmungsloser Strenge festgehalten und in allen ihren
Konsequenzen entwickelt; wogegen bei den Griechen frueh tatsaechliche und
rechtliche Milderungen stattfanden und zum Beispiel die Sklavenehe als ein
gesetzliches Verhaeltnis anerkannt ward.
-----------------------------------------------
^8 Selbst im einzelnen zeigt sich diese Uebereinstimmung, z. B. in der
Bezeichnung der rechten Ehe als der zur Gewinnung rechter Kinder
abgeschlossenen" (gamos epi paid/o/n gn/e/si/o/n arot/o/ - matrimonium liberorum
quaerendorum causa).
-----------------------------------------------
Auf dem Hause beruht das Geschlecht, das heisst die Gemeinschaft der
Nachkommen desselben Stammvaters; und von dem Geschlecht ist bei den Griechen
wie den Italikern das staatliche Dasein ausgegangen. Aber wenn in der
schwaecheren politischen Entwicklung Griechenlands der Geschlechtsverband als
korporative Macht dem Staat gegenueber sich noch weit in die historische Zeit
hinein behauptet hat, erscheint der italische Staat sofort insofern fertig, als
ihm gegenueber die Geschlechter vollstaendig neutralisiert sind und er nicht die
Gemeinschaft der Geschlechter, sondern die Gemeinschaft der Buerger darstellt.
Dass dagegen umgekehrt das Individuum dem Geschlecht gegenueber in Griechenland
weit frueher und vollstaendiger zur innerlichen Freiheit und eigenartigen
Entwicklung gediehen ist als in Rom, spiegelt sich mit grosser Deutlichkeit in
der bei beiden Voelkern durchaus verschiedenartigen Entwicklung der
urspruenglich doch gleichartigen Eigennamen. In den aelteren griechischen tritt
der Geschlechtsname sehr haeufig adjektivisch zum Individualnamen hinzu,
waehrend umgekehrt noch die roemischen Gelehrten es wussten, dass ihre Vorfahren
urspruenglich nur einen, den spaeteren Vornamen fuehrten. Aber waehrend in
Griechenland der adjektivische Geschlechtsname frueh verschwindet, wird er bei
den Italikern, und zwar nicht bloss bei den Roemern, zum Hauptnamen, so dass der
eigentliche Individualname, das Praenomen, sich ihm unterordnet. Ja es ist, als
sollte die geringe und immer mehr zusammenschwindende Zahl und die
Bedeutungslosigkeit der italischen, besonders der roemischen Individualnamen,
verglichen mit der ueppigen und poetischen Fuelle der griechischen, uns wie im
Bilde zeigen, wie dort die Nivellierung, hier die freie Entwicklung der
Persoenlichkeit im Wesen der Nation lag.
Ein Zusammenleben in Familiengemeinden unter Stammhaeuptern, wie man es
fuer die graecoitalische Periode sich denken mag, mochte den spaeteren
italischen wie hellenischen Politien ungleich genug sehen, musste aber dennoch
die Anfaenge der beiderseitigen Rechtsbildung notwendig bereits enthalten. Die
"Gesetze des Koenigs Italus", die noch in Aristoteles' Zeiten angewendet wurden,
moegen diese beiden Nationen wesentlich gemeinsamen Institutionen bezeichnen.
Frieden und Rechtsfolge innerhalb der Gemeinde, Kriegsstand und Kriegsrecht nach
aussen, ein Regiment des Stammhauptes, ein Rat der Alten, Versammlungen der
waffenfaehigen Freien, eine gewisse Verfassung muessen in denselben enthalten
gewesen sein. Gericht (crimen, krinein), Busse (poena, poin/e/),
Wiedervergeltung (talio, tala/o/ tl/e/nai) sind graecoitalische Begriffe. Das
strenge Schuldrecht, nach welchem der Schuldner fuer die Rueckgabe des
Empfangenen zunaechst mit seinem Leibe haftet, ist den Italikern und zum
Beispiel den tarentinischen Herakleoten gemeinsam. Die Grundgedanken der
roemischen Verfassung - Koenigtum, Senat und eine nur zur Bestaetigung oder
Verwerfung der von dem Koenig und dem Senat an sie gebrachten Antraege befugte
Volksversammlung - sind kaum irgendwo so scharf ausgesprochen wie in
Aristoteles' Bericht ueber die aeltere Verfassung von Kreta. Die Keime zu
groesseren Staatenbuenden in der staatlichen Verbruederung oder gar der
Verschmelzung mehrerer bisher selbstaendiger Staemme (Symmachie, Synoikismos)
sind gleichfalls beiden Nationen gemein. Es ist auf diese Gemeinsamkeit der
Grundlagen hellenischer und italischer Politie um so mehr Gewicht zu legen, als
dieselbe sich nicht auch auf die uebrigen indogermanischen Staemme mit
erstreckt; wie denn zum Beispiel die deutsche Gemeindeordnung keineswegs wie die
der Griechen und Italiker von dem Wahlkoenigtum ausgeht. Wie verschieden aber
die auf dieser gleichen Basis in Italien und in Griechenland aufgebauten
Politien waren und wie vollstaendig der ganze Verlauf der politischen
Entwicklung jeder der beiden Nationen als Sondergut angehoert ^9, wird die
weitere Erzaehlung darzulegen haben.
---------------------------------------------
^9 Nur darf man natuerlich nicht vergessen, dass aehnliche Voraussetzungen
ueberall zu aehnlichen Institutionen fuehren. So ist nichts so sicher, als dass
die roemischen Plebejer erst innerhalb des roemischen Gemeinwesens erwuchsen,
und doch finden sie ueberall ihr Gegenbild, wo neben einer Buerger- eine
Insassenschaft sich entwickelt hat. Dass auch der Zufall hier sein neckendes
Spiel treibt, versteht sich von selbst.
---------------------------------------------
Nicht anders ist es in der Religion. Wohl liegt in Italien wie in Hellas
dem Volksglauben der gleiche Gemeinschatz symbolischer und allegorisierter
Naturanschauungen zugrunde; auf diesem ruht die allgemeine Analogie zwischen der
roemischen und der griechischen Goetter- und Geisterwelt, die in spaeteren
Entwicklungsstadien so wichtig werden sollte. Auch in zahlreichen
Einzelvorstellungen, in der schon erwaehnten Gestalt des Zeus-Diovis und der
Hestia-Vesta, in dem Begriff des heiligen Raumes (temenos, templum), in manchen
Opfern und Zeremonien, stimmten die beiderseitigen Kulte nicht bloss zufaellig
ueberein. Aber dennoch gestalteten sie sich in Hellas wie in Italien so
vollstaendig national und eigentuemlich, dass selbst von dem alten Erbgut nur
weniges in erkennbarer Weise und auch dieses meistenteils unverstanden oder
missverstanden bewahrt ward. Es konnte nicht anders sein; denn wie in den
Voelkern selbst die grossen Gegensaetze sich schieden, welche die
graecoitalische Periode noch in ihrer Unmittelbarkeit zusammengehalten hatte, so
schied sich auch in ihrer Religion Begriff und Bild, die bis dahin nur ein
Ganzes in der Seele gewesen waren. Jene alten Bauern mochten, wenn die Wolken am
Himmel hin gejagt wurden, sich das so ausdruecken, dass die Huendin der Goetter
die verscheuchten Kuehe der Herde zusammentreibe; der Grieche vergass es, dass
die Kuehe eigentlich die Wolken waren, und machte aus dem bloss fuer einzelne
Zwecke gestatteten Sohn der Goetterhuendin den zu allen Diensten bereiten und
geschickten Goetterboten. Wenn der Donner in den Bergen rollte, sah er den Zeus
auf dem Olymp die Keile schwingen; wenn der blaue Himmel wieder auflaechelte,
blickte er in das glaenzende Auge der Tochter des Zeus, Athenaia; und so
maechtig lebten ihm die Gestalten, die er sich geschaffen, dass er bald in ihnen
nichts sah als vom Glanze der Naturkraft strahlende und getragene Menschen und
sie frei nach den Gesetzen der Schoenheit bildete und umbildete. Wohl anders,
aber nicht schwaecher offenbarte sich die innige Religiositaet des italischen
Stammes, der den Begriff festhielt und es nicht litt, dass die Form ihn
verdunkelte. Wie der Grieche, wenn er opfert, die Augen zum Himmel aufschlaegt,
so verhuellt der Roemer sein Haupt; denn jenes Gebet ist Anschauung und dieses
Gedanke. In der ganzen Natur verehrt er das Geistige und Allgemeine; jedem
Wesen, dem Menschen wie dem Baum, dem Staat wie der Vorratskammer, ist der mit
ihm entstandene und mit ihm vergehende Geist zugegeben, das Nachbild des
Physischen im geistigen Gebiet; dem Mann der maennliche Genius, der Frau die
weibliche Juno, der Grenze der Terminus, dem Wald der Silvanus, dem kreisenden
Jahr der Vertumnus, und also weiter jedem nach seiner Art. Ja es wird in den
Handlungen der einzelne Moment der Taetigkeit vergeistigt; so wird
beispielsweise in der Fuerbitte fuer den Landmann angerufen der Geist der
Brache, des Ackerns, des Furchens, Saeens, Zudeckens, Eggens und so fort bis zu
dem des Einfahrens, Rufspeicherns und des Oeffnens der Scheuer; und in
aehnlicher Weise wird Ehe, Geburt und jedes andere physische Ereignis mit
heiligem Leben ausgestattet. Je groessere Kreise indes die Abstraktion
beschreibt, desto hoeher steigt der Gott und die Ehrfurcht der Menschen; so sind
Jupiter und Juno die Abstraktionen der Maennlichkeit und der Weiblichkeit, Dea
Dia oder Ceres die schaffende, Minerva die erinnernde Kraft, Dea bona oder, bei
den Samniten, Dea cupra die gute Gottheit. Wie den Griechen alles konkret und
koerperlich erschien, so konnte der Roemer nur abstrakte, vollkommen
durchsichtige Formeln brauchen; und warf der Grieche den alten Sagenschatz der
Urzeit deshalb zum groessten Teil weg, weil in deren Gestalten der Begriff noch
zu durchsichtig war, so konnte der Roemer ihn noch weniger festhalten, weil ihm
die heiligen Gedanken auch durch den leichtesten Schleier der Allegorie sich zu
trueben schienen. Nicht einmal von den aeltesten und allgemeinsten Mythen, zum
Beispiel der den Indern, Griechen und selbst den Semiten gelaeufigen Erzaehlung
von dem nach einer grossen Flut uebriggebliebenen gemeinsamen Stammvater des
gegenwaertigen Menschengeschlechts, ist bei den Roemern eine Spur bewahrt
worden. Ihre Goetter konnten nicht sich vermaehlen und Kinder zeugen wie die
hellenischen; sie wandelten nicht ungesehen unter den Sterblichen und bedurften
nicht des Nektars. Aber dass sie dennoch in ihrer Geistigkeit, die nur der
platten Auffassung platt erscheint, die Gemueter maechtig und vielleicht
maechtiger fassten als die nach dem Bilde des Menschen geschaffenen Goetter von
Hellas, davon wuerde, auch wenn die Geschichte schwiege, schon die roemische,
dem Worte wie dem Begriffe nach unhellenische Benennung des Glaubens, die
"Religio", das heisst die Bindung, zeugen. Wie Indien und Iran aus einem und
demselben Erbschatz jenes die Formenfuelle seiner heiligen Epen, dieses die
Abstraktionen des Zendavesta entwickelte, so herrscht auch in der griechischen
Mythologie die Person, in der roemischen der Begriff, dort die Freiheit, hier
die Notwendigkeit.
Endlich gilt, was von dem Ernst des Lebens, auch von dessen Nachbild in
Scherz und Spiel, welche ja ueberall, und am meisten in der aeltesten Zeit des
vollen und einfachen Daseins, den Ernst nicht ausschliessen, sondern einhuellen.
Die einfachsten Elemente der Kunst sind in Latium und in Hellas durchaus
dieselben: der ehrbare Waffentanz, der "Sprung" (triumpus, thriambos, di-
th?rambos); der Mummenschanz der "vollen Leute" (satyroi, satura), die, in
Schaf- und Bockfelle gehuellt, mit ihren Spaessen das Fest beschliessen; endlich
das Instrument der Floete, das den feierlichen wie den lustigen Tanz mit
angemessenen Weisen beherrscht und begleitet. Nirgends vielleicht tritt so
deutlich wie hier die vorzugsweise enge Verwandtschaft der Hellenen und der
Italiker zu Tage; und dennoch ist die Entwicklung der beiden Nationen in keiner
anderen Richtung so weit auseinandergegangen. Die Jugendbildung blieb in Latium
gebannt in die engen Schranken der haeuslichen Erziehung; in Griechenland schuf
der Drang nach mannigfaltiger und doch harmonischer Bildung des menschlichen
Geistes und Koerpers die von der Nation und von den Einzelnen als ihr bestes Gut
gepflegten Wissenschaften der Gymnastik und der Paedeia. Latium steht in der
Duerftigkeit seiner kuenstlerischen Entwicklung fast auf der Stufe der
kulturlosen Voelker; in Hellas ist mit unglaublicher Raschheit aus den
religioesen Vorstellungen der Mythos und die Kulturfigur und aus diesen jene
Wunderwelt der Poesie und der Bildnerei erwachsen, derengleichen die Geschichte
nicht wieder aufzuzeigen hat. In Latium gibt es im oeffentlichen wie im
Privatleben keine anderen Maechte als Klugheit, Reichtum und Kraft; den Hellenen
war es vorbehalten, die beseligende Uebermacht der Schoenheit zu empfinden, in
sinnlich idealer Schwaermerei dem schoenen Knabenfreunde zu dienen und den
verlorenen Mut in den Schlachtliedern des goettlichen Saengers wiederzufinden.
So stehen die beiden Nationen, in denen das Altertum sein Hoechstes
erreicht hat, ebenso verschieden wie ebenbuertig nebeneinander. Die Vorzuege der
Hellenen vor den Italikern sind von allgemeinerer Fasslichkeit und von hellerem
Nachglanz; aber das tiefe Gefuehl des Allgemeinen im Besondern, die Hingebung
und Aufopferungsfaehigkeit des Einzelnen, der ernste Glaube an die eigenen
Goetter ist der reiche Schatz der italischen Nation. Beide Voelker haben sich
einseitig entwickelt und darum beide vollkommen; nur engherzige Armseligkeit
wird den Athener schmaehen, weil er seine Gemeinde nicht zu gestalten verstand
wie die Fabier und Valerier, oder den Roemer, weil er nicht bilden lernte wie
Pheidias und dichten wie Aristophanes. Es war eben das Beste und Eigenste des
griechischen Volkes, was es ihm unmoeglich machte, von der nationalen Einheit
zur politischen fortzuschreiten, ohne doch die Politie zugleich mit der Despotie
zu vertauschen. Die ideale Welt der Schoenheit war den Hellenen alles und
ersetzte ihnen selbst bis zu einem gewissen Grade, was in der Realitaet ihnen
abging; wo immer in Hellas ein Ansatz zu nationaler Einigung hervortritt, beruht
dieser nicht auf den unmittelbar politischen Faktoren, sondern auf Spiel und
Kunst: nur die olympischen Wettkaempfe, nur die Homerischen Gesaenge, nur die
Euripideische Tragoedie hielten Hellas in sich zusammen. Entschlossen gab
dagegen der Italiker die Willkuer hin um der Freiheit willen und lernte dem
Vater gehorchen, damit er dem Staate zu gehorchen verstaende. Mochte der
Einzelne bei dieser Untertaenigkeit verderben und der schoenste menschliche Keim
darueber verkuemmern; er gewann dafuer ein Vaterland und ein Vaterlandsgefuehl,
wie der Grieche es nie gekannt hat, und errang allein unter allen Kulturvoelkern
des Altertums bei einer auf Selbstregiment ruhenden Verfassung die nationale
Einheit, die ihm endlich ueber den zersplitterten hellenischen Stamm und ueber
den ganzen Erdkreis die Botmaessigkeit in die Hand legte.
3. Kapitel
Die Ansiedlungen der Latiner
Die Heimat des indogermanischen Stammes ist der westliche Teil
Mittelasiens; von dort aus hat er sich teils in suedoestlicher Richtung ueber
Indien, teils in nordwestlicher ueber Europa ausgebreitet. Genauer den Ursitz
der Indogermanen zu bestimmen, ist schwierig; jedenfalls muss er im Binnenlande
und von der See entfernt gewesen sein, da keine Benennung des Meeres dem
asiatischen und dem europaeischen Zweige gemeinsam ist. Manche Spuren weisen
naeher in die Euphratlandschaften, so dass merkwuerdigerweise die Urheimat der
beiden wichtigsten Kulturstaemme, des indogermanischen und des aramaeischen,
raeumlich fast zusammenfaellt - eine Unterstuetzung fuer die Annahme einer
allerdings fast jenseits aller verfolgbaren Kultur- und Sprachentwicklung
liegenden Gemeinschaft auch dieser Voelker. Eine engere Lokalisierung ist
ebensowenig moeglich, als es moeglich ist, die einzelnen Staemme auf ihren
weiteren Wanderungen zu begleiten. Der europaeische mag noch nach dem
Ausscheiden der Inder laengere Zeit in Persien und Armenien verweilt haben; denn
allem Anschein nach ist hier die Wiege des Acker- und Weinbaus. Gerste, Spelt
und Weizen sind in Mesopotamien, der Weinstock suedlich vom Kaukasus und vom
Kaspischen Meer einheimisch; ebenda sind der Pflaumen- und der Nussbaum und
andere der leichter zu verpflanzenden Fruchtbaeume zu Hause. Bemerkenswert ist
es auch, dass den meisten europaeischen Staemmen, den Lateinern, Kelten,
Deutschen und Slawen der Name des Meeres gemeinsam ist; sie muessen also wohl
vor ihrer Scheidung die Kueste des Schwarzen oder auch des Kaspischen Meeres
erreicht haben. Auf welchem Wege von dort die Italiker an die Alpenkette gelangt
sind und wo namentlich sie, allein noch mit den Hellenen vereinigt, gesiedelt
haben moegen, laesst sich nur beantworten, wenn es entschieden ist, auf welchem
Wege, ob von Kleinasien oder vom Donaugebiet aus, die Hellenen nach Griechenland
gelangt sind. Dass die Italiker eben wie die Inder von Norden her in ihre
Halbinsel eingewandert sind, darf auf jeden Fall als ausgemacht gelten. Der Zug
des umbrisch-sabellischen Stammes auf dem mittleren Bergruecken Italiens in der
Richtung von Norden nach Sueden laesst sich noch deutlich verfolgen; ja die
letzten Phasen desselben gehoeren der vollkommen historischen Zeit an. Weniger
kenntlich ist der Weg, den die latinische Wanderung einschlug. Vermutlich zog
sie in aehnlicher Richtung an der Westkueste entlang, wohl lange bevor die
ersten sabellischen Staemme aufbrachen; der Strom ueberflutet die Hoehen erst,
wenn die Niederungen schon eingenommen sind, und nur, wenn die latinischen
Staemme schon vorher an der Kueste sassen, erklaert es sich, dass die Sabeller
sich mit den rauheren Gebirgen begnuegten und erst von diesen aus, wo es anging,
sich zwischen die latinischen Voelker draengten.
Dass vom linken Ufer des Tiber bis an die volskischen Berge ein latinischer
Stamm wohnte, ist allbekannt; diese Berge selbst aber, welche bei der ersten
Einwanderung, als noch die Ebenen von Latium und Kampanien offenstanden,
verschmaeht worden zu sein scheinen, waren, wie die volskischen Inschriften
zeigen, von einem den Sabellern naeher als den Latinern verwandten Stamm
besetzt. Dagegen wohnten in Kampanien vor der griechischen und samnitischen
Einwanderung wahrscheinlich Latiner; denn die italischen Namen Novla oder Nola
(Neustadt), Campani Capua, Volturnus (von volvere wie Iuturna von iuvare), Opsci
(Arbeiter) sind nachweislich aelter als der samnitische Einfall und beweisen,
dass, als Kyme von den Griechen gegruendet ward, ein italischer und
wahrscheinlich latinischer Stamm, die Ausoner, Kampanien innehatten. Auch die
Urbewohner der spaeter von den Lucanern und Brettiern bewohnten Landschaften,
die eigentlichen Itali (Bewohner des Rinderlandes), werden von den besten
Beobachtern nicht zu dem iapygischen, sondern zu dem italischen Stamm gestellt;
es ist nichts im Wege, sie dem latinischen Stamm beizuzaehlen, obwohl die noch
vor dem Beginn der staatlichen Entwicklung Italiens erfolgte Hellenisierung
dieser Gegenden und deren spaetere Ueberflutung durch samnitische Schwaerme die
Spuren der aelteren Nationalitaet hier gaenzlich verwischt hat. Auch den
gleichfalls verschollenen Stamm der Siculer setzten sehr alte Sagen in Beziehung
zu Rom; so erzaehlt der aelteste italische Geschichtschreiber Antiochos von
Syrakus, dass zum Koenig Morges von Italia (d. h. der Brettischen Halbinsel) ein
Mann Namens Sikelos auf fluechtigem Fuss aus Rom gekommen sei; und es scheinen
diese Erzaehlungen zu beruhen auf der von den Berichterstattern wahrgenommenen
Stammesgleichheit der Siculer, deren es noch zu Thukydides' Zeit in Italien gab,
und der Latiner. Die auffallende Verwandtschaft einzelner Dialektwoerter des
sizilischen Griechisch mit dem Lateinischen erklaert sich zwar wohl nicht aus
der alten Sprachgleichheit der Siculer und Roemer, sondern vielmehr aus den
alten Handelsverbindungen zwischen Rom und den sizilischen Griechen; nach allen
Spuren indes sind nicht bloss die latinische, sondern wahrscheinlich auch die
kampanische und lucanische Landschaft, das eigentliche Italia zwischen den
Buchten von Tarent und Laos und die oestliche Haelfte von Sizilien, in uralter
Zeit von verschiedenen Staemmen der latinischen Nation bewohnt gewesen.
Die Schicksale dieser Staemme waren sehr ungleich. Die in Sizilien,
Grossgriechenland und Kampanien angesiedelten kamen mit den Griechen in
Beruehrung in einer Epoche, wo sie deren Zivilisation Widerstand zu leisten
nicht vermochten, und wurden entweder voellig hellenisiert, wie namentlich in
Sizilien, oder doch so geschwaecht, dass sie der frischen Kraft der sabinischen
Staemme ohne sonderliche Gegenwehr unterlagen. So sind die Siculer, die Italer
und Morgeten, die Ausoner nicht dazu gekommen, eine taetige Rolle in der
Geschichte der Halbinsel zu spielen.
Anders war es in Latium, wo griechische Kolonien nicht gegruendet worden
sind und es den Einwohnern nach harten Kaempfen gelang, sich gegen die Sabiner
wie gegen die noerdlichen Nachbarn zu behaupten. Werfen wir einen Blick auf die
Landschaft, die wie keine andere in die Geschicke der alten Welt einzugreifen
bestimmt war.
Schon in uraeltester Zeit ist die Ebene von Latium der Schauplatz der
grossartigsten Naturkaempfe gewesen, in denen die langsam bildende Kraft des
Wassers und die Ausbrueche gewaltiger Vulkane Schicht ueber Schicht schoben
desjenigen Bodens, auf dem entschieden werden sollte, welchem Volk die
Herrschaft der Erde gehoere. Eingeschlossen im Osten von den Bergen der Sabiner
und Aequer, die dem Apennin angehoeren; im Sueden von dem bis zu 4000 Fuss Hoehe
ansteigenden volskischen Gebirg, welches von dem Hauptstock des Apennin durch
das alte Gebiet der Herniker, die Hochebene des Sacco (Trerus, Nebenfluss des
Liris), getrennt ist und von dieser aus sich westlich ziehend mit dem Vorgebirg
von Terracina abschliesst; im Westen von dem Meer, das an diesem Gestade nur
wenige und geringe Haefen bildet; im Norden in das weite etruskische Huegelland
sich verlaufend, breitet eine stattliche Ebene sich aus, durchflossen von dem
Tiberis, dem "Bergstrom", der aus den umbrischen, und dem Anio, der von den
sabinischen Bergen herkommt. Inselartig steigen in der Flaeche auf teils die
steilen Kalkfelsen des Soracte im Nordosten, des circeischen Vorgebirgs im
Suedwesten, sowie die aehnliche, obwohl niedrigere Hoehe des Ianiculum bei Rom;
teils vulkanische Erhebungen, deren erloschene Krater zu Seen geworden und zum
Teil es noch sind: die bedeutendste unter diesen ist das Albaner Gebirge, das
nach allen Seiten frei zwischen den Volskergebirgen und dem Tiberfluss aus der
Ebene emporragt.
Hier siedelte der Stamm sich an, den die Geschichte kennt unter dem Namen
der Latiner, oder, wie sie spaeter zur Unterscheidung von den ausserhalb dieses
Bereichs gegruendeten latinischen Gemeinden genannt werden, der "alten Latiner"
(prisci Latini). Allein das von ihnen besetzte Gebiet, die Landschaft Latium,
ist nur ein kleiner Teil jener mittelitalischen Ebene. Alles Land noerdlich des
Tiber ist den Latinern ein fremdes, ja sogar ein feindliches Gebiet, mit dessen
Bewohnern ein ewiges Buendnis, ein Landfriede nicht moeglich war und die
Waffenruhe stets auf beschraenkte Zeit abgeschlossen worden zu sein scheint. Die
Tibergrenze gegen Norden ist uralt, und weder die Geschichte noch die bessere
Sage hat eine Erinnerung davon bewahrt, wie und wann diese folgenreiche
Abgrenzung sich festgestellt hat. Die flachen und sumpfigen Strecken suedlich
vom Albaner Gebirge finden wir, wo unsere Geschichte beginnt, in den Haenden
umbrisch-sabellischer Staemme, der Rutuler und Volsker; schon Ardea und Velitrae
sind nicht mehr urspruenglich latinische Staedte. Nur der mittlere Teil jenes
Gebietes zwischen dem Tiber, den Vorbergen des Apennin, den Albaner Bergen und
dem Meer, ein Gebiet von etwa 34 deutschen Quadratmeilen, wenig groesser als der
jetzige Kanton Zuerich, ist das eigentliche Latium, die "Ebene" ^1, wie sie von
den Hoehen des Monte Cavo dem Auge sich darstellt. Die Landschaft ist eben, aber
nicht flach, mit Ausnahme des sandigen und zum Teil vom Tiber aufgeschwemmten
Meeresstrandes wird ueberall die Flaeche unterbrochen durch maessig hohe, oft
ziemlich steile Tuffhuegel und tiefe Erdspalten, und diese stets wechselnden
Steigungen und Senkungen des Bodens bilden zwischen sich im Winter jene Lachen,
deren Verdunsten in der Sommerhitze, namentlich wegen der darin faulenden
organischen Substanzen, die boese fieberschwangere Luft entwickelt, welche in
alter wie in neuer Zeit im Sommer die Landschaft verpestet. Es ist ein Irrtum,
dass diese Miasmen erst durch den Verfall des Ackerbaues entstanden seien, wie
ihn das Missregiment des letzten Jahrhunderts der Republik und das der Paepste
herbeigefuehrt haben; ihre Ursache liegt vielmehr in dem mangelnden Gefaell des
Wassers und wirkt noch heute wie vor Jahrtausenden. Wahr ist es indes, dass bis
auf einen gewissen Grad die boese Luft sich bannen laesst durch die Intensitaet
der Bodenkultur; wovon die Ursache noch nicht vollstaendig ermittelt ist, zum
Teil aber darin liegen wird, dass die Bearbeitung der Oberflaeche das
Austrocknen der stehenden Waesser beschleunigt. Immer bleibt die Entstehung
einer dichten ackerbauenden Bevoelkerung in Gegenden, die jetzt keine gesunden
Bewohner gedeihen lassen und in denen der Reisende nicht gern die Nacht
verweilt, wie die latinische Ebene und die Niederungen von Sybaris und Metapont
sind, eine fuer uns befremdliche Tatsache. Man muss sich erinnern, dass auf
einer niedrigen Kulturstufe das Volk ueberhaupt einen schaerferen Blick hat fuer
das, was die Natur erheischt, und eine groessere Fuegsamkeit gegen ihre Gebote,
vielleicht auch physisch ein elastischeres Wesen, das dem Boden sich inniger
anschmiegt. In Sardinien wird unter ganz aehnlichen natuerlichen Verhaeltnissen
der Ackerbau noch heutzutage betrieben; die boese Luft ist wohl vorhanden,
allein der Bauer entzieht sich ihren Einfluessen durch Vorsicht in Kleidung,
Nahrung und Wahl der Tagesstunden. In der Tat schuetzt vor der Aria cattiva
nichts so sicher als das Tragen der Tiervliesse und das lodernde Feuer; woraus
sich erklaert, weshalb der roemische Landmann bestaendig in schwere Wollstoffe
gekleidet ging und das Feuer auf seinem Herd nicht erloeschen liess. Im uebrigen
musste die Landschaft einem einwandernden ackerbauenden Volke einladend
erscheinen; der Boden ist leicht mit Hacke und Karst zu bearbeiten und auch ohne
Duengung ertragsfaehig, ohne nach italienischem Massstab auffallend ergiebig zu
sein; der Weizen gibt durchschnittlich etwa das fuenfte Korn ^2. An gutem Wasser
ist kein Ueberfluss; um so hoeher und heiliger hielt die Bevoelkerung jede
frische Quelle.
----------------------------------------------------------
^1 Wie latus (Seite) und plat?s (platt); es ist also das Plattland im
Gegensatz zu der sabinischen Berglandschaft, wie Campania die "Ebene" den
Gegensatz bildet zu Samnium. Latus, ehemals stlatus gehoert nicht hierher.
^2 Ein franzoesischer Statistiker, Dureau de la Malle (Economie politique
des Romains. Bd. 2, S. 226), vergleicht mit der roemischen Campagna die Limagne
in Auvergne, gleichfalls eine weite, sehr durchschnittene und ungleiche Ebene,
mit einer Bodenoberflaeche aus dekomponierter Lava und Asche den Resten
ausgebrannter Vulkane. Die Bevoelkerung, mindestens 2500 Menschen auf die
Quadratlieue, ist eine der staerksten, die in rein ackerbauenden Gegenden
vorkommt, das Eigentum ungemein zerstueckelt. Der Ackerbau wird fast ganz von
Menschenhand beschafft, mit Spaten, Karst oder Hacke; nur ausnahmsweise tritt
dafuer der leichte Pflug ein der mit zwei Kuehen bespannt ist und nicht selten
spannt an der Stelle der einen sich die Frau des Ackermanns ein. Das Gespann
dient zugleich um Milch zu gewinnen und das Land zu bestehen. Man erntet zweimal
im Jahre, Korn und Kraut; Brache kommt nicht vor. Der mittlere Pachtzins fuer
einen Arpent Ackerland ist 100 Franken jaehrlich. Wuerde dasselbe Land statt
dessen unter sechs oder sieben grosse Grundbesitzer verteilt werden wuerden
Verwalter- und Tageloehnerwirtschaft an die Stelle des Bewirtschaftens durch
kleine Grundeigentuemer treten, so wuerde in hundert Jahren ohne Zweifel die
Limagne oede, verlassen und elend sein wie heutzutage die Campagna di Roma.
------------------------------------------------------
Es ist kein Bericht darueber erhalten, wie die Ansiedlungen der Latiner in
der Landschaft, welche seitdem ihren Namen trug, erfolgt sind, und wir sind
darueber fast allein auf Rueckschluesse angewiesen. Einiges indes laesst sich
dennoch erkennen oder mit Wahrscheinlichkeit vermuten.
Die roemische Mark zerfiel in aeltester Zeit in eine Anzahl
Geschlechterbezirke, welche spaeterhin benutzt wurden, um dar aus die aeltesten
"Landquartiere" (tribus rusticae) zu bilden. Von dem Claudischen Quartier ist es
ueberliefert, dass es aus der Ansiedlung der Claudischen Geschlechtsgenossen am
Anio erwuchs; und dasselbe geht ebenso sicher fuer die uebrigen Distrikte der
aeltesten Einteilung hervor aus ihren Namen. Diese sind nicht, wie die der
spaeter hinzugefuegten Distrikte, von Oertlichkeiten entlehnt, sondern ohne
Ausnahme von Geschlechternamen gebildet; und es sind die Geschlechter, die den
Quartieren der urspruenglichen roemischen Mark die Namen gaben, soweit sie nicht
gaenzlich verschollen sind (wie die Camilii, Galerii, Lemonii, Pollii, Pupinii,
Voltinii), durchaus die aeltesten roemischen Patrizierfamilien, die Aemilii,
Cornelii, Fabii, Horatii, Menenii, Papirii, Romilii, Sergii, Voturii.
Bemerkenswert ist es, dass unter all diesen Geschlechtern kein einziges
erscheint, das nachweislich erst spaeter nach Rom uebergesiedelt waere. Aehnlich
wie der roemische, wird jeder italische und ohne Zweifel auch jeder hellenische
Gau von Haus aus in eine Anzahl zugleich oertlich und geschlechtlich vereinigter
Genossenschaften zerfallen sein; es ist diese Geschlechtsansiedlung das "Haus"
(oikia) der Griechen, aus dem, wie in Rom die Tribus, auch dort sehr haeufig die
Komen oder Demen hervorgegangen sind. Die entsprechenden italischen Benennungen
"Haus" (vicus) oder "Bezirk" (pagus von pangere) deuten gleichfalls das
Zusammensiedeln der Geschlechtsgenossen an und gehen im Sprachgebrauch
begreiflicherweise ueber in die Bedeutung Weiler oder Dorf. Wie zu dem Hause ein
Acker, so gehoert zu dem Geschlechtshaus oder Dorf eine Geschlechtsmark, die
aber, wie spaeter zu zeigen sein wird, bis in verhaeltnismaessig spaete Zeit
noch gleichsam als Hausmark, das heisst nach dem System der Feldgemeinschaft
bestellt wurde. Ob die Geschlechtshaeuser in Latium selbst sich zu
Geschlechtsdoerfern entwickelt haben oder ob die Latiner schon als
Geschlechtsgenossenschaften in Latium eingewandert sind, ist eine Frage, auf die
wir ebenso wenig eine Antwort haben, als wir zu bestimmen vermoegen, in welcher
Weise die Gesamtwirtschaft, welche durch eine derartige Ordnung gefordert wird,
sich in Latium gestaltet hat ^3, in wie weit das Geschlecht neben der Abstammung
noch auf aeusserlicher Ein- und Zusammenordnung nicht blutsverwandter Individuen
mit beruhen mag.
-----------------------------------------------
^3 In Slawonien, wo die patriarchalische Haushaltung bis auf den heutigen
Tag festgehalten wird, bleibt die ganze Familie, oft bis zu fuenfzig, ja hundert
Koepfen stark, unter den Befehlen des von der ganzen Familie auf Lebenszeit
gewaehlten Hausvaters (Goszpodar) in demselben Hause beisammen. Das Vermoegen
des Hauses, das hauptsaechlich in Vieh besteht, verwaltet der Hausvater; der
Ueberschuss wird nach Familienstaemmen verteilt. Privaterwerb durch Industrie
und Handel bleibt Sondereigentum. Austritte aus dem Hause, auch der Maenner, z.
B. durch Einheiraten in eine fremde Wirtschaft, kommen vor (Csaplovics,
Slawonien und Kroatien. Pest 1839. Bd. 1, S. 106, 179). Bei derartigen
Verhaeltnissen, die von den aeltesten roemischen sich nicht allzuweit entfernen
moegen, naehert das Haus sich der Gemeinde.
-------------------------------------------------
Von Haus aus aber galten diese Geschlechtsgenossenschaften nicht als
selbstaendige Einheiten, sondern als die integrierenden Teile einer politischen
Gemeinde (civitas, populus), welche zunaechst auftritt als ein zu gegenseitiger
Rechtsfolge und Rechtshilfe und zu Gemeinschaftlichkeit in Abwehr und Angriff
verpflichteter Inbegriff einer Anzahl stamm-, sprach- und sittengleicher
Geschlechtsdoerfer. An einem festen oertlichen Mittelpunkt konnte es diesem Gau
so wenig fehlen wie der Geschlechtsgenossenschaft; da indes die Geschlechts-,
das heisst die Gaugenossen in ihren Doerfern wohnten, so konnte der Mittelpunkt
des Gaues nicht eine eigentliche Zusammensiedlung, eine Stadt, sondern nur eine
gemeine Versammlungsstaette sein, welche die Dingstaette und die gemeinen
Heiligtuemer des Gaues in sich schloss, wo die Gaugenossen an jedem achten Tag
des Verkehrs wie des Vergnuegens wegen sich zusammenfanden und wo sie im
Kriegsfall sich und ihr Vieh vor dem einfallenden Feind sicherer bargen als in
den Weilern, die aber uebrigens regelmaessig nicht oder schwach bewohnt war.
Ganz aehnliche alte Zufluchtsstaetten sind noch heutzutage in dem Huegellande
der Ostschweiz auf mehreren Bergspitzen zu erkennen. Ein solcher Platz heisst in
Italien "Hoehe" (capitolium, wie akra, das Berghaupt) oder "Wehr" (arx von
arcere); er ist noch keine Stadt, aber die Grundlage einer kuenftigen, indem die
Haeuser an die Burg sich anschliessen und spaeterhin sich umgeben mit dem
"Ringe" (urbs mit urvus, curvus, vielleicht auch mit orbis verwandt). Den
aeusserlichen Unterschied zwischen Burg und Stadt gibt die Anzahl der Tore,
deren die Burg moeglichst wenige, die Stadt moeglichst viele, jene in der Regel
nur ein einziges, diese mindestens drei hat. Auf diesen Befestigungen ruht die
vorstaedtische Gauverfassung Italiens, welche in denjenigen italischen
Landschaften, die zum staedtischen Zusammensiedeln erst spaet und zum Teil noch
bis auf den heutigen Tag nicht vollstaendig gelangt sind, wie im Marserland und
in den kleinen Gauen der Abruzzen, noch einigermassen sich erkennen laesst. Die
Landschaft der Aequiculer, die noch in der Kaiserzeit nicht in Staedten, sondern
in unzaehligen offenen Weilern wohnten, zeigt eine Menge altertuemlicher
Mauerringe, die als "veroedete Staedte" mit einzelnen Tempeln das Staunen der
roemischen wie der heutigen Archaeologen erregten, von denen jene ihre
"Urbewohner" (aborigines), diese ihre Pelasger hier unterbringen zu koennen
meinten. Gewiss richtiger wird man in diesen Anlagen nicht ummauerte Staedte
erkennen, sondern Zufluchtsstaetten der Markgenossen, wie sie in aelterer Zeit
ohne Zweifel in ganz Italien, wenngleich in weniger kunstvoller Weise angelegt,
bestanden. Dass in derselben Epoche, wo die zu staedtischen Ansiedlungen
uebergegangenen Staemme ihren Staedten steinerne Ringmauern gaben, auch
diejenigen Landschaften, die in offenen Weilern zu wohnen fortfuhren, die
Erdwaelle und Pfahlwerke ihrer Festungen durch Steinbauten ersetzten, ist
natuerlich; als dann in der Zeit des gesicherten Landfriedens man solcher
Festungen nicht mehr bedurfte, wurden diese Zufluchtsstaetten verlassen und bald
den spaeteren Generationen ein Raetsel.
Jene Gaue also, die in einer Burg ihren Mittelpunkt fanden und eine gewisse
Anzahl Geschlechtsgenossenschaften in sich begriffen, sind als die
urspruenglichen staatlichen Einheiten der Ausgangspunkt der italischen
Geschichte. Indes wo und in welchem Umfang innerhalb Latiums dergleichen Gaue
sich bildeten, ist weder mit Bestimmtheit auszumachen noch von besonderem
historischen Interesse. Das isolierte Albaner Gebirge, das den Ansiedlern die
gesundeste Luft, die frischesten Quellen und die am meisten gesicherte Lage
darbot, diese natuerliche Burg Latiums, ist ohne Zweifel von den Ankoemmlingen
zuerst besetzt worden. Hier lag denn auch auf der schmalen Hochflaeche oberhalb
Palazzuola zwischen dem Albanischen See (Lago di Castello) und dem Albanischen
Berg (Monte Cavo) lang hingestreckt Alba, das durchaus als Ursitz des
latinischen Stammes und Mutterort Roms sowie aller uebrigen altlatinischen
Gemeinden galt; hier an den Abhaengen die uralten latinischen Ortschaften
Lanuvium, Aricia und Tusculum. Hier finden sich auch von jenen uralten
Bauwerken, welche die Anfaenge der Zivilisation zu bezeichnen pflegen und
gleichsam der Nachwelt zum Zeugnis dastehen davon, dass Pallas Athene in der
Tat, wenn sie erscheint, erwachsen in die Welt tritt: so die Abschroffung der
Felswand unterhalb Alba nach Palazzuola zu, welche den durch die steilen
Abhaenge des Monte Cavo nach Sueden zu von Natur unzugaenglichen Ort von Norden
her ebenso unnahbar macht und nur die beiden schmalen, leicht zu verteidigenden
Zugaenge von Osten und Westen her fuer den Verkehr frei laesst; und vor allem
der gewaltige, in die harte, sechstausend Fuss maechtige Lavawand mannshoch
gebrochene Stollen, durch welchen der in dem alten Krater des Albaner Gebirges
entstandene See bis auf seine jetzige Tiefe abgelassen und fuer den Ackerbau auf
dem Berge selbst ein bedeutender Raum gewonnen worden ist.
Natuerliche Festen der latinischen Ebene sind auch die Spitzen der letzten
Auslaeufer der Sabinergebirge, wo aus solchen Gauburgen spaeter die ansehnlichen
Staedte Tibur und Praeneste hervorgingen. Auch Labici, Gabii und Nomentum in der
Ebene zwischen dem Albaner und Sabinergebirge und dem Tiber; Rom am Tiber,
Laurentum und Lavinium an der Kueste sind mehr oder minder alte Mittelpunkte
latinischer Kolonisation, um von zahlreichen andern, minder namhaften und zum
Teil fast verschollenen zu schweigen. Alle diese Gaue waren in aeltester Zeit
politisch souveraen und wurden ein jeder von seinem Fuersten unter Mitwirkung
des Rates der Alten und der Versammlung der Wehrmaenner regiert. Aber dennoch
ging nicht bloss das Gefuehl der Sprach- und Stammgenossenschaft durch diesen
ganzen Kreis, sondern es offenbarte sich dasselbe auch in einer wichtigen
religioesen und staatlichen Institution, in dem ewigen Bunde der saemtlichen
latinischen Gaue. Die Vorstandschaft stand urspruenglich nach allgemeinem
italischen wie hellenischen Gebrauch demjenigen Gau zu, in dessen Grenzen die
Bundesstaetten lagen; es war dies der Gau von Alba, der ueberhaupt, wie gesagt;
als der aelteste und vornehmste der latinischen betrachtet ward. Der
berechtigten Gemeinden waren anfaenglich dreissig, wie denn diese Zahl als Summe
der Teile eines Gemeinwesens in Griechenland wie in Italien ungemein haeufig
begegnet. Welche Ortschaften zu den dreissig altlatinischen Gemeinden oder, wie
sie in Beziehung auf die Metropolrechte Albas auch wohl genannt werden, zu den
dreissig albanischen Kolonien urspruenglich gezaehlt worden sind, ist nicht
ueberliefert und nicht mehr auszumachen. Wie bei den aehnlichen
Eidgenossenschaften zum Beispiel der Boeoter und der Ionier die Pamboeotien und
Panionien, war der Mittelpunkt dieser Vereinigung das "latinische Fest" (feriae
Latinae), an welchem auf dem "Berg von Alba" (mons Albanus, Monte Cavo) an einem
alljaehrlich von dem Vorstand dafuer fest gesetzten Tage dem "latinischen Gott"
(Iuppiter Latiaris) von dem gesamten Stamm ein Stieropfer dargebracht ward. Zu
dem Opferschmaus hatte jede teilnehmende Gemeinde nach festem Satz ein Gewisses
an Vieh, Milch und Kaese zu liefern und dagegen von dem Opferbraten ein Stueck
zu empfangen. Diese Gebraeuche dauerten fort bis in die spaete Zeit und sind
wohlbekannt; ueber die wichtigeren rechtlichen Wirkungen dieser Verbindung
dagegen vermoegen wir fast nur Mutmassungen aufzustellen. Seit aeltester Zeit
schlossen sich an das religioese Fest auf dem Berg von Alba auch Versammlungen
der Vertreter der einzelnen Gemeinden auf der benachbarten latinischen
Dingstaette am Quell der Ferentina (bei Marino); und ueberhaupt kann eine solche
Eidgenossenschaft nicht gedacht werden ohne eine gewisse Oberverwaltung des
Bundes und eine fuer die ganze Landschaft gueltige Rechtsordnung. Dass dem Bunde
wegen Verletzung des Bundesrechts eine Gerichtsbarkeit zustand und in diesem
Fall selbst auf den Tod erkannt werden konnte, ist ueberliefert und glaublich.
Auch die spaetere Rechts- und eine gewisse Ehegemeinschaft der latinischen
Gemeinden darf wohl schon als integrierender Teil des aeltesten Bundesrechts
gedacht werden, so dass also der Latiner mit der Latinerin rechte Kinder
erzielen und in ganz Latium Grundbesitz erwerben und Handel und Wandel treiben
konnte. Der Bund mag ferner fuer die Streitigkeiten der Gaue untereinander ein
Schieds- und Bundesgericht angeordnet haben; dagegen laesst sich eine
eigentliche Beschraenkung des souveraenen Rechts jeder Gemeinde ueber Krieg und
Frieden durch den Bund nicht nachweisen. Ebenso leidet es keinen Zweifel, dass
mit der Bundesverfassung die Moeglichkeit gegeben war, einen Bundeskrieg
abwehrend und selbst angreifend zu fuehren, wobei denn ein Bundesfeldherr, ein
Herzog, natuerlich nicht fehlen konnte. Aber wir haben keinen Grund anzunehmen,
dass in diesem Fall jede Gemeinde rechtlich gezwungen war, Heeresfolge zu
leisten, oder dass es ihr umgekehrt verwehrt war, auf eigene Hand einen Krieg
selbst gegen ein Bundesmitglied zu beginnen. Dagegen finden sich Spuren, dass
waehrend der latinischen Feier, aehnlich wie waehrend der hellenischen
Bundesfeste, ein Gottesfriede in ganz Latium galt ^4 und wahrscheinlich in
dieser Zeit auch die verfehdeten Staemme einander sicheres Geleit zugestanden.
Noch weniger ist es moeglich, den Umfang der Vorrechte des fuehrenden Gaues zu
bestimmen; nur soviel laesst sich sagen, dass keine Ursache vorhanden ist, in
der albanischen Vorstandschaft eine wahre politische Hegemonie ueber Latium zu
erkennen und dass moeglicher-, ja wahrscheinlicherweise dieselbe nicht mehr in
Latium zu bedeuten hatte als die elische Ehrenvorstandschaft in Griechenland ^5.
Ueberhaupt war der Umfang wie der Rechtsinhalt dieses latinischen Bundes
vermutlich lose und wandelbar; doch war und blieb er nicht ein zufaelliges
Aggregat verschiedener, mehr oder minder einander fremder Gemeinden, sondern der
rechtliche und notwendige Ausdruck des latinischen Stammes. Wenn der latinische
Bund nicht zu allen Zeiten alle latinische Gemeinden umfasst haben mag, so hat
er doch zu keiner Zeit einer nicht latinischen die Mitgliedschaft gewaehrt -
sein Gegenbild in Griechenland ist nicht die delphische Amphiktyonie, sondern
die boeotische oder aetolische Eidgenossenschaft.
-----------------------------------------------
^4 Das latinische Fest wird geradezu Waffenstillstand" (indutiae Macr. Sat.
1, 16; ekecheriai Dion. Hal. 4, 49) genannt, und es war nicht erlaubt, waehrend
desselben einen Krieg zu beginnen (Macr. a.a.O.).
^5 Die oft in alter und neuer Zeit aufgestellte Behauptung, dass Alba
einstmals in den Formen der Symmachie ueber Latium geherrscht habe, findet bei
genauerer Untersuchung nirgends ausreichende Unterstuetzung. Alle Geschichte
geht nicht von der Einigung, sondern von der Zersplitterung der Nation aus, und
es ist sehr wenig wahrscheinlich, dass das Problem, das Rom nach manchem
durchkaempften Jahrhundert endlich loeste, die Einigung Latiums, schon vorher
einmal durch Alba geloest worden sei. Auch ist es bemerkenswert, dass Rom
niemals als Erbin Albas eigentliche Herrschaftsansprueche gegen die latinischen
Gemeinden geltend gemacht, sondern mit einer Ehrenvorstandschaft sich begnuegt
hat, die freilich, als sie mit der materiellen Macht sich vereinigte, fuer die
hegemonischen Ansprueche Roms eine Handhabe gewaehrte. Von eigentlichen
Zeugnissen kann bei einer Frage, wie diese ist, ueberall kaum die Rede sein; und
am wenigsten reichen Stellen wie Fest. v. praetor p. 241 und Dion. Hal. 3, 10
aus, um Alba zum latinischen Athen zu stempeln.
-----------------------------------------------
Diese allgemeinen Umrisse muessen genuegen; ein jeder Versuch, die Linien
schaerfer zu ziehen, wuerde das Bild nur verfaelschen. Das mannigfache Spiel,
wie die aeltesten politischen Atome, die Gaue, sich in Latium gesucht und
geflohen haben moegen, ist ohne berichtfaehige Zeugen voruebergegangen, und es
muss genuegen, das Eine und Bleibende darin festzuhalten, dass sie in einem
gemeinschaftlichen Mittelpunkt zwar nicht ihre Einheitlichkeit aufgaben, aber
doch das Gefuehl der nationalen Zusammengehoerigkeit hegten und steigerten und
damit den Fortschritt vorbereiteten von dem kantonalen Partikularismus, mit dem
jede Volksgeschichte anhebt und anheben mass, zu der nationalen Einigung, mit
der jede Volksgeschichte endigt oder doch endigen sollte.
4. Kapitel
Die Anfaenge Roms
Etwa drei deutsche Meilen von der Muendung des Tiberflusses stromaufwaerts
erheben sich an beiden Ufern desselben maessige Huegel, hoehere auf dem rechten,
niedrigere auf dem linken; an den letzteren haftet seit mindestens
dritthalbtausend Jahren der Name der Roemer. Es laesst sich natuerlich nicht
angeben, wie und wann er aufgekommen ist; sicher ist nur, dass in der aeltesten
uns bekannten Namensform die Gaugenossen Ramner (Ramnes) heissen, nicht Romaner;
und diese der aelteren Sprachperiode gelaeufige, dem Lateinischen aber in
frueher Zeit abhanden gekommene ^1 Lautverschiebung ist ein redendes Zeugnis
fuer das unvordenkliche Alter des Namens. Eine sichere Ableitung laesst sich
nicht geben; moeglich ist es, dass die Ramner die Stromleute sind.
-----------------------------------------------
^1 Aehnlichen Lautwechsel zeigen beispielsweise folgende Bildungen
saemtlich aeltester Art: pars portio, Mars mors, farreum alt statt horreum,
Fabii Fovii, Valerius Volesus, vacuus vocivus.
-----------------------------------------------
Aber sie blieben nicht allein auf den Huegeln am Tiberufer. In der
Gliederung der aeltesten roemischen Buergerschaft hat sich eine Spur erhalten,
dass dieselbe hervorgegangen ist aus der Verschmelzung dreier wahrscheinlich
ehemals unabhaengiger Gaue, der Ramner, Titier und Lucerer, zu einem
einheitlichen Gemeinwesen, also aus einem Synoekismus wie derjenige war, woraus
in Attika Athen hervorging ^2. Wie uralt diese Drittelung der Gemeinde ist ^3,
zeigt wohl am deutlichsten, dass die Roemer namentlich in staatsrechtlicher
Beziehung fuer "teilen" und "Teil" regelmaessig sagen "dritteln" (tribuere) und
"Drittel" (tribus) und dieser Ausdruck schon frueh, wie unser Quartier, die
urspruengliche Zahlbedeutung einbuesst. Noch nach der Vereinigung besass jede
dieser drei ehemaligen Gemeinden und jetzigen Abteilungen ein Drittel der
gemeinschaftlichen Feldmark und war in der Buergerwehr wie im Rate der Alten
gleichmaessig vertreten; wie denn auch im Sakralwesen die durch drei teilbare
Mitgliederzahl fast aller aeltesten Kollegien, der heiligen Jungfrauen, der
Taenzer, der Ackerbrueder, der Wolfsgilde, der Vogelschauer, wahrscheinlich auf
diese Dreiteilung zurueckgeht. Man hat mit diesen drei Elementen, in die die
aelteste roemische Buergerschaft zerfiel, den heillosesten Unfug getrieben; die
unverstaendige Meinung, dass die roemische Nation ein Mischvolk sei, knuepft
hier an und bemueht sich in verschiedenartiger Weise, die drei grossen
italischen Rassen als komponierende Elemente des aeltesten Rom darzustellen und
das Volk, das wie wenig andere seine Sprache, seinen Staat und seine Religion
rein und volkstuemlich entwickelt hat, in ein wuestes Geroelle etruskischer und
sabinischer, hellenischer und leider sogar pelasgischer Truemmer zu verwandeln.
Nach Beseitigung der teils widersinnigen, teils grundlosen Hypothesen laesst
sich in wenige Worte zusammenfassen, was ueber die Nationalitaet der
komponierenden Elemente des aeltesten roemischen Gemeinwesens gesagt werden
kann. Dass die Ramner ein latinischer Stamm waren, kann nicht bezweifelt werden,
da sie dem neuen roemischen Gemeinwesen den Namen gaben, also auch die
Nationalitaet der vereinigten Gemeinde wesentlich bestimmt haben werden. Ueber
die Herkunft der Lucerer laesst sich nichts sagen, als dass nichts im Wege
steht, sie gleich den Ramnern dem latinischen Stamm zuzuweisen. Dagegen die
zweite dieser Gemeinden wird einstimmig aus der Sabina abgeleitet, und dies kann
wenigstens zurueckgehen auf eine in der titischen Bruederschaft bewahrte
Ueberlieferung, wonach dieses Priesterkollegium bei dem Eintritt der Titier in
die Gesamtgemeinde zur Bewahrung des sabinischen Sonderrituals gestiftet worden
waere. Es mag also in einer sehr fernen Zeit, als der latinische und der
sabellische Stamm sich noch in Sprache und Sitte bei weitem weniger scharf
gegenueber standen als spaeter der Roemer und der Samnite, eine sabellische
Gemeinde in einen latinischen Gauverband eingetreten sein - wahrscheinlich, da
die Titier in der aelteren und glaubwuerdigen Ueberlieferung ohne Ausnahme den
Platz vor den Ramnern behaupten, in der Art, dass die eindringenden Titier den
aelteren Ramnern den Synoekismus aufnoetigten. Eine Mischung verschiedener
Nationalitaeten hat hier also allerdings stattgefunden; aber schwerlich hat sie
viel tiefer eingegriffen als zum Beispiel die einige Jahrhunderte spaeter
erfolgte Uebersiedlung des sabinischen Attus Clauzus oder Appius Claudius und
seiner Genossen und Klienten nach Rom. So wenig wie diese Aufnahme der Claudier
unter die Roemer berechtigt die aeltere der Titier unter die Ramner, die
Gemeinde darum den Mischvoelkern beizuzaehlen. Mit Ausnahme vielleicht
einzelner, im Ritual fortgepflanzter nationaler Institutionen lassen auch
sabellische Elemente in Rom sich nirgends nachweisen, und namentlich gibt die
latinische Sprache fuer eine solche Annahme schlechterdings keinen Anhalt ^4. Es
waere in der Tat mehr als auffallend, wenn die Einfuegung einer einzelnen
Gemeinde von einem dem latinischen naechstverwandten Stamm die latinische
Nationalitaet auch nur in fuehlbarer Weise getruebt haette; wobei vor allem
nicht vergessen werden darf, dass in der Zeit, wo die Titier neben den Ramnern
sich ansaessig machten, die latinische Nationalitaet auf Latium ruhte und nicht
auf Rom. Das neue dreiteilige roemische Gemeinwesen war, trotz etwaiger
urspruenglich sabellischer Bestandteile, nichts als was die Gemeinde der Ramner
gewesen war, ein Teil der latinischen Nation.
----------------------------------------------------------------------
^2 Eine wirkliche Zusammensiedlung ist mit dem Synoekismus nicht notwendig
verbunden, sondern es wohnt jeder wie bisher auf dem Seinigen, aber fuer alle
gibt es fortan nur ein Rat- und Amthaus (Thuk. 2, 15; Hdt. 1, 170).
^3 Man koennte sogar, im Hinblick auf die attische tritt?s, die umbrische
trifo, die Frage aufwerfen, ob nicht die Dreiteilung der Gemeinde eine
graecoitalische Grundform sei; in welchem Falle die Dreiteilung der roemischen
Gemeinde gar nicht auf die Verschmelzung mehrerer einstmals selbstaendigen
Staemme zurueckgefuehrt werden duerfte. Aber um eine gegen die Ueberlieferung
sich also auflehnende Annahme aufzustellen, muesste doch die Dreiteilung im
graecoitalischen Gebiet allgemeiner auftreten, als dies der Fall zu sein
scheint, und ueberall gleichmaessig als Grundschema erscheinen. Die Umbrer
koennen das Wort tribus moeglicherweise erst unter dem Einfluss der roemischen
Herrschaft sich angeeignet haben; im Oskischen ist es nicht mit Sicherheit
nachzuweisen.
^4 Nachdem die aeltere Meinung, dass das Lateinische als eine Mischsprache
aus griechischen und nicht-griechischen Elementen zu betrachten sei, jetzt von
allen Seiten aufgegeben ist, wollen selbst besonnene Forscher (z. B. A.
Schwegler, Roemische Geschichte. Bd. 1, Tuebingen 1853, S. 184, 193) doch noch
in dem Lateinischen eine Mischung zweier nahverwandter italischer Dialekte
finden. Aber vergebens fragt man nach der sprachlichen oder geschichtlichen
Noetigung zu einer solchen Annahme. Wenn eine Sprache als Mittelglied zwischen
zwei anderen erscheint, so weiss jeder Sprachforscher, dass dies ebenso wohl und
haeufiger auf organischer Entwicklung beruht als auf aeusserlicher Mischung.
---------------------------------------------------
Lange bevor eine staedtische Ansiedlung am Tiber entstand, moegen jene
Ramner, Titier, Lucerer erst vereinzelt, spaeter vereinigt auf den roemischen
Huegeln ihre Burg gehabt und von den umliegenden Doerfern aus ihre Aecker
bestellt haben. Eine Ueberlieferung aus diesen uraeltesten Zeiten mag das
"Wolfsfest" sein, das das Geschlecht der Quinctier am palatinischen Huegel
beging: ein Bauern- und Hirtenfest, das wie kein anderes die schlichten Spaesse
patriarchalischer Einfalt bewahrt und merkwuerdig genug noch im christlichen Rom
sich unter allen heidnischen Festen am laengsten behauptet hat.
Aus diesen Ansiedlungen ging dann das spaetere Rom hervor. Von einer
eigentlichen Stadtgruendung, wie die Sage sie annimmt, kann natuerlich in keinem
Fall die Rede sein: Rom ist nicht an einem Tage gebaut worden. Wohl aber
verdient es eine ernstliche Erwaegung, auf welchem Wege Rom so frueh zu einer
hervorragenden politischen Stellung innerhalb Latiums gelangt sein kann,
waehrend man nach den Bodenverhaeltnissen eher das Gegenteil erwarten sollte.
Die Staette, auf der Rom liegt, ist minder gesund und minder fruchtbar als die
der meisten alten Latinerstaedte. Der Weinstock und der Feigenbaum gedeihen in
Roms naechster Umgebung nicht wohl und es mangelt an ausgiebigen Quellen- denn
weder der sonst treffliche Born der Camenen vor dem Capenischen Tor noch der
spaeter im Tullianum gefasste Kapitolinische Brunnen sind wasserreich. Dazu
kommt das haeufige Austreten des Flusses, der bei sehr geringem Gefaell die in
der Regenzeit reichlich zustroemenden Bergwasser nicht schnell genug dem Meere
zuzufuehren vermag und daher die zwischen den Huegeln sich oeffnenden Taeler und
Niederungen ueberstaut und versumpft. Fuer den Ansiedler ist die Oertlichkeit
nichts weniger als lockend, und schon in alter Zeit ist es ausgesprochen worden,
dass auf diesen ungesunden und unfruchtbaren Fleck innerhalb eines gesegneten
Landstrichs sich nicht die erste naturgemaesse Ansiedlung der einwandernden
Bauern gelenkt haben koenne, sondern dass die Not oder vielmehr irgendein
besonderer Grund die Anlage dieser Stadt veranlasst haben muesse. Schon die
Legende hat diese Seltsamkeit empfunden; das Geschichtchen von der Anlage Roms
durch Ausgetretene von Alba unter Fuehrung der albanischen Fuerstensoehne
Romulus und Remus ist nichts als ein naiver Versuch der aeltesten Quasihistorie,
die seltsame Entstehung des Orts an so unguenstiger Staette zu erklaeren und
zugleich den Ursprung Roms an die allgemeine Metropole Latiums anzuknuepfen. Von
solchen Maerchen, die Geschichte sein wollen und nichts sind als nicht gerade
geistreiche Autoschediasmen, wird die Geschichte vor allen Dingen sich frei zu
machen haben; vielleicht ist es ihr aber auch vergoennt, noch einen Schritt
weiter zu tun und nach Erwaegung der besonderen Lokalverhaeltnisse nicht ueber
die Entstehung des Ortes, aber ueber die Veranlassung seines raschen und
auffallenden Gedeihens und seiner Sonderstellung in Latium eine positive
Vermutung aufzustellen.
Betrachten wir vor allem die aeltesten Grenzen des roemischen Gebietes.
Gegen Osten liegen die Staedte Antemnae, Fidenae, Caenina, Gabii in naechster
Naehe, zum Teil keine deutsche Meile von dem Servianischen Mauerring entfernt,
und muss die Gaugrenze hart vor den Stadttoren gewesen sein. Gegen Sueden trifft
man in einem Abstand von drei deutschen Meilen auf die maechtigen Gemeinden
Tusculum und Alba und es scheint das roemische Stadtgebiet hier nicht weiter
gereicht zu haben als bis zum cluilischen Graben, eine deutsche Meile von Rom.
Ebenso war in suedwestlicher Richtung die Grenze zwischen Rom und Lavinium
bereits am sechsten Milienstein. Waehrend so landeinwaerts der roemische Gau
ueberall in die moeglichst engen Schranken zurueckgewiesen ist, erstreckt er
sich dagegen seit aeltester Zeit ungehindert an beiden Ufern des Tiber gegen das
Meer hin, ohne dass zwischen Rom und der Kueste irgendeine als alter
Gaumittelpunkt hervortretende Ortschaft, irgendeine Spur alter Gaugrenze
begegnete. Die Sage, die fuer alles einen Ursprung weiss, weiss freilich auch zu
berichten, dass die roemischen Besitzungen am rechten Tiberufer, die "sieben
Weiler" (septem pagi) und die wichtigen Salinen an der Muendung durch Koenig
Romulus den Veientern entrissen worden sind, und dass Koenig Ancus am rechten
Tiberufer den Brueckenkopf, den Janusberg (Ianiculum) befestigt, am linken den
roemischen Peiraeeus, die Hafenstadt an der "Muendung" (Ostia) angelegt habe.
Aber dafuer, dass die Besitzungen am etruskischen Ufer vielmehr schon zu der
aeltesten roemischen Mark gehoert haben muessen, legt besseres Zeugnis ab der
eben hier, am vierten Milienstein der spaeteren Hafenstrasse, gelegene Hain der
schaffenden Goettin (dea dia), der uralte Hochsitz des roemischen Ackerbaufestes
und der Ackerbruederschaft; und in der Tat ist seit unvordenklicher Zeit das
Geschlecht der Romilier, wohl einst das vornehmste unter allen roemischen, eben
hier angesessen, das Ianiculum ein Teil der Stadt selbst, Ostia Buergerkolonie,
das heisst Vorstadt gewesen. Es kann das nicht Zufall sein. Der Tiber ist
Latiums natuerliche Handelsstrasse, seine Muendung an dem hafenarmen Strande der
notwendige Ankerplatz der Seefahrer. Der Tiber ist ferner seit uralter Zeit die
Grenzwehr des latinischen Stammes gegen die noerdlichen Nachbarn. Zum Entrepot
fuer den latinischen Fluss- und Seehandel und zur maritimen Grenzfestung Latiums
eignete kein Platz sich besser als Rom, das die Vorteile einer festen Lage und
der unmittelbaren Nachbarschaft des Flusses vereinigte, das ueber beide Ufer des
Flusses bis zur Muendung gebot, das dem den Tiber oder den Anio herabkommenden
Flussschiffer ebenso bequem gelegen war wie bei der damaligen maessigen Groesse
der Fahrzeuge dem Seefahrer, und das gegen Seeraeuber groesseren Schutz
gewaehrte als die unmittelbar an der Kueste gelegenen Orte. Dass Rom wenn nicht
seine Entstehung, doch seine Bedeutung diesen kommerziellen und strategischen
Verhaeltnissen verdankt, davon begegnen denn auch weiter zahlreiche Spuren, die
von ganz anderem Gewicht sind als die Angaben historisierter Novelletten. Daher
ruehren die uralten Beziehungen zu Caere, das fuer Etrurien war, was fuer Latium
Rom und denn auch dessen naechster Nachbar und Handelsfreund wurde; daher die
ungemeine Bedeutung der Tiberbruecke und des Brueckenbaues ueberhaupt in dem
roemischen Gemeinwesen; daher die Galeere als staedtisches Wappen. Daher der
uralte roemische Hafenzoll, dem von Haus aus nur unterlag, was zum Feilbieten
(promercale), nicht was zu eigenem Bedarf des Verladers (usuarium) in dem Hafen
von Ostia einging, und der also recht eigentlich eine Auflage auf den Handel
war. Daher, um vorzugreifen, das verhaeltnismaessig fruehe Vorkommen des
gemuenzten Geldes, der Handelsvertraege mit ueberseeischen Staaten in Rom. In
diesem Sinn mag denn Rom allerdings, wie auch die Sage annimmt, mehr eine
geschaffene als eine gewordene Stadt und unter den latinischen eher die juengste
als die aelteste sein. Ohne Zweifel war die Landschaft schon einigermassen
bebaut und das Albanische Gebirge sowie manche andere Hoehe der Campagna mit
Burgen besetzt, als das latinische Grenzemporium am Tiber entstand. Ob ein
Beschluss der latinischen Eidgenossenschaft, ob der geniale Blick eines
verschollenen Stadtgruenders oder die natuerliche Entwicklung der
Verkehrsverhaeltnisse die Stadt Rom ins Leben gerufen hat, darueber ist uns
nicht einmal eine Mutmassung gestattet. Wohl aber knuepft sich an diese
Wahrnehmung ueber Roms Emporienstellung in Latium eine andere Beobachtung an. Wo
uns die Geschichte zu daemmern beginnt, steht Rom dem latinischen Gemeindebund
als einheitlich geschlossene Stadt gegenueber. Die latinische Sitte, in offenen
Doerfern zu wohnen und die gemeinschaftliche Burg nur zu Festen und
Versammlungen oder im Notfall zu benutzen, ist hoechst wahrscheinlich im
roemischen Gau weit frueher beschraenkt worden als irgendwo sonst in Latium.
Nicht als ob der Roemer seinen Bauernhof selbst zu bestellen oder ihn als sein
rechtes Heim zu betrachten aufgehoert haette; aber schon die boese Luft der
Campagna musste es mit sich bringen, dass er, soweit es anging, auf den
luftigeren und gesunderen Stadthuegeln seine Wohnung nahm; und neben dem Bauer
muss eine zahlreiche nicht ackerbauende Bevoelkerung von Fremden und
Einheimischen dort seit uralter Zeit ansaessig gewesen sein. Die dichte
Bevoelkerung des altroemischen Gebietes, das hoechstens zu 5« Quadratmeilen zum
Teil sumpfigen und sandigen Bodens angeschlagen werden kann und schon nach der
aeltesten Stadtverfassung eine Buergerwehr von 3300 freien Maennern stellte,
also mindestens 10000 freie Einwohner zaehlte, erklaert sich auf diese Art
einigermassen. Aber noch mehr. Wer die Roemer und ihre Geschichte kennt, der
weiss es, dass das Eigentuemliche ihrer oeffentlichen und Privattaetigkeit auf
ihrem staedtischen und kaufmaennischen Wesen ruht, und dass ihr Gegensatz gegen
die uebrigen Latiner und ueberhaupt die Italiker vor allem der Gegensatz ist des
Buergers gegen den Bauer. Zwar ist Rom keine Kaufstadt wie Korinth oder
Karthago; denn Latium ist eine wesentlich ackerbauende Landschaft und Rom
zunaechst und vor allem eine latinische Stadt gewesen und geblieben. Aber was
Rom auszeichnet vor der Menge der uebrigen latinischen Staedte, muss allerdings
zurueckgefuehrt werden auf seine Handelsstellung und auf den dadurch bedingten
Geist seiner Buergerschaft. Wenn Rom das Emporium der latinischen Landschaften
war, so ist es begreiflich, dass hier neben und ueber der latinischen
Feldwirtschaft sich ein staedtisches Leben kraeftig und rasch entwickelte und
damit der Grund zu seiner Sonderstellung gelegt ward. Die Verfolgung dieser
merkantilen und strategischen Entwicklung der Stadt Rom ist bei weitem wichtiger
und ausfuehrbarer als das unfruchtbare Geschaeft, unbedeutende und wenig
verschiedene Gemeinden der Urzeit chemisch zu analysieren. Jene staedtische
Entwicklung koennen wir noch einigermassen erkennen in den Ueberlieferungen
ueber die allmaehlich entstandenen Umwallungen und Verschanzungen Roms, deren
Anlage mit der Entwicklung des roemischen Gemeinwesens zu staedtischer Bedeutung
notwendig Hand in Hand gegangen sein muss.
Die urspruengliche staedtische Anlage, aus welcher im Laufe der
Jahrhunderte Rom erwachsen ist, umfasste nach glaubwuerdigen Zeugnissen nur den
Palatin, in spaeterer Zeit auch das viereckige Rom (Roma quadrata) genannt von
der regelmaessig viereckigen Form des palatinischen Huegels. Die Tore und Mauern
dieses urspruenglichen Stadtringes blieben bis in die Kaiserzeit sichtbar; zwei
von jenen, die Porta Romana bei S. Giorgio in Velabro und die Porta Mugionis am
Titusbogen sind auch uns noch ihrer Lage nach bekannt, und den palatinischen
Mauerring beschreibt noch Tacitus nach eigener Anschauung wenigstens an den dem
Aventin und dem Caelius zugewendeten Seiten. Vielfache Spuren deuten darauf hin,
dass hier der Mittelpunkt und der Ursitz der staedtischen Ansiedlung war. Auf
dem Palatin befand sich das heilige Symbol derselben, die sogenannte
"Einrichtung" (mundus), darein die ersten Ansiedler von allem, dessen das Haus
bedarf, zur Genuege und dazu von der lieben heimischen Erde eine Scholle getan
hatten. Hier lag ferner das Gebaeude, in welchem die saemtlichen Kurien jede an
ihrem eigenen Herd zu gottesdienstlichen und anderen Zwecken sich versammelten
(curiae veteres). Hier war das Versammlungshaus der "Springer" (curia saliorum),
zugleich der Aufbewahrungsort der heiligen Schilde des Mars, das Heiligtum der
"Woelfe" (lupercal) und die Wohnung des Jupiterpriesters. Auf und an diesem
Huegel ward die Gruendungssage der Stadt hauptsaechlich lokalisiert und wurde
das strohgedeckte Haus des Romulus, die Hirtenhuette seines Ziehvaters
Faustulus, der heilige Feigenbaum, daran der Kasten mit den Zwillingen
angetrieben war, der aus dem Speerschaft, welchen der Gruender der Stadt vom
Aventin her ueber das Tal des Circus weg in diesen Mauerring geschleudert hatte,
aufgeschossene Kornelkirschbaum und andere dergleichen Heiligtuemer mehr den
Glaeubigen gewiesen. Eigentliche Tempel kannte diese Zeit noch nicht, und daher
hat solche auch der Palatin nicht aus aelterer Zeit aufzuweisen. Die
Gemeindestaetten aber sind frueh anderswohin verlegt und deshalb verschollen;
nur vermuten laesst sich, dass der freie Platz um den Mundus, spaeter der Platz
des Apollo genannt, die aelteste Versammlungsstaette der Buergerschaft und des
Senats, die ueber dem Mundus selbst errichtete Buehne die aelteste Mahlstatt der
roemischen Gemeinde gewesen sein moegen.
Dagegen hat sich in dem "Fest der sieben Berge" (septimontium) das Andenken
bewahrt an die erweiterte Ansiedlung, welche allmaehlich um den Palatin sich
gebildet hat, Vorstaedte, eine nach der andern erwachsen, eine jede durch
besondere, wenn auch schwaechere Umwallungen geschuetzt und an den
urspruenglichen Mauerring des Palatin, wie in den Marschen an den Hauptdeich die
Aussendeiche, angelehnt. Die "sieben Ringe" sind der Palatin selbst; der
Cermalus, der Abhang des Palatins gegen die zwischen diesem und dem Kapitol nach
dem Fluss zu sich ausbreitende Niederung (velabrum); die Velia, der den Palatin
mit dem Esquilin verbindende, spaeter durch die kaiserlichen Bauten fast ganz
verschwundene Huegelruecken; das Fagutal, der Oppius und der Cispius, die drei
Hoehen des Esquilin; endlich die Sucusa oder Subura, eine ausserhalb des
Erdwalls, der die Neustadt auf den Carinen schuetzte, unterhalb S. Pietro in
Vincoli in der Einsattlung zwischen dem Esquilin und dem Quirinal angelegte
Festung. In diesen offenbar allmaehlich erfolgten Anbauten liegt die aelteste
Geschichte des palatinischen Rom bis zu einem gewissen Grade deutlich vor, zumal
wenn man die spaeterhin auf Grund dieser aeltesten Gliederung gebildete
Servianische Bezirkseinteilung damit zusammenhaelt.
Der Palatin war der Ursitz der roemischen Gemeinde, der aelteste und
urspruenglich einzige Mauerring; aber die staedtische Ansiedlung hat in Rom wie
ueberall nicht innerhalb, sondern unterhalb der Burg begonnen und die aeltesten
Ansiedlungen, von denen wir wissen, die, welche spaeterhin in der Servianischen
Stadteinteilung das erste und zweite Quartier bilden, liegen im Kreise um den
Palatin herum. So diejenige auf dem Abhang des Cermalus mit der Tuskergasse,
worin sich wohl eine Erinnerung bewahrt haben mag an den wohl schon in der
palatinischen Stadt lebhaften Handelsverkehr zwischen Caeriten und Roemern, und
die Niederlassung auf der Velia, die beide spaeter in der Servianischen Stadt
mit dem Burghuegel selbst ein Quartier gebildet haben. Ferner die Bestandteile
des spaeteren zweiten Quartiers: die Vorstadt auf dem Caelius, welche vermutlich
nur dessen aeusserste Spitze ueber dem Colosseum umfasst hat; die auf den
Carinen, derjenigen Hoehe, in welche der Esquilin gegen den Palatin aus laeuft,
endlich das Tal und das Vorwerk der Subura, von welcher das ganze Quartier den
Namen empfing. Beide Quartiere zusammen bilden die anfaengliche Stadt, und der
suburanische Bezirk derselben, der unterhalb der Burg etwa vom Bogen des
Konstantin bis nach S. Pietro in Vincoli und ueber das darunter liegende Tal hin
sich erstreckte, scheint ansehnlicher, vielleicht auch aelter gewesen zu sein
als die in der Servianischen Ordnung dem palatinischen Bezirk einverleibten
Siedlungen, da jener diesem in der Rangfolge der Quartiere vorangeht. Eine
merkwuerdige Erinnerung an den Gegensatz dieser beiden Stadtteile hat einer der
aeltesten heiligen Gebraeuche des nachherigen Rom bewahrt, das auf dem Anger des
Mars jaehrlich begangene Opfer des Oktoberrosses: bis in spaete Zeit wurde bei
diesem Feste um das Pferdehaupt gestritten zwischen den Maennern der Subura und
denen von der Heiligen Strasse und je nachdem jene oder diese siegten, dasselbe
entweder an den mamilischen Turm (unbekannter Lage) in der Subura oder an dem
Koenigshaus unter dem Palatin angenagelt. Es waren die beiden Haelften der
Altstadt, die hier in gleich berechtigtem Wetteifer miteinander rangen. Damals
waren also die Esquiliae - welcher Name eigentlich gebraucht die Carinen
ausschliesst - in der Tat, was sie hiessen, der Aussenbau (ex-quiliae, wie
inquilinus von colere) oder die Vorstadt; sie wurden in der spaeteren
Stadteinteilung das dritte Quartier und es hat dieses stets neben dem
suburanischen und dem palatinischen als minder ansehnlich gegolten. Auch noch
andere benachbarte Anhoehen, wie Kapitol und Aventin, moegen von der Gemeinde
der sieben Berge besetzt gewesen sein; vor allem die "Pfahlbruecke" (pons
sublicius) ueber den natuerlichen Brueckenpfeiler der Tiberinsel wird - das
Pontifikalkollegium allein buergt dafuer hinreichend - schon damals bestanden
und man auch den Brueckenkopf am etruskischen Ufer, die Hoehe des Ianiculum
nicht ausser acht gelassen haben; aber die Gemeinde hatte beides doch keineswegs
in ihren Befestigungsring gezogen. Die Ordnung, die als Ritualsatz bis in die
spaeteste Zeit festgehalten worden ist, dass die Bruecke ohne Eisen lediglich
aus Holz zusammenzufuegen sei, geht in ihrem urspruenglichen praktischen Zweck
offenbar darauf hinaus, dass sie nur eine fliegende sein sollte und jederzeit
leicht musste abgebrochen oder abgebrannt werden koennen: man erkennt daraus,
wie lange Zeit hindurch die roemische Gemeinde den Flussuebergang nur unsicher
und unterbrochen beherrscht hat.
Ein Verhaeltnis dieser allmaehlich erwachsenen staedtischen Ansiedlungen zu
den drei Gemeinden, in die die roemische staatsrechtlich seit unvordenklich
frueher Zeit zerfiel, ist nicht zu ersehen. Da die Ramner, Titier und Lucerer
urspruenglich selbstaendige Gemeinden gewesen zu sein scheinen, muessen sie
freilich auch urspruenglich jede fuer sich gesiedelt haben; aber auf den sieben
Huegeln selbst haben sie sicherlich nicht in getrennten Umwallungen gewohnt und
was der Art in alter oder neuer Zeit erfunden worden ist, wird der verstaendige
Forscher dahin stellen, wo das anmutige Maerchen von der Tarpeia und die
Schlacht am Palatin ihren Platz finden. Vielmehr werden schon die beiden
Quartiere der aeltesten Stadt, Subura und Palatin und ebenso das vorstaedtische
jedes in die drei Teile der Ramner, Titier und Lucerer zerfallen sein; womit es
zusammenhaengen kann, dass spaeterhin sowohl in dem suburanischen und
palatinischen wie in jedem der nachher hinzugefuegten Stadtteile es drei Paare
Argeerkapellen gab. Eine Geschichte hat die palatinische Siebenhuegelstadt
vielleicht gehabt; uns ist keine andere Ueberlieferung von derselben geblieben
als die des blossen Dagewesenseins. Aber wie die Blaetter des Waldes fuer den
neuen Lenz zuschicken, auch wenn sie ungesehen von Menschenaugen niederfallen,
also hat diese verschollene Stadt der sieben Berge dem geschichtlichen Rom die
Staette bereitet.
Aber die palatinische Stadt ist nicht die einzige gewesen, die in dem
spaeterhin von den Servianischen Mauern eingeschlossenen Kreise vor alters
bestanden hat; vielmehr lag ihr in unmittelbarer Nachbarschaft gegenueber eine
zweite auf dem Quirinal. Die "alte Burg" (Capitolium vetus) mit einem Heiligtum
des Jupiter, der Juno und der Minerva und einem Tempel der Goettin des
Treuworts, in welchem Staatsvertraege oeffentlich aufgestellt wurden, ist das
deutliche Gegenbild des spaeteren Kapitols mit seinem Jupiter-, Juno- und
Minervatempel und mit dem ebenfalls gleichsam zum voelkerrechtlichen Archiv
bestimmten Tempel der roemischen Treue, und ein sicherer Beweis dafuer, dass
auch der Quirinal einstmals der Mittelpunkt eines selbstaendigen Gemeinwesens
gewesen ist. Dasselbe geht hervor aus dem zwiefachen Marskult auf dem Palatin
und dem Quirinal: denn Mars ist das Vorbild des Wehrmanns und der aelteste
Hauptgott der italischen Buergergemeinden. Damit haengt weiter zusammen, dass
dessen Dienerschaft, die beiden uralten Genossenschaften der Springer (salii)
und der Woelfe (luperci), in dem spaeteren Rom gedoppelt vorhanden gewesen sind
und neben der palatinischen auch eine Springerschaft vom Quirinal bestanden hat,
neben den Quinctischen Woelfen von Palatin eine Fabische Wolfsgilde, die ihr
Heiligtum hoechst wahrscheinlich auf dem Quirinal gehabt hat ^5. Alle diese
Anzeichen, schon an sich von grossem Gewicht, gewinnen um so hoehere Bedeutung,
wenn man sich erinnert, dass der genau bekannte Umkreis der palatinischen
Siebenhuegelstadt den Quirinal ausschloss und dass spaeterhin in dem
Servianischen Rom, waehrend die drei ersten Bezirke der ehemaligen palatinischen
Stadt entsprechen, aus dem Quirinal nebst dem benachbarten Viminal das vierte
Quartier gebildet wurde. So erklaert sich auch, zu welchem Zweck ausserhalb der
Stadtmauer das feste Vorwerk der Subura in dem Talgrunde zwischen Esquilin und
Quirinal angelegt ward - hier beruehrten sich ja die beiderseitigen Marken und
musste von den Palatinern, nachdem sie die Niederung in Besitz genommen hatten,
zum Schutz gegen die vom Quirinal eine Burg aufgefuehrt werden.
------------------------------------------------
^5 Dass die Quinctischen Luperker den Fabischen im Rang vorgingen, geht
daraus hervor, dass die Fabulisten dem Romulus die Quinctier, dem Remus die
Fabier beilegen (Ov. fast. 2, 373f.; Ps. Aur. Vict. orig. 22). Dass die Fabier
zu den Huegelroemern gehoerten, beweist ihr Geschlechtsopfer auf dem Quirinal
(Liv. 5, 46, 52), mag dies nun mit den Luperkalien zusammenhaengen oder nicht.
-----------------------------------------------
Uebrigens heisst der Lupercus jenes Kollegiums auf Inschriften (Orelli
2253) Lupercus Quinctialis vetus, und der hoechst wahrscheinlich mit dem
Luperkalkult zusammenhaengende Vorname Kaeso (siehe Roemische Forschungen, Bd.
1, S. 17) findet sich ausschliesslich bei den Quinctiern und den Fabiern; die
bei den Schriftstellern gangbare Form Lupercus Quinctilius und Quinctilianus ist
also entstellt und das Kollegium nicht den verhaeltnismaessig jungen
Quinctiliern, sondern den weit aelteren Quinctiern eigen. Wenn dagegen die
Quinctier (Liv. 1, 30) oder Quinctilier (Dion. Hal. 3, 29) unter den albanischen
Geschlechtern genannt werden, so duerfte hier die letztere Lesung vorzuziehen
und das Quinctische vielmehr als altroemisch zu betrachten sein.
Endlich ist auch der Name nicht untergegangen, mit dem sich die Maenner vom
Quirinal von ihren palatinischen Nachbarn unterschieden. Wie die palatinische
Stadt sich die "der sieben Berge", ihre Buerger "die von den Bergen" montani)
sich nennen, die Bezeichnung "Berg" wie an den uebrigen ihr angehoerigen Hoehen,
so vor allem an dem Palatin haftet, so heisst die quirinalische Spitze, obwohl
nicht niedriger, im Gegenteil etwas hoeher als jene, und ebenso die dazu
gehoerige viminalische im genauen Sprachgebrauch nie anders als "Huegel"
(collis); ja in den sakralen Urkunden wird nicht selten der Quirinal als der
"Huegel" ohne weiteren Beisatz bezeichnet. Ebenso heisst das von dieser Hoehe
ausfuehrende Tor gewoehnlich das Huegeltor (porta collina), die daselbst
ansaessige Marspriesterschaft die vom Huegel (salii collini) im Gegensatz zu der
vom Palatium (salii Palatini), das aus diesem Bezirk gebildete vierte
Servianische das Huegelquartier (tribus collina) ^6. Den zunaechst wohl an der
Gegend haftenden Namen der "Roemer" moegen dabei die Huegelmaenner ebenso wie
die von den Bergen sich beigelegt und etwa Huegelroemer (Romani collini) sich
genannt haben. Dass in dem Gegensatz der beiden Nachbarstaedte zugleich eine
Stammverschiedenheit obgewaltet hat, ist moeglich, aber an Beweisen, welche
ausreichten, um eine auf latinischem Boden gegruendete Gemeinde fuer stammfremd
zu erklaeren, fehlt es auch fuer die quirinalische Gemeinde durchaus ^7.
------------------------------------------
^6 Wenn spaeterhin fuer die Hoehe, wo die Huegelroemer ihren Sitz hatten,
der Name des Quirinushuegels gebraeuchlich gewesen ist, so darf darum doch
keineswegs der Name der Quiriten als urspruenglich der Buergerschaft auf dem
Quirinal vorbehalten angesehen werden. Denn einerseits fuehren, wie gezeigt ist,
alle aeltesten Spuren fuer diese auf den Namen Collini; andrerseits ist es
unbestreitbar gewiss, dass der Name der Quiriten von Haus aus wie nachher
lediglich den Vollbuerger bezeichnet und mit dem Gegensatz der montani und
collini durchaus nichts gemein hat (vgl. unten 5. Kap.). Die spaetere Benennung
des Quirinalis beruht darauf, dass zwar urspruenglich der Mars quirinus, der
speertragende Todesgott, sowohl auf dem Palatin wie auf dem Quirinal verehrt
wurde, wie denn noch die aeltesten, bei dem nachher so genannten Quirinustempel
gefundenen Inschriften diese Gottheit geradezu Mars heissen, spaeterhin aber der
Unterscheidung wegen der Gott der Bergroemer vorzugsweise Mars, der der
Huegelroemer vorzugsweise Quirinus genannt ward. Wenn der Quirinal auch wohl
collis agonalis, Opferhuegel, genannt wird, so wird er damit nur bezeichnet als
der sakrale Mittelpunkt der Huegelroemer.
^7 Was man dafuer ausgibt (vgl. z. B. Schwegler, Roemische Geschichte. Bd.
1, S. 480), geht im wesentlichen auf eine von Varro aufgestellte und von den
Spaeteren wie gewoehnlich einstimmig nachgesprochene etymologisch-historische
Hypothese, dass das lateinische quiris quirinus mit dem sabinischen Stadtnamen
Cures verwandt und demnach des Quirinalhuegel von Cures aus bevoelkert worden
sei. Auch wenn die sprachliche Verwandtschaft jener Waerter sicher staende,
duerfte daraus der geschichtliche Folgesatz nicht hergeleitet werden. Dass die
alten Heiligtuemer auf diesem Berge - wo es uebrigens auch einen "latiarischen
Huegel" gab - sabinisch sind, hat man wohl behauptet, aber nicht erwiesen. Mars
quirinus, Sol, Salus, Flora, Semo Sancus oder Deus fidius sind wohl sabinische,
aber auch latinische Gottheiten, gebildet offenbar in der Epoche, wo Latiner und
Sabiner noch ungeschieden beisammen waren. Wenn an den heiligen Staetten des
spaeterhin zuruecktretenden Quirinal ein Name wie der des Semo Sancus
vorzugsweise haftet (vgl. die davon benannte porta sanqualis), der uebrigens
auch auf der Tiberinsel begegnet, so wird jeder unbefangene Forscher darin nur
einen Beweis fuer das hohe Alter dieser Kulte, nicht fuer ihre Entlehnung aus
dem Nachbarland erblicken. Die Moeglichkeit, dass alte Stammgegensaetze dennoch
hier mitgewirkt, soll damit nicht geleugnet werden; aber wenn dies der Fall war,
so sind sie fuer uns verschollen und die unseren Zeitgenossen gelaeufigen
Betrachtungen ueber das sabinische Element im Roemerrum nur geeignet, vor
dergleichen aus dem Leeren in das Leere fuehrenden Studien ernstlich zu warnen.
--------------------------------------------------------
So standen an der Staette des roemischen Gemeinwesens zu dieser Zeit noch
die Bergroemer vom Palatin und die Huegelroemer vom Quirinal als zwei gesonderte
und ohne Zweifel vielfach sich befehdende Gemeinwesen einander gegenueber,
einigermassen wie im heutigen Rom die Montigiani und die Trasteverini. Dass die
Gemeinde der sieben Berge schon frueh die quirinalische bei weitem ueberwog, ist
mit Sicherheit zu schliessen sowohl aus der groesseren Ausdehnung ihrer Neu- und
Vorstaedte als auch aus der Zuruecksetzung, die die ehemaligen Huegelroemer in
der spaeteren Servianischen Ordnung sich durchaus haben muessen gefallen lassen.
Aber auch innerhalb der palatinischen Stadt ist es schwerlich zu einer rechten
und vollstaendigen Verschmelzung der verschiedenen Bestandteile der Ansiedlung
gekommen. Wie Subura und Palatin miteinander jaehrlich um das Pferdehaupt
stritten, ist schon erzaehlt worden; aber auch die einzelnen Berge, ja die
einzelnen Kurien - es gab noch keinen gemeinschaftlichen Stadtherd, sondern die
verschiedenen Kurienherde standen, obwohl in derselben Lokalitaet, doch noch
nebeneinander - moegen sich mehr gesondert als geeinigt gefuehlt haben und das
ganze Rom eher ein Inbegriff staedtischer Ansiedlungen als eine einheitliche
Stadt gewesen sein. Manchen Spuren zufolge waren auch die Haeuser der alten und
maechtigen Familien gleichsam festungsartig angelegt und der Verteidigung
faehig, also auch wohl beduerftig. Erst der grossartige Wallbau, der dem Koenig
Servius Tullius zugeschrieben wird, hat nicht bloss jene beiden Staedte vom
Palatin und Quirinal, sondern auch noch die nicht in ihren Ringen einbegriffenen
Anhoehen des Kapitol und des Aventin mit einem einzigen grossen Mauerring
umzogen und somit das neue Rom, das Rom der Weltgeschichte, geschaffen. Aber ehe
dieses gewaltige Werk angegriffen ward, war Roms Stellung zu der umliegenden
Landschaft ohne Zweifel gaenzlich umgewandelt. Wie die Periode, in der der
Ackersmann auf den sieben Huegeln von Rom nicht anders als auf den andern
latinischen den Pflug fuehrte, und nur die in gewoehnlichen Zeiten leerstehenden
Zufluchtsstaetten auf einzelnen Spitzen einen Anfang festerer Ansiedlung
darboten, der aeltesten handel- und tatenlosen Epoche des latinischen Stammes
entspricht, wie dann spaeter die aufbluehende Ansiedlung auf dem Palatin und in
den "sieben Ringen" zusammenfaellt mit der Besetzung der Tibermuendungen durch
die roemische Gemeinde und ueberhaupt mit dem Fortschritt der Latiner zu regerem
und freierem Verkehr, zu staedtischer Gesittung vor allem in Rom und wohl auch
zu festerer politischer Einigung in den Einzelstaaten wie in der
Eidgenossenschaft, so haengt die Gruendung einer einheitlichen Grossstadt, der
Servianische Wall, zusammen mit jener Epoche, in der die Stadt Rom um die
Herrschaft ueber die latinische Eidgenossenschaft zu ringen und endlich sie zu
erringen vermochte.
5. Kapitel
Die urspruengliche Verfassung Roms
Vater und Mutter, Soehne und Toechter, Hof und Wohnung, Knechte und Geraet
- das sind die natuerlichen Elemente, aus denen ueberall, wo nicht durch die
Polygamie die Mutter als solche verschwindet, das Hauswesen besteht. Darin aber
gehen die Voelker hoeherer Kulturfaehigkeit auseinander, dass diese natuerlichen
Gegensaetze flacher oder tiefer, mehr sittlich oder mehr rechtlich aufgefasst
und durchgearbeitet werden. Keines kommt dem roemischen gleich an schlichter,
aber unerbittlicher Durchfuehrung der von der Natur selbst vorgezeichneten
Rechtsverhaeltnisse.
Die Familie, das heisst der durch den Tod seines Vaters in eigene Gewalt
gelangte freie Mann mit der feierlich ihm von den Priestern zu Gemeinschaft des
Wassers und des Feuers durch das heilige Salzmehl (durch Confarreatio)
angetrauten Ehefrau, mit ihren Soehnen und Sohnessoehnen und deren rechten
Frauen und ihren unverheirateten Toechtern und Sohnestoechtern nebst allem,
einem von diesen zukommenden Hab und Gut ist eine Einheit, von der dagegen die
Kinder der Toechter ausgeschlossen sind, da sie entweder, wenn sie ehelich sind,
der Familie des Mannes angehoeren, oder, wenn ausser der Ehe erzeugt, in gar
keiner Familie stehen. Eigenes Haus und Kindersegen erscheinen dem roemischen
Buerger als das Ziel und der Kern des Lebens. Der Tod ist kein Uebel, denn er
ist notwendig; aber das Aussterben des Hauses oder gar des Geschlechts ist ein
Unheil, selbst fuer die Gemeinde, welche darum in fruehester Zeit dem
Kinderlosen einen Rechtsweg eroeffnete, durch Annahme fremder Kinder anstatt
eigener diesem Verhaengnis auszuweichen. Von vornherein trug die roemische
Familie die Bedingungen hoeherer Kultur in sich in der sittlich geordneten
Stellung der Familienglieder zueinander. Familienhaupt kann nur der Mann sein;
die Frau ist zwar im Erwerb von Gut und Geld nicht hinter dem Manne
zurueckgesetzt, sondern es nimmt die Tochter gleichen Erbteil mit dem Bruder,
die Mutter gleichen Erbteil mit den Kindern, aber immer und notwendig gehoert
die Frau dem Hause, nicht der Gemeinde an, und ist auch im Hause notwendig
hausuntertaenig, die Tochter dem Vater, das Weib dem Manne ^1, die vaterlose
unverheiratete Frau ihren naechsten maennlichen Verwandten; diese sind es und
nicht der Koenig, von denen erforderlichenfalls die Frau verrechtfertigt wird.
Aber innerhalb des Hauses ist die Frau nicht Dienerin, sondern Herrin. Befreit
von den nach roemischen Vorstellungen dem Gesinde zukommenden Arbeiten des
Getreidemahlens und des Kochens, widmet die roemische Hausmutter sich wesentlich
nur der Beaufsichtigung der Maegde und daneben der Spindel, die fuer die Frau
ist, was fuer den Mann der Pflug ^2. Ebenso wurde die sittliche Verpflichtung
der Eltern gegen die Kinder von der roemischen Nation voll und tief empfunden,
und es galt als arger Frevel, wenn der Vater das Kind vernachlaessigte oder
verdarb oder auch nur zum Nachteil desselben sein Vermoegen vergeudete. Aber
rechtlich wird die Familie unbedingt geleitet und gelenkt durch den einen
allmaechtigen Willen des Hausvaters (pater familias). Ihm gegenueber ist alles
rechtlos, was innerhalb des Hauses steht, der Stier und der Sklave, aber nicht
minder Weib und Kind. Wie die Jungfrau durch die freie Wahl des Mannes zu seiner
Ehefrau wird, so steht auch das Kind, das sie ihm geboren, aufzuziehen oder
nicht, in seinem freien Willen. Es ist nicht Gleichgueltigkeit gegen die
Familie, welche diese Satzung eingegeben hat, vielmehr wohnte die Ueberzeugung,
dass Hausbegruendung und Kinderzeugung sittliche Notwendigkeit und
Buergerpflicht sei, tief und ernst im Bewusstsein des roemischen Volkes.
Vielleicht das einzige Beispiel einer in Rom von Gemeinde wegen gewaehrten
Unterstuetzung ist die Bestimmung, dass dem Vater, welchem Drillinge geboren
werden, eine Beihilfe gegeben werden soll; und wie man ueber die Aussetzung
dachte, zeigt die Untersagung derselben hinsichtlich aller Soehne - mit Ausnahme
der Missgeburten - und wenigstens der ersten Tochter. Aber wie gemeinschaedlich
auch die Aussetzung erscheinen mochte, die Untersagung derselben verwandelte
sich bald aus der rechtlichen Ahndung in religioese Verwuenschung; denn vor
allen Dingen war der Vater in seinem Hause durchaus unbeschraenkt Herr. Der
Hausvater haelt die Seinigen nicht bloss in strengster Zucht, sondern er hat
auch das Recht und die Pflicht, ueber sie die richterliche Gewalt auszuueben und
sie nach Ermessen an Leib und Leben zu strafen. Der erwachsene Sohn kann einen
gesonderten Hausstand begruenden oder, wie die Roemer dies ausdruecken, sein
"eigenes Vieh" (peculium) vom Vater angewiesen erhalten; aber rechtlich bleibt
aller Erwerb der Seinigen, mag er durch eigene Arbeit oder durch fremde Gabe, im
vaeterlichen oder im eigenen Haushalte gewonnen sein, Eigentum des Vaters, und
es kann, so lange der Vater lebt, die untertaenige Person niemals eigenes
Vermoegen haben, daher auch nicht anders als im Auftrag des Vaters veraeussern
und nie vererben. In dieser Beziehung stehen Weib und Kind voellig auf gleicher
Linie mit dem Sklaven, dem die Fuehrung einer eigenen Haushaltung auch nicht
selten verstattet ward, und der mit Auftrag des Herrn gleichfalls befugt war zu
veraeussern. Ja, der Vater kann wie den Sklaven so auch den Sohn einem Dritten
zum Eigentum uebertragen; ist der Kaeufer ein Fremder, so wird der Sohn sein
Knecht; ist er ein Roemer, so wird der Sohn, da er als Roemer nicht Knecht eines
Roemers werden kann, seinem Kaeufer wenigstens an Knechtes Statt. Die
vaeterliche und eheherrliche Gewalt unterlag insofern einer Rechtsbeschraenkung
ausser der schon erwaehnten des Aussetzungsrechts, als einige der aergsten
Missbraeuche mit rechtlicher Ahndung wie mit dem religioesen Bannfluch belegt
wurden; so trafen diese den, der seine Ehefrau oder den verheirateten Sohn
verkauft; und durch die Familiensitte ward es durchgesetzt, dass bei der
Ausuebung der haeuslichen Gerichtsbarkeit der Vater und mehr noch der Ehemann
den Spruch ueber Kind und Frau nicht faellte, ohne vorher die naechsten
Blutsverwandten, sowohl die seinigen wie die der Frau, zugezogen zu haben. Aber
eine rechtliche Minderung der Gewalt lag in der letzteren Einrichtung nicht;


 


Back to Full Books