Römische Geschichte Book 3
by
Theodor Mommsen

Part 7 out of 9



Duengerproduktion nicht verkannte, so war doch die heutige Verbindung von Acker-
und Viehwirtschaft dem Altertum fremd. An Grossvieh ward nur gehalten, was zur
Bestellung des Ackers erforderlich war, und dasselbe nicht auf eigenem
Weideland, sondern im Sommer durchaus und meistens auch im Winter im Stall
gefuettert. Dagegen wurden auf die Stoppelweide Schafe aufgetrieben, von denen
Cato 100 Stueck auf 240 Morgen rechnet; haeufig indes zog der Eigentuemer es
vor, die Winterweide an einen grossen Herdenbesitzer in Pacht zu geben oder auch
seine Schafherde einem Teilpaechter gegen Ablieferung einer bestimmten Anzahl
von Laemmern und eines gewissen Masses von Kaese und Milch zu ueberlassen.
Schweine - Cato rechnet auf das groessere Landgut zehn Staelle -, Huehner,
Tauben wurden auf dem Hofe gehalten und nach Beduerfnis gemaestet, auch, wo
Gelegenheit dazu war, eine kleine Hasenschonung und ein Fischkasten eingerichtet
- die bescheidenen Anfaenge der spaeter so unermesslich sich ausdehnenden Wild-
und Fischhegung und Zuechtung.
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^4 Dass zwischen den Rebstoecken kein Getreide gebaut ward, sondern
hoechstens leicht im Schatten fortkommende Futterkraeuter, geht aus Cato (agr.
33, vgl. 137) hervor; und darum rechnet auch Columella (3, 3) bei dem Weinberg
keinen anderen Nebengewinn als den Ertrag der verkauften Ableger. Dagegen die
Baumpflanzung (arbustum) wird wie jedes Getreidefeld besaet (Colum. 2, 9, 6).
Nur wo der Wein an lebendigen Baeumen gezogen wird, baut man auch zwischen
diesen Getreide.
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Die Feldarbeit ward beschafft mit Ochsen, die zum Pfluegen, und Eseln, die
besonders zum Duengerschleppen und zum Treiben der Muehle verwandt wurden; auch
ward wohl noch, wie es scheint fuer den Herrn, ein Pferd gehalten. Man zog diese
Tiere nicht auf dem Gut, sondern kaufte sie; durchgaengig waren wenigstens
Ochsen und Pferde verschnitten. Auf das Gut von 100 Morgen rechnet Cato ein, auf
das von 240 drei Joch Ochsen, ein juengerer Landwirt Saserna auf 200 Morgen zwei
Joch; Esel wurden nach Catos Anschlag fuer das kleinere Grundstueck drei, fuer
das groessere vier erfordert.
Die Menschenarbeit ward regelmaessig durch Sklaven beschafft. An der Spitze
der Gutssklavenschaft (familia rustica) stand der Wirtschafter (vilicus, von
villa), der einnimmt und ausgibt, kauft und verkauft, die Instruktionen des
Herrn entgegennimmt und in dessen Abwesenheit anordnet und straft. Unter ihm
stehen die Wirtschafterin (vilica), die Haus, Kueche und Speisekammer,
Huehnerhof und Taubenschlag besorgt; eine Anzahl Pflueger (bubulci) und gemeiner
Knechte, ein Eseltreiber, ein Schweine- und, wo es eine Schafherde gab, ein
Schafhirt. Die Zahl schwankte natuerlich je nach der Bewirtschaftungsweise. Auf
ein Ackergut von 200 Morgen ohne Baumpflanzungen werden zwei Pflueger und sechs
Knechte, auf ein gleiches mit Baumpflanzungen zwei Pflueger und neun Knechte,
auf ein Gut von 240 Morgen mit Olivenpflanzungen und Schafherde drei Pflueger,
fuenf Knechte und drei Hirten gerechnet. Fuer den Weinberg brauchte man
natuerlich mehr Arbeitskraefte: auf ein Gut von 100 Morgen mit Rebpflanzungen
kommen ein Pflueger, elf Knechte und zwei Hirten. Der Wirtschafter stand
natuerlich freier als die uebrigen Knechte; die Magonischen Buecher rieten, ihm
Ehe, Kinderzeugung und eigene Kasse zu gestatten, und Cato, ihn mit der
Wirtschafterin zu verheiraten; er allein wird auch Aussicht gehabt haben, im
Fall des Wohlverhaltens von dem Herrn die Freiheit zu erlangen. Im uebrigen
bildeten alle einen gemeinschaftlichen Hausstand. Die Knechte wurden eben wie
das Grossvieh nicht auf dem Gut gezogen, sondern in arbeitsfaehigem Alter auf
dem Sklavenmarkt gekauft, auch wohl, wenn sie durch Alter oder Krankheit
arbeitsunfaehig geworden waren, mit anderem Ausschuss wieder auf den Markt
geschickt ^5. Das Wirtschaftsgebaeude (villa rustica) war zugleich Stallung fuer
das Vieh, Speicher fuer die Fruechte und Wohnung des Wirtschafters wie der
Knechte; wogegen fuer den Herrn haeufig auf dem Gut ein abgesondertes Landhaus
(villa urbana) eingerichtet war. Ein jeder Sklave, auch der Wirtschafter selbst,
erhielt seine Beduerfnisse auf Rechnung des Herrn in gewissen Fristen nach
festen Saetzen geliefert, womit er dann auszukommen hatte; so Kleider und
Schuhzeug, die auf dem Markte gekauft wurden und von denen die Empfaenger nur
die Instandhaltung selber beschafften; so monatlich eine Quantitaet Weizen, die
jeder selbst zu mahlen hatte, ferner Salz, Zukost - Oliven oder Salzfisch -,
Wein und Oel. Die Quantitaet richtete sich nach der Arbeit, weshalb zum Beispiel
der Wirtschafter, der leichtere Arbeit hat als die Knechte, knapperes Mass als
diese empfing. Alles Backen und Kochen besorgte die Wirtschafterin und alle
assen gemeinschaftlich dieselbe Kost. Es war nicht Regel, die Sklaven zu
fesseln; wer aber Strafe verwirkt hatte oder einen Entweichungsversuch
befuerchten liess, ward angeschlossen auf die Arbeit geschickt und des Nachts in
den Sklavenkerker gesperrt ^6. Regelmaessig reichten diese Gutssklaven hin; im
Notfall halfen, wie sich von selbst versteht, die Nachbarn mit ihren Sklaven
gegen Tagelohn einer dem andern aus. Fremde Arbeiter wurden sonst fuer
gewoehnlich nicht verwandt, ausser in besonders ungesunden Gegenden, wo man es
vorteilhaft fand, den Sklavenstand zu beschraenken und dafuer gemietete Leute zu
verwenden, und zur Einbringung der Ernte, fuer welche die stehenden
Arbeitskraefte nirgend genuegten. Bei der Korn- und Heuernte nahm man gedungene
Schnitter hinzu, die oft an Lohnes Statt von ihrem Eingebrachten die sechste bis
neunte Garbe oder, wenn sie auch droschen, das fuenfte Korn empfingen - so zum
Beispiel gingen jaehrlich umbrische Arbeiter in grosser Zahl in das Tal von
Rieti, um hier die Ernte einbringen zu helfen. Die Trauben- und Olivenernte ward
in der Regel einem Unternehmer in Akkord gegeben, welcher durch seine
Mannschaften, gedungene Freie oder auch fremde oder eigene Sklaven, unter
Aufsicht einiger vom Gutsbesitzer dazu angestellter Leute das Lesen und Pressen
besorgte und den Ertrag an den Herrn ablieferte ^7; sehr haeufig verkaufte auch
der Gutsbesitzer die Ernte auf dem Stock oder Zweig und liess den Kaeufer die
Einbringung besorgen.
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^5 Mago oder sein Uebersetzer (bei Varro tust. 1, 17, 3) raet, die Sklaven
nicht zu zuechten, sondern nicht juenger als zweiundzwanzigjaehrig zu kaufen;
und ein aehnliches Verfahren muss auch Cato im Sinn gehabt haben, wie der
Personalbestand seiner Musterwirtschaft deutlich beweist, obwohl er es nicht
geradezu sagt. Den Verkauf der alten und kranken Sklaven raet Cato (agr. 2)
ausdruecklich an. Die Sklavenzuechtung, wie sie Columella (1, 8) beschreibt,
wobei die Sklavinnen, welche drei Soehne haben, von der Arbeit befreit, die
Muetter von vier Soehnen sogar freigelassen werden, ist wohl mehr eine
selbstaendige Spekulation als ein Teil des regelmaessigen Gutsbetriebes,
aehnlich wie das von Cato selbst betriebene Geschaeft, Sklaven zur Abrichtung
und zum Wiederverkauf aufzukaufen (Plut. Cato mai. 21). Die ebendaselbst
erwaehnte charakteristische Besteuerung bezieht sich wohl auf die eigentliche
Dienerschaft (familia urbana).
^6 In dieser Beschraenkung ist die Fesselung der Sklaven und selbst der
Haussoehne (Dion. Hal. 2, 26) uralt; und also als Ausnahme erscheinen auch bei
Cato die gefesselten Feldarbeiter, denen, da sie nicht selbst mahlen koennen,
statt des Kornes Brot verabreicht werden muss (56). Sogar in der Kaiserzeit
tritt die Fesselung der Sklaven durchgaengig noch auf als eine definitiv von dem
Herrn, provisorisch von dem Wirtschafter zuerkannte Bestrafung (Colum. 1, 8;
Gaius inst. 1, 13; Ulp. reg. 1, 11). Wenn dennoch die Bestellung der Felder
durch gefesselte Sklaven in spaeterer Zeit als eigenes Wirtschaftssystem
vorkommt und der Arbeiterzwinger (ergastulum), ein Kellergeschoss mit vielen
aber schmalen und nicht vom Boden aus mit der Hand zu erreichenden
Fensteroeffnungen (Colum. 1, 6), ein notwendiges Stueck des Wirtschaftsgebaeudes
wird, so vermittelt sich dies dadurch, dass die Lage der Gutssklaven haerter war
als die der uebrigen Knechte und darum vorwiegend diejenigen Sklaven dazu
genommen wurden, welche sich vergangen hatten oder zu haben schienen. Dass
grausame Herren uebrigens auch ohne jeden Anlass die Fesselung eintreten
liessen, soll damit nicht geleugnet werden und liegt auch klar darin angedeutet,
dass die Rechtsbuecher die den Verbrechersklaven treffenden Nachteile nicht
ueber die Gefesselten, sondern die Strafe halber Gefesselten verhaengen. Ganz
ebenso stand es mit der Brandmarkung; sie sollte eigentlich Strafe sein; aber es
wurde auch wohl die ganze Herde gezeichnet (Diod. 35, 5; J. Bernays, Ueber das
Phokylideische Gedicht. Berlin 1856, S. XXXI).
^7 Von der Weinlese sagt dies Cato nicht ausdruecklich wohl aber Varro
(rust. 1, 17), und es liegt auch in der Sache. Es waere oekonomisch fehlerhaft
gewesen, den Stand der Gutssklavenschaft nach dem Mass der Erntearbeiten
einzurichten, und am wenigsten wuerde man, wenn es dennoch geschehen waere, die
Trauben auf dem Stock verkauft haben, was doch haeufig vorkam (Cato agr. 147).
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Die ganze Wirtschaft ist durchdrungen von der unbedingten
Ruecksichtslosigkeit der Kapitalmacht. Knecht und Vieh stehen auf einer Linie;
ein guter Kettenhund, heisst es bei einem roemischen Landwirt, muss nicht zu
freundlich gegen seine "Mitsklaven" sein. Man naehrt gehoerig den Knecht wie den
Stier, solange sie arbeiten koennen, weil es nicht wirtschaftlich waere, sie
hungern zu lassen; und man verkauft sie wie die abgaengige Pflugschar, wenn sie
arbeitsunfaehig geworden sind, weil es ebenfalls nicht wirtschaftlich waere, sie
laenger zu behalten. In aelterer Zeit hatten religioese Ruecksichten auch hier
mildernd eingegriffen und den Knecht wie den Pflugstier an den gebotenen Fest-
und Rasttagen ^8 von der Arbeit entbunden; nichts ist bezeichnender fuer den
Geist Catos und seiner Gesinnungsgenossen als die Art, wie sie die Heiligung des
Feiertags dem Buchstaben nach einschaerften und der Sache nach umgingen,
naemlich anrieten, den Pflug an jenen Tagen allerdings ruhen zu lassen, aber mit
anderen nicht ausdruecklich verpoenten Arbeiten auch an diesen Tagen die
Sklavenschaft rastlos zu beschaeftigen. Grundsaetzlich ward ihr keinerlei freie
Regung gestattet - der Sklave, lautet einer von Catos Wahrspruechen, muss
entweder arbeiten oder schlafen -, und durch menschliche Beziehungen die Knechte
an das Gut oder an den Herrn zu knuepfen, ward nicht einmal versucht. Der
Rechtsbuchstabe waltete in unverhuellter Scheusslichkeit, und man machte sich
keine Illusionen ueber die Folgen. "Soviel Sklaven, soviel Feinde", sagt ein
roemisches Sprichwort. Es war ein oekonomischer Grundsatz, Spaltungen innerhalb
der Sklavenschaft eher zu hegen als zu unterdruecken; in demselben Sinne warnten
schon Platon und Aristoteles und nicht minder das Orakel der Ackerwirte, der
Karthager Mago, davor, Sklaven gleicher Nationalitaet zusammenzubringen, um
nicht landsmannschaftliche Verbindungen und vielleicht Komplotte
herbeizufuehren. Es ward, wie schon gesagt, die Sklavenschaft von den Gutsherren
ganz ebenso regiert, wie die roemische Gemeinde die Untertanenschaften regierte
in den "Landguetern des roemischen Volkes", den Provinzen; und die Welt hat es
empfunden, dass der herrschende Staat sein neues Regierungs- nach dem
Sklavenhaltersystem entwickelte. Wenn man uebrigens sich zu jener wenig
beneidenswerten Hoehe des Denkens emporgeschwungen hat, wo in der Wirtschaft
durchaus nichts gilt als das darin steckende Kapital, so kann man der roemischen
Gutswirtschaft das Lob der Folgerichtigkeit, Taetigkeit, Puenktlichkeit,
Sparsamkeit und Soliditaet nicht versagen. Der kernige, praktische Landmann
spiegelt sich in der Catonischen Schilderung des Wirtschafters, wie er sein
soll, der zuerst im Hofe auf und zuletzt im Bette ist, der streng gegen sich ist
wie gegen seine Leute und vor allem die Wirtschafterin in Respekt zu halten
weiss, aber auch die Arbeiter und das Vieh, insbesondere den Pflugstier wohl
versorgt, der oft und bei jeder Arbeit mit anfasst, aber sich nie wie ein Knecht
muede arbeitet, der stets zu Hause ist, nicht borgt noch verborgt, keine
Gastereien gibt, um keinen anderen Gottesdienst als um den der eignen Haus- und
Feldgoetter sich kuemmert und als rechter Sklave allen Verkehr mit den Goettern
wie mit den Menschen dem Herrn anheimstellt, der endlich vor allen Dingen
demselben bescheiden begegnet und den von ihm empfangenen Instruktionen, ohne zu
wenig und ohne zu viel zu denken, getreulich und einfach nachlebt. Der ist ein
schlechter Landmann, heisst es anderswo, der das kauft, was er auf seinem Gute
erzeugen kann; ein schlechter Hausvater, welcher bei Tage vornimmt, was bei
Licht sich beschaffen laesst, es sei denn, dass das Wetter schlecht ist; ein
noch schlechterer, welcher am Werkeltag tut, was am Feiertag getan werden kann;
der schlechteste von allen aber der, welcher bei gutem Wetter zu Hause statt im
Freien arbeiten laesst. Auch die charakteristische Duengerbegeisterung mangelt
nicht; und wohl sind es goldene Regeln, dass fuer den Landmann der Boden nicht
da ist zum Scheuern und Fegen, sondern zum Saeen und Ernten, dass man also zuvor
Reben und Oelbaeume pflanzen und erst nachher und nicht in allzu frueher Jugend
ein Landhaus sich einrichten soll. Eine gewisse Bauernhaftigkeit ist der
Wirtschaft freilich eigen und anstatt der rationellen Ermittlung der Ursachen
und Wirkungen treten durchgaengig die bekannten baeurischen Erfahrungssaetze
auf; doch ist man sichtbar bestrebt, sich fremde Erfahrungen und auslaendische
Produkte anzueignen, wie denn schon in Catos Verzeichnis der Fruchtbaumsorten
griechische, afrikanische und spanische erscheinen.
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^8 Columella (2, 12, 9) rechnet auf das Jahr durchschnittlich 45 Regen- und
Feiertage; und damit stimmt ueberein, dass nach Tertullian (idol. 14) die Zahl
der heidnischen Festtage noch nicht die fuenfzig Tage der christlichen
Freudenzeit von Ostern bis Pfingsten erreicht. Dazu kommt dann die Rastzeit des
Mittwinters nach vollbrachter Herbstsaat, welche Columella auf dreissig Tage
anschlaegt. In diese fiel ohne Zweifel durchgaengig das wandelbare "Saatfest"
(feriae sementivae; vgl. 1, 201 und Ov. fast. 1, 661). Mit den Gerichtsferien in
der Ernte (Plin. epist. 8, 21, 2 und sonst) und Weinlesezeit darf dieser
Rastmonat nicht verwechselt werden.
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Die Bauernwirtschaft war von der des Gutsbesitzers hauptsaechlich nur
verschieden durch den kleineren Massstab. Der Eigentuemer selbst und seine
Kinder arbeiteten hier mit den Sklaven oder auch an deren Statt. Der Viehstand
zog sich zusammen, und wo das Gut nicht laenger die Kosten des Pfluges und
seiner Bespannung deckte, trat dafuer die Hacke ein. Oel- und Weinbau traten
zurueck oder fielen ganz weg. In der Naehe Roms oder eines anderen groesseren
Absatzplatzes bestanden auch sorgfaeltig berieselte Blumen- und Gemuesegaerten,
aehnlich etwa wie man sie jetzt um Neapel sieht, und gaben sehr reichlichen
Ertrag.
Die Weidewirtschaft ward bei weitem mehr ins Grosse getrieben als der
Feldbau. Das Weidelandgut (saltus) musste auf jeden Fall betraechtlich mehr
Flaechenraum haben als das Ackergut - man rechnete mindestens 800 Morgen - und
konnte mit Vorteil fuer das Geschaeft fast ins Unendliche ausgedehnt werden.
Nach den klimatischen Verhaeltnissen Italiens ergaenzen sich daselbst
gegenseitig die Sommerweide in den Bergen und die Winterweide in den Ebenen;
schon in jener Zeit wurden, eben wie jetzt noch und grossenteils wohl auf
denselben Pfaden, die Herden im Fruehjahr von Apulien nach Samnium und im Herbst
wieder zurueck von da nach Apulien getrieben. Die Winterweide indes fand, wie
schon bemerkt ist, nicht durchaus auf besonderem Weideland statt, sondern war
zum Teil Stoppelweide. Man zog Pferde, Rinder, Esel Maulesel, hauptsaechlich um
den Gutsbesitzern, Frachtfuehrern, Soldaten und so weiter die benoetigten Tiere
zu liefern; auch Schweine- und Ziegenherden fehlten nicht. Weit selbstaendiger
aber und weit hoeher entwickelt war infolge des fast durchgaengigen Tragens von
Wollstoffen die Schafzucht. Der Betrieb ward durch Sklaven beschafft und war im
ganzen dem Gutsbetrieb aehnlich, so dass der Viehmeister (magister pecoris) an
die Stelle des Wirtschafters trat. Den Sommer ueber kamen die Hirtensklaven
meistenteils nicht unter Dach, sondern hausten, oft meilenweit von menschlichen
Wohnungen entfernt, unter Schuppen und Huerden; es lag also in den
Verhaeltnissen, dass man die kraeftigsten Maenner dazu auslas, ihnen Pferde und
Waffen gab und ihnen eine bei weitem freiere Bewegung gestattete, als dies bei
der Gutsmannschaft geschah.
Um die oekonomischen Resultate dieser Bodenwirtschaft einigermassen zu
wuerdigen, sind die Preisverhaeltnisse und namentlich die Kornpreise dieser Zeit
zu erwaegen. Durchschnittlich sind dieselben zum Erschrecken gering, und zum
guten Teil durch Schuld der roemischen Regierung, welche in dieser wichtigen
Frage, nicht so sehr durch ihre Kurzsichtigkeit, als durch eine unverzeihliche
Beguenstigung des hauptstaedtischen Proletariats auf Kosten der italischen
Bauernschaft, zu den furchtbarsten Fehlgriffen gefuehrt worden ist. Es handelt
sich hier vor allem um den Konflikt des ueberseeischen und des italischen Korns.
Das Getreide, das von den Provinzialen teils unentgeltlich, teils gegen eine
maessige Verguetigung der roemischen Regierung geliefert ward, wurde von dieser
teils an Ort und Stelle zur Verpflegung des roemischen Beamtenpersonals und der
roemischen Heere verwandt, teils an die Zehntpaechter in der Art abgetreten,
dass diese dafuer entweder Geldzahlung leisteten oder auch es uebernahmen,
gewisse Quantitaeten Getreide nach Rom oder wohin es sonst erforderlich war zu
liefern. Seit dem Zweiten Makedonischen Kriege wurden die roemischen Heere
durchgaengig mit ueberseeischem Korne unterhalten, und wenn dies auch der
roemischen Staatskasse zum Vorteil gereichte, so verschloss sich doch damit eine
wichtige Absatzquelle fuer den italischen Landmann. Indes dies war das
geringste. Der Regierung, welche laengst wie billig auf die Kornpreise ein
wachsames Auge gehabt hatte und bei drohenden Teuerungen durch rechtzeitigen
Einkauf im Ausland eingeschritten war, lag es nahe, seit die Kornlieferungen der
Untertanen ihr alljaehrlich grosse Getreidemassen und wahrscheinlich groessere,
als man in Friedenszeiten brauchte, in die Haende fuehrten, und seit ihr
ueberdies die Gelegenheit geboten war, auslaendisches Getreide in fast
unbegrenzter Quantitaet zu maessigen Preisen zu erwerben, mit solchem Getreide
die hauptstaedtischen Maerkte zu ueberfuehren und dasselbe zu Saetzen abzugeben,
die entweder an sich oder doch verglichen mit den italischen Schleuderpreise
waren. Schon in den Jahren 551-554 (203-200) und, wie es scheint, zunaechst auf
Veranstaltung Scipios, wurde in Rom der preussische Scheffel (sechs Modii)
spanischen und afrikanischen Weizens von Gemeinde wegen an die Buerger zu 24, ja
zu 12 Assen (17-8« Groschen) abgegeben; einige Jahre nachher (558 196) kamen
ueber 160000 Scheffel sizilischen Getreides zu dem letzteren Spottpreis in der
Hauptstadt zur Verteilung. Umsonst eiferte Cato gegen diese kurzsichtige
Politik; die beginnende Demagogie mischte sich hinein, und diese
ausserordentlichen, aber vermutlich sehr haeufigen Austeilungen von Korn unter
dem Marktpreis durch die Regierung oder einzelne Beamte, sind der Keim der
spaeteren Getreidegesetze geworden. Aber auch wenn das ueberseeische Korn nicht
auf diesem ausserordentlichen Wege an die Konsumenten gelangte, drueckte es auf
den italischen Ackerbau. Nicht bloss wurden die Getreidemassen, die der Staat an
die Zehntpaechter losschlug, ohne Zweifel in der Regel von diesen so billig
erworben, dass sie beim Wiederverkauf unter dem Produktionspreis weggegeben
werden konnten; sondern wahrscheinlich war auch in den. Provinzen, namentlich in
Sizilien, teils infolge der guenstigen Bodenverhaeltnisse, teils der
ausgedehnten Gross- und Sklavenwirtschaft nach karthagischem System der
Produktionspreis ueberhaupt betraechtlich niedriger als in Italien, der
Transport aber des sizilischen und sardinischen Getreides nach Latium wenigstens
ebenso billig, wenn nicht billiger wie der Transport dahin aus Etrurien,
Kampanien oder gar Norditalien. Es musste also schon im natuerlichen Laufe der
Dinge das ueberseeische Korn nach der Halbinsel stroemen und das dort erzeugte
im Preise herabdruecken. Unter diesen durch die leidige Sklavenwirtschaft
unnatuerlich verschobenen Verhaeltnissen waere es vielleicht gerechtfertigt
gewesen, zu Gunsten des italischen Getreides auf das ueberseeische einen
Schutzzoll zu legen; aber es scheint vielmehr das Umgekehrte geschehen und zu
Gunsten der Einfuhr des ueberseeischen Korns nach Italien in den Provinzen ein
Prohibitivsystem in Anwendung gebracht zu sein - denn wenn die Ausfuhr einer
Quantitaet Getreide aus Sizilien den Rhodiern als besondere Verguenstigung
gestattet ward, so muss wohl der Regel nach die Kornausfuhr aus den Provinzen
nur nach Italien hin frei gewesen und also das ueberseeische Korn fuer das
Mutterland monopolisiert worden sein. Die Wirkungen dieser Wirtschaft liegen
deutlich vor. Ein Jahr ausserordentlicher Fruchtbarkeit wie 504 (250), wo man in
der Hauptstadt fuer 6 roemische Modii (= 1 preuss. Scheffel) Spelt nicht mehr
als 3/5 Denar (4 Groschen) zahlte und zu demselben Preise 180 roemische Pfund
(zu 22 Lot preussisch) trockene Feigen, 60 Pfund Oel, 72 Pfund Fleisch und 6
Congii (= 17 preuss. Quart) Wein verkauft wurden, kommt freilich eben seiner
Ausserordentlichkeit wegen wenig in Betracht; aber bestimmter sprechen andere
Tatsachen. Schon zu Catos Zeit heisst Sizilien die Kornkammer Roms. In
fruchtbaren Jahren wurde in den italischen Haefen das sizilische und sardinische
Korn um die Fracht losgeschlagen. In den reichsten Kornlandschaften der
Halbinsel, in der heutigen Romagna und Lombardei zahlte man zu Polybios' Zeit
fuer Kost und Nachtquartier im Wirtshaus durchschnittlich den Tag einen halben
As (1/3 Groschen); der preussische Scheffel Weizen galt hier einen halben Denar
(3« Groschen). Der letztere Durchschnittspreis, etwa der zwoelfte Teil des
sonstigen Normalpreises ^9, zeigt mit unwidersprechlicher Deutlichkeit, dass es
der italischen Getreideproduktion an Absatzquellen voellig mangelte und
infolgedessen das Korn wie das Kornland daselbst so gut wie entwertet war.
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^9 Als hauptstaedtischer Mittelpreis des Getreides kann wenigstens fuer das
siebente und achte Jahrhundert Roms angenommen werden 1 Denar fuer den
roemischen Modius oder 1/3 Taler fuer den preussischen Scheffel Weizen, wofuer
heutzutage (nach dem Durchschnitt der Preise in den Provinzen Brandenburg und
Pommern von 1816- 1841) ungefaehr 1 Taler 24 Silbergroschen gezahlt wird. Ob
diese nicht sehr bedeutende Differenz der roemischen und der heutigen Preise auf
dem Steigen des Korn- oder dem Sinken des Silberwertes beruht, laesst sich
schwerlich entscheiden.
Uebrigens duerfte es sehr zweifelhaft sein, ob in dem Rom dieser und der
spaeteren Zeit die Kornpreise wirklich staerker geschwankt haben, als dies
heutzutage der Fall ist. Vergleicht man Preise wie die oben angefuehrten von 4
und 7 Groschen den preussischen Scheffel mit denen der aergsten Kriegsteuerung
und Hungersnot, wo zum Beispiel im Hannibalischen Kriege der preussische
Scheffel auf 99 (1 Medimnos = 15 Drachmen: Polyb. 9, 44), im Buergerkriege auf
198 (1 Modius = 5 Denare: Cic. Verr. E, 92; 214), in der grossen Teuerung unter
Augustus gar auf 218 Groschen (5 Modii = 27; Denare: Euseb. chron. p. Chr. 7
Scal.) stieg, so ist der Abstand freilich ungeheuer; allein solche Extreme sind
wenig belehrend und koennten nach beiden Seiten hin unter gleichen Bedingungen
auch heute noch sich wiederholen.
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In einem grossen Industriestaat, dessen Ackerbau die Bevoelkerung nicht zu
ernaehren vermag, haette ein solches Ergebnis als nuetzlich oder doch nicht
unbedingt als nachteilig betrachtet werden moegen; ein Land wie Italien, wo die
Industrie unbedeutend, die Landwirtschaft durchaus Hauptsache war, ward auf
diesem Wege systematisch ruiniert und den Interessen der wesentlich
unproduktiven hauptstaedtischen Bevoelkerung, der freilich das Brot nicht billig
genug werden konnte, das Wohl des Ganzen auf die schmaehlichste Weise geopfert.
Nirgend vielleicht liegt es so deutlich wie hier zutage, wie schlecht die
Verfassung und wie unfaehig die Verwaltung dieser sogenannten goldenen Zeit der
Republik war. Das duerftigste Repraesentativsystem haette wenigstens zu
ernstlichen Beschwerden und zur Einsicht in den Sitz des Uebels gefuehrt; aber
in jenen Urversammlungen der Buergerschaft machte alles andere eher sich geltend
als die warnende Stimme des vorahnenden Patrioten. Jede Regierung, die diesen
Namen verdiente, wuerde von selber eingeschritten sein; aber die Masse des
roemischen Senats mag in gutem Koehlerglauben in den niedrigen Kornpreisen das
wahre Glueck des Volkes gesehen haben, und die Scipionen und Flaminine hatten ja
wichtigere Dinge zu tun, die Griechen zu emanzipieren und die republikanische
Koenigskontrolle zu besorgen - so trieb das Schiff ungehindert in die Brandung
hinein.
Seit der kleine Grundbesitz keinen wesentlichen Reinertrag mehr lieferte,
war die Bauernschaft rettungslos verloren, und um so mehr, als allmaehlich auch
aus ihr, wenngleich langsamer als aus den uebrigen Staenden, die sittliche
Haltung und sparsame Wirtschaft der frueheren republikanischen Zeit entwich. Es
war nur noch eine Zeitfrage, wie rasch die italischen Bauernhufen durch
Aufkaufen und Niederlegen in den groesseren Grundbesitz aufgehen wuerden.
Eher als der Bauer war der Gutsbesitzer imstande, sich zu behaupten.
Derselbe produzierte an sich schon billiger als jener, wenn er sein Land nicht
nach dem aelteren System an kleinere Zeitpaechter abgab, sondern es nach dem
neueren durch seine Knechte bewirtschaften liess; wo dies also nicht schon
frueher geschehen war, zwang die Konkurrenz des sizilischen Sklavenkorns den
italischen Gutsherrn, zu folgen und anstatt mit freien Arbeiterfamilien mit
Sklaven ohne Weib und Kind zu wirtschaften. Es konnte der Gutsbesitzer ferner
sich eher durch Steigerung oder auch durch Aenderung der Kultur den Konkurrenten
gegenueber halten und eher auch mit einer geringeren Bodenrente sich begnuegen
als der Bauer, dem Kapital wie Intelligenz mangelten und der nur eben hatte, was
er brauchte, um zu leben. Hierauf beruht in der roemischen Gutswirtschaft das
Zuruecktreten des Getreidebaus, der vielfach sich auf die Gewinnung der fuer das
Arbeiterpersonal erforderlichen Quantitaet beschraenkt zu haben scheint ^10, und
die Steigerung der Oel- und Weinproduktion sowie der Viehzucht. Diese hatten bei
den guenstigen klimatischen Verhaeltnissen Italiens die auslaendische Konkurrenz
nicht zu fuerchten: der italische Wein, das italische Oel, die italische Wolle
beherrschten nicht bloss die eigenen Maerkte, sondern gingen bald auch ins
Ausland; das Potal, das sein Getreide nicht abzusetzen vermochte, versorgte halb
Italien mit Schweinen und Schinken. Dazu stimmt recht wohl, was uns ueber die
oekonomischen Resultate der roemischen Bodenwirtschaft berichtet wird. Es ist
einiger Grund zu der Annahme vorhanden, dass das in Grundstuecken angelegte
Kapital mit sechs Prozent sich gut zu verzinsen schien; was auch der damaligen,
um das Doppelte hoeheren durchschnittlichen Kapitalrente angemessen erscheint.
Die Viehzucht lieferte im ganzen bessere Ergebnisse als die Feldwirtschaft; in
dieser rentierte am besten der Weinberg, demnaechst der Gemuesegarten und die
Olivenpflanzung, am wenigsten Wiese und Kornfeld ^11. Natuerlich wird die
Betreibung einer jeden Wirtschaftsgattung unter den ihr angemessenen
Verhaeltnissen und auf ihrem naturgemaessen Boden vorausgesetzt. Diese
Verhaeltnisse reichten an sich schon aus, um allmaehlich an die Stelle der
Bauernwirtschaft ueberall die Grosswirtschaft zu setzen; und auf dem Wege der
Gesetzgebung ihnen entgegenzuwirken war schwer. Aber arg war es, dass man durch
das spaeter noch zu erwaehnende Claudische Gesetz (kurz vor 536 218) die
senatorischen Haeuser von der Spekulation ausschloss und dadurch deren ungeheure
Kapitalien kuenstlich zwang, vorzugsweise in Grund und Boden sich anzulegen, das
heisst die alten Bauernstellen durch Meierhoefe und Viehweiden zu ersetzen. Es
kamen ferner der dem Staat weit nachteiligeren Viehwirtschaft, gegenueber dem
Gutsbetrieb, noch besondere Foerderungen zustatten. Einmal entsprach sie als die
einzige Art der Bodennutzung, welche in der Tat den Betrieb im grossen
erheischte und lohnte, allein der Kapitalienmasse und dem Kapitalistensinn
dieser Zeit. Die Gutswirtschaft forderte zwar nicht die dauernde Anwesenheit des
Herrn auf dem Gut, aber doch sein haeufiges Erscheinen daselbst und gestattete
die Erweiterung der Gueter nicht wohl und die Vervielfaeltigung des Besitzes nur
in beschraenkten Grenzen; wogegen das Weidegut sich unbegrenzt ausdehnen liess
und den Eigentuemer wenig in Anspruch nahm. Aus diesem Grunde fing man schon an,
gutes Ackerland selbst mit oekonomischem Verlust in Weide zu verwandeln - was
die Gesetzgebung freilich, wir wissen nicht wann, vielleicht um diese Zeit, aber
schwerlich mit Erfolg, untersagte. Dazu kamen die Folgen der Domaenenokkupation.
Durch dieselbe entstanden nicht bloss, da regelmaessig in groesseren Stuecken
okkupiert ward, ausschliesslich grosse Gueter, sondern es scheuten sich auch die
Besitzer, in diesen auf beliebigen Widerruf stehenden und rechtlich immer
unsicheren Besitz bedeutende Bestellungskosten zu stecken, namentlich Reben und
Oelbaeume zu pflanzen; wovon denn die Folge war, dass man diese Laendereien
vorwiegend als Viehweide nutzte.
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^10 Darum nennt Cato die beiden Gueter, die er schildert, kurzweg
Olivenpflanzung (olivetum) und Weinberg (vinea), obwohl darauf keineswegs bloss
Wein und Oel, sondern auch Getreide und anderes mehr gebaut ward. Waeren
freilich die 800 culei, auf die der Besitzer des Weinbergs angewiesen wird, sich
mit Faessern zu versehen (11), das Maximum einer Jahresernte, so muessten alle
100 Morgen mit Reben bepflanzt gewesen sein, da der Ertrag von 8 culei fuer den
Morgen schon ein fast unerhoerter war (Colum. 3, 3); allein Varro (rust. 1, 22)
verstand, und offenbar mit Recht, die Angabe, dass der Weinbergbesitzer in den
Fall kommen kann, die neue Lese eintun zu muessen, bevor die alte verkauft ist.
^11 Dass der roemische Landwirt von seinem Kapital durchschnittlich sechs
Prozent machte, laesst Columella (3, 3, 9) schliessen. Einen genaueren Anschlag
fuer Kosten und Ertrag haben wir nur fuer den Weinberg, wofuer Columella auf den
Morgen folgende Kostenberechnung aufstellt:
Kaufpreis des Bodens 1000 Sesterzen
Kaufpreis der Arbeitssklaven
auf den Morgen repartiert 1143 Sesterzen
Reben und Pfaehle 2000 Sesterzen
Verlorene Zinsen waehrend
der ersten zwei Jahre 497 Sesterzen
Zusammen 4640 Sesterzen
= 336 Taler.
Den Ertrag berechnet er auf wenigstens 60 Amphoren von mindestens 900
Sesterzen (65 Taler) Wert, was also eine Rente von 17 Prozent darstellen wuerde.
Indes ist dieselbe zum Teil illusorisch, da, auch von Missernten abgesehen, die
Kosten der Einbringung und die fuer Instandhaltung der Reben, Pfaehle und
Sklaven. aus dem Ansatz gelassen worden sind.
Den Bruttoertrag von Wiese, Weide und Wald berechnet derselbe Landwirt auf
hoechstens 100 Sesterzen den Morgen und den des Getreidefeldes eher auf weniger
als auf mehr; wie denn ja auch der Durchschnittsertrag von 25 roemischen
Scheffeln Weizen auf den Morgen schon nach dem hauptstaedtischen
Durchschnittspreis von 1 Denar den Scheffel nicht mehr als 100 Sesterzen
Bruttoertrag gibt und am Produktionsplatz der Preis noch niedriger gestanden
haben muss. Varro (3, 2) rechnet als gewoehnlichen guten Bruttoertrag eines
groesseren Gutes 150 Sesterzen vom Morgen. Entsprechende Kostenanschlaege sind
hierfuer nicht ueberliefert; dass die Bewirtschaftung hier bei weitem weniger
Kosten machte als bei dem Weinberg, versteht sich von selbst.
Alle diese Angaben fallen uebrigens ein Jahrhundert und laenger nach Catos
Tod. Von ihm haben wir nur die allgemeine Angabe, dass sich Viehwirtschaft
besser rentiere als Ackerbau (bei Cic. off. 2,25; 89; Colum. 6 praef. 4, vgl. 2,
16, 2; Plin. nat. 18, 5, 30; Plut. Cato mai. 21); was natuerlich nicht heissen
soll, dass es ueberall raetlich ist, Ackerland in Weide zu verwandeln, sondern
relativ zu verstehen ist dahin, dass das fuer die Herdenwirtschaft auf
Bergweiden und sonst geeignetem Weideland angelegte Kapital, verglichen mit dem
in die Feldwirtschaft auf geeignetem Kornland gesteckten, hoehere Zinsen trage.
Vielleicht ist dabei auch noch darauf Ruecksicht genommen, dass die mangelnde
Taetigkeit und Intelligenz des Grundherrn bei Weideland weniger nachteilig wirkt
als bei der hoch gesteigerten Reben- und Olivenkultur. Innerhalb des Ackergutes
stellt sich nach Cato die Bodenrente folgendermassen in absteigender Reihe: 1.
Weinberg; 2. Gemuesegarten; 3. Weidenbusch, der infolge der Rebenkultur hohen
Ertrag abwarf; 4. Olivenpflanzung; 5. Wiese zur Heugewinnung; 6. Kornfeld; 7.
Busch; 8. Schlagforst; 9. Eichenwald zur Viehfuetterung - welche neun
Bestandteile in dem Wirtschaftsplan der catonischen Mustergueter saemtlich
wiederkehren.
Von dem hoeheren Reinertrag des Weinbaues gegenueber dem Kornbau zeugt
auch, dass nach dem im Jahre 637 (117) zwischen der Stadt Genua und den ihr
zinspflichtigen Doerfern ausgefaellten Schiedsspruch die Stadt von dem Wein den
Sechsten, von dem Getreide den Zwanzigsten als Erbzins empfaengt.
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Von der roemischen Geldwirtschaft in aehnlicher Weise eine zusammenfassende
Darstellung zu geben, verbietet teils der Mangel von Fachschriften aus dem
roemischen Altertum ueber dieselbe, teils ihre Natur selbst, die bei weitem
mannigfaltiger und vielseitiger ist als die Bodennutzung. Was sich ermitteln
laesst, gehoert seinen Grundzuegen nach vielleicht weniger noch als die
Bodenwirtschaft den Roemern eigentuemlich an, sondern ist vielmehr Gemeingut der
gesamten antiken Zivilisation, deren Grosswirtschaft begreiflicherweise eben wie
die heutige ueberall zusammenfiel. Im Geldwesen namentlich scheint das
kaufmaennische Schema zunaechst von den Griechen festgestellt und von den
Roemern nur aufgenommen worden zu sein. Dennoch sind die Schaerfe der
Durchfuehrung und die Weite des Massstabes eben hier so eigentuemlich roemisch,
dass der Geist der roemischen Oekonomie und ihre Grossartigkeit im Guten wie im
Schlimmen vor allem in der Geldwirtschaft sich offenbart.
Der Ausgangspunkt der roemischen Geldwirtschaft war natuerlich das
Leihgeschaeft, und kein Zweig der kommerziellen Industrie ist von den Roemern
eifriger gepflegt worden als das Geschaeft des gewerbmaessigen Geldverleihers
(fenerator) und des Geldhaendlers oder des Bankiers (argentarius). Das
Kennzeichen einer entwickelten Geldwirtschaft, der Uebergang der groesseren
Kassefuehrung von den einzelnen Kapitalisten auf den vermittelnden Bankier, der
fuer seine Kunden Zahlung empfaengt und leistet, Gelder belegt und aufnimmt und
im In- und Ausland ihre Geldgeschaefte vermittelt, ist schon in der catonischen
Zeit vollstaendig entwickelt. Aber die Bankiers machten nicht bloss die
Kassierer der Reichen in Rom, sondern drangen schon ueberall in die kleinen
Geschaefte ein und liessen immer haeufiger in den Provinzen und Klientelstaaten
sich nieder. Den Geldsuchenden vorzuschiessen fing schon im ganzen Umfange des
Reiches an sozusagen Monopol der Roemer zu werden.
Eng damit verwandt war das unermessliche Gebiet der Entreprise. Das System
der mittelbaren Geschaeftsfuehrung durchdrang den ganzen roemischen Verkehr. Der
Staat ging voran, indem er all seine komplizierteren Hebungen, alle Lieferungen,
Leistungen und Bauten gegen eine feste zu empfangende oder zu zahlende Summe an
Kapitalisten oder Kapitalistengesellschaften abgab. Aber auch Private gaben
durchgaengig in Akkord, was irgend in Akkord sich geben liess: die Bauten und
die Einbringung der Ernte und sogar die Regulierung der Erbschafts- und der
Konkursmasse, wobei der Unternehmer - gewoehnlich ein Bankier - die saemtlichen
Aktiva erhielt und dagegen sich verpflichtete, die Passiva vollstaendig oder bis
zu einem gewissen Prozentsatz zu berichtigen und nach Umstaenden noch
daraufzuzahlen.
Welche hervorragende Rolle in der roemischen Volkswirtschaft der
ueberseeische Handel bereits frueh gespielt hatte, ist seinerzeit gezeigt
worden; von dem weiteren Aufschwung, den derselbe in dieser Periode nahm, zeugt
die steigende Bedeutung der italischen Hafenzoelle in der roemischen
Finanzwirtschaft. Ausser den keiner weiteren Auseinandersetzung beduerfenden
Ursachen, durch die die Bedeutung des ueberseeischen Handels stieg, ward
derselbe noch kuenstlich gesteigert durch die bevorrechtete Stellung, die die
herrschende italische Nation in den Provinzen einnahm, und durch die wohl jetzt
schon in vielen Klientelstaaten den Roemern und Latinern vertragsmaessig
zustehende Zollfreiheit.
Dagegen blieb die Industrie verhaeltnismaessig zurueck. Die Gewerke waren
freilich unentbehrlich, und es zeigen sich wohl auch Spuren, dass sie bis zu
einem gewissen Grade in Rom sich konzentrierten, wie denn Cato dem kampanischen
Landwirt anraet, seinen Bedarf an Sklavenkleidung und Schuhzeug, an Pfluegen,
Faessern und Schloessern in Rom zu kaufen. Auch kann bei dem starken Verbrauch
von Wollstoffen die Ausdehnung und Eintraeglichkeit der Tuchfabrikation nicht
bezweifelt werden ^12. Doch zeigen sich keine Versuche, die gewerbsmaessige
Industrie, wie sie in Aegypten und Syrien bestand, nach Italien zu verpflanzen
oder auch nur sie im Auslande mit italischem Kapital zu betreiben. Zwar wurde
auch in Italien Flachs gebaut und Purpur bereitet, aber wenigstens die letztere
Industrie gehoerte wesentlich dem griechischen Tarent an, und ueberall ueberwog
hier wohl schon jetzt die Einfuhr von aegyptischem Linnen und milesischem oder
tyrischem Purpur die einheimische Fabrikation.
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^12 Die industrielle Bedeutung des roemischen Tuchgewerks ergibt sich schon
aus der merkwuerdigen Rolle, die die Walker in der roemischen Komoedie spielen.
Die Eintraeglichkeit der Walkergruben bezeugt Cato (bei Plut. Cato mai. 21).
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Dagegen gehoert gewissermassen hierher die Pachtung oder der Kauf
ausseritalischer Laendereien durch roemische Kapitalisten, um daselbst den
Kornbau und die Viehzucht im grossen zu betreiben. Die Anfaenge dieser
spaeterhin in so enormen Verhaeltnissen sich entwickelnden Spekulation fallen,
namentlich auf Sizilien, wahrscheinlich schon in diese Zeit; zumal da die den
Sikelioten auferlegten Verkehrsbeschraenkungen, wenn sie nicht dazu eingefuehrt
waren, doch wenigstens dahin wirken mussten, den davon befreiten roemischen
Spekulanten eine Art von Monopol fuer den Grundbesitzerwerb in die Haende zu
geben.
Der Geschaeftsbetrieb in all diesen verschiedenen Zweigen erfolgte
durchgaengig durch Sklaven. Der Geldverleiher und der Bankier richteten, soweit
ihr Geschaeftskreis reichte, Nebenkontore und Zweigbanken unter Direktion ihrer
Sklaven und Freigelassenen ein. Die Gesellschaft, die vom Staate Hafenzoelle
gepachtet hatte, stellte fuer das Hebegeschaeft in jedem Bureau hauptsaechlich
ihre Sklaven und Freigelassenen an. Wer in Bauunternehmungen machte, kaufte sich
Architektensklaven; wer sich damit abgab, die Schauspiele oder Fechterspiele
fuer Rechnung der Beikommenden zu besorgen, erhandelte oder erzog sich eine
spielkundige Sklaventruppe oder eine Bande zum Fechthandwerk abgerichteter
Knechte. Der Kaufmann liess sich seine Waren auf eigenen Schiffen unter der
Fuehrung von Sklaven oder Freigelassenen kommen und vertrieb sie wieder in
derselben Weise im Gross- oder Kleinverkehr. Dass der Betrieb der Bergwerke und
der Fabriken lediglich durch Sklaven erfolgte, braucht danach kaum gesagt zu
werden. Die Lage dieser Sklaven war freilich auch nicht beneidenswert und
durchgaengig unguenstiger als die der griechischen; dennoch befanden, wenn von
den letzten Klassen abgesehen wird, die Industriesklaven sich im ganzen
ertraeglicher als die Gutsknechte. Sie hatten haeufiger Familie und faktisch
selbstaendige Wirtschaft und die Moeglichkeit, Freiheit und eigenes Vermoegen zu
erwerben, lag ihnen nicht fern. Daher waren diese Verhaeltnisse die rechte
Pflanzschule der Emporkoemmlinge aus dem Sklavenstand, welche durch
Bediententugend und oft durch Bedientenlaster in die Reihen der roemischen
Buerger und nicht selten zu grossem Wohlstand gelangten und sittlich,
oekonomisch und politisch wenigstens ebensoviel wie die Sklaven selbst zum Ruin
des roemischen Gemeinwesens beigetragen haben.
Der roemische Geschaeftsverkehr dieser Epoche ist der gleichzeitigen
politischen Machtentwicklung vollkommen ebenbuertig und in seiner Art nicht
minder grossartig. Wer ein anschauliches Bild von der Lebendigkeit des Verkehrs
mit dem Ausland zu haben wuenscht, braucht nur die Literatur, namentlich die
Lustspiele dieser Zeit aufzuschlagen, in denen der phoenikische Handelsmann
phoenikisch redend auf die Buehne gebracht wird und der Dialog von griechischen
und halbgriechischen Worten und Phrasen wimmelt. Am bestimmtesten aber laesst
sich die Ausdehnung und Intensitaet des roemischen Geschaeftsverkehrs in den
Muenz- und Geldverhaeltnissen verfolgen. Der roemische Denar hielt voellig
Schritt mit den roemischen Legionen. Dass die sizilischen Muenzstaetten, zuletzt
im Jahre 542 (212) die syrakusanische, infolge der roemischen Eroberung
geschlossen oder doch auf Kleinmuenze beschraenkt wurden und in Sizilien und
Sardinien der Denar wenigstens neben dem aelteren Silbercourant und
wahrscheinlich sehr bald ausschliesslich gesetzlichen Kurs erhielt, wurde schon
gesagt. Ebenso rasch, wo nicht noch rascher, drang die roemische Silbermuenze in
Spanien ein, wo die grossen Silbergruben bestanden und eine aeltere Landesmuenze
so gut wie nicht vorhanden war; sehr frueh haben die spanischen Staedte sogar
angefangen, auf roemischen Fuss zu muenzen. Ueberhaupt bestand, da Karthago nur
in beschraenktem Umfang muenzte, ausser der roemischen keine einzige bedeutende
Muenzstaette im westlichen Mittelmeergebiet mit Ausnahme derjenigen von Massalia
und etwa noch der Muenzstaetten der illyrischen Griechen in Apollonia und
Dyrrhachion. Diese wurden demnach, als die Roemer anfingen sich im Pogebiet
festzusetzen, um 525 (229) dem roemischen Fuss in der Art unterworfen, dass
ihnen zwar die Silberpraegung blieb, sie aber durchgaengig, namentlich die
Massalioten, veranlasst wurden, ihre Drachme auf das Gewicht des roemischen
Dreivierteldenars zu regulieren, den denn auch die roemische Regierung
ihrerseits unter dem Namen der Victoriamuenze (victoriatus) zunaechst fuer
Oberitalien zu praegen begann. Dieses neue von dem roemischen abhaengige System
beherrschte nicht bloss das massaliotische, oberitalische und illyrische Gebiet,
sondern es gingen auch diese Muenzen in die noerdlichen Barbarenlandschaften,
namentlich die massaliotischen in die Alpengegenden das ganze Rhonegebiet hinauf
und die illyrischen bis hinein in das heutige Siebenbuergen. Auf die oestliche
Haelfte des Mittelmeergebiets erstreckte in dieser Epoche wie die unmittelbare
roemische Herrschaft so auch die roemische Muenze sich noch nicht; dafuer aber
trat hier der rechte und naturgemaesse Vermittler des internationalen und
ueberseeischen Handels, das Gold, ein. Zwar die roemische Regierung hielt in
ihrer streng konservativen Art, abgesehen von einer voruebergehenden, durch die
Finanzbedraengnis waehrend des Hannibalischen Krieges veranlassten Goldpraegung,
unwandelbar daran fest, ausser dem national-italischen Kupfer nichts als Silber
zu schlagen; aber der Verkehr hatte bereits solche Verhaeltnisse angenommen,
dass er auch ohne Muenze mit dem Golde nach dem Gewicht auszukommen vermochte.
Von dem Barbestande, der im Jahre 597 (157) in der roemischen Staatskasse lag,
war kaum ein Sechstel gepraegtes oder ungepraegtes Silber, fuenf Sechstel Gold
in Barren ^13, und ohne Zweifel fanden sich in allen Kassen der groesseren
roemischen Kapitalisten die edlen Metalle wesentlich in dem gleichen
Verhaeltnisse. Bereits damals also nahm das Gold im Grossverkehr die erste
Stelle ein und ueberwog, wie hieraus weiter geschlossen werden darf, im
allgemeinen Verkehr derjenige mit dem Ausland und namentlich mit dem seit
Philipp und Alexander dem Grossen zum Goldcourant uebergegangenen Osten.
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^13 Es lagen in der Kasse 17410 roemische Pfund Gold, 22070 Pfund
ungepraegten, 18230 Pfund gepraegten Silbers. Das Legalverhaeltnis des Goldes
zum Silber war 1 Pfund Gold = 4000 Sesterzen oder 1:11,91.
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Der Gesamtgewinn aus diesem ungeheuren Geschaeftsverkehr der roemischen
Kapitalisten floss ueber kurz oder lang in Rom zusammen; denn soviel dieselben
auch ins Ausland gingen, siedelten sie doch sich dort nicht leicht dauernd an,
sondern kehrten frueher oder spaeter zurueck nach Rom, indem sie ihr gewonnenes
Vermoegen entweder realisierten und in Italien anlegten oder auch mit den
erworbenen Kapitalien und Verbindungen den Geschaeftsbetrieb von Rom aus
fortsetzten. Die Gelduebermacht Roms gegen die uebrige zivilisierte Welt war
denn auch vollkommen ebenso entschieden wie seine politische und militaerische.
Rom stand in dieser Beziehung den uebrigen Laendern aehnlich gegenueber wie
heutzutage England dem Kontinent - wie denn ein Grieche von dem juengeren Scipio
Africanus sagt, dass er "fuer einen Roemer" nicht reich gewesen sei. Was man in
dem damaligen Rom unter Reichtum verstand, kann man ungefaehr danach abnehmen,
dass Lucius Paullus bei einem Vermoegen von 100000 Talern (60 Talente) nicht
fuer einen reichen Senator galt, und dass eine Mitgift, wie jede der Toechter
des aelteren Scipio Africanus sie erhielt, von 90000 Talern (50 Talente) als
angemessene Aussteuer eines vornehmen Maedchens angesehen ward, waehrend der
reichste Grieche dieses Jahrhunderts nicht mehr als eine halbe Million Taler
(300 Talente) im Vermoegen hatte.
Es war denn auch kein Wunder, dass der kaufmaennische Geist sich der Nation
bemaechtigte, oder vielmehr - denn er war nicht neu in Rom -, dass daselbst das
Kapitalistentum jetzt alle uebrigen Richtungen und Stellungen des Lebens
durchdrang und verschlang und der Ackerbau wie das Staatsregiment anfingen,
Kapitalistenentreprisen zu werden. Die Erhaltung und Mehrung des Vermoegens war
durchaus ein Teil der oeffentlichen und der Privatmoral. "Einer Witwe Habe mag
sich mindern", schrieb Cato in dem fuer seinen Sohn aufgesetzten
Lebenskatechismus, "der Mann muss sein Vermoegen mehren, und derjenige ist
ruhmwuerdig und goettlichen Geistes voll, dessen Rechnungsbuecher bei seinem
Tode nachweisen, dass er mehr hinzuerworben als ererbt hat". Wo darum Leistung
und Gegenleistung sich gegenueberstehen, wird jedes auch ohne irgendwelche
Foermlichkeit abgeschlossene Geschaeft respektiert, und wenn nicht durch das
Gesetz, doch durch kaufmaennische Gewohnheit und Gerichtsgebrauch
erforderlichenfalls dem verletzten Teil das Klagerecht zugestanden ^14; aber das
formlose Schenkungsversprechen ist nichtig in der rechtlichen Theorie wie in der
Praxis. In Rom, sagt Polybios, schenkt keiner keinem, wenn er nicht muss, und
niemand zahlt einen Pfennig vor dem Verfalltag, auch unter nahen Angehoerigen
nicht. Sogar die Gesetzgebung ging ein auf diese kaufmaennische Moral, die in
allem Weggeben ohne Entgelt eine Verschleuderung findet; das Geben von
Geschenken und Vermaechtnissen, die Uebernahme von Buergschaften wurden in
dieser Zeit durch Buergerschaftsschluss beschraenkt, die Erbschaften, wenn sie
nicht an die naechsten Verwandten fielen, wenigstens besteuert. Im engsten
Zusammenhang damit durchdrang die kaufmaennische Puenktlichkeit, Ehrlichkeit und
Respektabilitaet das ganze roemische Leben. Buch ueber seine Ausgabe und
Einnahme zu fuehren, ist jeder ordentliche Mann sittlich verpflichtet - wie es
denn auch in jedem wohleingerichteten Hause ein besonderes Rechnungszimmer
(tablinum) gab -, und jeder traegt Sorge, dass er nicht ohne letzten Willen aus
der Welt scheide; es gehoerte zu den drei Dingen, die Cato in seinem Leben
bereut zu haben bekennt, dass er einen Tag ohne Testament gewesen sei. Die
gerichtliche Beweiskraft, ungefaehr wie wir sie den kaufmaennischen Buechern
beizulegen pflegen, kam nach roemischer Uebung jenen Hausbuechern durchgaengig
zu. Das Wort des unbescholtenen Mannes galt nicht bloss gegen ihn, sondern auch
zu seinen eigenen Gunsten: bei Differenzen unter rechtschaffenen Leuten war
nichts gewoehnlicher als sie durch einen, von der einen Partei geforderten und
von der anderen geleisteten Eid zu schlichten, womit sie sogar rechtlich als
erledigt galten; und den Geschworenen schrieb eine traditionelle Regel vor, in
Ermangelung von Beweisen zunaechst fuer den unbescholtenen gegen den
bescholtenen Mann und nur bei gleicher Reputierlichkeit beider Parteien fuer den
Beklagten zu sprechen ^15. Die konventionelle Respektabilitaet tritt namentlich
in der scharfen und immer schaerferen Auspraegung des Satzes hervor, dass kein
anstaendiger Mann sich fuer persoenliche Dienstleistungen bezahlen lassen
duerfe. Darum erhielten denn nicht bloss Beamte, Offiziere, Geschworene,
Vormuender und ueberhaupt alle mit oeffentlichen Verrichtungen beauftragten
anstaendigen Maenner keine andere Verguetung fuer ihre Dienstleistungen als
hoechstens den Ersatz ihrer Auslagen, sondern es wurden auch die Dienste, welche
Bekannte (amici) sich untereinander leisten: Verbuergung, Vertretung im Prozess,
Aufbewahrung (depositum), Gebrauchsueberlassung der nicht zum Vermieten
bestimmten Gegenstaende (commodatum), ueberhaupt Geschaeftsverwaltung und
Besorgung (procuratio) nach demselben Grundsatz behandelt, so dass es
unschicklich war, dafuer eine Verguetung zu empfangen, und eine Klage selbst auf
die versprochene nicht gestattet ward. Wie vollstaendig der Mensch im Kaufmann
aufging, zeigt wohl am schaerfsten die Ersetzung des Duells, auch des
politischen, in dem roemischen Leben dieser Zeit durch die Geldwette und den
Prozess. Die gewoehnliche Form, um persoenliche Ehrenfragen zu erledigen, war
die, dass zwischen dem Beleidiger und dem Beleidigten um die Wahrheit oder
Falschheit der beleidigenden Behauptung gewettet und im Wege der Einklagung der
Wettsumme die Tatfrage in aller Form rechtens vor die Geschworenen gebracht
ward; die Annahme einer solchen, von dem Beleidigten oder dem Beleidiger
angebotenen Wette war, ganz wie heutzutage die der Ausforderung zum Zweikampf
rechtlich freigestellt, aber ehrenhafterweise oft nicht zu vermeiden.
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^14 Darauf beruht die Klagbarkeit des Kauf-, Miet-, Gesellschaftsvertrags
und ueberhaupt die ganze Lehre von den nicht formalen klagbaren Vertraegen.
^15 Die Hauptstelle darueber ist das Fragment Catos bei Gell. 14, 2. Auch
fuer den Literalkontrakt, das heisst die lediglich auf die Eintragung des
Schuldpostens in das Rechnungsbuch des Glaeubigers basierte Forderung, gibt
diese rechtliche Beruecksichtigung der persoenlichen Glaubwuerdigkeit der
Partei, selbst wo es sich um ihr Zeugnis in eigener Sache handelt, den
Schluessel; und daher ist auch, als spaeter diese kaufmaennische
Reputierlichkeit aus dem roemischen Leben entwich, der Literalkontrakt nicht
gerade abgeschafft worden, aber von selber verschwunden.
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Eine der wichtigsten Folgen dieses mit einer dem Nichtgeschaeftsmann schwer
fasslichen Intensitaet auftretenden Kaufmannstums war die ungemeine Steigerung
des Assoziationswesens. In Rom erhielt dasselbe noch besondere Nahrung durch das
schon oft erwaehnte System der Regierung, ihre Geschaefte durch Mittelsmaenner
beschaffen zu lassen; denn bei dem Umfang dieser Verrichtungen war es natuerlich
und wohl auch der groesseren Sicherheit wegen oft vom Staate vorgeschrieben,
dass nicht einzelne Kapitalisten, sondern Kapitalistengesellschaften diese
Pachtungen und Lieferungen uebernahmen. Nach dem Muster dieser Unternehmungen
organisierte sich der gesamte Grossverkehr. Es finden sogar sich Spuren, dass
fuer das Assoziationswesen so charakteristische Zusammentreten der
konkurrierenden Gesellschaften zur gemeinschaftlichen Aufstellung von
Monopolpreisen auch bei den Roemern vorgekommen ist ^16. Namentlich in den
ueberseeischen und den sonst mit bedeutendem Risiko verbundenen Geschaeften nahm
das Assoziationswesen eine solche Ausdehnung an, dass es praktisch an die Stelle
der dem Altertum unbekannten Assekuranzen trat. Nichts war gewoehnlicher als das
sogenannte Seedarlehen, das heutige Grossaventurgeschaeft, wodurch Gefahr und
Gewinn des ueberseeischen Handels sich auf die Eigentuemer von Schiff und Ladung
und die saemtlichen fuer diese Fahrt kreditierenden Kapitalisten
verhaeltnismaessig verteilt. Es war aber ueberhaupt roemische Wirtschaftsregel,
sich lieber bei vielen Spekulationen mit kleinen Parten zu beteiligen, als
selbstaendig zu spekulieren; Cato riet dem Kapitalisten, nicht ein einzelnes
Schiff mit seinem Gelde auszuruesten, sondern mit neunundvierzig andern
Kapitalisten zusammen fuenfzig Schiffe auszusenden und an jedem zum fuenfzigsten
Teil sich zu interessieren. Die hierdurch herbeigefuehrte groessere Verwicklung
der Geschaeftsfuehrung uebertrug der roemische Kaufmann durch seine puenktliche
Arbeitsamkeit und seine - vom reinen Kapitalistenstandpunkt aus freilich unserem
Kontorwesen bei weitem vorzuziehende - Sklaven- und Freigelassenenwirtschaft. So
griffen diese kaufmaennischen Assoziationen mit hundertfachen Faeden in die
Oekonomie eines jeden angesehenen Roemers ein. Es gab nach Polybios' Zeugnis
kaum einen vermoegenden Mann in Rom, der nicht als offener oder stiller
Gesellschafter bei den Staatspachtungen beteiligt gewesen waere; und um soviel
mehr wird ein jeder durchschnittlich einen ansehnlichen Teil seines Kapitals in
den kaufmaennischen Assoziationen ueberhaupt stecken gehabt haben.
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^16 In dem merkwuerdigen Musterkontrakt Catos (agr. 144) fuer den wegen der
Olivenlese abzuschliessenden Akkord findet sich folgender Paragraph: "Es soll
[bei der Lizitation von den Unternehmungslustigen] niemand zuruecktreten, um zu
bewirken, dass die Olivenlese und Presse teurer verdungen werde; ausser wenn
[der Mitbieter den andern Bieter] sofort als seinen Kompagnon namhaft macht.
Wenn dagegen gefehlt zu sein scheint, so sollen auf Verlangen des Gutsherrn oder
des von ihm bestellten Aufsehers alle Kompagnons [derjenigen Assoziation, mit
welcher der Akkord abgeschlossen worden ist,] beschwoeren, [nicht zu jener
Beseitigung der Konkurrenz mitgewirkt zu haben]. Wenn sie den Eid nicht
schwoeren, wird der Akkordpreis nicht gezahlt." Dass der Unternehmer eine
Gesellschaft, nicht ein einzelner Kapitalist ist, wird stillschweigend
vorausgesetzt.
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Auf allem diesem aber beruht die Dauer der roemischen Vermoegen, die
vielleicht noch merkwuerdiger ist als deren Groesse. Die frueher hervorgehobene,
in dieser Art vielleicht einzige Erscheinung, dass der Bestand der grossen
Geschlechter durch mehrere Jahrhunderte sich fast gleich bleibt, findet hier, in
den einigermassen engen, aber soliden Grundsaetzen der kaufmaennischen
Vermoegensverwaltung ihre Erklaerung.
Bei der einseitigen Hervorhebung des Kapitals in der roemischen Oekonomie
konnten die von der reinen Kapitalistenwirtschaft unzertrennlichen Uebelstaende
nicht ausbleiben. Die buergerliche Gleichheit, welche bereits durch das
Emporkommen des regierenden Herrenstandes eine toedliche Wunde empfangen hatte,
erlitt einen gleich schweren Schlag durch die scharf und immer schaerfer sich
zeichnende soziale Abgrenzung der Reichen und der Armen. Fuer die Scheidung nach
unten hin ist nichts folgenreicher geworden als der schon erwaehnte, anscheinend
gleichgueltige, in der Tat einen Abgrund von Kapitalistenuebermut und
Kapitalistenfrevel in sich schliessende Satz, dass es schimpflich sei, fuer die
Arbeit Geld zu nehmen - es zog sich damit die Scheidewand nicht bloss zwischen
dem gemeinen Tageloehner und Handwerker und dem respektablen Guts- und
Fabrikbesitzer, sondern ebenso auch zwischen dem Soldaten und Unteroffizier und
dem Kriegstribun, zwischen dem Schreiber und Boten und dem Beamten. Nach oben
hin zog eine aehnliche Schranke das von Gaius Flaminius veranlasste Claudische
Gesetz (kurz vor 536 218), welches Senatoren und Senatorensoehnen untersagte,
Seeschiffe ausser zum Transport des Ertrags ihrer Landgueter zu besitzen und
wahrscheinlich auch sich bei den oeffentlichen Lizitationen zu beteiligen,
ueberhaupt ihnen alles das zu betreiben verbot, was die Roemer unter
"Spekulation" (quaestus) verstanden ^17. Zwar ward diese Bestimmung nicht von
den Senatoren hervorgerufen, sondern war ein Werk der demokratischen Opposition,
welche damit zunaechst wohl nur den Uebelstand beseitigen wollte, dass
Regierungsmitglieder mit der Regierung selbst Geschaefte machten; es kann auch
sein, dass die Kapitalisten hier schon, wie spaeter so oft, mit der
demokratischen Partei gemeinschaftliche Sache gemacht und die Gelegenheit
wahrgenommen haben, durch den Ausschluss der Senatoren die Konkurrenz zu
vermindern. Jener Zweck ward natuerlich nur sehr unvollkommen erreicht, da das
Assoziationswesen den Senatoren Wege genug eroeffnete, im stillen weiter zu
spekulieren; aber wohl hat dieser Volksschluss eine gesetzliche Grenze zwischen
den nicht oder doch nicht offen spekulierenden und den spekulierenden Vornehmen
gezogen und der zunaechst politischen eine reine Finanzaristokratie an die Seite
gestellt, den spaeter so genannten Ritterstand, dessen Rivalitaeten mit dem
Herrenstand die Geschichte des folgenden Jahrhunderts erfuellen.
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^17 Liv. 21, 63 (vgl. Cic. Verr. 5, 18, 45) spricht nur von der Verordnung
ueber die Seeschiffe; aber dass auch die Staatsentreprisen (redemptiones) dem
Senator gesetzlich untersagt waren, sagen Asconius (tog. cand. p. 94 Orelli) und
Dio Cassius (55, 10, 5), und da nach Livius "jede Spekulation fuer den Senator
unschicklich gefunden ward", so hat das Claudische Gesetz wahrscheinlich weiter
gereicht.
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Eine weitere Folge der einseitigen Kapitalmacht war das
unverhaeltnismaessige Hervortreten eben der sterilsten und fuer die
Volkswirtschaft im ganzen und grossen am wenigsten produktiven Verkehrszweige.
Die Industrie, die in erster Stelle haette erscheinen sollen, stand vielmehr an
der letzten. Der Handel bluehte; aber er war durchgaengig passiv. Nicht einmal
an der Nordgrenze scheint man imstande gewesen zu sein, fuer die Sklaven, welche
aus den keltischen und wohl auch schon aus den deutschen Laendern nach Ariminum
und den anderen norditalischen Maerkten stroemten, mit Waren Deckung zu geben;
wenigstens wurde schon 523 (231) die Ausfuhr des Silbergeldes in das Keltenland
von der roemischen Regierung untersagt. In dem Verkehr nun gar mit Griechenland,
Syrien, Aegypten, Kyrene, Karthago musste die Bilanz notwendig zum Nachteil
Italiens sich stellen. Rom fing an, die Hauptstadt der Mittelmeerstaaten und
Italien Roms Weichbild zu werden; mehr wollte man eben auch nicht sein und liess
den Passivhandel, wie jede Stadt, die nichts weiter als Hauptstadt ist,
notwendig ihn fuehrt, mit opulenter Gleichgueltigkeit sich gefallen - besass man
doch Geld genug, um damit alles zu bezahlen, was man brauchte und nicht
brauchte. Dagegen die unproduktivsten aller Geschaefte, der Geldhandel und das
Hebungswesen, waren der rechte Sitz und die feste Burg der roemischen Oekonomie.
Was endlich in dieser noch an Elementen zur Emporbringung eines wohlhabenden
Mittel- und auskoemmlichen Kleinstandes enthalten war, verkuemmerte unter dem
unseligen Sklavenbetrieb oder steuerte im besten Fall zur Vermehrung des
leidigen Freigelassenenstandes bei.
Aber vor allem zehrte die tiefe Unsittlichkeit, welche der reinen
Kapitalwirtschaft inwohnt, an dem Marke der Gesellschaft und des Gemeinwesens
und ersetzte die Menschen- und die Vaterlandsliebe durch den unbedingten
Egoismus. Der bessere Teil der Nation empfand es sehr lebendig, welche Saat des
Verderbens in jenem Spekulantentreiben lag; und vor allem richteten sich der
instinktmaessige Hass des grossen Haufens wie die Abneigung des wohlgesinnten
Staatsmanns gegen das seit langem von den Gesetzen verfolgte und dem Buchstaben
des Rechtes nach immer noch verpoente gewerbsmaessige Leihgeschaeft. Es heisst
in einem Lustspiel dieser Zeit:
Wahrhaftig gleich eracht' ich ganz die Kuppler und euch Wuchrer;
Wenn jene feilstehn insgeheim, tut ihr's auf offnem Markte.
Mit Kneipen die, mit Zinsen ihr, schindet die Leut' ihr beide.
Gesetze gnug hat eurethalb die Buergerschaft erlassen;
Ihr bracht' sie, wie man sie erliess; ein Schlupf ist stets gefunden.
Wie heisses Wasser, das verkuehlt, so achtet das Gesetz ihr.
Energischer noch als der Lustspieldichter sprach der Fuehrer der
Reformpartei Cato sich aus. "Es hat manches fuer sich", heisst es in der Vorrede
seiner Anweisung zum Ackerbau, "Geld auf Zinsen zu leihen; aber es ist nicht
ehrenhaft. Unsere Vorfahren haben also geordnet und in dem Gesetze geschrieben,
dass der Dieb zwiefachen, der Zinsnehmer vierfachen Ersatz zu leisten schuldig
sei; woraus man abnehmen kann, ein wieviel schlechterer Buerger als der Dieb der
Zinsnehmer von ihnen erachtet ward". Der Unterschied, meint er anderswo,
zwischen einem Geldverleiher und einem Moerder sei nicht gross; und man muss es
ihm lassen, dass er in seinen Handlungen nicht hinter seinen Reden zurueckblieb
- als Statthalter in Sardinien hat er durch seine strenge Rechtspflege die
roemischen Bankiers geradezu zum Lande hinausgetrieben. Der regierende
Herrenstand betrachtete ueberhaupt seiner ueberwiegenden Majoritaet nach die
Wirtschaft der Spekulanten mit Widerwillen und fuehrte sich nicht bloss
durchschnittlich rechtschaffener und ehrbarer in den Provinzen als diese
Geldleute, sondern tat auch oefter ihnen Einhalt; nur brachen der haeufige
Wechsel der roemischen Oberbeamten und die unvermeidliche Ungleichheit ihrer
Gesetzhandhabung dem Bemuehen, jenem Treiben zu steuern, notwendig die Spitze
ab. Man begriff es auch wohl, was zu begreifen nicht schwer war, dass es weit
weniger darauf ankam, die Spekulation polizeilich zu ueberwachen, als der ganzen
Volkswirtschaft eine veraenderte Richtung zu geben; hauptsaechlich in diesem
Sinne wurde von Maennern, wie Cato war, durch Lehre und Beispiel der Ackerbau
gepredigt. "Wenn unsere Vorfahren", faehrt Cato in der eben angefuehrten Vorrede
fort, "einem tuechtigen Mann die Lobrede hielten, so lobten sie ihn als einen
tuechtigen Bauern und einen tuechtigen Landwirt; wer also gelobt ward, schien
das hoechste Lob erhalten zu haben. Den Kaufmann halte ich fuer wacker und
erwerbsfleissig; aber sein Geschaeft ist Gefahren und Ungluecksfaellen allzusehr
ausgesetzt. Dagegen die Bauern geben die tapfersten Leute und die tuechtigsten
Soldaten; kein Erwerb ist wie dieser ehrbar, sicher und niemandem gehaessig, und
die damit sich abgeben, kommen am wenigsten auf boese Gedanken". Von sich selber
pflegte er zu sagen, dass sein Vermoegen lediglich aus zwei Erwerbsquellen
herstamme: aus dem Ackerbau und aus der Sparsamkeit; und wenn das auch weder
sehr logisch gedacht noch genau der Wahrheit gemaess war ^18, so hat er doch
nicht mit Unrecht seinen Zeitgenossen wie der Nachwelt als das Muster eines
roemischen Gutsbesitzers gegolten. Leider ist es eine ebenso merkwuerdige wie
schmerzliche Wahrheit, dass dieses soviel und sicher im besten Glauben
gepriesene Heilmittel der Landwirtschaft selber durchdrungen war von dem Gifte
der Kapitalistenwirtschaft. Bei der Weidewirtschaft liegt dies auf der Hand; sie
war darum auch bei dem Publikum am meisten beliebt und bei der Partei der
sittlichen Reform am wenigsten gut angeschrieben. Aber wie war es denn mit dem
Ackerbau selbst? Der Krieg, den vom dritten bis zum fuenften Jahrhundert der
Stadt das Kapital gegen die Arbeit in der Art gefuehrt hatte, dass es mittels
des Schuldzinses die Bodenrente den arbeitenden Bauern entzog und den muessig
zehrenden Rentiers in die Haende fuehrte, war ausgeglichen worden hauptsaechlich
durch die Erweiterung der roemischen Oekonomie und das Hinueberwerfen des in
Latium vorhandenen Kapitals auf die in dem ganzen Mittelmeergebiet taetige
Spekulation. Jetzt vermochte auch das ausgedehnte Geschaeftsgebiet die
gesteigerte Kapitalmasse nicht mehr zu fassen; und eine wahnwitzige Gesetzgebung
arbeitete zugleich daran, teils die senatorischen Kapitalien auf kuenstlichem
Wege zur Anlage in italischem Grundbesitz zu draengen, teils durch die
Einwirkung auf die Kornpreise das italische Ackerland systematisch zu entwerten.
So begann denn der zweite Feldzug des Kapitals gegen die freie Arbeit oder, was
im Altertum wesentlich dasselbe ist, gegen die Bauernwirtschaft; und war der
erste arg gewesen, so schien er mit dem zweiten verglichen milde und menschlich.
Die Kapitalisten liehen nicht mehr an den Bauern auf Zinsen aus, was an sich
schon nicht anging, da der Kleinbesitzer keinen Ueberschuss von Belang mehr
erzielte, und auch nicht einfach und nicht radikal genug war, sondern sie
kauften die Bauernstellen auf und verwandelten sie im besten Fall in Meierhoefe
mit Sklavenwirtschaft. Man nannte das ebenfalls Ackerbau; in der Tat war es
wesentlich die Anwendung der Kapitalwirtschaft auf die Erzeugung der
Bodenfruechte. Die Schilderung der Ackerbauer, die Cato gibt, ist vortrefflich
und vollkommen richtig; aber wie passt sie auf die Wirtschaft selbst, die er
schildert und anraet? Wenn ein roemischer Senator, wie das nicht selten gewesen
sein kann, solcher Landgueter wie das von Cato beschriebene vier besass, so
lebten auf dem gleichen Raum, der zur Zeit der alten Kleinherrschaft hundert bis
hundertundfuenfzig Bauernfamilien ernaehrt hatte, jetzt eine Familie freier
Leute und etwa fuenfzig groesstenteils unverheiratete Sklaven. Wenn dies das
Heilmittel war, um die sinkende Volkswirtschaft zu bessern, so sah es leider der
Krankheit selber bis zum Verwechseln aehnlich.
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^18 Einen Teil seines Vermoegens steckte Cato wie jeder andere Roemer in
Viehzucht und Handels- und andere Unternehmungen. Aber es war nicht seine Art,
geradezu die Gesetze zu verletzen; er hat weder in Staatspachtungen spekuliert,
was er als Senator nicht durfte, noch Zinsgeschaefte betrieben. Man tut ihm
Unrecht, wenn man ihm in letzter Beziehung eine von seiner Theorie abweichende
Praxis vorwirft: das Seedarlehen, mit dem er allerdings sich abgab, ist vor dem
Gesetz kein verbotener Zinsbetrieb und gehoert auch der Sache nach wesentlich zu
den Reederei- und Befrachtungsgeschaeften.
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Das Gesamtergebnis dieser Wirtschaft liegt in den veraenderten
Bevoelkerungsverhaeltnissen nur zu deutlich vor Augen. Freilich war der Zustand
der italischen Landschaften sehr ungleich und zum Teil sogar gut. Die bei der
Kolonisation des Gebietes zwischen den Apenninen und dem Po in grosser Anzahl
daselbst gegruendeten Bauernstellen verschwanden nicht so schnell. Polybios, der
nicht lange nach dem Ende dieser Periode die Gegend bereiste, ruehmt ihre
zahlreiche, schoene und kraeftige Bevoelkerung; bei einer richtigen
Korngesetzgebung waere es wohl moeglich gewesen, nicht Sizilien, sondern die
Polandschaft zur Kornkammer der Hauptstadt zu machen. Aehnlich hatte Picenum und
der sogenannte "gallische Acker" durch die Aufteilungen des Domaniallandes in
Gemaessheit des Flaminischen Gesetzes 522 (232) eine zahlreiche Bauernschaft
erhalten, welche freilich im Hannibalischen Krieg arg mitgenommen ward. In
Etrurien und wohl auch in Umbrien waren die inneren Verhaeltnisse der
untertaenigen Gemeinden dem Gedeihen eines freien Bauernstandes unguenstig.
Besser stand es in Latium, dem die Vorteile des hauptstaedtischen Marktes doch
nicht ganz entzogen werden konnten und das der Hannibalische Krieg im ganzen
verschont hatte, sowie in den abgeschlossenen Bergtaelern der Marser und
Sabeller. Sueditalien dagegen hatte der Hannibalische Krieg furchtbar
heimgesucht und ausser einer Menge kleinerer Ortschaften die beiden groessten
Staedte, Capua und Tarent, beide einst imstande, Heere von 30000 Mann ins Feld
zu stellen, zugrunde gerichtet. Samnium hatte von den schweren Kriegen des
fuenften Jahrhunderts sich wieder erholt; nach der Zaehlung von 529 (225) war es
imstande, halb soviel Waffenfaehige zu stellen als die saemtlichen latinischen
Staedte und wahrscheinlich damals nach dem roemischen Buergerdistrikt die
bluehendste Landschaft der Halbinsel. Allein der Hannibalische Krieg hatte das
Land aufs neue veroedet und die Ackeranweisungen daselbst an die Soldaten des
Scipionischen Heeres, obwohl bedeutend, deckten doch wahrscheinlich nicht den
Verlust. Noch uebler waren in demselben Kriege Kampanien und Apulien, beides bis
dahin wohlbevoelkerte Landschaften, von Freund und Feind zugerichtet worden. In
Apulien fanden spaeter zwar Ackeranweisungen statt, allein die hier angelegten
Kolonien wollten nicht gedeihen. Bevoelkerter blieb die schoene kampanische
Ebene; doch ward die Mark von Capua und der anderen, im Hannibalischen Kriege
aufgeloesten Gemeinden Staatsbesitz und waren die Inhaber derselben durchgaengig
nicht Eigentuemer, sondern kleine Zeitpaechter. Endlich in dem weiten
lucanischen und brettischen Gebiet ward die schon vor dem Hannibalischen Krieg
sehr duenne Bevoelkerung von der ganzen Schwere des Krieges selbst und der daran
sich reihenden Strafexekutionen getroffen; und auch von Rom aus geschah nicht
viel, um hier den Ackerbau wieder in die Hoehe zu bringen - mit Ausnahme etwa
von Valentia (Vibo, jetzt Monteleone) kam keine der dort angelegten Kolonien
recht in Aufnahme. Bei aller Ungleichheit der politischen und oekonomischen
Verhaeltnisse der verschiedenen Landschaften und dem verhaeltnismaessig
bluehenden Zustand einzelner derselben ist im ganzen doch der Rueckgang
unverkennbar, und er wird durch die unverwerflichsten Zeugnisse ueber den
allgemeinen Zustand Italiens bestaetigt. Cato und Polybios stimmen darin
ueberein, dass Italien am Ende des sechsten Jahrhunderts weit schwaecher als am
Ende des fuenften bevoelkert und keineswegs mehr imstande war, Heermassen
aufzubringen wie im Ersten Punischen Kriege. Die steigende Schwierigkeit der
Aushebung, die Notwendigkeit, die Qualifikation zum Dienst in den Legionen
herabzusetzen, die Klagen der Bundesgenossen ueber die Hoehe der von ihnen zu
stellenden Kontingente bestaetigen diese Angaben; und was die roemische
Buergerschaft anlangt, so reden die Zahlen. Sie zaehlte im Jahre 502 (252), kurz
nach Regulus' Zug nach Afrika, 298000 waffenfaehige Maenner; dreissig Jahre
spaeter, kurz vor dem Anfang des Hannibalischen Krieges (534 220), war sie auf
270000 Koepfe, also um ein Zehntel, wieder zwanzig Jahre weiter, kurz vor dem
Ende desselben Krieges (550 204) auf 214000 Koepfe, also um ein Viertel
gesunken; und ein Menschenalter nachher, waehrend dessen keine
ausserordentlichen Verluste eingetreten waren, wohl aber die Anlage besonders
der grossen Buergerkolonien in der norditalischen Ebene einen fuehlbaren
ausserordentlichen Zuwachs gebracht hatte, war dennoch kaum die Ziffer wieder
erreicht, auf der die Buergerschaft zu Anfang dieser Periode gestanden hatte.
Haetten wir aehnliche Ziffern fuer die italische Bevoelkerung ueberhaupt, so
wuerden sie ohne allen Zweifel ein verhaeltnismaessig noch ansehnlicheres
Defizit aufweisen. Das Sinken der Volkskraft laesst sich weniger belegen, doch
ist es von landwirtschaftlichen Schriftstellern bezeugt, dass Fleisch und Milch
aus der Nahrung des gemeinen Mannes mehr und mehr verschwanden. Daneben wuchs
die Sklavenbevoelkerung, wie die freie sank. In Apulien, Lucanien und dem
Brettierland muss schon zu Catos Zeit die Viehwirtschaft den Ackerbau ueberwogen
haben; die halbwilden Hirtensklaven waren hier recht eigentlich die Herren im
Hause. Apulien ward durch sie so unsicher gemacht, dass starke Besatzung dorthin
gelegt werden musste; im Jahre 569 (185) wurde daselbst eine im groessten
Massstab angelegte, auch mit dem Bacchanalienwesen sich verzweigende
Sklavenverschwoerung entdeckt und gegen 7000 Menschen kriminell verurteilt. Aber
auch in Etrurien mussten roemische Truppen gegen eine Sklavenbande marschieren
(558 196, und sogar in Latium kam es vor, dass Staedte wie Setia und Praeneste
Gefahr liefen, von einer Bande entlaufener Knechte ueberrumpelt zu werden (556
198). Zusehends schwand die Nation zusammen und loeste die Gemeinschaft der
freien Buerger sich auf in eine Herren- und Sklavenschaft; und obwohl es
zunaechst die beiden langjaehrigen Kriege mit Karthago waren, welche die
Buerger- wie die Bundesgenossenschaft dezimierten und ruinierten, so haben zu
dem Sinken der italischen Volkskraft und Volkszahl die roemischen Kapitalisten
ohne Zweifel ebensoviel beigetragen wie Hamilkar und Hannibal. Es kann niemand
sagen, ob die Regierung haette helfen koennen; aber erschreckend und beschaemend
ist es, dass in den doch grossenteils wohlmeinenden und tatkraeftigen Kreisen
der roemischen Aristokratie nicht einmal die Einsicht in den ganzen Ernst der
Situation und die Ahnung von der ganzen Hoehe der Gefahr sich offenbart. Als
eine roemische Dame vom hohen Adel, die Schwester eines der zahlreichen
Buergeradmirale, die im Ersten Punischen Krieg die Flotten der Gemeinde zugrunde
gerichtet hatten, eines Tages auf dem roemischen Markt ins Gedraenge geriet,
sprach sie es laut vor den Umstehenden aus, dass es hohe Zeit sei, ihren Bruder
wieder an die Spitze einer Flotte zu stellen und durch einen neuen Aderlass der
Buergerschaft auf dem Markte Luft zu machen (508 246). So dachten und sprachen
freilich die wenigsten; aber es war diese frevelhafte Rede doch nichts als der
schneidende Ausdruck der straeflichen Gleichgueltigkeit, womit die gesamte hohe
und reiche Welt auf die gemeine Buerger- und Bauernschaft herabsah. Man wollte
nicht gerade ihr Verderben, aber man liess es geschehen; und so kam denn ueber
das eben noch in maessiger und verdienter Wohlfahrt unzaehliger freier und
froehlicher Menschen bluehende italische Land mit Riesenschnelle die Veroedung.
13. Kapitel
Glaube und Sitte
In strenger Bedingtheit verfloss dem Roemer das Leben und je vornehmer er
war, desto weniger war er ein freier Mann. Die allmaechtige Sitte bannte ihn in
einen engen Kreis des Denkens und Handelns und streng und ernst oder, um die
bezeichnenden lateinischen Ausdruecke zu brauchen, traurig und schwer gelebt zu
haben, war sein Ruhm. Keiner hatte mehr und keiner weniger zu tun, als sein Haus
in guter Zucht zu halten und in Gemeideangelegenheiten mit Tat und Rat seinen
Mann zu stehen. Indem aber der einzelne nichts sein wollte noch sein konnte als
ein Glied der Gemeinde, ward der Ruhm und die Macht der Gemeinde auch von jedem
einzelnen Buerger als persoenlicher Besitz empfunden und ging zugleich mit dem
Namen und dern Hof auf die Nachfahren ueber; und wie also ein Geschlecht nach
dem anderen in die Gruft gelegt. ward und jedes folgende zu dem alten
Ehrenbestande neuen Erwerb haeufte, schwoll das Gesamtgefuehl der edlen
roemischen Familien zu jenem gewaltigen Buergerstolz an, dessengleichen die Erde
wohl nicht wieder gesehen hat und dessen so fremd- wie grossartige Spuren, wo
wir ihnen begegnen, uns gleichsam einer anderen Welt anzugehoeren scheinen. Zwar
gehoerte zu dem eigentuemlichen Gepraege dieses maechtigen Buergersinnes auch
dies, dass er durch die starre buergerliche Einfachheit und Gleichheit waehrend
des Lebens nicht unterdrueckt, aber gezwungen ward, sich in die schweigende
Brust zu verschliessen und dass er erst nach dem Tode sich aeussern durfte; dann
aber trat er auch in dem Leichenbegaengnis des angesehenen Mannes mit einer
sinnlichen Gewaltigkeit hervor, die mehr als jede andere Erscheinung im
roemischen Leben geeignet ist, uns Spaeteren von diesem wunderbaren Roemergeist
eine Ahnung zu geben. Es war ein seltsamer Zug, dem beizuwohnen die
Buergerschaft geladen ward durch den Ruf des Weibels der Gemeinde: "Jener
Wehrmann ist Todes verblichen; wer da kann, der komme, dem Lucius Aemilius das
Geleite zu geben; er wird weggetragen aus seinem Hause". Es eroeffneten ihn die
Scharen der Klageweiber, der Musikanten und der Taenzer, von welchen letzteren
einer in Kleidung und Maske als des Verstorbenen Konterfei erschien, auch wohl
gestikulierend und agierend den wohlbekannten Mann noch einmal der Menge
vergegenwaertigte. Sodann folgte der grossartigste und eigentuemlichste Teil
dieser Feierlichkeit, die Ahnenprozession, gegen die alles uebrige Gepraenge so
verschwand, dass wahrhaft vornehme roemische Maenner wohl ihren Erben
vorschrieben, die Leichenfeier lediglich darauf zu beschraenken. Es ist schon
frueher gesagt worden, dass von denjenigen Ahnen, die die kurulische Aedilitaet
oder ein hoeheres ordentliches Amt bekleidet hatten, die in Wachs getriebenen
und bemalten Gesichtsmasken, soweit moeglich nach dem Leben gefertigt, aber auch
fuer die fruehere Zeit bis in und ueber die der Koenige hinauf nicht mangelnd,
an den Waenden des Familiensaales in hoelzernen Schreinen aufgestellt zu werden
pflegten und als der hoechste Schmuck des Hauses galten. Wenn ein Todesfall in
der Familie eintrat, so wurden mit diesen Gesichtsmasken und der entsprechenden
Amtstracht geeignete Leute, namentlich Schauspieler, fuer das Leichenbegaengnis
staffiert, so dass die Vorfahren, jeder in dem bei Lebzeiten von ihm gefuehrten
vornehmsten Schmuck, der Triumphator im goldgestickten, der Zensor im purpurnen,
der Konsul im purpurgesaeumten Mantel, mit ihren Liktoren und den sonstigen
Abzeichen ihres Amtes, alle zu Wagen dem Toten das letzte Geleite gaben. Auf der
mit schweren purpurnen und goldgestickten Decken und feinen Leintuechern
ueberspreiteten Bahre lag dieser selbst, gleichfalls in dem vollen Schmuck des
hoechsten von ihm bekleideten Amtes und umgeben von den Ruestungen der von ihm
erlegten Feinde und den in Scherz und Ernst ihm gewonnenen Kraenzen. Hinter der
Bahre kamen die Leidtragenden, alle in schwarzem Gewande und ohne Schmuck, die
Soehne des Verstorbenen mit verhuelltem Haupt, die Toechter ohne Schleier, die
Verwandter. und Geschlechtsgenossen, die Freunde, Klienten: und Freigelassenen.
So ging der Zug auf den Markt. Hier wurde die Leiche in die Hoehe gerichtet; die
Ahnen stiegen von den Wagen herab und liessen auf den kurulischen Stuehlen sich
nieder, und des verstorbenen Sohn oder der naechste Geschlechtsgenosse betrat
die Rednerbuehne, um in schlichter Aufzaehlung die Namen und Taten eines jeden
der im Kreise herumsitzenden Maenner und zuletzt die des juengst Verstorbenen
der versammelten Menge zu verlautbaren.
Man mag das Barbarensitte nennen, und eine kuenstlerisch empfindende Nation
haette freilich diese wunderliche Auferstehung der Toter, sicherlich nicht bis
in die Epoche der voll entwickelten Zivilisation hinein ertragen; aber selbst
sehr kuehle und sehr wenig ehrfuerchtig geartete Griechen, wie zum Beispiel
Polybios, liessen doch durch die grandiose Naivitaet dieser Totenfeier sich
imponieren. Zu der ernsten Feierlichkeit, zu dem gleichfoermigen Zuge, zu der
stolzen Wuerdigkeit des roemischen Lebens gehoerte es notwendig mit, dass die
abgeschiedenen Geschlechter fortfuhren, gleichsam koerperlich unter dem
gegenwaertigen zu wandeln und dass, wenn ein Buerger, der Muehsal und der Ehren
satt, zu seinen Vaetern versammelt ward, diese Vaeter selbst auf dem Markte
erschienen, um ihn in ihrer Mitte zu empfangen.
Aber man war jetzt an einem Wendepunkt angelangt. Soweit Roms Macht sich
nicht mehr auf Italien beschraenkte, sondern weithin nach Osten und Westen
uebergriff, war es auch mit der alten italischen Eigenartigkeit vorbei und trat
an deren Stelle die hellenisierende Zivilisation. Zwar unter griechischem
Einfluss hatte Italien gestanden, seit es ueberhaupt eine Geschichte hatte. Es
ist frueher dargestellt worden, wie das jugendliche Griechenland und das
jugendliche Italien, beide mit einer gewissen Naivitaet und Originalitaet,
geistige Anregungen gaben und empfingen; wie in spaeterer Zeit in mehr
aeusserlicher Weise Rom sich die Sprache und die Erfindungen der Griechen zum
praktischen Gebrauche anzueignen bemueht war. Aber der Hellenismus der Roemer
dieser Zeit war dennoch in seinen Ursachen wie in seinen Folgen etwas wesentlich
Neues. Man fing an, das Beduerfnis nach einem reicheren Geistesleben zu
empfinden und vor der eigenen geistigen Nichtigkeit gleichsam zu erschrecken;
und wenn selbst kuenstlerisch begabte Nationen, wie die englische und die
deutsche, in den Pausen ihrer Produktivitaet es nicht verschmaeht haben, sich
der armseligen franzoesischen Kultur als Lueckenbuesser zu bedienen, so kann es
nicht befremden, dass die italische jetzt sich mit brennendem Eifer auf die
herrlichen Schaetze wie auf den wuesten Unflat der geistigen Entwicklung von
Hellas warf. Aber es war doch noch etwas Tieferes und Innerlicheres, was die
Roemer unwiderstehlich in den hellenischen Strudel hineinriss. Die hellenische
Zivilisation nannte wohl noch sich hellenisch, aber sie war es nicht mehr,
sondern vielmehr humanistisch und kosmopolitisch. Sie hatte auf dem geistigen
Gebiete vollstaendig und bis zu einem gewissen Grade auch politisch das Problem
geloest, aus einer Masse verschiedener Nationen ein Ganzes zu gestalten; und
indem dieselbe Aufgabe in weiteren Grenzen jetzt auf Rom ueberging, uebernahm es
mit der anderen Erbschaft Alexanders des Grossen auch den Hellenismus. Darum ist
derselbe jetzt weder bloss Anregung mehr noch Nebensache, sondern durchdringt
das innerste Mark der italischen Nation. Natuerlich straeubte die
lebenskraeftige italische Eigenartigkeit sich gegen das fremde Element. Erst
nach dem heftigsten Kampfe raeumte der italische Bauer dem weltbuergerlichen
Grossstaedter das Feld; und wie bei uns der franzoesische Frack den germanischen
Deutschrock ins Leben gerufen hat, so hat auch der Rueckschlag des Hellenismus
in Rom eine Richtung erweckt, die sich in einer den frueheren Jahrhunderten
durchaus fremden Weise dem griechischen Einfluss prinzipiell opponierte und
dabei ziemlich haeufig in derbe Albernheiten und Laecherlichkeiten verfiel.
Es gab kein Gebiet des menschlichen Tuns und Sinnens, auf dem dieser Kampf
der alten und der neuen Weise nicht gefuehrt worden waere. Selbst die
politischen Verhaeltnisse wurden davon beherrscht. Das wunderliche Projekt, die
Hellenen zu emanzipieren, dessen wohlverdienter Schiffbruch frueher dargestellt
ward; der verwandte gleichfalls hellenische Gedanke der Solidaritaet der
Republiken den Koenigen gegenueber und die Propaganda hellenischer Politie gegen
orientalische Despotie, welche beide zum Beispiel fuer die Behandlung
Makedoniens mit massgebend gewesen sind, sind die fixen Ideen der neuen Schule,
eben wie die Karthagerfurcht die fixe Idee der alten war; und wenn Cato die
letztere bis zur Laecherlichkeit gepredigt hat, so ward auch mit dem
Philhellenentum hier und da wenigstens ebenso albern kokettiert - so zum
Beispiel liess der Besieger des Koenigs Antiochos nicht bloss sich in
griechischer Tracht seine Bildsaeule auf dem Kapitol errichten, sondern legte
auch, statt auf gut lateinisch sich Asiaticus zu nennen, den freilich sinn- und
sprachwidrigen, aber doch praechtigen und beinahe griechischen Beinamen
Asiagenus sich zu ^1. Eine wichtigere Konsequenz dieser Stellung der
herrschenden Nation zu dem Hellenentum war es, dass die Latinisierung in Italien
ueberall, nur nicht den Hellenen gegenueber Boden gewann. Die Griechenstaedte in
Italien, soweit der Krieg sie nicht zernichtete, blieben griechisch. In Apulien,
um das die Roemer sich freilich wenig bekuemmerten, scheint eben in dieser
Epoche der Hellenismus vollstaendig durchgedrungen zu sein und die dortige
lokale Zivilisation mit der verbluehenden hellenischen sich ins Niveau gesetzt
zu haben. Die Ueberlieferung schweigt zwar davon; aber die zahlreichen,
durchgaengig mit griechischer Aufschrift versehenen Stadtmuenzen und die hier
allein in Italien mehr schwunghaft und praechtig als geschmackvoll betriebene
Fabrikation bemalter Tongefaesse nach griechischer Art zeigen uns Apulien
vollstaendig eingegangen in griechische Art und griechische Kunst.
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^1 Dass Asiagenus die urspruengliche Titulatur des Helden von Magnesia und
seiner Deszendenten war, ist durch Muenzen und Inschriften festgestellt; wenn
die kapitolinischen Fasten ihn Asiaticus nennen, so stellt sich dies zu den
mehrfach vorkommenden Spuren nicht gleichzeitiger Redaktion. Es kann jener
Beiname nichts sein als eine Korruption von Asiagen/e/s. wie auch spaetere
Schriftsteller wohl dafuer schreiben, was aber nicht den Sieger von Asia
bezeichnet, sondern den geborenen Asiaten.
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Aber der eigentliche Kampfplatz des Hellenismus und seiner nationalen
Antagonisten war in der gegenwaertigen Periode das Gebiet des Glaubens und der
Sitte und der Kunst und Literatur; und es darf nicht unterlassen werden, von
dieser freilich in tausenderlei Richtungen zugleich sich bewegenden und schwer
zu einer Anschauung zusammenzufassenden grossen Prinzipienfehde eine Darstellung
zu versuchen.
Wie der alte einfache Glaube noch jetzt in den Italikern lebendig war,
zeigt am deutlichsten die Bewunderung oder Verwunderung, welche dies Problem der
italischen Froemmigkeit bei den hellenischen Zeitgenossen erregte. Bei dem
Zwiste mit den Aetolern bekam es der roemische Oberfeldherr zu hoeren, dass er
waehrend der Schlacht nichts getan habe als wie ein Pfaffe beten und opfern;
wogegen Polybios mit seiner etwas platten Gescheitheit seine Landsleute auf die
politische Nuetzlichkeit dieser Gottesfurcht aufmerksam macht und sie belehrt,
dass der Staat nun einmal nicht aus lauter klugen Leuten bestehen koenne und
dergleichen Zeremonien um der Menge willen sehr zweckmaessig seien.
Aber wenn man in Italien noch besass, was in Hellas laengst eine
Antiquitaet war, eine nationale Religion, so fing sie doch schon sichtlich an,
sich zur Theologie zu verknoechern. In nichts vielleicht tritt die beginnende
Erstarrung des Glaubens so bestimmt hervor wie in den veraenderten oekonomischen
Verhaeltnissen des Gottesdienstes und der Priesterschaft. Der oeffentliche
Gottesdienst wurde nicht bloss immer weitschichtiger, sondern vor allem auch
immer kostspieliger. Lediglich zu dem wichtigen Zweck, die Ausrichtung der
Goetterschmaeuse zu beaufsichtigen, wurde im Jahre 558 (196) zu den drei alten
Kollegien der Augurn, Pontifices und Orakelbewahrer ein viertes der drei
Schmausherren (tres viri epulones) hinzugefuegt. Billig schmausen nicht bloss
die Goetter, sondern auch ihre Priester; neuer Stiftungen indes bedurfte es
hierfuer nicht, da ein jedes Kollegium sich seiner Schmausangelegenheiten mit
Eifer und Andacht befliss. Neben den klerikalen Gelagen fehlt auch die klerikale
Immunitaet nicht. Die Priester nahmen selbst in Zeiten schwerer Bedraengnis es
als ihr Recht in Anspruch, zu den oeffentlichen Abgaben nicht beizutragen und
liessen erst nach sehr aergerlichen Kontroversen sich zur Nachzahlung der
rueckstaendigen Steuern zwingen (558 196). Wie fuer die Gemeinde wurde auch fuer
den einzelnen Mann die Froemmigkeit mehr und mehr ein kostspieliger Artikel. Die
Sitte der Stiftungen und ueberhaupt der Uebernahme dauernder pekuniaerer
Verpflichtungen zu religioesen Zwecken war bei den Roemern in aehnlicher Weise
wie heutzutage in den katholischen Laendern verbreitet; diese Stiftungen,
namentlich seit sie von der hoechsten geistlichen und zugleich hoechsten
Rechtsautoritaet der Gemeinde, den Pontifices, als eine auf jeden Erben und
sonstigen Erwerber des Gutes von Rechts wegen uebergehende Reallast betrachtet
wurden, fingen an, eine hoechst drueckende Vermoegenslast zu werden - "Erbschaft
ohne Opferschuld" ward bei den Roemern sprichwoertlich gesagt, etwa wie bei uns
"Rose ohne Dornen". Das Geluebde des Zehnten der Habe wurde so gemein, dass
jeden Monat ein paar Male infolgedessen auf dem Rindermarkt in Rom oeffentliches
Gastgebot abgehalten ward. Mit dem orientalischen Kult der Goettermutter
gelangten unter anderem gottseligen Unfug auch die jaehrlich an festen Tagen
wiederkehrenden, von Haus zu Haus geheischten Pfennigkollekten (stipem cogere)
nach Rom. Endlich die untergeordnete Priester- und Prophetenschaft gab wie
billig nichts fuer nichts; und es ist ohne Zweifel aus dem Leben gegriffen, wenn
auf der roemischen Buehne in der ehelichen Gardinenkonversation neben der
Kuechen-, Hebammen- und Praesentenrechnung auch das fromme Konto mit erscheint:
Gleichfalls, Mann, muss ich was haben auf den naechsten Feiertag
Fuer die Kuesterin, fuer die Wahrsagerin, fuer die Traum- und die kluge
Frau;
Saehst du nur, wie die mich anguckt! Eine Schand' ist's, schick' ich
nichts.
Auch der Opferfrau durchaus mal geben muss ich ordentlich.
Man schuf zwar in dieser Zeit in Rom nicht wie frueher einen Silber- so
jetzt einen Goldgott; aber in der Tat regierte er dennoch in den hoechsten wie
in den niedrigsten Kreisen des religioesen Lebens. Der alte Stolz der
latinischen Landesreligion, die Billigkeit ihrer oekonomischen Anforderungen,
war unwiederbringlich dahin. Aber gleichzeitig war es auch mit der alten
Einfachheit aus. Das Bastardkind von Vernunft und Glauben, die Theologie, war
bereits geschaeftig, die ihr eigene beschwerliche Weitlaeufigkeit und feierliche
Gedankenlosigkeit in den alten Landesglauben hinein und dessen Geist damit
auszutreiben. Der Katalog der Verpflichtungen und Vorrechte des Jupiterpriesters
zum Beispiel koennte fueglich im Talmud stehen. Mit der natuerlichen Regel, dass
nur die fehlerlos verrichtete religioese Pflicht den Goettern genehm sei, trieb
man es praktisch so weit, dass ein einzelnes Opfer wegen wieder und wieder
begangener Versehen bis dreissigmal hintereinander wiederholt wird, dass die
Spiele, die ja auch Gottesdienst waren, wenn der leitende Beamte sich
versprochen oder vergriffen oder die Musik einmal eine unrichtige Pause gemacht
hatte, als nicht geschehen galten und von vorne, oft mehrere, ja bis zu sieben
Malen hintereinander wieder begonnen werden massten. In dieser Uebertreibung der
Gewissenhaftigkeit liegt an sich schon ihre Erstarrung; und die Reaktion
dagegen, die Gleichgueltigkeit und der Unglaube liessen auch nicht auf sich
warten. Schon im Ersten Punischen Kriege (505 249) kam es vor, dass mit den vor
der Schlacht zu befragenden Auspizien der Konsul selber offenkundigen Spott
trieb - freilich ein Konsul aus dem absonderlichen und im Guten und Boesen der
Zeit voraneilenden Geschlecht der Claudier. Gegen das Ende dieser Epoche werden
schon Klagen laut, dass die Augurallehre vernachlaessigt werde und dass, mit
Cato zu reden, eine Menge alter Vogelkunden und Vogelschauungen durch die
Traegheit des Kollegiums in Vergessenheit geraten sei. Ein Augur wie Lucius
Paullus, der in dem Priestertum eine Wissenschaft und nicht einen Titel sah, war
bereits eine seltene Ausnahme und musste es auch wohl sein, wenn die Regierung
immer offener und ungescheuter die Auspizien zur Durchsetzung ihrer politischen
Absichten benutzte, das heisst die Landesreligion nach Polybios' Auffassung als
einen zur Prellung des grossen Publikums brauchbaren Aberglauben behandelte. Wo
also vorgearbeitet war, fand die hellenistische Irreligiositaet offene Bahn. Mit
der beginnenden Kunstliebhaberei fingen schon zu Catos Zeit die heiligen
Bildnisse der Goetter an, die Zimmer der Reichen gleich anderem Hausgeraet zu
schmuecken. Gefaehrlichere Wunden schlug der Religion die beginnende Literatur.
Zwar offene Angriffe durfte sie nicht wagen, und was geradezu durch sie zu den
religioesen Vorstellungen hinzukam, wie zum Beispiel durch Ennius, der in
Nachbildung des griechischen Uranos dem roemischen Saturnus geschoepfte Vater
Caelus, war wohl auch hellenistisch, aber nicht von grosser Bedeutung.
Folgenreich dagegen war die Verbreitung der Epicharmischen und Euhemeristischen
Lehren in Rom. Die poetische Philosophie, welche die spaeteren Pythagoreer aus
den Schriften des alten sizilischen Lustspieldichters Epicharmos von Megara (um
280 470) ausgezogen oder vielmehr, wenigstens groesstenteils, ihm untergeschoben
hatten, sah in den griechischen Goettern Natursubstanzen, in Zeus die Luft, in
der Seele ein Sonnenstaeubchen und so weiter; insofern diese Naturphilosophie,
aehnlich wie in spaeterer Zeit die stoische Lehre, in ihren allgemeinsten
Grundzuegen der roemischen Religion wahlverwandt war, war sie geeignet, die
allegorisierende Aufloesung der Landesreligion einzuleiten. Eine historisierende
Zersetzung der Religion lieferten die "heiligen Memoiren" des Euhemeros von
Messene (um 450 300), die in Form von Berichten ueber die von dem Verfasser in
das wunderbare Ausland getanen Reisen die von den sogenannten Goettern
umlaufenden Nachrichten gruendlich und urkundlich sichteten und im Resultat
darauf hinausliefen, dass es Goetter weder gegeben habe noch gebe. Zur
Charakteristik des Buches mag das eine genuegen, dass die Geschichte von Kronos'
Kinderverschlingung erklaert wird aus der in aeltester Zeit bestehenden und
durch Koenig Zeus abgeschafften Menschenfresserei. Trotz oder auch durch seine
Plattheit und Tendenzmacherei machte das Produkt in Griechenland ein
unverdientes Glueck und half in Gemeinschaft mit den gangbaren Philosophien dort
die tote Religion begraben. Es ist ein merkwuerdiges Zeichen des ausgesprochenen
und wohlbewussten Antagonismus zwischen der Religion und der neuen Literatur,
dass bereits Ennius diese notorisch destruktiven Epicharmischen und
Euhemeristischen Schriften ins Lateinische uebertrug. Die Uebersetzer moegen vor
der roemischen Polizei sich damit gerechtfertigt haben, dass die Angriffe sich
nur gegen die griechischen und nicht gegen die latinischen Goetter wandten; aber
die Ausrede war ziemlich durchsichtig. In seinem Sinne hatte Cato ganz recht,
diese Tendenzen, wo immer sie ihm vorkamen, ohne Unterschied mit der ihm eigenen
Bitterkeit zu verfolgen und auch den Sokrates einen Sittenverderber und
Religionsfrevler zu heissen.
So ging es mit der alten Landesreligion zusehends auf die Neige; und wie
man die maechtigen Staemme des Urwaldes rodete, bedeckte sich der Boden mit
wucherndem Domgestruepp und bis dahin nicht gesehenem Unkraut. Inlaendischer
Aberglaube und auslaendische Afterweisheit gingen buntscheckig durch-, neben-
und gegeneinander. Kein italischer Stamm blieb frei von der Umwandlung alten
Glaubens in neuen Aberglauben. Wie bei den Etruskern die Gedaerme- und
Blitzweisheit, so stand bei den Sabellern, besonders den Marsern, die freie
Kunst des Vogelguckens und Schlangenbeschwoerens in ueppigem Flor. Sogar bei der
latinischen Nation, ja in Rom selbst begegnen, obwohl hier verhaeltnismaessig am
wenigsten, doch auch aehnliche Erscheinungen - so die praenestinischen
Spruchlose und in Rom im Jahre 573 (181) die merkwuerdige Entdeckung des Grabes
und der hinterlassenen Schriften des Koenigs Numa, welche ganz unerhoerten und
seltsamen Gottesdienst vorgeschrieben haben sollen. Mehr als dies und dass die
Buecher sehr neu ausgesehen haetten, erfuhren die Glaubensdurstigen zu ihrem
Leidwesen nicht; denn der Senat legte die Hand auf den Schatz und liess die
Rollen kurzweg ins Feuer werfen. Die inlaendische Fabrikation reichte also
vollkommen aus, um jeden billigerweise zu verlangenden Bedarf von Unsinn zu
decken; allein man war weit entfernt, sich daran genuegen zu lassen. Der
damalige, bereits denationalisierte und von orientalischer Mystik durchdrungene
Hellenismus brachte wie den Unglauben so auch den Aberglauben in seinen
aergerlichsten und gefaehrlichsten Gestaltungen nach Italien, und eben als
auslaendischer hatte dieser Schwindel noch einen ganz besonderen Reiz. Die
chaldaeischen Astrologen und Nativitaetensteller waren schon im sechsten
Jahrhundert durch ganz Italien verbreitet; noch weit bedeutender aber, ja
weltgeschichtlich epochemachend war die Aufnahme der phrygischen Goettermutter
unter die oeffentlich anerkannten Goetter der roemischen Gemeinde, zu der die
Regierung waehrend der letzten bangen Jahre des Hannibalischen Krieges (550 204)
sich hatte verstehen muessen. Es ging deswegen eine eigene Gesandtschaft nach
Pessinus, einer Stadt des kleinasiatischen Keltenlandes, und der raube
Feldstein, den die dortige Priesterschaft als die richtige Mutter Kybele den
Fremden freigebig verehrte, ward mit unerhoertem Gepraenge von der Gemeinde
eingeholt, ja es wurden zur ewigen Erinnerung an das froehliche Ereignis unter
den hoeheren Staenden Klubgesellschaften mit umgehender Bewirtung der Mitglieder
untereinander gestiftet, welche das beginnende Cliquentreiben wesentlich
gefoerdert zu haben scheinen. Mit der Konzessionierung dieses Kybelekultes
fusste die Gottesverehrung der Orientalen offiziell Fuss in Rom, und wenn auch
die Regierung noch streng darauf hielt, dass die Kastratenpriester der neuen
Goetter Kelten (Galli), wie sie hiessen, auch blieben und noch kein roemischer
Buerger zu diesem frommen Eunuchentum sich hergab, so musste dennoch der wueste
Apparat der "Grossen Mutter", diese, mit dem Obereunuchen an der Spitze unter
fremdlaendischer Musik von Pfeifen und Pauken in orientalischer Kleiderpracht
durch die Gassen aufziehende und von Haus zu Haus bettelnde Priesterschaft und
das ganze sinnlich-moenchische Treiben vom wesentlichsten Einfluss auf die
Stimmung und Anschauung des Volkes sein. Wohin das fuehrte, zeigte sich nur zu
rasch und nur zu schrecklich. Wenige Jahre spaeter (568 186) kam eine
Muckerwirtschaft der scheusslichsten Art bei den roemischen Behoerden zur
Anzeige, eine geheime naechtliche Feier zu Ehren des Gottes Bakchos, die durch
einen griechischen Pfaffen zuerst nach Etrurien gekommen war und, wie ein
Krebsschaden um sich fressend, sich rasch nach Rom und ueber ganz Italien
verbreitet, ueberall die Familien zerruettet und die aergsten Verbrechen,
unerhoerte Unzucht, Testamentsfaelschungen, Giftmorde hervorgerufen hatte. Ueber
7000 Menschen wurden deswegen kriminell, grossenteils mit dem Tode bestraft und
strenge Vorschriften fuer die Zukunft erlassen; dennoch gelang es nicht, der
Wirtschaft Herr zu werden, und sechs Jahre spaeter (574 180) klagte der
betreffende Beamte, dass wieder 3000 Menschen verurteilt seien und noch kein
Ende sich absehen lasse.
Natuerlich waren in der Verdammung dieser ebenso unsinnigen wie
gemeinschaedlichen Afterfroemmigkeit alle vernuenftigen Leute sich einig; die
altglaeubigen Frommen wie die Angehoerigen der hellenischen Aufklaerung trafen
hier im Spott wie im Aerger zusammen. Cato setzte seinem Wirtschafter in die
Instruktion, "dass er ohne Vorwissen und Auftrag des Herrn kein Opfer darbringen
noch fuer sich darbringen lassen solle ausser an dem Hausherd und am Flurfest
auf dem Fluraltar, und dass er nicht sich Rats erholen duerfe weder bei einem
Eingeweidebeschauer noch bei einem klugen Mann noch bei einem Chaldaeer". Auch
die bekannte Frage, wie nur der Priester es anfange, das Lachen zu verbeissen,
wenn er seinem Kollegen begegne, ist ein Catonisches Wort und urspruenglich auf
den etruskischen Gedaermebetrachter angewandt worden. Ziemlich in demselben Sinn
schilt Ennius in echt euripideischem Stil auf die Bettelpropheten und ihren
Anhang:
Diese aberglaeubischen Pfaffen, dieses freche Prophetenpack,
Die verrueckt und die aus Faulheit, die gedraengt von Hungerpein,
Wollen andern Wege weisen, die sie sich nicht finden aus,
Schenken Schaetze dem, bei dem sie selbst den Pfennig betteln gehn.
Aber in solchen Zeiten hat die Vernunft von vornherein gegen die Unvernunft
verlorenes Spiel. Die Regierung schritt freilich ein; die frommen Preller wurden
polizeilich gestraft und ausgewiesen, jede auslaendische nicht besonders
konzessionierte Gottesverehrung untersagt, selbst die Befragung des
verhaeltnismaessig unschuldigen Spruchorakels in Praeneste noch 512 (242) von
Amts wegen verhindert und, wie schon gesagt ward, das Muckerwesen streng
verfolgt. Aber wenn die Koepfe einmal gruendlich verrueckt sind, so setzt auch
der hoehere Befehl sie nicht wieder in die Richte. Wieviel die Regierung dennoch
nachgeben musste oder wenigstens nachgab, geht gleichfalls aus dem Gesagten
hervor. Die roemische Sitte, die etruskischen Weisen in vorkommenden Faellen von
Staats wegen zu befragen und deshalb auch auf die Fortpflanzung der etruskischen
Wissenschaft in den vornehmen etruskischen Familien von Regierungs wegen
hinzuwirken, sowie die Gestattung des nicht unsittlichen und auf die Frauen
beschraenkten Geheimdienstes der Demeter moegen wohl noch der aelteren,
unschuldigen und verhaeltnismaessig gleichgueltigen Uebernahme auslaendischer
Satzungen beizuzaehlen sein. Aber die Zulassung des Goettermutterdienstes ist
ein arges Zeichen davon, wie schwach dem neuen Aberglauben gegenueber sich die
Regierung fuehlte, vielleicht auch davon, wie tief er in sie selber eingedrungen
war; und ebenso ist es entweder eine unverzeihliche Nachlaessigkeit oder etwas
noch Schlimmeres, dass gegen eine Wirtschaft, wie die Bacchanalien waren, erst
so spaet und auch da noch auf eine zufaellige Anzeige hin von den Behoerden
eingeschritten ward.
Wie nach der Vorstellung der achtbaren Buergerschaft dieser Zeit das
roemische Privatleben beschaffen sein sollte, laesst sich im wesentlichen
abnehmen aus dem Bilde, das uns von dem des aelteren Cato ueberliefert worden
ist. Wie taetig Cato als Staatsmann, Sachwalter, Schriftsteller und Spekulant
auch war, so war und blieb das Familienleben der Mittelpunkt seiner Existenz -
besser ein guter Ehemann sein, meinte er, als ein grosser Senator. Die
haeusliche Zucht war streng. Die Dienerschaft durfte nicht ohne Befehl das Haus
verlassen noch ueber die haeuslichen Vorgaenge mit Fremden schwatzen. Schwerere
Strafen wurden nicht mutwillig auferlegt, sondern nach einer gleichsam
gerichtlichen Verhandlung zuerkannt und vollzogen; wie scharf es dabei herging,
kann man daraus abnehmen, dass einer seiner Sklaven wegen eines ohne Auftrag von
ihm abgeschlossenen und dem Herrn zu Ohren gekommenen Kaufhandels sich erhing.
Wegen leichter Vergehen, zum Beispiel bei Beschickung der Tafel vorgekommener
Versehen, pflegte der Konsular dem Fehlbaren die verwirkten Hiebe nach Tische
eigenhaendig mit dem Riemen aufzuzaehlen. Nicht minder streng hielt er Frau und
Kinder in Zucht, aber in anderer Art; denn an die erwachsenen Kinder und an die
Frau Hand anzulegen wie an die Sklaven, erklaerte er fuer suendhaft. Bei der
Wahl der Frau missbilligte er die Geldheiraten und empfahl, auf gute Herkunft zu
sehen, heiratete uebrigens selbst im Alter die Tochter eines seiner armen
Klienten. Uebrigens nahm er es mit der Enthaltsamkeit auf Seiten des Mannes so,
wie man es damit ueberall in Sklavenlaendern nimmt; auch galt ihm die Ehefrau
durchaus nur als ein notwendiges Uebel. Seine Schriften fliessen ueber von
Scheltreden gegen das schwatzhafte, putzsuechtige, unregierliche schoene
Geschlecht; "ueberlaestig und hoffaertig sind die Frauen alle" - meinte der alte
Herr - und "waeren die Menschen der Weiber los, so moechte unser Leben wohl
minder gottlos sein". Dagegen war die Erziehung der ehelichen Kinder ihm
Herzens- und Ehrensache und die Frau in seinen Augen eigentlich nur der Kinder
wegen da. Sie naehrte in der Regel selbst, und wenn sie ihre Kinder an der Brust
von Sklavinnen saugen liess, so legte sie dafuer auch wohl selbst deren Kinder
an die eigene Brust - einer der wenigen Zuege, worin das Bestreben hervortritt,
durch menschliche Beziehungen, Muttergemeinschaft und Milchbruederschaft die
Institution der Sklaverei zu mildern. Bei dem Waschen und Wickeln der Kinder war
der alte Feldherr, wenn irgend moeglich, selber zugegen. Mit Ehrfurcht wachte er
ueber die kindliche Unschuld; wie in Gegenwart der vestalischen Jungfrauen,
versichert er, habe er in Gegenwart seiner Kinder sich gehuetet, ein
schaendliches Wort in den Mund zu nehmen und nie vor den Augen seiner Tochter
die Mutter umfasst, ausser wenn diese bei einem Gewitter in Angst geraten sei.
Die Erziehung seines Sohnes ist wohl der schoenste Teil seiner mannigfaltigen
und vielfach ehrenwerten Taetigkeit. Seinem Grundsatz getreu, dass der
rotbackige Bube besser tauge als der blasse, leitete der alte Soldat seinen
Knaben selbst zu allen Leibesuebungen an und lehrte ihn ringen, reiten,
schwimmen und fechten und Hitze und Frost ertragen. Aber er empfand auch sehr
richtig, dass die Zeit vorbei war, wo der Roemer damit auskam, ein tuechtiger
Bauer und Soldat zu sein, und ebenso den nachteiligen Einfluss, den es auf das
Gemuet des Knaben haben musste, wenn er in dem Lehrer, der ihn gescholten und
gestraft und ihm Ehrerbietung abgewonnen hatte, spaeterhin einen Sklaven
erkannte. Darum lehrte er selbst den Knaben, was der Roemer zu lernen pflegte,
lesen und schreiben und das Landrecht kennen; ja er arbeitete noch in spaeten
Jahren sich in die allgemeine Bildung der Hellenen soweit hinein, dass er
imstande war, das, was er daraus dem Roemer brauchbar erachtete, seinem Sohn in
der Muttersprache zu ueberliefern. Auch seine ganze Schriftstellerei war
zunaechst auf den Sohn berechnet, und sein Geschichtswerk schrieb er fuer diesen
mit grossen deutlichen Buchstaben eigenhaendig ab. Er lebte schlicht und
sparsam. Seine strenge Wirtschaftlichkeit litt keine Luxusausgaben. Kein Sklave
durfte ihn mehr kosten als 1500 (460 Taler), kein Kleid mehr als 100 Denare (30
Taler); in seinem Haus sah man keinen Teppich und lange Zeit an den
Zimmerwaenden keine Tuenche. Fuer gewoehnlich ass und trank er dieselbe Kost mit
seinem Gesinde und litt nicht, dass die Mahlzeit ueber 30 Asse (21 Groschen) an
baren Auslagen zu stehen kam; im Kriege war sogar der Wein durchgaengig von
seinem Tisch verbannt und trank er Wasser oder nach Umstaenden Wasser mit Essig
gemischt. Dagegen war er kein Feind von Gastereien; sowohl mit seiner
Klubgesellschaft in der Stadt als auch auf dem Lande mit seinen Gutsnachbarn
sass er gern und lange bei Tafel, und wie seine mannigfaltige Erfahrung und sein
schlagfertiger Witz ihn zu einem beliebten Gesellschafter machten, so
verschmaehte er auch weder die Wuerfel noch die Flasche, teilte sogar in seinem
Wirtschaftsbuch unter anderen Rezepten ein erprobtes Hausmittel mit fuer den
Fall, dass man eine ungewoehnlich starke Mahlzeit und einen allzutiefen Trunk
getan. Sein ganzes Sein bis ins hoechste Alter hinauf war Taetigkeit. Jeder
Augenblick war eingeteilt und ausgefuellt, und jeden Abend pflegte er bei sich
zu rekapitulieren, was er den Tag ueber gehoert, gesagt und getan hatte. So
blieb denn Zeit fuer die eigenen Geschaefte wie fuer die der Bekannten und der
Gemeinde und nicht minder fuer Gespraech und Vergnuegen; alles ward rasch und
ohne viel Reden abgetan, und in echtem Taetigkeitsinn war ihm nichts so verhasst
als die Vielgeschaeftigkeit und die Wichtigtuerei mit Kleinigkeiten.
So lebte der Mann, der den Zeitgenossen und den Nachkommen als der rechte
roemische Musterbuerger galt und in dem, gegenueber dem griechischen Muessiggang
und der griechischen Sittenlosigkeit, die roemische, allerdings etwas
grobdraehtige Taetigkeit und Bravheit gleichsam verkoerpert erschienen - wie
denn ein spaeter roemischer Dichter sagt:
Nichts ist an der fremden Sitt' als tausendfache Schwindelei;
Besser als der roemische Buerger fuehrt sich keiner auf der Welt;
Mehr als hundert Sokratesse gilt der eine Cato mir.
Solche Urteile wird die Geschichte nicht unbedingt sich aneignen; aber wer
die Revolution ins Auge fasst, welche der entartete Hellenismus dieser Zeit in
dem Leben und Denken der Roemer vollzog, wird geneigt sein, die Verurteilung der
fremden Sitte eher zu schaerfen als zu mildern.
Die Bande der Familie lockerten sich mit grauenvoller Geschwindigkeit.
Pestartig griff die Grisetten- und Buhlknabenwirtschaft um sich, und wie die
Verhaeltnisse lagen, war es nicht einmal moeglich, gesetzlich dagegen. etwas
Wesentliches zu tun - die hohe Steuer, welche Cato als Zensor (570 184) auf
diese abscheulichste Gattung der Luxussklaven legte, wollte nicht viel bedeuten
und ging ueberdies ein paar Jahre darauf mit der Vermoegenssteuer ueberhaupt
tatsaechlich ein. Die Ehelosigkeit, ueber die schon zum Beispiel im Jahre 520
(234) schwere Klage gefuehrt ward, und die Ehescheidungen nahmen natuerlich im
Verhaeltnis zu. Im Schosse der vornehmsten Familien kamen grauenvolle Verbrechen
vor, wie zum Beispiel der Konsul Gaius Calpurnius Piso von seiner Gemahlin und
seinem Stiefsohn vergiftet ward, um eine Nachwahl zum Konsulat herbeizufuehren
und dadurch dem letzeren das hoechste Amt zu verschaffen, was auch gelang (574
180). Es beginnt ferner die Emanzipation der Frauen. Nach alter Sitte stand die
verheiratete Frau von Rechts wegen unter der eheherrlichen, mit der vaeterlichen
gleichstehenden Gewalt, die unverheiratete unter der Vormundschaft ihrer
naechsten maennlichen Agnaten, die der vaeterlichen Gewalt wenig nachgab;
eigenes Vermoegen hatte die Ehefrau nicht, die vaterlose Jungfrau und die Witwe
wenigstens nicht dessen Verwaltung. Aber jetzt fingen die Frauen an, nach
vermoegensrechtlicher Selbstaendigkeit zu streben und teils auf
Advokatenschleichwegen, namentlich durch Scheinehen, sich der agnatischen
Vormundschaft entledigend die Verwaltung ihres Vermoegens selbst in die Hand zu
nehmen, teils bei der Verheiratung sich auf nicht viel bessere Weise der nach
der Strenge des Rechts notwendigen eheherrlichen Gewalt zu entziehen. Die Masse
von Kapital, die in den Haenden der Frauen sich zusammenfand, schien den
Staatsmaennern der Zeit so bedenklich, dass man zu dem exorbitanten Mittel
griff, die testamentarische Erbeseinsetzung der Frauen gesetzlich zu untersagen
(585 169), ja sogar durch eine hoechst willkuerliche Praxis auch die ohne
Testament auf Frauen fallenden Kollateralerbschaften denselben groesstenteils zu
entziehen. Ebenso wurden die Familiengerichte ueber die Frau, die an jene
eheherrliche und vormundschaftliche Gewalt anknuepften, praktisch mehr und mehr
zur Antiquitaet. Aber auch in oeffentlichen Dingen fingen die Frauen schon an,
einen Willen zu haben und gelegentlich, wie Cato meinte, "die Herrscher der Welt
zu beherrschen"; in der Buergerschaftsversammlung war ihr Einfluss zu spueren,
ja es erhoben sich bereits in den Provinzen Statuen roemischer Damen.
Die Ueppigkeit stieg in Tracht, Schmuck und Geraet, in den Bauten und in
der Tafel; namentlich seit der Expedition nach Kleinasien im Jahre 564 (190)
trug der asiatisch-hellenische Luxus, wie er in Ephesos und Alexandreia
herrschte, sein leeres Raffinement und seine geld-, tag- und freudenverderbende
Kleinkraemerei ueber nach Rom. Auch hier waren die Frauen voran; sie setzten es
trotz Catos eifrigem Schelten durch, dass der bald nach der Schlacht von Cannae
(539 215) gefasste Buergerschaftsbeschluss, welcher ihnen den Goldschmuck, die
bunten Gewaender und die Wagen untersagte, nach dem Frieden mit Karthago (559
195) wieder aufgehoben ward; ihrem eifrigen Gegner blieb nichts uebrig, als auf
diese Artikel eine hohe Steuer zu legen (570 184). Eine Masse neuer und
groesstenteils frivoler Gegenstaende, zierlich figuriertes Silbergeschirr,
Tafelsofas mit Bronzebeschlag, die sogenannten attalischen Gewaender und
Teppiche von schwerem Goldbrokat fanden jetzt ihren Weg nach Rom. Vor allem war
es die Tafel, um die dieser neue Luxus sich drehte. Bisher hatte man ohne
Ausnahme nur einmal am Tage warm gegessen; jetzt wurden auch bei dem zweiten
Fruehstueck (prandium) nicht selten warme Speisen aufgetragen, und fuer die
Hauptmahlzeit reichten die bisherigen zwei Gaenge nicht mehr aus. Bisher hatten
die Frauen im Hause das Brotbacken und die Kueche selber beschafft und nur bei
Gastereien hatte man einen Koch von Profession besonders gedungen, der dann
Speisen wie Gebaeck gleichmaessig besorgte. Jetzt dagegen begann die
wissenschaftliche Kochkunst. In den guten Haeusern ward ein eigener Koch
gehalten. Die Arbeitsteilung ward notwendig, und aus dem Kuechenhandwerk zweigte
das des Brot- und Kuchenbackens sich ab - um 583 (171) entstanden die ersten
Baeckerlaeden in Rom. Gedichte ueber die Kunst, gut zu essen, mit langen
Verzeichnissen der essenswertesten Seefische und Meerfruechte fanden ihr
Publikum; und es blieb nicht bei der Theorie. Auslaendische Delikatessen,
pontische Sardellen, griechischer Wein fingen an, in Rom geschaetzt zu werden,
und Catos Rezept, dem gewoehnlichen Landwein mittels Salzlake den Geschmack des
koischen zu geben, wird den roemischen Weinhaendlern schwerlich erheblichen
Abbruch getan haben. Das alte ehrbare Singen und Sagen der Gaeste und ihrer
Knaben wurde verdraengt durch die asiatischen Harfenistinnen. Bis dahin hatte
man in Rom wohl bei der Mahlzeit tapfer getrunken, aber eigentliche Trinkgelage
nicht gekannt; jetzt kam das foermliche Kneipen in Schwung, wobei der Wein wenig
oder gar nicht gemischt und aus grossen Bechern getrunken ward und das
Vortrinken mit obligater Nachfolge regierte, das "griechisch Trinken" (Graeco
more bibere) oder "griechen" (pergraecari, congraecare), wie die Roemer es
nennen. Im Gefolge dieser Zechwirtschaft nahm das Wuerfelspiel, das freilich bei
den Roemern laengst ueblich war, solche Verhaeltnisse an, dass die Gesetzgebung
es noetig fand, dagegen einzuschreiten. Die Arbeitsscheu und das Herumlungern
griffen zusehends um sich ^2. Cato schlug vor, den Markt mit spitzen Steinen
pflastern zu lassen, um den Tagedieben das Handwerk zu legen; man lachte ueber
den Spass und kam der Lust zu lottern und zu gaffen von allen Seher. her
entgegen. Der erschreckenden Ausdehnung der Volkslustbarkeiten waehrend dieser
Epoche wurde bereits gedacht. Zu Anfang derselben ward, abgesehen von einigen
unbedeutenden, mehr den religioesen Zeremonien beizuzaehlenden Wettrennen und
Wettfahrten, nur im Monat September ein einziges allgemeines Volksfest von
viertaegiger Dauer und mit einem fest bestimmten Kostenmaximum abgehalten; am
Schlusse derselben hatte dieses Volksfest wenigstens schon sechstaegige Dauer
und wurden ueberdies daneben zu Anfang April das Fest der Goettermutter oder die
sogenannten megalensischen, gegen Ende April das Ceres- und das Flora-, im Juni
das Apollo-, im November das Plebejerfest und wahrscheinlich alle diese bereits
mehrtaegig gefeiert. Dazu kamen die zahlreichen Instaurationen, bei denen die
fromme Skrupulositaet vermutlich oft bloss als Vorwand diente, und die
unaufhoerlichen ausserordentlichen Volksfeste, unter denen die schon erwaehnten
Schmaeuse von den Geloebniszehnten (2., 391), die Goetterschmaeuse, die
Triumphal- und die Leichenfeste und vor allem die Festlichkeiten hervortreten,
welche nach dem Abschluss eines der laengeren, durch die etruskisch-roemische
Religion abgegrenzten Zeitraeume, der sogenannten Saecula, zuerst im Jahre 505
(249), gefeiert wurden. Gleichzeitig mehrten sich die Hausfeste. Waehrend des
Zweiten Punischen Krieges kamen unter den Vornehmen die schon erwaehnten
Schmausereien an dem Einzugstag der Goettermutter auf (seit 550 204), unter den
geringeren Leuten die aehnlichen Saturnalien (seit 537 217); beide unter dem
Einfluss der fortan festverbuendeten Gewalten des fremden Pfaffen und des
fremden Kochs. Man war ganz nahe an dem idealen Zustand, dass jeder Tagedieb
wusste, wo er jeden Tag verderben konnte; und das in einer Gemeinde, wo sonst
fuer jeden einzelnen wie fuer alle zusammen die Taetigkeit Lebenszweck und das
muessige Geniefeen von der Sitte wie vom Gesetz geaechtet gewesen war! Dabei
machten innerhalb dieser Festlichkeiten die schlechten und demoralisierenden
Elemente mehr und mehr sich geltend. Den Glanz- und Schlusspunkt der Volksfeste
bildeten freilich nach wie vor noch die Wettfahrten; und ein Dichter dieser Zeit
schildert sehr anschaulich die Spannung, womit die Augen der Menge an dem Konsul
hingen, wenn er den Wagen das Zeichen zum Abfahren zu geben im Begriff war. Aber
die bisherigen Lustbarkeiten genuegten doch schon nicht mehr; man verlangte nach
neuen und mannigfaltigeren. Neben den einheimischen Ringern und Kaempfern treten
jetzt (zuerst 568 186) auch griechische Athleten auf. Von den dramatischen
Auffuehrungen wird spaeter die Rede sein; es war wohl auch ein Gewinn von
zweifelhaftem Wert, aber doch auf jeden Fall der beste bei dieser Gelegenheit
gemachte Erwerb, dass die griechische Komoedie und Tragoedie nach Rom verpflanzt
ward. Den Spass, Hasen und Fuechse vor dem Publikum laufen und hetzen zu lassen,
mochte man schon lange sich gemacht haben; jetzt wurden aus diesen unschuldigen
Jagden foermliche Tierhetzen, und die wilden Bestien Afrikas, Loewen und
Panther, wurden (zuerst nachweislich 568 186) mit grossen Kosten nach Rom
transportiert, um toetend oder sterbend den hauptstaedtischen Gaffern zur
Augenweide zu dienen. Die noch abscheulicheren Fechterspiele, wie sie in
Etrurien und Kampanien gangbar waren, fanden jetzt auch in Rom Eingang; zuerst
im Jahre 490 (264) wurde auf dem roemischen Markt Menschenblut zum Spasse
vergossen. Natuerlich trafen diese entsittlichenden Belustigungen auch auf
strengen Tadel; der Konsul des Jahres 476 (268), Publius Sempronius Sophus,
sandte seiner Frau den Scheidebrief zu, weil sie einem Leichenspiel beigewohnt
hatte; die Regierung setzte es durch, dass die Ueberfuehrung der auslaendischen
Bestien nach Rom durch Buergerbeschluss untersagt ward und hielt mit Strenge
darauf, dass bei den Gemeindefesten keine Gladiatoren erschienen. Allein auch
hier fehlte ihr doch sei es die rechte Macht oder die rechte Energie; es gelang
zwar, wie es scheint, die Tierhetzen niederzuhalten, aber das Auftreten von
Fechterpaaren bei Privatfesten, namentlich bei Leichenfeiern, ward nicht
unterdrueckt. Noch weniger war es zu verhindern, dass das Publikum dem Tragoeden
den Komoedianten, dem Komoedianten den Seiltaenzer, dem Seiltaenzer den Fechter
vorzog und die Schaubuehne sich mit Vorliebe in dem Schmutze des hellenischen
Lebens herumtrieb. Was von bildenden Elementen in den szenischen und musischen
Spielen enthalten war, gab man von vornherein preis; die Absicht der roemischen
Festgeber ging ganz und gar nicht darauf, durch die Macht der Poesie die gesamte
Zuschauerschaft wenn auch nur voruebergehend auf die Hoehe der Empfindung der
Besten zu erheben, wie es die griechische Buehne in ihrer Bluetezeit tat, oder
einem ausgewaehlten Kreise einen Kunstgenuss zu bereiten, wie unsere Theater es
versuchen. Wie in Rom Direktion und Zuschauer beschaffen waren, zeigt der
Auftritt bei den Triumphalspielen 587 (167), wo die ersten griechischen
Floetenspieler, da sie mit ihren Melodien durchfielen, vom Regisseur angewiesen
wurden, statt zu musizieren miteinander zu boxen, worauf denn der Jubel kein
Ende nehmen wollte.
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^2 Eine Art Parabase in dem Plautinischen 'Curculio' schildert das
derzeitige Treiben auf dem hauptstaedtischen Markte, zwar mit wenig Witz, aber
mit grosser Anschaulichkeit:
Lasst euch weisen, welchen Orts ihr welche Menschen finden moegt,
Dass nicht seine Zeit verliere, wer von euch zu sprechen wuenscht
Einen rechten oder schlechten, guten oder schlimmen Mann.
Suchst Du einen Eidesfaelscher? auf die Dingstatt schick' ich Dich.
Einen Luegensack und Prahlhans? geh zur Cluacina hin.
[Reiche wueste Ehemaenner sind zu haben im Bazar;
Auch der Lustknab' ist zu Haus dort und wer auf Geschaeftchen passt.]
Doch am Fischmarkt sind, die gehen kneipen aus gemeinem Topf.
Brave Maenner, gute Zahler wandeln auf dem untern Markt,
In der Mitt' am Graben aber die, die nichts als Schwindler sind.
Dreiste Schwaetzer, boese Buben stehn zusammen am Bassin;
Mit der frechen Zunge schimpfen sie um nichts die Leute aus
Und doch liefern wahrlich selber gnug, das man ruegen mag.
Unter den alten Buden sitzen, welche Geld auf Zinsen leihn;
Unterm Kastortempel, denen rasch zu borgen schlecht bekommt;
Auf der Tuskergasse sind die Leute, die sich bieten feil;
Im Velabrum hat es Baecker, Fleischer, Opferpfaffen auch,
Schuldner den Termin verlaengernd, Wuchrer verhelfend zum Ganttermin:
Reiche wueste Ehemaenner bei Leucadia Oppia.
Die eingeklammerten Verse sind ein spaeterer, erst nach Erbauung des ersten
roemischen Basars (570 184) eingelegter Zusatz.
Mit dem Geschaeft des Baeckers (pistor, woertlich Mueller) war in dieser
Zeit Delikatessenverkauf und Kneipgelegenheit verbunden (Fest. v. alicariae p. 7
Mueller; Plaut. Capt. 160; Poen. 1, 2, 54; Trin. 407). Dasselbe gilt von den
Fleischern. Leucadia Oppia mag ein schlechtes Haus gehalten haben.
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Schon verdarb nicht mehr bloss die hellenische Ansteckung die roemischen
Sitten, sondern umgekehrt fingen die Schueler an, die Lehrmeister zu
demoralisieren. Die Fechterspiele, die in Griechenland unbekannt waren, fuehrte
Koenig Antiochos Epiphanes (579-590 175-164), der Roemeraffe von Profession,
zuerst am syrischen Hofe ein, und obwohl sie dem menschlicheren und
kunstsinnigeren griechischen Publikum anfangs mehr Abscheu als Freude erregten,
so hielten sie sich doch dort ebenfalls und kamen allmaehlich in weiteren
Kreisen in Gebrauch.
Selbstverstaendlich hatte diese Revolution in Leben und Sitte auch eine
oekonomische Revolution in ihrem Gefolge. Die Existenz in der Hauptstadt ward
immer begehrter wie immer kostspieliger. Die Mieten stiegen zu unerhoerter
Hoehe. Die neuen Luxusartikel wurden mit Schwindelpreisen bezahlt; das Faesschen
Sardellen aus dem Schwarzen Meer mit 1600 Sesterzen (120 Taler) hoeher als ein
Ackerknecht, ein huebscher Knabe mit 24000 Sesterzen (1800 Taler) hoeher als
mancher Bauernhof. Geld also und nichts als Geld war die Losung fuer hoch und
niedrig. Schon lange tat in Griechenland niemand etwas umsonst, wie die Griechen
selber mit unloeblicher Naivitaet einraeumten; seit dem Zweiten Makedonischen
Krieg fingen die Roemer an, auch in dieser Hinsicht zu hellenisieren. Die
Respektabilitaet musste mit gesetzlichen Notstuetzen versehen und zum Beispiel
durch Volksschluss den Sachwaltern untersagt werden, fuer ihre Dienste Geld zu
nehmen; eine schoene Ausnahme machten nur die Rechtsverstaendigen, die bei ihrer
ehrbaren Sitte, guten Rat umsonst zu geben, nicht durch Buergerbeschluss
festgehalten zu werden brauchten. Man stahl womoeglich nicht geradezu; aber alle
krummen Wege, zu schnellem Reichtum zu gelangen, schienen erlaubt: Pluenderung
und Bettel, Lieferantenbetrug und Spekulantenschwindel, Zins- und Kornwucher,
selbst die oekonomische Ausnutzung rein sittlicher Verhaeltnisse wie der
Freundschaft und der Ehe. Vor allem die letztere wurde auf beiden Seiten
Gegenstand der Spekulation; Geldheiraten waren gewoehnlich und es zeigte sich
noetig, den Schenkungen, welche die Ehegatten sich untereinander machten, die
rechtliche Gueltigkeit abzuerkennen. Dass unter Verhaeltnissen dieser Art Plaene
zur Anzeige kamen, die Hauptstadt an allen Ecken anzuzuenden, kann nicht
befremden. Wenn der Mensch keinen Genuss mehr in der Arbeit findet und bloss
arbeitet, um so schnell wie moeglich zum Genuss zu gelangen, so ist es nur ein
Zufall, wenn er kein Verbrecher wird. Alle Herrlichkeiten der Macht und des
Reichtums hatte das Schicksal ueber die Roemer mit voller Hand ausgeschuettet;
aber wahrlich, die Pandorabuechse war eine Gabe von zweifelhaftem Wert.
14. Kapitel
Literatur und Kunst
Die roemische Literatur beruht auf ganz eigentuemlichen, in dieser Art kaum
bei einer anderen Nation wiederkehrenden Anregungen. Um sie richtig zu
wuerdigen, ist es notwendig, zuvoerderst den Volksunterricht und die
Volksbelustigungen dieser Zeit ins Auge zu fassen.
Alle geistige Bildung geht aus von der Sprache; und es gilt dies vor allem
fuer Rom. In einer Gemeinde, wo die Rede und die Urkunde so viel bedeutete, wo
der Buerger in einem Alter, in welchem man nach heutigen Begriffen noch Knabe
ist, bereits ein Vermoegen zu unbeschraenkter Verwaltung ueberkam und in den
Fall kommen konnte, vor der versammelten Gemeinde Standreden halten zu muessen,
hat man nicht bloss auf den freien und feinen Gebrauch der Muttersprache von
jeher grossen Wert gelegt, sondern auch frueh sich bemueht, denselben in den
Knabenjahren sich anzueignen. Auch die griechische Sprache war bereits in der
hannibalischen Zeit in Italien allgemein verbreitet. In den hoeheren Kreisen war
die Kunde der allgemein vermittelnden Sprache der alten Zivilisation laengst
haeufig gewesen und jetzt, bei dem durch die veraenderte Weltstellung ungeheuer
gesteigerten roemischen Verkehr mit Auslaendern und im Auslande, dem Kaufmann
wie dem Staatsmann wo nicht notwendig, doch vermutlich schon sehr wesentlich.
Durch die italische Sklaven- und Freigelassenschaft aber, die zu einem sehr
grossen Teil aus geborenen Griechen oder Halbgriechen bestand, drang griechische
Sprache und griechisches Wissen bis zu einem gewissen Grade ein auch in die
unteren Schichten namentlich der hauptstaedtischen Bevoelkerung. Aus den
Lustspielen dieser Zeit kann man sich ueberzeugen, dass eben der nicht vornehmen
hauptstaedtischen Menge ein Latein mundgerecht war, welches zum rechten
Verstaendnis das Griechische so notwendig voraussetzt wie Sternes Englisch und
Wielands Deutsch das Franzoesische ^1. Die Maenner der senatorischen Familien
aber redeten nicht bloss griechisch vor einem griechischen Publikum, sondern
machten auch diese Reden bekannt - so Tiberius Gracchus (Konsul 577, 591
177,163) eine von ihm auf Rhodos gehaltene - und schrieben in der hannibalischen
Zeit ihre Chroniken griechisch, von welcher Schriftstellerei spaeter noch zu
sprechen sein wird. Einzelne gingen noch weiter. Den Flamininus ehrten die
Griechen durch Huldigungen in roemischer Sprache; aber auch er erwiderte das
Kompliment: der "grosse Feldherr der Aeneiaden" brachte den griechischen
Goettern nach griechischer Sitte mit griechischen Distichen seine Weihgeschenke
dar ^2. Einem anderen Senator rueckte Cato es vor, dass er bei griechischen
Trinkgelagen griechische Rezitative mit der gehoerigen Modulation vorzutragen
sich nicht geschaemt habe.
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^1 Ein bestimmter Kreis griechischer Ausdruecke, wie stratioticus,
machaera, nauclerus, trapezita, danista, drapeta, oenopolium, bolus, malacus,
morus, graphicus, logus, apologus, techna, schema, gehoert durchaus zum
Charakter der Plautinischen Sprache; Uebersetzungen werden selten dazu gefuegt
und nur bei Woertern, die ausserhalb des durch jene Anfuehrungen bezeichneten
Ideenkreises stehen, wie zum Beispiel es im 'Wilden' (1, 1, 60), freilich in
einem vielleicht erst spaeter eingefuegten Verse heisst: phron/e/sis est
sapientia [Edelmut ist Weisheit]. Auch griechische Brocken sind gemein, zum
Beispiel in der 'Casina' (3, 6, 9):
pragmata moi parecheis - Dabo mega kakon, ut opinor;
ebenso griechische Wortspiele, zum Beispiel in 'Die beiden Bacchis' (240):
opus est chryso Chrysalo;
wie denn auch Ennius die etymologische Bedeutung von Alexandros, Andromache
als den Zuschauern bekannt voraussetzt (Varro ling. 7, 82). Am bezeichnendsten
sind die halbgriechischen Bildungen wie ferritribax, plagipatida, pugilice oder
im 'Bramarbas' (213):
euge! euscheme hercle astitit sic dulice et comoedice!
Ei die Tenuere! Holla, seht mir den Farceur da, den Akteur!
^2 Eines dieser im Namen des Flamininus gedichteten Epigramme lautet also:
Dioskuren, o hoert, ihr freudigen Tummler der Rosse!
Knaben des Zeus, o hoert, Spartas tyndarische Herrn!
Titus der Aeneiade verehrt euch die herrliche Gabe,
Als Freiheit verliehn er dem hellenischen Stamm.
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Unter dem Einfluss dieser Verhaeltnisse entwickelte sich der roemische
Unterricht. Es ist ein Vorurteil, dass in der allgemeinen Verbreitung der
elementaren Kenntnisse das Altertum hinter unserer Zeit wesentlich
zurueckgestanden habe. Auch unter den niederen Klassen und den Sklaven wurde
viel gelesen, geschrieben und gerechnet; bei dem Wirtschaftersklaven zum
Beispiel setzt Cato nach Magos Vorgang die Faehigkeit zu lesen und zu schreiben
voraus. Der Elementarunterricht sowie der Unterricht im Griechischen muessen
lange vor dieser Zeit in sehr ausgedehntem Umfang in Rom erteilt worden sein.
Dieser Epoche aber gehoeren die Anfaenge eines Unterrichts an, der statt einer
bloss aeusserlichen Abrichtung eine wirkliche Geistesbildung bezweckt. Bisher
hatte in Rom die Kenntnis des Griechischen im buergerlichen und geselligen Leben
so wenig einen Vorzug gegeben, wie etwa heutzutage in einem Dorfe der deutschen
Schweiz die Kenntnis des Franzoesischen ihn gibt; und die aeltesten Schreiber
griechischer Chroniken mochten unter den uebrigen Senatoren stehen wie in den
holsteinischen Marschen der Bauer, welcher studiert hat und des Abends, wenn er
vom Pfluge nach Hause kommt, den Virgilius vom Schranke nimmt. Wer mit seinem
Griechisch mehr vorstellen wollte, galt als schlechter Patriot und als Geck; und
gewiss konnte noch in Catos Zeit auch wer schlecht oder gar nicht griechisch
sprach, ein vornehmer Mann sein und Senator oder Konsul werden. Aber es ward
doch schon anders. Der innerliche Zersetzungsprozess der italischen
Nationalitaet war bereits, namentlich in der Aristokratie, weit genug gediehen,
um das Surrogat der Nationalitaet, die allgemein humane Bildung, auch fuer
Italien unvermeidlich zu machen; und auch der Drang nach einer gesteigerten
Zivilisation regte bereits sich maechtig. Diesem kam der griechische
Sprachunterricht gleichsam von selber entgegen. Von jeher ward dabei die
klassische Literatur, namentlich die 'Ilias' und mehr noch die 'Odyssee' zu
Grunde gelegt; die ueberschwenglichen Schaetze hellenischer Kunst und
Wissenschaft lagen damit bereits ausgebreitet vor den Augen der Italiker da.
Ohne eigentlich aeusserliche Umwandlung des Unterrichts ergab es sich von
selbst, dass aus dem empirischen Sprach- ein hoeherer Literaturunterricht wurde,
dass die an die Literatur sich knuepfende allgemeine Bildung den Schuelern in
gesteigertem Mass ueberliefert, dass die erlangte Kunde von diesen benutzt ward,
um einzudringen in die den Geist der Zeit beherrschende griechische Literatur,
die Euripideischen Tragoedien und die Lustspiele Menanders.
In aehnlicher Weise gewann auch der lateinische Unterricht ein groesseres
Schwergewicht. Man fing an, in der hoeheren Gesellschaft Roms das Beduerfnis zu
empfinden, die Muttersprache wo nicht mit der griechischen zu vertauschen, doch
wenigstens zu veredeln und dem veraenderten Kulturstand anzuschmiegen; und auch
hierfuer sah man in jeder Beziehung sich angewiesen auf die Griechen. Die
oekonomische Gliederung der roemischen Wirtschaft legte, wie jedes andere
geringe und um Lohn geleistete Geschaeft, so auch den Elementarunterricht in der
Muttersprache vorwiegend in die Haende von Sklaven, Freigelassenen oder Fremden,
das heisst vorwiegend von Griechen oder Halbgriechen ^3; es hatte dies um so
weniger Schwierigkeit, als das lateinische Alphabet dem griechischen fast
gleich, die beiden Sprachen nahe und auffaellig verwandt waren. Aber dies war
das wenigste; weit tiefer griff die formelle Bedeutung des griechischen
Unterrichts in den lateinischen ein. Wer da weiss, wie unsaeglich schwer es ist,
fuer die hoehere geistige Bildung der Jugend geeignete Stoffe und geeignete
Formen zu finden und wie noch viel schwieriger man von den einmal gefundenen
Stoffen und Formen sich losmacht, wird es begreifen, dass man dem Beduerfnis
eines gesteigerten lateinischen Unterrichts nicht anders zu genuegen wusste, als
indem man diejenige Loesung dieses Problems, welche der griechische Sprach- und
Literaturunterricht darstellte, auf den Unterricht im Lateinischen einfach
uebertrug - geht doch heutzutage in der Uebertragung der Unterrichtsmethode von
den toten auf die lebenden Sprachen ein ganz aehnlicher Prozess unter unseren
Augen vor.
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^3 Ein solcher war zum Beispiel der Sklave des aelteren Cato, Chilon, der
als Kinderlehrer fuer seinen Herrn Geld erwarb (Plut. Cato mai. 20).
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Aber leider fehlte es zu einer solchen Uebertragung eben am Besten.
Lateinisch lesen und schreiben konnte man freilich an den Zwoelf Tafeln lernen;
aber eine lateinische Bildung setzte eine Literatur voraus und eine solche war
in Rom nicht vorhanden.
Hierzu kam ein Zweites. Die Ausdehnung der roemischen Volkslustbarkeit ist
frueher dargestellt worden. Laengst spielte bei denselben die Buehne eine
bedeutende Rolle; die Wagenrennen waren wohl bei allen die eigentliche
Hauptbelustigung, fanden aber doch durchgaengig nur einmal, am Schlusstage
statt, waehrend die ersten Tage wesentlich dem Buehnenspiel anheimfielen. Allein
lange Zeit bestanden diese Buehnenvorstellungen hauptsaechlich in Taenzen und
Gaukelspiel; die improvisierten Lieder, die bei denselben auch vorgetragen
wurden, waren ohne Dialog und ohne Handlung. Jetzt erst sah man fuer sie sich
nach einem wirklichen Schauspiel um. Die roemischen Volksfestlichkeiten standen
durchaus unter der Herrschaft der Griechen, die ihr Talent des Zeitvertreibs und
Tageverderbes von selber den Roemern zu Plaesiermeistern bestellte. Keine
Volksbelustigung aber war in Griechenland beliebter und keine mannigfaltiger als
das Theater; dasselbe musste bald die Blicke der roemischen Festgeber und ihres
Hilfspersonals auf sich ziehen. Wohl lag nun in dem aelteren roemischen
Buehnenlied ein dramatischer, der Entwicklung vielleicht faehiger Keim; allein
daraus das Drama herauszubilden, forderte vom Dichter wie vom Publikum eine
Genialitaet im Geben und Empfangen, wie sie bei den Roemern ueberhaupt nicht und
am wenigsten in dieser Zeit zu finden war; und waere sie zu finden gewesen, so
wuerde die Hastigkeit der mit dem Amuesement der Menge betrauten Leute
schwerlich der edlen Frucht Ruhe und Weile zur Zeitigung gegoennt haben. Auch
hier war ein aeusserliches Beduerfnis vorhanden, dem die Nation nicht zu
genuegen vermochte; man wuenschte sich ein Theater und es mangelten die Stuecke.
Auf diesen Elementen beruht die roemische Literatur; und ihre
Mangelhaftigkeit war damit von vornherein und notwendig gegeben. Alle wirkliche
Kunst beruht auf der individuellen Freiheit und dem froehlichen Lebensgenuss,
und die Keime zu einer solchen hatten in Italien nicht gefehlt; allein indem die
roemische Entwicklung die Freiheit und Froehlichkeit durch das Gemeingefuehl und
das Pflichtbewusstsein ersetzte, ward die Kunst von ihr erdrueckt und musste
statt sich zu entwickelt. verkuemmern. Der Hoehepunkt der roemischen Entwicklung
ist die literaturlose Zeit. Erst als die roemische Nationalitaet sich
aufzuloesen und die hellenisch-kosmopolitischen Tendenzen sich geltend zu machen
anfingen, stellte im Gefolge derselben die Literatur in Rom sich ein; und darum
steht sie von Haus aus und mit zwingender innerlicher Noetigung auf griechischem
Boden und in schroffem Gegensatz gegen den spezifisch roemischen Nationalsinn.
Vor allem die roemische Poesie ging. zunaechst gar nicht aus dem innerlichen
Dichtertriebe hervor, sondern aus den aeusserlichen Anforderungen der Schule,
welche lateinische Lehrbuecher, und der Buehne, die lateinische Schauspiele
brauchte. Beide Institutionen aber, die Schule wie die Buehne, waren durch und
durch antiroemisch und revolutionaer. Der gaffende Theatermuessiggang war dem
Philisterernst wie dem Taetigkeitssinn der Roemer alten Schlags ein Greuel; und
wenn es der tiefste und grossartigste Gedanke in dem roemischen Gemeinwesen war,
dass es innerhalb der roemischen Buergerschaft keinen Herrn und keinen Knecht,
keinen Millionaer und keinen Bettler geben, vor allem aber der gleiche Glaube
und die gleiche Bildung alle Roemer umfassen sollte, so war die Schule und die
notwendig exklusive Schulbildung noch bei weitem gefaehrlicher, ja fuer das
Gleichheitsgefuehl geradezu zerstoerend. Schule und Theater wurden die
wirksamsten Hebel des neuen Geistes der Zeit und nur um so mehr, weil sie
lateinisch redeten. Man konnte vielleicht griechisch sprechen und schreiben,
ohne darum aufzuhoeren, ein Roemer zu sein; hier aber gewoehnte man sich, mit
roemischen Worten zu reden, waehrend das ganze innere Sein und Leben griechisch
ward. Es ist nicht eine der erfreulichsten Tatsachen in diesem glaenzenden
Saeculum des roemischen Konservativismus, aber wohl eine der merkwuerdigsten und
geschichtlich belehrendsten, wie waehrend desselben in dem gesamten nicht
unmittelbar politischen geistigen Gebiet der Hellenismus Wurzel geschlagen und
wie der Maitre de Plaisir des grossen Publikums und der Kinderlehrer im engen
Bunde miteinander eine roemische Literatur erschaffen haben.
Gleich in dem aeltesten roemischen Schriftsteller erscheint die spaetere
Entwicklung gleichsam in der Nuss. Der Grieche Andronikos (vor 482 bis nach 547
272-207), spaeter als roemischer Buerger Lucius ^4 Livius Andronicus genannt,
kam in fruehem Alter im Jahre 482 (272) unter den anderen tarentinischen
Gefangenen nach Rom in den Besitz des Siegers von Sena, Marcus Livius Salinator
(Konsul 535, 547 219, 207). Sein Sklavengewerbe war teils die Schauspielerei und
Textschreiberei, teils der Unterricht in der lateinischen und griechischen
Sprache, welchen er sowohl den Kindern seines Herrn als auch anderen Knaben
vermoegender Maenner in und ausser dem Hause erteilte; er zeichnete sich dabei
so aus, dass sein Herr ihn freigab, und selbst die Behoerde, die sich seiner
nicht selten bedient, zum Beispiel nach der gluecklichen Wendung des
Hannibalischen Krieges 547 (207) ihm die Verfertigung des Dankliedes uebertragen
hatte, aus Ruecksicht fuer ihn der Poeten- und Schauspielerzunft einen Platz
fuer ihren gemeinsamen Gottesdienst im Minervatempel auf dem Aventin einraeumte.
Seine Schriftstellerei ging hervor aus seinem zwiefachen Gewerbe. Als
Schulmeister uebersetzte er die Odyssee ins Lateinische, um den lateinischen
Text ebenso bei seinem lateinischen wie den griechischen bei seinem griechischen
Unterricht zu Grunde zu legen; und es hat dieses aelteste roemische Schulbuch
seinen Platz im Unterricht durch Jahrhunderte behauptet. Als Schauspieler
schrieb er nicht bloss wie jeder andere sich die Texte selbst, sondern er machte
sie auch als Buecher bekannt, das heisst, er las sie oeffentlich vor und
verbreitete sie durch Abschriften. Was aber noch wichtiger war, er setzte an die
Stelle des alten wesentlich lyrischen Buehnengedichts das griechische Drama. Es
war im Jahre 514 (240), ein Jahr nach dem Ende des Ersten Punischen Krieges,
dass das erste Schauspiel auf der roemischen Buehne aufgefuehrt ward. Diese
Schoepfung eines Epos, einer Tragoedie, einer Komoedie in roemischer Sprache und
von einem Mann, der mehr Roemer als Grieche war, war geschichtlich ein Ereignis;
von einem kuenstlerischen Wert der Arbeiten kann nicht die Rede sein. Sie
verzichten auf jeden Anspruch an Originalitaet; als Uebersetzungen aber
betrachtet, sind sie von einer Barbarei, die nur um so empfindlicher ist, als
diese Poesie nicht naiv ihre eigene Einfalt vortraegt, sondern die hohe
Kunstbildung des Nachbarvolkes schulmeisterhaft nachstammelt. Die starken
Abweichungen vom Original sind nicht aus der Freiheit, sondern aus der Roheit
der Nachdichtung hervorgegangen; die Behandlung ist bald platt, bald
schwuelstig, die Sprache hart und verzwickt ^5. Man glaubt es ohne Muehe, was
die alten Kunstrichter versichern, dass, von den Zwangslesern in der Schule
abgesehen, keiner die Livischen Gedichte zum zweiten Male in die Hand nahm.
Dennoch wurden diese Arbeiten in mehrfacher Hinsicht massgebend fuer die
Folgezeit. Sie eroeffneten die roemische Uebersetzungsliteratur und buergerten
die griechischen Versmasse in Latium ein. Wenn dies nur hinsichtlich der Dramen
geschah und die Livische 'Odyssee' vielmehr in dem nationalen saturnischen Masse
geschrieben ward, so war der Grund offenbar, dass die Jamben und Trochaeen der
Tragoedie und Komoedie weit leichter sich im Lateinischen nachbilden liessen als
die epischen Daktylen.
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^4 Die spaetere Regel, dass der Freigelassene notwendig den Vornamen des
Patrons fuehrt, gilt fuer das republikanische Rom noch nicht.
^5 In einem der Trauerspiele des Livius hiess es:
quem ego nefrendem alui lacteam immulgens opem.
Milchfuell' ein Zahnlosem melkend ihm aufnaehrt' ich ihn.
Die Homerischen Verse (Od. 12, 16)
O?d' ara Kirk/e/n
ex Aide/o/ elthontes el/e/thomen, alla mal' '/o/ka
/e/lth' entynamen/e/. ama d? amphipoloi pheron ayt/e/
siton kai krea polla kai aithopa oinon erythron.
aber verborgen
Kehrten der Kirke wir nicht vom Hades, sondern gar hurtig
Kam sie gewaertig herbei; es trugen die dienenden Jungfraun
Brot ihr und Fleisch in Fuell' und den tiefrot funkelnden Wein her.
werden also verdolmetscht:
topper citi ad aedis - venimus Circae:
simul duona coram (?) - portant ad navis.
milia alia in isdem - inserinuntur.
In Eil' geschwinde kaemmen - wir zu Kirkes Hause.
Zugleich vor uns die Gueter - bringt man zu den Schiffen
Auch wurden aufgeladen - tausend andere Dinge.
Am merkwuerdigsten ist nicht so sehr die Barbarei als die Gedankenlosigkeit
des Uebersetzers, der statt Kirke zum Odysseus vielmehr den Odysseus zur Kirke
schickt. Ein zweites, noch laecherlicheres Quiproquo ist die Uebersetzung von
aidoioisin ed/o/ka (Od. 15, 373) durch lusi (Fest. v. affatim p. 11).
Dergleichen ist auch geschichtlich nicht gleichgueltig; man erkennt darin die
Stufe der Geistesbildung, auf der diese aeltesten roemischen versezimmernden
Schulmeister standen; und nebenbei auch, dass dem Andronikos, wenn er gleich in
Tarent geboren war, doch das Griechische nicht eigentlich Muttersprache gewesen
sein kann.
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Indes diese Vorstufe der literarischen Entwicklung ward bald
ueberschritten. Die Livischen Epen und Dramen galten den Spaeteren, und ohne
Zweifel mit gutem Recht, gleich den daedalischen Statuen von bewegungs- und
ausdrucksloser Starrheit mehr als Kuriositaeten denn als Kunstwerke. In der
folgenden Generation aber baute auf den einmal festgestellten Grundlagen eine
lyrische, epische und dramatische Kunst sich auf; und auch geschichtlich ist es
von hoher Wichtigkeit, dieser poetischen Entwicklung zu folgen.
Sowohl dem Umfang der Produktion nach wie in der Wirkung auf das Publikum
stand an der Spitze der poetischen Entwicklung das Drama. Ein stehendes Theater
mit festem Eintrittsgeld gab es im Altertum nicht; in Griechenland wie in Rom
trat das Schauspiel nur als Bestandteil der jaehrlich wiederkehrenden oder auch
ausserordentlichen buergerlichen Lustbarkeiten auf. Zu den Massregeln, wodurch
die Regierung der mit Recht besorglich erscheinenden Ausdehnung der Volksfeste
entgegenwirkte oder entgegenzuwirken sich einbildete, gehoerte es mit, dass sie
die Errichtung eines steinernen Theatergebaeudes nicht zugab ^6. Statt dessen
wurde fuer jedes Fest ein Brettergeruest mit einer Buehne fuer die Akteure
(proscaenium, pulpitum) und einem dekorierten Hintergrund (scaena) aufgeschlagen
und im Halbzirkel vor derselben der Zuschauerplatz (cavea) abgesteckt, welcher
ohne Stufen und Sitze bloss abgeschraegt ward, so dass die Zuschauer, soweit sie
nicht Sessel sich mitbringen liessen, kauerten, lagen oder standen ^7. Die
Frauen moegen frueh abgesondert und auf die obersten und schlechtesten Plaetze
beschraenkt worden sein; sonst waren gesetzlich die Plaetze nicht geschieden,
bis man seit dem Jahre 560 (194), wie schon gesagt ward, den Senatoren die
untersten und besten Plaetze reservierte.
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^6 Zwar wurde schon 575 (179) ein solches fuer die Apollinarischen Spiele
am Flaminischen Rennplatz erbaut (Liv. 40, 51; W. A. Becker, Topographie der
Stadt Rom, S. 605), aber wahrscheinlich bald darauf wieder niedergerissen.
^7 Noch 599 (155) gab es Sitzplaetze im Theater nicht (F. W. Ritschl,
Parerga zu Plautus und Terentius. Bd. 1. Leipzig 1845, S. XVII, XX, 214; vgl. O.
Ribbeck, Die roemische Tragoedie im Zeitalter der Republik. Leipzig 1875, S.
285); wenn dennoch nicht bloss die Verfasser der plautinischen Prologe, sondern
schon Plautus selbst mehrfach auf ein sitzendes Publikum hindeutet (Mil. 82; 83;
Aul. 4, 9, 6; Truc. a. E.; Epid. a. E.), so muessen wohl die meisten Zuschauer
sich Stuehle mitgebracht oder sich auf den Boden gesetzt haben.
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Das Publikum war nichts weniger als vornehm. Allerdings zogen die besseren
Staende sich nicht von den allgemeinen Volkslustbarkeiten zurueck; die Vaeter
der Stadt scheinen sogar anstandshalber verpflichtet gewesen zu sein, sich bei
denselben zu zeigen. Aber wie es im Wesen eines Buergerfestes liegt, wurden zwar
Sklaven und wohl auch Auslaender ausgeschlossen, aber jedem Buerger mit Frau und
Kindern der Zutritt unentgeltlich verstattet ^8, und es kann darum die
Zuschauerschaft nicht viel anders gewesen sein, als wie man sie heutzutage bei
oeffentlichen Feuerwerken und Gratisvorstellungen sieht. Natuerlich ging es denn
auch nicht allzu ordentlich her: Kinder schrien, Frauen schwatzten und
kreischten, hier und da machte eine Dirne Anstalt, sich auf die Buehne zu
draengen; die Gerichtsdiener hatten an diesen Festtagen nichts weniger als
Feiertag und Gelegenheit genug hier einen Mantel abzupfaenden und da mit der
Rute zu wirken.
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^8 Frauen und Kinder scheinen zu allen Zeiten im roemischen Theater
zugelassen worden zu sein (Val. Man.. 6, 3, 12; Plut. Quaest. conv. 14; Cic.
har. resp. 12, 24; Vitr. 5, 3, 1; Suet. Aug. 44 usw.); aber Sklaven waren von
Rechts wegen ausgeschlossen (Cic, har. resp. 12, 26; Ritschl, Parerga, Bd. 1, S.
XIX, 223) und dasselbe muss wohl von den Fremden gelten, abgesehen natuerlich
von den Gaesten der Gemeinde, die unter oder neben den Senatoren Platz nahmen
(Varro 5, 155; Tust. 43, 5, 10; Suet. Aug. 44).
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Durch die Einfuehrung des griechischen Dramas steigerten sich wohl die
Anforderungen an das Buehnenpersonal und es scheint an faehigen Leuten kein
Oberfluss gewesen zu sein - ein Stueck des Naevius musste einmal in Ermangelung
von Schauspielern durch Dilettanten aufgefuehrt werden. Allein. in der Stellung
des Kuenstlers aenderte sich dadurch nichts; der Poet oder, wie er in dieser
Zeit genannt ward, der "Schreiber", der Schauspieler und der Komponist gehoerten
nach wie vor nicht bloss zu der an sich gering geachteten Klasse der
Lohnarbeiter, sondern wurden auch vor wie nach in der oeffentlichen Meinung auf
die markierteste Weise zurueckgesetzt und polizeilich misshandelt (l, 475).
Natuerlich hielten sich alle reputierlichen Leute von diesem Gewerbe fern - der
Direktor der Truppe (dominus gregis, factionis, auch choragus), in der Regel
zugleich der Hauptschauspieler, war meist ein Freigelassener, ihre Glieder in
der Regel seine Sklaven; die Komponisten, die uns genannt werden, sind saemtlich
Unfreie. Der Lohn war nicht bloss gering - ein Buehnendichterhonorar von 8000
Sesterzen (600 Taler) wird kurz nach dem Ende dieser Periode als ein
ungewoehnlich hohes bezeichnet -, sondern ward ueberdies von den festgebenden
Beamten nur gezahlt, wenn das Stueck nicht durchfiel. Mit der Bezahlung war
alles abgetan: von Dichterkonkurrenz und Ehrenpreisen, wie sie in Attika
vorkamen, war in Rom noch nicht die Rede - man scheint daselbst in dieser Zeit,


 


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