Römische Geschichte Book 5 by Theodor Mommsen
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bewohnten suedlichen Provinz sein Heer verdoppelt, hatte mit diesem, statt von
Norditalien aus ueber Rom Wache zu halten, die Alpen ueberschritten, eine neue
kimbrische Invasion im Beginn erstickt und binnen zwei Jahren (696, 697 58, 57)
die roemischen Waffen bis an den Rhein und den Kanal getragen. Solchen Tatsachen
gegenueber ging selbst der aristokratischen Taktik des Ignorierens und
Verkleinerns der Atem aus. Der oft als Zaertling Verhoehnte war jetzt der Abgott
der Armee, der gefeierte sieggekroente Held, dessen junge Lorbeeren die welken
des Pompeius ueberglaenzten und dem sogar der Senat die nach gluecklichen
Feldzuegen ueblichen Ehrenbezeigungen schon 697 (57) in reicherem Masse
zuerkannte, als sie je Pompeius zuteil geworden waren. Pompeius stand zu seinem
ehemaligen Adjutanten, genau wie nach den Gabinisch-Manilischen Gesetzen dieser
gegen ihn gestanden hatte. Jetzt war Caesar der Held des Tages und der Herr der
maechtigsten roemischen Armee, Pompeius ein ehemals beruehmter Exgeneral. Zwar
war es zwischen Schwiegervater und Schwiegersohn noch zu keiner Kollision
gekommen und das Verhaeltnis aeusserlich ungetruebt; aber jedes politische
Buendnis ist innerlich aufgeloest, wenn das Machtverhaeltnis der Beteiligten
sich wesentlich verschiebt. Wenn der Zank mit Clodius nur aergerlich war, so lag
in der veraenderten Stellung Caesars fuer Pompeius eine sehr ernste Gefahr:
ebenwie einst Caesar und dessen Verbuendete gegen ihn, so sah jetzt er sich
genoetigt, gegen Caesar einen militaerischen Rueckhalt zu suchen und, seine
stolze Amtlosigkeit beiseitelegend, aufzutreten als Bewerber um irgendein
ausserordentliches Amt, das ihn in den Stand setzte, dem Statthalter der beiden
Gallien mit gleicher und womoeglich mit ueberlegener Macht zur Seite zu bleiben.
Wie seine Lage, war auch seine Taktik genau die Caesars waehrend des
Mithradatischen Krieges. Um die Militaermacht des ueberlegenen, aber noch
entfernten Gegners durch die Erlangung eines aehnlichen Kommandos aufzuwiegen,
bedurfte Pompeius zunaechst der offiziellen Regierungsmaschine. Anderthalb Jahre
zuvor hatte diese unbedingt ihm zur Verfuegung gestanden. Die Machthaber
beherrschten den Senat damals sowohl durch die Komitien, die ihnen als den
Herren der Strasse unbedingt gehorchten, wie durch den von Caesar energisch
terrorisierten Senat; als Vertreter der Koalition in Rom und als deren
anerkanntes Haupt haette Pompeius vom Senat wie von der Buergerschaft ohne
Zweifel jeden Beschluss erlangt, den er wuenschte, selbst wenn er gegen Caesars
Interesse war. Allein durch den ungeschickten Handel mit Clodius hatte Pompeius
die Strassenherrschaft eingebuesst und konnte nicht daran denken, einen Antrag
zu seinen Gunsten bei der Volksgemeinde durchzusetzen. Nicht ganz so unguenstig
standen die Dinge fuer ihn im Senat; doch war es auch hier zweifelhaft, ob
Pompeius nach dieser langen und verhaengnisvollen Passivitaet die Zuegel der
Majoritaet noch fest genug in der Hand habe, um einen Beschluss, wie er ihn
brauchte, zu bewirken.
Auch die Stellung des Senats, oder vielmehr der Nobilitaet ueberhaupt, war
inzwischen eine andere geworden. Eben aus ihrer vollstaendigen Erniedrigung
schoepfte sie frische Kraefte. Es war bei der Koalition von 694 (60)
verschiedenes an den Tag gekommen, was fuer das Sonnenlicht noch keineswegs reif
war. Die Entfernung Catos und Ciceros, welche die oeffentliche Meinung, wie sehr
auch die Machthaber dabei sich zurueckhielten und sogar sich die Miene gaben,
sie zu beklagen, mit ungeirrtem Takt auf ihre wahren Urheber zurueckfuehrte, und
die Verschwaegerung zwischen Caesar und Pompeius erinnerten mit unerfreulicher
Deutlichkeit an monarchische Ausweisungsdekrete und Familienallianzen. Auch das
groessere Publikum, das den politischen Ereignissen ferner stand, ward
aufmerksam auf die immer bestimmter hervortretenden Grundlagen der kuenftigen
Monarchie. Von dem Augenblick an, wo dieses begriff, dass es Caesar nicht um
eine Modifikation der republikanischen Verfassung zu tun sei, sondern dass es
sich handle um Sein oder Nichtsein der Republik, werden unfehlbar eine Menge der
besten Maenner, die bisher sich zur Popularpartei gerechnet und in Caesar ihr
Haupt verehrt hatten, auf die entgegengesetzte Seite uebergetreten sein. Nicht
mehr in den Salons und den Landhaeusern des regierenden Adels allein wurden die
Reden von den "drei Dynasten", dem "dreikoepfigen Ungeheuer" vernommen. Caesars
konsularischen Reden horchte die Menge dichtgedraengt, ohne dass Zuruf oder
Beifall aus ihr erscholl; keine Hand regte sich zum Klatschen, wenn der
demokratische Konsul in das Theater trat. Wohl aber pfiff man, wo eines der
Werkzeuge der Machthaber oeffentlich sich sehen liess, und selbst gesetzte
Maenner klatschten, wenn ein Schauspieler eine antimonarchische Sentenz oder
eine Anspielung gegen Pompeius vorbrachte. Ja als Cicero ausgewiesen werden
sollte, legten eine grosse Zahl - angeblich zwanzigtausend - Buerger,
groesstenteils aus den Mittelklassen, nach dem Beispiel des Senats das
Trauergewand an. "Nichts ist jetzt populaerer", heisst es in einem Briefe aus
dieser Zeit, "als der Hass der Popularpartei." Die Machthaber liessen
Andeutungen fallen, dass durch solche Opposition leicht die Ritter ihre neuen
Sonderplaetze im Theater, der gemeine Mann sein Brotkorn einbuessen koenne; man
nahm darauf mit den Aeusserungen des Unwillens sich vielleicht etwas mehr in
acht, aber die Stimmung blieb die gleiche. Mit besserem Erfolg ward der Hebel
der materiellen Interessen angesetzt. Caesars Gold floss in Stroemen.
Scheinreiche mit zerruetteten Finanzen, einflussreiche, in Geldverlegenheiten
befangene Damen, verschuldete junge Adlige, bedraengte Kaufleute und Bankiers
gingen entweder selbst nach Gallien, um an der Quelle zu schoepfen, oder wandten
sich an Caesars hauptstaedtische Agenten; und nicht leicht ward ein aeusserlich
anstaendiger Mann - mit ganz verlorenem Gesindel mied Caesar sich einzulassen -
dort oder hier zurueckgewiesen. Dazu kamen die ungeheuren Bauten, die Caesar
fuer seine Rechnung in der Hauptstadt ausfuehren liess und bei denen eine Unzahl
von Menschen aller Staende vom Konsular bis zum Lasttraeger hinab Gelegenheit
fand zu verdienen, sowie die unermesslichen, fuer oeffentliche Lustbarkeiten
aufgewandten Summen. In beschraenkterem Masse tat Pompeius das gleiche; ihm
verdankte die Hauptstadt das erste steinerne Theater, und er feierte dessen
Einweihung mit einer nie zuvor gesehenen Pracht. Dass solche Spenden eine Menge
oppositionell Gesinnter, namentlich in der Hauptstadt, mit der neuen Ordnung der
Dinge bis zu einem gewissen Grade aussoehnten, versteht sich ebenso von selbst,
wie dass der Kern der Opposition diesem Korruptionssystem nicht erreichbar war.
Immer deutlicher kam es zu Tage, wie tief die bestehende Verfassung im Volke
Wurzel geschlagen hatte und wie wenig namentlich die dem unmittelbaren
Parteitreiben ferner stehenden Kreise, vor allem die Landstaedte, der Monarchie
geneigt oder auch nur bereit waren, sie ueber sich ergehen zu lassen. Haette Rom
eine Repraesentativverfassung gehabt, so wuerde die Unzufriedenheit der
Buergerschaft ihren natuerlichen Ausdruck in den Wahlen gefunden und, indem sie
sich aussprach, sich gesteigert haben; unter den bestehenden Verhaeltnissen
blieb den Verfassungstreuen nichts uebrig als dem Senat, der, herabgekommen wie
er war, doch immer noch als Vertreter und Verfechter der legitimen Republik
erschien, sich unterzuordnen. So kam es, dass der Senat, jetzt da er gestuerzt
worden war, ploetzlich eine weit ansehnlichere und weit ernstlicher getreue
Armee zu seiner Verfuegung fand, als da er in Macht und Glanz die Gracchen
stuerzte und, geschirmt durch Sullas Saebel, den Staat restaurierte. Die
Aristokratie empfand es; sie fing wieder an sich zu regen. Eben jetzt hatte
Marcus Cicero, nachdem er sich verpflichtet hatte, den Gehorsam im Senat sich
anzuschliessen und nicht bloss keine Opposition zu machen, sondern nach Kraeften
fuer die Machthaber zu wirken, von denselben die Erlaubnis zur Rueckkehr
erhalten. Obwohl Pompeius der Oligarchie hiermit nur beilaeufig eine Konzession
machte und vor allem dem Clodius einen Possen zu spielen, demnaechst ein durch
hinreichende Schlaege geschmeidigtes Werkzeug in dem redefertigen Konsular zu
erwerben bedacht war, so nahm man doch die Gelegenheit wahr, wie Ciceros
Verbannung eine Demonstration gegen den Senat gewesen war, so seine Rueckkehr zu
republikanischen Demonstrationen zu benutzen. In moeglichst feierlicher Weise,
uebrigens gegen die Clodianer durch die Bande des Titus Annius Milo geschuetzt,
brachten beide Konsuln nach vorgaengigem Senatsbeschluss einen Antrag an die
Buergerschaft, dem Konsular Cicero die Rueckkehr zu gestatten, und der Senat
rief saemtliche verfassungstreue Buerger auf, bei der Abstimmung nicht zu
fehlen. Wirklich versammelte sich am Tage der Abstimmung (4. August 697 57) in
Rom namentlich aus den Landstaedten eine ungewoehnliche Anzahl achtbarer
Maenner. Die Reise des Konsulars von Brundisium nach der Hauptstadt gab
Gelegenheit zu einer Reihe aehnlicher, nicht minder glaenzender Manifestationen
der oeffentlichen Meinung. Das neue Buendnis zwischen dem Senat und der
verfassungstreuen Buergerschaft ward bei dieser Gelegenheit gleichsam
oeffentlich bekannt gemacht und eine Art Revue ueber die letztere gehalten,
deren ueberraschend guenstiges Ergebnis nicht wenig dazu beitrug, den gesunkenen
Mut der Aristokratie wiederaufzurichten. Pompeius' Hilflosigkeit gegenueber
diesen trotzigen Demonstrationen sowie die unwuerdige und beinahe laecherliche
Stellung, in die er Clodius gegenueber geraten war, brachten ihn und die
Koalition um ihren Kredit; und die Fraktion des Senats, welche derselben anhing,
durch Pompeius' seltene Ungeschicklichkeit demoralisiert und ratlos sich selber
ueberlassen, konnte nicht verhindern, dass in dem Kollegium die republikanisch-
aristokratische Partei wieder voellig die Oberhand gewann. Das Spiel dieser
stand in der Tat damals - 697 (57) - fuer einen mutigen und geschickten Spieler
noch keineswegs verzweifelt. Sie hatte jetzt, was sie seit einem Jahrhundert
nicht gehabt, festen Rueckhalt in dem Volke; vertraute sie diesem und sich
selber, so konnte sie auf dem kuerzesten und ehrenvollsten Wege zum Ziel
gelangen. Warum nicht die Machthaber mit offenem Visier angreifen? Warum
kassierte nicht ein entschlossener und namhafter Mann an der Spitze des Senats
die ausserordentlichen Gewalten als verfassungswidrig und rief die saemtlichen
Republikaner Italiens gegen die Tyrannen und deren Anhang unter die Waffen?
Moeglich war es wohl, auf diesem Wege die Senatsherrschaft noch einmal zu
restaurieren. Allerdings spielten die Republikaner damit hohes Spiel; aber
vielleicht waere auch hier, wie so oft, der mutigste Entschluss zugleich der
kluegste gewesen. Nur freilich war die schlaffe Aristokratie dieser Zeit eines
solchen einfachen und mutigen Entschlusses kaum noch faehig. Aber es gab einen
anderen, vielleicht sichereren, auf jeden Fall der Art und Natur dieser
Verfassungsgetreuen angemesseneren Weg: sie konnten darauf hinarbeiten, die
beiden Machthaber zu entzweien und durch diese Entzweiung schliesslich selber
ans Ruder zu gelangen. Das Verhaeltnis der den Staat beherrschenden Maenner
hatte sich verschoben und gelockert, seit Caesar uebermaechtig neben Pompeius
sich gestellt und diesen genoetigt hatte, um eine neue Machtstellung zu werben;
es war wahrscheinlich, dass, wenn er dieselbe erlangte, es damit auf die eine
oder die andere Weise zwischen ihnen zum Bruch und zum Kampfe kam. Blieb in
diesem Pompeius allein, so war seine Niederlage kaum zweifelhaft, und die
Verfassungspartei fand in diesem Fall nach beendigtem Kampfe nur statt unter der
Zwei-, sich unter der Einherrschaft. Allein, wenn die Nobilitaet gegen Caesar
dasselbe Mittel wandte, durch das dieser seine bisherigen Siege erfochten hatte,
und mit dem schwaecheren Nebenbuhler in Buendnis trat, so blieb mit einem
Feldherrn wie Pompeius, mit einem Heere wie das der Verfassungstreuen war, der
Sieg wahrscheinlich diesen; nach dem Siege aber mit Pompeius fertig zu werden,
konnte, nach den Beweisen von politischer Unfaehigkeit, die derselbe zeither
gegeben, nicht als eine besonders schwierige Aufgabe erscheinen.
Die Dinge hatten sich dahin gewandt, eine Verstaendigung zwischen Pompeius
und der republikanischen Partei beiden nahezulegen; ob es zu einer solchen
Annaeherung kommen und wie ueberhaupt das voellig unklar gewordene Verhaeltnis
der beiden Machthaber und der Aristokratie gegeneinander zunaechst sich stellen
werde, musste sich entscheiden, als im Herbst 697 (57) Pompeius mit dem Antrag
an den Senat ging, ihn mit einer ausserordentlichen Amtsgewalt zu betrauen. Er
knuepfte wieder an an das, wodurch er elf Jahre zuvor seine Macht begruendet
hatte: an die Brotpreise in der Hauptstadt, die ebendamals wie vor dem
Gabinischen Gesetz eine drueckende Hoehe erreicht hatten. Ob sie durch besondere
Machinationen hinaufgetrieben worden waren, wie deren Clodius bald dem Pompeius,
bald dem Cicero und diese wieder jenem Schuld gaben, laesst sich nicht
entscheiden; die fortdauernde Piraterie, die Leere des oeffentlichen Schatzes
und die laessige und unordentliche Ueberwachung der Kornzufuhr durch die
Regierung reichten uebrigens auch ohne politischen Kornwucher an sich schon
vollkommen aus, um in einer fast lediglich auf ueberseeische Zufuhr angewiesenen
Grossstadt Brotteuerungen herbeizufuehren. Pompeius' Plan war, sich vom Senat
die Oberaufsicht ueber das Getreidewesen im ganzen Umfang des Roemischen Reiches
und zu diesem Endzwecke teils das unbeschraenkte Verfuegungsrecht ueber die
roemische Staatskasse, teils Heer und Flotte uebertragen zu lassen, sowie ein
Kommando, welches nicht bloss ueber das ganze Roemische Reich sich erstreckte,
sondern dem auch in jeder Provinz das des Statthalters wich - kurz, er
beabsichtigte, eine verbesserte Auflage des Gabinischen Gesetzes zu
veranstalten, woran sich sodann die Fuehrung des eben damals schwebenden
Aegyptischen Krieges ebenso von selbst angeschlossen haben wuerde wie die des
Mithradatischen an die Razzia gegen die Piraten. Wie sehr auch die Opposition
gegen die neuen Dynasten in den letzten Jahren Boden gewonnen hatte, es stand
dennoch, als diese Angelegenheit im September 697 (57) im Senat zur Verhandlung
kam, die Majoritaet desselben noch unter dem Bann des von Caesar erregten
Schreckens. Gehorsam nahm sie den Vorschlag im Prinzip an, und zwar auf Antrag
des Marcus Cicero, der hier den ersten Beweis der in der Verbannung gelernten
Fuegsamkeit geben sollte und gab. Allein bei der Feststellung der Modalitaeten
wurden von dem urspruenglichen Plane, den der Volkstribun Gaius Messius
vorlegte, doch sehr wesentliche Stuecke abgedungen. Pompeius erhielt weder freie
Verfuegung ueber das Aerar, noch eigene Legionen und Schiffe, noch auch eine der
der Statthalter uebergeordnete Gewalt, sondern man begnuegte sich, ihm zum Behuf
der Ordnung des hauptstaedtischen Verpflegungswesens ansehnliche Summen,
fuenfzehn Adjutanten und in allen Verpflegungsangelegenheiten volle
prokonsularische Gewalt im ganzen roemischen Gebiet auf die naechsten fuenf
Jahre zu bewilligen und dies Dekret von der Buergerschaft bestaetigen zu lassen.
Es waren sehr mannigfaltige Ursachen, welche diese, fast einer Ablehnung
gleichkommende Abaenderung des urspruenglichen Planes herbeifuehrten: die
Ruecksicht auf Caesar, dem in Gallien selbst seinen Kollegen nicht bloss neben-,
sondern ueberzuordnen eben die Furchtsamsten am meisten Bedenken tragen mussten;
die versteckte Opposition von Pompeius' Erbfeind und widerwilligem
Bundesgenossen Crassus, dem Pompeius selber zunaechst das Scheitern seines
Planes beimass oder beizumessen vorgab; die Antipathien der republikanischen
Opposition im Senat gegen jeden die Gewalt der Machthaber der Sache oder auch
nur dem Namen nach erweiternden Beschluss; endlich und zunaechst die eigene
Unfaehigkeit des Pompeius, der, selbst nachdem er hatte handeln muessen, es
nicht ueber sich gewinnen konnte, zum Handeln sich zu bekennen, sondern wie
immer seine wahre Absicht gleichsam im Inkognito durch seine Freunde vorfuehren
liess, selber aber in bekannter Bescheidenheit erklaerte, auch mit Geringerem
sich begnuegen zu wollen. Kein Wunder, dass man ihn beim Worte nahm und ihm das
Geringere gab. Pompeius war nichtsdestoweniger froh, wenigstens eine ernstliche
Taetigkeit und vor allen Dingen einen schicklichen Vorwand gefunden zu haben, um
die Hauptstadt zu verlassen; es gelang ihm auch, freilich nicht ohne dass die
Provinzen den Rueckschlag schwer empfanden, dieselbe mit reichlicher und
billiger Zufuhr zu versehen. Aber seinen eigentlichen Zweck hatte er verfehlt;
der Prokonsulartitel, den er berechtigt war in allen Provinzen zu fuehren, blieb
ein leerer Name, solange er nicht ueber eigene Truppen verfuegte. Darum liess er
bald darauf den zweiten Antrag an den Senat gelangen, dass derselbe ihm den
Auftrag erteilen moege, den vertriebenen Koenig von Aegypten, wenn noetig mit
Waffengewalt, in seine Heimat zurueckzufuehren. Allein je mehr es offenbar ward,
wie dringend er des Senats bedurfte, desto weniger nachgiebig und weniger
ruecksichtsvoll nahmen die Senatoren sein Anliegen auf. Zunaechst ward in den
Sibyllinischen Orakeln entdeckt, dass es gottlos sei, ein roemisches Heer nach
Aegypten zu senden; worauf der fromme Senat fast einstimmig beschloss, von der
bewaffneten Intervention abzustehen. Pompeius war bereits so gedemuetigt, dass
er auch ohne Heer die Sendung angenommen haben wuerde; allein in seiner
unverbesserlichen Hinterhaeltigkeit liess er auch dies nur durch seine Freunde
erklaeren und sprach und stimmte fuer die Absendung eines anderen Senators.
Natuerlich wies der Senat jenen Vorschlag zurueck, der ein dem Vaterlande so
kostbares Leben freventlich preisgab, und das schliessliche Ergebnis der
endlosen Verhandlungen war der Beschluss, ueberhaupt in Aegypten nicht zu
intervenieren (Januar 698 56).
Diese wiederholten Zurueckweisungen, die Pompeius im Senat erfuhr und, was
schlimmer war, hingehen lassen musste, ohne sie wettzumachen, galten natuerlich,
mochten sie kommen von welcher Seite sie wollten, dem grossen Publikum als
ebensoviele Siege der Republikaner und Niederlagen der Machthaber ueberhaupt;
die Flut der republikanischen Opposition war demgemaess im stetigen Steigen.
Schon die Wahlen fuer 698 (56) waren nur zum Teil im Sinne der Dynasten
ausgefallen: Caesars Kandidaten fuer die Praetur, Publius Vatinius und Gaius
Alfius, waren durchgegangen, dagegen zwei entschiedene Anhaenger der gestuerzten
Regierung, Gnaeus Lentulus Marcellinus und Gnaeus Domitius Calvinus, jener zum
Konsul, dieser zum Praetor gewaehlt worden. Fuer 699 (55) aber war als Bewerber
um das Konsulat gar Lucius Domitius Ahenobarbus aufgetreten, dessen Wahl bei
seinem Einfluss in der Hauptstadt und seinem kolossalen Vermoegen schwer zu
verhindern und von dem es hinreichend bekannt war, dass er sich nicht an
verdeckter Opposition werde genuegen lassen. Die Komitien also rebellierten; und
der Senat stimmte ein. Es ward feierlich von ihm geratschlagt ueber ein
Gutachten, das etruskische Wahrsager von anerkannter Weisheit ueber gewisse
Zeichen und Wunder auf Verlangen des Senats abgegeben hatten. Die himmlische
Offenbarung verkuendete, dass durch den Zwist der hoeheren Staende die ganze
Gewalt ueber Heer und Schatz auf einen Gebieter ueberzugehen und der Staat in
Unfreiheit zu geraten drohe - es schien, dass die Goetter zunaechst auf den
Antrag des Gaius Messius zielten. Bald stiegen die Republikaner vom Himmel auf
die Erde herab. Das Gesetz ueber das Gebiet von Capua und die uebrigen von
Caesar als Konsul erlassenen Gesetze waren von ihnen stets als nichtig
bezeichnet, und schon im Dezember 697 (57) im Senat geaeussert worden, dass es
erforderlich sei, sie wegen ihrer Formfehler zu kassieren. Am 6. April 698 (56)
stellte der Konsular Cicero im vollen Senat den Antrag, die Beratung ueber die
kampanische Ackerverteilung fuer den 15. Mai auf die Tagesordnung zu setzen. Es
war die foermliche Kriegserklaerung; und sie war um so bezeichnender, als sie
aus dem Munde eines jener Maenner kam, die nur dann ihre Farbe zeigen, wenn sie
meinen, es mit Sicherheit tun zu koennen. Offenbar hielt die Aristokratie den
Augenblick gekommen, um den Kampf nicht mit Pompeius gegen Caesar, sondern gegen
die Tyrannis ueberhaupt zu beginnen. Was weiter folgen werde, war leicht zu
sehen. Domitius hatte es kein Hehl, dass er als Konsul Caesars sofortige
Abberufung aus Gallien bei der Buergerschaft zu beantragen beabsichtige. Eine
aristokratische Restauration war im Werke; und mit dem Angriff auf die Kolonie
Capua warf die Nobilitaet den Machthabern den Handschuh hin.
Caesar, obwohl er ueber die hauptstaedtischen Ereignisse von Tag zu Tag
detaillierte Berichte empfing und, wenn die militaerischen Ruecksichten es
irgend erlaubten, sie von seiner Suedprovinz aus in moeglichster Naehe
verfolgte, hatte doch bisher sichtbar wenigstens nicht in dieselben
eingegriffen. Aber jetzt hatte man ihm so gut wie seinen Kollegen, ja ihm
vornehmlich, den Krieg erklaert, er musste handeln und handelte rasch. Eben
befand er sich in der Naehe; die Aristokratie hatte nicht einmal fuer gut
befunden, mit dem Bruche zu warten, bis er wieder ueber die Alpen
zurueckgegangen sein wuerde. Anfang April 698 (56) verliess Crassus die
Hauptstadt, um mit seinem maechtigeren Kollegen das Erforderliche zu verabreden;
er fand Caesar in Ravenna. Von da aus begaben beide sich nach Luca und hier traf
auch Pompeius mit ihnen zusammen, der bald nach Crassus (11. April), angeblich
um die Getreidesendungen aus Sardinien und Afrika zu betreiben, sich von Rom
entfernt hatte. Die namhaftesten Anhaenger der Machthaber, wie der Prokonsul des
diesseitigen Spaniens, Metellus Nepos, der Propraetor von Sardinien, Appius
Claudius, und viele andere, folgten ihnen nach; hundertundzwanzig Liktoren,
ueber zweihundert Senatoren zaehlte man auf dieser Konferenz, wo bereits, im
Gegensatz zu dem republikanischen, der neue monarchische Senat repraesentiert
war. In jeder Hinsicht stand das entscheidende Wort bei Caesar. Er benutzte es,
um die bestehende Gesamtherrschaft auf einer neuen Basis gleichmaessigerer
Machtverteilung wiederherzustellen und fester zu gruenden. Die militaerisch
bedeutendsten Statthalterschaften, die es neben der der beiden Gallien gab,
wurden den zwei Kollegen zugestanden: Pompeius die beider Spanien, Crassus die
von Syrien, welche Aemter ihnen durch Volksschluss auf fuenf Jahre (700-704 54-
50) gesichert und militaerisch wie finanziell angemessen ausgestattet werden
sollten. Dagegen bedang Caesar sich die Verlaengerung seines Kommandos, das mit
dem Jahre 700 (54) zu Ende lief, bis zum Schluss des Jahres 705 (49) aus, sowie
die Befugnis, seine Legionen auf zehn zu vermehren und die Uebernahme des Soldes
fuer die eigenmaechtig von ihm ausgehobenen Truppen auf die Staatskasse.
Pompeius und Crassus ward ferner fuer das naechste Jahr (699 55), bevor sie in
ihre Statthalterschaften abgingen, das zweite Konsulat zugesagt, waehrend Caesar
es sich offen hielt, gleich nach Beendigung seiner Statthalterschaft im Jahre
706 (48), wo das gesetzlich zwischen zwei Konsulaten erforderliche zehnjaehrige
Intervall fuer ihn verstrichen war, zum zweitenmal das hoechste Amt zu
verwalten. Den militaerischen Rueckhalt, dessen Pompeius und Crassus zur
Regulierung der hauptstaedtischen Verhaeltnisse um so mehr bedurften, als die
urspruenglich hierzu bestimmten Legionen Caesars jetzt aus dem Transalpinischen
Gallien nicht weggezogen werden konnten, fanden sie in den Legionen, die sie
fuer die spanischen und syrischen Armeen neu ausheben und erst, wenn es ihnen
selber angemessen schiene, von Italien aus an ihre verschiedenen
Bestimmungsplaetze abgehen lassen sollten. Die Hauptfragen waren damit erledigt;
die untergeordneten Dinge, wie die Festsetzung der gegen die hauptstaedtische
Opposition zu befolgenden Taktik, die Regulierung der Kandidaturen fuer die
naechsten Jahre und dergleichen mehr, hielten nicht lange auf. Die persoenlichen
Zwistigkeiten, die dem Vertraegnis im Wege standen, schlichtete der grosse
Meister der Vermittlung mit gewohnter Leichtigkeit und zwang die widerstrebenden
Elemente, sich miteinander zu behaben. Zwischen Pompeius und Crassus ward
aeusserlich wenigstens ein kollegialisches Einvernehmen wiederhergestellt. Sogar
Publius Clodius ward bestimmt, sich und seine Meute ruhig zu halten und Pompeius
nicht ferner zu belaestigen - keine der geringsten Wundertaten des maechtigen
Zauberers.
Dass diese ganze Schlichtung der schwebenden Fragen nicht aus einem
Kompromiss selbstaendiger und ebenbuertig rivalisierender Machthaber, sondern
lediglich aus dem guten Willen Caesars hervorging, zeigen die Verhaeltnisse.
Pompeius befand sich in Luca in der peinlichen Lage eines machtlosen
Fluechtlings, welcher kommt, bei seinem Gegner Hilfe zu erbitten. Mochte Caesar
ihn zurueckweisen und die Koalition als geloest erklaeren oder auch ihn
aufnehmen und den Bund fortbestehen lassen, wie er eben war - Pompeius war
sowieso politisch vernichtet. Wenn er in diesem Fall mit Caesar nicht brach, so
war er der machtlose Schutzbefohlene seines Verbuendeten. Wenn er dagegen mit
Caesar brach und, was nicht gerade wahrscheinlich war, noch jetzt eine Koalition
mit der Aristokratie zustande brachte, so war doch auch dieses notgedrungen und
im letzten Augenblick abgeschlossene Buendnis der Gegner so wenig furchtbar,
dass Caesar schwerlich, um dies abzuwenden, sich zu jenen Konzessionen
verstanden hat. Eine ernstliche Rivalitaet des Crassus Caesar gegenueber war
vollends unmoeglich. Es ist schwer zu sage., welche Motive Caesar bestimmten,
seine ueberlegene Stellung ohne Not aufzugeben und, was er seinem Nebenbuhler
selbst bei dem Abschluss des Bundes 694 (60) versagt und dieser seitdem, in der
offenbaren Absicht gegen Caesar geruestet zu sein, auf verschiedenen Wegen ohne,
ja gegen Caesars Willen vergeblich angestrebt hatte, das zweite Konsulat und die
militaerische Macht, jetzt freiwillig ihm einzuraeumen. Allerdings ward nicht
Pompeius allein an die Spitze eines Heeres gestellt, sondern auch sein alter
Feind und Caesars langjaehriger Verbuendeter Crassus; und unzweifelhaft erhielt
Crassus seine ansehnliche militaerische Stellung nur als Gegengewicht gegen
Pompeius' neue Macht. Allein nichtsdestoweniger verlor Caesar unendlich, indem
sein Rival fuer seine bisherige Machtlosigkeit ein bedeutendes Kommando
eintauschte. Es ist moeglich, dass Caesar sich seiner Soldaten noch nicht
hinreichend Herr fuehlte, um sie mit Zuversicht in den Krieg gegen die formellen
Autoritaeten des Landes zu fuehren, und darum ihm daran gelegen war, nicht jetzt
durch die Abberufung aus Gallien zum Buergerkrieg gedraengt zu werden; allein ob
es zum Buergerkriege kam oder nicht, stand augenblicklich weit mehr bei der
hauptstaedtischen Aristokratie als bei Pompeius, und es waere dies hoechstens
ein Grund fuer Caesar gewesen, nicht offen mit Pompeius zu brechen, um nicht
durch diesen Bruch die Opposition zu ermutigen, nicht aber ihm das zuzugestehen,
was er ihm zugestand. Rein persoenliche Motive mochten mitwirken; es kann sein,
dass Caesar sich erinnerte, einstmals in gleicher Machtlosigkeit Pompeius
gegenuebergestanden zu haben und nur durch dessen freilich mehr schwach- als
grossmuetiges Zuruecktreten vom Untergang gerettet worden zu sein; es ist
wahrscheinlich, dass Caesar sich scheute, das Herz seiner geliebten und ihren
Gemahl aufrichtig liebenden Tochter zu zerreissen - in seiner Seele war fuer
vieles Raum noch neben dem Staatsmann. Allein die entscheidende Ursache war
unzweifelhaft die Ruecksicht auf Gallien. Caesar betrachtete - anders als seine
Biographen - die Unterwerfung Galliens nicht als eine zur Gewinnung der Krone
ihm nuetzliche beilaeufige Unternehmung, sondern es hing ihm die aeusserliche
Sicherheit und die innere Reorganisation, mit einem Worte, die Zukunft des
Vaterlandes daran. Um diese Eroberung ungestoert vollenden zu koennen und nicht
gleich jetzt die Entwirrung der italischen Verhaeltnisse in die Hand nehmen zu
muessen, gab er unbedenklich seine Ueberlegenheit ueber seinen Rivalen daran und
gewaehrte Pompeius hinreichende Macht, um mit dem Senat und dessen Anhang
fertigzuwerden. Es war das ein arger politischer Fehler, wenn Caesar nichts
wollte, als moeglichst rasch Koenig von Rom werden; allein der Ehrgeiz des
seltenen Mannes beschraenkte sich nicht auf das niedrige Ziel einer Krone. Er
traute es sich zu, die beiden ungeheuren Arbeiten: die Ordnung der inneren
Verhaeltnisse Italiens und die Gewinnung und Sicherung eines neuen und frischen
Bodens fuer die italische Zivilisation, nebeneinander zu betreiben und zu
vollenden. Natuerlich kreuzten sich diese Aufgaben; seine gallischen Eroberungen
haben ihn auf seinem Wege zum Thron viel mehr noch gehemmt als gefoerdert. Es
trug ihm bittere Fruechte, dass er die italische Revolution, statt sie im Jahre
698 (56) zu erledigen, auf das Jahr 706 (48) hinausschob. Allein als Staatsmann
wie als Feldherr war Caesar ein ueberverwegener Spieler, der, sich selber
vertrauend wie seine Gegner verachtend, ihnen immer viel und mitunter ueber
alles Mass hinaus vorgab.
Es war nun also an der Aristokratie, ihren hohen Einsatz gutzumachen und
den Krieg so kuehn zu fuehren, wie sie kuehn ihn erklaert hatte. Allein es gibt
kein klaeglicheres Schauspiel, als wenn feige Menschen das Unglueck haben, einen
mutigen Entschluss zu fassen. Man hatte sich eben auf gar nichts vorgesehen.
Keinem schien es beigefallen zu sein, dass Caesar moeglicherweise sich zur Wehr
setzen, dass nun gar Pompeius und Crassus sich mit ihm aufs neue und enger als
je vereinigen wuerden. Das scheint unglaublich; man begreift es, wenn man die
Persoenlichkeiten ins Auge fasst, die damals die verfassungstreue Opposition im
Senate fuehrten. Cato war noch abwesend ^2; der einflussreichste Mann im Senat
war in dieser Zeit Marcus Bibulus, der Held des passiven Widerstandes, der
eigensinnigste und stumpfsinnigste aller Konsulare. Man hatte die Waffen
lediglich ergriffen, um sie zu strecken, sowie der Gegner nur an die Scheide
schlug; die blosse Kunde von den Konferenzen in Luca genuegte, um jeden Gedanken
einer ernstlichen Opposition niederzuschlagen und die Masse der Aengstlichen,
das heisst die ungeheure Majoritaet des Senats, wieder zu ihrer in
ungluecklicher Stunde verlassenen Untertanenpflicht zurueckzubringen. Von der
anberaumten Verhandlung zur Pruefung der Gueltigkeit der Julischen Gesetze war
nicht weiter die Rede; die von Caesar auf eigene Hand errichteten Legionen
wurden durch Beschluss des Senats auf die Staatskasse uebernommen; die Versuche,
bei der Regulierung der naechsten Konsularprovinzen Caesar beide Gallien oder
doch das eine derselben hinwegzudekretieren, wurden von der Majoritaet
abgewiesen (Ende Mai 698 56). So tat die Koerperschaft oeffentlich Busse. Im
geheimen kamen die einzelnen Herren, einer nach dem andern, toedlich erschrocken
ueber ihre eigene Verwegenheit, um ihren Frieden zu machen und unbedingten
Gehorsam zu geloben - keiner schneller als Marcus Cicero, der seine
Wortbruechigkeit zu spaet bereute und hinsichtlich seiner juengsten
Vergangenheit sich mit Ehrentiteln belegte, die durchaus mehr treffend als
schmeichelhaft waren ^3. Natuerlich liessen die Machthaber sich beschwichtigen;
man versagte keinem den Pardon, da keiner die Muehe lohnte, mit ihm eine
Ausnahme zu machen. Um zu erkennen, wie ploetzlich nach dem Bekanntwerden der
Beschluesse von Luca der Ton in den aristokratischen Kreisen umschlug, ist es
der Muehe wert, die kurz zuvor von Cicero ausgegangenen Broschueren mit der
Palinodie zu vergleichen, die er ausgehen liess, um seine Reue und seine guten
Vorsaetze oeffentlich zu konstatieren ^4.
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^2 Cato war noch nicht in Rom, als Cicero am 11. Maerz 698 (56) fuer
Sestius sprach (Sest. 28, 60) und als im Senat infolge der Beschluesse von Luca
ueber Caesars Legionen verhandelt ward (Plut. Caes. 21); erst bei den
Verhandlungen im Anfang 699 (55) finden wir ihn wieder taetig; und da er im
Winter reiste (Plus. Cato min 38), kehrte er also Ende 698 (56) nach Rom
zurueck. Er kann daher auch nicht, wie man missverstaendlich aus Asconius (p.
35, 53) gefolgert hat, im Februar 698 (56) verteidigt haben.
^3 Me asinum germanum fuisse (Art. 4, 5, 3).
^4 Diese Palinodie ist die noch vorhandene Rede ueber die den Konsuln des
Jahres 699 (55) anzuweisenden Provinzen. Sie ist Ausgang Mai 698 (56) gehalten;
die Gegenstuecke dazu sind die Reden fuer Sestius und gegen Vatinius und die
ueber das Gutachten der etruskischen Wahrsager aus den Monaten Maerz und April,
in denen das aristokratische Regime nach Kraeften verherrlicht und namentlich in
sehr kavalierem Ton behandelt wird. Man kann es nur billigen, dass Cicero, wie
er selbst gesteht (Att. 4, 5, 1), sogar vertrauten Freunden jenes Dokument
seines wiedergekehrten Gehorsams zu uebersenden sich schaemte.
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Wie es ihnen gefiel und gruendlicher als zuvor konnten also die Machthaber
die italischen Verhaeltnisse ordnen. Italien und die Hauptstadt erhielten
tatsaechlich eine, wenn auch nicht unter den Waffen versammelte Besatzung und
einen der Machthaber zum Kommandanten. Von den fuer Syrien und Spanien durch
Crassus und Pompeius ausgehobenen Truppen gingen zwar die ersteren nach dem
Osten ab; allein Pompeius liess die beiden spanischen Provinzen durch seine
Unterbefehlshaber mit der bisher dort stehenden Besatzung verwalten, waehrend er
die Offiziere und Soldaten der neu, dem Namen nach zum Abgang nach Spanien
ausgehobenen Legionen auf Urlaub entliess und selbst mit ihnen in Italien blieb.
Wohl steigerte sich der stille Widerstand der oeffentlichen Meinung, je
deutlicher und allgemeineres begriffen ward, dass die Machthaber daran
arbeiteten, mit der alten Verfassung ein Ende zu machen und in moeglichst
schonender Weise die bestehenden Verhaeltnisse der Regierung und Verwaltung in
die Formen der Monarchie zu fuegen; allein man gehorchte, weil man musste. Vor
allen Dingen wurden alle wichtigeren Angelegenheiten und namentlich alle das
Militaerwesen und die aeusseren Verhaeltnisse betreffenden, ohne den Senat
deswegen zu fragen, bald durch Volksbeschluss, bald durch das blosse Gutfinden
der Herrscher erledigt. Die in Luca vereinbarten Bestimmungen hinsichtlich des
Militaerkommandos von Gallien wurden durch Crassus und Pompeius, die Spanien und
Syrien betreffenden durch den Volkstribun Gaius Trebonius unmittelbar an die
Buergerschaft gebracht, auch sonst wichtigere Statthalterschaften haeufig durch
Volksschluss besetzt. Dass fuer die Machthaber es der Einwilligung der Behoerden
nicht beduerfe, um ihre Truppen beliebig zu vermehren, hatte Caesar bereits
hinreichend dargetan; ebensowenig trugen sie Bedenken, ihre Truppen sich
untereinander zu borgen, wie zum Beispiel Caesar von Pompeius fuer den
Gallischen, Crassus von Caesar fuer den Parthischen Krieg solche kollegialische
Unterstuetzung empfing. Die Transpadaner, denen nach der bestehenden Verfassung
nur das latinische Recht zustand, wurden von Caesar waehrend seiner Verwaltung
tatsaechlich als roemische Vollbuerger behandelt ^5. Wenn sonst die Einrichtung
neu erworbener Gebiete durch eine Senatskommission beschafft worden war, so
organisierte Caesar seine ausgedehnten gallischen Eroberungen durchaus nach
eigenem Ermessen und gruendete zum Beispiel ohne jede weitere Vollmacht
Buergerkolonien, namentlich Novum Comum (Como) mit fuenftausend Kolonisten. Piso
fuehrte den Thrakischen, Gabinius den Aegyptischen, Crassus den Parthischen
Krieg, ohne den Senat zu fragen, ja ohne auch nur, wie es herkoemmlich war, an
den Senat zu berichten; in aehnlicher Weise wurden Triumphe und andere
Ehrenbezeigungen bewilligt und vollzogen, ohne dass der Senat darum begruesst
ward. Offenbar liegt hierin nicht eine blosse Vernachlaessigung der Formen, die
um so weniger erklaerlich waere, als in den bei weitem meisten Faellen eine
Opposition des Senats durchaus nicht zu erwarten war. Vielmehr war es die
wohlberechnete Absicht, den Senat von dem militaerischen und dem Gebiet der
hoeheren Politik zu verdraengen und seine Teilnahme an der Verwaltung auf die
finanziellen Fragen und die inneren Angelegenheiten zu beschraenken; und auch
die Gegner erkannten dies wohl und protestierten, soweit sie konnten, gegen dies
Verfahren der Machthaber durch Senatsbeschluesse und Kriminalklagen. Waehrend
die Machthaber also den Senat in der Hauptsache beiseite schoben, bedienten sie
sich der minder gefaehrlichen Volksversammlungen auch ferner noch - es war
dafuer gesorgt, dass die Herren der Strasse denen des Staats dabei keine
Schwierigkeit mehr in den Weg legten; indes in vielen Faellen entledigte man
sich auch dieses leeren Schemens und gebrauchte unverhohlen autokratische
Formen.
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^5 Ueberliefert ist dies nicht. Allein dass Caesar auf den latinischen
Gemeinden, das heisst aus dem bei weitem groesseren Teil seiner Provinz
ueberhaupt keine Soldaten ausgehoben hat, ist an sich schon voellig unglaublich
und wird geradezu widerlegt dadurch, dass die Gegenpartei die von Caesar
ausgehobene Mannschaft geringschaetzig bezeichnet als "groesstenteils aus den
transpadanischen Kolonie* gebuertig" (Caes. civ. 3, 87); denn hier sind offenbar
die launischen Kolonien Strabos (Ascon. Pis. p. 3; Suet. Caes. 8) gemeint. Von
launischen Kohorten aber findet sich in Caesars gallischer Armee keine Spur;
vielmehr sind nach seinen ausdruecklichen Angaben alle von ihm im Cisalpinischen
Gallien ausgehobenen Rekruten den Legionen zu- oder in Legionen eingeteilt
worden. Es ist moeglich, dass Caesar mit der Aushebung die Schenkung des
Buergerrechts verband; aber wahrscheinlicher hielt er vielmehr in dieser
Angelegenheit den Standpunkt seiner Partei fest, welche den Transpadanern das
roemische Buergerrecht nicht so sehr zu verschaffen suchte, als vielmehr es
ansah, als ihnen schon gesetzlich zustehend. Nur so konnte sich das Geruecht
verbreiten, dass Caesar von sich aus bei den transpadanischen Gemeinden
roemische Munizipalverfassung eingefuehrt habe (Cic. Att. 5, 3, 2; ad fam. 8, 1
2). So erklaert es sich auch, warum Hirtius die transpadanischen Staedte als
"Kolonien roemischer Buerger" bezeichnet (Gall. 8, 24) und warum Caesar die von
ihm gegruendete Kolonie Comum als Buergerkolonie behandelte (Suet. Caes. 28;
Strab. 5, 1 p. 213; Plut. Caes. 29), waehrend die gemaessigte Partei der
Aristokratie ihr nur dasselbe Recht wie den uebrigen transpadanischen Gemeinden,
also das launische, zugestand, die Ultras sogar das den Ansiedlern erteilte
Stadtrecht ueberhaupt fuer nichtig erklaerten, also auch die an die Bekleidung
eines launischen Munizipalamtes geknuepften Privilegien den Comensern nicht
zugestanden (Cic. Att. 5, 11, 2; App. civ. 2, 26). Vgl. Hermes 16, 1880, S. 30.
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Der gedemuetigte Senat musste wohl oder uebel in seine Lage sich schicken.
Der Fuehrer der gehorsamen Majoritaet blieb Marcus Cicero. Er war brauchbar
wegen seines Advokatentalents, fuer alles Gruende oder doch Worte zu finden, und
es lag eine echt Caesarische Ironie darin, den Mann, mittels dessen vorzugsweise
die Aristokratie ihre Demonstrationen gegen die Machthaber aufgefuehrt hatte,
als Mundstueck des Servilismus zu verwenden. Darum erteilte man ihm Verzeihung
fuer sein kurzes Geluesten, wider den Stachel zu loecken, jedoch nicht ohne sich
vorher seiner Unterwuerfigkeit in jeder Weise versichert zu haben.
Gewissermassen um als Geisel fuer ihn zu haften, hatte sein Bruder einen
Offizierposten im gallischen Heere uebernehmen muessen; ihn selbst hatte
Pompeius genoetigt, eine Unterbefehlshaberstelle unter ihm anzunehmen, welche
eine Handhabe hergab, um ihn jeden Augenblick mit Manier zu verbannen. Clodius
war zwar angewiesen worden, ihn bis weiter in Ruhe zu lassen, aber Caesar liess
ebensowenig um Ciceros willen den Clodius fallen wie den Cicero um des Clodius
willen, und der grosse Vaterlandserretter wie der nicht minder grosse
Freiheitsmann machten im Hauptquartier von Samarobriva sich eine
Antichambrekonkurrenz, die gehoerig zu illustrieren es leider an einem
roemischen Aristophanes gebrach. Aber nicht bloss ward dieselbe Rute ueber
Ciceros Haupte schwebend erhalten, die ihn bereits einmal so schmerzlich
getroffen hatte; auch goldene Fesseln wurden ihm angelegt. Bei seinen bedenklich
verwickelten Finanzen waren ihm die zinsfreien Darlehen Caesars und die
Mitaufseherschaft ueber die ungeheure Summen in Umlauf setzenden Bauten
desselben in hohem Grade willkommen und manche unsterbliche Senatsrede erstickte
in dem Gedanken an den Geschaeftstraeger Caesars, der nach dem Schluss der
Sitzung ihm den Wechsel praesentieren moechte. Also gelobte er sich, "kuenftig
nicht mehr nach Recht und Ehre zu fragen, sondern um die Gunst der Machthaber
sich zu bemuehen" und "geschmeidig zu sein wie ein Ohrlaeppchen". Man brauchte
ihn denn, wozu er gut war: als Advokaten, wo es vielfach sein Los war, eben
seine bittersten Feinde auf hoeheren Befehl verteidigen zu muessen, und vor
allem im Senat, wo er fast regelmaessig den Dynasten als Organ diente und die
Antraege stellte, "denen andere wohl zustimmten, er aber selbst nicht"; ja als
anerkannter Fuehrer der Majoritaet der Gehorsamen erlangte er sogar eine gewisse
politische Bedeutung. In aehnlicher Weise wie mit Cicero verfuhr man mit den
uebrigen der Furcht, der Schmeichelei oder dem Golde zugaenglichen Mitgliedern
des regierenden Kollegiums, und es gelang, dasselbe im ganzen botmaessig zu
erhalten.
Allerdings blieb eine Fraktion von Gegnern, die wenigstens Farbe hielten
und weder zu schrecken noch zu gewinnen waren. Die Machthaber hatten sich
ueberzeugt, dass Ausnahmemassregeln, wie die gegen Cato und Cicero, der Sache
mehr schadeten als nuetzten und dass es ein minderes Uebel sei, die unbequeme
republikanische Opposition zu ertragen, als aus den Opponenten Maertyrer der
Republik zu machen. Darum liess man es geschehen, dass Cato zurueckkam (Ende 698
56) und von da an wieder im Senat und auf dem Markte, oft unter Lebensgefahr,
den Machthabern eine Opposition machte, die wohl ehrenwert, aber leider doch
auch zugleich laecherlich war. Man liess es geschehen, dass er es bei
Gelegenheit der Antraege des Trebonius auf dein Marktplatz wieder einmal bis zum
Handgemenge trieb und dass er im Senat den Antrag stellte, den Prokonsul Caesar
wegen seines treulosen Benehmens gegen die Usipeten und Tencterer diesen
Barbaren auszuliefern. Man nahm es hin, dass Marcus Favonius, Catos Sancho,
nachdem der Senat den Beschluss gefasst hatte, die Legionen Caesars auf die
Staatskasse zu uebernehmen, zur Tuer der Kurie sprang und die Gefahr des
Vaterlandes auf die Gasse hinausrief; dass derselbe in seiner skurrilen Art die
weisse Binde, die Pompeius um sein krankes Bein trug, ein deplaziertes Diadem
hiess; dass der Konsular Lentulus Marcellinus, da man ihm Beifall klatschte, der
Versammlung zurief, sich dieses Rechts, ihre Meinung zu aeussern, jetzt ja
fleissig zu bedienen, da es ihnen noch gestattet sei; dass der Volkstribun Gaius
Ateius Capito den Crassus bei seinem Abzug nach Syrien in allen Formen damaliger
Theologie oeffentlich den boesen Geistern ueberantwortete. Im ganzen waren dies
eitle Demonstrationen einer verbissenen Minoritaet: doch war die kleine Partei,
von der sie ausgingen, insofern von Bedeutung, als sie teils der im stillen
gaerenden republikanischen Opposition Nahrung und Losung gab, teils ab und zu
doch die Senatsmajoritaet, die ja im Grunde ganz dieselben Gesinnungen gegen die
Machthaber hegte, zu einem gegen diese gerichteten Beschluss fortriss. Denn auch
die Majoritaet fuehlte das Beduerfnis, wenigstens zuweilen und in
untergeordneten Dingen ihrem verhaltenen Groll Luft zu machen und namentlich,
nach der Weise der widerwillig Servilen, ihren Groll gegen die grossen Feinde
wenigstens an den kleinen auszulassen. Wo es nur anging, ward den Werkzeugen der
Machthaber ein leiser Fusstritt versetzt: so wurde Gabinius das erbetene
Dankfest verweigert (698 56), so Piso aus der Provinz abberufen, so vom Senat
Trauer angelegt, als der Volkstribun Gaius Cato die Wahlen fuer 699 (55) so
lange hinderte, bis der der Verfassungspartei angehoerige Konsul Marcellinus vom
Amt abgetreten war. Sogar Cicero, wie demuetig er immer vor den Machthabern sich
neigte, liess doch auch eine ebenso giftige wie geschmacklose Broschuere gegen
Caesars Schwiegervater ausgehen. Aber sowohl diese oppositionellen Velleitaeten
der Senatsmajoritaet wie der resultatlose Widerstand der Minoritaet zeigen nur
um so deutlicher, dass das Regiment, wie einst von der Buergerschaft auf den
Senat, so jetzt von diesem auf die Machthaber uebergegangen und der Senat schon
nicht viel mehr war als ein monarchischer, aber auch zur Absorbierung der
antimonarchischen Elemente benutzter Staatsrat. "Kein Mensch", klagten die
Anhaenger der gestuerzten Regierung, "gilt das mindeste ausser den dreien; die
Herrscher sind allmaechtig und sie sorgen dafuer, dass keiner darueber im
unklaren bleibe; der ganze Senat ist wie umgewandelt und gehorcht den Gebietern;
unsere Generation wird einen Umschwung der Dinge nicht erleben." Man lebte eben
nicht in der Republik, sondern in der Monarchie.
Aber wenn ueber die Lenkung des Staats von den Machthabern unumschraenkt
verfuegt ward, so blieb noch ein von dem eigentlichen Regiment gewissermassen
abgesondertes politisches Gebiet, das leichter zu verteidigen und schwerer zu
erobern war: das der ordentlichen Beamtenwahlen und das der
Geschworenengerichte. Dass die letzteren nicht unmittelbar unter die Politik
fallen, aber ueberall und vor allem in Rom von dem das Staatswesen
beherrschenden Geiste mitbeherrscht werden, ist von selber klar. Die Wahlen der
Beamten gehoerten allerdings von Rechts wegen zu dem eigentlichen Regiment des
Staates; allein da in dieser Zeit derselbe wesentlich durch ausserordentliche
Beamte oder auch ganz titellose Maenner verwaltet ward und selbst die hoechsten
ordentlichen Beamten, wenn sie zu der antimonarchischen Partei gehoerten, auf
die Staatsmaschine in irgend fuehlbarer Weise einzuwirken nicht vermochten, so
sanken die ordentlichen Beamten mehr und mehr herab zu Figuranten, wie sich denn
auch eben die oppositionellsten von ihnen geradezu und mit vollem Recht als
machtlose Nullen bezeichneten, ihre Wahlen also zu Demonstrationen. So konnte,
nachdem die Opposition von dem eigentlichen Schlachtfeld bereits gaenzlich
verdraengt war, dennoch die Fehde noch in den Wahlen und den Prozessen
fortgefuehrt werden. Die Machthaber sparten keine Muehe, um auch hier Sieger zu
bleiben. Hinsichtlich der Wahlen hatten sie bereits in Luca fuer die naechsten
Jahre die Kandidatenlisten untereinander festgestellt und liessen kein Mittel
unversucht, um die dort vereinbarten Kandidaten durchzubringen. Zunaechst zum
Zweck der Wahlagitation spendeten sie ihr Gold aus. Jaehrlich wurden aus Caesars
und Pompeius' Heeren eine grosse Anzahl Soldaten auf Urlaub entlassen, um an den
Abstimmungen in Rom teilzunehmen. Caesar pflegte selbst von Oberitalien aus in
moeglichster Naehe die Wahlbewegungen zu leiten und zu ueberwachen. Dennoch ward
der Zweck nur sehr unvollkommen erreicht. Fuer 699 (55) wurden zwar, dem Vertrag
von Luca entsprechend, Pompeius und Crassus zu Konsuln gewaehlt und der einzige
ausharrende Kandidat der Opposition, Lucius Domitius, beseitigt; allein schon
dies war nur durch offenbare Gewalt durchgesetzt worden, wobei Cato verwundet
ward und andere hoechst aergerliche Auftritte vorfielen. In den naechsten
Konsularwahlen fuer 700 (54) ward gar, allen Anstrengungen der Machthaber zum
Trotz, Domitius wirklich gewaehlt, und auch Cato siegte jetzt ob in der
Bewerbung um die Praetur, in der ihn das Jahr zuvor zum Aergernis der ganzen
Buergerschaft Caesars Klient Vatinius aus dem Felde geschlagen hatte. Bei den
Wahlen fuer 701 (53) gelang es der Opposition, unter andern Kandidaten auch die
der Machthaber so unwidersprechlich der aergerlichsten Wahlumtriebe zu
ueberweisen, dass diese, auf die der Skandal zurueckfiel, nicht anders konnten
als sie fallen lassen. Diese wiederholten und argen Niederlagen der Dynasten auf
dem Wahlschlachtfeld moegen zum Teil zurueckzufuehren sein auf die
Unregierlichkeit der eingerosteten Maschinerie, die unberechenbaren
Zufaelligkeiten des Wahlgeschaefts, die Gesinnungsopposition der Mittelklassen,
die mancherlei hier eingreifenden und die Parteistellung oft seltsam
durchkreuzenden Privatruecksichten; die Hauptursache aber liegt anderswo. Die
Wahlen waren in dieser Zeit wesentlich in der Gewalt der verschiedenen Klubs, in
die die Aristokratie sich gruppierte; das Bestechungswesen war von denselben im
umfassendsten Massstab und mit groesster Ordnung organisiert. Dieselbe
Aristokratie also, die im Senat vertreten war, beherrschte auch die Wahlen; aber
wenn sie im Senat grollend nachgab, wirkte und stimmte sie hier im geheimen und
vor jeder Rechenschaft sicher den Machthabern unbedingt entgegen. Dass durch das
strenge Strafgesetz gegen die klubbistischen Wahlumtriebe, das Crassus als
Konsul 699 (55) durch die Buergerschaft bestaetigen liess, der Einfluss der
Nobilitaet auf diesem Felde keineswegs gebrochen ward, versteht sich von selbst
und zeigen die Wahlen der naechsten Jahre.
Ebensogrosse Schwierigkeiten machten den Machthabern die
Geschworenengerichte. Bei ihrer dermaligen Zusammensetzung entschied in
denselben, neben dem auch hier einflussreichen Senatsadel, vorwiegend die
Mittelklasse. Die Festsetzung eines hochgegriffenen Geschworenenzensus durch ein
von Pompeius 699 (55) beantragtes Gesetz ist ein bemerkenswerter Beweis dafuer,
dass die Opposition gegen die Machthaber ihren Hauptsitz in dem eigentlichen
Mittelstand hatte und die hohe Finanz hier wie ueberall sich gefuegiger erwies
als dieser. Nichtsdestoweniger war der republikanischen Partei hier noch nicht
aller Boden entzogen und sie ward nicht muede, mit politischen Kriminalanklagen,
zwar nicht die Machthaber selbst, aber wohl deren hervorragende Werkzeuge zu
verfolgen. Dieser Prozesskrieg ward um so lebhafter gefuehrt, als dem Herkommen
gemaess das Anklagegeschaeft der senatorischen Jugend zukam und
begreiflicherweise unter diesen Juenglingen mehr als unter den aelteren
Standesgenossen noch republikanische Leidenschaft, frisches Talent und kecke
Angriffslust zu finden war. Allerdings waren die Gerichte nicht frei; wenn die
Machthaber Ernst machten, wagten sie so wenig wie der Senat den Gehorsam zu
verweigern. Keiner von den Gegnern wurde von der Opposition mit so grimmigem,
fast sprichwoertlich gewordenem Hasse verfolgt wie Vatinius, bei weitem der
verwegenste und unbedenklichste unter den engeren Anhaengern Caesars; aber sein
Herr befahl, und er ward in allen gegen ihn erhobenen Prozessen freigesprochen.
Indes Anklagen von Maennern, die so wie Gaius Licinius Calvus und Gaius Asinius
Pollio das Schwert der Dialektik und die Geissel des Spottes zu schwingen
verstanden, verfehlten ihr Ziel selbst dann nicht, wenn sie scheiterten; und
auch einzelne Erfolge blieben nicht aus. Meistens freilich wurden sie ueber
untergeordnete Individuen davongetragen, allein auch einer der hoechstgestellten
und verhasstesten Anhaenger der Dynasten, der Konsulat Gabinius, ward auf diesem
Wege gestuerzt. Allerdings vereinigte mit dem unversoehnlichen Hass der
Aristokratie, die ihm das Gesetz ueber die Fuehrung des Seeraeuberkrieges so
wenig vergab wie die wegwerfende Behandlung des Senats waehrend seiner syrischen
Statthalterschaft, sich gegen Gabinius die Wut der hohen Finanz, der gegenueber
er als Statthalter Syriens es gewagt hatte, die Interessen der Provinzialen zu
vertreten, und selbst der Groll des Crassus, dem er bei Uebergabe der Provinz
Weitlaeufigkeiten gemacht hatte. Sein einziger Schutz gegen alle diese Feinde
war Pompeius, und dieser hatte alle Ursache, seinen faehigsten, kecksten und
treuesten Adjutanten um jeden Preis zu verteidigen; aber hier wie ueberall
verstand er es nicht, seine Macht zu gebrauchen und seine Klienten so zu
vertreten, wie Caesar die seinigen vertrat: Ende 700 (54) fanden die
Geschworenen den Gabinius der Erpressungen schuldig und schickten ihn in die
Verbannung.
Im ganzen waren also auf dem Gebiete der Volkswahlen und der
Geschworenengerichte es die Machthaber, welche den kuerzeren zogen. Die
Faktoren, die darin herrschten, waren minder greifbar und darum schwerer zu
terrorisieren oder zu korrumpieren als die unmittelbaren Organe der Regierung
und Verwaltung. Die Gewalthaber stiessen hier, namentlich in den Volkswahlen,
auf die zaehe Kraft der geschlossenen und in Koterien gruppierten Oligarchie,
mit der man noch durchaus nicht fertig ist, wenn man ihr Regiment gestuerzt hat,
und die um so schwerer zu brechen ist, je verdeckter sie auftritt. Sie stiessen
hier ferner, namentlich in den Geschworenengerichten, auf den Widerwillen der
Mittelklassen gegen das neue, monarchische Regiment, den mit allen daraus
entspringenden Verlegenheiten sie ebensowenig zu beseitigen vermochten. Sie
erlitten auf beiden Gebieten eine Reihe von Niederlagen, von denen die Wahlsiege
der Opposition zwar nur den Wert von Demonstrationen hatten, da die Machthaber
die Mittel besassen und gebrauchten, um jeden missliebigen Beamten tatsaechlich
zu annullieren, die oppositionellen Kriminalverurteilungen aber in empfindlicher
Weise sie brauchbarer Gehilfen beraubten. Wie die Dinge standen, vermochten die
Machthaber die Volkswahlen und die Geschworenengerichte weder zu beseitigen noch
ausreichend zu beherrschen, und die Opposition, wie sehr sie auch hier sich
eingeengt fand, behauptete bis zu einem gewissen Grade doch den Kampfplatz.
Noch schwieriger aber erwies es sich, der Opposition auf einem Felde zu
begegnen, dem sie immer eifriger sich zuwandte, je mehr sie aus der
unmittelbaren politischen Taetigkeit herausgedraengt ward. Es war dies die
Literatur. Schon die gerichtliche Opposition war zugleich, ja, vor allem eine
literarische, da die Reden regelmaessig veroeffentlicht wurden und als
politische Flugschriften dienten. Rascher und schaerfer noch trafen die Pfeile
der Poesie. Die lebhafte hocharistokratische Jugend, noch energischer vielleicht
der gebildete Mittelstand in den italischen Landstaedten, fuehrten den
Pamphleten- und Epigrammenkrieg mit Eifer und Erfolg. Nebeneinander fochten auf
diesem Felde der vornehme Senatorensohn Gaius Licinius Calvus (672-706 82-48),
der als Redner und Pamphletist ebenso wie als gewandter Dichter gefuerchtet war,
und die Munizipalen von Cremona und Verona, Marcus Furius Bibaculus (652-691
102-63) und Quintus Valerius Catullus (667 bis ca. 700 87-54), deren elegante
und beissende Epigramme pfeilschnell durch Italien flogen und sicher ihr Ziel
trafen. Durchaus herrscht in der Literatur dieser Jahre der oppositionelle Ton.
Sie ist voll von grimmigem Hohn gegen den "grossen Caesar", "den einzigen
Feldherrn", gegen den liebevollen Schwiegervater und Schwiegersohn, welche den
ganzen Erdkreis zugrunde richten, um ihren verlotterten Guenstlingen Gelegenheit
zu geben, die Spolien der langhaarigen Kelten durch die Strassen Roms zu
paradieren, mit der Beute der fernsten Insel des Westens koenigliche Schmaeuse
auszurichten und als goldregnende Konkurrenten die ehrlichen Jungen daheim bei
ihren Maedchen auszustechen. Es ist in den Catullischen Gedichten ^6 und den
sonstigen Truemmern der Literatur dieser Zeit etwas von jener Genialitaet des
persoenlich-politischen Hasses, von jener in rasender Lust oder ernster
Verzweiflung ueberschaeumenden republikanischen Agonie, wie sie in maechtigerer
Weise hervortreten in Aristophanes und Demosthenes. Wenigstens der einsichtigste
der drei Herrscher erkannte es wohl, dass es ebenso unmoeglich war, diese
Opposition zu verachten wie durch Machtbefehl sie zu unterdruecken. Soweit er
konnte, versuchte Caesar vielmehr die namhaftesten Schriftsteller persoenlich zu
gewinnen. Schon Cicero hatte die ruecksichtsvolle Behandlung, die er
vorzugsweise von Caesar erfuhr, zum guten Teil seinem literarischen Ruf zu
danken; aber der Statthalter Galliens verschmaehte es nicht, selbst mit jenem
Catullus durch Vermittlung seines in Verona ihm persoenlich bekannt gewordenen
Vaters einen Spezialfrieden zu schliessen; der junge Dichter, der den maechtigen
General eben mit den bittersten und persoenlichsten Sarkasmen ueberschuettet
hatte, ward von demselben mit der schmeichelhaftesten Auszeichnung behandelt. Ja
Caesar war genialisch genug, um seinen literarischen Gegnern auf ihr eigenes
Gebiet zu folgen und als indirekte Abwehr vielfaeltiger Angriffe einen
ausfuehrlichen Gesamtbericht ueber die gallischen Kriege zu veroeffentlichen,
welcher die Notwendigkeit und Verfassungsmaessigkeit seiner Kriegfuehrung mit
gluecklich angenommener Naivitaet vor dem Publikum entwickelte. Allein poetisch
und schoepferisch ist nun einmal unbedingt und ausschliesslich die Freiheit;
sie, und sie allein, vermag es, noch in der elendesten Karikatur, noch mit ihrem
letzten Atemzug frische Naturen zu begeistern. Alle tuechtigen Elemente der
Literatur waren und blieben antimonarchisch, und wenn Caesar selbst sich auf
dieses Gebiet wagen durfte ohne zu scheitern, so war der Grund doch nur, dass er
selbst sogar jetzt noch den grossartigen Traum eines freien Gemeinwesens im
Sinne trug, den er freilich weder auf seine Gegner noch auf seine Anhaenger zu
uebertragen vermochte. Die praktische Politik ward nicht unbedingter von den
Machthabern beherrscht als die Literatur von den Republikanern ^7.
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^6 Die uns aufbehaltene Sammlung ist voll von Beziehungen auf die
Ereignisse der Jahre 699 (55) und 700 (54) und ward ohne Zweifel in dem
letzteren bekannt gemacht; der juengste Vorfall, dessen sie gedenkt, ist der
Prozess des Vatinius (August 700 54). Hieronymus' Angabe, dass Catullus 697/98
(57/56) gestorben, braucht also nur um wenige Jahre verschoben zu sein. Daraus,
dass Vatinius bei "seinem Konsulat sich verschwoert", hat man mit Unrecht
geschlossen, dass die Sammlung erst nach Vatinius' Konsulat (707 47) erschienen
ist; es folgt daraus nur, dass Vatinius, als sie erschien, schon darauf rechnen
durfte, in einem bestimmten Jahre Konsul zu werden, wozu er bereits 700 (54)
alle Ursache hatte; denn sicher stand sein Name mit auf der in Luca vereinbarten
Kandidatenliste (Cic. Art. 4, 8 b, 2).
^7 Das folgende Gedicht Catulls (29) ist im Jahre 699 (53) oder 700 (54),
nach Caesars britannischer Expedition und vor dem Tode der Julia, geschrieben.
Wer kann es ansehn, wer vermag es auszustehn,
Wer nicht ein Bock, ein Spieler oder Schlemmer ist,
Dass jetzt Mamurra sein nennt das, was einst besass
Der Langhaarkelten und der fernen Briten Land?
Du Schlappschwanz Romulus, das siehst und gibst du zu?
Der also soll in Uebermut und salbenschwer ,
Als suesser Schnabelierer, als Adonis nun
Hier ziehn in aller unsrer Maedchen Zimmer ein?
Du Schlappschwanz Romulus, das siehst und gibst du zu?
Ein Schlemmer bist du, bist ein Spieler, bist ein Bock!
Drum also uebersetztest, einziger General,
Zum fernstentlegnen Eiland du des Okzidents,
Damit hier euer ausgedienter Zeitvertreib
Zwei Millionen koenne oder drei vertun?
Was heisst verkehrt freigebig sein, wenn dieses nicht?
Hat nicht genug schon er verdorben und verprasst?
Zuerst verlottert ward das vaeterliche Gut,
Sodann des Pontus Beute, dann Iberiens,
Davon des Tajo goldbeschwerte Welle weiss.
Den fuerchtet, ihr Britanner; Kelten, fuerchtet den!
Was heget ihr den Lumpen, welcher gar nichts als
Ein fettes Erbe durch die Gurgel jagen kann?
Drum also ruiniertet ihr der Erde Kreis,
Ihr liebevollen Schwiegervater-Schwiegersohn?
Mamurra aus Formiae, Caesars Guenstling und eine Zeitlang waehrend der
gallischen Kriege Offizier in dessen Heer, war, vermutlich kurz vor Abfassung
dieses Gedichts, nach der Hauptstadt zurueckgekehrt und wahrscheinlich damals
beschaeftigt mit dem Bau seines vielbesprochenen, mit verschwenderischer Pracht
ausgestatteten Marmorpalastes auf dem Caelischen Berge. Die iberische Beute wird
sich auf Caesars Statthalterschaft des Jenseitigen Spanien beziehen und Mamurra
schon damals, wie sicher spaeter in Gallien, in seinem Hauptquartier sich
befunden haben; das pontische geht vermutlich auf Pompeius' Krieg gegen
Mithradates, da zumal. nach der Andeutung des Dichters nicht bloss Caesar den
Mamurra bereichert hat.
Unschuldiger als diese giftige, von Caesar bitter empfundene Invektive
(Suet. Caes. 73) ist ein anderes, ungefaehr gleichzeitiges Gedicht desselben
Poeten (11), das hier auch stehen mag, weil es mit seiner pathetischen
Einleitung zu einer nichts weniger als pathetischen Kommission den Generalstab
der neuen Machthaber, die aus der Spelunke ploetzlich ins Hauptquartier
avancierten Gabinius, Antonius und wie sie weiter heissen, sehr artig
persifliert. Man erinnere sich, dass es in einer Zeit geschrieben ward, wo
Caesar am Rhein und an der Themse kaempfte und wo die Expeditionen des Crassus
nach Parthien, des Gabinius nach Aegypten vorbereitet wurden. Der Dichter,
gleichsam auch von einem der Machthaber einen der vakanten Posten erhoffend,
gibt zweien seiner Klienten die letzten Auftraege vor der Abreise:
Furius und Aurelius, Adjutanten
Ihr Catulls, mag ziehn er an Indiens Ende,
Wo des Ostmeers brandende Welle weithin
Hallend den Strand schlaegt,
Oder nach Hyrkanien und Arabien,
In der pfeilfroh'n Parther Gebiet und Saker
Oder wo den Spiegel des Meers der siebenfaeltige Nil faerbt;
Oder fuehrt sein Weg ihn die Alpen ueber,
Wo den Malstein setzte der grosse Caesar,
Wo der Rhein fliesst und an dem Erdrand hausen
Wilde Britanner -
Ihr, bereit, all das mit Catullus, was ihm
Goetterratsschluss davon bestimmt, zu teilen,
Meinem Schatz noch bringet zuvor die kurze
Leidige Botschaft!
Mag sie stehn und gehen mit ihren Maennern,
Welche sie dreihundert zugleich umarmt haelt,
Keinem treulieb, aber zu jeder Stunde
Jedem zu Willen.
Nicht wie sonst nachblickte sie meiner Liebe,
Die geknickt mutwillig sie, gleich dem Veilchen,
Das entlang am Saume des Ackers wandelnd
Streifte die Pflugschar.
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Es ward noetig, gegen diese zwar machtlose, aber immer laestiger und
dreister werdende Opposition mit Ernst einzuschreiten. Den Ausschlag gab, wie es
scheint, die Verurteilung des Gabinius (Ende 700 54). Die Herrscher kamen
ueberein, eine wenn auch nur zeitweilige Diktatur eintreten zu lassen und
mittels dieser neue Zwangsmassregeln namentlich hinsichtlich der Wahlen und der
Geschworenengerichte durchzusetzen. Als derjenige, dem zunaechst die Regierung
Roms und Italiens oblag, uebernahm die Ausfuehrung dieses Beschlusses Pompeius;
sie trug denn auch den Stempel der ihm eigenen Schwerfaelligkeit im
Entschliessen und im Handeln und seiner wunderlichen Unfaehigkeit, selbst da, wo
er befehlen wollte und konnte, mit der Sprache herauszugehen. Bereits Ausgang
700 (54) ward in Andeutungen und nicht durch Pompeius selbst die Forderung der
Diktatur im Senat vorgebracht. Als ostensibler Grund diente die fortwaehrende
Klub- und Bandenwirtschaft in der Hauptstadt, die durch Bestechungen und
Gewalttaetigkeiten allerdings auf die Wahlen wie auf die Geschworenengerichte
den verderblichsten Druck ausuebte und den Krawall daselbst in Permanenz hielt;
man muss es zugeben, dass sie es den Machthabern leichtmachte, ihre
Ausnahmemassregeln zu rechtfertigen. Allein begreiflicherweise scheute sogar die
servile Majoritaet davor zurueck, das zu bewilligen, was der kuenftige Diktator
selbst sich zu scheuen schien offen zu begehren. Als dann die beispiellose
Agitation fuer die Wahlen zum Konsulat fuer 701 (53) die aergerlichsten
Auftritte herbeifuehrte, die Wahlen ein volles Jahr ueber die festgesetzte Zeit
sich verschleppten und erst nach siebenmonatlichem Interregnum im Juli 701 (53)
stattfanden, fand Pompeius darin den erwuenschten Anlass als das einzige Mittel,
den Knoten wo nicht zu loesen, doch zu zerhauen, dem Senat jetzt bestimmt die
Diktatur zu bezeichnen; allein das entscheidende Befehlswort ward immer noch
nicht gesprochen. Vielleicht waere es noch lange ungesprochen geblieben, wenn
nicht bei den Konsularwahlen fuer 702 (52) gegen die Kandidaten der Machthaber
Quintus Metellus Scipio und Publius Plautius Hypsaeus, beide dem Pompeius
persoenlich nahestehende und durchaus ergebene Maenner, der verwegenste
Parteigaenger der republikanischen Opposition, Titus Annius Milo, als
Gegenkandidat in die Schranken getreten waere. Milo, ausgestattet mit physischem
Mut, mit einem gewissen Talent zur Intrige und zum Schuldenmachen und vor allem
mit reichlich angeborener und sorgfaeltig ausgebildeter Dreistigkeit, hatte
unter den politischen Industrierittern jener Tage sich einen Namen gemacht und
war in seinem Handwerk naechst Clodius der renommierteste Mann, natuerlich also
auch mit diesem in toedlichster Konkurrenzfeindschaft. Da dieser Achill der
Strasse von den Machthabern acquiriert worden war und mit ihrer Zulassung wieder
den Ultrademokraten spielte, so ward der Hektor der Strasse selbstverstaendlich
Aristokrat, und die republikanische Opposition, die jetzt mit Catilina selbst
Buendnis geschlossen haben wuerde, wenn er sich ihr angetragen haette, erkannte
Milo bereitwillig an als ihren rechtmaessigen Vorfechter in allen Krawallen. In
der Tat waren die wenigen Erfolge, die sie auf diesem Schlachtfelde davon trug,
das Werk Milos und seiner wohlgeschulten Fechterbande. So unterstuetzten denn
hinwiederum Cato und die Seinigen Milos Bewerbung um das Konsulat; selbst Cicero
konnte nicht umhin, seines Feindes Feind, seinen langjaehrigen Beschuetzer, zu
empfehlen; und da Milo selbst weder Geld noch Gewalt sparte, um seine Wahl
durchzusetzen, so schien dieselbe gesichert. Fuer die Machthaber waere sie nicht
bloss eine neue empfindliche Niederlage gewesen, sondern auch eine wirkliche
Gefahr; denn es war vorauszusehen, dass der verwegene Parteigaenger sich nicht
so leicht wie Domitius und andere Maenner der anstaendigen Opposition als Konsul
werde annullieren lassen. Da begab es sich, dass zufaellig unweit der
Hauptstadt, auf der Appischen Strasse, Achill und Hektor aufeinandertrafen und
zwischen den beiderseitigen Banden eine Rauferei entstand, in welcher Clodius
selbst einen Saebelhieb in die Schulter erhielt und genoetigt ward, in ein
benachbartes Haus sich zu fluechten. Es war dies ohne Auftrag Milos geschehen;
da die Sache aber so weit gekommen war und der Sturm nun doch einmal bestanden
werden musste, so schien das ganze Verbrechen Milo wuenschenswerter und selbst
minder gefaehrlich als das halbe: er befahl seinen Leuten, den Clodius aus
seinem Versteck hervorzuziehen und ihn niederzumachen (13. Januar 702 52). Die
Strassenfuehrer von der Partei der Machthaber, die Volkstribune Titus Munatius
Plancus, Quintus Pompeius Rufus und Gaius Sallustius Crispus, sahen in diesem
Vorfall einen passenden Anlass, um im Interesse ihrer Herren Milos Kandidatur zu
vereiteln und Pompeius' Diktatur durchzusetzen. Die Hefe des Poebels, namentlich
die Freigelassenen und Sklaven, hatten mit Clodius ihren Patron und kuenftigen
Befreier eingebuesst: die erforderliche Aufregung war also leicht bewirkt.
Nachdem der blutige Leichnam auf der Rednerbuehne des Marktes in Parade
ausgestellt und die dazu gehoerigen Reden gehalten worden waren, ging der
Krawall los. Zum Scheiterhaufen fuer den grossen Befreier ward der Sitz der
perfiden Aristokratie bestimmt: die Rotte trug den Koerper in das Rathaus und
zuendete das Gebaeude an. Hierauf zog der Schwarm vor Milos Haus und hielt
dasselbe belagert, bis dessen Bande die Angreifer mit Pfeilschuessen vertrieb.
Weiter ging es vor das Haus des Pompeius und seiner Konsularkandidaten, von
denen jener als Diktator, diese als Konsuln begruesst wurden, und von da vor das
des Zwischenkoenigs Marcus Lepidus, dem die Leitung der Konsulwahlen oblag. Da
dieser pflichtmaessig sich weigerte, dieselben, wie die bruellenden Haufen es
forderten, sofort zu veranstalten, so ward auch er fuenf Tage lang in seiner
Wohnung belagert gehalten.
Aber die Unternehmer dieser skandaloesen Auftritte hatten ihre Rolle
ueberspielt. Allerdings war auch ihr Herr und Meister entschlossen, diesen
guenstigen Zwischenfall zu benutzen, um nicht bloss Milo zu beseitigen, sondern
auch die Diktatur zu ergreifen; allein er wollte sie nicht von einem Haufen
Knuettelmaenner empfangen, sondern vom Senat. Pompeius zog Truppen heran, um die
in der Hauptstadt herrschende und in der Tat aller Welt unertraeglich gewordene
Anarchie niederzuschlagen; zugleich befahl er jetzt, was er bisher erbeten, und
der Senat gab nach. Es war nur ein nichtiger Winkelzug, dass auf Vorschlag von
Cato und Bibulus der Prokonsul Pompeius unter Belassung seiner bisherigen Aemter
statt zum Diktator zum "Konsul ohne Kollegen" ernannt ward (25. des Schaltmonats
^8 702 52) - ein Winkelzug, welcher eine mit zwiefachem inneren Widerspruch
behaftete ^9 Benennung zuliess, um nur die einfach sachbezeichnende zu
vermeiden, und der lebhaft erinnert an den weisen Beschluss des verschollenen
Junkertums, den Plebejern nicht das Konsulat, sondern nur die konsularische
Gewalt einzuraeumen.
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^8 In diesem Jahr folgte auf den Januar mit 29 und den Februar mit 23 Tagen
der Schaltmonat mit 28 und sodann der Maerz.
^9 Consul heisst Kollege (I, 260) und ein Konsul, der zugleich Prokonsul
ist, ist zugleich wirklicher und stellvertretender Konsul.
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Also im legalen Besitz der Vollmacht, ging Pompeius an das Werk und schritt
nachdruecklich vor gegen die in den Klubs und den Geschworenengerichten
maechtige republikanische Partei. Die bestehenden Wahlvorschriften wurden durch
ein besonderes Gesetz wiederholt eingeschaerft und durch ein anderes gegen die
Wahlumtriebe, das fuer alle seit 684 (70) begangenen Vergehen dieser Art
rueckwirkende Kraft erhielt, die bisher darauf gesetzten Strafen gesteigert.
Wichtiger noch war die Verfuegung, dass die Statthalterschaften, also die bei
weitem bedeutendere und besonders die weit eintraeglichere Haelfte der
Amtstaetigkeit, an die Konsuln und Praetoren nicht sofort bei dem Ruecktritt vom
Konsulat oder der Praetur, sondern erst nach Ablauf von weiteren fuenf Jahren
vergeben werden sollten, welche Ordnung selbstverstaendlich erst nach vier
Jahren ins Leben treten konnte und daher fuer die naechste Zeit die Besetzung
der Statthalterschaften wesentlich von den zur Regulierung dieses Interim zu
erlassenden Senatsbeschluessen, also tatsaechlich von der augenblicklich den
Senat beherrschenden Person oder Fraktion abhaengig machte. Die
Geschworenenkommissionen blieben zwar bestehen, aber dem Rekusationsrecht wurden
Grenzen gesetzt und, was vielleicht noch wichtiger war, die Redefreiheit in den
Gerichten aufgehoben, indem sowohl die Zahl der Advokaten als die jedem
zugemessene Sprechzeit durch Maximalsaetze beschraenkt und die eingerissene
Unsitte: neben den Tat- auch noch Charakterzeugen oder sogenannte "Lobredner"
zugunsten des Angeklagten beizubringen, untersagt ward. Der gehorsame Senat
dekretierte ferner auf Pompeius' Wink, dass durch den Raufhandel auf der
Appischen Strasse das Vaterland in Gefahr geraten sei; demnach wurde fuer alle
mit demselben zusammenhaengenden Verbrechen durch ein Ausnahmegesetz eine
Spezialkommission bestellt und deren Mitglieder geradezu von Pompeius ernannt.
Es ward auch ein Versuch gemacht, dem zensorischen Amt wieder eine ernstliche
Bedeutung zu verschaffen und durch dasselbe die tief zerruettete Buergerschaft
von dem schlimmsten Gesindel zu saeubern.
Alle diese Massregeln erfolgten unter dem Drucke des Saebels. Infolge der
Erklaerung des Senats, dass das Vaterland gefaehrdet sei, rief Pompeius in ganz
Italien die dienstpflichtige Mannschaft unter die Waffen und nahm sie fuer alle
Faelle in Eid und Pflicht; vorlaeufig ward eine ausreichende und zuverlaessige
Truppe auf das Kapitol gelegt; bei jeder oppositionellen Regung drohte Pompeius
mit bewaffnetem Einschreiten und stellte waehrend der Prozessverhandlungen ueber
die Ermordung des Clodius allem Herkommen zuwider auf der Gerichtsstaette selbst
Wache auf.
Der Plan zur Wiederbelebung der Zensur scheiterte daran, dass unter der
servilen Senatsmajoritaet niemand sittlichen Mut und Autoritaet genug besass, um
sich um ein solches Amt auch nur zu bewerben. Dagegen ward Milo von den
Geschworenen verurteilt (8. April 702 52), Catos Bewerbung um das Konsulat fuer
703 (51) vereitelt. Die Reden- und Pamphletenopposition erhielt durch die neue
Prozessordnung einen Schlag, von dem sie sich nicht wieder erholt hat; die
gefuerchtete gerichtliche Beredsamkeit ward damit von dem politischen Gebiet
verdraengt und trug fortan die Zuegel der Monarchie. Verschwunden war die
Opposition natuerlich weder aus den Gemuetern der grossen Majoritaet der Nation
noch auch nur voellig aus dem oeffentlichen Leben - dazu haette man die
Volkswahlen, die Geschworenengerichte und die Literatur nicht bloss
beschraenken, sondern vernichten muessen. Ja eben bei diesen Vorgaengen selbst
tat Pompeius durch seine Ungeschicklichkeit und Verkehrtheit wieder dazu, dass
den Republikanern selbst unter seiner Diktatur einzelne, fuer ihn empfindliche
Triumphe zuteil wurden. Die Tendenzmassregeln, die die Herrscher zur Befestigung
ihrer Macht ergriffen, wurden natuerlicherweise offiziell als im Interesse der
oeffentlichen Ruhe und Ordnung getroffene Verfuegungen charakterisiert und jeder
Buerger, der die Anarchie nicht wollte, als mit denselben wesentlich
einverstanden bezeichnet. Mit dieser durchsichtigen Fiktion trieb es Pompeius
aber so weit, dass er in die Spezialkommission zur Untersuchung des letzten
Auflaufs statt sicherer Werkzeuge die achtbarsten Maenner aller Parteien, sogar
Cato einwaehlte und seinen Einfluss auf das Gericht wesentlich dazu anwandte, um
die Ordnung zu handhaben und das in den Gerichten dieser Zeit hergebrachte
Spektakeln seinen Anhaengern so gut wie den Gegnern unmoeglich zu machen. Diese
Neutralitaet des Regenten sah man den Urteilen des Spezialhofes an. Die
Geschworenen wagten zwar nicht, Milo selbst freizusprechen; aber die meisten
untergeordneten Angeklagten von der Partei der republikanischen Opposition
gingen frei aus, waehrend die Verurteilung unnachsichtlich diejenigen traf, die
in dem letzten Krawall fuer Clodius, das heisst fuer die Machthaber Partei
genommen hatten, unter ihnen nicht wenige von Caesars und selbst von Pompeius'
vertrautesten Freunden, sogar seinen Kandidaten zum Konsulat, Hypsaeus, und die
Volkstribune Plancus und Rufus, die in seinem Interesse die Erneute dirigiert
hatten. Wenn Pompeius deren Verurteilung nicht hinderte, um unparteiisch zu
erscheinen, so war dies eine Albernheit, und eine zweite, dass er denn doch
wieder in ganz gleichgueltigen Dingen zu Gunsten seiner Freunde seine eigenen
Gesetze verletzte, zum Beispiel im Prozess des Plancus als Charakterzeuge
auftrat, und einzelne ihm besonders nahestehende Angeklagte, wie den Metellus
Scipio, in der Tat vor der Verurteilung schuetzte. Wie gewoehnlich wollte er
auch hier entgegengesetzte Dinge: indem er versuchte, zugleich den Pflichten des
unparteiischen Regenten und des Parteihauptes Genuege zu tun, erfuellte er weder
diese noch jene und erschien der oeffentlichen Meinung mit Recht als ein
despotischer Regent, seinen Anhaengern mit gleichem Recht als ein Fuehrer, der
die Seinigen entweder nicht schuetzen konnte oder nicht schuetzen wollte.
Indes wenn auch die Republikaner noch sich regten und sogar, hauptsaechlich
durch Pompeius' Fehlgriffe, hie und da ein einzelner Erfolg sie anfrischte, so
war doch der Zweck, den die Machthaber bei jener Diktatur sich gesteckt hatten,
im ganzen erreicht, der Zuegel straffer angezogen, die republikanische Partei
gedemuetigt und die neue Monarchie befestigt. Das Publikum fing an sich in diese
zu finden. Als Pompeius nicht lange nachher von einer ernsthaften Krankheit
genas, ward seine Wiederherstellung durch ganz Italien mit den obligaten
Freudenbezeigungen gefeiert, die bei solchen Gelegenheiten in Monarchien ueblich
sind. Die Machthaber zeigten sich befriedigt: schon am 1. August 702 (52) legte
Pompeius die Diktatur nieder und teilte das Konsulat mit seinem Klienten
Metellus Scipio.
9. Kapitel
Crassus' Tod
Der Bruch der Gesamtherrscher
Unter den Haeuptern des "dreikoepfigen Ungeheuers" war Marcus Crassus
jahrelang mitgerechnet worden, ohne eigentlich mitzuzaehlen. Er diente den
wirklichen Machthabern Pompeius und Caesar als Gleichgewichtstein, oder genauer
gesagt, er fiel in Caesars Waagschale gegen Pompeius. Diese Rolle ist nicht
allzu ehrenvoll; aber Crassus ward nie durch leidenschaftliches Ehrgefuehl
gehindert, seinen Vorteil zu verfolgen. Er war Kaufmann und liess mit sich
handeln. Was ihm geboten ward, war nicht viel; da indes mehr nicht zu erhalten
war, nahm er es an und suchte den nagenden Ehrgeiz und den Verdruss ueber seine
der Macht so nahe und doch machtlose Stellung ueber den immer hoeher sich ihm
haeufenden Goldbergen zu vergessen. Aber die Konferenz zu Luca wandelte auch
fuer ihn die Verhaeltnisse um: um gegen Pompeius nach den so ausgedehnten
Zugestaendnissen auch ferner im Uebergewicht zu bleiben, gab Caesar seinem alten
Verbuendeten Crassus Gelegenheit, durch den Parthischen Krieg ebendahin in
Syrien zu gelangen, wohin Caesar durch den keltischen in Gallien gelangt war. Es
war schwer zu sagen, ob diese neuen Aussichten mehr den Heisshunger nach Gold
reizten, der dem jetzt sechzigjaehrigen Manne zur anderen Natur geworden war und
mit jeder neu erworbenen Million nur um so zehrender ward, oder mehr den in der
Brust des Graukopfs lange muehsam niedergekaempften und jetzt mit unheimlichem
Feuer in ihr gluehenden Ehrgeiz. Bereits Anfang 700 (54) traf er in Syrien ein:
nicht einmal den Ablauf seines Konsulats hatte er abgewartet um aufzubrechen.
Voll hastiger Leidenschaft schien er jede Minute auskaufen zu wollen, um das
Versaeumte nachzuholen, zu den Schaetzen des Westens noch die des Ostens
einzutun, Feldherrnmacht und Feldherrnruhm rasch wie Caesar und muehelos wie
Pompeius zu erjagen.
Er fand den Parthischen Krieg bereits eingeleitet. Pompeius' illoyales
Verhalten gegen die Parther ist frueher erzaehlt worden; er hatte die
vertragsmaessige Euphratgrenze nicht respektiert und zu Gunsten Armeniens, das
jetzt roemischer Klientelstaat war, mehrere Landschaften vom Parthischen Reich
abgerissen. Koenig Phraates hatte sich das gefallen lassen: nachdem er aber von
seinen beiden Soehnen Mithradates und Orodes ermordet worden war, erklaerte der
neue Koenig Mithradates dem Koenig von Armenien, des kuerzlich verstorbenen
Tigranes Sohn Artavasdes, sofort den Krieg (um 698 ^1 56). Es war dies zugleich
eine Kriegserklaerung gegen Rom; sowie daher der Aufstand der Juden unterdrueckt
war, fuehrte der tuechtige und mutige Statthalter Syriens, Gabinius, die
Legionen ueber den Euphrat. Im Partherreich indes war inzwischen eine Umwaelzung
eingetreten; die Grossen des Reiches, an ihrer Spitze der junge, kuehne und
talentvolle Grosswesir, hatten den Koenig Mithradates gestuerzt und dessen
Bruder Orodes auf den Thron gesetzt. Mithradates machte deshalb
gemeinschaftliche Sache mit den Roemern und begab sich in Gabinius' Lager. Alles
versprach dem Unternehmen des roemischen Statthalters den besten Erfolg, als er
unvermutet Befehl bekam, den Koenig von Aegypten mit Waffengewalt nach
Alexandreia zurueckzufuehren. Er wusste gehorchen; aber in der Erwartung, bald
wieder zurueck zu sein, veranlasste er den bei ihm um Hilfe bittenden
entthronten Partherfuersten, den Krieg inzwischen auf eigene Faust zu eroeffnen.
Mithradates tat es und Seleukeia und Babylon erklaerten sich fuer ihn; aber
Seleukeia nahm der Wesir, er persoenlich der erste auf der Zinne, mit
stuermender Hand ein, und in Babylon wusste Mithradates selbst, durch Hunger
bezwungen, sich ergeben, worauf er auf Befehl des Bruders hingerichtet ward.
Sein Tod war ein fuehlbarer Verlust fuer die Roemer; aber die Gaerung im
Parthischen Reich war doch keineswegs damit zu Ende und auch der armenische
Krieg waehrte noch fort. Eben war Gabinius im Begriff, nach Beendigung des
aegyptischen Feldzuges die immer noch guenstige Gelegenheit zu nutzen und den
unterbrochenen Parthischen Krieg wiederaufzunehmen, als Crassus in Syrien
eintraf und mit dem Kommando zugleich die Plaene seines Vorgaengers uebernahm.
Voll hochfliegender Hoffnungen schlug er die Schwierigkeiten des Marsches
gering, die Widerstandskraft der feindlichen Heere noch geringer an;
zuversichtlich sprach er nicht bloss von der Unterwerfung der Panther, sondern
eroberte schon in Gedanken die Reiche von Baktrien und Indien.
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^1 Tigranes lebte noch im Februar 698 (56) (Cic. Sest. 27, 59); dagegen
herrschte Artavasdes schon vor 700 (54) (Iust. 42, 2, 4; Plut. Crass. 49).
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Eile indes hatte der neue Alexander nicht. Erfand, bevor er so grosse
Plaene ins Werk setzte, noch Musse zu sehr weitlaeufigen und sehr eintraeglichen
Nebengeschaeften. Der Tempel der Derketo in Hierapolis Bambyke, des Jehova in
Jerusalem und andere reiche Heiligtuemer der syrischen Provinz wurden auf
Crassus' Befehl ihrer Schaetze beraubt und von allen Untertanen Zuzug oder
lieber noch statt desselben Geldsummen beigetrieben. Die militaerischen
Operationen des ersten Sommers beschraenkten sich auf eine umfassende
Rekognoszierung in Mesopotamien: der Euphrat ward ueberschritten, bei Ichnae (am
Belik, noerdlich von Rakkah) der parthische Satrap geschlagen und die
naechstliegenden Staedte, darunter das ansehnliche Nikephorion (Rakkah),
besetzt, worauf man mit Zuruecklassung von Besatzungen in denselben wieder nach
Syrien zurueckging. Man hatte bisher geschwankt, ob es ratsamer sei, auf dem
Umweg ueber Armenien oder auf der geraden Strasse durch die mesopotamische
Wueste nach Parthien zu marschieren. Der erste Weg durch gebirgige und von
zuverlaessigen Verbuendeten beherrschte Landschaften empfahl sich durch die
groessere Sicherheit; Koenig Artavasdes kam selbst in das roemische
Hauptquartier, um diesen Feldzugsplan zu befuerworten. Allein jene
Rekognoszierung entschied fuer den Marsch durch Mesopotamien. Die zahlreichen
und bluehenden griechischen und halbgriechischen Staedte in den Landschaften am
Euphrat und Tigris, vor allen die Weltstadt Seleukeia, waren der parthischen
Herrschaft durchaus abgeneigt; wie frueher die Buerger von Karrhae, so hatten
jetzt alle von den Roemern beruehrten griechischen Ortschaften es mit der Tat
bewiesen, wie bereit sie waren, die unertraegliche Fremdherrschaft
abzuschuetteln und die Roemer als Befreier, beinahe als Landsleute zu empfangen.
Der Araberfuerst Abgaros, der die Wueste von Edessa und Karrhae und damit die
gewoehnliche Strasse vom Euphrat an den Tigris beherrschte, hatte im Lager der
Roemer sich eingefunden, um dieselben seiner Ergebenheit persoenlich zu
versichern. Durchaus hatten die Parther sich unvorbereitet gezeigt. So ward denn
der Euphrat (bei Biradjik) ueberschritten (701 53). Um von da an den Tigris zu
gelangen, konnte man einen zwiefachen Weg waehlen: entweder rueckte das Heer am
Euphrat hinab bis auf die Hoehe von Seleukeia, wo der Euphrat und der Tigris nur
noch wenige Meilen voneinander entfernt sind; oder man schlug sogleich nach dem
Uebergang auf der kuerzesten Linie, quer durch die grosse mesopotamische Wueste,
den Weg zum Tigris ein. Der erste Weg fuehrte unmittelbar auf die parthische
Hauptstadt Ktesiphon zu, die Seleukeia gegenueber am andern Ufer des Tigris lag;
es erhoben sich fuer diesen im roemischen Kriegsrat mehrere gewichtige Stimmen;
namentlich der Quaestor Gaius Cassius wies auf die Schwierigkeiten des
Wuestenmarsches und auf die bedenklichen, von den roemischen Besatzungen am
linken Euphratufer ueber die parthischen Kriegsvorbereitungen einlaufender.
Berichte hin. Allein damit im Widerspruch meldete der arabische Fuerst Abgaros,
dass die Parther beschaeftigt seien, ihre westlichen Landschaften zu raeumen.
Bereits haetten sie ihre Schaetze eingepackt und sich in Bewegung gesetzt, um zu
den Hyrkanern und Skythen zu fluechten; nur durch einen Gewaltmarsch auf dem
kuerzesten Wege sei es ueberhaupt noch moeglich, sie zu erreichen; durch einen
solchen werde es aber auch wahrscheinlich gelingen, wenigstens den Nachtrab der
grossen Armee unter Sillakes und dem Wesir einzuholen und aufzureiben und die
ungeheure Beute zu gewinnen. Diese Rapporte der befreundeten Beduinen
entschieden ueber die Marschrichtung; das roemische Heer, bestehend aus sieben
Legionen, 4000 Reitern und 4000 Schleuderern und Schuetzen, wandte vom Euphrat
sich ab und hinein in die unwirtlichen Ebenen des noerdlichen Mesopotamiens.
Weit und breit zeigte sich kein Feind; nur Hunger und Durst und die endlose
Sandwueste schienen Wache zu halten an den Pforten des Ostens. Endlich, nach
vieltaegigem muehseligen Marsch, unweit des ersten Flusses, den das roemische
Heer zu ueberschreiten hatte, des Balissos (Belik), zeigten sich die ersten
feindlichen Reiter. Abgaros mit seinen Arabern ward ausgesandt, um zu
kundschaften; die parthischen Reiterscharen wichen zurueck bis an und ueber den
Fluss und verschwanden in der Ferne, verfolgt von Abgaros und den Seinen.
Ungeduldig harrte man auf die Rueckkehr desselben und auf genauere Kundschaft.
Der Feldherr hoffte, hier endlich an den ewig zurueckweichenden Feind zu kommen;
sein junger tapferer Sohn Publius, der mit der groessten Auszeichnung in Gallien
unter Caesar gefochten hatte und von diesem an der Spitze einer keltischen
Reiterschar zur Teilnahme an dem Parthischen Kriege entsandt worden war, brannte
vor stuermischer Kampflust. Da keine Botschaft kam, entschloss man sich, auf gut
Glueck vorwaerts zu gehen: das Zeichen zum Aufbruch ward gegeben, der Balissos
ueberschritten, das Heer nach kurzer, ungenuegender Mittagsrast ohne Aufenthalt
im Sturmschritt weitergefuehrt. Da erschollen ploetzlich rings umher die
Kesselpauken der Parther; auf allen Seiten sah man ihre seidenen, goldgestickten
Fahnen flattern, ihre Eisenhelme und Panzer im Strahl der heissen Mittagssonne
glaenzen; und neben dem Wesir hielt Fuerst Abgaros mit seinen Beduinen.
Man begriff zu spaet, in welches Netz man sich hatte verstricken lassen.
Mit sicherem Blick hatte der Wesir sowohl die Gefahr durchschaut wie die Mittel,
ihr zu begegnen. Mit orientalischem Fussvolk war gegen die roemische
Linieninfanterie nichts auszurichten: er hatte sich desselben entledigt und,
indem er diese auf dem Hauptschlachtfeld unbrauchbare Masse unter Koenig Orodes'
eigener Fuehrung gegen Armenien sandte, den Koenig Artavasdes gehindert, die
versprochenen 10000 schweren Reiter zu Crassus' Heer stossen zu lassen, die
dieser jetzt schmerzlich vermisste. Dagegen trat der roemischen, in ihrer Art
unuebertrefflichen Taktik der Wesir mit einer vollkommen verschiedenen
gegenueber. Sein Heer bestand ausschliesslich aus Reiterei; die Linie bildeten
die schweren Reiter, mit langen Stosslanzen bewaffnet und Mann und Ross durch
metallene Schuppenpanzer oder Lederkoller und durch aehnliche Schienen
geschirmt; die Masse der Truppen bestand aus berittenen Bogenschuetzen. Diesen
gegenueber waren die Roemer in den gleichen Waffen sowohl der Zahl wie der
Tuechtigkeit nach durchaus im Nachteil. Ihre Linieninfanterie, wie vorzueglich
sie auch im Nahkampf, sowohl auf kurze Distanz mit dem schweren Wurfspeer als im
Handgemenge mit dem Schwert, war, konnte doch eine bloss aus Reiterei bestehende
Armee nicht zwingen, sich mit ihr einzulassen, und fand, wenn es zum Handgemenge
kam, auch hier in den eisenstarrenden Scharen der Lanzenreiter einen ihr
gewachsenen, wo nicht ueberlegenen Gegner. Einem Heer gegenueber, wie dies
parthische war, stand das roemische strategisch im Nachteil, weil die Reiterei
die Kommunikationen beherrschte; taktisch, weil jede Nahwaffe der Fernwaffe
unterliegen muss, wenn jene nicht zum Kampfe Mann gegen Mann gelangt. Die
konzentrierte Stellung, auf der die ganze roemische Kriegsweise beruhte,
steigerte einem solchen Angriff gegenueber die Gefahr; je dichter die roemische
Kolonne sich scharte, desto unwiderstehlicher ward allerdings ihr Stoss, aber
desto weniger fehlten auch die Fernwaffen ihr Ziel. Unter gewoehnlichen
Verhaeltnissen, wo Staedte zu verteidigen und Bodenschwierigkeiten zu
beruecksichtigen sind, haette jene bloss mit Reiterei gegen Fussvolk operierende
Taktik sich niemals vollstaendig durchfuehren lassen; in der mesopotamischen
Wueste aber, wo das Heer, fast wie das Schiff auf der hohen See, viele
Tagemaersche hindurch weder auf ein Hindernis noch auf einen strategischen
Anhaltspunkt traf, war diese Kriegfuehrung eben darum so unwiderstehlich, weil
die Verhaeltnisse hier gestatteten, sie in ihrer ganzen Reinheit und also in
ihrer ganzen Gewalt zu entwickeln. Hier vereinigte sich alles, um die fremden
Fussgaenger gegen die einheimischen Reiter in Nachteil zu setzen. Wo der
schwerbeladene roemische Infanterist muehsam durch den Sand oder die Steppe sich
hinschleppte und auf dem pfadlosen, durch weit auseinandergelegene und schwer
aufzufindende Quellen bezeichneten Wege vor Hunger und mehr noch vor Durst
verkam, flog der parthische Reitersmann, von Kindesbeinen an gewohnt, auf seinem
geschwinden Ross oder Kamel zu sitzen, ja fast auf demselben zu leben, leicht
durch die Wueste, deren Ungemach er seit langem gelernt hatte sich zu
erleichtern und im Notfall zu ertragen. Hier fiel kein Regen, der die
unertraegliche Hitze gemildert und die Bogensehnen und Schleuderriemen der
feindlichen Schuetzen und Schleuderer erschlafft haette; hier waren in dem
tiefen Sande an vielen Stellen kaum ordentliche Graeben und Waelle fuer das
Lager zu ziehen. Kaum vermag die Phantasie eine Lage zu erdenken, in der die
militaerischen Vorteile alle mehr auf der einen, die Nachteile alle mehr auf der
andern Seite waren.
Auf die Frage, unter welchen Verhaeltnissen bei den Parthern diese neue
Taktik entstand, die erste nationale, die auf ihrem rechten Terrain sich der
roemischen ueberlegen erwies, koennen wir leider nur mit Mutmassungen antworten.
Die Lanzenreiter und berittenen Bogenschuetzen sind im Orient uralt und bildeten
bereits die Kerntruppen in den Heeren des Kyros und Dareios; bisher aber waren
diese Waffen nur in zweiter Reihe und wesentlich zur Deckung der durchaus
unbrauchbaren orientalischen Infanterie verwendet worden. Auch die parthischen
Heere wichen hierin von den uebrigen orientalischen keineswegs ab; es werden
dergleichen erwaehnt, die zu fuenf Sechsteln aus Fussvolk bestanden. In dem
Feldzug des Crassus dagegen trat die Reiterei zum ersten Male selbstaendig auf,
und es erhielt diese Waffe dadurch eine ganz neue Verwendung und einen ganz
anderen Wert. Die unwiderstehliche Ueberlegenheit des roemischen Fussvolks im
Nahkampf scheint unabhaengig voneinander die Gegner Roms in den verschiedensten
Weltgegenden zu gleicher Zeit und mit aehnlichem Erfolg darauf gefuehrt zu
haben, ihm mit der Reiterei und dem Fernkampf entgegenzutreten. Was
Cassivellaunus in Britannien vollstaendig, Vercingetorix in Gallien zum Teil
gelang, was bis zu einem gewissen Grade schon Mithradates Eupator versuchte, das
hat der Wesir des Orodes nur in groesserem Massstab und vollstaendiger
durchgefuehrt: wobei es ihm namentlich zustatten kam, dass er in der schweren
Kavallerie das Mittel, eine Linie zu bilden, in dem im Orient nationalen und
vornehmlich in den persischen Landschaften mit meisterlicher Schuetzenkunst
gehandhabten Bogen eine wirksame Fernwaffe, endlich in den Eigentuemlichkeiten
des Landes und des Volkes die Moeglichkeit fand, seinen genialen Gedanken rein
zu realisieren. Hier, wo die roemische Nahwaffe und das roemische
Konzentrierungssystem zum ersten Male der Fernwaffe und dem Deployierungssystem
unterlagen, bereitete diejenige militaerische Revolution sich vor, die erst mit
der Einfuehrung des Feuergewehrs ihren vollstaendigen Abschluss erhalten hat.
Unter diesen Verhaeltnissen ward sechs Meilen suedlich von Karrhae
(Harran), wo roemische Besatzung stand, in noerdlicher Richtung etwas naeher an
Ichnae, inmitten der Sandwueste die erste Schlacht zwischen Roemern und Parthern
geschlagen. Die roemischen Schuetzen wurden vorgesandt, wichen aber
augenblicklich zurueck vor der ungeheuren Ueberzahl und der weit groesseren
Spannkraft und Tragweite der parthischen Bogen. Die Legionen, die trotz der
Mahnung der einsichtigeren Offiziere, sie moeglichst entfaltet gegen den Feind
zu fuehren, in ein dichtes Viereck von zwoelf Kohorten an jeder Seite gestellt
worden waren, waren bald ueberfluegelt und von den furchtbaren Pfeilen
ueberschuettet, die hier auch ungezielt ihren Mann trafen und denen die Soldaten
mit nichts auch nur zu erwidern vermochten. Die Hoffnung, dass der Feind sich
verschiessen moege, verschwand bei einem Blick auf die endlose Reihe der mit
Pfeilen beladenen Kamele. Immer weiter dehnten die Parther sich aus. Damit die
Ueberfluegelung nicht zur Umzingelung werde, rueckte Publius Crassus mit einem
auserlesenen Korps von Reitern, Schuetzen und Linieninfanterie zum Angriff vor.
In der Tat gab der Feind es auf, den Kreis zu schliessen, und wich zurueck,
hitzig verfolgt von dem ungestuemen Fuehrer der Roemer. Als aber darueber das
Korps des Publius die Hauptarmee ganz aus dem Gesicht verloren hatte, hielten
die schweren Reiter ihm gegenueber stand, und wie ein Netz zogen die von allen
Seiten herbeieilenden parthischen Haufen sich um dasselbe zusammen. Publius, der
die Seinigen unter den Pfeilen der berittenen Schuetzen dicht und nutzlos um
sich fallen sah, stuerzte verzweifelt mit seiner unbepanzerten keltischen
Reiterei sich auf die eisenstarrenden Lanzenreiter der Feinde; allein die
todesverachtende Tapferkeit seiner Kelten, die die Lanzen mit den Haenden
packten oder von den Pferden sprangen, um die Feinde niederzustechen, tat ihre
Wunder umsonst. Die Truemmer des Korps, unter ihnen der am Schwertarm verwundete
Fuehrer, wurden auf eine kleine Anhoehe gedraengt, wo sie den feindlichen
Schuetzen erst recht zur bequemen Zielscheibe dienten. Mesopotamische Griechen,
die der Gegend genau kundig waren, beschworen den Crassus, mit ihnen abzureiten
und einen Versuch zu machen, sich zu retten; aber er weigerte sich, sein
Schicksal von dem der tapferen Maenner zu trennen, die sein verwegener Mut in
den Tod gefuehrt hatte, und liess von der Hand seines Schildtraegers sich
durchbohren. Gleich ihm gaben die meisten noch uebrigen Offiziere sich selbst
den Tod. Von der ganzen gegen 6000 Mann starken Abteilung wurden nicht mehr als
500 gefangen; zu retten vermochte sich keiner. Gegen das Hauptheer hatte
inzwischen der Angriff nachgelassen und man rastete nur zu gern. Als endlich das
Ausbleiben jeder Meldung von dem entsandten Korps es aus der truegerischen Ruhe
aufschreckte und es, um dasselbe aufzusuchen, der Walstatt sich naeherte, ward
dem Vater das Haupt des Sohnes auf einer Stange entgegengetragen; und abermals
begann nun gegen das Hauptheer die schreckliche Schlacht, mit demselben
Ungestuem und derselben hoffnungslosen Gleichfoermigkeit. Man vermochte weder
die Lanzenreiter zu sprengen noch die Schuetzen zu erreichen; erst die Nacht
machte dem Morden ein Ende. Haetten die Parther auf dem Schlachtfeld biwakiert,
es waere schwerlich vom roemischen Heer ein Mann entkommen. Allein nicht geuebt,
anders als beritten zu fechten, und darum besorgt vor einem Ueberfall, hatten
sie die Gewohnheit, niemals hart am Feinde zu lagern; hoehnisch riefen sie den
Roemern zu, dass sie dem Feldherrn eine Nacht schenkten, um seinen Sohn zu
beweinen, und jagten davon, um am anderen Morgen wiederzukehren und das blutend
am Boden liegende Wild abzufangen. Natuerlich warteten die Roemer den Morgen
nicht ab. Die Unterfeldherren Cassius und Octavius - Crassus selbst hatte
gaenzlich den Kopf verloren - liessen sofort und in moeglichster Stille, mit
Zuruecklassung der saemtlichen - angeblich 4000 - Verwundeten und Versprengten,
die noch marschfaehigen Leute aufbrechen, um in den Mauern von Karrhae Schutz zu
suchen. Dass die Parther, als sie den folgenden Tag wiederkamen, zunaechst sich
daran machten, die zerstreut Zurueckgelassenen aufzusuchen und niederzumetzeln,
und dass die Besatzung und die Einwohnerschaft von Karrhae, durch Ausreisser
fruehzeitig von der Katastrophe in Kenntnis gesetzt, schleunigst der
geschlagenen Armee entgegengerueckt waren, rettete die Truemmer derselben vor
der, wie es schien, unausbleiblichen Vernichtung. An eine Belagerung von Karrhae
konnten die parthischen Reiterscharen nicht denken. Allein bald brachen die
Roemer freiwillig auf, sei es durch Mangel an Lebensmitteln genoetigt, sei es
infolge der mutlosen Uebereilung des Oberfeldherrn, den die Soldaten vergeblich
versucht hatten vom Kommando zu entfernen und durch Cassius zu ersetzen. Man
schlug die Richtung nach den armenischen Bergen ein; die Nacht marschierend und
am Tage rastend, erreichte Octavius mit einem Haufen von 5000 Mann die Festung
Sinnaka, die nur noch einen Tagesmarsch von den sicheren Hoehen entfernt war,
und befreite sogar mit eigener Lebensgefahr den Oberfeldherrn, den der Fuehrer
irregeleitet und dem Feinde preisgegeben hatte. Da ritt der Wesir vor das
roemische Lager, um im Namen seines Koenigs den Roemern Frieden und Freundschaft
zu bieten und auf eine persoenliche Zusammenkunft der beiden Feldherren
anzutragen. Das roemische Heer, demoralisiert wie es war, beschwor, ja zwang
seinen Fuehrer, das Anerbieten anzunehmen. Der Wesir empfing den Konsular und
dessen Stab mit den ueblichen Ehren und erbot sich aufs neue, einen
Freundschaftspakt abzuschliessen; nur forderte er, mit gerechter Bitterkeit an
das Schicksal der mit Lucullus und Pompeius hinsichtlich der Euphratgrenze
abgeschlossenen Vertraege erinnernd, dass derselbe sogleich schriftlich
abgefasst werde. Ein reichgeschmueckter Zelter ward vorgefuehrt: es war ein
Geschenk des Koenigs fuer den roemischen Oberfeldherrn; die Diener des Wesirs
draengten sich um Crassus, beeifert, ihn aufs Pferd zu heben. Es schien den
roemischen Offizieren, als beabsichtige man, sich der Person des Oberfeldherrn
zu bemaechtigen; Octavius, unbewaffnet wie er war, riss einem Parther das
Schwert aus der Scheide und stiess den Pferdeknecht nieder. In dem Anlauf, der
sich hieraus entspann, wurden die roemischen Offiziere alle getoetet; auch der
greise Oberfeldherr wollte, wie sein Grossohm, dem Feinde nicht lebend als
Trophaee dienen und suchte und fand den Tod. Die im Lager zurueckgebliebene
fuehrerlose Menge ward zum Teil gefangen, zum Teil versprengt. Was der Tag von
Karrhae begonnen hatte, vollendete der von Sinnaka (9. Juni 701 53); beide
nahmen ihren Platz neben den Daten von der Allia, von Cannae und von Arausio.
Die Euphratarmee war nicht mehr. Nur der Reiterschar des Gaius Cassius, welche
bei dem Abmarsch von Karrhae von dem Hauptheer abgesprengt worden war, und
einigen anderen zerstreuten Haufen und vereinzelten Fluechtlingen gelang es,
sich den Parthern und den Beduinen zu entziehen und einzeln den Rueckweg nach
Syrien zu finden. Von ueber 40000 roemischen Legionaeren, die den Euphrat
ueberschritten hatten, kam nicht der vierte Mann zurueck; die Haelfte war
umgekommen; gegen 10000 roemische Gefangene wurden von den Siegern im
aeussersten Osten ihres Reiches, in der Oase von Merv, nach parthischer Art als
heerpflichtige Leibeigene angesiedelt. Zum ersten Male, seit die Adler die
Legionen fuehrten, waren dieselben in diesem Jahre zu Siegeszeichen in den
Haenden fremder Nationen, fast gleichzeitig eines deutschen Stammes im Westen
und im Osten der Parther geworden. Von dem Eindruck, den die Niederlage der
Roemer im Osten machte, ist uns leider keine ausreichende Kunde geworden; aber
tief und bleibend muss er gewesen sein. Koenig Orodes richtete eben die Hochzeit
seines Sohnes Pakoros mit der Schwester seines neuen Verbuendeten, des Koenigs
Artavasdes von Armenien, aus, als die Siegesbotschaft seines Wesirs bei ihm
einlief und, nach orientalischer Sitte, zugleich mit ihr der abgehauene Kopf des
Crassus. Schon war die Tafel aufgehoben; eine der wandernden kleinasiatischen
Schauspielertruppen, wie sie in jener Zeit zahlreich bestanden und die
hellenische Poesie und die hellenische Buehnenkunst bis tief in den Osten
hineintrugen, fuehrten eben vor dem versammelten Hofe Euripides' 'Bakchen' auf.
Der Schauspieler, der die Rolle der Agaue spielte, welche in wahnsinnig
dionysischer Begeisterung ihren Sohn zerrissen hat und nun das Haupt desselben
auf dem Thyrsus tragend, vom Kithaeron zurueckkehrt, vertauschte dieses mit dem
blutigen Kopfe des Crassus, und zum unendlichen Jubel seines Publikums von
halbhellenisierten Barbaren begann er aufs neue das wohlbekannte Lied:
Wir bringen vom Berge
Nach Hause getragen
Die herrliche Beute,
Das blutende Wild.
Es war seit den Zeiten der Achaemeniden der erste ernsthafte Sieg, den die
Orientalen ueber den Okzident erfochten; und wohl lag auch darin ein tiefer
Sinn, dass zur Feier dieses Sieges das schoenste Erzeugnis der okzidentalischen
Welt, die griechische Tragoedie, durch ihre herabgekommenen Vertreter in jener
grausigen Groteske sich selber parodierte. Das roemische Buergertum und der
Genius von Hellas fingen gleichzeitig an, sich auf die Ketten des Sultanismus zu
schicken.
Die Katastrophe, entsetzlich an sich, schien auch in ihren Folgen furchtbar
zu werden und die Grundfesten der roemischen Macht im Osten erschuettern zu
sollen. Es war das wenigste, dass jetzt die Parther. jenseits des Euphrat
unbeschraenkt schalteten, dass Armenien, nachdem es schon vor der Katastrophe
des Crassus vom roemischen Buendnis abgefallen war, durch dieselbe ganz in
parthische Klientel geriet, dass den treuen Buergern von Karrhae durch den von
den Parthern ihnen gesetzten neuen Herrn, einen der verraeterischen Wegweiser
der Roemer namens Andromachos, ihre Anhaenglichkeit an die Okzidentalen bitter
vergolten ward. Allen Ernstes schickten die Parther sich an, nun ihrerseits die
Euphratgrenze zu ueberschreiten und im Verein mit den Armeniern und den Arabern
die Roemer aus Syrien zu vertreiben. Die Juden und andere Orientalen mehr
harrten hier der Erloesung von der roemischen Herrschaft nicht minder
ungeduldig, wie die Hellenen jenseits des Euphrat der Erloesung von der
parthischen; in Rom stand der Buergerkrieg vor der Tuer; der Angriff ebenhier
und ebenjetzt war eine schwere Gefahr. Allein zum Gluecke Roms hatten auf beiden
Seiten die Fuehrer gewechselt. Sultan Orodes verdankte dem heldenmuetigen
Fuersten, der ihm erst die Krone aufgesetzt und dann das Land von den Feinden
gesaeubert hatte, zu viel, um sich seiner nicht baldmoeglichst durch den Henker
zu entledigen. Seinen Platz als Oberfeldherr der nach Syrien bestimmten
Invasionsarmee fuellte ein Prinz aus, des Koenigs Sohn Pakoros, dem seiner
Jugend und Unerfahrenheit wegen der Fuerst Osakes als militaerischer Ratgeber
beigegeben werden musste. Andererseits uebernahm an Crassus' Stelle das Kommando
in Syrien interimistisch der besonnene und entschlossene Quaestor Gaius Cassius.
Da die Parther, ebenwie frueher Crassus, den Angriff nicht beeilten, sondern in
den Jahren 701 (53) und 702 (52) nur schwache, leicht zurueckgeworfene
Streifscharen ueber den Euphrat sandten, so behielt Cassius Zeit, das Heer
einigermassen zu reorganisieren und die Juden, die die Erbitterung ueber die von
Crassus veruebte Spoliation des Tempels schon jetzt unter die Waffen getrieben
hatte, mit Hilfe des treuen Anhaengers der Roemer, Herodos Antipatros, zum
Gehorsam zurueckzubringen. Die roemische Regierung haette also volle Zeit
gehabt, zur Verteidigung dar bedrohten Grenze frische Truppen zu senden; allein
es unterblieb ueber den Konvulsionen der beginnenden Revolution, und als endlich
im Jahre 703 (51) die grosse parthische Invasionsarmee am Euphrat erschien,
hatte Cassius immer noch nur die zwei schwachen, aus den Truemmern der Armee des
Crassus gebildeten Legionen ihr entgegenzustellen. Natuerlich konnte er damit
weder den Uebergang wehren noch die Provinz verteidigen. Syrien ward von den
Parthern ueberrannt und ganz Vorderasien zitterte. Allein die Parther verstanden
es nicht, Staedte zu belagern. Von Antiocheia, in das Cassius mit seinen Truppen
sich geworfen hatte, zogen sie nicht bloss unverrichteter Sache ab, sondern
wurden auf dem Rueckzug am Orontes noch durch Cassius' Reiterei in einen
Hinterhalt gelockt und hier durch die roemische Infanterie uebel zugerichtet;
Fuerst Osakes selbst war unter den Toten. Freund und Feind ward hier inne, dass
die parthische Armee unter einem gewoehnlichen Feldherrn und auf einem
gewoehnlichen Terrain nicht viel mehr leiste als jede andere orientalische.
Indes aufgegeben war der Angriff nicht. Noch im Winter 703/04 (51/50) lagerte
Pakoros in Kyrrhestike diesseits des Euphrat; und der neue Statthalter Syriens,
Marcus Bibulus, ein ebenso elender Feldherr wie unfaehiger Staatsmann, wusste
nichts Besseres zu tun, als sich in seine Festungen einzuschliessen. Allgemein
ward erwartet, dass der Krieg im Jahre 704 (50) mit erneuter Heftigkeit
ausbrechen werde. Allein statt gegen die Roemer wandte Pakoros die Waffen gegen
seinen eigenen Vater und trat deshalb sogar mit dem roemischen Statthalter in
Einverstaendnis. Damit war zwar weder der Fleck von dem Schilde der roemischen
Ehre gewaschen noch auch Roms Ansehen im Orient wiederhergestellt, allein mit
der parthischen Invasion in Vorderasien war es vorbei, und es blieb, vorlaeufig
wenigstens, die Euphratgrenze erhalten.
In Rom wirbelte inzwischen der kreisende Vulkan der Revolution seine
Rauchwolken sinnbetaeubend empor. Man fing an, keinen Soldaten und keinen Denar
mehr gegen den Landesfeind, keinen Gedanken mehr uebrig zu haben fuer die
Geschichte der Voelker. Es ist eines der entsetzlichsten Zeichen der Zeit, dass
das ungeheure Nationalunglueck von Karrhae und Sinnaka den derzeitigen
Politikern weit weniger zu denken und zu reden gab als jener elende Krawall auf
der Appischen Strasse, in dem ein paar Monate nach Crassus der Bandenfuehrer
Clodius umkam; aber es ist begreiflich und beinahe verzeihlich. Der Bruch
zwischen den beiden Machthabern, lange als unvermeidlich gefuehlt und oft so
nahe verkuendigt, rueckte jetzt unaufhaltsam heran. Wie in der alten
griechischen Schiffersage befand sich das Fahrzeug der roemischen Gemeinde
gleichsam zwischen zwei aufeinander zuschwimmenden Felsen; von Augenblick zu
Augenblick den krachenden Zusammenstoss erwartend, starrten die, welche es trug,
von namenloser Angst gebannt, in die hoch und hoeher strudelnde Brandung, und
waehrend jedes kleinste Ruecken hier tausend Augen auf sich zog, wagte nicht
eines, den Blick nach rechts oder links zu verwenden.
Nachdem auf der Zusammenkunft von Luca im April 698 (36) Caesar sich
Pompeius gegenueber zu ansehnlichen Konzessionen verstanden und die Machthaber
damit sich wesentlich ins Gleichgewicht gesetzt hatten, fehlte es ihrem
Verhaeltnis nicht an den aeusseren Bedingungen der Haltbarkeit, insoweit eine
Teilung der an sich unteilbaren monarchischen Gewalt ueberhaupt haltbar sein
kann. Eine andere Frage war es, ob die Machthaber, wenigstens fuer jetzt,
entschlossen waren, zusammenzuhalten und gegenseitig sich ohne Hinterhalt als
gleichberechtigt anzuerkennen. Dass dies bei Caesar insofern der Fall war, als
er um den Preis der Gleichstellung mit Pompeius sich die zur Unterwerfung
Galliens notwendige Frist erkauft hatte, ist frueher dargelegt worden. Aber
Pompeius war es schwerlich jemals auch nur vorlaeufig Ernst mit der
Kollegialitaet. Er war eine von den kleinlichen und gemeinen Naturen, gegen die
es gefaehrlich ist, Grossmut zu ueben: seinem kleinlichen Sinn erschien es
sicher als Gebot der Klugheit, dem unwillig anerkannten Nebenbuhler bei erster
Gelegenheit ein Bein zu stellen, und seine gemeine Seele duerstete nach der
Moeglichkeit, die durch Caesars Nachsicht erlittene Demuetigung ihm umgekehrt zu
vergelten. Wenn aber Pompeius wahrscheinlich nach seiner dumpfen und traegen
Natur niemals recht sich dazu verstanden hatte, Caesar neben sich gelten zu
lassen, so ist doch die Absicht, das Buendnis zu sprengen, ihm wohl erst
allmaehlich zum klaren Bewusstsein gelangt. Auf keinen Fall wird das Publikum,
das ueberhaupt Pompeius' An- und Absichten gewoehnlich besser durchschaute als
er selbst, darin sich getaeuscht haben, dass wenigstens mit dem Tode der
schoenen Julia, welche in der Bluete ihrer Jahre im Herbst 700 (54) starb und
der ihr einziges Kind bald in das Grab nachfolgte, das persoenliche Verhaeltnis
zwischen ihrem Vater und ihrem Gemahl geloest war. Caesar versuchte, die vom
Schicksal getrennten verwandtschaftlichen Bande wiederherzustellen; er warb fuer
sich um die Hand der einzigen Tochter des Pompeius und trug diesem seine jetzt
naechste Verwandte, seiner Schwester Enkelin Octavia, als Gemahlin an; allein
Pompeius liess seine Tochter ihrem bisherigen Gatten Faustus Sulla, dem Sohn des
Regenten, und vermaehlte sich selber mit der Tochter des Quintus Metellus
Scipio. Der persoenliche Bruch war unverkennbar eingetreten, und Pompeius war
es, der die Hand zurueckzog. Man erwartete, dass der politische ihm auf dem
Fusse folgen werde; allein hierin hatte man sich getaeuscht: in oeffentlichen
Angelegenheiten blieb vorlaeufig noch ein kollegialisches Einvernehmen bestehen.
Die Ursache war, dass Caesar nicht geradezu das Verhaeltnis loesen wollte, bevor
Galliens Unterwerfung eine vollendete Tatsache war, Pompeius nicht, bevor durch
die Uebernahme der Diktatur die Regierungsbehoerden und Italien vollstaendig in
seine Gewalt gebracht sein wuerden. Es ist sonderbar, aber wohl erklaerlich,
dass die Machthaber hierbei sich gegenseitig unterstuetzten; Pompeius ueberliess
nach der Katastrophe von Aduatuca im Winter 700 (54) eine seiner auf Urlaub
entlassenen italienischen Legionen leihweise an Caesar; andererseits gewaehrte
Caesar Pompeius seine Einwilligung und seine moralische Unterstuetzung bei den
Repressivmassregeln, die dieser gegen die stoerrige republikanische Opposition
ergriff. Erst nachdem Pompeius auf diesem Wege im Anfang des Jahres 702 (52)
sich das ungeteilte Konsulat und einen durchaus den Caesars ueberwiegenden
Einfluss in der Hauptstadt verschafft und die saemtliche waffenfaehige
Mannschaft in Italien den Soldateneid in seine Haende und auf seinen Namen
abgeleistet hatte, fasste er den Entschluss, baldmoeglichst mit Caesar foermlich
zu brechen; und die Absicht trat auch klar genug hervor. Dass die nach dem
Auflauf auf der Appischen Strasse stattfindende gerichtliche Verfolgung eben
Caesars alte demokratische Parteigenossen mit schonungsloser Haerte traf, konnte
vielleicht noch als blosse Ungeschicklichkeit hingehen. Dass das neue Gesetz
gegen die Wahlumtriebe, indem es bis 684 (70) zurueckgriff, auch die
bedenklichen Vorgaenge bei Caesars Bewerbung um das Konsulat miteinschloss,
mochte gleichfalls nicht mehr sein, obgleich nicht wenige Caesarianer darin eine
bestimmte Absicht zu erkennen meinten. Aber auch bei dem besten Willen konnte
man nicht mehr die Augen verschliessen, als Pompeius sich zum Kollegen im
Konsulat nicht seinen frueheren Schwiegervater Caesar erkor, wie es der Lage des
Sache entsprach und vielfach gefordert ward, sondern in seinem neuen
Schwiegervater Scipio sich einen von ihm voellig abhaengigen Figuranten an die
Seite setzte; noch weniger, als Pompeius sich gleichzeitig die Statthalterschaft
beider Spanien auf weitere fuenf Jahre, also bis 709 (45) verlaengern und fuer
die Besoldung seiner Truppen sich aus der Staatskasse eine ansehnliche feste
Summe auswerfen liess, nicht nur, ohne fuer Caesar die gleiche Verlaengerung des
Kommandos und die gleiche Geldbewilligung zu bedingen, sondern sogar durch die
gleichzeitig ergangenen neuen Regulative ueber die Besetzung der
Statthalterschaften von weitem hinarbeitend auf eine Abberufung Caesars vor dem
frueher verabredeten Termin. Unverkennbar waren diese Uebergriffe darauf
berechnet, Caesars Stellung zu untergraben und demnaechst ihn zu stuerzen. Der
Augenblick konnte nicht guenstiger sein. Nur darum hatte Caesar in Luca Pompeius
so viel eingeraeumt, weil Crassus und dessen syrische Armee bei einem etwaigen
Bruch mit Pompeius notwendig in Caesars Waagschale fielen; denn auf Crassus, der
seit der sullanischen Zeit mit Pompeius aufs tiefste verfeindet und fast
ebensolange mit Caesar politisch und persoenlich verbuendet war, und der nach
seiner Eigentuemlichkeit allenfalls, wenn er nicht selbst Koenig von Rom werden
konnte, auch damit sich begnuegt haben wuerde, des neuen Koenigs von Rom Bankier
zu sein, durfte Caesar ueberhaupt zaehlen und auf keinen Fall besorgen, ihn sich
gegenueber als Verbuendeten seiner Feinde zu erblicken. Die Katastrophe von Juni
791 (53), in der Heer und Feldherr in Syrien zu Grunde gingen, war darum auch
fuer Caesar ein furchtbar schwerer Schlag. Wenige Monate spaeter loderte in
Gallien, ebenda es vollstaendig unterworfen schien, die nationale Insurrektion
gewaltiger empor als je und trat zum erstenmal hier gegen Caesar ein
ebenbuertiger Gegner in dem Arvernerkoenig Vercingetorix auf. Wieder einmal
hatte das Geschick fuer Pompeius gearbeitet: Crassus war tot, ganz Gallien im
Aufstand, Pompeius faktisch Diktator von Rom und Herr des Senats - was haette
kommen moegen, wenn er jetzt, statt in weite Ferne hinein gegen Caesar zu
intrigieren, kurzweg die Buergerschaft oder den Senat zwang, Caesar sofort aus
Gallien abzurufen!
Aber Pompeius hat es nie verstanden, das Glueck bei der Locke zu fassen. Er
kuendigte den Bruch deutlich genug an; bereits 702 (52) liessen seine Handlungen
darueber keinen Zweifel und schon im Fruehjahr 703 (51) sprach er seine Absicht,
mit Caesar zu brechen, unverhohlen aus; aber er brach nicht und liess ungenutzt
die Monate verstreichen.
Indes wie auch Pompeius zoegerte, die Krise rueckte doch durch das
Schwergewicht der Dinge selbst unaufhaltsam heran. Der bevorstehende Krieg war
nicht etwa ein Kampf zwischen Republik und Monarchie - die Entscheidung darueber
war bereits vor Jahren gefallen -, sondern ein Kampf um den Besitz der Krone
Roms zwischen Pompeius und Caesar. Aber keiner der Praetendenten fand seine
Rechnung dabei, die rechte Parole auszusprechen; er haette damit den ganzen sehr
ansehnlichen Teil der Buergerschaft, der den Fortbestand der Republik wuenschte
und an dessen Moeglichkeit glaubte, dem Gegner geradezu ins Lager getrieben. Die
alten Schlachtrufe, wie sie Gracchus und Drusus, Cinna und Sulla angestimmt
hatten, wie verbraucht und inhaltlos sie waren, blieben immer noch gut genug zum
Feldgeschrei fuer den Kampf der beiden um die Alleinherrschaft ringenden
Generale; und wenn auch fuer den Augenblick sowohl Pompeius wie Caesar offiziell
sich zu der sogenannten Popularpartei rechneten, so konnte es doch keinen
Augenblick zweifelhaft sein, dass Caesar das Volk und den demokratischen
Fortschritt, Pompeius die Aristokratie und die legitime Verfassung auf sein
Panier schreiben werde. Caesar hatte keine Wahl. Er war von Haus aus und sehr
ernstlich Demokrat, die Monarchie, wie er sie verstand, mehr aeusserlich als im
Wesen selbst von dem gracchischen Volksregiment verschieden; und er war ein zu
hochsinniger und zu tiefer Staatsmann, um seine Farbe zu decken und unter einem
anderen als seinem eigenen Wappen zu fechten. Der unmittelbare Nutzen freilich,
den dies Feldgeschrei ihm brachte, war gering; er beschraenkte in der Hauptsache
sich darauf, dass er dadurch der Unbequemlichkeit ueberhoben ward, das Koenigtum
beim Namen zu nennen und mit dem verfemten Worte die Masse der Lauen und die
eigenen Anhaenger zu konsternieren. Positiven Gewinn trug die demokratische
Fahne kaum noch ein, seit die gracchischen Ideale durch Clodius schaendlich und
laecherlich geworden waren; denn wo gab es jetzt, abgesehen etwa von den
Transpadanern, einen Kreis von irgendwelcher Bedeutung, der durch die
Schlachtrufe der Demokratie zur Teilnahme an dem Kampfe sich haette bestimmen
lassen?
Damit waere auch Pompeius' Rolle in dem bevorstehenden Kampf entschieden
gewesen, wenn nicht ohnehin schon es sich von selbst verstanden haette, dass er
in denselben eintreten wusste als der Feldherr der legitimen Republik. Ihn
hatte, wenn je einen, die Natur zum Glied einer Aristokratie bestimmt, und nur
sehr zufaellige und sehr egoistische Motive hatten ihn als Ueberlaeufer aus dem
aristokratischen in das demokratische Lager gefuehrt. Dass er jetzt wieder auf
seine sullanischen Traditionen zurueckkam, war nicht bloss sachgemaess, sondern
in jeder Beziehung von wesentlichem Nutzen. So verbraucht das demokratische
Feldgeschrei war, von so gewaltiger Wirkung wusste das konservative sein, wenn
es von dem rechten Mann ausging. Vielleicht die Majoritaet, auf jeden Fall der
Kern der Buergerschaft, gehoerte der verfassungstreuen Partei an, und ihrer
numerischen und moralischen Staerke nach war dieselbe wohl berufen, in dem
bevorstehenden Praetendentenkampf in maechtiger, vielleicht in entscheidender
Weise zu intervenieren. Es fehlte ihr nichts als ein Fuehrer. Marcus Cato, ihr
gegenwaertiges Haupt, tat als Vormann seine Schuldigkeit, wie er sie verstand,
unter taeglicher Lebensgefahr und vielleicht ohne Hoffnung auf Erfolg; seine
Pflichttreue ist achtbar, aber der letzte auf einem verlorenen Posten zu sein,
ist Soldaten-, nicht Feldherrnlob. Die gewaltige Reserve, die der Partei der
gestuerzten Regierung wie von selber in Italien erwachsen war, wusste er weder
zu organisieren noch rechtzeitig in den Kampf zu ziehen; und, worauf am Ende
alles ankam, die militaerische Fuehrung hat er aus guten Gruenden niemals in
Anspruch genommen. Wenn anstatt dieses Mannes, der weder Parteihaupt noch
General zu sein verstand, ein Mann von Pompeius' politischer und militaerischer
Bedeutung das Banner der bestehenden Verfassung erhob, so stroemten notwendig
die Munizipalen Italiens haufenweise demselben zu, um darunter, zwar nicht fuer
den Koenig Pompeius, aber doch gegen den Koenig Caesar fechten zu helfen. Hierzu
kam ein anderes, wenigstens ebenso wichtiges Moment. Es war Pompeius' Art,
selbst wenn er sich entschlossen hatte, nicht den Weg zur Ausfuehrung seines
Entschlusses finden zu koennen. Wenn er den Krieg vielleicht zu fuehren, aber
gewiss nicht zu erklaeren verstand, so war die catonische Partei sicher
unfaehig, ihn zu fuehren, aber sehr faehig und vor allem sehr bereit gegen die
in der Gruendung begriffene Monarchie den Krieg zu motivieren. Nach Pompeius'
Absicht sollte, waehrend er selbst sich beiseite hielt und in seiner Art bald
davon redete demnaechst in seine spanischen Provinzen abgehen zu wollen, bald
zur Uebernahme des Kommandos am Euphrat sich reisefertig machte, die legitime
Regierungsbehoerde, das heisst der Senat, mit Caesar brechen, ihm den Krieg
erklaeren und mit dessen Fuehrung Pompeius beauftragen, der dann, dem
allgemeinen Verlangen nachgebend, als Beschuetzer der Verfassung gegen
demagogisch-monarchische Wuehlereien, als rechtlicher Mann und Soldat der
bestehenden Ordnung gegen die Wuestlinge und Anarchisten, als wohlbestallter
Feldherr der Kurie gegen den Imperator von der Gasse aufzutreten und wieder
einmal das Vaterland zu retten gedachte. Also gewann Pompeius durch die Allianz
mit den Konservativen, teils zu seinen persoenlichen Anhaengern eine zweite
Armee, teils ein angemessenes Kriegsmanifest - Vorteile, die allerdings erkauft
wurden um den hohen Preis des Zusammengehens mit prinzipiellen Gegnern. Von den
unzaehligen Uebelstaenden, die in dieser Koalition lagen, entwickelte sich
vorlaeufig nur erst der eine, aber bereits sehr ernste, dass Pompeius es aus der
Hand gab, wann und wie es ihm gefiel, gegen Caesar loszuschlagen, und in diesem
entscheidenden Punkte sich abhaengig machte von allen Zufaelligkeiten und Launen
einer aristokratischen Korporation.
So ward also die republikanische Opposition, nachdem sie sich Jahre lang
mit der Zuschauerrolle hatte begnuegen muessen und kaum hatte wagen duerfen zu
pfeifen, jetzt durch den bevorstehenden Bruch der Machthaber wieder auf die
politische Schaubuehne zurueckgefuehrt. Es war dies zunaechst der Kreis, der in
Cato seinen Mittelpunkt fand, diejenigen Republikaner, die den Kampf fuer die
Republik und gegen die Monarchie unter allen Umstaenden und je eher desto lieber
zu wagen entschlossen waren. Der klaegliche Ausgang des im Jahre 698 (56)
gemachten Versuchs hatte sie belehrt, dass sie fuer sich allein den Krieg weder
zu fuehren noch auch nur hervorzurufen imstande waren; maenniglich war es
bekannt, dass selbst in dem Senat zwar die ganze Koerperschaft mit wenigen
vereinzelten Ausnahmen der Monarchie abgeneigt war, allein die Majoritaet doch
das oligarchische Regiment nur dann restaurieren wollte, wenn es ohne Gefahr
sich restaurieren liess, womit es denn freilich gute Weile hatte. Gegenueber
einesteils den Machthabern, andernteils dieser schlaffen Majoritaet, die vor
allen Dingen und um jeden Preis Frieden verlangte und jedem entschiedenen
Handeln, am meisten einem entschiedenen Bruch mit dem einen oder dem anderen der
Machthaber abgeneigt war, lag fuer die Catonische Partei die einzige
Moeglichkeit, zu einer Restauration des alten Regiments zu gelangen, in der
Koalition mit dem minder gefaehrlichen der Herrscher. Wenn Pompeius sich zu der
oligarchischen Verfassung bekannte und fuer sie gegen Caesar zu streiten sich
erbot, so konnte und musste die republikanische Opposition ihn als ihren
Feldherrn anerkennen und mit ihm im Bunde die furchtsame Majoritaet zur
Kriegserklaerung zwingen. Dass es Pompeius mit seiner Verfassungstreue nicht
voller Ernst war, konnte zwar niemand entgehen; aber halb, wie er in allem war,
war es ihm doch auch keineswegs so wie Caesar zum deutlichen und sicheren
Bewusstsein gekommen, dass es das erste Geschaeft des neuen Monarchen sein
muesse, mit dem oligarchischen Geruempel gruendlich und abschliessend
aufzuraeumen. Auf alle Faelle bildete der Krieg ein wirklich republikanisches
Heer und wirklich republikanische Feldherren heran, und es konnte dann, nach dem
Siege ueber Caesar, unter guenstigeren Aussichten dazu geschritten werden, nicht
bloss einen der Monarchen, sondern die im Werden begriffene Monarchie selbst zu
beseitigen. Verzweifelt wie die Sache der Oligarchie stand, war das Anerbieten
des Pompeius, mit ihr sich zu verbuenden, fuer sie die moeglichst guenstige
Fuegung.
Der Abschluss der Allianz zwischen Pompeius und der catonischen Partei
erfolgte verhaeltnismaessig rasch. Schon waehrend Pompeius' Diktatur hatte
beiderseits eine bemerkenswerte Annaeherung stattgefunden. Pompeius ganzes
Verhalten in der Milonischen Krise, seine schroffe Zurueckweisung des die
Diktatur ihm antragenden Poebels, seine bestimmte Erklaerung, nur vom Senat dies
Amt annehmen zu wollen, seine unnachsichtige Strenge gegen die Ruhestoerer jeder
Art und namentlich gegen die Ultrademokraten, die auffallende Zuvorkommenheit,
womit er Cato und dessen Gesinnungsgenossen behandelte, schienen ebenso darauf
berechnet, die Maenner der Ordnung zu gewinnen, wie sie fuer den Demokraten
Caesar beleidigend waren. Andererseits hatten auch Cato und seine Getreuen den
Antrag, Pompeius die Diktatur zu uebertragen, statt ihn mit gewohntem Rigorismus
zu bekaempfen, unter unwesentlichen Formaenderungen zu dem ihrigen gemacht;
zunaechst aus den Haenden des Bibulus und Cato hatte Pompeius das ungeteilte
Konsulat empfangen. Wenn so schon zu Anfang des Jahres 702 (52) die Catonische
Partei und Pompeius wenigstens stillschweigend sich verstanden, so durfte das
Buendnis als foermlich abgeschlossen gelten, als bei den Konsulwahlen fuer 703
(51) zwar nicht Cato selbst gewaehlt ward, aber doch neben einem unbedeutenden
Manne der Senatsmajoritaet einer der entschiedensten Anhaenger Catos, Marcus
Claudius Marcellus. Marcellus war kein stuermischer Eiferer und noch weniger ein
Genie, aber ein charakterfester und strenger Aristokrat, eben der rechte Mann,
um, wenn mit Caesar der Krieg begonnen werden sollte, denselben zu erklaeren.
Wie die Verhaeltnisse lagen, kann diese nach den unmittelbar vorher gegen die
republikanische Opposition ergriffenen Repressivmassregeln so auffallende Wahl
kaum anders erfolgt sein als mit Einwilligung oder wenigstens unter
stillschweigender Zulassung des derzeitigen Machthabers von Rom. Langsam und
schwerfaellig, wie er pflegte, aber unverwandt schritt Pompeius auf den Bruch
zu.
In Caesars Absicht lag es dagegen nicht, in diesem Augenblicke mit Pompeius
sich zu ueberwerfen. Zwar ernstlich und auf die Dauer konnte er die
Herrschergewalt mit keinem Kollegen teilen wollen, am wenigsten mit einem so
untergeordneter Art, wie Pompeius war, und ohne Zweifel war er laengst
entschlossen, nach Beendigung der gallischen Eroberung die Alleinherrschaft fuer
sich zu nehmen und noetigenfalls mit den Waffen zu erzwingen. Allein ein Mann
wie Caesar, in dem der Offizier durchaus dem Staatsmann untergeordnet war,
konnte nicht verkennen, dass die Regulierung des staatlichen Organismus durch
Waffengewalt denselben in ihren Folgen tief und oft fuer immer zerruettet, und
musste darum, wenn irgend moeglich, die Verwicklung durch friedliche Mittel oder
wenigstens ohne offenbaren Buergerkrieg zu loesen suchen. War aber dennoch der
Buergerkrieg nicht zu vermeiden, so konnte er doch nicht wuenschen, jetzt dazu
gedraengt zu werden, wo in Gallien der Aufstand des Vercingetorix eben alles
Erreichte aufs neue in Frage stellte und ihn vom Winter 701/02 (53/52) bis zum
Winter 702/03 (52/51) unausgesetzt beschaeftigte, wo Pompeius und die
grundsaetzlich ihm feindliche Verfassungspartei in Italien geboten. Darum suchte
er das Verhaeltnis mit Pompeius und damit den Frieden aufrecht zu halten und,
wenn irgend moeglich, in friedlicher Weise zu dem bereits in Luca ihm
zugesicherten Konsulat fuer 706 (48) zu gelangen. Ward er alsdann nach
abschliessender Erledigung der keltischen Angelegenheiten in ordnungsgemaesser
Weise an die Spitze des Staates gestellt, so konnte er, der dem Staatsmann
Pompeius noch weit entschiedener ueberlegen war als dem Feldherrn, wohl darauf
rechnen, ohne besondere Schwierigkeit diesen in der Kurie und auf dem Forum
auszumanoevrieren. Vielleicht war es moeglich, fuer seinen schwerfaelligen,
unklaren und hoffaertigen Nebenbuhler irgendeine ehrenvolle und einflussreiche
Stellung zu ermitteln, in der dieser sich zu annullieren zufrieden war; die
wiederholten Versuche Caesars, sich mit Pompeius verschwaegert zu halten,
mochten darauf abzielen, eine solche Loesung anzubahnen und in der Sukzession
der aus beider Nebenbuhler Blut herstammenden Sproesslinge die letzte
Schlichtung des alten Haders herbeizufuehren. Die republikanische Opposition
blieb dann fuehrerlos, also wahrscheinlich ebenfalls ruhig und der Friede ward
erhalten. Gelang dies nicht und mussten, wie es allerdings wahrscheinlich war,
schliesslich die Waffen entscheiden, so verfuegte dann Caesar als Konsul in Rom
ueber die gehorsame Senatsmajoritaet und konnte die Koalition der Pompeianer und
der Republikaner erschweren, ja vielleicht vereiteln und den Krieg weit
schicklicher und vorteilhafter fuehren, als wenn er jetzt als Prokonsul von
Gallien gegen den Senat und dessen Feldherrn marschieren liess. Allerdings hing
das Gelingen dieses Planes davon ab, dass Pompeius gutmuetig genug war, jetzt
noch Caesar zu dem ihm in Luca zugesicherten Konsulat fuer 706 (48) gelangen zu
lassen; aber selbst wenn er fehlschlug, war es fuer Caesar immer noch nuetzlich,
die groesste Nachgiebigkeit tatsaechlich und wiederholt zu dokumentieren. Teils
ward dadurch Zeit gewonnen, um inzwischen im Keltenland zum Ziele zu kommen,
teils blieb den Gegnern die gehaessige Initiative des Bruches und also des
Buergerkriegs, was sowohl der Senatsmajoritaet und der Partei der materiellen
Interessen, also auch namentlich den eigenen Soldaten gegenueber fuer Caesar vom
groessten Belang war.
Hiernach handelte er. Er ruestete freilich: durch neue Aushebungen im
Winter 702/03 (52/51) stieg die Zahl seiner Legionen, einschliesslich der von
Pompeius entlehnten, auf elf. Aber zugleich billigte er ausdruecklich und
oeffentlich Pompeius' Verhalten waehrend der Diktatur und die durch ihn bewirkte
Wiederherstellung der Ordnung in der Hauptstadt, wies die Warnungen
geschaeftiger Freunde als Verleumdungen zurueck, rechnete jeden Tag, um den es
gelang, die Katastrophe zu verzoegern, sich zum Gewinn, uebersah, was sich
uebersehen liess, und ertrug, was ertragen werden konnte, unerschuetterlich
festhaltend nur an der einen und entscheidenden Forderung, dass, wenn mit dem
Jahre 705 (49) seine Statthalterschaft zu Ende ging, das nach republikanischem
Staatsrecht zulaessige, von seinem Kollegen vertragsmaessig zugestandene zweite
Konsulat fuer das Jahr 706 (48) ihm zuteil werde.
Ebendies wurde das Schlachtfeld des jetzt beginnenden diplomatischen
Krieges. Wenn Caesar genoetigt wurde, entweder sein Statthalteramt vor dem
letzten Dezember 705 (49) niederzulegen oder die Uebernahme des
hauptstaedtischen Amtes ueber den 1. Januar 706 (48) hinauszuschieben, er also
eine Zeitlang zwischen Statthalterschaft und Konsulat ohne Amt, folglich der -
nach roemischem Recht nur gegen den amtlosen Mann zulaessigen - Kriminalanklage
ausgesetzt blieb, so hatte, da Cato laengst bereit stand, ihn peinlich zu
belangen, und da Pompeius ein mehr als zweifelhafter Beschuetzer war, das
Publikum guten Grund, ihm in diesem Fall das Schicksal Milos zu prophezeien. Um
aber jenes zu erreichen, gab es fuer Caesars Gegner ein sehr einfaches Mittel.
Nach der bestehenden Wahlordnung war jeder Bewerber um das Konsulat
verpflichtet, vor der Wahl, also ein halbes Jahr vor dem Amtsantritt, sich
persoenlich bei dem wahlleitenden Beamten zu melden und die Einzeichnung seines
Namens in die offizielle Kandidatenliste zu bewirken. Es mag bei den Vertraegen
von Luca als selbstverstaendlich angesehen worden sein, dass Caesar von dieser
rein formellen und sehr oft den Kandidaten erlassenen Verpflichtung dispensiert
werde; allein das desfaellige Dekret war noch nicht ergangen, und da Pompeius
jetzt im Besitz der Dekretiermaschine war, hing Caesar in dieser Hinsicht von
dem guten Willen seines Nebenbuhlers ab. Unbegreiflicherweise gab Pompeius diese
vollkommen sichere Stellung freiwillig auf; mit seiner Einwilligung und waehrend
seiner Diktatur 702 (52) ward durch ein tribunizisches Gesetz Caesar die
persoenliche Meldung erlassen. Als indes bald darauf die neue Wahlordnung
erging, war darin die Verpflichtung der Kandidaten, persoenlich sich
einschreiben zu lassen, allgemein wiederholt und keinerlei Ausnahme zu Gunsten
der durch aeltere Volksschluesse davon Entbundenen hinzugefuegt; nach formellem
Recht war das zu Gunsten Caesars ergangene Privileg durch das juengere
allgemeine Gesetz aufgehoben. Caesar beschwerte sich, und die Klausel wurde auch
nachgetragen, aber nicht durch besonderen Volksschluss bestaetigt, so dass diese
durch reine Interpolation dem schon promulgierten Gesetz eingefuegte Bestimmung
rechtlich nur als eine Nullitaet angesehen werden konnte. Was also Pompeius
einfach haette festhalten koennen, hatte er vorgezogen erst zu verschenken,
sodann zurueckzunehmen und diese Zuruecknahme schliesslich in illoyalster Weise
zu bemaenteln.
Wenn hiermit nur mittelbar auf Verkuerzung der Statthalterschaft Caesars
hingearbeitet ward, so verfolgte dagegen das gleichzeitig ergangene Regulativ
ueber die Statthalterschaften dasselbe Ziel geradezu. Die zehn Jahre, auf
welche, zuletzt durch das von Pompeius selbst in Gemeinschaft mit Crassus
beantragte Gesetz, Caesar die Statthalterschaft gesichert worden war, liefen
nach der hierfuer ueblichen Rechnung vom 1. Maerz 695 (59) bis zum letzten
Februar 705 (49). Da ferner nach der frueheren Uebung dem Prokonsul oder
Propraetor das Recht zustand, unmittelbar nach Beendigung seines Konsulats oder
seiner Praetur in sein Provinzialamt einzutreten, so war Caesars Nachfolger
nicht aus den staedtischen Beamten des Jahres 704 (50), sondern aus denen des
Jahres 705 (49) zu ernennen und konnte also nicht vor dem 1. Januar 706 (48)
eintreten. Insofern hatte Caesar auch noch waehrend der letzten zehn Monate des
Jahres 705 (49) ein Anrecht auf das Kommando, nicht auf Grund des Pompeisch-
Licinischen Gesetzes, aber auf Grund der alten Regel, dass das befristete
Kommando auch nach Ablauf der Frist bis zum Eintreffen des Nachfolgers
fortdauert. Seitdem nun aber das neue Regulativ des Jahres 702 (52) nicht die
abgehenden, sondern die vor fuenf Jahren oder laenger abgegangenen Konsuln und
Praetoren zu den Statthalterschaften berief und also zwischen dem buergerlichen
Amt und dem Kommando, statt der bisherigen unmittelbaren Aufeinanderfolge, ein
Intervall vorschrieb, war nichts mehr im Wege, jede gesetzlich erledigte
Statthalterschaft sofort anderweitig zu besetzen, also in dem gegebenen Falle
fuer die gallischen Provinzen den Kommandowechsel statt am 1. Januar 706 (48)
vielmehr am 1. Maerz 705 (49) herbeizufuehren. Pompeius' kuemmerliche
Hinterhaeltigkeit und zoegernde Tuecke sind in diesen Veranstaltungen in
merkwuerdiger Weise gemischt mit dem knifflichen Formalismus und der
konstitutionellen Gelehrsamkeit der Verfassungspartei. Jahre zuvor, ehe diese
staatsrechtlichen Waffen gebraucht werden konnten, legte man sie sich zurecht
und setzte sich in die Verfassung, teils Caesar vor dem Tage, wo die durch
Pompeius' eigenes Gesetz ihm zugesicherte Frist zu Ende lief, also vom 1. Maerz
705 (49) an, durch Sendung der Nachfolger zur Niederlegung des Kommandos
noetigen, teils die bei den Wahlen fuer 706 (48) auf ihn lautenden Stimmtafeln
als nichtige behandeln zu koennen. Caesar, nicht in der Lage, diese Schachzuege
zu hindern, schwieg dazu und liess die Dinge an sich kommen.
Allgemach rueckte denn der verfassungsmaessige Schneckengang weiter. Nach
der Observanz hatte der Senat ueber die Statthalterschaften des Jahres 705 (49),
insofern sie an gewesene Konsuln kamen, zu Anfang des Jahres 703 (51), insofern
sie an gewesene Praetoren kamen, zu Anfang des Jahres 704 (50) zu beraten; jene
erstere Beratung gab den ersten Anlass, die Ernennung von neuen Statthaltern
fuer beide Gallien im Senat zur Sprache zu bringen und damit den ersten Anlass
zu offener Kollision zwischen der von Pompeius vorgeschobenen Verfassungspartei
und den Vertretern Caesars im Senat. Der Konsul Marcus Marcellus brachte den
Antrag ein, den beiden fuer 705 (49) mit Statthalterschaften auszustattenden
Konsularen die beiden bisher von dem Prokonsul Gaius Caesar verwalteten vom 1.
Maerz jenes Jahres an zu ueberweisen. Die lange zurueckgehaltene Erbitterung
brach im Strom durch die einmal aufgezogene Schleuse; es kam bei diesen
Unterhandlungen alles zur Sprache, was die Catonianer gegen Caesar im Sinn
trugen. Fuer sie stand es fest, dass das durch Ausnahmegesetz dem Prokonsul
Caesar gestattete Recht, sich abwesend zur Konsulwahl zu melden, durch spaeteren
Volksschluss wieder aufgehoben, auch in diesem nicht in gueltiger Weise
vorbehalten sei. Der Senat sollte ihrer Meinung nach diesen Beamten veranlassen,
da die Unterwerfung Galliens beendigt sei, die ausgedienten Soldaten sofort zu
verabschieden. Die von Caesar in Oberitalien vorgenommenen
Buergerrechtsverleihungen und Koloniegruendungen wurden von ihnen als
verfassungswidrig und nichtig bezeichnet; davon zu weiterer Verdeutlichung
verhaengte Marcellus ueber einen angesehenen Ratsherrn der Caesarischen Kolonie
Comum, der, selbst wenn diesem Ort nicht Buerger-, sondern nur latinisches Recht
zukam, befugt war, das roemische Buergerrecht in Anspruch zu nehmen, die nur
gegen Nichtbuerger zulaessige Strafe des Auspeitschens.
Caesars derzeitige Vertreter, unter denen Gaius Vibius Pansa, der Sohn
eines von Sulla geaechteten Mannes, aber dennoch in die politische Laufbahn
gelangt, frueher Offizier in Caesars Heer und in diesem Jahre Volkstribun, der
namhafteste war, machten im Senat geltend, dass sowohl der Stand der Dinge in
Gallien als auch die Billigkeit erfordere, nicht nur Caesar nicht vor der Zeit
abzurufen, sondern vielmehr ihm das Kommando neben dem Konsulat zu lassen; sie
wiesen ohne Zweifel darauf hin, dass vor wenigen Jahren Pompeius ganz ebenso die
spanischen Statthalterschaften mit dem Konsulat vereinigt habe und noch
gegenwaertig, ausser dem wichtigen Oberaufsichtsamt ueber das hauptstaedtische
Verpflegungswesen, mit dem spanischen Oberkommando das von Italien kumuliere, ja
dessen saemtliche waffenfaehige Mannschaft von ihm eingeschworen und ihres Eides
noch nicht entbunden sei.
Der Prozess fing an sich zu formulieren, aber er kam darum nicht in
rascheren Gang. Die Majoritaet des Senats, den Bruch kommen sehend, liess es
Monate lang zu keiner beschlussfaehigen Sitzung kommen; und wieder andere Monate
gingen ueber Pompeius' feierlichem Zaudern verloren. Endlich brach dieser das
Schweigen und stellte sich zwar wie immer in rueckhaltiger und unsicherer Weise,
doch deutlich genug, gegen seinen bisherigen Verbuendeten auf die Seite der
Verfassungspartei. Die Forderung der Caesarianer, ihrem Herrn die Kumulierung
des Konsulats mit dem Prokonsulat zu gestatten, wies er kurz und schroff von der
Hand; dies Verlangen, fuegte er mit plumper Grobheit hinzu, komme ihm nicht
besser vor, als wenn der Sohn dem Vater Stockschlaege anbiete. Dem Antrag des
Marcellus stimmte er im Prinzip insofern bei, als auch er erklaerte, Caesar den
unmittelbaren Anschluss des Konsulats an das Prokonsulat nicht erlauben zu
wollen. Indes liess er durchblicken, ohne doch hierueber sich bindend zu
erklaeren, dass man die Zulassung zu den Wahlen fuer 706 (48) unter Beseitigung
der persoenlichen Meldung sowie die Fortfuehrung der Statthalterschaft bis zum
13. November 705 (49) aeussersten Falls Caesar vielleicht gestatten werde.
Zunaechst aber willigte der unverbesserliche Zauderer in die Vertagung der
Nachfolgerernennung bis nach dem letzten Februar 704 (50), was von Caesars
Wortfuehrern verlangt ward, wahrscheinlich auf Grund einer Klausel des
Pompeisch-Licinischen Gesetzes, welche vor dem Anfang von Caesars letztem
Statthalterjahr jede Verhandlung des Senats ueber die Nachfolgerernennung
untersagte.
In diesem Sinne fielen denn die Beschluesse des Senats aus (29. September
703 51). Die Besetzung der gallischen Statthalterschaften ward fuer den 1. Maerz
704 (50) auf die Tagesordnung gebracht, schon jetzt aber die Sprengung der Armee
Caesars, aehnlich wie es einst durch Volksschluss mit dem Heere des Lucullus
geschehen war, in der Art in die Hand genommen, dass die Veteranen desselben
veranlasst wurden, sich wegen ihrer Verabschiedung an den Senat zu wenden.
Caesars Vertreter bewirkten zwar, soweit sie verfassungsmaessig es konnten, die
Kassation dieser Beschluesse durch ihr tribunizisches Veto; allein Pompeius
sprach sehr bestimmt aus, dass die Beamten verpflichtet seien, dem Staat
unbedingt zu gehorchen und Interzessionen und aehnliche antiquierte
Formalitaeten hierin nichts aendern wuerden. Die oligarchische Partei, zu deren
Organ Pompeius jetzt sich machte, verriet nicht undeutlich die Absicht, nach
einem allfaelligen Siege die Verfassung in ihrem Sinn zu revidieren und alles zu
beseitigen, was wie Volksfreiheit auch nur aussah; wie sie denn auch, ohne
Zweifel aus diesem Grunde, es unterliess, bei ihren gegen Caesar gerichteten
Angriffen sich irgendwie der Komitien zu bedienen. Die Koalition zwischen
Pompeius und der Verfassungspartei war also foermlich erklaert, auch ueber
Caesar das Urteil offenbar bereits gefaellt und nur der Termin der Eroeffnung
verschoben. Die Wahlen fuer das folgende Jahr fielen durchgaengig gegen ihn aus.
Waehrend dieser kriegsvorbereitenden Parteimanoever der Gegner war es
Caesar gelungen, mit der gallischen Insurrektion fertigzuwerden und in dem
ganzen unterworfenen Gebiet den Friedensstand herzustellen. Schon im Sommer 703
(51) zog er, unter dem schicklichen Vorwand der Grenzverteidigung, aber offenbar
zum Zeichen dessen, dass die Legionen in Gallien jetzt anfingen entbehrt werden
zu koennen, eine derselben nach Norditalien. Er musste, wenn nicht frueher,
jedenfalls wohl jetzt erkennen, dass es ihm nicht erspart bleiben werde, das
Schwert gegen seine Mitbuerger zu ziehen; allein nichtsdestoweniger suchte er,
da es hoechst wuenschenswert war, die Legionen noch eine Zeitlang in dem kaum
beschwichtigten Gallien zu lassen, auch jetzt noch zu zoegern und gab, wohl
bekannt mit der extremen Friedensliebe der Senatsmajoritaet, die Hoffnung nicht
auf, sie ungeachtet des von Pompeius auf sie ausgeuebten Druckes von der
Kriegserklaerung noch zurueckzuhalten. Selbst grosse Opfer scheute er nicht, um
nur fuer jetzt nicht mit der obersten Regierungsbehoerde in offenen Widerspruch
zu geraten. Als der Senat (Fruehling 704 50) auf Betrieb des Pompeius sowohl an
diesen wie an Caesar das Ansuchen stellte, je eine Legion fuer den
bevorstehenden Parthischen Krieg abzugeben, und als in Gemaessheit dieses
Beschlusses Pompeius die vor mehreren Jahren an Caesar ueberlassene Legion von
diesem zurueckverlangte, um sie nach Syrien einzuschiffen, kam Caesar der
zwiefachen Aufforderung nach, da an sich weder die Opportunitaet dieses
Senatsbeschlusses noch die Berechtigung der Forderung des Pompeius sich
bestreiten liess und Caesar an der Einhaltung der Schranken des Gesetzes und der
formalen Loyalitaet mehr gelegen war als an einigen tausend Soldaten mehr. Die
beiden Legionen kamen ohne Verzug und stellten sich der Regierung zur
Verfuegung, aber statt sie an den Euphrat zu senden, hielt diese sie in Capua
fuer Pompeius in Bereitschaft, und das Publikum hatte wieder einmal Gelegenheit,
Caesars offenkundige Bemuehungen, den Bruch abzuwenden, mit der perfiden
Kriegsvorbereitung der Gegner zu vergleichen.
Fuer die Verhandlungen mit dem Senat war es Caesar gelungen, nicht nur den
einen der beiden Konsuln des Jahres, Lucius Aemilius Paullus, zu erkaufen,
sondern vor allem den Volkstribun Gaius Curio, wahrscheinlich das eminenteste
unter den vielen liederlichen Genies dieser Epoche ^2: unuebertroffen an
vornehmer Eleganz, an fliessender und geistreicher Rede, an Intrigengeschick und
an jener Tatkraft, welche bei energisch angelegten, aber verlotterten
Charakteren in den Pausen des Muessiggangs nur um so maechtiger sich regt; aber
auch unuebertroffen in wuester Wirtschaft, im Borgtalent - man schlug seine
Schulden auf 60 Mill. Sesterzen (4« Mill. Taler) an - und in sittlicher wie
politischer Grundsatzlosigkeit. Schon frueher hatte er Caesar sich zu Kauf
angetragen und war abgewiesen worden: das Talent, das er seitdem in seinen
Angriffen auf Caesar entwickelt hatte, bestimmte diesen, ihn nachtraeglich zu
erstehen - der Preis war hoch, aber die Ware war es wert. Curio hatte in den
ersten Monaten seines Volkstribunats den unabhaengigen Republikaner gespielt und
als solcher sowohl gegen Caesar wie gegen Pompeius gedonnert. Die anscheinend
unparteiische Stellung, die dies ihm gab, benutzte er mit seltener Gewandtheit,
um, als im Maerz 704 (50) der Antrag ueber die Besetzung der gallischen
Statthalterschaften fuer das naechste Jahr aufs neue im Senat zur Verhandlung
kam, diesem Beschlusse vollstaendig beizupflichten, aber die gleichzeitige
Ausdehnung desselben auch auf Pompeius und dessen ausserordentliche Kommandos zu
verlangen. Seine Auseinandersetzung, dass ein verfassungsmaessiger Zustand sich
nur durch Beseitigung saemtlicher Ausnahmestellungen herbeifuehren lasse, dass
Pompeius, als nur vom Senat mit dem Prokonsulat betraut, noch viel weniger als
Caesar demselben den Gehorsam verweigern koenne, dass die einseitige Beseitigung
des einen der beiden Generaele die Gefahr fuer die Verfassung nur steigere,
leuchtete den politischen Halbweisen wie dem grossen Publikum vollkommen ein,
und Curios Erklaerung, dass er jedes einseitige Vorschreiten gegen Caesar durch
das verfassungsmaessig ihm zustehende Veto zu verhindern gedenke, fand in und
ausser dem Senat vielfach Billigung. Caesar erklaerte sich mit Curios Vorschlag
sofort einverstanden und erbot sich, Statthalterschaft und Kommando jeden
Augenblick auf Anforderndes Senats niederzulegen, wofern Pompeius das gleiche
tue; er durfte es, denn ohne sein italisch-spanisches Kommando war Pompeius
nicht laenger furchtbar. Dagegen konnte Pompeius eben deswegen nicht umhin sich
zu weigern; seine Erwiderung, dass Caesar zuerst niederlegen muesse und er dem
gegebenen Beispiel bald zu folgen gedenke, befriedigte um so weniger, als er
nicht einmal einen bestimmten Termin fuer seinen Ruecktritt ansetzte. Wieder
stockte Monate lang die Entscheidung; Pompeius und die Catonianer, die
bedenkliche Stimmung der Senatsmajoritaet erkennend, wagten es nicht, Curios
Antrag zur Abstimmung zu bringen. Caesar benutzte den Sommer, um den
Friedensstand in den von ihm eroberten Landschaften zu konstatieren, an der
Schelde eine grosse Heerschau ueber seine Truppen und durch die ihm voellig
ergebene norditalische Statthalterschaft einen Triumphzug zu halten; der Herbst
fand ihn in der suedlichen Grenzstadt seiner Provinz, in Ravenna. Die nicht
laenger zu verzoegernde Abstimmung ueber Curios Antrag fand endlich statt und
konstatierte die Niederlage der Partei des Pompeius und Cato in ihrem ganzen
Umfang. Mit 370 gegen 30 Stimmen beschloss der Senat, dass die Prokonsuln von
Spanien und Gallien beide aufzufordern seien, ihre Aemter zugleich
niederzulegen; und mit grenzenlosem Jubel vernahmen die guten Buerger von Rom
die frohe Botschaft von Curios rettender Tat. Pompeius ward also vom Senat nicht
minder abberufen als Caesar, und waehrend Caesar bereit stand, dem Befehl
nachzukommen, verweigerte Pompeius geradezu den Gehorsam. Der vorsitzende Konsul
Gaius Marcellus, des Marcus Marcellus Vetter und gleich diesem zur Catonischen
Partei gehoerig, hielt der servilen Majoritaet eine bittere Strafpredigt; und
aergerlich war es freilich, so im eigenen Lager geschlagen zu werden und
geschlagen mittels der Phalanx der Memmen. Aber wo sollte der Sieg auch
herkommen unter einem Fuehrer, der, statt kurz und bestimmt den Senatoren seine
Befehle zu diktieren, sich auf seine alten Tage bei einem Professor der
Redekunst zum zweitenmal in die Lehre begab, um dem jugendfrischen glaenzenden
Talente Curios mit neu aufpolierter Eloquenz zu begegnen?
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^2 homo ingeniosissime nequam (Vell, 2, 48).
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Die im Senat geschlagene Koalition war in der peinlichsten Lage. Die
Catonische Fraktion hatte es uebernommen, die Dinge zum Bruche zu treiben und
den Senat mit sich fortzureissen und sah nun in der aergerlichsten Weise ihr
Fahrzeug auf den Sandbaenken der schlaffen Majoritaet stranden. Von Pompeius
mussten ihre Fuehrer in den Konferenzen die bittersten Vorwuerfe hoeren; er wies
mit Nachdruck und mit vollem Recht auf die Gefahren des Scheinfriedens hin, und
wenn es auch nur an ihm selber lag den Knoten durch eine rasche Tat zu
durchhauen, so wussten seine Verbuendeten doch sehr wohl, dass sie diese von ihm
nimmermehr erwarten durften und dass es an ihnen war, wie sie es zugesagt, ein
Ende zu machen. Nachdem die Vorfechter der Verfassung und des Senatsregiments
bereits frueher die verfassungsmaessigen Rechte der Buergerschaft und der
Volkstribune fuer inhaltlose Formalitaeten erklaert hatten, sahen sie sich jetzt
in die Notwendigkeit versetzt, die verfassungsmaessigen Entscheidungen des
Senats selbst in aehnlicher Weise zu behandeln und, da die legitime Regierung
nicht mit ihrem Willen sich wollte retten lassen, sie wider ihren Willen zu
erretten. Es war das weder neu noch zufaellig; in ganz aehnlicher Weise wie
jetzt Cato und die Seinen hatten auch Sulla und Lucullus jeden im rechten
Interesse der Regierung gefassten energischen Entschluss derselben ueber den
Kopf nehmen zu muessen: die Verfassungsmaschine war eben vollstaendig abgenutzt,
und wie seit Jahrhunderten die Komitien, so jetzt auch der Senat nichts als ein
lahmes, aus dem Geleise weichendes Rad.
Es ging die Rede (Oktober 704 50), dass Caesar vier Legionen aus dem
Jenseitigen in das Diesseitige Gallien gezogen und bei Placentia aufgestellt
habe. Obwohl diese Truppenverlegung an sich in den Befugnissen des Statthalters
lag, Curio ueberdies die vollstaendige Grundlosigkeit des Geruechts im Senat
handgreiflich dartat und die Kurie den Antrag des Konsuls Gaius Marcellus,
daraufhin Pompeius Marschbefehl gegen Caesar zu erteilen, mit Mehrheit verwarf,
so begab sich dennoch der genannte Konsul in Verbindung mit den beiden fuer 705
(49) erwaehlten gleichfalls zur Catonischen Partei gehoerigen Konsuln zu
Pompeius, und diese drei Maenner ersuchten kraft eigener Machtvollkommenheit den
General, sich an die Spitze der beiden bei Capua stehenden Legionen zu stellen
und nach Ermessen die italische Wehrmannschaft unter die Waffen zu rufen. Eine
formwidrigere Vollmacht zur Eroeffnung des Buergerkrieges liess schwer sich
denken; allein man hatte keine Zeit mehr, auf solche Nebensachen Ruecksicht zu
nehmen: Pompeius nahm sie an. Die Kriegsvorbereitungen, die Aushebungen
begannen; um sie persoenlich zu foerdern, verliess Pompeius im Dezember 704 (50)
die Hauptstadt.
Caesar hatte es vollstaendig erreicht, den Gegnern die Initiative des
Buergerkrieges zuzuschieben. Er hatte, waehrend er selber den Rechtsboden
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