Römische Geschichte Book 8
by
Theodor Mommsen

Part 2 out of 12



muss eine von jenen dreien sein und ist wahrscheinlich die 1. adiutrix, da diese
bald nach dem Jahre 88 an den Donaukriegen Domitians sich beteiligt und unter
Traian in Obergermanien steht, was die Vermutung nahelegt, dass sie eine der
mehreren im Jahre 88 von Spanien nach Obergermanien gefuehrten Legionen gewesen
und bei dieser Veranlassung aus Spanien weggekommen ist. In Lusitanien haben
keine Legionen gestanden.
^5 Bei dem Ort Pisoraca (Herrera am Pisuerga, zwischen Palencia und
Santander), der allein auf Inschriften des Tiberius und des Nero, und zwar als
Ausgangspunkt einer Kaiserstrasse genannt wird (CIL II, 4883, 4884), duerfte das
Lager der kantabrischen Legion gewesen sein, wie bei Leon das asturische. Auch
Augustobriga (westlich von Saragossa) und Complutum (Alcala de Henares,
nordwaerts von Madrid) werden nicht ihrer staedtischen Bedeutung wegen, sondern
als Truppenlager Reichsstrassenzentren gewesen sein.
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Keine Provinz ist unter dem Prinzipat weniger von den aeusseren wie von den
inneren Kriegen beruehrt worden als dieses Land des fernen Westens. Wenn in
dieser Epoche die Truppenkommandos gleichsam die Stelle der rivalisierenden
Parteien uebernahmen, so hat das spanische Heer auch dabei durchaus eine
Nebenrolle gespielt; nur als Helfer seines Kollegen trat Galba in den
Buergerkrieg ein und der blosse Zufall trug ihn an die erste Stelle. Die
vergleichungsweise auch nach der Reduktion noch auffallend starke Besatzung des
Nordwestens der Halbinsel laesst darauf schliessen, dass diese Gegend noch im
zweiten und dritten Jahrhundert nicht vollstaendig botmaessig gewesen ist; indes
vermoegen wir ueber die Verwendung der spanischen Legion innerhalb der Provinz,
die sie besetzt hielt, nichts Bestimmtes anzugeben. Der Krieg gegen die
Kantabrer ist mit Hilfe von Kriegsschiffen gefuehrt worden; nachher haben die
Roemer keine Veranlassung gehabt, hier eine dauernde Flottenstation
einzurichten. Erst in der nachdiocletianischen Zeit finden wir die Pyrenaeische
Halbinsel, wie die italische und die griechisch-makedonische, ohne staendige
Besatzung.
Dass die Provinz Baetica, wenigstens seit dem Anfang des 2. Jahrhunderts,
von der gegenueberliegenden Kueste aus durch die Mauren - die Piraten des Rif -
vielfach heimgesucht wurde, wird in der Darstellung der afrikanischen
Verhaeltnisse naeher auszufuehren sei. Vermutlich ist es daraus zu erklaeren,
dass, obwohl sonst in den Provinzen des Senats kaiserliche Truppen nicht zu
stehen pflegen, ausnahmsweise Italica (bei Sevilla) mit einer Abteilung der
Legion von Leon belegt war ^6. Hauptsaechlich aber lag es dem in der Provinz von
Tingis (Tanger) stationierten Kommando ob, das reiche suedliche Spanien vor
diesen Einfaellen zu schuetzen. Dennoch ist es vorgekommen, dass Staedte wie
Italica und Singili (unweit Antequera) von den Piraten belagert wurden.
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^6 Damit kann in Verbindung gebracht werden, dass dieselbe Legion auch,
wenngleich nur zeitweise und mit einem Detachement, in Numidien aktiv gewesen
ist.
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Wenn dem weltgeschichtlichen Werke der Kaiserzeit, der Romanisierung des
Okzidents, von der Republik irgendwo vorgearbeitet war, so war dies in Spanien
geschehen. Was das Schwert begonnen, fuehrte der friedliche Verkehr weiter: das
roemische Silbergeld hat in Spanien geherrscht, lange bevor es sonst ausserhalb
Italien gangbar ward, und die Bergwerke, der Wein- und Oelbau, die
Handelsbeziehungen bewirkten an der Kueste, namentlich im Suedwesten, ein
stetiges Einstroemen italischer Elemente. Neukarthago, die Schoepfung der
Barkiden und von seiner Entstehung an bis in die augustische Zeit die Hauptstadt
der Diesseitigen Provinz und der erste Handelsplatz Spaniens, umschloss schon im
siebenten Jahrhundert eine zahlreiche roemische Bevoelkerung; Carteia,
gegenueber dem heutigen Gibraltar, ein Menschenalter vor der Gracchenzeit
gegruendet, ist die erste ueberseeische Stadtgemeinde mit einer Bevoelkerung
roemischen Ursprungs; die altberuehmte Schwesterstadt Karthagos, Gades, das
heutige Cadiz, die erste fremdlaendische Stadt ausserhalb Italien, welche
roemisches Recht und roemische Sprache annahm. Hatte also an dem groessten Teil
der Kueste des Mittellaendischen Meeres die alteinheimische wie die phoenikische
Zivilisation bereits unter der Republik in die Art und Weise des herrschenden
Volkes eingelenkt, so wurde in der Kaiserzeit in keiner Provinz die
Romanisierung so energisch von oben herab gefoerdert wie in Spanien. Vor allem
die suedliche Haelfte der Baetica zwischen dem Baetis und dem Mittelmeer hat,
zum Teil schon unter der Republik oder durch Caesar, zum Teil in den Jahren 739
(15) und 740 (14) durch Augustur, eine stattliche Reihe von roemischen
Vollbuergergemeinden erhalten, die hier nicht etwa vorzugsweise die Kueste,
sondern vor allem das Binnenland fuellen, voran Hispalis (Sevilla) und Corduba
(Cordoba) mit Kolonialrecht, mit Munizipalrecht Italica (bei Sevilla) und Gades
(Cadiz). Auch im suedlichen Lusitanien begegnet eine Reihe gleichberechtigter
Staedte, namentlich Olisipo (Lissabon), Pax Iulia (Beja) und die von Augustur
waehrend seines Aufenthalts in Spanien gegruendete und zur Hauptstadt dieser
Provinz gemachte Veteranenkolonie Emerita (Merida). In der Tarraconensis finden
sich die Buergerstaedte ueberwiegend an der Kueste, Karthago nova, Ilici
(Elche), Valentia, Dertosa (Tortosa), Tarraco, Barcino (Barcelona); im
Binnenland tritt nur hervor die Kolonie im Ebrotal Caesaraugusta (Saragossa).
Vollbuergergemeinden zaehlte man in ganz Spanien unter Augustus fuenfzig; gegen
fuenfzig andere hatten bis dahin latinisches Recht empfangen und standen
hinsichtlich der inneren Ordnung den Buergergemeinden gleich. Bei den uebrigen
hat dann Kaiser Vespasianus bei Gelegenheit der von ihm im Jahre 74
veranstalteten allgemeinen Reichsschaetzung die latinische Gemeindeordnung
ebenfalls eingefuehrt. Die Verleihung des Buergerrechts ist weder damals noch
ueberhaupt in der besseren Kaiserzeit viel weiter ausgedehnt worden, als sie in
augustischer Zeit gediehen war ^7, wobei wahrscheinlich hauptsaechlich die
Ruecksicht auf das den Reichsbuergern gegenueber beschraenkte Aushebungsrecht
massgebend gewesen ist.
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^7 Dass "die Iberer Roemer genannt werden", wie Josephus (c. Ap. 2, 4) sich
ausdrueckt, kann nur auf die Erteilung des latinischen Rechts durch Vespasian
bezogen werden und ist eine inkorrekte Angabe des Fremden.
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Die einheimische Bevoelkerung Spaniens, welche also teils mit italischen
Ansiedlern vermischt, teils zu italischer Sitte und Sprache hingeleitet ward,
tritt in der Geschichte der Kaiserzeit nirgends deutlich erkennbar hervor.
Wahrscheinlich hat derjenige Stamm, dessen Reste und dessen Sprache sich bis auf
den heutigen Tag in den Bergen Vizcayas, Guipuzcoas und Navarras behaupten,
einstmals die ganze Halbinsel in aehnlicher Weise erfuellt wie die Berber das
nordafrikanische Land. Ihr Idiom, von den indogermanischen grundverschieden und
flexionslos wie das der Finnen und Mongolen, beweist ihre urspruengliche
Selbstaendigkeit, und ihre wichtigsten Denkmaeler, die Muenzen, umfassen in dem
ersten Jahrhundert der Herrschaft der Roemer in Spanien die Halbinsel mit
Ausnahme der Suedkueste von Cadiz bis Granada, wo damals die phoenikische
Sprache herrschte, und des Gebietes noerdlich von der Muendung des Tajo und
westlich von den Ebroquellen, welches damals wahrscheinlich grossenteils
faktisch unabhaengig und gewiss durchaus unzivilisiert war; in diesem iberischen
Gebiet unterscheidet sich wohl die suedspanische Schrift deutlich von der der
Nordprovinz, aber nicht minder deutlich sind beide Aeste eines Stammes. Die
phoenikische Einwanderung hat sich hier auf noch engere Grenzen beschraenkt als
in Afrika und die keltische Mischung die allgemeine Gleichfoermigkeit der
nationalen Entwicklung nicht in einer fuer uns erkennbaren Weise modifiziert.
Aber die Konflikte der Roemermit den Iberern gehoeren ueberwiegend der
republikanischen Epoche an und sind frueher dargestellt worden. Nach den bereits
erwaehnten letzten Waffengaengen unter der ersten Dynastie verschwinden die
Iberer voellig aus unseren Augen. Auch auf die Frage, wieweit sie in der
Kaiserzeit sich romanisiert haben, gibt die uns gebliebene Kunde keine
befriedigende Antwort. Dass sie im Verkehr mit den fremden Herren von jeher
veranlasst sein werden, sich der roemischen Sprache zu bedienen, bedarf des
Beweises nicht; aber auch aus dem oeffentlichen Gebrauch innerhalb der Gemeinden
schwindet unter dem Einfluss Roms die nationale Sprache und die nationale
Schrift. Schon im letzten Jahrhundert der Republik ist die anfaenglich in weitem
Umfange gestattete einheimische Praegung in der Hauptsache beseitigt worden; aus
der Kaiserzeit gibt es keine spanische Stadtmuenze mit anderer als lateinischer
Aufschrift ^8. Wie die roemische Tracht war die roemische Sprache auch bei
denjenigen Spaniern, die des italischen Buergerrechts entbehrten, in grossem
Umfang verbreitet, und die Regierung beguenstigte die faktische Romanisierung
des Landes ^9. Als Augustus starb, ueberwog roemische Sprache und Sitte in
Andalusien, Granada, Murcia, Valencia, Katalonien, Arragonien, und ein guter
Teil davon kommt auf Rechnung nicht der Kolonisierung, sondern der
Romanisierung. Durch die vorher erwaehnte Anordnung Vespasians ward die
einheimische Sprache von Rechts wegen auf den Privatverkehr beschraenkt. Dass
sie in diesem sich behauptet hat, beweist ihr heutiges Dasein; was jetzt auf die
Berge sich beschraenkt, welche weder die Goten noch die Araber je besetzt haben,
wird in der roemischen Zeit sicher ueber einen grossen Teil Spaniens, besonders
den Nordwesten, sich erstreckt haben. Dennoch ist die Romanisierung in Spanien
sicher sehr viel frueher und staerker eingetreten als in Afrika; Denkmaeler mit
einheimischer Schrift aus der Kaiserzeit sind in Afrika in ziemlicher Anzahl, in
Spanien kaum nachzuweisen, und die Berbersprache beherrscht heute noch halb
Nordafrika, die iberische nur die engen Taeler der Basken. Es konnte das nicht
anders kommen, teils weil in Spanien die roemische Zivilisation viel frueher und
viel kraeftiger auftrat als in Afrika, teils weil die Eingeborenen dort nicht
wie hier den Rueckhalt an den freien Staemmen hatten.
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^8 Das wohl juengste sicher datierbare Denkmal der einheimischen Sprache
ist eine Muenze von Osicerda, welche den waehrend des Gallischen Krieges von
Caesar geschlagenen Denaren mit dem Elefanten nachgepraegt ist, mit lateinischer
und iberischer Aufschrift (Zobel, Estudio historico de la moneda antigua
espa¤ola. Bd. 2, S. 11). Unter den ganz oder teilweise epichorischen Inschriften
Spaniens moegen sich manche juengere befinden; oeffentliche Setzung ist bei
keiner derselben auch nur wahrscheinlich.
^9 Es hat eine Zeit gegeben, wo die Peregrinengemeinden das Recht, die
lateinische zur Geschaeftssprache zu machen, vom Senat erbitten mussten; aber
fuer die Kaiserzeit gilt das nicht mehr. Vielmehr ist hier wahrscheinlich
haeufig das Umgekehrte eingetreten, zum Beispiel das Muenzrecht in der Weise
gestattet worden, dass die Aufschrift lateinisch sein musste. Ebenso sind
oeffentliche Gebaeude, die Nichtbuerger errichteten, lateinisch bezeichnet; so
lautet eine Inschrift von Ilipa in Andalusien (CIL II, 1087): Urchail Atitta
f(ilius) Chilasurgun portas fornac(es) aedificand(a) curavit de s(ua) p(ecunia).
Dass das Tragen der Toga auch Nichtroemern gestattet und ein Zeichen von loyaler
Gesinnung war, zeigt sowohl Strabons Aeusserung ueber die Tarraconensis togata
wie Agricolas Verhalten in Britannien (Tac. Agr. 21).
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Die einheimische Gemeindeverfassung der Iberer war von der gallischen nicht
in einer fuer uns erkennbaren Weise verschieden. Von Haus aus zerfiel Spanien,
wie das Keltenland dies- und jenseits der Alpen, in Gaubezirke; die Vaccaeer und
die Kantabrer unterschieden sich schwerlich wesentlich von den Cenomanen der
Transpadana und den Remern der Belgica. Dass auf den in der frueheren Epoche der
Roemerherrschaft geschlagenen spanischen Muenzen vorwiegend nicht die Staedte
genannt werden, sondern die Gaue, nicht Tarraco, sondern die Cessetaner, nicht
Saguntum, sondern die Arsenser, zeigt deutlicher noch als die Geschichte der
damaligen Kriege, dass auch in Spanien einst groessere Gauverbaende bestanden.
Aber die siegenden Roemer behandelten diese Verbaende nicht ueberall in gleicher
Weise. Die transalpinischen Gaue blieben auch unter roemischer Herrschaft
politische Gemeinwesen; wie die cisalpinischen sind die spanischen nur
geographische Begriffe. Wie der Distrikt der Cenomanen nichts ist als ein
Gesamtausdruck fuer die Territorien von Brixia, Bergomum und so weiter, so
bestehen die Asturer aus zweiundzwanzig politisch selbstaendigen Gemeinden, die
allem Anschein nach rechtlich sich nicht mehr angehen als die Staedte Brixia und
Bergomum ^10. Dieser Gemeinden zaehlte die tarraconensische Provinz in
augustischer Zeit 293, in der Mitte des zweiten Jahrhunderts 275. Es sind also
hier die alten Gauverbaende aufgeloest worden. Dabei ist schwerlich bestimmend
gewesen, dass die Geschlossenheit der Vettonen und der Kantabrer bedenklicher
fuer die Reichseinheit erschien als diejenige der Sequaner und der Treuerer;
hauptsaechlich beruht der Unterschied wohl in der Verschiedenheit der Zeit und
der Form der Eroberung. Die Landschaft am Guadalquivir ist anderthalb
Jahrhunderte frueher roemisch geworden als die Ufer der Loire und der Seine; die
Zeit, wo das Fundament der spanischen Ordnung gelegt wurde, liegt derjenigen
Epoche nicht so gar fern, wo die samnitische Konfoederation aufgeloest ward.
Hier waltet der Geist der alten Republik, in Gallien die freiere und mildere
Anschauung Caesars. Die kleineren und machtlosen Distrikte, welche nach
Aufloesung der Verbaende die Traeger der politischen Einheit wurden, die
Kleingaue oder Geschlechter, wandelten sich im Laufe der Zeit hier wie ueberall
in Staedte um. Die Anfaenge der staedtischen Entwicklung, auch ausserhalb der zu
italischem Recht gelangten Gemeinden, gehen weit in die republikanische,
vielleicht in die vorroemische Zeit zurueck; spaeter musste die allgemeine
Verleihung des latinischen Rechts durch Vespasian diese Umwandlung allgemein
oder so gut wie allgemein machen ^11. Wirklich gab es unter den 293 augustischen
Gemeinden der Provinz von Tarraco 114, unter den 275 des zweiten Jahrhunderts
nur 27 nicht staedtische Gemeinden.
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^10 Diese merkwuerdigen Ordnungen erhellen namentlich aus den spanischen
Ortsverzeichnissen bei Plinius, und sind von Detlefsen (Philologus 32, 1878, S.
606f.) gut dargelegt worden. Die Terminologie freilich ist schwankend. Da die
Bezeichnungen civitas, populus, gens der selbstaendigen Gemeinde eigen sind,
kommen sie von Rechts wegen diesen Teilen zu; also wird zum Beispiel gesprochen
von den X civitates der Autrigonen, den XXII populi der Asturer, der gens
Zoelarum (CIL II, 2633), welche eben eine dieser 22 Voelkerschaften ist. Das
merkwuerdige Dokument, das wir von diesen Zoelae besitzen (CIL II, 2633) lehrt,
dass diese gens wieder in gentilitates zerfiel, welche letzteren auch selbst
gentes hiessen, wie eben dieses selbst und andere Zeugnisse (Eph. epigr. II, p.
243) beweisen. Es findet sich auch civis in Beziehung auf einen der
kantabrischen populi (Eph. epigr. II p. 243). Aber auch fuer den groesseren Gau,
der ja einstmals die politische Einheit war, gibt es andere Bezeichnungen nicht
als diese eigentlich retrospektive und inkorrekte; namentlich gens wird dafuer
selbst im technischen Stil verwendet (z. B. CIL II, 4233: Intercat(iensis) ex
gente Vaccaeorum). Dass das Gemeinwesen in Spanien auf jenen kleinen Distrikten
ruht, nicht auf den Gauen, erhellt sowohl aus der Terminologie selbst wie auch
daraus, dass Plinius (3, 3, 18) jenen 293 Ortschaften die civitates contributae
aliis gegenueberstellt; ferner zeigt es der Beamte at census accipiendos
civitatium XXIII Vasconum et Vardulorum (CIL VI, 1463) verglichen mit dem censor
civitates Remorum foederatae (CIL XI, 1855 vgl. 2607).
^11 Da die latinische Gemeindeverfassung fuer eine nicht staedtisch
organisierte Gemeinde nicht passt, so muessen diejenigen spanischen, welche noch
nach Vespasian der staedtischen Organisation entbehrten, entweder von der
Verleihung des latinischen Rechts ausgeschlossen oder fuer sie besondere
Modifikationen eingetreten sein. Das letztere duerfte mehr Wahrscheinlichkeit
haben. Latinische Namensform zeigen nachvespasianische Inschriften auch der
gentes, wie CIL II, 2633 und Eph. epigr. II, 322; und wenn einzelne aus dieser
Zeit sich finden sollten mit nichtroemischen Namen, so wird immer noch zu fragen
sein, ob hier nicht bloss faktische Vernachlaessigung zugrunde liegt. Indizien
nichtroemischer Gemeindeordnung, in den sparsamen sicher vorvespasianischen
Inschriften verhaeltnismaessig haeufig (CIL II, 172, 1953, 2633, 5048), sind mir
in sicher nachvespasianischen nicht vorgekommen.
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Ueber die Stellung Spaniens in der Reichsverwaltung ist wenig zu sagen. Bei
der Aushebung haben die spanischen Provinzen eine hervorragende Rolle gespielt.
Die daselbst garnisonierenden Legionen sind wahrscheinlich seit dem Anfang des
Prinzipats vorzugsweise im Lande selbst ausgehoben worden; als spaeterhin
einerseits die Besatzung vermindert ward, andererseits die Aushebung mehr und
mehr auf den eigentlichen Garnisonsbezirk sich beschraenkte, hat die Baetica,
auch hierin das Los Italiens teilend, das zweifelhafte Glueck genossen,
gaenzlich vom Wehrdienst ausgeschlossen zu werden. Die auxiliare Aushebung,
welcher namentlich die in der staedtischen Entwicklung zurueckgebliebenen
Landschaften unterlagen, ist in Lusitanien, Callaekien, Asturien, nicht minder
im ganzen noerdlichen und inneren Spanien in grossem Massstab durchgefuehrt
worden; Augustus, dessen Vater sogar seine Leibwache aus Spaniern gebildet
hatte, hat abgesehen von der Belgica in keinem der ihm unterstellten Gebiete so
umfassend rekrutiert wie in Spanien.
Fuer die Finanzen des Staates ist dies reiche Land ohne Zweifel eine der
sichersten und ergiebigsten Quellen gewesen; Naeheres ist darueber nicht
ueberliefert.
Auf die Bedeutung des Verkehrs dieser Provinzen gestattet die Fuersorge der
Regierung fuer das spanische Strassenwesen einigermassen einen Schluss. Zwischen
den Pyrenaeen und Tarraco haben sich roemische Meilensteine schon aus der
letzten republikanischen Zeit gefunden, wie sie keine andere Provinz des
Okzidents aufweist. Dass Augustus und Tiberius den Strassenbau in Spanien
hauptsaechlich aus militaerischen Ruecksichten foerderten, ist schon bemerkt
worden; aber die bei Karthago nova von Augustur gebaute Strasse kann nur des
Verkehrs wegen angelegt sein, und hauptsaechlich dem Verkehr diente auch die von
ihm benannte und teilweise regulierte, teilweise neu angelegte durchgehende
Reichsstrasse ^12, welche, die italisch-gallische Kuestenstrasse fortfuehrend
und die Pyrenaeen bei dem Pass von Puycerda ueberschreitend, von da nach Tarraco
ging, dann ueber Valentia hinaus bis zur Muendung des Jucar ungefaehr der Kueste
folgte, von da aber quer durch das Binnenland das Tal des Baetis aufsuchte,
sodann von dem Augustusbogen an, der die Grenze der beiden Provinzen bezeichnete
und mit dem eine neue Milienzaehlung anhob, durch die Provinz Baetica bis an die
Muendung des Flusses lief und also Rom mit dem Ozean verband. Dies ist
allerdings die einzige Reichsstrasse in Spanien. Spaeter hat die Regierung fuer
die Strassen Spaniens nicht viel getan; die Kommunen, welchen dieselben bald
wesentlich ueberlassen wurden, scheinen, soviel wir sehen, abgesehen von dem
inneren Hochplateau, ueberall die Kommunikationen in dem Umfang hergestellt zu
haben, wie der Kulturstand der Provinz sie verlangte. Denn gebirgig wie Spanien
ist, und nicht ohne Steppen und Oedland, gehoert es doch zu den ertragreichsten
Laendern der Erde, sowohl durch die Fuelle der Bodenfrucht wie durch den
Reichtum an Wein und Oel und an Metallen. Hinzu trat frueh die Industrie,
vorzugsweise in Eisenwaren und in wollenen und leinenen Geweben. Bei den
Schaetzungen unter Augustus hatte keine roemische Buergergemeinde, Patavium
ausgenommen, eine solche Anzahl von reichen Leuten aufzuweisen wie das spanische
Gades mit seinen durch die ganze Welt verbreiteten Grosshaendlern; und dem
entsprach die raffinierte Ueppigkeit der Sitten, die dort heimischen
Kastagnettenschlaegerinnen und die den eleganten Roemern gleich dem
alexandrinischen gelaeufigen gaditanischen Lieder. Die Naehe Italiens und der
bequeme und billige Seeverkehr gaben fuer diese Epoche besonders der spanischen
Sued- und Ostkueste die Gelegenheit, ihre reichen Produkte auf den ersten Markt
der Welt zu bringen, und wahrscheinlich hat Rom mit keinem Lande der Welt einen
so umfassenden und stetigen Grosshandel betrieben wie mit Spanien.
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^12 Die Richtung der via Augusta gibt Strabon (3, 4, 9 p. 160) an; ihr
gehoeren alle Meilensteine an, die jenen Namen haben, sowohl die aus der Gegend
von Lerida (CIL II, 4920-4928) wie die zwischen Tarragona und Valencia
gefundenen (das. 4949-4954), wie endlich die zahlreichen ab Iano Augusto, qui
est ad Baetem oder ab arcu, unde incipit Baetica, ad oceanum.
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Dass die roemische Zivilisation Spanien frueher und staerker durchdrungen
hat als irgendeine andere Provinz, bestaetigt sich nach verschiedenen Seiten,
insbesondere in dem Religionswesen und in der Literatur.
Zwar in dem noch spaeter iberischen, von Einwanderung ziemlich
freigebliebenen Gebiet, in Lusitanien, Callaekien, Asturien, haben die
einheimischen Goetter mit ihren seltsamen, meist auf -icus und -ecus ausgehenden
Namen, der Endovellicus, der Eaecus, Vagodonnaegus und wie sie weiter heissen,
auch unter dem Prinzipat noch sich in den alten Staetten behauptet. Aber in der
ganzen Baetica ist nicht ein einziger Votivstein gefunden worden, der nicht
ebensogut auch in Italien haette gesetzt sein koennen; und von der eigentlichen
Tarraconensis gilt dasselbe, nur dass von dem keltischen Goetterwesen am oberen
Duero vereinzelte Spuren begegnen ^13. Eine gleich energische sakrale
Romanisierung weist keine andere Provinz auf.
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^13 In Clunia ist eine Dedikation an die Muetter gefunden (CIL II, 2776) -
die einzige spanische dieses bei den westlichen Kelten so weit verbreiteten und
so lange anhaltenden Kults -, in Uxama eine den Lugoves gesetzte (das. 2818),
welche Gottheit bei den Kelten von Aventicum wiederkehrt.
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Die lateinischen Poeten in Corduba nennt Cicero nur, um sie zu tadeln; und
das augustische Zeitalter der Literatur ist auch noch wesentlich das Werk der
Italiener, wenngleich einzelne Provinzialen daran mithalfen und unter anderen
der gelehrte Bibliothekar des Kaisers, der Philolog Hyginus, als Unfreier in
Spanien geboren war. Aber von da an uebernahmen die Spanier darin fast die Rolle
wenn nicht des Fuehrers, so doch des Schulmeisters. Die Cordubenser Marcus
Porcius Latro, der Lehrer und das Muster Ovids, und sein Landsmann und
Jugendfreund Annaeus Seneca, beide nur etwa ein Dezennium juenger als Horaz,
aber laengere Zeit in ihrer Vaterstadt als Lehrer der Beredsamkeit taetig, bevor
sie ihre Lehrtaetigkeit nach Rom verlegten, sind recht eigentlich die Vertreter
der die republikanische Redefreiheit und Redefrechheit abloesenden
Schulrhetorik. Als der erstere einmal in einem wirklichen Prozess aufzutreten
nicht umhin konnte, blieb er mit seinem Vortrag stecken und kam erst wieder in
Fluss, als das Gericht dem beruehmten Mann zu Gefallen vom Tribunal weg in den
Schulsaal verlegt ward. Auch Senecas Sohn, der Minister Neros und der
Modephilosoph der Epoche, und sein Enkel, der Poet der Gesinnungsopposition
gegen den Prinzipat, Lucanus, haben eine literarisch ebenso zweifelhafte wie
geschichtlich unbestreitbare Bedeutung, die doch auch in gewissem Sinn Spanien
zugerechnet werden darf. Ebenfalls in der fruehen Kaiserzeit haben zwei andere
Provinzialen aus der Baetica, Mela unter Claudius, Columella unter Nero, jener
durch seine kurze Erdbeschreibung, dieser durch eine eingehende, zum Teil auch
poetische Darstellung des Ackerbaus einen Platz unter den anerkannten
stilisierenden Lehrschriftstellern gewonnen. Wenn in der domitianischen Zeit der
Poet Canius Rufus aus Gades, der Philosoph Decianus aus Emerita und der Redner
Valerius Licinianus aus Bilbilis (Calatayud, unweit Saragossa) als literarische
Groessen neben Vergil und Catull und neben den drei cordubensischen Sternen
gefeiert werden, so geschieht dies allerdings ebenfalls von einem Bilbilitaner,
Valerius Martialis ^14, welcher selbst an Feinheit und Mache, freilich aber auch
an Feilheit und Leere unter den Dichtern dieser Epoche keinem weicht, und man
wird mit Recht dabei die Landsmannschaft in Anrechnung bringen; doch zeigt schon
die blosse Moeglichkeit, einen solchen Dichterstrauss zu binden, die Bedeutung
des spanischen Elements in der damaligen Literatur. Aber die Perle der spanisch-
lateinischen Schriftstellerei ist Marcus Fabius Quintilianus (35 bis 95) aus
Calagurris am Ebro. Schon sein Vater hatte als Lehrer der Beredsamkeit im Rom
gewirkt; er selbst wurde durch Galba nach Rom gezogen und nahm, namentlich unter
Domitian, als Erzieher der kaiserlichen Neffen eine angesehene Stellung ein.
Sein Lehrbuch der Rhetorik und bis zu einem Grade der roemischen
Literaturgeschichte ist eine der vorzueglichsten Schriften, die wir aus dem
roemischen Altertum besitzen, von feinem Geschmack und sicherem Urteil getragen,
einfach in der Empfindung wie in der Darstellung, lehrhaft ohne Langweiligkeit,
anmutig ohne Bemuehung, in scharfem und bewusstem Gegensatz zu der
phrasenreichen und gedankenleeren Modeliteratur. Nicht am wenigsten ist es sein
Werk, dass die Richtung sich, wenn nicht besserte, so doch aenderte. Spaeterhin
tritt in der allgemeinen Nichtigkeit der Einfluss der Spanier nicht weiter
hervor. Was bei ihrer lateinischen Schriftstellerei geschichtlich besonders ins
Gewicht faellt, ist das vollstaendige Anschmiegen dieser Provinzialen an die
literarische Entwicklung des Mutterlandes. Cicero freilich spottet ueber das
Ungeschick und die Provinzialismen der spanischen Dichtungsbeflissenen; und noch
Latros Latein fand nicht den Beifall des roemisch geborenen, ebenso vornehmen
wie korrekten Messalla Corvinus. Aber nach der augustischen Zeit wird nichts
Aehnliches wieder vernommen. Die gallischen Rhetoren, die grossen afrikanischen
Kirchenschriftsteller sind auch als lateinische Schriftsteller einigermassen
Auslaender geblieben; die Seneca und Martialis wuerde an ihrem Wesen und
Schreiben niemand als solche erkennen; an inniger Liebe zu der eigenen Literatur
und an feinem Verstaendnis derselben hat nie ein Italiener es dem
calagurritanischen Sprachlehrer zuvorgetan.
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^14 Die Hinkejamben (1, 61) lauten:
Hoch schaetzt des feinen Dichters Lieder Verona;
Des Ivlaro freut sich Mantua.
Pataviums grosser Livius macht der Stadt Ruhm aus
Und Stella wie ihr Flaccus auch.
Apollodoren rauscht Beifall des Nils Woge;
Von Nasos Ruhm ist Sulmo voll.
Die beiden Seneca und den einzigen Lucanus
Ruehmt das beredte Corduba.
Das lustige Gades wird den Canius sein nennen,
Emerita meinen Decian.
Also wird unser Bilbilis auf dich stolz sein,
Licinian, und auch auf mich.
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3. Kapitel
Die gallischen Provinzen
Wie Spanien war auch das suedliche Gallien bereits in republikanischer Zeit
ein Teil des Roemischen Reiches geworden, jedoch weder so frueh noch so
vollstaendig wie jenes. Die beiden spanischen Provinzen sind in der
hannibalischen, die Provinz Narbo in der gracchischen Zeit eingerichtet worden;
und wenn dort Rom die ganze Halbinsel an sich nahm, so begnuegte es sich hier
nicht bloss bis in die letzte Zeit der Republik mit dem Besitz der Kueste,
sondern es nahm auch von dieser unmittelbar nur die kleinere und die entferntere
Haelfte. Nicht mit Unrecht bezeichnete die Republik diesen ihren Besitz als das
Stadtgebiet Narbo (Narbonne); der groessere Teil der Kueste, etwa von
Montpellier bis Nizza, gehoerte der Stadt Massalia. Diese Griechengemeinde war
mehr ein Staat als eine Stadt, und das von alters her bestehende gleiche
Buendnis mit Rom erhielt durch ihre Machtstellung eine reale Bedeutung, wie sie
bei keiner zweiten Bundesstadt je vorgekommen ist. Freilich waren
nichtsdestoweniger die Roemer fuer diese benachbarten Griechen, mehr noch als
fuer die entfernteren des Ostens, der Schild wie das Schwert. Die Massalioten
hatten wohl das untere Rhonegebiet bis nach Avignon hinauf in ihrem Besitz; aber
die ligurischen und die keltischen Gaue des Binnenlandes waren ihnen keineswegs
botmaessig, und das roemische Standlager bei Aquae Sextiae (Aix), einen
Tagemarsch nordwaerts von Massalia, ist recht eigentlich zum dauernden Schutz
der reichen griechischen Kaufstadt eingerichtet worden. Es war eine der
schwerwiegendsten Konsequenzen des roemischen Buergerkrieges, dass mit der
legitimen Republik zugleich ihre treueste Verbuendete, die Stadt Massalia,
politisch vernichtet, aus einem mitherrschenden Staat umgewandelt ward in eine
auch ferner reichsfreie und griechische, aber ihre Selbstaendigkeit und ihren
Hellenismus in den bescheidenen Verhaeltnissen einer provinzialen Mittelstadt
bewahrende Gemeinde. In politischer Hinsicht ist nach der Einnahme im
Buergerkrieg nicht weiter von Massalia die Rede; die Stadt ist fortan nur fuer
Gallien, was Neapolis fuer Italien, das Zentrum griechischer Bildung und
griechischer Lehre. Insofern als der groessere Teil der spaeteren Provinz Narbo
erst damals unter unmittelbare roemische Verwaltung trat, gehoert auch deren
Einrichtung gewissermassen erst dieser Epoche an.
Wie das uebrige Gallien in roemische Gewalt kam, ist auch bereits erzaehlt
worden. Vor Caesars Gallischem Krieg erstreckte die Roemerherrschaft sich
ungefaehr bis nach Toulouse, Vienne und Genf, nach demselben bis an den Rhein in
seinem ganzen Lauf und an die Kuesten des Atlantischen Meeres im Norden wie im
Westen. Allerdings war diese Unterwerfung wahrscheinlich nicht vollstaendig, im
Nordwesten vielleicht nicht viel weniger oberflaechlich gewesen als diejenige
Britanniens. Indes erfahren wir von Ergaenzungskriegen hauptsaechlich nur
hinsichtlich der Distrikte iberischer Nationalitaet. Den Iberern gehoerte nicht
bloss der suedliche, sondern auch der noerdliche Abhang der Pyrenaeen mit deren
Vorland, Bearn, die Gascogne, das westliche Languedoc ^1; und es ist schon
erwaehnt worden, dass, als das nordwestliche Spanien mit den Roemern die letzten
Kaempfe bestand, auch auf der noerdlichen Seite der Pyrenaeen und ohne Zweifel
in Zusammenhang damit, ernsthaft gestritten wurde, zuerst von Agrippa im Jahre
716 (38), dann von Marcus Valerius Messalla, dem bekannten Patron der roemischen
Poeten, welcher im Jahre 726 (28) oder 727 (27), also ungefaehr gleichzeitig mit
dem Kantabrischen Krieg, in dem altroemischen Gebiet unweit Narbonne die
Aquitaner in offener Feldschlacht ueberwand. In Betreff der Kelten wird nichts
weiter gemeldet, als dass kurz vor der Actischen Schlacht die Moriner in der
Picardie niedergeworfen wurden; und wenn auch waehrend des zwanzigjaehrigen,
fast ununterbrochenen Buergerkrieges unsere Berichterstatter die
verhaeltnismaessig unbedeutenden gallischen Angelegenheiten aus den Augen
verloren haben moegen, so beweist doch das Schweigen des hier vollstaendigen
Verzeichnisses der Triumphe, dass keine weiteren militaerischen Unternehmungen
von Bedeutung im Keltenland waehrend dieser Zeit stattgefunden haben. Auch
nachher, waehrend der langen Regierung des Augustus und bei allen, zum Teil
recht bedenklichen Krisen der germanischen Kriege, sind die gallischen
Landschaften botmaessig geblieben. Freilich hat die roemische Regierung sowohl
wie die germanische Patriotenpartei, wie wir gesehen haben, bestaendig in
Rechnung gezogen, dass ein entscheidender Erfolg der Deutschen und deren
Einruecken in Gallien eine Erhebung der Gallier gegen Rom im Gefolge haben
werde; sicher also kann die Fremdherrschaft damals noch keineswegs gestanden
haben. Zu einer wirklichen Insurrektion kam es im Jahre 21 unter Tiberius. Es
bildete sich unter dem keltischen Adel eine weit verzweigte Verschwoerung zum
Sturz des roemischen Regiments. Sie kam vorzeitig zum Ausbruch in den wenig
bedeutenden Gauen der Turoner und der Andecaven an der unteren Loire, und es
wurde sogleich nicht bloss die kleine Lyoner Besatzung, sondern auch ein Teil
der Rheinarmee gegen die Aufstaendischen in Marsch gesetzt. Dennoch schlossen
die angesehensten Distrikte sich an; die Treuerer unter Fuehrung des Iulius
Florus warfen sich haufenweise in die Ardennen; in der unmittelbaren
Nachbarschaft von Lyon erhoben sich unter Fuehrung des Iulius Sacrovir die
Haeduer und die Sequaner. Freilich wurden die geschlossenen Legionen ohne grosse
Muehe der Rebellen Herr; allein der Aufstand, an dem die Germanen sich in keiner
Weise beteiligten, zeigt doch den im Lande und namentlich bei dem Adel damals
noch herrschenden Hass gegen die fremden Gebieter, welcher durch den Steuerdruck
und die Finanznot, die als die Ursachen der Insurrektion bezeichnet werden,
gewiss verstaerkt, aber nicht erst erzeugt war. Eine groessere Leistung der
roemischen Staatskunst, als dass sie Galliens Herr zu werden vermocht hat, ist
es, dass sie verstanden hat, es zu bleiben, und dass Vercingetorix keinen
Nachfolger gefunden hat, obwohl es, wie man sieht, nicht ganz an Maennern
fehlte, die gern den gleichen Weg gewandelt waeren. Erreicht ward dies durch
kluge Verbindung des Schreckens und des Gewinnens, man kann hinzusetzen des
Teilens. Die Staerke und die Naehe der Rheinarmee ist ohne Frage das erste und
das wirksamste Mittel gewesen, um die Gallier in der Furcht des Herrn zu
erhalten. Wenn dieselbe durch das ganze Jahrhundert hindurch auf der gleichen
Hoehe geblieben ist, wie dies in dem folgenden Abschnitt dargelegt werden wird,
so ist dies wahrscheinlich ebenso sehr der eigenen Untertanen wegen geschehen,
als wegen der spaeterhin keineswegs besonders furchtbaren Nachbarn. Dass schon
die zeitweilige Entfernung dieser Truppen die Fortdauer der roemischen
Herrschaft in Frage stellte, nicht weil die Germanen dann den Rhein
ueberschreiten, sondern weil die Gallier den Roemern die Treue aufsagen konnten,
lehrt die Erhebung nach Neros Tod trotz ihrer Haltlosigkeit: nachdem die Truppen
nach Italien abgezogen waren, um ihren Feldherrn zum Kaiser zu machen, wurde in
Trier das selbstaendige Gallische Reich proklamiert und die uebriggebliebenen
roemischen Soldaten auf dieses in Eid und Pflicht genommen. Aber wenn auch diese
Fremdherrschaft, wie jede, auf der uebermaechtigen Gewalt, der Ueberlegenheit
der geschlossenen und geschulten Truppe ueber die Menge zunaechst und
hauptsaechlich beruhte, so beruhte sie doch darauf keineswegs ausschliesslich.
Die Kunst des Teilens ist auch hier erfolgreich angewandt worden. Gallien
gehoerte nicht den Kelten allein; nicht bloss die Iberer waren im Sueden stark
vertreten, sondern auch germanische Staemme am Rhein in betraechtlicher Zahl
angesiedelt und durch ihre hervorragende kriegerische Tuechtigkeit mehr noch als
durch ihre Zahl von Bedeutung. In geschickter Weise wusste die Regierung den
Gegensatz zwischen den Kelten und den linksrheinischen Germanen zu naehren und
auszunutzen. Aber maechtiger wirkte die Politik der Verschmelzung und der
Versoehnung. Welche Massregeln zu diesem Zwecke ergriffen wurden, wird weiterhin
auseinandergesetzt werden; indem die Gauverfassung geschont und selbst eine Art
nationaler Vertretung bewilligt, gegen das nationale Priestertum auch, aber
allmaehlich vorgegangen ward, dagegen die lateinische Sprache von Anfang an
obligatorisch und mit jener nationalen Vertretung die neue Kaiserreligion
verschmolzen wurde, ueberhaupt indem die Romanisierung nicht in schroffer Weise
angefasst, aber vorsichtig und geduldig gefoerdert ward, hoerte die roemische
Fremdherrschaft in dem Keltenland auf, dies zu sein, da die Kelten selber Roemer
wurden und sein wollten. Wie weit die Arbeit bereits nach Ablauf des ersten
Jahrhunderts der Roemerherrschaft in Gallien gediehen war, zeigen die eben
erwaehnten Vorgaenge nach Neros Tod, die in ihrem Gesamtverlauf teils der
Geschichte des roemischen Gemeinwesens, teils den Beziehungen desselben zu den
Germanen angehoeren, aber auch in diesem Zusammenhang wenigstens andeutungsweise
erwaehnt werden muessen. Der Sturz der Julisch-Claudischen Dynastie ging von
einem keltischen Adligen aus und begann mit einer keltischen Insurrektion; aber
es war dies keine Auflehnung gegen die Fremdherrschaft wie die des Vercingetorix
oder noch des Sacrovir, ihr Ziel nicht die Beseitigung, sondern die Umgestaltung
des roemischen Regiments; dass ihr Fuehrer seine Abstammung von einem Bastard
Caesars zu den Adelsbriefen seines Geschlechts zaehlte, drueckt den halb
nationalen, halb roemischen Charakter dieser Bewegung deutlich aus. Einige
Monate spaeter proklamierten allerdings, nachdem die abgefallenen roemischen
Truppen germanischer Herkunft und die freien Germanen fuer den Augenblick die
roemische Rheinarmee ueberwaeltigt hatten, einige keltische Staemme die
Unabhaengigkeit ihrer Nation, aber dieser Versuch scheiterte klaeglich, nicht
erst durch das Einschreiten der Regierung, sondern schon an dem Widerspruch der
grossen Majoritaet der Keltengaue selbst, die den Abfall von Rom nicht wollen
konnten und nicht wollten. Die roemischen Namen der fuehrenden Adligen, die
lateinische Aufschrift der Insurrektionsmuenzen, die durchgehende Travestie der
roemischen Ordnungen zeigen auf das deutlichste, dass die Befreiung der
keltischen Nation von dem Joch der Fremden im Jahre 70 n. Chr. deshalb nicht
mehr moeglich war, weil es eine solche Nation nicht mehr gab und die roemische
Herrschaft nach Umstaenden als ein Joch, aber nicht mehr als Fremdherrschaft
empfunden ward. Waere eine solche Gelegenheit zur Zeit der Schlacht bei Philippi
oder noch unter Tiberius den Kelten geboten worden, so waere der Aufstand wohl
auch nicht anders, aber in Stroemen Bluts verlaufen; jetzt verlief er im Sande.
Wenn einige Dezennien nach diesen schweren Krisen die Rheinarmee betraechtlich
reduziert ward, so hatten eben sie den Beweis geliefert, dass die Gallier in
ihrer grossen Mehrzahl nicht mehr daran dachten, sich von den Italienern zu
scheiden, und die vier Generationen, die seit der Eroberung sich gefolgt waren,
ihr Werk getan hatten. Was spaeter dort vorgeht, sind Krisen innerhalb der
roemischen Welt. Als diese auseinanderzubrechen drohte, sonderte sich fuer
einige Zeit wie der Osten so auch der Westen von dem Zentrum des Reiches ab;
aber der Sonderstaat des Postumus war das Werk der Not, nicht der Wahl, und auch
die Sonderung nur eine faktische; die Imperatoren, die ueber Gallien, Britannien
und Spanien geboten, haben gerade ebenso auf die Beherrschung des ganzen Reiches
Anspruch gemacht wie ihre italischen Gegenkaiser. Gewiss blieben genug Spuren
des alten keltischen Wesens und auch der alten keltischen Unbaendigkeit. Wie der
Bischof Hilarius von Poitiers, selbst ein Gallier, ueber das trotzige Wesen
seiner Landsleute klagt, so heissen die Gallier auch in den spaeteren
Kaiserbiographien stoerrig und unregierlich und geneigt zur Widersetzlichkeit,
so dass ihnen gegenueber Konsequenz und Strenge des Regiments besonders
erforderlich erscheint. Aber an eine Trennung vom Roemischen Reich oder gar an
eine Lossagung von der roemischen Nationalitaet, soweit es ueberhaupt eine
solche damals gab, ist in diesen spaeteren Jahrhunderten nirgends weniger
gedacht worden als in Gallien; vielmehr fuellt die Entwicklung der roemisch-
gallischen Kultur, zu welcher Caesar und Augustus den Grund gelegt haben, die
spaetere roemische Epoche ebenso aus wie das Mittelalter und die Neuzeit.
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^1 Das iberische Muenzgebiet reicht entschieden ueber die Pyrenaeen
hinueber, wenn auch die einzelnen Muenzaufschriften, welche unter anderm auf
Perpignan und Narbonne bezogen werden, nicht sicherer Deutung sind. Da alle
diese Praegungen unter roemischer Autorisation stattgefunden haben, so legt dies
die Frage nahe, ob nicht frueher, namentlich vor der Gruendung von Narbo (636
118), dieser Teil der spaeteren Narbonensis unter dem Statthalter des
Diesseitigen Spaniens gestanden hat. Aquitanische Muenzen mit iberischer
Aufschrift gibt es nicht, so wenig wie aus dem nordwestlichen Spanien,
wahrscheinlich, weil die roemische Oberherrschaft, unter deren Tutel diese
Praegung erwachsen ist, solange dieselbe dauerte, das heisst vielleicht bis zum
Numantinischen Krieg, jene Gebiete nicht umfasste.
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Die Regulierung Galliens ist das Werk des Augustus. Bei derjenigen der
Reichsverwaltung nach dem Schluss der Buergerkriege kam das gesamte Gallien, so
wie es Caesar uebertragen oder von ihm hinzugewonnen worden war, nur mit
Ausschluss des inzwischen mit Italien vereinigten Gebiets diesseits der Alpen,
unter kaiserliche Verwaltung. Unmittelbar nachher begab Augustus sich nach
Gallien und vollzog im Jahre 727 (27) in der Hauptstadt Lugudunum die Schatzung
der gallischen Provinz, wodurch die durch Caesar zum Reiche gekommenen
Landesteile zuerst einen geordneten Kataster erhielten und fuer sie die
Steuerzahlung reguliert ward. Er verweilte damals nicht lange, da die spanischen
Angelegenheiten seine Gegenwart erheischten. Aber die Durchfuehrung der neuen
Ordnung stiess auf grosse Schwierigkeiten und vielfach auf Widerstand; es sind
nicht bloss militaerische Angelegenheiten gewesen, welche Agrippas Aufenthalt in
Gallien im Jahre 735 (19) und den des Kaisers selbst waehrend der Jahre 738-741
(16-13) veranlassten; und die dem kaiserlichen Hause angehoerigen Statthalter
oder Kommandofuehrer am Rhein, Augustus' Stiefsohn Tiberius 738 (16), dessen
Bruder Drusus 742-745 (12-9), wieder Tiberius 745-747 (9-7), 757-759 (3-5 n.
Chr.), 763-765 (9-11 n. Chr.), dessen Sohn Germanicus 766-769 (12-15 n. Chr.),
hatten alle auch die Aufgabe, die Organisation Galliens weiterzufuehren. Das
Friedenswerk war sicher nicht minder schwierig und nicht minder wichtig als die
Waffengaenge am Rhein; man erkennt dies darin, dass der Kaiser die
Fundamentierung selbst in die Hand nahm und die Durchfuehrung den naechst- und
hoechstgestellten Maennern des Reiches anvertraute. Die von Caesar im Drange der
Buergerkriege getroffenen Festsetzungen haben erst in diesen Jahren diejenige
Gestalt bekommen, welche sie dann im wesentlichen behielten. Sie erstreckten
sich ueber die alte wie ueber die neue Provinz; indes gab Augustus das
altroemische Gebiet nebst dem von Massalia vom Mittelmeer bis an die Cevennen
schon im Jahre 732 (22) an die senatorische Regierung ab und behielt nur
Neugallien in eigener Verwaltung. Dieses immer noch sehr ausgedehnte Gebiet
wurde dann in drei Verwaltungsbezirke aufgeloest, deren jedem ein selbstaendiger
kaiserlicher Statthalter vorgesetzt wurde. Diese Einteilung knuepfte an an die
schon von dem Diktator Caesar vorgefundene und auf den nationalen Gegensaetzen
beruhende Dreiteilung des Keltenlandes in das von Iberern bewohnte Aquitanien,
das rein keltische Gallien und das keltisch-germanische Gebiet der Bellten; auch
ist wohl beabsichtigt worden, diese den Ausbau der roemischen Herrschaft
foerdernden Gegensaetze einigermassen in der administrativen Teilung zum
Ausdruck zu bringen. Indes ist dies nur annaehernd durchgefuehrt worden und
konnte auch praktisch nicht anders realisiert werden. Das rein keltische Gebiet
zwischen Garonne und Loire ward zu dem allzu kleinen iberischen Aquitanien
hinzugelegt, das gesamte linksrheinische Ufer vom Lemansee bis zur Mosel mit der
Belgica vereinigt, obwohl die meisten dieser Gaue keltisch waren; ueberhaupt
ueberwog der Keltenstamm in dem Grade, dass die vereinigten Provinzen die "drei
Gallien" heissen konnten. Von der Bildung der beiden sogenannten Germanien,
nominell dem Ersatz fuer die verlorene oder nicht zustande gekommene wirklich
germanische Provinz, der Sache nach der gallischen Militaergrenze, wird in dem
folgenden Abschnitt die Rede sein.
Die rechtlichen Verhaeltnisse wurden in durchaus verschiedener Weise fuer
die alte Provinz Gallien und fuer die drei neuen geordnet: jene wurde sofort und
vollstaendig latinisiert, in dieser zunaechst nur das bestehende nationale
Verhaeltnis reguliert. Dieser Gegensatz der Verwaltung, welcher weit tiefer
eingreift als die formale Verschiedenheit der senatorischen und der kaiserlichen
Administration, hat wohl die noch heute nachwirkende Verschiedenheit der Laender
der Langue d'oc und der Provence zu denen der Langue d'oui zunaechst und
hauptsaechlich herbeigefuehrt.
Soweit wie die Romanisierung Suedspaniens war die des gallischen Suedens in
republikanischer Zeit nicht vorgeschritten. Die zwischen den beiden Eroberungen
liegenden achtzig Jahre waren nicht rasch einzuholen; die Truppenlager in
Spanien waren bei weitem staerker und stetiger als die gallischen, die Staedte
latinischer Art dort zahlreicher als hier. Wohl war auch hier in der Zeit der
Gracchen und unter ihrem Einfluss Narbo gegruendet worden, die erste eigentliche
Buergerkolonie jenseits des Meeres; aber sie blieb vereinzelt und im
Handelsverkehr zwar Rivalin von Massalia, aber allem Anscheine nach an Bedeutung
ihr keineswegs gleich. Aber als Caesar anfing, die Geschicke Roms zu leiten,
wurde vor allem hier, in diesem Lande seiner Wahl und seines Sterns, das
Versaeumte nachgeholt. Die Kolonie Narbo wurde verstaerkt und war unter Tiberius
die volkreichste Stadt im gesamten Gallien. Dann wurden, hauptsaechlich auf dem
von Massalia abgetretenen Gebiet, vier neue Buergergemeinden angelegt, darunter
die bedeutendsten militaerisch Forum Iulii (Frejus), Hauptstation der neuen
Reichsflotte, fuer den Verkehr Arelate (Arles) an der Rhonemuendung, das bald,
als Lyon sich hob und der Verkehr sich wieder mehr nach der Rhone zog, Narbo
ueberfluegelnd, die rechte Erbin Massalias und das grosse Emporium des gallisch-
italischen Handels ward. Was er selbst noch und was sein Sohn in diesem Sinne
geschaffen hat, ist nicht bestimmt zu unterscheiden, und geschichtlich kommt
darauf auch wenig an; wenn irgendwo, war hier Augustus nichts als der
Testamentsvollstrecker Caesars. Ueberall weicht die keltische Gauverfassung der
italischen Gemeinde. Der Gau der Volker im Kuestengebiet, frueher den
Massalioten untertaenig, empfing durch Caesar latinische Gemeindeverfassung in
der Weise, dass die "Praetoren" der Volker dem ganzen, 24 Ortschaften
umfassenden Bezirk vorstanden ^2, bis dann bald darauf die alte Ordnung auch dem
Namen nach verschwand und an die Stelle des Gaus der Volker die latinische Stadt
Nemausus (Nimes) trat. Aehnlich erhielt der ansehnlichste aller Gaue dieser
Provinz, der der Allobrogen, welche das Land noerdlich der Isere und oestlich
der mittleren Rhone, von Valence und Lyon bis in die savoyischen Berge und an
den Lemansee in Besitz hatten, wahrscheinlich bereits durch Caesar eine gleiche
staedtische Organisation und italisches Recht, bis dann Kaiser Gaius der Stadt
Vienna das roemische Buergerrecht gewaehrte. Ebenso wurden in der gesamten
Provinz die groesseren Zentren durch Caesar oder in der ersten Kaiserzeit nach
latinischem Recht organisiert, so Ruscino (Roussillon), Avennio (Avignon), Aquae
Sextiae (Aix), Apta (Apt). Schon am Schluss der augustischen Zeit war die
Landschaft an beiden Ufern der unteren Rhone in Sprache und Sitte vollstaendig
romanisiert, die Gauverfassung wahrscheinlich in der gesamten Provinz bis auf
geringe Ueberreste beseitigt. Die Buerger der Gemeinden, denen das
Reichsbuergerrecht verliehen war, und nicht minder die Buerger derjenigen
latinischen Rechts, welche durch den Eintritt in das Reichsheer oder durch
Bekleidung von Aemtern in ihrer Heimatstadt fuer sich und ihre Nachkommen das
Reichsbuergerrecht erworben hatten, standen rechtlich den Italienern
vollstaendig gleich und gelangten gleich ihnen im Reichsdienst zu Aemtern und
Ehren.
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^2 Das zeigt die merkwuerdige Inschrift von Avignon (Herzog, Galliae
Narbonensis historia, descriptio, institutorum compositio. Leipzig 1864 n. 403):
T. Carisius T. f. pr(aetor) Volcar(um) dar, das aelteste Zeugnis fuer die
roemische Ordnung des Gemeinwesens in diesen Gegenden.
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Dagegen in den drei Gallien gab es Staedte roemischen und latinischen
Rechts nicht, oder vielmehr es gab dort nur eine solche ^3, die eben darum auch
zu keiner der drei Provinzen oder zu allen gehoerte, die Stadt Lugudunum (Lyon).
Am aeussersten Suedrand des kaiserlichen Gallien, unmittelbar an der Grenze der
staedtisch geordneten Provinz, am Zusammenfluss der Rhone und der Saone, an
einer militaerisch wie kommerziell gleich wohlgewaehlten Stelle war waehrend der
Buergerkriege, zunaechst infolge der Vertreibung einer Anzahl in Vienna
ansaessiger Italiener ^4, im Jahre 711 (43) diese Ansiedlung entstanden, nicht
hervorgegangen aus einem Keltengau ^5 und daher auch immer mit eng beschraenktem
Gebiet, sondern von Haus aus von Italienern gebildet und im Besitz des vollen
roemischen Buergerrechts, einzig in ihrer Art dastehend unter den Gemeinden der
drei Gallien, den Rechtsverhaeltnissen nach einigermassen wie Washington in dem
nordamerikanischen Bundesstaat. Diese einzige Stadt der drei Gallien wurde
zugleich die gallische Hauptstadt. Eine gemeinschaftliche Oberbehoerde hatten
die drei Provinzen nicht und von hohen Reichsbeamten hatte dort nur der
Statthalter der mittleren oder der lugudunensischen Provinz seinen Sitz; aber
wenn Kaiser oder Prinzen in Gallien verweilten, residierten sie regelmaessig in
Lyon. Lyon war neben Karthago die einzige Stadt der lateinischen Reichshaelfte,
welche nach dem Muster der hauptstaedtischen Garnison eine staendige Besatzung
erhielt ^6. Die einzige Muenzstaette fuer Reichsgeld, die wir im Westen fuer die
fruehere Kaiserzeit mit Sicherheit nachweisen koennen, ist die von Lyon. Hier
war die Zentralstelle des ganz Gallien umfassenden Grenzzolles, hier der
Knotenpunkt des gallischen Strassennetzes. Aber nicht bloss alle
Regierungsanstalten, welche Gallien gemeinschaftlich waren, hatten ihren
geborenen Sitz in Lyon, sondern diese Roemerstadt wurde auch, wie wir weiterhin
sehen werden, der Sitz des keltischen Landtags der drei Provinzen und aller
daran sich knuepfenden politischen und religioesen Institutionen, seiner Tempel
und seiner Jahresfeste. Also bluehte Lugudunum rasch empor, gefoerdert durch die
mit der Metropolenstellung verbundene reiche Dotation und die fuer den Handel
ungemein guenstige Lage. Ein Schriftsteller aus Tiberius' Zeit bezeichnet sie
als die zweite in Gallien nach Narbo; spaeterhin nimmt sie daselbst den Platz
neben oder vor ihrer Rhoneschwester Arelate. Bei der Feuersbrunst, die im Jahre
64 einen grossen Teil Roms in Asche legte, sandten die Lugudunenser den
Abgebrannten eine Beihilfe von 4 Millionen Sesterzen (870000 Mark), und als ihre
eigene Stadt im naechsten Jahr dasselbe Schicksal in noch haerterer Weise traf,
steuerte auch ihnen das ganze Reich seinen Beitrag und sandte der Kaiser die
gleiche Summe aus seiner Schatulle. Glaenzender als zuvor erstand die Stadt aus
ihren Ruinen, und sie ist fast durch zwei Jahrtausende unter allen Zeitlaeuften
eine Grossstadt geblieben bis auf den heutigen Tag. In der spaeteren Kaiserzeit
freilich tritt sie zurueck hinter Trier. Die Stadt der Treverer, Augusta genannt
wahrscheinlich von dem ersten Kaiser, gewann bald in der Belgica den ersten
Platz; wenn noch in Tiberius' Zeit Durocortorum der Remer (Reims) die
volkreichste Ortschaft der Provinz und der Sitz der Statthalter genannt wird, so
teilt bereits ein Schriftsteller aus der Zeit des Claudius den Primat daselbst
dem Hauptort der Treverer zu. Aber die Hauptstadt Galliens ^7, man darf
vielleicht sagen des Okzidents, ist Trier erst geworden durch die Umgestaltung
der Reichsverwaltung unter Diocletian. Seit Gallien, Britannien und Spanien
unter einer Oberverwaltung stehen, hat diese ihren Sitz in Trier, und seitdem
ist Trier auch, wenn die Kaiser in Gallien verweilen, deren regelmaessige
Residenz und, wie ein Grieche des 5. Jahrhunderts sagt, die groesste Stadt
jenseits der Alpen. Indes die Epoche, wo dieses Rom des Nordens seine Mauern und
seine Thermen empfing, die wohl genannt werden duerfen neben den Stadtmauern der
roemischen Koenige und den Baedern der kaiserlichen Reichshauptstadt, liegt
jenseits unserer Darstellung. Durch die ersten drei Jahrhunderte der Kaiserzeit
ist Lyon das roemische Zentrum des Keltenlandes geblieben, und nicht bloss, weil
es an Volkszahl und Reichtum den ersten Platz einnahm, sondern weil es, wie
keine andere des gallischen Nordens und nur wenige des Suedens, eine von Italien
aus gegruendete und nicht nur dem Recht, sondern dem Ursprung und dem Wesen nach
roemische Stadt war.
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^3 Nur etwa Noviodunum (Nyon am Genfer See) kann in den drei Gallien der
Anlage nach mit Lugudunum zusammengestellt werden; aber da diese Gemeinde
spaeter als civitas Equestrium auftritt (Inscr. Helv. 115), so scheint sie unter
die Gaue eingereiht zu sein, was von Lugudunum nicht gilt.
^4 Die aus Vienna von den Allobrogen frueher Vertriebenen (oi ek Oyienn/e/s
t/e/s Narbon/e/sias ypo t/o/n Allobrig/o/n pote ekpesontes) bei Dio 46, 50
koennen nicht wohl andere gewesen sein als roemische Buerger, da die Gruendung
einer Buergerkolonie zu ihren Gunsten nur unter dieser Voraussetzung sich
begreift. Die "fruehere" Vertreibung stand wohl in Zusammenhang mit dem
Allobrogenaufstand unter Catugnatus im Jahre 693 (61). Die Erklaerung, warum die
Vertriebenen nicht zurueckgefuehrt, sondern anderweitig angesiedelt wurden,
fehlt, aber es lassen sich dafuer mancherlei Veranlassungen denken, und die
Tatsache selbst wird dadurch nicht in Zweifel gestellt. Die der Stadt
zufliessenden Renten (Tac. hist. 1, 65) moegen ihr wohl auf Kosten von Vienna
verliehen worden sein.
^5 Der Boden gehoerte frueher den Segusiavern (Plin. nat. 4, 18, 107;
Strab. p. 186, 192), einem der kleinen Klientelgaue der Haeduer (Caes. Gall. 7,
75); aber in der Gaueinteilung zaehlt sie nicht zu diesen, sondern steht fuer
sich als m/e/tropolis (Ptol. geogr. 2, 8, 11 u. 12).
^6 Dies sind die 1200 Soldaten, mit welchen, wie der Judenkoenig Agrippa
bei Josephus (bel. Iud. 2, 16, 4) sagt, die Roemer das gesamte Gallien in
Botmaessigkeit halten.
^7 Nichts ist so bezeichnend fuer die Stellung Triers in dieser Zeit als
die Verordnung des Kaisers Gratianus vom Jahre 376 (Cod. Theod. 13, 3, 11), dass
den Professoren der Rhetorik und der Grammatik beider Sprachen in saemtlichen
Hauptstaedten der damaligen siebzehn gallischen Provinzen zu ihrem staedtischen
Gehalt die gleiche Zulage aus der Staatskasse gegeben, fuer Trier aber diese
hoeher bemessen werden solle.
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Wie fuer die Organisation der Suedprovinz die italische Stadt die Grundlage
war, so fuer die noerdliche der Gau, und zwar ueberwiegend derjenige der
keltischen ehemaligen Staats-, jetzigen Gemeindeordnung. Die Bedeutung des
Gegensatzes von Stadt und Gau ist nicht zunaechst abhaengig von seinem Inhalt;
selbst wenn er ein bloss rechtlich formaler gewesen waere, haette er die
Nationalitaeten geschieden, auf der einen Seite das Gefuehl der Zugehoerigkeit
zu Rom, auf der andern Seite das der Fremdartigkeit geweckt und geschaerft. Hoch
darf fuer diese Zeit die praktische Verschiedenheit der beiden Ordnungen nicht
angeschlagen werden, da die Elemente der Gemeindeordnung, die Beamten, der Rat,
die Buergerversammlung, dort wie hier dieselben waren und etwa frueher
vorhandene, tiefer gehende Gegensaetze von der roemischen Oberherrschaft
schwerlich lange geduldet wurden. Daher hat auch der Uebergang von der
Gauordnung zu der staedtischen sich haeufig und ohne Anstoss, man kann
vielleicht sagen im Laufe der Entwicklung mit einer gewissen Notwendigkeit von
selber vollzogen. Infolgedessen treten die qualitativen Unterschiede der beiden
Rechtsformen in unserer Ueberlieferung wenig hervor. Dennoch war der Gegensatz
sicher nicht ein bloss nomineller, sondern es bestanden in den Befugnissen der
verschiedenen Gewalten, in Rechtspflege, Besteuerung, Aushebung,
Verschiedenheiten, die fuer die Administration, teils an sich, teils infolge der
Gewoehnung, von Bedeutung waren oder doch bedeutend schienen. Bestimmt erkennbar
ist der quantitative Gegensatz. Die Gaue, wenigstens wie sie bei den Kelten und
den Germanen auftreten, sind durchgaengig mehr Voelkerschaften als Ortschaften;
dieses sehr wesentliche Moment ist allen keltischen Gebieten eigentuemlich und
selbst durch die spaeter eintretende Romanisierung oft mehr verdeckt als
verwischt. Mediolanum und Brixia haben ihre weiten Grenzen und ihre dauernde
Potenz wesentlich dem zu danken, dass sie eigentlich nichts sind als die Gaue
der Insubrer und der Cenomanen. Dass das Territorium der Stadt Vienna die
Dauphine und Westsavoyen umfasst und die ebenso alten und fast ebenso
ansehnlichen Ortschaften Cularo (Grenoble) und Genava (Genf) bis in die spaete
Kaiserzeit dem Rechte nach Doerfer der Kolonie Vienna sind, erklaert sich
ebenfalls daraus, dass dieses der spaetere Name der Voelkerschaft der Allobrogen
ist. In den meisten keltischen Gauen ueberwiegt eine Ortschaft so durchaus, dass
es einerlei ist, ob man die Remer oder Durocortorum, die Bituriger oder
Burdigala nennt; aber es kommt auch das Gegenteil vor, wie zum Beispiel bei den
Vocontiern Vasio (Vaison) und Lucus, bei den Carnuten Autricum (Chartres) und
Cenabum (Orleans) sich die Waage halten; und ob die Vorrechte, die nach
italischer und griechischer Ordnung sich selbstverstaendlich der Flur gegenueber
an den Mauerring knuepfen, bei den Kelten rechtlich oder auch nur tatsaechlich
in aehnlicher Weise geordnet waren, ist mehr als fraglich. Das Gegenbild fuer
diesen Gau im griechisch-italischen Westen ist viel weniger die Stadt als die
Voelkerschaft; die Carnuten hat man mit den Boeotern zu gleichen, Autricum und
Cenabum mit Tanagra und Thespiae. Die Besonderheit der Stellung der Kelten unter
der roemischen Herrschaft gegenueber anderen Nationen, den Iberern zum Beispiel
und den Hellenen, beruht darauf, dass diese groesseren Verbaende dort als
Gemeinden fortbestanden, hier diejenigen Bestandteile, aus denen sie sich
zusammensetzten, die Gemeinden bildeten. Dabei moegen aeltere, der vorroemischen
Zeit angehoerige Verschiedenheiten der nationalen Entwicklung mitgewirkt haben;
es mag wohl leichter ausfuehrbar gewesen sein, den Boeotern den
gemeinschaftlichen Staedtetag zu nehmen, als die Helvetier in ihre vier
Distrikte aufzuloesen; politische Verbaende behaupten sich auch nach der
Unterwerfung unter eine Zentralgewalt da, wo ihre Aufloesung die Desorganisation
herbeifuehren wuerde. Dennoch ist, was in Gallien durch Augustus oder, wenn man
will durch Caesar geschah, nicht durch den Zwang der Verhaeltnisse
herbeigefuehrt worden, sondern hauptsaechlich durch den freien Entschluss der
Regierung, wie er auch allein zu der uebrigens gegen die Kelten geuebten
Schonung passt. Denn es gab in der Tat in der vorroemischen Zeit und noch zur
Zeit der Caesarischen Eroberung eine bei weitem groessere Anzahl von Gauen, als
wir sie spaeter finden; namentlich ist es bemerkenswert, dass die zahlreichen,
durch Klientel einem groesseren Gau angeschlossenen kleineren in der Kaiserzeit
nicht selbstaendig geworden, sondern verschwunden sind ^8. Wenn spaeterhin das
Keltenland geteilt erscheint in eine maessige Anzahl bedeutender, zum Teil sogar
sehr grosser Gaudistrikte, innerhalb deren abhaengige Gaue nirgends zum
Vorschein kommen, so ist diese Ordnung freilich durch das vorroemische
Klientelwesen angebahnt, aber erst durch die roemische Reorganisation
vollstaendig durchgefuehrt worden. Dieser Fortbestand und diese Steigerung der
Gauverfassung wird fuer die weitere politische Entwicklung Galliens vor allem
bestimmend gewesen sein. Wenn die tarraconensische Provinz in 293 selbstaendige
Gemeinden zerfiel, so zaehlten die drei Gallien zusammen, wie wir sehen werden,
deren nicht mehr als 64. Die Einheit und ihre Erinnerungen blieben ungebrochen;
die eifrige Verehrung, die die ganze Kaiserzeit hindurch dem Quellgott Nemausus
bei den Volkern gezollt wurde, zeigt, wie selbst hier, im Sueden des Landes und
in einem zur Stadt umgewandelten Gau die traditionelle Zusammengehoerigkeit noch
immer lebendig empfunden ward. In dieser Art innerlich fest zusammenhaltende
Gemeinden mit weiten Grenzen waren eine Macht. Wie Caesar die gallischen
Gemeinden vorfand, mit einer in voelliger politischer wie oekonomischer
Abhaengigkeit gehaltenen Volksmasse und einem uebermaechtigen Adel, so sind sie
im wesentlichen auch unter roemischer Herrschaft geblieben; genau wie in
vorroemischer Zeit die grossen Adligen mit ihrem nach Tausenden zaehlenden
Gesinde von Hoerigen und Schuldknechten ein jeder in seiner Heimat die Herren
spielten, so schildert uns Tacitus in Tiberius' Zeit die Zustaende bei den
Treverern. Das roemische Regiment gab der Gemeinde weitgehende Rechte, sogar
eine gewisse Militaergewalt, so dass sie unter Umstaenden Festungen einzurichten
und besetzt zu halten befugt war, wie dies bei den Helvetiern vorkommt, die
Beamten die Buergerwehr aufbieten konnten und in diesem Falle Offiziersrecht und
Offiziersrang hatten. Diese Befugnis war nicht dieselbe in den Haenden des
Vorstehers einer kleinen Stadt Andalusiens und desjenigen eines Bezirkes an der
Loire oder der Mosel vom Umfang einer kleinen Provinz. Die weitherzige Politik
Caesars des Vaters, auf den die Grundzuege dieses Systems notwendig
zurueckgefuehrt werden muessen, zeigt sich hier in ihrer ganzen grossartigen
Ausdehnung.
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^8 Bei Caesar erscheinen wohl, im grossen und ganzen genommen, dieselben
Gaue, wie sie dann in der augustischen Ordnung vertreten sind, aber zugleich
vielfache Spuren kleinerer Klientelverbaende (vgl. 3, 249); so werden als
"Klienten" der Haeduer genannt die Segusiaver, die Ambivareten, die Aulerker
Brannoviker und die Brannovier (Caes. Gall. 7, 75), als Klienten der Treuerer
die Condruser (Caes. Gall. 4; 6), als solche der Helvetier die Tulinger und
Latobrigen. Mit Ausnahme der Segusiaver fehlen diese alle auf dem Lyoner
Landtage. Dergleichen kleinere, nicht voellig in die Vororte aufgegangene Gaue
mag es in Gallien zur Zeit der Unterwerfung in grosser Zahl gegeben haben. Wenn
nach Josephus (bel. Iud. 2, 16, 4) den Roemern 305 gallische Gaue und 1200
Staedte gehorchten, so moegen dies die Ziffern sein, die fuer Caesars
Waffenerfolge herausgerechnet worden sind; wenn die kleinen iberischen Voelker
in Aquitanien und die Klientelgaue im Keltenland mitgezaehlt wurden, konnten
dergleichen Zahlen wohl herauskommen.
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Aber die Regierung beschraenkte sich nicht darauf, die Gauordnung den
Kelten zu lassen; sie liess oder gab ihnen vielmehr auch eine nationale
Verfassung, soweit eine solche mit der roemischen Oberherrschaft sich
vereinbaren liess. Wie der hellenischen Nation, so verlieh Augustus der
gallischen eine organisierte Gesamtvertretung, welche dort wie hier in der
Epoche der Freiheit und der Zerfahrenheit wohl erstrebt, aber nie erreicht
worden war. Unter dem Huegel, den die Hauptstadt Galliens kroente, da wo die
Saone ihr Wasser mit dem der Rhone mischt, weihte am 1. August des Jahres 742
(12) der kaiserliche Prinz Drusus als Vertreter der Regierung in Gallien der
Roma und dem Genius des Herrschers den Altar, an welchem fortan jedes Jahr an
diesem Tage diesen Goettern von der Gemeinschaft der Gallier die Festfeier
abgehalten werden sollte. Die Vertreter der saemtlichen Gaue waehlten aus ihrer
Mitte Jahr fuer Jahr den "Priester der drei Gallien", und dieser brachte am
Kaisertag das Kaiseropfer dar und leitete die dazu gehoerigen Festspiele. Diese
Landesvertretung hatte nicht bloss eine eigene Vermoegensverwaltung mit Beamten,
welche den vornehmen Kreisen des provinzialen Adels angehoerten, sondern auch
einen gewissen Anteil an den allgemeinen Landesangelegenheiten. Von
unmittelbarem Eingreifen derselben in die Politik findet sich allerdings keine
andere Spur, als dass bei der ernsten Krise des Jahres 70 der Landtag der "drei
Gallien" die Treverer von der Auflehnung gegen Rom abmahnte; aber er hatte und
gebrauchte das Recht der Beschwerdefuehrung ueber die in Gallien fungierenden
Reichs- und Hausbeamten und wirkte ferner mit wenn nicht bei der Auflegung, so
doch bei der Repartition der Steuern ^9, zumal da diese nicht nach den einzelnen
Provinzen, sondern fuer Gallien insgemein angelegt wurden. Aehnliche
Einrichtungen hat allerdings die Kaiserregierung in allen Provinzen ins Leben
gerufen, in einer jeden nicht bloss die sakrale Zentralisierung eingefuehrt,
sondern auch, was die Republik nicht getan hatte, einer jeden ein Organ
verliehen, um Bitten und Klagen vor die Regierung zu bringen. Dennoch hat
Gallien in dieser Hinsicht vor allen uebrigen Reichsteilen wenigstens ein
tatsaechliches Privilegium, wie sich denn diese Institution auch allein hier
voll entwickelt findet ^10. Einmal steht der vereinigte Landtag der drei
Provinzen den Legaten und Prokuratoren einer jeden notwendig unabhaengiger
gegenueber als zum Beispiel der Landtag von Thessalonike dem Statthalter von
Makedonien. Sodann aber kommt es bei Institutionen dieser Art weit weniger auf
das Mass der verliehenen Rechte an, als auf das Gewicht der darin vertretenen
Koerperschaften; und die Staerke der einzelnen gallischen Gemeinden uebertrug
sich ebenso auf den Landtag von Lyon wie die Schwaeche der einzelnen
hellenischen auf den von Argos. In der Entwicklung Galliens unter den Kaisern
hat der Landtag von Lyon allem Anschein nach diejenige allgemein gallische
Homogenitaet, welche daselbst mit der Latinisierung Hand in Hand geht,
wesentlich gefoerdert.
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^9 Darauf fuehrt ausser der Inschrift bei Boissieu, Lyon, S. 609, wo die
Worte tot[i]us cens[us Galliarum] mit dem Namen eines der Altarpriester in
Verbindung gebracht werden, die Ehreninschrift, welche die drei Gallien einem
kaiserlichen Beamten a censibus accipiendis setzen (Heuzen 6944); derselbe
scheint die Katasterrevision fuer das ganze Land geleitet zu haben, eben wie
frueher Drusus, waehrend die Schaetzung selbst durch Kommissarien fuer die
einzelnen Landschaften erfolgte. Auch ein sacerdos Romae et Augusti der
Tarraconensis wird belobt ob curam tabulari censualis fideliter administratam
(CIL II, 4248); es waren also mit der Steuerrepartierung wohl die Landtage aller
Provinzen befasst. Die kaiserliche Finanzverwaltung der drei Gallien war
wenigstens der Regel nach so geteilt, dass die beiden westlichen Provinzen
(Aquitanien und Lugudunensis) unter einem Prokurator standen, Belgica und die
beiden Germanien unter einem andern; doch hat es rechtlich feste Kompetenzen
dafuer wohl nicht gegeben. Auf eine regelmaessige Beteiligung bei der Aushebung
darf aus der von Hadrian, offenbar ausserordentlicher Weise, mit Vertretern
aller spanischen Distrikte gepflogenen Verhandlung (vita 12) nicht geschlossen
werden.
^10 Fuer die arca Galliarum, den Freigelassenen der drei Gallien (Heuzen
6393), den adlector arcae Galliarum, inquisitor Galliarum, iudex arcae Galliarum
gibt meines Wissens keine andere Provinz Analogien; und von diesen Einrichtungen
haetten, wenn sie allgemein gewesen waeren, die Inschriften sicher auch sonst
Spuren bewahrt. Diese Einrichtungen scheinen auf eine sich selbst verwaltende
und besteuernde Koerperschaft zu fuehren (der in seiner Bedeutung unklare
adlector kommt als Beamter in Kollegien vor CIL VI, 355; Orelli 2406);
wahrscheinlich bestritt diese Kasse die wohl nicht unbetraechtlichen Ausgaben
fuer die Tempelgebaeude und fuer das Jahrfest. Eine Staatskasse ist die arca
Galliarum nicht gewesen.
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Die Zusammensetzung des Landtags, welche uns ziemlich genau bekannt ist
^11, zeigt, in welcher Weise die Nationalitaetenfrage von der Regierung
behandelt ward. Von den sechzig, spaeter vierundsechzig auf dem Landtag
vertretenen Gauen kommen nur vier auf die iberischen Bewohner Aquitaniens,
obwohl dieses Gebiet zwischen der Garonne und den Pyrenaeen unter eine sehr viel
groessere Zahl durchgaengig kleiner Staemme geteilt war, sei es, dass die
uebrigen von der Vertretung ueberhaupt ausgeschlossen waren, sei es, dass jene
vier vertretenen Gaue die Vororte von Gauverbaenden sind ^12. Spaeterhin,
wahrscheinlich in traianischer Zeit, ist der iberische Bezirk von dem Lyoner
Landtag abgetrennt und ihm eine selbstaendige Vertretung gegeben worden ^13.
Dagegen sind die keltischen Gaue in derjenigen Organisation, die wir frueher
kennengelernt haben, im wesentlichen alle auf dem Landtag vertreten und ebenso
die halb oder ganz germanischen ^14, soweit sie zur Zeit der Stiftung des Altars
zum Reiche gehoerten; dass fuer die Hauptstadt Galliens in dieser Gauvertretung
kein Platz war, versteht sich von selbst. Ausserdem erscheinen die Ubier nicht
auf dem Landtag von Lyon, sondern opfern an ihrem eigenen Augustus-Altar - es
ist dies, wie wir sahen, ein stehengebliebener Ueberrest der beabsichtigten
Provinz Germanien.
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^11 Als Gesamtzahl der auf dem Lyoner Altar verzeichneten Gemeinden gibt
Strabo (4, 3, 2, p. 192) sechzig an, als die Zahl der aquitanischen in dem
keltischen Teil, noerdlich von der Garonne, vierzehn (4,1, 1, p. 177). Tacitus
(ann. 3, 44) nennt als Gesamtzahl der gallischen Gaue vierundsechzig, ebenso,
wenn auch in unrichtiger Verbindung, der Scholiast zur Aeneis (1, 286). Auf die
gleiche Gesamtzahl fuehrt das Verzeichnis bei Ptolemaeos aus dem zweiten
Jahrhundert, welches fuer Aquitanien siebzehn, fuer die Lugudunensis 25, fuer
Belgica 22 Gaue auffuehrt. Von seinen aquitanischen Gauen fallen dreizehn auf
das Gebiet zwischen Loire und Garonne, vier auf das zwischen Garonne und
Pyrenaeen. In dem spaeteren aus dem 5. Jahrhundert, das unter dem Namen der
Notitia Galliarum bekannt ist, fallen auf Aquitanien 26, auf die Lugudunensis
(ausschliesslich Lyons) 24, auf Belgica 27. Alle diese Zahlen sind vermutlich
eine jede fuer ihre Zeit richtig; zwischen der Errichtung des Altars im Jahre
742 (12) und der Zeit des Tacitus (denn auf diese ist seine Angabe wohl zu
beziehen) koennen ebenso vier Gaue hinzugetreten sein, wie sich die Verschiebung
der Zahlen vom 2, bis zum 5. Jahrhundert auf einzelne, zum guten Teil speziell
noch nachweisliche Aenderungen zurueckfuehren laesst.
Bei der Wichtigkeit dieser Ordnungen wird es nicht ueberfluessig sein, sie
wenigstens fuer die beiden westlichen Provinzen im speziellen darzulegen. In der
rein keltischen Mittelprovinz stimmen die drei Verzeichnisse bei Plinius (1.
Jahrhundert), Ptolemaeos (2. Jahrhundert) und der Notitia (5. Jahrhundert) in 21
Namen ueberein: Abrincates - Andecavi - Aulerci Cenomani - Aulerci Diablintes -
Aulerci Eburovici - Baiocasses (Bodiocasses Plin., Vadicasii Ptol.) - Carnutes -
Coriosolites (ohne Zweifel die Samnitae des Ptolemaeos) - Haedui - Lexovii -
Meldae - Namnetes - Osismii - Parisii - Redones - Senones - Tricassini - Turones
- Veliocasses (Rotomagenses) - Veneti - Unelli (Constantia); in drei weiteren:
Caletae - Segusiavi - Viducasses stimmen Plinius und Ptolemaeos, waehrend sie in
der Notitia fehlen, weil inzwischen die Caletae mit den Veliocasses oder den
Rotomagenses, die Viducasses mit den Baiocasses zusammengelegt und die Segusiavi
in Lyon aufgegangen waren. Dagegen erscheinen hier statt der drei verschwundenen
zwei neue durch Teilung entstandene: Aureliani (Orleans), abgezweigt aus den
Carnutes (Chartres), und Autessiodurum (Auxerre), abgezweigt aus den Senones
(Sens). Uebrig bleiben bei Plinius zwei Namen: Boi - Atesui; bei Ptolemaeos
einer: Arvii; in der Notitia einer: Saii.
Fuer das keltische Aquitanien stimmen die drei Listen in elf Namen
ueberein:
Arverni - Bituriges Cubi - Bituriges Vivisci (Burdigalenses) - Cadurci -
Gabales - Lemovici - Nitiobriges (Aginnenses) - Petrucorii - Pictones - Ruteni -
Sautones; die zweite und dritte in dem zwoelften der Vellauni, der bei Plinius
ausgefallen sein wird; Plinius allein hat (abgesehen von den problematischen
Aquitani) zwei Namen mehr: Ambilatri und Anagnutes, Ptolomaeos einen sonst
unbekannten: Datii; vielleicht ist mit zweien von diesen die Strabonische Zahl
der vierzehn voll zu machen. Die Notitia hat ausser jenen elf noch zwei auf
Spaltung beruhende, die Albigenses (Albi am Tarn) und die Ecolismenses
(Angouleme).
In aehnlicher Weise verhalten sich die Listen der oestlichen Gaue. Obwohl
untergeordnete Differenzen sich ergeben, die hier nicht eroertert werden
koennen, liegt das Wesen und die Bestaendigkeit der gallischen Gauteilung
deutlich vor.
^12 Die vier vertretenen Voelkerschaften sind die Tarbeller, Vasaten,
Auscier und Convener. Ausser diesen zaehlt Plinius im suedlichen Aquitanien
nicht weniger als 25 groesstenteils sonst unbekannte Voelkerschaften auf als
rechtlich jenen vier gleichstehend.
^13 Plinius und, vermutlich auch hier aelteren Quellen folgend, Ptolemaeos
wissen von dieser Teilung nichts; aber wir besitzen noch die ungefuegen Verse
des Gascogner Bauern (B. Borghesi, (Oeuvres completes. Paris 1862-79. Bd. 8, S.
544), der dies in Rom auswirkte, ohne Zweifel in Gemeinschaft mit einer Anzahl
seiner Landsleute, obwohl er es vorgezogen hat, dies nicht hinzuzusetzen:
Flamen, item dumvir, quaestor pagiq(ue) magister
Verus ad Augustum legato (so) munere functus
pro novem optinuit populis seiungere Gallos:
urbe redux Genio pagi hanc dedicat aram.
Flamen, auch Zweimann, Schatzmeister und Schulze des Dorfes
Ging den Kaiser ich an, Verus, nach erhaltenem Auftrag;
Wirkte dem Neungau aus von ihm zu scheiden die Galler
Und zurueck von Rom weih den Altar ich dem Dorfgeist.
Die aelteste Spur der administrativen Trennung des iberischen Aquitaniens
von dem gallischen ist die Nennung des "Bezirks von Lactora" (Lectoure) neben
Aquitanien in einer Inschrift aus traianischer Zeit (CIL V 875: procurator
provinciarum Luguduniensis et Aquitanicae, item Lactorae). Diese Inschrift
beweist allerdings an sich mehr die Verschiedenheit der beiden Gebiete als die
formelle Absonderung des einen von dem andern; aber es laesst sich anderweitig
zeigen, dass bald nach Traian die letztere durchgefuehrt war. Denn dass der
abgetrennte Bezirk urspruenglich in neun Gaue zerfiel, wie jene Verse es sagen,
bestaetigt der seitdem gebliebene Name Novempopulana; unter Pius aber zaehlt der
Bezirk bereits elf Gemeinden (denn der dilectator er Apquitanicae XI populos,
Boissieu, Lyon, S. 246, gehoert gewiss hierher), im fuenften Jahrhundert zwoelf;
denn so viele zaehlt die Notitia unter der Novempopulana auf. Diese Vermehrung
erklaert sich ebenso wie die in Anm. 11 eroerterte. Auf die Statthalterschaft
bezieht die Teilung sich nicht; vielmehr blieben das keltische und das iberische
Aquitanien beide unter demselben Legaten. Aber die Novempopulana erhielt unter
Traian ihren eigenen Landtag, waehrend die keltischen Distrikte Aquitaniens nach
wie vor den Landtag von Lyon beschickten.
^14 Es fehlen einige kleinere germanische Voelkerschaften, wie die
Baetasier und die Sunuker, vielleicht aus aehnlichen Gruenden wie die kleineren
iberischen; ferner die Cannenefaten und die Friesen, wahrscheinlich weil diese
erst spaeter reichsuntertaenig geworden sind. Die Bataver sind vertreten.
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Wurde die keltische Nation also in dem kaiserlichen Gallien in sich selbst
konsolidiert, so wurde sie auch dem roemischen Wesen gegenueber gewissermassen
garantiert durch das hinsichtlich der Erteilung des Reichsbuergerrechts fuer
dieses Gebiet eingehaltene Verfahren. Die Hauptstadt Galliens freilich war und
blieb eine roemische Buergerkolonie, und es gehoert dies wesentlich mit zu der
eigenartigen Stellung, die sie dem uebrigen Gallien gegenueber einnahm und
einnehmen sollte. Aber waehrend die Suedprovinz mit Kolonien bedeckt und
durchaus nach italischem Gemeinde recht geordnet ward, hat Augustus in den "drei
Gallien" nicht eine einzige Buergerkolonie eingerichtet, und wahrscheinlich ist
auch dasjenige Gemeinderecht, welches unter dem Namen des latinischen eine
Zwischenstufe zwischen Buergern und Nichtbuergern bildet und seinen
angeseheneren Inhabern von Rechts wegen das Buergerrecht fuer ihre Person und
ihre Nachkommen gewaehrt, laengere Zeit von Gallien ferngehalten worden. Die
persoenliche Verleihung des Buergerrechts, teils nach allgemeinen Bestimmungen
an den Soldaten bald bei dem Eintritt, bald bei dem Abschied, teils aus
besonderer Gunst an einzelne Personen, konnte allerdings auch dem Gallier zuteil
werden; so weit, wie die Republik gegangen war, dem Helvetier zum Beispiel den
Gewinn des roemischen Buergerrechts ein fuer allemal zu untersagen, ging
Augustus nicht und konnte es auch nicht, nachdem Caesar das Buergerrecht an
geborene Gallier vielfach auf diese Weise vergeben hatte. Aber er nahm
wenigstens den aus den "drei Gallien" stammenden Buergern - mit Ausnahme immer
der Lugudunenser - das Recht der Aemterbewerbung und schloss sie damit zugleich
aus dem Reichssenat aus. Ob diese Bestimmung zunaechst im Interesse Roms oder
zunaechst in dem der Gallier getroffen war, koennen wir nicht wissen; gewiss hat
Augustus beides gewollt, einmal dem Eindringen des fremdartigen Elements in das
Roemertum wehren und damit dasselbe reinigen und heben, andererseits den
Fortbestand der gallischen Eigenartigkeit in einer Weise verbuergen, die eben
durch verstaendiges Zurueckhalten die schliessliche Verschmelzung mit dem
roemischen Wesen sicherer foerderte, als die schroffe Aufzwingung
fremdlaendischer Institutionen getan haben wuerde.
Kaiser Claudius, selbst in Lyon geboren und, wie die Spoetter von ihm
sagten, ein richtiger Gallier, hat diese Schranken zum guten Teil beseitigt. Die
erste Stadt in Gallien, welche sicher italisches Recht empfangen hat, ist die
der Ubier, wo der Altar des roemischen Germaniens angelegt war; dort im
Feldlager ihres Vaters, des Germanicus, wurde die nachmalige Gemahlin des
Claudius Agrippina geboren, und sie hat im Jahre 50 ihrem Geburtsort das
wahrscheinlich latinische Kolonialrecht erwirkt, dem heutigen Koeln. Vielleicht
gleichzeitig, vielleicht schon frueher ist dasselbe fuer die Stadt der Treverer,
Augusta, geschehen, das heutige Trier. Auch noch einige andere gallische Gaue
sind in dieser Weise dem Roemertum naeher gerueckt worden, so der der Helvetier
durch Vespasian, ferner der der Sequaner (Besan‡on); grosse Ausdehnung aber
scheint das latinische Recht in diesen Gegenden nicht gefunden zu haben. Noch
weniger ist in der frueheren Kaiserzeit in dem kaiserlichen Gallien ganzen
Gemeinden das volle Buergerrecht beigelegt worden. Wohl aber hat Claudius mit
der Aufhebung der Rechtsbeschraenkung den Anfang gemacht, welche die zum
persoenlichen Reichsbuergerrecht gelangten Gallier von der Reichsbeamtenlaufbahn
ausschloss; es wurde zunaechst fuer die aeltesten Verbuendeten Roms, die
Haeduer, bald wohl allgemein diese Schranke beseitigt. Damit war wesentlich die
Gleichstellung erreicht. Denn nach den Verhaeltnissen dieser Epoche hatte das
Reichsbuergerrecht fuer die durch ihre Lebensstellung von der Aemterlaufbahn
ausgeschlossenen Kreise kaum einen besonderen praktischen Wert und war fuer
vermoegende Peregrinen guter Herkunft, die diese Laufbahn zu betreten wuenschten
und deshalb seiner bedurften, leicht zu erlangen; wohl aber war es eine
empfindliche Zuruecksetzung, wenn dem roemischen Buerger aus Gallien und seinen
Nachkommen von Rechts wegen die Aemterlaufbahn verschlossen blieb.
Wenn in der Organisation der Verwaltung das nationale Wesen der Kelten so
weit geschont ward, als dies mit der Reichseinheit sich irgend vertrug, so ist
dies hinsichtlich der Sprache nicht geschehen. Auch wenn es praktisch
ausfuehrbar gewesen waere, den Gemeinden die Fuehrung ihrer Verwaltung in einer
Sprache zu gestatten, deren die kontrollierenden Reichsbeamten nur ausnahmsweise
maechtig sein konnten, lag es unzweifelhaft nicht in den Absichten der
roemischen Regierung, diese Schranke zwischen den Herrschenden und Beherrschten
aufzurichten. Dementsprechend ist unter den in Gallien unter roemischer
Herrschaft geschlagenen Muenzen und von Gemeinde wegen gesetzten Denkmaelern
keine erweislich keltische Aufschrift gefunden worden. Der Gebrauch der
Landessprache wurde uebrigens nicht gehindert; wir finden sowohl in der
Suedprovinz wie in den noerdlichen Denkmaeler mit keltischer Aufschrift, dort
immer mit griechischem ^15, hier immer mit lateinischem Alphabet geschrieben
^16, und wahrscheinlich gehoeren wenigstens manche von jenen, sicher diese
saemtlich der Epoche der Roemerherrschaft an. Dass in Gallien ausserhalb der
Staedte italischen Rechts und der roemischen Lager inschriftliche Denkmaeler
ueberhaupt nur in geringer Zahl auftreten, wird wahrscheinlich hauptsaechlich
dadurch herbeigefuehrt sein, dass die als Dialekt behandelte Landessprache
ebenso fuer solche Verwendung ungeeignet erschien wie die ungelaeufige
Reichssprache und daher das Denksteinsetzen hier ueberhaupt nicht so wie in den
latinisierten Gegenden in Aufnahme kam; das Lateinische mag in dem groessten
Teil Galliens damals ungefaehr die Stellung gehabt haben wie nachher im
frueheren Mittelalter gegenueber der damaligen Volkssprache. Das energische
Fortleben der nationalen Sprache zeigt am bestimmtesten die Wiedergabe der
gallischen Eigennamen im Latein nicht selten unter Beibehaltung unlateinischer
Lautformen. Dass Schreibungen wie Lousonna und Boudicca mit dem unlateinischen
Diphthong ou selbst in die lateinische Literatur eingedrungen sind und fuer den
aspirierten Dental, das englische th, sogar in roemischer Schrift ein eigenes
Zeichen (D) verwendet wird, ferner Epaciatextorigus neben Epasnactus geschrieben
wird, Dirona neben Sirona, machen es fast zur Gewissheit, dass die keltische
Sprache, sei es im roemischen Gebiet, sei es ausserhalb desselben, in oder vor
dieser Epoche einer gewissen schriftmaessigen Regulierung unterlegen hatte und
schon damals so geschrieben werden konnte, wie sie noch heute geschrieben wird.
Auch an Zeugnissen fuer ihren fortdauernden Gebrauch in Gallien fehlt es nicht.
Als die Stadtnamen Augustodunum (Autun), Augustonemetum (Clermont), Augustobona
(Troyes) und manche aehnliche aufkamen, sprach man notwendig auch im mittleren
Gallien noch keltisch. Arrian unter Hadrian gibt in seiner Abhandlung ueber die
Kavallerie fuer einzelne den Kelten entlehnte Manoever den keltischen Ausdruck
an. Ein geborener Grieche, Eirenaeos, der gegen das Ende des 2. Jahrhunderts als
Geistlicher in Lyon fungierte, entschuldigt die Maengel seines Stils damit, dass
er im Lande der Kelten lebe und genoetigt sei, stets in barbarischer Sprache zu
reden. In einer juristischen Schrift aus dem Anfang des 3. Jahrhunderts wird, im
Gegensatz zu der Rechtsregel, dass die letztwilligen Verfuegungen im allgemeinen
lateinisch oder griechisch abzufassen sind, fuer Fideikommisse auch jede andere
Sprache, zum Beispiel die punische und die gallische zugelassen. Dem Kaiser
Alexander wurde sein Ende von einer gallischen Wahrsagerin in gallischer Sprache
angekuendigt. Noch der Kirchenvater Hieronymus, der selber in Ancyra wie in
Trier gewesen ist, versichert, dass die kleinasiatischen Galater und die
Treverer seiner Zeit ungefaehr die gleiche Sprache redeten, und vergleicht das
verdorbene Gallisch der Asiaten mit dem verdorbenen Punisch der Afrikaner. Wenn
die keltische Sprache sich in der Bretagne, aehnlich wie in Wales, bis auf den
heutigen Tag behauptet hat, so hat die Landschaft zwar ihren heutigen Namen von
den im fuenften Jahrhundert dorthin vor den Sachsen fluechtenden Inselbriten
erhalten, aber die Sprache ist schwerlich erst mit diesen eingewandert, sondern
allem Anschein nach hier seit Jahrtausenden von einem Geschlecht dem andern
ueberliefert. In dem uebrigen Gallien hat natuerlich im Laufe der Kaiserzeit das
roemische Wesen schrittweise Boden gewonnen; ein Ende gemacht hat aber dem
keltischen Idiom hier wohl nicht so sehr die germanische Einwanderung als die
Christianisierung, welche in Gallien nicht, wie in Syrien und Aegypten, die von
der Regierung beiseite geschobene Landessprache aufnahm und zu ihrem Traeger
machte, sondern das Evangelium lateinisch verkuendigte.
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^15 So hat sich in Nemausus eine in keltischer Sprache geschriebene
Weihinschrift gefunden, gesetzt Matrebo Namaysikabo (CIL XI, p. 383), das
heisst, den oertlichen Muettern.
^16 Beispielsweise liest man auf einem in Neris-les-Bains (Allier)
gefundenen Altarstein (E. Desjardins, Geographie historique et administrative de
la Gaule Romaine. 4 Bde. Paris 1876-93. Bd. 2, S. 476): Bratronos Nantonicn
Epadatextorici Leucullo Suio rebelocitoi. Auf einem andern, den die Pariser
Schiffergilde unter Tiberius dem hoechsten besten Jupiter setzte (Mowat im
Bulletin epigraphique de la Gaule 1, S. 25f.), ist die Hauptinschrift
lateinisch, aber ueber den Reliefs der Seitenflaechen, die eine Prozession von
neun bewaffneten Priestern darzustellen scheinen, stehen erklaerende
Beischriften: Senani Useiloni . . . und Eurises, die nicht lateinisch sind.
Solches Gemenge begegnet auch sonst, zum Beispiel in einer Inschrift von Arrenes
(Creuse im Bulletin epigraphique de la Gaule 1, S. 38): Sacer Peroco ieuru
(wahrscheinlich = fecit) Duorico v(otum) s(olvit) l(ibens) m(erito).
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In dem Vorschreiten der Romanisierung, welche in Gallien, abgesehen von der
Suedprovinz, wesentlich der inneren Entwicklung ueberlassen blieb, zeigt sich
eine bemerkenswerte Verschiedenheit zwischen dem oestlichen Gallien und dem
Westen und Norden, die wohl mit, aber nicht allein auf dem Gegensatz der
Germanen und der Gallier beruht. In den Vorgaengen bei und nach Neros Sturz
tritt diese Verschiedenheit selbst politisch bestimmend hervor. Die nahe
Beruehrung der oestlichen Gaue mit den Rheinlagern und die hier vorzugsweise
stattfindende Rekrutierung der Rheinlegionen hat dem roemischen Wesen hier
frueher und vollstaendiger Eingang verschafft als im Gebiet der Loire und der
Seine. Bei jenen Zerwuerfnissen gingen die rheinischen Gaue, die keltischen
Lingonen und Treverer sowohl wie die germanischen Ubier oder vielmehr die
Agrippinenser mit der Roemerstadt Lugudunum und hielten fest zu der legitimen
roemischen Regierung, waehrend die, wie bemerkt ward, wenigstens in gewissem
Sinn nationale Insurrektion von den Sequanern, Haeduern und Arvernern ausgeht.
In einer spaeteren Phase desselben Kampfes finden wir unter veraenderten
Parteiverhaeltnissen dieselbe Spaltung, jene oestlichen Gaue mit den Germanen im
Bunde, waehrend der Landtag von Reims den Anschluss an diese verweigert.
Wurde somit das gallische Land in Betreff der Sprache im wesentlichen
ebenso behandelt wie die uebrigen Provinzen, so begegnet wiederum die Schonung
seiner alten Institutionen bei den Bestimmungen ueber Mass und Gewicht.
Allerdings haben neben der allgemeinen Reichsordnung, welche in dieser Hinsicht
von Augustus erlassen ward, entsprechend dem toleranten oder vielmehr
indifferenten Verhalten der Regierung in dergleichen Dingen, die oertlichen
Bestimmungen vielerorts fortbestanden, aber nur in Gallien hat die oertliche
Ordnung spaeterhin die des Reiches verdraengt. Die Strassen sind im ganzen
Roemischen Reich gemessen und bezeichnet nach der Einheit der roemischen Meile
(1,48 Kilometer), und bis zum Ende des zweiten Jahrhunderts trifft dies auch
fuer diese Provinzen zu. Aber von Severus an tritt in den "drei Gallien" und den
beiden Germanien an deren Stelle eine zwar der roemischen angefuegte, aber doch
verschiedene und gallisch benannte Meile, die Leuga (2,22 Kilometer), gleich
anderthalb roemischen Meilen. Unmoeglich kann Severus damit den Kelten eine
nationale Konzession haben machen wollen; es passt dies weder fuer die Epoche,
noch insbesondere fuer diesen Kaiser, der eben diesen Provinzen in
ausgesprochener Feindseligkeit gegenueberstand; ihn muessen
Zweckmaessigkeitsruecksichten bestimmt haben. Diese koennen nur darauf beruhen,
dass das nationale Wegemass, die Leuga oder auch die Doppelleuga, die
germanische Rasta, welche letztere der franzoesischen Lieue entspricht, in
diesen Provinzen nach der Einfuehrung des einheitlichen Wegemasses in
ausgedehnterem Umfang fortbestanden haben, als dies in den uebrigen
Reichslaendern der Fall war. Augustus wird die roemische Meile formell auf
Gallien erstreckt und die Postbuecher und die Reichsstrassen darauf gestellt,
aber der Sache nach dem Lande das alte Wegemass gelassen haben; und so mag es
gekommen sein, dass die spaetere Verwaltung es weniger unbequem fand, die
zwiefache Einheit im Postverkehr sich gefallen zu lassen ^17, als noch laenger
sich eines praktisch im Lande unbekannten Wegemasses zu bedienen.
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^17 Die Postbuecher und Strassentafeln verfehlen nicht bei Lyon und
Toulouse anzumerken, dass hier die Leugen beginnen.
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Von weit groesserer Bedeutung ist das Verhalten der roemischen Regierung zu
der Landesreligion; ohne Zweifel hat das gallische Volkstum seinen festesten
Rueckhalt an dieser gefunden. Selbst in der Suedprovinz muss die Verehrung der
nichtroemischen Gottheiten lange, viel laenger als zum Beispiel in Andalusien
sich behauptet haben. Die grosse Handelsstadt Arelate freilich hat keine anderen
Weihungen aufzuweisen als an die auch in Italien verehrten Goetter; aber in
Frejus, Aix, Nimes und ueberhaupt der ganzen Kuestenlandschaft sind die alten
keltischen Gottheiten in der Kaiserepoche nicht viel weniger verehrt worden als
im inneren Gallien. Auch in dem iberischen Teil Aquitaniens begegnen zahlreiche
Spuren des einheimischen, von dem keltischen durchaus verschiedenen Kultus.
Indes tragen alle im Sueden Galliens zum Vorschein gekommenen Goetterbilder
einen minder von dem gewoehnlichen abweichenden Stempel als die Denkmaeler des
Nordens, und vor allem war es leichter, mit den nationalen Goettern auszukommen
als mit dem nationalen Priestertum, das uns nur im kaiserlichen Gallien und auf
den britannischen Inseln begegnet, den Druiden. Es wuerde vergebliche Muehe
sein, von dem inneren Wesen der aus Spekulation und Imagination wunderbar
zusammengestellten Druidenlehre eine Vorstellung geben zu wollen; nur die
Fremdartigkeit und die Fruchtbarkeit derselben sollen einige Beispiele
erlaeutern. Die Macht der Rede wurde symbolisch dargestellt in einem
kahlkoepfigen, runzligen, von der Sonne verbrannten Greis, der Keule und Bogen
fuehrt und von dessen durchbohrter Zunge zu den Ohren des ihm folgenden Menschen
feine goldene Ketten laufen - das heisst, es fliegen die Pfeile und schmettern
die Schlaege des redegewaltigen Alten und willig folgen ihm die Herzen der
Menge. Das ist der Ogmius der Kelten; den Griechen erschien er wie ein als
Herakles staffierter Charon. Ein in Paris gefundener Altar zeigt uns drei
Goetterbilder mit Beischrift, in der Mitte den Jovis, zu seiner Linken den
Vulcan, ihm zur Rechten den Esus, "den Entsetzlichen mit seinen grausen
Altaeren", wie ihn ein roemischer Dichter nennt, aber dennoch ein Gott des
Handelsverkehrs und des friedlichen Schaffens ^18; er ist zur Arbeit geschuerzt
wie Vulcan, und wie dieser Hammer und Zange fuehrt, so behaut er mit dem Beil
einen Weidenbaum. Eine oefter wiederkehrende Gottheit, wahrscheinlich Cernunnos
genannt, wird kauernd, mit untergeschlagenen Beinen, dargestellt; auf dem Kopf
traegt sie ein Hirschgeweih, an dem eine Halskette haengt, und haelt auf dem
Schoss den Geldsack; vor ihr stehen zuweilen Rinder und Hirsche - es scheint,
als solle damit der Erdboden als die Quelle des Reichtums ausgedrueckt werden.
Die ungeheure Verschiedenheit dieses aller Reinheit und Schoenheit baren, im
barocken und phantastischen Mengen sehr irdischer Dinge sich gefallenden
keltischen Olymp von den einfach menschlichen Formen der griechischen und den
einfach menschlichen Begriffen der roemischen Religion gibt eine Ahnung der
Schranke, die zwischen diesen Besiegten und ihren Siegern stand. Daran hingen
weiter sehr bedenkliche praktische Konsequenzen: ein umfassender Geheimmittel-
und Zauberkram, bei dem die Priester zugleich die Aerzte spielten und wo neben
dem Besprechen und Besegnen auch Menschenopfer und Krankenheilung durch das
Fleisch der also Geschlachteten vorkam. Dass direkte Opposition gegen die
Fremdherrschaft in dem Druidentum dieser Zeit gewaltet hat, laesst sich
wenigstens nicht erweisen; aber auch, wenn dies nicht der Fall war, ist es wohl
begreiflich, dass die roemische Regierung, welche sonst alle oertlichen
Besonderheiten der Gottesverehrung mit gleichgueltiger Duldung gewaehren liess,
diesem Druidenwesen nicht bloss in seinen Ausschreitungen, sondern ueberhaupt
mit Apprehension gegenueberstand. Die Einrichtung des gallischen Jahrfestes in
der rein roemischen Landeshauptstadt und unter Ausschluss aller Anknuepfung an
den nationalen Kultus ist offenbar ein Gegenzug der Regierung gegen die alte
Landesreligion mit ihrem jaehrlichen Priesterkonzil in Chartres, dem Mittelpunkt
des gallischen Landes. Unmittelbar aber ging Augustus gegen das Druidentum nicht
weiter vor, als dass er jedem roemischen Buerger die Beteiligung an dem
gallischen Nationalkult untersagte. Tiberius in seiner energischeren Weise griff
durch und verbot dieses Priestertum mit seinem Anhang von Lehrern und
Heilkuenstlern ueberhaupt; aber es spricht nicht gerade fuer den praktischen
Erfolg dieser Verfuegung, dass dasselbe Verbot abermals unter Claudius erging -
von diesem wird erzaehlt, dass er einen vornehmen Gallier lediglich deshalb
koepfen liess, weil er ueberwiesen ward, fuer guten Erfolg bei Verhandlungen vor
dem Kaiser das landuebliche Zaubermittel in Anwendung gebracht zu haben. Dass
die Besetzung Britanniens, welches von alters her der Hauptsitz dieses
Priestertreibens gewesen war, zum guten Teil beschlossen ward, um damit dieses
an der Wurzel zu fassen, wird weiterhin ausgefuehrt werden. Trotz alledem hat
noch in dem Abfall, den die Gallier nach dem Sturz der claudischen Dynastie
versuchten, dies Priestertum eine bedeutende Rolle gespielt; der Brand des
Kapitols, so predigten die Druiden, verkuende den Umschwung der Dinge und den
Beginn der Herrschaft des Nordens ueber den Sueden. Indes wenn auch dies Orakel
spaeterhin in Erfuellung ging, durch diese Nation und zugunsten ihrer Priester
ist es nicht geschehen. Die Besonderheiten der gallischen Gottesverehrung haben
wohl auch spaeter noch ihre Wirkung geuebt; als im dritten Jahrhundert fuer
einige Zeit ein gallisch-roemisches Sonderreich ins Leben trat, spielt auf
dessen Muenzen die erste Rolle der Herkules, teils in seiner griechisch-
roemischen Gestalt, teils auch als gallischer Deusoniensis oder Magusanus. Von
den Druiden aber ist nur noch etwa insofern die Rede, als die klugen Frauen in
Gallien bis in die diocletianische Zeit unter dem Namen der Druidinnen gehen und
orakeln, und dass die alten adligen Haeuser noch lange nachher in ihrer
Ahnenreihe sich druidischer Altvordern beruehmen. Wohl rascher noch als die
Landessprache ging die Landesreligion zurueck und das eindringende Christentum
hat kaum noch an dieser ernstlichen Widerstand gefunden.
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^18 Die zweite Berner Glosse zu Lucan 1, 445, die den Teutates richtig zum
Mars macht und auch sonst glaubwuerdig scheint, sagt von ihm: Hesum Mercurium
credunt, si quidem a mercatoribus colitur.
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Das suedliche Gallien, mehr als irgendeine andere Provinz durch seine Lage
jedem feindlichen Angriff entzogen und gleich Italien und Andalusien ein Land
der Olive und der Feige, gedieh unter dem Kaiserregiment zu hohem Wohlstand und
reicher staedtischer Entwicklung. Das Amphitheater und das Sarkophagfeld von
Arles, der "Mutter ganz Galliens", das Theater von Orange, die in und bei Nimes
noch heute aufrecht stehenden Tempel und Bruecken sind davon bis in die
Gegenwart lebendige Zeugen. Auch in den noerdlichen Provinzen stieg der alte
Wohlstand des Landes weiter durch den dauernden Frieden, der, allerdings mit dem
dauernden Steuerdruck, durch die Fremdherrschaft in das Land kam. "In Gallien",
sagt ein Schriftsteller der vespasianischen Zeit, "sind die Quellen des
Reichtums heimisch und ihre Fuelle stroemt ueber die ganze Erde ^19." Vielleicht
nirgends sind gleich zahlreiche und gleich praechtige Landhaeuser zum Vorschein
gekommen, vor allen Dingen im Osten Galliens, am Rhein und seinen Zufluessen;
man erkennt deutlich den reichen gallischen Adel. Beruehmt ist das Testament des
vornehmen Lingonen, welcher anordnet, ihm das Grabdenkmal und die Bildsaeule aus
italischem Marmor oder bester Bronze zu errichten und unter anderem sein
saemtliches Geraet fuer Jagd und Vogelfang mit ihm zu verbrennen - es erinnert
dies an die anderweitig erwaehnten, meilenlangen eingefriedigten Jagdparks im
Keltenland und an die hervorragende Rolle, welche die keltischen Jagdhunde und
keltische Waidmannsart bei dem Xenophon der hadrianischen Zeit spielen, welcher
nicht verfehlt hinzuzufuegen, dass dem Xenophon, des Gryllos Sohn, das Jagdwesen
der Kelten nicht habe bekannt sein koennen. Nicht minder gehoert in diesen
Zusammenhang die merkwuerdige Tatsache, dass in dem roemischen Heerwesen der
Kaiserzeit die Kavallerie eigentlich keltisch ist, nicht bloss insofern diese
vorzugsweise aus Gallien sich rekrutiert, sondern auch, indem die Manoever und
selbst die technischen Ausdruecke zum guten Teil den Kelten entlehnt sind; man
erkennt hier, wie nach dem Hinschwinden der alten Buergerreiterei unter der
Republik die Kavallerie durch Caesar und Augustus mit gallischen Mannschaften
und in gallischer Weise reorganisiert worden ist. Die Grundlage dieses vornehmen
Wohlstandes war der Ackerbau, auf dessen Hebung auch Augustus selbst energisch
hinwirkte und der in ganz Gallien, etwa abgesehen von der Steppengegend an der
aquitanischen Kueste, reichen Ertrag gab. Eintraeglich war auch die Viehzucht,
besonders im Norden, namentlich die Zucht von Schweinen und Schafen, welche bald
fuer die Industrie und die Ausfuhr von Bedeutung wurden - die menapischen
Schinken (aus Flandern) und die atrebatischen und nervischen Tuchmaentel (bei
Arras und Tournay) gingen in spaeterer Zeit in das gesamte Reich. Von besonderem
Interesse ist die Entwicklung des Weinbaus. Weder das Klima noch die Regierung
waren demselben guenstig. Der "gallische Winter" blieb lange Zeit bei den
Suedlaendern sprichwoertlich; wie denn in der Tat das Roemische Reich nach
dieser Seite hin am weitesten gegen Norden sich ausdehnt. Aber engere Schranken
zog der gallischen Weinkultur die italische Handelskonkurrenz. Allerdings hat
der Gott Dionysos seine Welteroberung ueberhaupt langsam vollbracht und nur
Schritt vor Schritt ist der aus der Halmfrucht bereitete Trank dem Saft der Rebe
gewichen; aber es beruht auf dem Prohibitivsystem, dass in Gallien das Bier sich
wenigstens im Norden als das gewoehnliche geistige Getraenk die ganze Kaiserzeit
hindurch behauptete und noch Kaiser Julianus bei seinem Aufenthalt in Gallien
mit diesem falschen Bacchus in Konflikt kam ^20. So weit freilich, wie die
Republik, welche den Wein- und Oelbau an der gallischen Suedkueste polizeilich
untersagte, ging das Kaiserregiment nicht; aber die Italiener dieser Zeit waren
doch die rechten Soehne ihrer Vaeter. Die Bluete der beiden grossen
Rhoneemporien Arles und Lyon beruhte zu einem nicht geringen Teil auf dem
Vertrieb des italienischen Weins nach Gallien; daran mag man ermessen, welche
Bedeutung der Weinbau damals fuer Italien selbst gehabt haben muss. Wenn einer
der sorgfaeltigsten Verwalter, die das Kaiseramt gehabt hat, Domitianus, den
Befehl erliess, in saemtlichen Provinzen mindestens die Haelfte der Rebstoecke
zu vertilgen ^21, was freilich so nicht zur Ausfuehrung kam, so darf daraus
geschlossen werden, dass die Ausbreitung des Weinbaus allerdings von Regierungs
wegen ernstlich eingeschraenkt ward. Noch in augustischer Zeit war er in dem
noerdlichen Teil der narbonensischen Provinz unbekannt, und wenn er auch hier
bald in Aufnahme kam, scheint er doch durch Jahrhunderte auf die Narbonensis und
das suedliche Aquitanien beschraenkt geblieben zu sein; von gallischen Weinen
kennt die bessere Zeit nur den allobrogischen und den biturigischen, nach
unserer Redeweise den Burgunder und den Bordeaux ^22. Erst als die Zuegel des
Reiches den Haenden der Italiener entfielen, im Laufe des dritten Jahrhunderts,
aenderte sich dies, und Kaiser Probus (276-282) gab endlich den Provinzialen den
Weinbau frei. Wahrscheinlich erst infolgedessen hat die Rebe festen Fuss gefasst
an der Seine wie an der Mosel. "Ich habe", schreibt Kaiser Julianus, "einen
Winter" (es war der von 357 auf 358) "in dem lieben Lutetia verlebt, denn so
nennen die Gallier das Staedtchen der Pariser, eine kleine Insel im Flusse
gelegen und rings ummauert; das Wasser ist dort trefflich und rein zu schauen
und zu trinken. Die Einwohner haben einen ziemlich milden Winter, und es waechst
bei ihnen guter Wein; ja einige ziehen sogar auch Feigen, indem sie sie im
Winter mit Weizenstroh wie mit einem Rocke zudecken." Und nicht viel spaeter
schildert dann der Dichter von Bordeaux in der anmutigen Beschreibung der Mosel,
wie die Weinberge diesen Fluss an beiden Ufern einfassen, "gleich wie die
eigenen Reben mir kraenzen die gelbe Garonne".
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^19 Ios. bel. Iud. 2, 16, 4. Ebenda sagt Koenig Agrippa zu seinen Juden, ob
sie sich etwa einbildeten, reicher zu sein als die Gallier, tapferer als die
Germanen, klueger als die Hellenen. Damit stimmen alle anderen Zeugnisse
ueberein. Nero vernimmt den Aufstand nicht ungern occasione nata spoliandarum
iure belli opulentissimarum provinciarum (Suet. Nero 40; Plut. Galba 5); die dem
Insurgentenheer des Vindex abgenommene Beute ist unermesslich (Tac. hist. 1,
51). Tacitus (hist. 3, 46) nennt die Haeduer pecunia dites et voluptatibus
opulentos. Nicht mit Unrecht sagt der Feldherr Vespasians zu den abgefallenen
Galliern bei Tacitus (bist. 4, 74); regna bellaque per Gallias semper fuere,
donec in nostrum ius concederetis; nos quamquam totiens lacessiti iure victoriae
id solum vobis addidimus quo pacem tueremur, nam neque quies gentium sine armis
neque arma sine stipendiis neque stipendia sine tributis haberi queunt. Die
Steuern drueckten wohl schwer, aber nicht so schwer wie der alte Fehde- und
Faustrechtzustand.
^20 Sein Epigramm 'Auf den Gerstenwein' ist erhalten (AP 9, 368):
Tis pothen eis, Dionyse? Ma gar ton al/e/thea Bakchon
s?s' epigign/o/sk/o/. ton Dios oida monon
keinos nektar od/o/de. s? de tragoy. /e/ ra se Keltoi
t/e/ peni/e/ botr?/o/n te?xan ap' astach?/o/n.
t/o/ se chr/e/ kaleein D/e/m/e/trion, oy Dionyson
pyrsgen/e/ mallon kai bromon, oy Bromion.
Du, Dionysos, von wo kommst du? Bei dem richtigen Bacchus!
Ich erkenne dich nicht; Zeus Sohn kenn' ich allein.
Jener duftet nach Nektar; du riechst nach dem Bocke. Die Kelten,
Denen die Rebe versagt, braueten dich aus dem Halm,
Scheuer-, nicht Feuersohn, Erdkind, nicht Kind dich des Himmels,
Nur fuer das Futtern gemacht, nicht fuer den lieblichen Trunk.
Auf einem in Paris gefundenen irdenen Ring (Mowat im Bulletin epigraphique
de la Gaule 2, S. 110; 3, S. 133), der hohl und zum Fuellen der Becher
eingerichtet ist, sagt der Trinkende zu dem Wirt: copo, conditu(m) [cnoditu ist
Schreibfehler] abes; est reple(n)da - Wirt, du hast mehr im Keller; die Flasche
ist leer, und zu der Kellnerin: ospita, reple, lagona(m) cervesa - Maedchen,
fuelle die Flasche mit Bier.
^21 Suet. Dom. 7. Wenn als Grund angegeben ward, dass die hohen Kornpreise
durch das Umwandeln des Ackerlandes in Weinberge veranlasst seien, so war das
natuerlich ein auf den Unverstand des Publikums berechneter Vorwand.
^22 Wenn noch V. Hehn (Kulturpflanzen und Haustiere. Berlin 1870, S. 76)
fuer den Weinbau der Arverner und der Sequaner ausserhalb der Narbonensis sich
auf Plinius (nat. 14, 1, 18) beruft, so folgt er beseitigten
Textinterpolationen. Es ist moeglich, dass das straffere kaiserliche Regiment in
den "drei Gallien" den Weinbau mehr zurueckhielt als das schlaffe senatorische
in der Narbonensis.
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Der innere Verkehr so wie der mit den Nachbarlaendern, besonders mit
Italien, muss ein sehr reger gewesen sein und das Strassennetz entwickelt und
gepflegt. Die grosse Reichsstrasse von Rom nach der Muendung des Baetis, deren
bei Spanien gedacht ward, war die Hauptader fuer den Landhandel der Suedprovinz;
die ganze Strecke, in republikanischer Zeit von den Alpen bis zur Rhone durch
die Massalioten, von da bis zu den Pyrenaeen durch die Roemer instand gehalten,
wurde von Augustus neu chaussiert. Im Norden fuehrten die Reichsstrassen
hauptsaechlich teils nach der gallischen Hauptstadt, teils nach den grossen
Rheinlagern; doch scheint auch ausserdem fuer die uebrige Kommunikation in
ausreichender Weise gesorgt gewesen zu sein.
Wenn die Suedprovinz in der aelteren Zeit auf dem geistigen Gebiet zu dem
hellenischen Kreise gehoerte, so hat der Rueckgang von Massalia und das
gewaltige Vordringen des Roemertums im suedlichen Gallien darin freilich eine
Aenderung herbeigefuehrt; dennoch aber ist dieser Teil Galliens immer, wie
Kampanien, ein Sitz hellenischen Wesens geblieben. Dass Nemausus, eine der
Teilerben von Massalia, auf seinen Muenzen aus augustischer Zeit alexandrinische
Jahreszahlen und das Wappen Aegyptens zeigt, ist nicht ohne Wahrscheinlichkeit
darauf bezogen worden, dass durch Augustus selbst in dieser, dem Griechentum
nicht fremd gegenueberstehenden Stadt Veteranen aus Alexandreia angesiedelt
worden sind. Es darf wohl auch mit dem Einfluss Massalias in Verbindung gebracht
werden, dass dieser Provinz, wenigstens der Abstammung nach, derjenige
Historiker angehoerte, welcher, es scheint im bewussten Gegensatz zu der
nationalroemischen Geschichtschreibung und gelegentlich mit scharfen Ausfaellen
gegen deren namhafteste Vertreter, Sallustius und Livius, die hellenische
vertrat, der Vocontier Pompeius Trogus, Verfasser einer von Alexander und den
Diadochenreichen ausgehenden Weltgeschichte, in welcher die roemischen Dinge nur
innerhalb dieses Rahmens oder anhangsweise dargestellt werden. Ohne Zweifel gab
er damit nur wieder, was eigentlich der literarischen Opposition des Hellenismus
angehoerte; immer bleibt es bemerkenswert, dass diese Tendenz ihren lateinischen
Vertreter, und einen geschickten und sprachgewandten Vertreter, hier in
augustischer Zeit fand. Aus spaeterer ist erwaehnenswert Favorinus, aus einem
angesehenen Buergerhaus von Arles, einer der Haupttraeger der Polymathie der
hadrianischen Zeit; Philosoph mit aristotelischer und skeptischer Tendenz,
daneben Philolog und Kunstredner, Schueler des Dion von Prusa, Freund des
Plutarchos und des Herodes Atticus, polemisch auf dem wissenschaftlichen Gebiet
angegriffen von Galenus, feuilletonistisch von Lucian, ueberhaupt in lebhaften
Beziehungen mit den namhaften Gelehrten des zweiten Jahrhunderts und nicht
minder mit Kaiser Hadrian. Seine mannigfaltigen Forschungen, unter anderm ueber
die Namen der Genossen des Odysseus, die die Scylla verschlang, und ueber den
des ersten Menschen, der zugleich ein Gelehrter war, lassen ihn als den rechten
Vertreter des damals beliebten gelehrten Kleinkrams erscheinen, und seine
Vortraege fuer ein gebildetes Publikum ueber Thersites und das Wechselfieber
sowie seine zum Teil uns aufgezeichneten Unterhaltungen ueber alles und noch
etwas mehr gewaehren kein erfreuliches, aber ein charakteristisches Bild des
damaligen Literatentreibens. Hier ist hervorzuheben, was er selbst unter die
Merkwuerdigkeiten seines Lebenslaufes rechnete, dass er geborener Gallier und
zugleich griechischer Schriftsteller war. Obwohl die Literaten des Okzidents
haeufig nebenbei auch griechisch speziminierten, so haben doch nur wenige sich
dieser als ihrer eigentlichen Schriftstellersprache bedient; hier wird dies mit
durch die Heimat des Gelehrten bedingt sein. Im uebrigen war Suedgallien an der
augustischen Literaturbluete insofern beteiligt, als einige der namhaftesten
Gerichtsredner der spaeteren augustischen Zeit, Votienus Montanus (+ 27 n. Chr.)
aus Narbo - der Ovid der Redner genannt - und Gnaeus Domitius Afer (Konsul 39 n.
Chr.) aus Nemausus, dieser Provinz angehoerten. ueberhaupt erstreckt die
roemische Literatur ihre Kreise natuerlich auch ueber diese Landschaft; die
Dichter der domitianischen Zeit sandten ihre Freiexemplare den Freunden in
Tolosa und Vienna. Plinius unter Traian ist erfreut, dass seine kleinen
Schriften auch in Lugudunum nicht bloss guenstige Leser, sondern auch
Buchhaendler finden, die sie vertreiben. Einen besonderen Einfluss aber, wie ihn
die Baetica in der frueheren, das noerdliche Gallien in der spaeteren Kaiserzeit
auf die geistige und literarische Entwicklung Roms ausgeuebt hat, vermoegen wir
fuer den Sueden nicht nachzuweisen. Wein und Fruechte gediehen in dem schoenen
Land; aber weder Soldaten noch Denker sind dem Reiche von dorther gekommen.
Das eigentliche Gallien ist im Gebiet der Wissenschaft das gelobte Land des
Lehrens und des Lernens; vermutlich geht dies zurueck auf die eigentuemliche
Entwicklung und den maechtigen Einfluss des nationalen Priestertums. Das
Druidentum war keineswegs ein naiver Volksglaube, sondern eine hoch entwickelte
und anspruchsvolle Theologie, die nach guter Kirchensitte alle Gebiete des
menschlichen Denkens und Tuns, Physik und Metaphysik, Rechts- und Heilkunde
bestrebt war zu erleuchten oder doch zu beherrschen, die von ihren Schuelern
unermuedliches, man sagt zwanzigjaehriges Studium forderte und diese ihre
Schueler vor allem in den adligen Kreisen suchte und fand. Die Unterdrueckung
der Druiden durch Tiberius und seine Nachfolger muss in erster Reihe diese
Priesterschulen betroffen und deren wenigstens oeffentliche Beseitigung
herbeigefuehrt haben; aber wirksam konnte dies nur dann geschehen, wenn der
nationalen Jugendbildung die roemisch-griechische ebenso gegenuebergestellt
ward, wie dem carnutischen Druidenkonzil der Roma-Tempel in Lyon. Wie frueh
dies, ohne Frage unter dem bestimmenden Einfluss der Regierung, in Gallien
eingetreten ist, zeigt die merkwuerdige Tatsache, dass bei dem frueher
erwaehnten Aufstand unter Tiberius die Insurgenten vor allen Dingen versuchten,
sich der Stadt Augustodunum (Autun) zu bemaechtigen, um die dort studierende
vornehme Jugend in ihre Gewalt zu bekommen und dadurch die grossen Familien zu
gewinnen oder zu schrecken. Zunaechst moegen wohl diese gallischen Lyzeen trotz
ihres keineswegs nationalen Bildungskursus dennoch ein Ferment des spezifisch
gallischen Volkstums gewesen sein; schwerlich zufaellig hat das damals
bedeutendste derselben nicht in dem roemischen Lyon seinen Sitz, sondern in der
Hauptstadt der Haeduer, des vornehmsten unter den gallischen Gauen. Aber die
roemisch-hellenische Bildung, wenn auch vielleicht der Nation aufgenoetigt und
zunaechst mit Opposition aufgenommen, drang, wie allmaehlich der Gegensatz sich
verschliff, in das keltische Wesen so sehr ein, dass mit der Zeit die Schueler
sich ihr eifriger zuwandten als die Lehrmeister. Die Gentlemanbildung, etwa in
der Art, wie sie heute in England besteht, ruhend auf dem Studium des
Lateinischen und in zweiter Reihe des Griechischen und in der Entwicklung der
Schulrede mit ihren Schnitzelpointen und Glanzphrasen lebhaft an neuere,
demselben Boden entstammende literarische Erscheinungen erinnernd, ward
allmaehlich im Okzident eine Art Privilegium der Galloromanen. Besser bezahlt
als in Italien wurden dort die Lehrer wohl von jeher, und vor allen Dingen auch
besser behandelt. Schon Quintilianus nennt mit Achtung unter den hervorragenden
Gerichtsrednern mehrere Gallier; und nicht ohne Absicht macht Tacitus in dem
feinen Dialog ueber die Redekunst den gallischen Advokaten Marcus Aper zum
Verteidiger der modernen Beredsamkeit gegen die Verehrer Ciceros und Caesars.
Den ersten Platz unter den gallischen Universitaeten nahm spaeterhin Burdigala
ein, wie denn ueberall Aquitanien hinsichtlich der Bildung dem mittleren und
noerdlichen Gallien weit voran war - in einem dort geschriebenen Dialog aus dem
Anfang des 5. Jahrhunderts wagt einer der Mitsprechenden, ein Geistlicher aus
Chalon-sur-Saone, kaum den Mund aufzutun vor dem gebildeten aquitanischen
Kreise. Hier wirkte der frueher erwaehnte, von Kaiser Valentinianus zum Lehrer
seines Sohnes Grabanus (geb. 359) berufene Professor Ausonius, der in seinen
vermischten Gedichten einer grossen Anzahl seiner Kollegen ein Denkmal gestiftet
hat; und als sein Zeitgenosse Symmachus, der beruehmteste Redner dieser Epoche,
fuer seinen Sohn einen Hofmeister suchte, liess er in Erinnerung an seinen
alten, an der Garonne heimischen Lehrer sich einen aus Gallien kommen. Daneben
ist Augustodunum immer einer der grossen Mittelpunkte der gallischen Studien
geblieben; wir haben noch die Reden, welche wegen der Wiederherstellung dieser
Lehranstalt bittend und dankend vor dem Kaiser Konstantin gehalten worden sind.
Die literarische Vertretung dieser eifrigen Schultaetigkeit ist
untergeordneter Art und geringen Wertes: Prunkreden, die namentlich durch die
spaetere Umwandlung von Trier in eine kaiserliche Residenz und das haeufige
Verweilen des Hofes im gallischen Land gefoerdert worden sind, und
Gelegenheitsgedichte mannigfaltiger Art. Wie die Redeleistung war das
Versemachen ein notwendiges Attribut des Lehramts und der oeffentliche Lehrer
der Literatur zugleich nicht gerade geborener, aber doch bestallter Dichter.
Wenigstens die Geringschaetzung der Poesie, welche der uebrigens gleichartigen
hellenischen Literatur der gleichen Epoche eigen ist, hat sich auf diese
Okzidentalen nicht uebertragen. In den Versen herrscht die Schulreminiszenz und
das Pedantenkunststueck vor ^23 und nur selten begegnen, wie in der Moselfahrt
des Ausonius, lebendige und empfundene Schilderungen. Die Reden, die wir
freilich nur nach einigen spaeten, am kaiserlichen Hoflager gehaltenen
Vortraegen zu beurteilen in der Lage sind, sind Musterstuecke in der Kunst, mit
vielen Worten wenig zu sagen und die unbedingte Loyalitaet in gleich unbedingter
Gedankenlosigkeit zum Ausdruck zu bringen. Wenn eine vermoegende Mutter ihren
Sohn, nachdem er die Fuelle und den Schmuck der gallischen Rede sich angeeignet
hat, weiter nach Italien schickt, um auch die roemische Wuerde ^24 zu gewinnen,
so war diesen gallischen Rhetoren allerdings diese schwieriger abzulernen als
der Wortpomp. Fuer das fruehe Mittelalter sind diese Leistungen bestimmend
gewesen; durch sie ist in der ersten christlichen Zeit Gallien die eigentliche
Staette der frommen Verse und doch auch der letzte Zufluchtsort der
Schulliteratur geworden, waehrend die grosse geistige Bewegung innerhalb des
Christentums ihre Hauptvertreter nicht hier gefunden hat.
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^23 Eines der Professorengedichte des Ausonius ist vier griechischen
Grammatikern gewidmet: "Alle fleissig walteten sie des Lehramts; Schmal nur war
der Sold ja und duenn der Vortrag; Aber da sie lehrten zu meinen Zeiten, Will
ich sie nennen." Dies ist um so verdienstlicher, da er nichts Rechtes bei ihnen
gelernt hat: "Wohl, weil mich gehindert die allzu schwache Fassungskraft des
Geistes und mich von Hellas Bildung fernhielt leider damals des Knaben trauriger
Irrtum." Diese Gedanken sind oefter, aber selten in sapphischem Masse
vorgetragen worden.
^24 Romana gravitas: Hier. epist. 125 p. 929 Vall.
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In dem Kreise der bauenden und der bildenden Kuenste rief schon das Klima
manche Erscheinung hervor, welche der eigentliche Sueden nicht oder nur in den
Anfaengen kennt; so ist die in Italien nur bei Baedern gebraeuchliche
Luftheizung und der dort ebenfalls wenig verbreitete Gebrauch der Glasfenster in
der gallischen Baukunst in umfassender Weise zur Anwendung gekommen. Aber auch
von einer diesem Gebiet eigenen Kunstentwicklung darf vielleicht insofern
gesprochen werden, als die Bildnisse und in weiterer Entwicklung die Darstellung
der Szenen des taeglichen Lebens in dem keltischen Gebiet relativ haeufiger
auftreten als in Italien und die abgenutzten mythologischen Darstellungen durch
erfreulichere ersetzen. Wir koennen diese Richtung auf das Reale und das Genre
allerdings fast nur an den Grabmonumenten erkennen, aber sie hat wohl in der
Kunstuebung ueberhaupt vorgeherrscht. Der Bogen von Arausio (Orange) aus der
fruehen Kaiserzeit mit seinen gallischen Waffen und Feldzeichen, die bei Vetera
gefundene Bronzestatue des Berliner Museums, wie es scheint, den Ortsgott mit
Gerstenaehren im Haar darstellend, das wahrscheinlich zum Teil aus gallischen
Werkstaetten hervorgegangene Hildesheimer Silbergeraet beweisen eine gewisse
Freiheit in der Aufnahme und Umbildung der italischen Motive. Das Juliergrabmal
von St. Remy bei Avignon, ein Werk augustischer Zeit, ist ein merkwuerdiges
Zeugnis fuer die lebendige und geistreiche Rezeption der hellenischen Kunst im
suedlichen Gallien, sowohl in seinem kuehnen architektonischen Aufbau zweier
quadratischer Stockwerke, welche ein Saeulenkreis mit konischer Kuppel kroent,
wie auch in seinen Reliefs, welche, im Stil den pergamenischen naechst verwandt,
figurenreiche Kampf- und Jagdszenen, wie es scheint, dem Leben der Geehrten
entnommen, in malerisch bewegter Ausfuehrung darstellen. Merkwuerdigerweise
liegt der Hoehepunkt dieser Entwicklung neben der Suedprovinz in der Gegend der
Mosel und der Maas; diese Landschaft, nicht so voellig unter roemischem Einfluss
stehend wie Lyon und die rheinischen Lagerstaedte und wohlhabender und
zivilisierter als die Gegenden an der Loire und der Seine, scheint diese
Kunstuebung einigermassen aus sich selbst erzeugt zu haben. Das unter dem Namen
der Igeler Saeule bekannte Grabdenkmal eines vornehmen Trierers gibt ein
deutliches Bild der hier einheimischen turmartigen, mit spitzem Dach gekroenten,
auf allen Seiten mit Darstellungen aus dem Leben des Verstorbenen bedeckten
Denkmaeler. Haeufig sehen wir auf denselben den Gutsherrn, dem seine Kolonen
Schafe, Fische, Gefluegel, Eier darbringen. Ein Grabstein aus Arlon bei
Luxemburg zeigt ausser den Portraets der beiden Gatten auf der einen Seite einen
Karren und eine Frau mit einem Fruchtkorb, auf der andern ueber zwei auf dem
Boden hockenden Maennern einen Aepfelverkauf. Ein anderer Grabstein aus Neumagen
bei Trier hat die Form eines Schiffes: in diesem sitzen sechs Schiffer, die
Ruder fuehrend; die Ladung besteht aus grossen Faessern, neben denen der lustig
blickende Steuermann, man moechte meinen, sich des darin geborgenen Weines zu
freuen scheint. Wir duerfen sie wohl in Verbindung bringen mit dem heiteren
Bilde, das der Poet von Bordeaux uns vom Moseltal bewahrt hat mit den
praechtigen Schloessern, den lustigen Rebgelaenden und dem regen Fischer- und
Schiffertreiben, und den Beweis darin finden, dass in diesem schoenen Lande
bereits vor anderthalb Jahrtausenden friedliche Taetigkeit, heiterer Genuss und
warmes Leben pulsiert hat.
4. Kapitel
Das roemische Germanien und die freien Germanen
Die beiden roemischen Provinzen Ober- und Untergermanien sind das Ergebnis
derjenigen Niederlage der roemischen Waffen und der roemischen Staatskunst unter
der Regierung des Augustus, welche frueher geschildert worden ist. Die
urspruengliche Provinz Germanien, die das Land vom Rhein bis zur Elbe umfasste,
hat nur zwanzig Jahre, vom ersten Feldzug des Drusus (742 12 v. Chr.) bis zur
Varusschlacht und dem Falle Alisos (762 9 n. Chr.) bestanden; da sie aber
einerseits die Militaerlager auf dem linken Rheinufer, Vindonissa, Mogontiacum,
Vetera in sich schloss, andererseits auch nach jener Katastrophe mehr oder
minder betraechtliche Teile des rechten Ufers roemisch blieben, so wurden durch
jene Katastrophe die Statthalterschaft und das Kommando nicht eigentlich
aufgehoben, obwohl sie sozusagen in der Luft standen. Die innere Ordnung der
drei Gallien ist frueher dargelegt worden; sie umfassten das gesamte Gebiet bis
an den Rhein, ohne Unterschied der Abstammung -nur etwa die erst waehrend der
letzten Krisen nach Gallien uebergesiedelten Ubier gehoerten nicht zu den 64
Gauen, wohl aber die Helvetier, die Triboker und ueberhaupt die sonst von den
rheinischen Truppen besetzt gehaltenen Distrikte. Es war die Absicht gewesen,
die germanischen Gaue zwischen Rhein und Elbe zu einer aehnlichen Gemeinschaft
unter roemischer Hoheit zusammenzufassen, wie dies mit den gallischen geschehen
war, und denselben in dem Augustusaltar der Ubierstadt, dem Keim des heutigen
Koeln, einen aehnlichen exzentrischen Mittelpunkt zu verleihen, wie der
Augustusaltar von Lyon ihn fuer Gallien bildete; fuer die fernere Zukunft war
wohl auch die Verlegung der Hauptlager auf das rechte Rheinufer und die
Rueckgabe des linken, wenigstens im wesentlichen, an den Statthalter der Belgica
in Aussicht genommen. Allein diese Entwuerfe gingen mit den Legionen des Varus
zugrunde; der germanische Augustusaltar am Rhein ward oder blieb der Altar der
Ubier; die Legionen behielten dauernd ihre Standquartiere in dem Gebiet, welches
eigentlich zur Belgica gehoerte, aber, da eine Trennung der Militaer- und
Zivilverwaltung nach der roemischen Ordnung ausgeschlossen war, so lange, als
die Truppen hier standen, auch administrativ unter den Kommandanten der beiden
Heere gelegt war. Denn, wie schon frueher angegeben worden ist, Varus ist
wahrscheinlich der letzte Kommandant der vereinigten Rheinarmee gewesen ^1; bei
der Vermehrung der Armee auf acht Legionen, welche diese Katastrophe im Gefolge
gehabt hat, ist allem Anschein nach auch deren Teilung eingetreten. Es sind also
in diesem Abschnitt nicht eigentlich die Zustaende einer roemischen Landschaft
zu schildern, sondern die Geschicke einer roemischen Armee, und, was damit aufs
engste zusammenhaengt, die der Nachbarvoelker und der Gegner, soweit sie in die
Geschichte Roms verflochten sind.
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^1 Diese Teilung einer Provinz unter drei Statthalter ist in der roemischen
Verwaltung sonst ohne Beispiel; das Verhaeltnis von Afrika und Numidien bietet
wohl eine aeussere Analogie, ist aber politisch bedingt durch die Stellung des
senatorischen Statthalters zu dem kaiserlichen Militaerkommandanten, waehrend
die drei Statthalter der Belgica gleichmaessig kaiserlich sind und gar nicht
abzusehen ist, warum den beiden germanischen Sprengel innerhalb der Belgica
statt eigener angewiesen werden. Nur das Zuruecknehmen der Grenze unter
Beibehaltung des bisherigen Namens - aehnlich wie das transdanuvianische Dakien
spaeterhin als cisdanuvianisches dem Namen nach fortbestand - erklaert diese
Seltsamkeit.
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Die beiden Hauptquartiere der Rheinarmee waren von jeher Vetera bei Wesel
und Mogontiacum, das heutige Mainz, beide wohl aelter als die Teilung des
Kommandos und eine der Ursachen, dass dieselbe eintrat. Die beiden Armeen
zaehlten jede im ersten Jahrhundert n. Chr. vier Legionen, also ungefaehr 30000
Mann ^2; in oder zwischen jenen beiden Punkten lag die Hauptmasse der roemischen
Truppen, ausserdem eine Legion bei Noviomagus (Nimwegen), eine andere in
Argentoratum (Strassburg), eine dritte bei Vindonissa (Windisch, unweit
Zuerich), nicht weit von der raetischen Grenze. Zu dem unteren Heere gehoerte
die nicht unbetraechtliche Rheinflotte. Die Grenze zwischen der oberen und der
unteren Armee liegt zwischen Andernach und Remagen bei Brohl ^3, so dass Koblenz
und Bingen in das obere, Bonn und Koeln in das untere Militaergebiet fielen. Auf
dem linken Ufer gehoerten zu dem obergermanischen Verwaltungsbezirk die
Distrikte der Helvetier (Schweiz), der Sequaner (Besan‡on), der Lingonen
(Langres), der Rauriker (Basel), der Triboker (Elsass), der Nemeter (Speyer) und
der Vangionen (Worms); zu dem beschraenkteren untergermanischen der Distrikt der
Ubier oder vielmehr die Kolonie Agrippina (Koeln), der Tungrer (Tongern), der
Menapier (Brabant) und der Bataver, waehrend die weiter westlich gelegenen Gaue
mit Einschluss von Metz und Trier unter den verschiedenen Statthaltern der drei
Gallien standen. Wenn diese Scheidung nur administrative Bedeutung hat, so
faellt dagegen die wechselnde Ausdehnung der beiden Sprengel auf dem rechten
Ufer mit den wechselnden Beziehungen zu den Nachbarn und der dadurch bedingten
Vor- und Zurueckschiebung der Grenzen der roemischen Herrschaft zusammen. Diesen
Nachbarn gegenueber sind die unterrheinischen und die oberrheinischen
Verhaeltnisse in so verschiedener Weise geordnet worden und die Ereignisse in so
durchaus anderer Richtung verlaufen, dass hier die provinziale Trennung
geschichtlich von der eingreifendsten Bedeutung wurde. Betrachten wir zunaechst
die Entwicklung der Dinge am Unterrhein.
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^2 Die Staerke der Auxilien der oberen Armee laesst sich fuer die
domitianisch-traianische Epoche mit ziemlicher Sicherheit auf etwa 10000 Mann
bestimmen. Eine Urkunde vom Jahre 90 zaehlt vier Alen und vierzehn Kohorten
dieser Armee auf; zu diesen kommt wenigstens eine Kohorte (I Germanorum), die
nachweislich, sowohl im Jahre 82 wie im Jahre 116, daselbst garnisonierte; ob
zwei Alen, die im Jahre 82, und mindestens drei Kohorten, die im Jahre 116
daselbst sich befanden und die in der Liste vom Jahre 90 fehlen, im Jahr 90 dort
garnisonierten oder nicht, ist zweifelhaft, die meisten derselben aber sind wohl
vor 90 aus der Provinz weg oder erst nach 90 in dieselbe gekommen. Von jenen
neunzehn Auxilien ist eine sicher (coh. I Damascenorum), eine andere (ala I
Flavia gemina) vielleicht eine Doppelabteilung. Im Minimum also ergibt sich als
Normaletat der Auxilien dieses Heeres die oben bezeichnete Ziffer, und bedeutend
kann sie nicht ueberschritten sein. Wohl aber moegen die Auxilien von
Untergermanien, dessen Garnisonen weniger ausgedehnt waren, an Zahl geringer
gewesen sein.
^3 An der Grenzbruecke ueber den Abrinca-, jetzt Vinxtbach, der alten
Grenze der Erzdioezesen Koeln und Trier, standen zwei Altaere, der auf der Seite
von Remagen den Grenzen, dem Ortsgeist und dem Jupiter (Finibus et Genio loci et
Iovi optimo maximo) gewidmet von Soldaten der 30. niedergermanischen Legion, der
auf der Seite von Andernach dem Jupiter, dem Ortsgott und der Juno geweiht von
einem Soldaten der 8. obergermanischen (Brambach 649, 650).
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Es ist frueher dargestellt worden, wieweit die Roemer zu beiden Seiten des
Unterrheins die Germanen sich unterworfen hatten. Die germanischen Bataver sind
nicht durch Caesar, aber nicht lange nachher, vielleicht durch Drusus, auf
friedlichem Wege mit dem Reiche vereinigt worden. Sie sassen im Rheindelta, das
heisst auf dem linken Rheinufer und auf den durch die Rheinarmee gebildeten
Inseln aufwaerts bis wenigstens an den Alten Rhein, also etwa von Antwerpen bis
Utrecht und Leiden in Seeland und dem suedlichen Holland, auf urspruenglich
keltischem Gebiet - wenigstens sind die Ortsnamen ueberwiegend keltisch; ihren
Namen fuehrt noch die Betuwe, die Niederung zwischen Waal und Leck mit der
Hauptstadt Noviomagus, jetzt Nimwegen. Sie waren, insbesondere verglichen mit
den unruhigen und stoerrigen Kelten, gehorsame und nuetzliche Untertanen und
nahmen daher im roemischen Reichsverband und namentlich im Heerwesen eine
Sonderstellung ein. Sie blieben gaenzlich steuerfrei, wurden aber dagegen so
stark wie kein anderer Gau bei der Rekrutierung angezogen; der eine Gau stellte
zu dem Reichsheer 1000 Reiter und 9000 Fusssoldaten; ausserdem wurden die
kaiserlichen Leibwaechter vorzugsweise aus ihnen genommen. Das Kommando dieser
batavischen Abteilungen wurde ausschliesslich an geborene Bataver vergeben. Die
Bataver galten unbestritten nicht bloss als die besten Reiter und Schwimmer der
Armee, sondern auch als das Muster treuer Soldaten, wobei allerdings der gute
Sold der batavischen Leibwaechter sowohl wie der bevorzugte Offiziersdienst der
Adligen die Loyalitaet erheblich befestigte. Diese Germanen waren denn auch bei
der Varuskatastrophe weder vorbereitend noch nachfolgend beteiligt; und wenn
Augustus unter dem ersten Eindruck der Schreckensnachricht seine batavischen
Leibwaechter verabschiedete, so ueberzeugte er sich bald selbst von der
Grundlosigkeit seines Argwohns, und die Truppe wurde kurze Zeit darauf wieder
hergestellt.
Am anderen Ufer des Rheins wohnten den Batavern zunaechst, im heutigen
Kennemerland (Nordholland ueber Amsterdam), die ihnen eng verwandten, aber
weniger zahlreichen Cannenefaten; sie werden nicht bloss unter den durch
Tiberius unterworfenen Voelkerschaften genannt, sondern sind auch in der
Stellung von Mannschaften wie die Bataver behandelt worden.
Die weiterhin sich anschliessenden Friesen in dem noch heute nach ihnen
benannten Kuestenland bis zu der unteren Ems unterwarfen sich dem Drusus und
erhielten eine aehnliche Stellung wie die Bataver; es wurde ihnen, anstatt der
Steuer, nur die Ablieferung einer Anzahl von Rindshaeuten fuer die Beduerfnisse
des Heeres auferlegt; dagegen hatten auch sie verhaeltnismaessig zahlreiche
Mannschaften fuer den roemischen Dienst zu stellen. Sie waren seine so wie
spaeter des Germanicus treueste Bundesgenossen, ihm nuetzlich sowohl bei dem
Kanalbau wie besonders nach den ungluecklichen Nordseefahrten.
Auf sie folgen oestlich die Chauker, ein weitausgedehntes Schiffer- und
Fischervolk an der Nordseekueste zu beiden Seiten der Weser, vielleicht von der
Ems bis zur Elbe; sie wurden durch Drusus zugleich mit den Friesen, aber nicht
wie diese ohne Gegenwehr, den Roemern botmaessig.
Alle diese germanischen Kuestenvoelker fuegten sich entweder durch Vertrag
oder doch ohne schweren Kampf der neuen Herrschaft, und wie sie an dem
Cheruskeraufstand keinen Teil gehabt haben, blieben sie nach der Varusschlacht
gleichfalls in den frueheren Verhaeltnissen zum Roemischen Reich; selbst aus den
entfernter liegenden Gauen der Friesen und der Chauker sind die Besatzungen
damals nicht herausgezogen worden, und noch zu den Feldzuegen des Germanicus
haben die letzteren Zuzug gestellt. Bei der abermaligen Raeumung Germaniens im
Jahre 17 scheint allerdings das arme und ferne, schwer zu schuetzende
Chaukerland aufgegeben worden zu sein; wenigstens gibt es fuer die Fortdauer der
roemischen Herrschaft daselbst keine spaeteren Belege, und einige Dezennien
nachher finden wir sie unabhaengig. Aber alles Land westwaerts der unteren Ems
blieb bei dem Reiche, dessen Grenze also die heutigen Niederlande einschloss.
Die Verteidigung dieses Teils der Reichsgrenze gegen die nicht zum Reich
gehoerigen Germanen blieb in der Hauptsache den botmaessigen Seegauen selber
ueberlassen.
Weiter stromaufwaerts wurde anders verfahren; hier ward eine Grenzstrasse
abgesteckt und das Zwischenland entvoelkert. An die in groesserer oder
geringerer Entfernung vom Rhein gezogene Grenzstrasse, den Limes ^4, knuepfte
sich die Kontrolle des Grenzverkehrs, indem die Ueberschreitung dieser Strasse
zur Nachtzeit ueberhaupt, am Tage den Bewaffneten untersagt und den uebrigen in
der Regel nur unter besonderen Sicherheitsmassregeln und unter Erlegung der
vorgeschriebenen Grenzzoelle gestattet war. Eine solche Strasse hat gegenueber
dem unterrheinischen Hauptquartier im heutigen Muensterland Tiberius nach der
Varusschlacht gezogen, in einiger Entfernung vom Rhein, dazwischen ihr und dem
Fluss der seiner Lage nach nicht naeher bekannte "Caesische Wald" sich
erstreckte. Aehnliche Anstalten muessen gleichzeitig in den Taelern der Ruhr und
der Sieg bis zu dem der Wied hin, wo die unterrheinische Provinz endigte,
getroffen worden sein. Militaerisch besetzt und zur Verteidigung eingerichtet
brauchte diese Strasse nicht notwendig zu sein, obwohl natuerlich die
Grenzverteidigung und die Grenzbefestigung immer darauf hinausgingen, die
Grenzstrasse moeglichst sicher zu stellen. Ein hauptsaechliches Mittel fuer den
Grenzschutz war die Entvoelkerung des Landstrichs zwischen dem Fluss und der
Strasse. "Vom rechten Rheinufer", sagt ein kundiger Schriftsteller der
tiberischen Zeit, "haben teils die Roemer die Voelkerschaften auf das linke
uebergefuehrt, teils diese selbst sich in das Innere zurueckgezogen." Dies traf
im heutigen Muensterland die daselbst frueher ansaessigen germanischen Staemme
der Usiper, Tencterer, Tubanten. In den Zuegen des Germanicus erscheinen
dieselben vom Rhein abgedraengt, aber noch in der Gegend der Lippe, spaeter,
wahrscheinlich eben infolge jener Expeditionen, weiter suedwaerts, Mainz
gegenueber. Ihr altes Heim lag seitdem oede und bildete das ausgedehnte, fuer
die Herden der niedergermanischen Armee reservierte Triftland, auf welchem im
Jahre 58 erst die Friesen und dann die heimatlos irrenden Amsivarier sich
niederzulassen gedachten, ohne dazu die Erlaubnis der roemischen Behoerden
auswirken zu koennen. Weiter suedwaerts blieb von den Sugambrern, die ebenfalls
zum grossen Teil derselben Behandlung unterlagen, wenigstens ein Teil am rechten
Ufer ansaessig ^5, waehrend andere kleinere Voelkerschaften ganz verdraengt
wurden. Die spaerliche innerhalb des Limes geduldete Bevoelkerung war
selbstverstaendlich reichsuntertaenig, wie dies die bei den Sugambrern
stattfindende roemische Aushebung bestaetigt.
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^4 Limes (von limus quer) ist ein unseren Rechtsverhaeltnissen fremder und
daher auch in unserer Sprache nicht wiederzugebender technischer Ausdruck, davon
hergenommen, dass die roemische Ackerteilung, die alle Naturgrenzen
ausschliesst, die Quadrate, in welche der im Privateigentum stehende Boden
geteilt wird, durch Zwischenwege von einer bestimmten Breite trennt; diese
Zwischenwege sind die limites, und insofern bezeichnet das Wort immer zugleich
sowohl die von Menschenhand gezogene Grenze wie die von Menschenhand gebaute
Strasse. Diese Doppelbedeutung behaelt das Wort auch in der Anwendung auf den
Staat (unrichtig Rudorff); limes ist nicht jede Reichsgrenze, sondern nur die
von Menschenhand abgesteckte und zugleich zum Begehen und Postenstellen fuer die
Grenzverteidigung eingerichtete (vita Hadriani 12: locis in quibus barbari non
fluminibus, sed limitibus dividuntur), wie wir sie in Germanien und in Afrika
finden. Darum werden auch auf die Anlage dieses Limes die fuer den Strassenbau
dienenden Bezeichnungen angewandt aperire (Vell. 2, 121, was nicht, wie
Muellenhoff in der Zeitschrift fuer deutsches Altertum, N. F. 2, S. 32 will, so
zu verstehen ist wie unser oeffnen des Schlagbaums), munire, agere (Frontin.
straf. 1, 3, 10: limitibus per CXX m. p. actis). Darum ist der Limes nicht bloss
eine Laengenlinie, sondern auch von einer gewissen Breite (Tac. ann. 1, 50:
castra in limite locat). Daher verbindet sich die Anlage des limes oft mit
derjenigen des agger, das heisst des Strassendammes (Tac. ann. 2, 7: cuncta
novis limitibus aggeribusque permunita) und die Verschiebung desselben mit der
Verlegung der Grenzposten (Tac. Germ. 29: limite acto promotisque praesidiis).
Der Limes ist also die Reichsgrenzstrasse, bestimmt zur Regulierung des
Grenzverkehrs dadurch, dass ihre Ueberschreitung nur an gewissen, den Bruecken
der Flussgrenze entsprechenden Punkten gestattet, sonst untersagt wird.
Zunaechst ist dies ohne Zweifel herbeigefuehrt worden durch Abpatrouillierung
der Linie, und solange dies geschah blieb der Limes ein Grenzweg. Er blieb dies
auch, wenn er an beiden Seiten befestigt ward, wie dies in Britannien und an der
Donaumuendung geschah; auch der britannische Wall heisst limes. Es konnten aber
auch an den gestatteten Ueberschreitungspunkten Posten aufgestellt und die
Zwischenstrecken der Grenzwege in irgendeiner Weise unwegsam gemacht werden, In
diesem Sinne sagt der Biograph in der oben angefuehrten Steile von Hadrian, dass
an den limites er stipitibus magnis in modum muralis saepis funditus iactis
atque conexis barbaros separavit. Damit verwandelt sich die Grenzstrasse in eine
mit gewissen Durchgaengen versehene Grenzbarrikade, und das ist der Limes
Obergermaniens in der entwickelten, weiterhin darzulegenden Gestalt. Uebrigens
wird das Wort in diesem Werte in republikanischer Zeit nicht gebraucht und ist
ohne Zweifel dieser Begriff des limes erst entstanden mit der Einrichtung der
den Staat, wo Naturgrenzen fehlen, umschliessenden Postenkette, welcher
Reichsgrenzschutz der Republik fremd, aber das Fundament des Augusteischen
Militaer- und vor allem des Augusteischen Zollsystems ist.
^5 Die auf das linke Ufer uebergesiedelten Sugambrer werden unter diesem
Namen nachher nicht erwaehnt und sind wahrscheinlich die unterhalb Koeln am
Rhein wohnenden Cugerner. Aber dass die Sugambrer auf dem rechten Ufer, welche
Strabo erwaehnt, wenigstens noch zu Claudius' Zeit bestanden, zeigt die nach
diesem Kaiser benannte, also sicher unter ihm und zwar aus Sugambrern errichtete
Kohorte (CIL III p. 877); und sie, sowie die vier anderen, wahrscheinlich
augustischen Kohorten dieses Namens bestaetigen, was eigentlich auch Strabon
sagt, dass diese Sugambrer zum Roemischen Reich gehoerten. Sie sind wohl, wie
die Mattiaker, erst in den Stuermen der Voelkerwanderung verschwunden.
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In dieser Weise wurden nach dem Aufgeben der weiter greifenden Entwuerfe
die Verhaeltnisse am Unterrhein geordnet, immer also noch ein nicht
unbetraechtliches Gebiet am rechten Ufer von den Roemern gehalten. Aber es
knuepften sich daran mancherlei unbequeme Verwicklungen. Gegen das Ende der
Regierung des Tiberius (28) fielen die Friesen infolge der unertraeglichen
Bedrueckung bei der Erhebung der an sich geringen Abgabe vom Reiche ab,
erschlugen die bei der Erhebung beschaeftigten Leute und belagerten den hier
fungierenden roemischen Kommandanten mit dem Reste der im Gebiet verweilenden
roemischen Soldaten und Zivilpersonen in dem Kastell Flevum, da, wo vor der im
Mittelalter erfolgten Ausdehnung der Zuidersee die oestlichste Rheinmuendung
war, bei der heutigen Insel Vlieland neben dem Texel. Der Aufstand nahm solche
Verhaeltnisse an, dass beide Rheinheere gemeinschaftlich gegen die Friesen
marschierten; aber der Statthalter Lucius Apronius richtete dennoch nichts aus.
Die Belagerung des Kastells gaben die Friesen auf, als die roemische Flotte die
Legionen herantrug; aber ihnen selbst war in dem durchschnittenen Lande schwer
beizukommen; mehrere roemische Heerhaufen wurden vereinzelt aufgerieben und die
roemische Vorhut so gruendlich geschlagen, dass selbst die Leichen der
Gefallenen in der Gewalt des Feindes blieben. Zu einer entscheidenden Aktion kam
es nicht, aber auch nicht zu rechter Unterwerfung; groesseren Unternehmungen,
die dem kommandierenden Feldherrn eine Machtstellung gaben, war Tiberius, je
aelter er wurde, immer weniger geneigt. Damit steht in Zusammenhang, dass in den
naechsten Jahren die Nachbarn der Friesen, die Chauker, den Roemern sehr
unbequem wurden, im Jahre 41 der Statthalter Publius Gabinius Secundus gegen sie
eine Expedition unternehmen musste und sechs Jahre spaeter (47) sie sogar unter
Fuehrung des roemischen Ueberlaeufers Gannascus, eines geborenen Cannenefaten,
mit ihren leichten Piratenschiffen die gallische Kueste weithin brandschatzten.
Gnaeus Domitius Corbulo, von Claudius zum Statthalter Niedergermaniens ernannt,
legte mit der Rheinflotte diesen Vorgaengern der Sachsen und Normannen das
Handwerk und brachte dann die Friesen energisch zum Gehorsam zurueck, indem er
ihr Gemeinwesen neu ordnete und roemische Besatzung dorthin legte. Er hatte die
Absicht, weiter die Chauker zu zuechtigen; auf sein Anstiften wurde Gannascus
aus dem Wege geraeumt - gegen den Ueberlaeufer hielt er sich auch dazu
berechtigt -, und er war im Begriff, die Ems ueberschreitend in das Chaukerland
einzuruecken, als er nicht bloss Gegenbefehl von Rom erhielt, sondern die
roemische Regierung ueberhaupt ihre Stellung am Unterrhein vollstaendig
aenderte. Kaiser Claudius wies den Statthalter an, alle roemischen Besatzungen
vom rechten Ufer wegzunehmen. Es ist begreiflich, dass der kaiserliche General
die freien Feldherren des ehemaligen Rom mit bitteren Worten gluecklich pries;
es wurde allerdings damit die nach der Varusschlacht nur halb gezogene
Konsequenz der Niederlage vervollstaendigt. Wahrscheinlich ist diese durch keine
unmittelbare Noetigung veranlasste Einschraenkung der roemischen Okkupation
Germaniens hervorgerufen worden durch den eben damals gefassten Entschluss,
Britannien zu besetzen, und findet darin ihre Rechtfertigung, dass die Truppen
beidem zugleich nicht genuegten. Dass der Befehl ausgefuehrt ward und es auch
spaeter dabei blieb, beweist das Fehlen der roemischen Militaerinschriften am
ganzen rechten Unterrhein ^6. Nur einzelne Uebergangspunkte und Ausfallstore,
wie insbesondere Deutz gegenueber Koeln, machen Ausnahmen von dieser allgemeinen
Regel. Auch die Militaerstrasse haelt sich hier auf dem linken Ufer und streng
an den Rheinlauf, waehrend der hinter derselben herlaufende Verkehrsweg, die
Kruemmungen abschneidend, die gerade Verbindung verfolgt. Auf dem rechten
Rheinufer sind hier nirgends, weder durch aufgefundene Meilensteine noch
anderweitig, roemische Militaerstrassen bezeugt.
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^6 Das Kastell von Niederbiber, unweit der Muendung der Wied in den Rhein,
sowie das von Arzbach bei Montabaur im Lahngebiet gehoeren schon zu
Obergermanien. Die besondere Bedeutung jener Festung, des groessten Kastells in
Obergermanien, beruht darauf, dass sie die roemischen Linien auf dem rechten
Rheinufer militaerisch abschloss.
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Einen eigentlichen Verzicht auf den Besitz des rechten Ufers in dieser
Provinz schliesst die Zurueckziehung der Besatzungen nicht ein. Dasselbe galt
den Roemern seitdem etwa wie dem Festungskommandanten das unter seinen Kanonen
liegende Terrain. Die Cannenefaten und wenigstens ein Teil der Friesen ^7 sind
nach wie vor reichsuntertaenig gewesen. Dass auch spaeter noch im Muensterland
die Herden der Legionen weideten und den Germanen nicht gestattet wurde, sich
dort niederzulassen, ist schon bemerkt worden. Aber die Regierung hat seitdem
fuer den Schutz des Grenzgebietes auf dem rechten Ufer, das es in dieser Provinz
auch ferner gab, im Norden sich auf die Cannenefaten und die Friesen verlassen,
weiter stromaufwaerts im wesentlichen der Oedgrenze vertraut und auch die
roemische Ansiedelung hier, wenn nicht geradezu untersagt, doch nicht aufkommen
lassen. Der in Altenberg (Kreis Muelheim) am Dhuenfluss gefundene Altarstein
eines Privaten ist fast das einzige Zeugnis roemischer Einwohnerschaft in diesen
Gegenden. Es ist dies um so bemerkenswerter, als das Aufbluehen von Koeln, wenn
hier nicht besondere Hindernisse im Wege gestanden haetten, die roemische
Zivilisation von selber weithin auf das andere Ufer getragen haben wuerde. Oft
genug werden roemische Truppen diese ausgedehnten Gebiete betreten, vielleicht
selbst die gerade hier in augustischer Zeit zahlreich angelegten Strassen
einigermassen gangbar gehalten, auch wohl neue angelegt haben; spaerliche
Ansiedler, teils Ueberreste der alten germanischen Bevoelkerung, teils
Kolonisten aus dem Reich, werden hier gesessen haben, aehnlich wie wir sie bald
in der frueheren Kaiserzeit am rechten Ufer des Oberrheins finden werden; aber
den Wegen wie den Besitzungen fehlte der Stempel der Dauerhaftigkeit. Man wollte
hier nicht eine Arbeit von gleicher Ausdehnung und gleicher Schwierigkeit
unternehmen, wie wir sie weiterhin in der oberen Provinz kennenlernen werden,
nicht hier, wie es dort geschah, die Reichsgrenze militaerisch schuetzen und
befestigen. Darum hat den Unterrhein wohl die roemische Herrschaft, aber nicht,
wie den Oberrhein, auch die roemische Kultur ueberschritten.
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^7 Dies fordern die Aushebungen (Eph. epigr. V, p. 274), waehrend die
Friesen, wie sie im Jahre 58 (Tac. ann. 13, 54) auftreten, eher unabhaengig
erscheinen; auch der aeltere Plinius (nat. 25, 3, 22) unter Vespasian nennt sie
im Rueckblick auf die Zeit des Germanicus gens tum fida. Wahrscheinlich haengt
dies zusammen mit der Unterscheidung der Frisii und Frisiavones bei Plinius
(nat. 4, 15, 101) und der Frisii maiores und minores bei Tacitus (Germ. 34). Die
roemisch gebliebenen Friesen werden die westlichen sein, die freien die
oestlichen; wenn die Friesen ueberhaupt bis zur Ems reichen (Ptol. geogr. 3, 11,
7), so moegen die spaeter roemischen etwa westwaerts der Yssel gesessen haben.
Anderswo als an der noch heute ihren Namen tragenden Kueste darf man sie nicht
ansetzen; die Nennung bei Plinius (nat. 4, 17, 106) steht vereinzelt und ist
ohne Zweifel fehlerhaft.
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Ihrer doppelten Aufgabe, das benachbarte Gallien in Gehorsam und die
Germanen des rechten Rheinufers von Gallien abzuhalten, hatte die Armee am
Unterrhein auch nach dem Verzicht auf Besetzung des rechtsrheinischen Gebietes
ausreichend genuegt; und es waere die Ruhe nach aussen und innen voraussichtlich
nicht unterbrochen worden, wenn nicht der Sturz der Julisch-Claudischen Dynastie
und der dadurch hervorgerufene Buerger- oder vielmehr Korpskrieg in diese
Verhaeltnisse in verhaengnisvoller Weise eingegriffen haette. Die Insurrektion
des Keltenlandes unter Fuehrung des Vindex wurde zwar von den beiden
germanischen Armeen niedergeschlagen; aber Neros Sturz erfolgte dennoch, und als
sowohl das spanische Heer wie die Kaisergarde in Rom ihm einen Nachfolger
bestellten, taten auch die Rheinarmeen das gleiche, und im Anfang des Jahres 69
ueberschritt der groesste Teil dieser Truppen die Alpen, um auf den
Schlachtfeldern Italiens auszumachen, ob dessen Herrscher Marcus oder Aulus
heissen werde. Im Mai desselben Jahres folgte der neue Kaiser Vitellius, nachdem
die Waffen fuer ihn entschieden hatten, begleitet von dem Rest der guten
kriegsgewohnten Mannschaften. Durch eilig in Gallien ausgehobene Rekruten waren
allerdings die Luecken in den Rheinbesatzungen notduerftig ausgefuellt worden;
aber dass es nicht die alten Legionen waren, wusste das ganze Land, und bald
zeigte es sich auch, dass jene nicht zurueckkamen. Haette der neue Herrscher die
Armee, die ihn auf den Thron gesetzt hatte, in seiner Gewalt gehabt, so haette
gleich nach der Niederwerfung Othos im April wenigstens ein Teil derselben an
den Rhein zurueckkehren muessen; aber mehr noch die Unbotmaessigkeit der
Soldaten als die bald eintretende neue Verwicklung mit dem im Osten zum Kaiser
ausgerufenen Vespasian hielt die germanischen Legionen in Italien zurueck.
Gallien war in der furchtbarsten Aufregung. Die Insurrektion des Vindex
war, wie frueher bemerkt ward, an sich nicht gegen die Herrschaft Roms, sondern
gegen den dermaligen Herrscher gerichtet; aber darum war sie nicht weniger eine
Kriegfuehrung gewesen zwischen den Rheinarmeen und dem Landsturm der grossen
Mehrzahl der keltischen Gaue, und diese nicht weniger gleich Besiegten
gepluendert und misshandelt worden. Die Stimmung, die zwischen den Provinzialen
und den Soldaten bestand, zeigt zum Beispiel die Behandlung, welche der Gau der
Helvetier bei dem Durchmarsch der nach Italien bestimmten Truppen erfuhr: weil
hier ein von den Vitellianern nach Pannonien abgesandter Kurier aufgegriffen
worden war, rueckten die Marschkolonnen von der einen Seite, von der anderen die
in Raetien in Garnison stehenden Roemer in den Gau ein, pluenderten weit und


 


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