The Augsburg Confession

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Der III. Artikel. Von dem Sohne Gottes.

Item, es wird gelehrt, dass Gott der Sohn sei Mensch
geworden, geboren aus der reinen Jungfrau Maria, und dass die
zwei Naturen, goettliche und menschliche, in einer Person, also
unzertrennlich vereinigt, ein Christus sind, welcher wahrer Gott
und Mensch ist, wahrhaftig geboren, gelitten, gekreuzigt,
gestorben und begraben, dass er ein Opfer waere nicht allein fuer
die Erbsuende, sondern auch fuer alle andern Suenden, und Gottes
Zorn versoehnte.

Item, dass derselbe Christus sei abgestiegen zur Hoelle,
wahrhaftig am dritten Tage von den Toten auferstanden, aufgefahren
gen Himmel, sitzend zur Rechten Gottes, dass er ewig herrsche ueber
alle Kreaturen und regiere, dass er alle, so an ihn glauben, durch
den Heiligen Geist heilige, reinige, staerke und troeste, ihnen
auch Leben und allerlei Gaben und Gueter austeile und [sie] wider
den Teufel und wider die Suende schuetze und beschirme.

Item, dass derselbe Herr Christus endlich wird oeffentlich
kommen, zu richten die Lebendigen und die Toten usw., laut des
Symboli Apostolorum.


Der IV. Artikel. Von der Rechtfertigung.

Weiter wird gelehrt, dass wer Vergebung der Suenden und
Gerechtigkeit vor Gott nicht erlangen moegen durch unser
Verdienst, Werke und Genugtun, sondern dass wir Vergebung der
Suenden bekommen und vor Gott gerecht werden aus Gnaden, um
Christus' willen, durch den Glauben, so wir glauben, dass
Christus fuer uns gelitten hat, und dass uns um seinetwillen die
Suenden vergeben, Gerechtigkeit und ewiges Leben geschenkt wird.
Denn diesen glauben will Gott fuer Gerechtigkeit vor ihm halten
und zurechnen, wie St. Paulus sagt zu den Roemern am 3. und 4.


Der V. Artikel. Vom Predigtamt.

Solchen Glauben zu erlangen, hat Gott das Predigtamt
eingesetzt, Evangelium und Sakramente gegeben, dadurch er, als
durch Mittel, den Heiligen Geist gibt, welcher den Glauben, wo
und wann er will, in denen, so das Evangelium hoeren, wirkt,
welches da lehrt, dass wir durch Christus' Verdienst, nich durch
unser Verdienst, einen gnaedigen Gott haben, so wir solches
glauben.

Und werden verdammt die Wiedertaufer und andere, so lehren,
dass wir ohne das leibliche Wort des Evangelii den Heiligen Geist
durch eingene Bereitung, Gedanken und Werke erlangen.


Der VI. Artikel. Vom neuen Gehorsam.

Auch wird gelehrt, dass solcher Glaube gute Fruechte und
gute Werke bringen soll, und dass man muesse gute Werke tun,
allerlei, so Gott geboten hat, um Gottes willen, doch nicht auf
solche Werke zu vertrauen, dadurch Gnade vor Gott zu verdienen.
Denn wer empfangen Vergebung der Suenden und Gerechtigkeit durch
den Glauben an Christum, wie Christus selbst sprict Luk. 17, 10:
"So ihr dies alles getan habt, sollt ihr sprechen: Wir sind
untuechtige Knechte." Also lehren auch die Vaeter. Den Ambrosius
spricht: "Also ist's beschloffen bei Gott, dass, wer an Christum
glaubt, selig sei und nicht durch Werke, sondern allein durch den
Glauben, ohne Verdienst, Vergebung der Suenden habe."


Der VII. Artikel. Von der Kirche.

Es wird auch gelehrt, dass allezeit muesse eine heilige
christliche Kirche sein und bleiben, welche ist die Versammlung
aller Glaeubigen, bei welchen das Evangelium rein gepredigt und
die heiligen Sakramente laut des Evangelii gereicht werden.

Denn dieses ist genug zu wahrer Einigkeit der christlichen
Kirche, dass da eintraechtiglich nach reinem Verstand das
Evangelium gepredigt und die Sakramente dem goettlichen Wort
gemaess gereicht werden. Und ist nicht not zu wahrer Einigkeit
der christlichen Kirche, dass allenthalben gleichfoermige
Zeremonien, von der Menschen eingesetzt, gehalten werden; wie
Paulus spricht Eph. 4, 5. 6: "Ein Leib, ein Geist, wie ihr
berufen seid zu einerlei Hoffnung eures Berufs; ein Herr, ein
Glaube, eine Taufe."


Der VIII. Artikel. Was die Kirche sei.

Item, wiewohl die christliche Kirche eigentlich nichts
anderes ist denn die Versammlung aller Glaeubigen und Heiligen,
jedoch dieweil in diesem Leben viel falsche Christen und Heuchler
sind, auch oeffentliche Suender unter den Frommen bleiben, so
sind die Sakramente gleichwohl kraeftig, obschon die Priester,
dadurch sie gereicht werden, nicht fromm sind; wie denn Christus
selbst anzeigt Matth. 23,2: "Auf dem Stuhl Mosis sitzen die
Phariseer" usw.

Derhalben werden die Donatisten und alle andern verdammt,
so anders halten.


Der IX. Artikel. Von der Taufe.

Von der Taufe wird gelehrt, dass sie noetig sei, und dass
dadurch Gnade angeboten werde, dass man auch die Kinder taufen
soll, welche durch solche Taufe Gott ueberantwortet und
gefaellig werden.

Derhalben werden die Wiedertaeufer verworfen, welche lehren,
dass die Kindertaufe nicht recht sei.


Der X. Artikel. Vom heiligen Abendmahl.

Vom Abendmahl des Herrn wird also gelehrt, dass wahrer
Leib und Blut Christi wahrhaftiglich unter der Gestalt des
Brots und Weins im Abendmahl gegenwaertig sei und da ausgeteilt
und genommen wird. Derhalben wird auch die Gegenlehre verworfen.


Der XI. Artikel. Von der Beichte.

Von der Beichte wird also gelehrt, dass man in der Kirche
privatam absolutionem erhalten und nicht fallen lassen soll;
wiewohl in der Beichte nicht not ist, alle Missetat und Suenden
zu erzaehlen, dieweil doch solches nicht moeglich ist, Ps.
19, 13: "Wer kennt die Missetat?"


Der XII. Artikel. Von der Busse.

Von der Busse wird gelehrt, dass diejenigen, so nach der
Taufe gesuendigt haben, zu aller Zeit, so sie zur Busse kommen,
moegen Vergebung der Suenden erlangen, und ihnen die Abolution
von der Kirche nicht soll geweigert werden. Und ist wahre,
rechte Busse eigentlich, Reue und Leid oder Schrecken haben ueber
die Suende und doch daneben glauben an das Evangelium und
Absolution, dass die Suenden vergeben und durch christum Gnade
erworben sei; welcher Glaube wiederum das Herz troestet und
zufrieden macht. Danach soll auch Besserung folgen, und dass
man von Suenden lasse; denn dies sollen die Fruechte der Busse
sein, wie Johannes spricht Matth. 3, 8: "Wirket rechtschaffene
Fruechte der Busse."

Hier werden verworfen die, so lehren, dass diejenigen, so
einst [einmal] sind fromm geworden, nicht wieder fallen moegen.

Dagegen werden auch verdammt die Novatiani, welche die
Absolution denen, so nach der Taufe gesuendigt hatten, weigerten.

Auch werden die verworfen, so nicht lehren, dass man durch
Glauben Vergebung der Suenden erlange, sondern durch unser
Genugtun.


Der XIII. Artikel. Vom Gebrauch der Sakramente.

Vom Gebrauch der Sakramente wird gelehrt, dass die
Sakramente eingesetzt sind nicht allein darum, dass sie Zeichen
seien, dabei man aeusserlich die Christen kennen moege, sondern
dass es Zeichen und Zeugnisse sind goettliches Willens gegen uns,
unsern Glauben dadurch zu erwecken und zu staerken; derhalben
sie auch Glauben fordern und dann recht gebraucht werden, so
man's im Glauben empfaengt und den Glauben dadurch staerkt.


Der XIV. Artikel. Vom Kirchenregiment.

Vom Kirchenregiment wird gelehrt, dass niemand in der
Kirche oeffentlich lehren oder predigen oder Sakramente reichen
soll ohne ordentlichen Beruf.


Der XV. Artikel. Von Kirchenordnungen.

Von Kirchenordnungen, von Menschen gemacht, lehrt man
diejenigen halten, so ohne Suende moegen gehalten werden und
zum Frieden, zu guter Ordnung in der Kirche dienen, als gewisse
Feier, Feste und dergleichen. Doch geschieht Unterricht dabei,
dass man die Gewissen nicht damit beschweren soll, als sei solch
Ding noetig zur Seligkeit. Darueber wird gelehrt, dass alle
Satzungen und Traditionen, von Menschen dazu gemacht, dass man
dadurch Gott versoehne und Gnade verdiene, dem Evangelio und der
Lehre vom Glauben an Christum entgegen sind; derhalben seien
Klostergeluebde und andere Tradtitionen von Unterschied der
Speise, Tage usw., dadurch man bemeint Gnade zu verdienen und
fuer Suenden genugzutun, untuechtig und wider das Evangelium.


Der XVI. Artikel. Von Polizei und weltlichem Regiment.

Von Polizei und weltlichem Regiment wird gelehrt, dass alle
Obrigkeit in der Welt und geordnete Regimente und Gestetze gute
Ordnung, von Gott geschaffen und eigesetzt sind; und dass
Christen moegen in Obrigkeit=, Fuersten= und Ricteramt ohne
Suende sein, nach kaiserlichen und andern ueblichen Rechten
Urteil und Recht sprechen, uebeltaeter mit dem Schwert strafen,
rechte Kriege fuehren, streiten, kaufen und verkaufen, aufgelegte
Eide tun, Eigenes haben, ehelich sein usw.

Hier werden verdammt die Wiedertaeufer, so lehren, dass der
Obangezeigten keines christlich sei.

Auch werden diejenigen verdammt, so lehren, dass christlich
Vollkommenheit sei, Haus und Hof, Weib und Kind leiblich verlassen
und sich der vorberuehrten Stuecke aeussern, so doch dies allein
rechte Vollkommenheit ist: rechte Furcht Gottes und rechter Glaube
an Gott. Denn das Evangelium lehrt nicht ein aeusserlich,
zeitlich, sondern innerlich, ewig Wesen und Gerechtigkeit des
Herzens und stoesst nicht um weltlich Regiment, Polizei und
Ehestand, sondern will, dass man solches alles halte als
wahrhaftige Ordnung [*Gottes], und insolchen Staenden christliche
Liebe und rechte, gute Werke, ein jeder nach seinem Beruf,
beweise. Derhalben sind die Christen schuldig, der Obrigkeit
untertan und ihren Geboten gehorsam zu sein in allem, so ohne
Suende geschehen mag. Denn so der Obrigkeit Gebot ohne Suende
nicht geschehen mag, soll man Gott mehr gehorsam sein denn den
Menschen. Act. 5, 29.


Der XVII. Artikel. Von der Wiederkunst Christi zum Gericht.

Auch wird gelehrt, dass unser Herr Jesus Christus am
Juengsten Tage kommen wird, zu richten, und alle toten
auferwecken, den Glaeubigen und Auserwaehlten ewiges Leben und
ewige Freude geben, die gottlosen Menschen aber und die Teufel
in die Hoelle und ewige Strafe verdammen [wird].

Derhalben werden die Wiedertaeufer verworfen, so lehren,
dass die Teufel und [die] verdammten Menschen nicht ewige Pein
und Qual haben werden.

Item, hier werden verworfen etlich juedische Lehren, die
sich auch jetzund ereignen, dass vor der Auferstehung der Toten
eitel Heilige, Fromme ein weltlich Reich haben und alle Gottlosen
vertilgen werden.


Der XVIII. Artikel. Vom freien Willen

Vom freien Willen wird gelehrt, dass der Mensch etlichermassen
einen freien Willen hat, aeusserlich ehrbar zu leben und zu waehlen
unter den Dingen, so die Vernunst begreift; aber ohne Gnade, Hilfe
und Wirkung des Heiligen Geistes vermag der Mensch nicht Gott
gefaellig [zu] werden, Gott herzlich zu fuerchten oder zu glauben
oder die angeborne boese Lust aus dem Herzen zu werfen, sondern
solches geschieht durch den Heiligen Geist, welcher durch Gottes
Wort gegeben wird. Denn Paulus spricht 1 Kor. 2, 14: "Der
natuerliche Mensch vernimmt nichts vom Geist Gottes."

Und damit man erkennen moege, dass hierin keine Neuigkeit
gelehrt werde, so sind das die klaren Worte Augustini vom freien
Willen, wie jetzund hierbei geschrieben aus dem 3.Buch
"Hypognostiton" [Verfasser dieser antipelagianishcen Schrift ist
nicht Augustin, sondern Marius Mercator oder der Presbyter Sixtus,
der nach Coelestin Bischof zu Rom wurde]: "Wir bekennen, dass in
allen Menschen ein freier Wille ist; denn sie haben je alle
natuerlichen, angebornen Verstand und Vernunst, nicht dass sie
etwas vermoegen, mit Gott zu handeln, als, Gott von Herzen zu
lieben, zu fuerchten; sondern allein in aeusserlichen Werken dieses
Lebens haben sie Freiheit, Gutes oder Boeses zu waehlen. Gutes,
meine ich, das die Natur vermag, als auf dem Acker zu arbeiten
oder nicht, zu essen, zu trinken, zu einem Freunde zu gehen oder
nicht, ein Kleid an= oder auszutun, zu bauen, ein Weib zu nahmen,
ein Handwerk zu treiben und derglichen etwas Nuetzliches und Gutes
zu tun; welches alles doch ohne Gott nicht is noch besteht, sondern
alles aus ihm und durch ihn ist. Dagegen kann der Mensch auch
Boeses aus eigener Wahl vornehmen, als vor einem Abgott
niederzuknien, einen Totschlag zu tun usw."


Der XIX. Artikel. Von der Ursache der Suende.

Von [der] Ursache der Suende wird bei uns gelehrt, dass,
wiewohl Gott der Allmaechtige die ganze Nature geschaffen hat
und erhaelt, so wirkt doch der verkehrte Wille die Suende in allen
Boesen und Veraechtern Gottes; wie denn des Teufels Wille ist und
aller Gottlosen, welcher alsbald, so Gott die Hand abgetan, sich
von Gott zum Argen gewandt hat, wie Christus spricht Joh. 8,44:
"Der Teufel redet Luegen aus seinem Eigenen."


Der XX. Artikel. Vom Glauben und guten Werken.

Den Unsern wird mit Unwahrheit aufgelegt, dass sie gute Werke
verbieten. Denn ihre Schriften von [den] zehn Geboten und andere
beweisen, dass sie von rechten christlichen Staenden und Werken
guten, nuetzlichen Bericht und Ermahnung getan haben, davon man vor
dieser Zeit wenig gelehrt hat, sondern allermeist in allen
Predigten auf kindische, unnoetige Werke, als Rosenkraenze,
Heligendienst, Moenchwerden, Wallfahrten, gefetzte Fasten, Feier,
Bruederschaften usw., getrieben. Solche unnoetige Werke ruehmt auch
unser Widerpart nun nicht mehr so hoch als vorzeiten; dazu haben
sie auch gelernt, nunn vom Glauben zu reden, davon sie doch in
Vorzeiten gar nichts gepredigt haben; lehren dennoch nun, dass wir
nicht allein aus Werken gerecht werden vor Gott, sondern setzen den
Glauben an Christum dazu, sprechen, Glaube und Werke machen uns
gerecht vor Gott, welche Rede mehr Trost bringen moege, dann so
man allein lehrt, auf Werke zu bertrauen.

Dieweil nun die Lehre vom Glauben, die das Haupstueck ist in
christlichem Wesen, so lange Zeit, wie man bekennen muss, nicht
getrieben worden, sondern allein Weerklehre an allen Orten
gepredigt, ist davon durch die Unsern solcher Unterricht
geschehen:

Erstlich, dass uns unsere Werke nicht moegen mit Gott
versoehnen und Gnade erwerben, sondern solches geschieht allein
durch den Glauben, so man glaubt, dass uns um Christus' willen die
Suenden vergeben werden, welcher allein der Mittler ist, den Vater
zu bersoehnen. 1 tim. 2, 5. Wer nun vermeint, solches durch Werke
auszurichten und Gnade zu verdienen, der verachtet Christum und
sucht einen eigenen Weg zu Gott, wider das Evangelium.

Diese Lehre vom Glauben ist oeffentlich und klar im Paulo an
vielen Orten gehandelt, sonderlich zu den Ephesern am 2, 8: "Aus
Gnaden seid ihr selig worden durch den Glauben, und dasselbige nicht
aus euch, sondern es ist Gottes Gabe; nicht aus Werken, damit sich
neimand ruehme" usw.

Und dass hierin kein neuer Verstand eingefuehrt sei, kann man
aus Augustino beweisen, der diese Sache fleissig handelt und auch
also lehrt, dass wir durch den Glauben an Christum Gnade erlangen
und vor Gott gerecht werden und nicht durch Werke, wie sein ganzes
Buch De Spiritu et Litera ausweist.

Wiewohl nun diese Lehre bei unversuchten Leuten sehr
verachtet wird, so befindet sich's doch, dass sie den bloeden und
erschrockenen Gewissen sehr troestlich und heilsam ist. Denn das
Gewissen kann nicht zu Ruhe und Frieden kommen durch Werke, sondern
allein durch [den] Glauben, so es bei sich gewisslich schliesst,
dass es um Christus' willen einen gnaedigen Gott habe, wie auch
Paulus spricht Roem. 5,1: "So wir durch den Glauben sind gerecht
worden, haben wir Ruhe und Frieden mit Gott."

Diesen Trost hat man vorzeiten nicht getrieben in Predigten,
sondern die armen Gewissen auf eigene Werke getrieben, und sind
mancherlei Werke vorgenommen. Denn etliche hat das Gewissen in die
Kloester gejagt, der Hoffnung, daselbst Gnade zu erwerben durch
Klosterleben; etliche haben andere Werke erdacht, damit Gnade zu
verdienen und fuer Suende genugzutun. Derselben viele haben
erfahren, dass man dadurch nicht ist zum Frieden gekommen. Darum
ist not gewesen, diese Lehre vom Glauben an Christum zu predigen
und fleissig zu treiben, dass man wisse, dass man allein durch den
Glauben, ohne Verdienst, Gottes Gnade ergreift.

Es geschieht auch Unterricht, dass man hier nicht von solche
Glauben redet, den auch die Teufel und [die] Gottlosen haben, die
auch die Historien glauben, dass Christus gelitten habe und
auferstanden sei von [den] Toten, sondern man redet von wahrem
Glauben, der da glaubt, dass wir durch Christum Gnade und Vergebung
der Suenden erlangen.

Und der nun weiss, dass er einen gnaedigen Gott durch
Christum hat, kennt also Gott, ruft ihn an und ist nicht ohne Gott
wie die Heiden. Denn der Teufel und [die] Gottlosen glauben diesen
Artikel, Vergebung der Suenden, nicht, darum sind sie Gott feind,
koennen ihn nicht anrufen, nichts Gutes von ihm hoffen. Und also,
wie jetzt angezeigt ist, redet die Schrift vom Glauben, und heisst
nicht glauben ein solches Wissen, das Teufel und gottlose Menschen
haben. Denn also wird vom Glauben gelehrt zu den Hebraeern am 11.,
dass glauben sei nicht allein die Historien wissen, sondern
Zuversicht haben zu Gott, seine Zusage zu empfangen. Und Augustinus
erinnert uns auch, dass wir das Wort "Glaube" in der Schrift
verstehen sollen, dass es heisse Zuversicht zu Gott, dass er uns
gnaedig sei, und heisse nicht allein solche Historien wissen, wie
auch die Teufel wissen.

Ferner wird gelehrt, dass gute Werke sollen und muessen
geschehen, nicht dass man darauf vertraue, Gnade damit zu
verdienen, sondern um Gottes willen und Gott zu Lob. Der Glaube
ergreift allezeit allein Gnade und Vergebung der Suenden. Und
dieweil durch den Glauben der Heilige Geist gegeben wird, so wird
auch das Herz geschickt, gute Werke zu tun. Denn zuvor, dieweil es
ohne den Heiligen Geist ist, so ist es zu schwach, dazu ist es in
des Teufels Gewalt, der die arme menschliche Natur zu vielen
Suenden treibt; wie wir sehen in den Philosophen, welche sich
unterstanden, ehrlich und unstraeflich zu leben, haben aber dennoch
solches nicht ausgerichtet, sondern sind in viele grosse,
oeffentliche Suende gefallen. Also geht es mit dem Menschen, so er
ausser dem rechten Glauben ohne den Heiligen Geist ist und sich
allein durch eingene menschliche Kraefte regiert.

Derhalben ist die Lehre vom Glauben nicht zu schelten, dass
sie gute Werke verbiete, sondern vielmehr zu ruehmen, dass sie
lehre, gute Werke zu tun, und Hilfe anbiete, wie man zu guten
Werken kommen moege. Denn ausser dem Glauben und ausserhalb
Christo ist menschliche Natur und Vermoegen viel zu schwach, gute
Werke zu tun, Gott anzurufen, Geduld zu haben im Leiden, den
Naechsten zu lieben, befohlene Aemter fleissig auszurichten,
gehorsam zu sein, boese Luefte zu meiden. Solche hohe und rechte
Werke moegen nicht geschehen ohne die Hilfe Christi, wie er selbst
spricht Joh. 15,5: "Ohne mich koennt ihr nichts tun."


Der XXI. Artikel. Vom Dienst der Heiligen.

Vom Heiligendienst wird von den Unsern also gelehrt, dass man
der Heiligen gedenken soll, auf dass wir unsern Glauben staerken,
so wir sehen, wie ihnen Gnade widerfahren, auch wie ihnen durch
Glauben geholfen ist; dazu, dass man Exempel nehme von ihren guten
Werken, ein jeder nach seinem Befur, gleichwie die Kaiserliche
Majestaet seliglich und goettlich dem Exempel Davids folgen mag,
Kriege wider den Tuerken zu fuehren; denn beide sind sie in dem
koeniglichen Amt, welches Schutz und Schirm ihrer Untertanen
fordert. Durch Schrift aber mag man nicht beweisen, dass man die
Heiligen anrufen oder Hilfe bei ihnen suchen soll. Denn es ist
allein ein einiger Versoehner und Mittler gesetzt zwischen Gott
und dem Menschen, Jesus Christus, 1 Tim. 2, 5, welcher ist der
einige Heiland, der einige oberste Priester, Gnadenstuhl und
Fuersprecher vor Gott, Roem. 8, 34. Und der hat allein zugesagt,
dass er unser Gebet erhoeren wolle. Das ist auch der hoechste
Gottesdienst nach der Schrift, dass man denselben Jesum Christum
in allen Roeten und Anliegen von Herzen suche und anrufe.
1 Joh. 2, 1: "So jemand suendigt, haben wir einen Fuersprecher
bei Gott, der gerecht ist, Jesum."


Der XXII. Artikel. Von beider Gestalt des Sakraments.

Den Laien wird bei uns beide Gestalt des Sacraments gereicht
aus dieser Ursache, dass dies ist ein klarer Befehl und Gebot
Christi, Matth. 26, 27: "Trinket alle daraus!" Da gebietet Christus
mit klaren Worten von dem Kelch, dass sie alle daraus trinken
sollen.

Und damit niemand diese Worte anfechten und glossieren koenne,
als gehoere es allein den Priestern zu, so zeigt Paulus 1 Kor. 11,
26 an, dass die ganze Versammlung der Korintherkirchen beide
Gestalt gebraucht hat. Und dieser Brauch ist lange Zeit in der
Kirche geblieben, wie man durch die Historien und der Vaeter
Schriften beweisen kann. Cyprianus bedenkt an vielen Orten, dass
den Laien der Kelch die Zeit gereicht sei. So spricht St.
Hieronymus, dass die Priester, so das Sakrament reichen, dem Volk
das Blut Christi austeilen. So gebietet Gelasius, der Papst selbst,
dass man das Sakrament nicht teilen soll, distinct. 2. De
consecrat., cap. Comperimus. Man findet nicht auch nindert
[nirgend] keinen Kanon, der da gebiete, allein eine Gestalt zu
nehmen. Es kann auch niemand wissen, wann oder durch welche diese
Gewohnheit, eine Gestalt zu nehmen, eigefuehrt ist, wiewohl der
Kardinal Cusanus gedenkt, wann diese Weise approbiert sei. Nun
ist's oeffentlich, dass solche Gewohnheit, wider Gottes Gebot,
auch wider die alten Canones eingefuehrt, unrecht ist. Derhalben
hat sich nicht gebuehrt, derjenigen Gewissen, so das heilige
Sakrament nach Christus' Einsetzung zu gebrauchen begehrt haben, zu
beschweren und [sie zu] zwingen, wider unsers Herrn Christi Ordnung
zu handeln. Und dieweil die Teilung des Sakraments der Einsetzung
Christi zuentgegen ist, wird auch bei uns die gewoehnliche
Prozession mit dem Sakrament unterlassen.


Der XXIII. Artikel. Vom Ehestand der Priester.

Es ist bei jedermann, hohen und niedern Standes, eine grosse,
maechtige Klage in der Welt gewesen von grosser Unzucht und wilden
Wesen und Leben der Priester, so nicht vermochten, Keuschheit zu
halten, und war auch je mit solchen greulichen Lastern aufs
hoechste gekommen. So viel haessliches, grosses Aergernis, Ehebruch
und andere Unzucht zu vermeiden, haben sich etliche Priester bei
uns in [den] ehelichen Stand begeben. Dieselben zeigen an diese
Ursachen, dass sie dahin gedrungen und bewegt sind aus hoher Not
ihrer Gewissen, nachdem die Schrift klar meldet, der eheliche Stand
sei von Gott dem Herrn eingesetzt, Unzucht zu vermeiden, wie Paulus
sagt 1 Kor. 7, 2: "Die Unzucht zu vermeiden, habe ein jeglicher
sein eigen Eheweib", item V. 9: "Es ist besser, ehelich werden
denn brennen." Und nachdem Christus sagt Matth. 19, 12: "Sie fassen
nicht alle das Wort", da zeigt Christus an (welcher wohl gewusst
hat, was am Menschen sei), dass wenig Leute die Gabe, keusch zu
leben, haben; denn Gott hat den Menschen Maennlein und Fraeulein
geschaffen, Gen. 1, 28. Ob es nun in menschlicher Macht oder
Vermoegen sei, ohne sonderliche Gabe und Gnade Gottes durch eigen
Vornehmen oder Geluebde Gottes der hohen Majestaet Geschoepfe
besser zu machen oder zu aendern, hat die Erfahrung allzuklar
gegeben. Denn was Gutes, was ehrbaren, zuechtigen Lebens, was
christlichen, ehrlichen oder redlichen Wandels an vielen daraus
erfolgt, wie greuliche, schreckliche Anruhe und Qual ihrer Gewissen
viele an ihrem letzten Ende derhalben gehabt, ist am Tage, und
ihrer viele haben es selbst bekannt. So den Gottes Wort und Gebot
durch kein menschlich Geluebde oder Gesetz mag geaendert werden,
haben aus dieser und andern Ursachen und Gruenden die Priester und
andere Geistlich Eheweiber genommen.

So ist es auch aus den Historien und der Vaeter Schriften zu
beweisen, dass in der christlichen Kirche vor alters der Brauch
gewesen, dass die Priester und Diakonen Eheweiber gehabt [haben].
Darum sagt Paulus 1 Tim. 3, 2: "Es soll ein Bischof unstraslich
sein, eines Weibes Mann." Es sind auch in Deutschland erst vor
vierhundert Jahren die Priester zum Geluebde der Keuschheit vom
Ehestand mit Gewalt abgedrungen, welche sich dagegen saemtlich,
auch so ganz ernstlich und hart gesetzt haben, dass ein Erzbischof
zu Mainz, welcher das paepstliche neue Edikt derhalben verkuendigt,
gar nahe in einer Empoerung der ganzen Priesterschaft in einem
Gedraenge waere um gebracht [worden]. Und daselbe Verbot ist bald
im Anfang so geschwind und unschicklich vorgenommen, dass der Papst
die Zeit nicht allein die kuenftige Ehe den Priestern verboten,
sondern auch derjenigen Ehe, so schon in dem Stand lange gewesen,
zerrissen; welches doch nicht allein wider alle goettlichen,
natuerlichen und weltlichen Rechte, sondern auch den Canonibus (so
die Paepste selbst gemacht) und den beruehmtesten Conciliis ganz
entgegen und zuwider ist.

Auch ist bei viel hohen, gottesfuerchtigen, verstaendigen
Leuten dergleichen Rede und Bedenken oft gehoert, dass solch
gedrungener Zoelibat und Beraubung des Ehestandes (welchen Gott
selbst eingesetzt und frei gelassen) nie kein gutes, sondern viel
grosser, boeser Laster und viel Arges eingefuehrt habe. Es hat auch
einer von [den] Paepsten, Pius II., selbst, wie seine Historie
anzeigt, diese Worte oft geredet und von sich schreiben lassen: es
moege wohl etliche Ursachen haben, warum den Geistlichen die Ehe
verboten sei; es habe aber viel hoehere, groesere und wichtigere
Ursachen, warum man ihnen die Ehe solle wieder frei lassen.
Ungezweifelt, es hat Papst Pius, als ein verstaendiger, weiser
Mann, dies Wort aus grossem Bedenken geredet.

Derhalben wollen wir uns in Untertaenigkeit zu Kaiserlicher
Majestaet vertroesten, dass Ihre Majestaet, als ein christlicher,
hochloeblicher Kaiser, gnaediglich beherzigen werde, dass jetzund
in [den] letzten Zeiten und Tagen, von welchen die Schrift meldet,
die Welt immer je aerger und die Menschen gebrechlicher und
schwaecher werden.

Derhalben wohl hochnoetig, nuetzlich und christlich ist, diese
fleissige Einsehung zu tun, damit, wo der Ehestand verboten, nicht
aergere und schaendlichere Unzucht und Laster in deutschen Landen
moechten einreissen. Denn es wird je diese Sache niemand weislicher
oder besser aendern oder machen koennen denn gott selbst, welcher
den Ehestand, menschlicher Gebrechlichkeit zu helfen und Unzucht zu
wehren, eingesetzt hat.

So sagen die alten Canones auch, man muesse zuzeiten den
Schaerfe und rigorem lindern und nachlassen um menschlicher
Schwachheit willen, und [um] Aergeres zu verhueten und zu meiden.

Nun waere das in diesem Fall auch wohl christlich und ganz
hoch vonnoeten. Was kann auch der Priester und der Geistlichen
Ehestand gemeiner christlicher kirche nachteilig sein, sonderlich
der Pfarrherren und anderer, die der Kirche dienen sollen? Es
wuerde wohl kuenftig an Priestern und Pfarrherren mangeln, so dies
harte Verbot des Ehestandes laenger waehren sollte.

So nun dieses, naemlich dass die Priester und Geistlichen
moegen ehelich werden, gegruendet ist auf das gottliche Wort und
Gebot, dazu die Historien beweisen, dass die Priester ehelich
gewesen, so auch das Geluebde der Keuschheit so viele haezzliche,
unchristliche Aergernisse, so viel Ehebruch, schreckliche,
ungehoerete Unzucht und greuliche Laster hat angerichtet, dass auch
etliche unter Tumherren, [*auch etliche] Kurtisane zu Rom solches
ost selbst bekannt und klaeglich angezogen, wie solche Laster im
Clero zu greulich und uebermacht [masslos seien, und] gottes Zorn
wuerde erregt werden: so ist's je erbaermlich, dass man den
christlichen Ehestand nicht allein verboten, sondern an etlichen
Orten aufs geschwindeste, wie um grosse Uebeltat, zu strafen sich
unterstanden hat [*so doch Gott in der Heiligen Schrift den
Ehestand in allen Ehren zu haben geboten hat]. So ist auch der
Ehestand in kaiserlichen Rechten und in allen Monarchien, wo je
Gesetz und Recht gewesen, hoch gelobt. Allein, dieser Zeit
beginnt man die Leuter unschuldig, allein um der Ehe willen, zu
martern, und dazu Priester, deren man vor andern schonen sollte,
und geschieht nicht allein wider goettliche Rechte, sondern auch
wider die Canones. Paulus der Apostel, 1 Tim. 4, 1ff., nennt die
Lehren, so die Ehe verbieten, Teufelslehren. So sagt Christus
selbst Joh. 8, 44, der Teufel sei ein Moerder von Anbeginn; welches
denn wohl zusammenstimmt, dass es freilich Teufelslehren sein
muessen, die Ehe verbieten und sich unterstehen, solche Lehre mit
Blutvergiessen zu erhalten.

Wie aber kein menschlich Gesetz Gottes Gebot kann wegtun
oder aendern, also kann auch kein Geluebde Gottes Gebot aendern.
Darum gibt auch St. Cyprianus den Rat, dass die Weiber, so die
gelobte Keuschheit nicht halten, sollen ehelich werden, und sagt
Lib. 1, epist. 11 also: "So sie aber Keuschheit nicht halten wollen
oder nicht vermoegen, so ist's besser, dass sie ehelich werden,
denn dass sie durch ihre Lust ins Feuer fallen, und sollen sich
wohl vorsehen, dass sie den Bruedern und Schwestern kein Aergernis
anrichten."

Zudem, so brauchen auch alle Canones groessere Gelindigkeit
und Aequitaet gegen diejenigen, so in der Jugend Geluebde getan;
wie denn Priester und Moenche des mehreren Teils in der Jugend in
solchen Stand aus Unwissenheit gekommen sind.


Der XXIV. Artikel. Von der Messe.

Man legt den Unsern mit Unrecht auf, dass sie die Messe sollen
abgetan haben. Denn das ist oeffentlich, dass die Messe, ohne Ruhm
zu reden, bei uns mit groesserer Andacht und Ernst gehalten wird
denn bei den Widersachern. So werden auch die Leute mit hoechstem
Fleiss zum oesternmal unterrichtet vom heiligen Sacrament, wozu es
eingesetzt und wie es zu gebrachen sei, als naemlich die
erschrockenen Gewissen damit zu troesten, dadurch das Volk zur
Kommunion und Messe gezogen wird. Dabei geschieht auch Unterricht
wider andere unrechte Lehre vom Sakrament. So ist auch in den
oeffentlichen Zeremonien der Messe keine merklich Aenderung
geschehen, denn dass an etlichen Orten deutsche Gesaenge (das Volk
damit zu lehren und zu ueben) neben lateinischem Gesang gesungen
werden, fintemal alle Zeremonien vornehmlich dazu dienen sollen,
dass das Volk daran lerne, was ihm zu wissen von Christo not ist.

Nachdem aber die Messe auf mancherlei Weise vor dieser Zeit
gemissbraucht, wie am Tage ist, dass ein Jahrmarkt daraus gemacht,
dass man sie getauft und verkauft hat, und das mehrere Teil in
allen Kirchen um Geldes willen gehalten worden, ist solcher
Missbrauch zu mehreren Malen, auch vor dieser Zeit, von gelehrten
und frommen Leuten gestraft worden. Als nun die Prediger bei uns
davon gepredigt und die Priester erinnert sind der schrecklichen
Bedrohung (so denn billig einen jeden Christen bewegen soll), dass,
wer das Sakrament unwuerdiglich braucht, der sei schuldig am Leib
und Blut Christi, darauf sind solche Kaufmessen und Winkelmessen
(welche bis anher aus Zwang um Geldes und der Praebenden willen
gehalten worden) in unsern Kirchen gefallen.

Dabei ist auch der greuliche Irrtum gestraft, dass man
gelehrt hat, unser Herr Christus habe durch seinen Tod allein fuer
die Erbsuende genuggetan und die Messe eingesetzt zu einem Opfer
fuer die andern Suenden, und also die Messe zu einem Opfer gemacht
fuer die Lebendigen und Toten, dadurch Suenden wegzunehmen und Gott
zu versoehnen. Daraus ist weiter gefolgt, dass man disputiert hat,
ob eine Messe, fuer viele gehalten, also viel verdiene, als so man
fuer einen jeglichen eine sonderliche hielte. Daher ist die grosse,
unzaehlige Menge der Messen gekommen, dass man mit diesem Werk hat
wollen bei Gott alles erlangen, das man bedurft hat, und ist
daneben des Glaubens an Christum und rechten Gottesdienstes
vergessen worden.

Darum ist davon Unterricht geschehen, wie ohne Zweifel die
Not gefordert, dass man wuesste, wie das Sakrament recht zu
gebrauchen waere. Und erstlilch, dass kein Opfer fuer [die]
Erbsuende und andere Suende sei denn der einige Tod Christi, zeigt
die Schrift an vielen Orten an. Denn also steht geschrieben zu den
Hebraeern, 10, 10, dass sich Christus einmal geopfert hat und
dadurch fuer alle Suenden genuggetan. Es ist eine enerhoerte
Neuigkeit, in der Kirche lehren, dass Christus' Tod sollte allein
fuer die Erebsuende und sonst nicht auch fuer andere Suende
genuggetan haben; derhalben zu hoffen, dass maenniglich [jedermann]
verstehe, dass solcher Irrtum nicht unbillig gestraft sei.

Zum andern, so lehrt St. Paulus, dass wir vor Gott Gnade
erlangen durch [den] Glauben und nicht durch Werke. Dawider ist
oeffentlich dieser Missbrauch der Messe, so man vermeint, durch
dieses Werk Gnade zu erlangen, wie man denn weiss, dass man die
Messe dazu gebraucht, dadurch Suende abzulegen und Gnade und alle
Gueter bei Gott zu erlangen, nicht allein der Priester fuer sich,
sondern auch fuer die ganze Welt und fuer andere, Lebendige und
Tote.

Zum dritten, so ist das heilige Sakrament eingesetzt, nicht
damit fuer die Suende ein Opfer anzurichten (denn das Opfer ist
zuvor geschehen), sondern dass unser Glaube dadurch erweckt und die
Gewissen getroestet werden, welche durchs Sakrament erinnert
werden, dass ihnen Gnade und Vergebung der Suenden von Christo
zugesagt ist. Derhalben fordert dies Sakrament Glauben und wird
ohne Glauben vergeblich gebraucht.

Dieweil nun die Messe nicht ein Opfer ist fuer andere,
Lebendige oder Tote, ihre Suenden wegzunehmen, sondern soll eine
Kommunion sein, da der Priester und andere das Sakrament empfangen
fuer sich, so wird diese Weise bei uns gehalten, dass man an
Feiertagen, auch sonst, so Kommunikanten da sind, Messe haelt und
etliche, so das begehren, kommuniziert. Also bleibt die Messe bei
uns in ihrem rechten Brauch, wie sie vorzeiten in der Kirche
gehalten, wie man beweisen mag aus St. Paulo, 1 Kor. 11, dazu auch
vieler Vaeter Schriften. Denn Chrysostomus spricht, wie der
Priester taeglich stehe und fordere etliche zur Kommunion, etlichen
verbiete er hinzuzutreten. Auch zeigen die alten Canones an, dass
einer das Amt gehalten hat und die andern Priester und Diakonen
kommuniziert. Denn also lauten die Worte im canone Nicaeno: "Die
Diakonen sollen nach den Priestern ordentlich das Sakrament
empfangen vom Bischof oder Priester."

So man nun keine Neuigkeit hierin, die in der Kirche vor
alters nicht gewesen, vorgenommen hat, und in den oeffentlichen
Zeremonien der Messe keine merkliche Aenderung geschehen ist,
allein dass die andern unnoetigen Messen, etwa durch einen
Missbrauch gehalten, neben der Pfarrmesse, gefallen sind, soll
billig diese Weise, Messe zu halten, nicht fuer ketzersich und
unchristlich verdammt werden. Denn man hat vorzeiten auch in den
grossen Kirchen, da viel Volks gewesen, auch auf die Tage, so das
Volk zusammenkam, nicht taeglich Messe gehalten, wie Tripartia
Historia, lib. 9, anzeigt, dass man zu Alexandria am Mittwoch und
Freitag die Schrift gelesen und ausgelegt habe und sonst alle
Gottesdienste gehalten ohne die Messe.


Der XXV. Artikel. Von der Beichte.

Die Beichte ist durch die Prediger dieses Teils nicht abgetan.
Denn diese Gewohnheit wird bei uns gehalten, das Sakrament nicht zu
reichen denen, so nicht zuvor verhoert und absolviert sind. Dabei
wird das Volk fleissig unterrichtet, wie troestlich das Wort der
Absolution sei, wie hoch und teuer die Absolution zu achten; denn
es sei nicht des gegenwaertigen Menschen Stimme oder Wort, sondern
Gottes Wort, der da die Suende vergibt. Denn sie wird an Gottes
Statt und aus Gottes Befehl gesprochen. Von diesem Befehl und
Gewalt der Schluessel, wie troestlich, wie noetig sie sei den
erschrockenen Gewissen, wird mit grossem Fleiss gelehrt; dazu, wie
Gott fordert, dieser Absolution zu glauben, nicht weniger, denn so
Gottes Stimme vom Himmel erschoelle, und uns dero [deren] froehlich
troesten und wissen, dass wir durch solchen Glauben Vergebung der
Suenden erlangen. Von diesen noetigen Stuecken haben vorzeiten die
Prediger, so von der Beichte viel lehrten, nicht ein Woertlein
geruehrt, sondern allein die Gewissen gemartert mit langer
Erzaehlung der Suenden, mit Genugtun, mit Ablass, mit Wallfahrten
und dergleichen. Und viele unserer Widersacher bekennen selbst,
dass dieses Teils von rechter christlicher Busse schicklicher denn
zuvor in langer Zeit geschrieben und gehandelt sei.

Und wird von der Beichte also gelehrt, dass man niemand
dringen soll, die Suende namhaftig zu erzahlen. Denn solches ist
unmoeglich, wie der Psalm 19, 13 spricht: "Wer kennt die Missetat?"
Und Jeremias 17, 9 spricht: "Des Menschen Herz ist so arg, dass man
es nicht auslernen kann." Die elende menschliche Natur steckt also
tief in Suenden, dass sie dieselbe nicht alle sehen oder kennen
kann, und sollten wir allein von denen absolviert werden, die wir
zaehlen koennen, waere uns wenig geholfen. Derhalben ist nicht not,
die Leute zu dringen, die Suende namhaftig zu erzaehlen. Also haben
auch die Vaeter gehalten, wie man findet distinct. 1, De
Poenitentia, da die Worte Chrysostomi angezogen werden: "Ich sage
nicht, dass du dich selbst sollst oeffentlich dargeben, noch bei
einem andern dich selbst verklagen oder schuldig geben, sondern
gehorche dem Propheten, welcher spricht: Offenbare dem Herrn deine
Wege, Ps. 37,5. Derhalben beichte Gott dem Herrn, dem wahrhaftigen
Richter, neben deinem Gebet; nicht sage deine Suende mit der Zunge,
sondern in deinem Gewissen." Hier sieht man klar, dass Chrysostomus
nicht zwingt, die Suende namhaftig zu erzaehlen. so lehrt auch die
Glossa in Decretis, De Poenitentia, distinct. 5, cap. Consideret,
dass die Beichte nicht durch die Schrift geboten sondern durch die
Kirche eingesetzt sei. Doch wird durch die Prediger dieses Teils
fleissig gelehrt, dass die Beichte von wegen der Absolution, welche
das Haupstueck und das Vornehmste darin ist, zum Trost der
erschrockenen Gewissen, dazu um etlicher anderer Ursachen willen
zu erhalten sei.

Der XXVI. Artikel. Vom Unterschied der Speise.

Vorzeiten hat man also gelehrt, gepredigt und geschrieben,
dass Unterschied der Speisen und dergleichen Traditionen, von
Menschen eingesetzt, dazu dienen, dass man dadurch Gnade verdiene
und fuer die Suende genugtue. Aus diesem Grunde hat man taeglich
neue Fasten, neue Zeremonien, neue Orden und dergleichen erdacht
und auf solches heftig und hart getrieben, als waeren solche Dinge
noetige Gottesdienste, dadurch man Gnade verdiene, so man's halte,
und grosse Suende geschehe, so man's nicht halte. Daraus sind viel
schaedliche Irrtuemer in der Kirche erfolgt.

Erstlich ist dadurch die Gnade Christi und die Lehre vom
Glauben verdunkelt, welche uns das Evangelium mit grossem Ernst
vorhaelt und treibt hart darauf, dass man das Verdienst Christi
hoch und teuer achte und wisse, dass glauben an Christum hoch und
weit ueber alle Werke zu setzen sei. Derhalben hat St. Paulus
heftig wider das Gesetz Mosis und menschliche Traditionen
gefochten, dass wir lernen sollen, dass wir vor Gott nicht fromm
werden aus unsern Werken, sondern allein durch den Glauben an
Christum, dass wir Gnade erlangen um Christus' willen. Solche
Lehre ist schier gang erloschen dadurch, dass man gelehrt, Gnade zu
verdienen mit Gesetzen, Fasten, Unterschied der Speisen, Kleidern
usw.

Zum andern haben auch solche Traditionen Gottes Gebot
verdunkelt: denn mann setzte diese Traditionen weit ueber Gottes
Gebot. Dies hielt man allein fuer christliches Leben, wer die
Feier also hielt, also betete, also fastete, also gekleidet war;
das nannte man geistliches, christliches Leben. Daneben hielt man
andere, noetige gute Werke fuer ein weltliches, ungeistliches
Wesen, naemlich die, so jeder nach seinem Beruf zu tun schuldig
ist, als dass der Hausvater arbeitet, Weib und Kind zu ernaehren
und zu Gottesfurcht aufzuziehen, die Hausmutter Kinder gebiert und
wartet ihrer, ein Fuerst und Obrigkeit Land und Leute regiert usw.
Solche Werke, von Gott geboten, mussten ein weltliches und
unvollkommenes Wesen sein, aber die Traditionen mussten den
praechtigen Namen haben, dass sie allein heilige, vollkommene Werke
hiessen. Derhalben war kein Mass noch Ende, solche Traditionen zu
machen.

Zum dritten, solche Traditionen sind zu hoher Bescherung der
Gewissen geraten. Denn es war nicht moeglich, alle Traditionen zu
halten, und waren doch die Leute in der Meinung, als waere solches
ein noetiger Gottesdienst, und schreibt Gerson, dass viele hiemit
in Verzweiflung gefallen, etliche haben sich auch selbst
umgebracht, derhalben, dass sie keinen Trost von der Gnade Christi
gehoert haben. Denn man sieht bei den Summisten und Theologen, wie
die Gewissen verwirrt, welche sich unterstanden haben, die
Traditionen zusammenzuziehen, und "epieikeias" gesucht, dass sie
den Gewissen huelfen, haben so viel damit zu tun gehabt, dass
dieweil alle heilsame christliche Lehre von noetigeren Sachen, als
vom Glauben, vom Trost in hohen Anfectungen und dergleichen,
daniedergelegen ist. Darueber haben auch viel fromme Leute vor
dieser Zeit sehr geklagt, dass solche Traditionen viel Zank in der
Kirche anrichten, und dass fromme Leute, damit verhindert, zu
rechter Erkenntnis Christi nicht kommen moechten. Gerson und
etliche mehr haben heftig darueber geklagt. Ja, es hat auch
Augustino missfallen, dass man die Gewissen mit so viel Traditionen
beschert [hat]. Derhalben er dabei Unterricht gibt, dass man's
nicht fuer noetige Dinge halten soll.

Darum haben die Unsern nicht aus Frevel oder Verachtung
geistlicher Gewalt von diesen Sachen gelehrt, sondern es hat die
hohe Not gefordert, Unterricht zu tun von obangezeigten Irrtuemern,
welche aus Missverstand der Tradition gewachsen sind. Denn das
Evangelium zwingt, dass man die Lehre vom Glauben solle und muesse
in [den] Kirchen treiben, welche doch nicht mag verstanden werden,
so mann vermeint, durch eigenerwaehlte Werke Gnade zu verdienen.

Und ist also davon gelehrt, dass mann durch Haltung
gedachter menschlicher Traditionen nicht kann Gnade verdienen oder
Gott versoehnen oder fuer die Suende genugtun. Und soll derhalben
kein noetiger Gottesdienst daraus gemacht werden. Dazu wird Ursache
aus der Schrift angezogen. Christus entschuldigt Matth. 15, 3.9 die
Apostel, dass die gewoehnliche Traditionen nicht gehalten haben,
und spricht dabei: "Sie ehren mich vergeblich mit Menschengeboten."
So er nun dies einen vergeblichen Dienst nennt, muss er nicht
noetig sein. Und bald hernach: "Was zum Munde eingehet,
verunreiniget den Menschen nicht." Item Paulus sprict Roem. 14, 17:
"Das Hiimmelreich stehet nicht in Speise oder Trank." Kol. 2, 16:
"Niemand soll euch richten in Speise, Trank, Sabbat" usw. Act. 15,
10 spricht Petrus: "Warum versucht ihr Gott mit Auslegung des Jochs
auf der Juenger Haelse, welches weder unsere Vaeter noch wir haben
moegen tragen? Sondern wir glauben durch die Gnade unsers Herrn
Jesu Christi selig zu werden." Da verbietet Petrus, dass man die
Gewissen nicht beschweren soll mit mehr aeusserlichen Zeremonien,
es sei Mosis oder andern. Und. 1 Tiim. 4, 1-3 werden solche
Verbote, als Speise verbieten, Ehe verbieten usw., Teufelslehren
genannt. [*Denn also lauten St. Paulus' Worte: "Der Geist aber sagt
deutlich, dass in den letzten Zeiten werden etlich von dem Glauben
abtreten und anhangen den verfuehrerischen Geistern und Lehren der
Teufel durch die, so in Gleisnerei Luegenredner sind und Brandmal
in ihrem Gewissen haben und verbieten, ehelich zu werden und zu
meiden die Speise, die Gott geschaffen hat, zu nehmen mit
Danksagung, den Glaeubigen und denen, die die Wahrheit erkannt
haben."] Denn dies ist stracks dem Evangelio entgegen, solche
Werke, einsetzen oder tun, dass man damit Vergebung der Suenden
verdiene, oder als moege niemand [ein] christ sein ohne solche
Dienste.

Dass man aber den Unsern hie schuld gibt, als verboeten sie
Kasteiung und Zucht, wie Jovinianus, wird sich viel anders aus
ihren Schriften befinden. Denn sie haben allezeit gelehrt vom
heiligen Kreuz, dass Christen zu leiden schuldig sind; und dieses
ist rechte, ernstliche und nicht erdictete Kasteiung.

Daneben wird auch gelehrt, dass ein jeglicher schuldig ist,
sich mit leiblicher Uebung, als Fasten und anderer Uebung, also zu
halten, dass er nicht Ursache zu Suenden gebe, nicht, dass er mit
solchen Werken Gnade verdiene. Diese leiblich Uebung soll nicht
allein etliche bestimmte Tage, sondern stetig getrieben werden.
Davon redet Christus Luk. 21, 34: "Huetet euch, dass eure Herzen
nicht bescheret werden mit Voellerei!" Item Matth. 17, 21: "Die
Teufel werden nicht ausgeworfen denn durch Fasten und Gebet." Und
Paulus spricht 1 Kor. 9, 27, er kasteie seinen Leib und bringe ihn
zum Gehorsam, damit [womit] ere anzeigt, dass Kasteiung dienen
soll, nicht damit Gnade zu verdienen, sondern den Leib geschickt zu
halten, dass er nicht verhindere, was einem jeglichen nach seinem
Veruf zu schaffen befohlen ist. Und wird also nicht das Fasten
verworfen, sondern dass man einen noetigen Dienst daraus auf
bestimmte Tage und Speisen zur Verwirrung der Gewissen gemacht hat.

Auch werden dieses Teils viele Zeremonien und Traditionen
gehalten, als Ordnung der Messe und andere Gesaenge, Feste usw.,
welche dazu dienen, dass in der Kirche Ordnung gehalten werde.
Daneben aber wird das Volk unterrichtet, dass solcher aeusserlich
Gottesdienst nicht fromm macht vor Gott, und dass man's ohne
Beschwerung des Gewissens halten soll, also dass, so man es
nachlaesst ohne Aergernis, nicht daran gefuendigt wird. Diese
Freiheit in aeusserlich Zeremonien haben auch die alten Vaeter
gehalten. Denn im Orient hat man das Osterfest auf andere Zeit dann
zu Rom gehalten. Und da etlich diese Ungeleichheit fuer eine
Trennung in der Kirche halten wollten, sind sie vermahnt von
andern, dass nicht not ist, in solchen Gewohnheiten Gleichheit zu
halten. Und spricht Irenaeus also: "Ungleichheit im Fasten trennt
nicht die Einigkeit des Glaubens." Wie auch distinct. 12. von
solcher Ungleichheit in menschlichen Ordnungen geschrieben, dass
sie der Enigkeit der Christenheit nicht zuwider sei. Und
Tripartita Hist., lib. 9, zieht zusammen viel ungleiche
Kirchengewohnheiten und setzt einen nuetzlichen christlichen
Spruch: "Der Apostel Meinung ist nicht gewesen, Feiertage
einzusetzen, sondern Glauben und Liebe zu lehren."


Der XXVII. Artikel. Von Klostergeluebden.

Von Klostergeluebden zu reden, ist not, erstlich zu bedenken,
wie es bis anher damit gehalten, welch Wesen sie in Kloestern
gehabt, und dass sehr viel darin taeglich nicht allein wider Gottes
Wort, sondern auch paepstlichen Rechten zuentgegen [zuwider]
gehandelt ist. Denn zu St. Augustine Zeiten sind Klosterstaende
frei gewesen: folgend [hernach], da die rechte Zucht und Lehre
zerruettet, hat man Klostergeluebde erdacht und damit eben als mit
einem erdachten Gefaengnis die Zucht widerum aufrichten wollen.

Ueber das hat man neben den Klostergeluebden viel andere
Stuecke mehr aufgebracht und mit folchen Banden und Beschwerden
ihrer viele, auch vor gebuehrenden Jahren, beladen.

So sind auch viele Personen aus Unwissenheit zu solchem
Klosterleben gekommen, welche, wiewohl sie sonst nicht zu jung
gewesen, haben doch ihr Vermoegen nicht genugsam ermessen und
verstanden. Dieselben alle, also verstickt und verwickelt, sind
gezwungen und gedrungen, in solchen Banden zu bleiben, ungeachtet
dessen, dass auch [das] paepstliche Recht ihrer viele freigibt. Und
das ist beschwerlicher gewesen in Jungfrauenkloestern denn
Moenchskloestern, so sich doch geziemt haette, der Weibsblider als
der Schwachen zu verschonen. Dieselbe Strenge und Haertigkeit hat
auch viel frommen Leuten in Vorzeiten missfallen; denn sie haben
wohl gesehen, dass beide Knaben und Maidlein um Erhaltung willen
des Leibes in die Kloester sind versteckt worden. Sie haben auch
wohl gesehen, wie uebel daselbe Vornehmen geraten ist, was
Aergernis, was Beschwerung der Gewissen es gebracht, und haben
viele Leute geklagt, dass man in solcher gefaehrlichen Sache die
Canones so gar nicht geachtet [hat]. Zudem, so hat man eine solche
Meinung von den Klostergeluebden, die unverborgen [ist], die auch
viel Moenchen uebel gefallen hat, die wenig ein [die ein wenig]
Verstand gehabt [haben].

Denn sie gaben vor, dass Klostergeluebe der Taufe gleich
waeren, und dass man mit dem Klosterleben Vergebung der Suenden und
Rechtfertigung vor Gott verdiene. Ja, sie setzten noch mehr dazu,
dass man mit dem Klosterleben verdiente nicht allein Gerechtigkeit
und Frommigkeit, sondern auch, dass man damit hielte die Gebote und
Raete, im Evangelio verfasst, und wurden also die Klostergeluebde
hoeher gepriesen denn die Taufe; item, dass man mehr verdiente mit
dem Klosterleben denn mit allen andern Staenden, so von Gott
geordnet sind, als Pfarrherr= und Predigerstand, Obrigkeit=,
Fuersten=, Herrenstand und dergleichen, die alle nach Gottes Gebot,
Wort und Befehl in ihrem Beruf ohne erdichtete Geistlichkeit
dienen, wie denn dieser Stuecke keines verneint werden mag, denn
man findet's in ihren eigenen Buechern. Ueber das, wer also
gefangen und ins Kloster gekommen [war], lernte wenig von Christo.

Etwa [vorzeiten] hat man Schulen der Heiligen Schrift und
anderer Kuenste, so der chirstlichen Kirche dienstlich sind, in den
Kloestern gehalten, dass man aus den Kloestern Pfarrherren und
Bischoefe genommen hat; jetzt aber hat's viel eine andere Gestalt.
Denn vorzeiten kamen sie der Meinung zusammen im Klosterleben, dass
man die Schrift lerne. Jetzt geben sie vor, das Klosterleben sei
ein solch Wesen, dass man Gottes Gnaden und Froemmigkeit vor Gott
damit verdiene, ja, es sei ein Stand der Vollkommenheit, und
setzten's den andern Staenden, so von Gott eingesetzt, weit vor.
Das alles wird darum angezogen, ohne alle Verunglimpfung, damit man
je desto dass [besser] vernehman und verstehen moege, was und wie
die Unsern predigen und lehren.

Erstlich lehren sie bei uns von denen, die zur Ehe greifen,
also, dass alle die, so zum ledigen Stand nicht geschickt sind,
Macht, Fug und Recht haben, sich zu verehelichen. Denn die Geluebde
vermoegen nicht Gottes Ordnung und Gebot aufzuheben. Nun lautet
Gottes Gebot also 1 Kor. 7, 2: "Um der Heuerei willen habe ein
jeglicher sein eigen Weib, und eine jegliche habe ihren eigenen
Mann." Dazu dringt, zwingt und treibt nicht allein Gottes Gebot,
sondern auch gottes Geschoepf und Ordnung alle die zum Ehestand,
die ohne sonderes [besonderes] Gotteswerk mit der Gabe der
Jungfrauschaft nicht begnadet sind, laut dieses Spruchs Gottes
selbst Gen. 2, 18: "Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei;
wir wollen ihm eine Gehilfin machen, die um ihn sei."

Was mag man nun dawider aufbringen? Man ruehme das Geluebde
und Pflicht, wie hoch man wolle, an mutze es auf, als [so] hoch man
kann, so mag [kann] dennoch nicht erzwingen, dass Gottes Gebot
dadurch aufgehoben werde. Die Doctores sagen, dass die Geluebde,
auch wider des Papsts Recht, unbuendig [nicht verbindlich] sind,
wieviel weniger sollen sie denn binden, Statt und Kraft haben wider
Gottes Gebot!

Wo die Pflichten der Geluebde keine anderen Ursachen haetten,
dass sie moechten aufgehoben werden, so haetten die Paepste auch
nicht dawider dispensiert oder erlaubt. Denn es gebuehrt keinem
Menschen die Pflicht, so aus goettlichen Rechten herwaechst, zu
zerreissen. Darum haben die Paepste wohl bedacht, dass in dieser
Pflicht eine Aequitaet soll gebraucht werden, und haben zum
oesternmal dispensiert, als, mit einem Koenige von Aragonien und
vielen andern. So man nun zur Erhaltung zeitlicher Dinge
dispensiert hat, soll viel billiger dispensiert werden um Notdurft
willen der Seelen.

Folgends [ferner], warum treibt der Gegenteil so hart, dass
man die Geluebde halten muss, und sieht nicht zuvor an, ob das
Geluebde seine Art habe? Denn das Geluebde soll in moeglichen
Sachen willig und ungezwungen sein. Wie aber die ewige Keuschheit
in des Menschen Gewalt und Vermoegen stehe, weiss man wohl; auch
sind wenig, beide Manns= und Weibspersonen, die von ihnen selbst,
willig und wohlbedacht, das Klostergeluebde getan haben. Ehe sie
zum rechten Verstand kommen, so ueberredet man sie zum
Klostergeluebde; zuweilen werden sie auch dazu gezwungen und
gedrungen. Darum ist es je nicht billig, dass man so schwind
[scharf] und hart von der Geluebdepflicht disputiere, angesehen,
dass sie alle bekennen, dass solches wider die Natur und Art des
Geluebdes ist, dass es nicht willig und mit gutem Rat und Bedacht
gelobt wird.

Etliche Canones und paepstilche Rechte zerreissen die
Geluebde, die unter fuenfzehn Jahren geschehen sind. Denn sie
halten's dafuer, dass man vor derselben Zeit so viel Verstandes
nicht hat, dass man die Ordnung des ganzen Lebens, wie dasselbe
anzustellen, beschliessen koenne. Ein anderer Kanon gibt der
menschlichen Schwachheit noch mehr Jahre zu; denn er verbietet, das
Klostergeluebde unter achtzehn Jahren zu tun. Daraus hat der meiste
Teil Entschuldigung und Ursachen, aus den Kloestern zu gehen; denn
sie des mehreren Teils in der Kindheit vor diesen Jahren in
Kloester gekommen sind.

Endlich, wenngleich die Verbrechung [das Brechen] des
Klostergeluebdes moechte getadelt werden, so koennte aber dennoch
nicht daraus folgen, dass man derselben Ehe zerreissen sollte. Denn
St. Augustinus sagt 27.quaest., 1.cap., Nuptiarum, dass man solche
Ehe nicht zerreissen soll. Nun ist je St. Augustin nicht in
geringen Ansehen in der christlichen Kirche, obgleich etliche
hernach anders gehalten [haben].

Wiewohl nun Gottes Gebot von dem Ehestande ihrer sehr viele
vom Klostergeluebde frei und ledig gemacht [hat], so wenden doch
die Unsern noch mehr Ursachen vor, dass Klostergeluebde nichtig und
unbuendig seien. Denn aller Gottesdienst, von den Menschen ohne
Gottes Gebot umnd Befehl eingesetzt und erwaehlt, Gerechtigkeit und
Gottes Gnade zu erlangen, sei wider Gott und dem Evangelio und
Gottes Befehl entgegen; wie denn Christus selbst sagt Matth. 15, 9:
"Sie dienen mir vergebens mit Menschengeboten." So lehret's auch
St. Paulus ueberall, dass man Gerechtigkeit nicht soll suchen aus
unsern Geboten und Gottesdiensten, so von Menschen erdichtet sind,
sondern dass Gerechtigkeit und Froemmigkeit vor Gott kommt aus dem
Glauben und Vertrauen, dass wir glauben, dass uns Gott um seines
einigen Sohnes Christus willen zu Gnaden annimmt.

Nun ist es je am Tage, dass die Moenche gelehrt und gepredigt
haben, dass die erdachte Geistlichkeit genugtue fuer die Suende und
Gottes Gnade und Gerechtigkeit erlange. Was ist nun dies anders,
denn die Herrlichkeit und Preis det Gnade Christi vermindern und
die Gerechtigkeit des Glaubens verleugnen? Darum folgt aus dem,
dass solche gewoehnliche Geluebde unrechte, falsche Gottesdienste
gewesen [sind]. Derhalben sind sie auch unbuendig. Denn ein
gottlos Geluebde, und das wider Gottes Gebot geschehen, ist
unbuendig und nichtig; wie auch die Canones lehren, dass der Eid
nicht soll ein Band zur Suende sein.

St. Paulus sagt zu den Galatern am 5,4: "Ihr seid ab von
Christ, die ihr durch das Gesetz rechtfertig werden wollt, und habt
der Gnade gefehlt." Derhalben auch die, so durch Geluebde wollen
rechtfertig werden, sind von Christo ab und fehlen der Gnade
Gottes. Denn dieselben rauben Christo seine Ehre, der allein
gerecht macht, und geben solche Ehre ihren Geluebden und
Klosterleben.

Mann kann auch nicht leugnen, dass die Moenche gelehrt und
gepredigt haben, dass sie durch ihre Geluebde und Klosterwesen und
=weise gerecht werden und Vergebung der Suenden verdienen; ja, sie
haben noch wohl ungeschicktere Dinge erdichtet und gesagt, dass sie
ihre guten Werke den andern mitteilen. Wenn nun einer dies alles
wollte unglimpflich treiben und aufmutzen, wie viele Stuecke
koennte er zusammenbringen, deren sich die Moenche jetzt selbst
schaemen und nicht wollen getan haben! Ueber das alles haben sie
auch die Leute ueberredet, dass die erdichteten geistlichen
Ordenstaende sind christliche Vollkommenheit [*dass die erdichteten
geistlichen Orden Staende sind christlicher Vollkommenheit]. Dies
ist ja die Werke ruehmen, dass man dadurch gerecht werde. Nun ist
es nicht ein geringes Aergernis in der christlichen Kirche, dass
man dem Volk einen solchen Gottesdienst vortraegt, den die Menschen
ohne Gottes Gebot erdichtet haben, und lehren, dass ein solcher
Gottesdienst die Menschen vor Gott frommm und gerecht macht. Denn
Gerechtigkeit des Glaubens, die man am meisten in der Kirche
treiben soll, wird verdunkelt, wenn den Leuten die Augen
aufgesperrt werden mit dieser seltsamen Engelsgeistlichkeit und
falschem Vorgeben der Armut, Demut und Keuschheit.

Ueberdas werden auch die Gebote Gottes und der rechte und
wahre Gottesdienst dadurch verdunkelt, wenn die Leute hoeren, dass
allein die Moenche im Stand der Vollkommenheit sein sollen. Denn
die christliche Vollkommenheit ist, dass man Gott von Herzen und
mit Ernst fuerchtet und doch auch eine herzliche Zuversicht und
Glauben, auch Vertrauen fasst, dass wir um Christus' willen einen
gnaedigen, barmherzigen Gott haben, dass wir moegen und sollen von
Gott bitten und begehren, was uns not ist, und Hilfe von ihm in
allen Truebsalen gewisslich nach eines jeden Beruf und Stand
gewarten; dass wir auch indes sollen aeusserlich mit Fleiss gute
Werke tun und unsers Berufs warten. Darin steht die rechte
Vollkommenheit und der rechte Gottesdienst, nicht im Betteln oder
in einer schwarzen oder grauen Kappe usw. Uber das gemeine Volk
fasst viel schaedlich Meinungen aus falschem Lob des Klosterlebens.
So sie es hoeren, dass man den ledigen Stand ohne alle Massen lobt,
folgt, dass es mit beschwertem Gewissen im Ehestand ist. Denn
daraus, so der gemeine Mann hoert, dass die Bettler allein sollen
vollkommen sein, kann er nicht wissen, dass er ohne Suende Gueter
haben und hantieren moege. So das Volk hoert, es sei nur ein Rat,
nicht Rache ueben, folgt, dass etliche vermeinen, es sei nicht
Suende, ausserhalb des Amtes Rache zu ueben. Etliche meinen, Rache
gezieme den Christen gar nicht, auch nicht der Obrigkeit.

Man liest auch der Exempel viele, dass etlich Weib und Kind,
auch ihr Regiment verlassen und sich in Kloester gesteckt haben.
Dasselbe, haben sie gesagt, heisst aus der Welt fliehen und ein
solch Leben suchen, das Gott bass [besser] gefiele denn der andern
Leben. Sie haben auch nicht koennen wissen, dass man Gott dienen
soll in den Geboten, die er gegeben hat, und nicht in den Geboten,
die von Menschen erdichtet sind. Nun ist je das ein guter und
vollkommener Stand des Lebens, welcher Gottes Gebot fuer sich hat;
das aber ist ein gefaehrlicher Stand des Lebens, der Gottes Gebot
nicht fuere sich hat. Von solchen Sachen ist vonnoeten gewesen,
den Leuten guten Bericht zu tun.

Es hat auch Gerson in Vorzeiten den Irrtum der Moenche von der
Vollkommmenheit gestraft und zieht an, dass bei seinen Zeiten
dieses eine neue Rede gewesen sei, dass das Klosterleben ein Stand
der Vollkommenheit sein solle.

So viel gottlose Meinungen und Irrtuemer kleben in den
Klosterbeluebden: dass sie sollen rechtfertigen und fromm vor Gott
machen, dass sie die christliche Vollkommenheit sein sollen, dass
damit beide des Evangeliums Raete und Gebote halte, dass sie haben
die uebermass der Werke [*dass sie haben die Uebermasswerke], die
man Gott nicht schuldig sei. Dieweil denn solches alles falsch,
eitel und erdictet ist, so macht es auch die Klostergeluebde
nichtig und unbuendig.


Der XXVIII. Artikel. Von der Bischoefe Gewalt.

Von der Bischoefe Gewalt ist vorzeiten viel und mancherlei
geschrieben und haben etliche ungeschicklich die Gewalt der
Bischoefe und das weltlich Schwert untereinander gemengt, und sind
aus diesem unordentlichen Gemenge sehr grosse Kriege, Aufruhre und
Empoerungen erfolgt, aus dem, dass die Bischoefe im Schein ihrer
Gewalt, die ihnen von Christo gegeben, nicht allein neue Gottes
dienste angerichtet haben und mit Vorbehaltung etlicher Faelle und
mit gewaltsamen Bann die Gewissen beschwert, sondern auch sich
unterwunden [haben], Kaiser und Koenige zu setzen un [zu] entsetzen
ihres Gefallens, welchen Frevel auch lange Zeit hiervor gelehrte
und gottesfuerchtige Leute in der christenheit gestraft habent.
Derhalben die Unsern zu[m] Trost der Gewissen gezwungen sind worden,
den Unterschied der Geistlichen und weltlichten Gewalt, Schwerts
und Regiments anzuzeigen, und haben gelehrt, dass man beide
Regimente und Gewalten um Gottes Gebots willen mit aller Andacht
ehren und wohl halten solle als zwei hoechste Gaben Gottes auf
Erden.

Nun lehren die Unsern also, dass die Gewalt der Schluessel
oder der Bischoefe sei laut des Evangeliums eine Gewalt und Befehl
Gottes, das Evangelium zu predigen, die Suende zu vergeben und zu
behalten und die Sakramente zu reichen und zu handeln. Denn
Christus hat die Apostel mit dem Befehl ausgesandt Joh. 20, 21 ff.:
"Gleichwie mich mein Vater gesandt hat, also sende ich euch auch.
Nehmet hin den Heiligen Geist! Welchen ihr die Suenden erlassen
werdet, denen sollen sie erlassen sein, und denen ihr sie
vorbehalten werdet, denen sollen sie vorbehalten sein."

Dieselbe Gewalt der Schluessel oder Bischoefe uebt und treibt
man allein mit der Lehre und Predigt Gottes Worts und mit
Handreichung der Sakramente gegen viele oder einzelne Personen,
danach der Beruf ist. Denn damit werden gegeben nicht leibliche,
sondern ewige Dinge und Gueter, also naemlich ewige Gerechtigkeit,
der Heilige Geist und das ewige Leben. Diese Gueter kann man anders
nicht erlangen denn durch das Amt der Predigt und durch die
Handreichung der heiligen Sakramente. Denn St. Paulus spricht
Roemer. 1, 16: "Das Evangelium ist eine Kraft Gottes, selig zu
machen alle, die daran glauben." Dieweil nun die Gewalt der Kirche
oder Bischoefe ewige Gueter gibt und allein durch das Predigtamt
geuebt und getrieben wird, so hindert sie die Polizei und das
weltliche Regiment nichts ueberall. Denn das weltliche Regiment
geht mit viel andern Sachen um denn das Evangelium; welche Gewalt
schuetzt nicht die Seelen, sondern Leib und Gut wider aeusserliche
Gewalt mit dem Schwert und leiblichen Poenen [Strafen].

Darum soll man die zwei Regimente, das geistliche und
weltliche, nicht ineinandermengen und =werfern. Denn die geistliche
Gewalt hat ihren Befehl, das Evangelium zu predigen und die
Sakramente zu reichen, soll auch nicht in ein fremd Amt fallen,
soll nicht Koenige setzen oder entsetzen, soll weltlich Gesetz und
Gehorsam der Obrigkeit nicht aufheben oder zerruetten, soll
weltlicher Gewalt nicht Gesetze machen und stellen von weltlichen
Haendeln; wie denn auch Christus selbst gesagt hat Joh. 18, 36:
"Mein Reich ist nicht von dieser Welt." Item Luk. 12, 14: "Wer hat
mich zu einem Richter zwischen euch gesetzt?" Und St. Paulus zu den
Philippern am 3, 20: "Unsere Buergerschaft ist im Himmel." Und in
der zweiten zu den Korinthern, 10, 4: "Die Waffen unserer
Ritterschaft sind nicht fleischlich, sondern maechtig vor Gott, zu
verstoeren die Anchlaege und alle Hoehe, die sich erhebt wider die
Erkenntis Gottes."

Diersergestalt unterscheiden die Unsern beider Regimente und
Gewalten Amt und heissen sie beide als die hoechste Gabe gottes auf
Erden in Ehren halten.

Wo aber die Bischoefe weltlich Regiment und Schwert haben, so
haben sie dieselben nicht als Bischoefe aus goettlichen Rechten,
sondern aus menschlichen, kaiserlichen Rechten, geschenkt von
Kaisern und Koenigen zu weltlicher Verwaltung ihrer Gueter, und
geht das Amt des Evangeliums gar nichts an.

Derhalben ist das bischoefliche Amt nach goettlichen Rechten:
das Evangelium predigen, Suenden vergeben, Lehre urteilen und die
Lehre, so dem Evangelio entgegen, verwerfen und die Gottlosen,
deren gottlos Wesen offenbar ist, aus [der] christlichen Gemeinde
ausschliessen, ohne menschliche Gewalt, sondern allein durch Gottes
Wort. Und diesfalls sind die Pfarrleute und Kirchen schuldig, den
Bischoefen gehorsam zu sein, laut dieses Spruchs Christi, Lucae am
10, 16: "Wer euch hoeret, der hoeret mich." Wo sie aber etwas dem
Evangelio entgegen lehren, setzen oder aufrichten, haben wir Gottes
Befehl in solchem Fall, dass wir nicht sollen gehorsam sein,
Matthaei am 7, 15: "Sehet euch vor vor den falschen Propheten!" Und
St. Paulus zu den Galatern am 1, 8: "So auch wir oder ein Engel vom
Himmel euch ein ander Evangelium predigen wuerde, denn das wir euch
gepredigt haben, der sei verflucht!" Und in der 2. Epistel zu den
Korinthern am 13, 8. 10: "Wir haben keine Macht wider die Wahrheit,
sondern fuer die Wahrheit." Item: "Nach der Macht, welche mir den
HErr zu bessern und nicht zu verderben gegeben hat." Also gebietet
auch das geistliche Recht 2., q. 7., in cap. Sacerdotes und in cap.
Oves. Und St. Augustin schreibt in der Epistel wider Petilianus:
"Man soll auch den Bischoefen, so ordentlich gewaehlt, nicht folgen,
wo sie irren oder etwas wider die heilige goettlich Schrift lehren
oder ordnen."

Dass aber die Bischoefe sonst Gewalt und Gerichtszwang haben
in etlichen Sachen, als naemlich Ehesachen oder Zehnten, dieselben
haben sie aus Kraft menschlicher Rechte. Wo aber die Ordinarien
nachlaessig in solchem Amt, so sind die Fuersten schuldig, sie
tun's auch gern oder ungern, hierin ihren Untertanen um Friedens
willen Recht zu sprechen, zu[r] Verhuetung Unfriedens und grosser
Unruhe in Laendern.

Weiter disputiert man, ob auch Bischoefe Macht haben,
Zeremonien in der Kirche aufzurichten, desgleichen Satzungen von
Speisen, Feiertagen, von unterschiedlichen Orden der Kirchendiener.
Denn die den Bischoefen diese Gewalt geben, ziehen diesen Spruch
Christi an, Joh. 16, 12: "Ich habe euch noch viel zu sagen, ihr
aber koennet's jetzt nicht tragen; wenn aber die Geist der Wahrheit
kommen wird, der wird euch in alle Wahrheit fuehren." Dazu fuehren
sie auch das Exempel Actorum am 15, 20. 29, da sie Blut und
Ersticktes verboten haben. So zieht man auch das an, dass der
Sabbat in Sonntag verwandelt ist worden wider die zehn Gebote,
dafuer sie es achten, und wird kein Exempel so hoch getrieben und
angezogen als die Verwandlung des Sabbats, und wollen damit
erhalten, dass die Gewalt der Kirche gross sei, dieweil sie mit den
zehn Geboten dispensiert und etwas dran veraendert hat.

Aber die Unsern lehren in dieser Frage also, dass die
Bischoefe nicht Macht haben, etwas wider das Evangelium zu setzen
und aufzurichten; wie denn oben angezeigt ist, und die geistlichen
Rechte durch die ganze neunte Distinktion lehren. Nun is dieses
oeffentlich wider Gottes Befehl und Wort, der Meinung Gesetze zu
machen oder zu gebieten, dass man dadurch fuer die Suenden genugtue
und Gnade erlange. Denn es wird die Ehre des Verdienstes Christi
verlaestert, wenn wir uns mit solchen Satzungen unterwinden, Gnade
zu verdienen. Es ist auch am Tage, dass um dieser Meinung willen in
der Christenheit menschliche Aufsatzungen unzaehlig ueberhand-
genommen haben, und indes die Lehre vom Glauben und die Gerechtig-
keit des Glaubens gar ist unterdrueckt gewesen. Man hat taeglich
neue Feiertage, neue Fasten geboten, neue Zeremonien und neue
Ehrerbietung der Heiligen eingesetzt, mit solchen Werken Gnade und
alles Gute bei Gott zu verdienen.

Item, die menschliche Satzungen aufrichten, tun auch damit
wider Gottes Gebot, dass sie Suende setzen in der Spiese, in Tagen
und dergleichen Dingen und beschweren also die Christenheit mit der
Knechtschaft des Gesetzes, eben als muesste bei den Christen ein
solcher Gottesdienst sein, Gottes Gnade zu verdienen, der gleich
waere dem levitischen Gottesdienst, welchen Gott sollte den
Aposteln und Bischoefen befohlen haben aufzurichten, wie denn
etliche davon schreiben; [es] steht auch wohl zu glauben, dass
etliche Bischoefe mit dem Exempel des Gesetzes Mosis sind betrogen
worden, daher so unzaehlige Satzungen gekommen sind, dass [es] eine
Todsuende sein soll, wenn man an Feiertagen eine Handarbeit tue,
auch ohne Aergernis der andern; dass [es] eine Todsuende sei, wenn
man die Siebenzeit nachlaesst; dass etliche Speisen das Gewissen
verunreinigen; dass Fasten ein solch Werk sei, damit man Gott
versoehne; dass die Suende in einem vorbehaltenen Fall werde nicht
vergeben, man eresuche denn zuvor den Vorbehalter des Falls,
unangesehen, dass die geistlichen Rechte nicht von Vorbehaltung der
Schuld, sondern von Vorbehaltung der Kirchenpoenen reden.

Woher haben denn die Bischoefe Recht und Macht, solche
Aufsaetze der Christenheit aufzulegen, die Gewissen zu verstricken?
Denn St. Petrus verbietet in [den] Geschichten der Apostel am 15,
10, das Joch auf der Junger Haelfe zu legen. Und St. Paulus sagt zu
den Korinthern, dass ihnen die Gewalt zu bessern und nicht zu
verderben gegeben sei. Warum mehren sie denn die Suende mit
solchen Aufsaetzen?

Doch hat man helle Sprueche der goettlichen Schrift, die da
verbieten, solche Aufsaetze aufzurichten, die Gnaede Gottes damit
zu verdienen, oder als sollten sie vonnoeten zur Seligkeit sein. So
sagt St. Paulus zu den Kolossern, 2, 16.20: "So lasst nun niemand
euch Gewissen machen ueber Spiese oder ueber Trank oder ueber
bestimmte Tage, naemlich die Feiertage oder neue Monde oder Sabbate,
welches ist der Schatten von dem, das zukuenftig war, aber der
Koerper selbst ist in Christo." Item: "So ihr denn gestorben seid
mit Christo von den weltlichen Satzungen, was lasset ihr euch denn
fangen mit Satzungen, als waeret ihr lebendig? Die da sagen: Du
sollst das nicht anruehren, du sollst das nicht essen noch trinken,
du sollst das nicht anlegen, welches sich doch alles unter Haenden
verzehret, und sind Menschengebote und =lehren und haben einen
Schein der Wahrheit." Item, St. Paulus zu Tito am 1, 14 verbietet
oeffentlich, man soll nicht achten auf juedische Fabeln und
Menschengebote, welche die Wahrheit abwenden.

So redet auch Christus selbst Matth. am 15, 14. 13 von denen,
so die Leute auf Menschengebote treiben: "Lasst sie fahren; sie
sind der Blinden blinde Leiter"; und verwirst solchen Gottesdienst
und sagt: "Alle Pflanzen, die mein himmlischer Vater nicht
gepflanzet hat, die werden ausgereutet."

So nun die Bischoefe Macht haben, die Kirchen mit unzaehligen
Aufsaetzen zu beschweren und die Gewissen zu verstricken, warum
verbietet denn die goettliche Schrift so oft, die menschlichen
Aufsaetze zu machen und zu hoeren? Warum nennt sie dieselben
Teufelslehren? Sollte denn der Heilige Geist solches alles
vergeblich verwarnt haben?

Derhalben, dieweil solche Ordnungen, als noetig aufgerichtet,
damit Gott zu versoehnen und Gnade zu verdienen, dem Evangelio
entgegen sind, so ziemt sich keineswegs den Bischoefen, solche
Gottesdienste zu erzwingen. Denn man muss in der Christenheit die
Lehre von der christlichen Freiheit behalten, als naemlich, dass
die Knechtschaft des Gesetzes nicht noetig ist zur Rechtfertigung,
wie denn St. Paulus zu den Galatern schreibt am 5, 1: "So bestehet
nun in der Freiheit, damit uns Christus befreiet hat, und lasst
euch nicht wieder in das knechtische Joch verknuepfen!" Denn es
muss je der vornehmste Artikel des Evangeliums erhalten werden,
dass wir die Gnade Gottes durch den Glauben an Christum ohne unser
Verdienst erlangen und nicht durch Dienst, von Menschen eingesetzt,
verdienen.

Was soll man denn halten vom Sonntag und dergleichen andern
Kirchenordnungen und Zeremonien? Dazu geben die Unsern diese
Antwort, dass die Bischoefe oder Phfarrherren moegen Ordnungen
machen, damit es ordentlich in der Kirche zugehe, nicht damit
Gottes Gnade zu erlangen, auch nicht damit fuer die Suenden
genugzutun oder die Gewissen damit zu verbinden, solches fuer
noetigen Gottesdienst zu halten und es dafuer zu achten, dass sie
Suende taeten, wenn sie ohne Aergernis dieselben brechen. Also hat
St. Paulus zu den Korinthern, 1 Kor. 11, 5. 6, verordnet, dass die
Weiber in der Versammlung ihr Haupt sollen decken; item, dass die
Prediger in der Versammlung nicht zugleich alle reden, sondern
ordentlich, einer nach dem andern.

Solche Ordnung gebuehrt der christlichen Versammlung um der
Liebe und [des] Friedens willen zu halten und den Bischoefen und
Pfarrherren in diesen Faellen gehorsam zu sein und dieselben sofern
zu halten, dass einer den andern nicht aergere, damit in der Kirche
keine Unordnung oder wuestes Wesen sei; doch also, dass die
Gewissen nicht beschwert werden, dass man's fuer solche Dinge halte,
die not sein sollten zur Seligkeit, und es dafuer achte, dass sie
Suende taeten, wenn sie dieselben ohne der andern Aergernis brechen;
wie denn neimand sagt, dass das Weib Suende tue, die mit blossem
Haupt ohne Aergernis der Leute ausgeht.

Also ist die Ordnung vom Sonntag, von der Osterfeier, von den
Pfingsten und dergleichen Feier und Weise. Denn die es dafuer
achten, dass die Ordnung vom Sonntag fuer den Sabbat also noetig
aufgerichtet sei, die irren sehr. Denn die Heilige Schrift hat den
Sabbat abgetan und lehrt, dass alle Zeremonien des alten Gesetzes
nach Eroeffnung des Evangeliums moegen nachgelassen werden; und
dennoch, weil vonnoeten gewesen ist, einen gewissen Tag zu
verordnen, auf dass das Volk wuesste, wann es zusammenkommen sollte,
hat die christliche Kirche den Sonntag dazu verordnet und zu dieser
Veraenderung desto mehr Gefallens und Willens gehabt, damit die
Leute ein Exempel haetten der christlichen Freiheit, dass man
wuesste, das weder die Haltung des Sabbats noch eines andern Tags
vonnoeten sei.

Es sind viel unrichtige Disputationen von der Verwandlung des
Gesetzes, von den Zeremonien des Neuen Testaments, von der
Veraenderung des Sabbats, welche alle eintsprungen sind aus
falscher und irriger Meinung, als muesste man in der Christenheit
einen solchen Gottesdienst haben, der dem levitischen oder
juedischen Gottesdienst gemaess waere, und also sollte Christus den
Aposteln und Bischoefen befohlen haben, neue Zeremonien zu erdenken,
die zur Seligkeit noetig waeren. Dieselben Irrtuemer haben sich in
die Christenheit eingeflochten, da man die Gerechtigkeit des
Glaubens nicht lauter und rein gelehrt und gepredigt hat. Etliche
disputieren also vom Sonntag, dass man ihn halten muesse, wiewohl
nicht aus goettlichen Rechten [*dennoch schier als viel als aus
goettlichen Rechten], stellen Form und Mass, wiesern man am
Feiertag arbeiten mag. Was sind aber solche Disputationes anders
denn Fallstricke des Gewissens? Denn wiewohl sie sich unterstehen,
menschliche Aufsaetze zu lindern und epiizieren, so kann man doch
keine "epieikeian" oder Linderung treffen, solange die Meinung
steht und bleibt, als sollten sie vonnoeten sein. Nun muss
dieselbe Meinung bleiben, wenn man nichts weiss von der
Gerechtigkeit des Glalubens und von der christlichen Freiheit.

Die Apostel haben geheissen, man solle sich enthalten des
Blutes und [des] Erstickten. Wer haelt's aber jetzo? Aber dennoch
tun die keine Suende, die es nicht halten; denn die Apostel haben
auch selbst die Gewissen nicht wollen beschweren mit solcher
Knechtschaft, sondern haben's um Aergernisses willen eine Zeitlang
verboten. Denn man muss Achtung haben in dieser Satzung auf das
Haupstueck christlicher Lehre, das durch dieses Dekret nicht
aufgeholben wird.

Man haelt schier keine alten Canones, wie sie lauten; es
fallen auch derselben Satzungen taeglich viele weg, auch bei denen,
die solche Aufsaetze allerfleissigst halten. Da kann man den
Gewissen nicht raten noch helfen, wo diese Linderung nicht gehalten
wird, dass wir wissen, solche Aufsaetze also zu halten, dass man's
nicht dafuerhalte, dass sie noetig seien, dass [es] auch den
Gewissen unschaedlich sei, obgleich solche Aufsaetze fallen.

Es wuerden aber die Bischoefe leichtlich den Gehorsam erhalten,
wo sie nicht darauf draengen, diejenigen Satzungen zu halten, so
doch ohne Suende nicht moegen gehalten werden. Jetzo aber tun sie
ein Ding und verbieten beide Gestalten des heligen Sakraments; item
den Geistlichen den Ehestand; nehmen niemand auf, ehe er denn zuvor
einen Eid getan habe, er wolle diese Lehre, so doch ohne Zweifel
dem heiligen Evangelio gemaess ist, nicht predigen. Unsere Kirchen
begehren nicht, dass die Bischoefe mit Nachteil ihrer Ehren und
Wuerden wiederum Frieden und Einigkeit machen, wiewohl solches den
Bischoefen in der Not auch zu tun gebuehrte. Allein bitten si darum,
dass die Bischoefe etliche unbillige Beschwerungen nachlassen, die
doch vorzeiten auch in der Kirche nicht gewesen und angenommen sind
wider den Gebrauch der christlichen gemeinen Kirche; welche
veilleicht im Anheben etliche Ursachen gehabt, aber sie reimen sich
nicht zu unsern Zeiten. So ist es auch unleugbar, dass etliche
Satzungen aus Unverstand angenommen sind. Darum sollten die
Bischoefe der Guetigkeit sein, dieselben Satzungen zu mildern,
sintemal eine solche Aenderung nichts schadet, die Einigkeit
christlicher Kirche zu erhalten; denn viele Satzungen, von den
Menschen aufgekommen, sind mit der Zeit selbst gefallen und nicht
noetig zu halten, wie die paepstlichen Rechte selbst zeugen. Kann's
aber je nicht sein, [ist] es auch bei ihnen nicht zu erhalten, dass
man solche menschlichen Satzungen maessige und abtue, welche man
ohne Suende nicht kann halten, so muessen wir der Apostel Regel
folgen, die uns gebietet, wir sollen Gott mehr gehorsam sein denn
den Menschen.

St. Petrus verbietet den Bischoefen die Herrschaft, als
haetten sie Gewalt, die Kirchen, wozu sie wollten, zu zwingen.
Jetzt geht man nicht damit um, wie man den Bischoefen ihre Gewalt
nehme, sondern man bittet und begehrt, sie wollten die Gewissen
nicht zu Suenden zwingen. Wenn sie aber solches nicht tun werden
und diese Bitte verachten, so moegen sie gedenken, wie sie werdens
deshalben Gott Antwort geben muessen, dieweil sie mit solcher ihrer
Haertigkeit Ursache geben zu Spaltung und Schisma, das sie doch
billig sollten verhueten helfen.


Schluss.

Dies sind die vornehmsten Artikel, die fuer streitig geachtet
werden. Denn wiewohl man viel mehr Missbraeuche und Unrichtigkeit
haette anziehen koennen, so haben wir doch, die Weitlaeuftigkeit
und Laenge zu verhueten, allein die vornehmsten vermeldeet, daraus
die andern leichtlich zu ermessen [sind]. Denn man [hat] in
Vorzeiten sehr geklagt ueber den Ablass, uber Wallfahrten, ueber
Missbrauch des Bannes. Es hatten auch die Pfarrer unendlich Gezaenk
mit den Moenchen von wegen des Beichthoerens, des Begraebnisses,
der Leichenpredigten [*Beipredigten] und unzaehliger anderer
Stuecke mehr. Solches alles haben wir im besten und Glimpfs willen
uebergangen, damit man die vornehmsten Stuecke in dieser Sache
desto bass [besser] vermerken moechte. Dafuer soll es auch nicht
gehalten werden, dass in dem jemand ichtes zu Hass, wider oder
Unglimpf geredet [dass mit dem im Bekenttnis Gesagten jemand etwas
zu Hass, zuwider oder zu Unglimpf geredet] oder angezogen sei,
sondern wir haben allein die Stuecke erzaehlt, die wir fuer noetig
anzuziehen und zu vermelden geachtet haben, damit man daraus desto
bass [besser] zu vernehmen habe, dass bei uns nichts weder mit
Lehre noch mit Zeremonien angenommen ist, das entweder der Heiligen
Schrift oder gemeiner christlicher Kircher zuentgegen [zuwider]
waere. Denn es ist je am Tage und oeffentlich, dass wir mit allem
Fleiss mit Gottes Hilfe (ohne Rum zu reden) verhuetet haben, damit
je keine neue und gottlose Lehre sich in unsern Kirchen einflechte,
einreisse und ueberhandnehme.

Die obgemeldeten Artikel haben wir dem Ausschreiben nach
uebergeben wollen zu einer Anzeigung unsers Bekenntnisses und der
Unsern Lehre. Und ob jemand befunden wuerde, der daran Mangel
haette, dem ist man ferner Bericht mit Grund goettlicher Heliger
Schrift zu tun erboetig.

Eurer Kaiserlicher Majestaet Untertaenigste:

Johnannes, Herzog zu Sachsen, Kurfuerst.
Georg, Markgraf zu Brandenburg.
Ernst, Herzog zu Lueneburg.
Philipp, Landgraf zu Hessen.


Wolfgang, Fuerst zu Anhalt.
Die Stadt Nuernberg.
Die Stadt Reutlingen.





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