Römische Geschichte Book 4
by
Theodor Mommsen

Part 3 out of 9

Massregeln dachte; Dolche nannte er sie, die er auf den Markt geworfen, damit
die Buerger - die vornehmen, versteht sich - mit ihnen sich untereinander
zerfleischen moechten. Er war ein politischer Brandstifter; nicht bloss die
hundertjaehrige Revolution, die von ihm datiert, ist, soweit sie eines Menschen
Werk ist, das Werk des Gaius Gracchus, sondern vor allem ist er der wahre
Stifter jenes entsetzlichen, von oben herab beschmeichelten und besoldeten
hauptstaedtischen Proletariats, das durch seine aus den Getreidespenden von
selber folgende Vereinigung in der Hauptstadt teils vollstaendig demoralisiert,
teils seiner Macht sich bewusst ward und mit seinen bald pinselhaften, bald
buebischen Anspruechen und seiner Fratze von Volkssouveraenitaet ein halbes
Jahrtausend hindurch wie ein Alp auf dem roemischen Gemeinwesen lastend nur mit
diesem zugleich unterging. Und doch - dieser groesste der politischen Verbrecher
ist auch wieder der Regenerator seines Landes. Es ist kaum ein konstruktiver
Gedanke in der roemischen Monarchie, der nicht zurueckreichte bis auf Gaius
Gracchus. Von ihm ruehrt der wohl in gewissem Sinne im Wesen des
althergebrachten Kriegsrechts begruendete, aber in dieser Ausdehnung und in
dieser praktischen Anwendung doch dem aelteren Staatsrecht fremde Satz her, dass
aller Grund und Boden der untertaenigen Gemeinden als Privateigentum des Staats
anzusehen sei - ein Satz, der zunaechst benutzt ward, um dem Staat das Recht zu
vindizieren, diesen Boden beliebig zu besteuern, wie es in Asien, oder auch zur
Anlegung von Kolonien zu verwenden, wie es in Afrika geschah, und der spaeterhin
ein fundamentaler Rechtssatz der Kaiserzeit ward. Von ihm ruehrt die Taktik der
Demagogen und Tyrannen her, auf die materiellen Interessen sich stuetzend die
regierende Aristokratie zu sprengen, ueberhaupt aber durch eine strenge und
zweckmaessige Administration anstatt des bisherigen Missregiments die
Verfassungsaenderung nachtraeglich zu legitimieren. Auf ihn gehen vor allem
zurueck die Anfaenge einer Ausgleichung zwischen Rom und den Provinzen, wie sie
die Herstellung der Monarchie unvermeidlich mit sich bringen musste; der
Versuch, das durch die italische Rivalitaet zerstoerte Karthago wiederaufzubauen
und ueberhaupt der italischen Emigration den Weg in die Provinzen zu eroeffnen,
ist das erste Glied in der langen Kette dieser folgen- und segensreichen
Entwicklung. Es sind in diesem seltenen Mann und in dieser wunderbaren
politischen Konstellation Recht und Schuld, Glueck und Unglueck so ineinander
verschlungen, dass es hier sich wohl ziemen mag, was der Geschichte nur selten
ziemt, mit dem Urteil zu verstummen.
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8 Auf diesen Handel um den Besitz von Phrygien, welches nach der Einziehung
des Attalischen Reiches von Manius Aquillius den Koenigen von Bithynien und von
Pontos zu Kauf geboten und von dem letzteren durch Mehrgebot erstanden ward,
bezieht sich ein noch vorhandenes laengeres Redebruchstueck des Gracchus. Er
bemerkt darin, dass von den Senatoren keiner umsonst sich um die oeffentlichen
Angelegenheiten bekuemmere, und fuegt hinzu: in Beziehung auf das in Rede
stehende Gesetz (ueber die Verleihung Phrygiens an Koenig Mithradates) teile der
Senat sich in drei Klassen: solcher, die dafuer seien, solcher, die dagegen
seien, und solcher, die stillschwiegen - die ersten seien bestochen von Koenig
Mithradates, die zweiten von Koenig Nikomedes, die dritten aber seien die
feinsten, denn diese liessen sich von den Gesandten beider Koenige bezahlen und
jede Partei glauben, dass in ihrem Interesse geschwiegen werde.
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Als Gracchus die von ihm entworfene neue Staatsverfassung wesentlich
vollendet hatte, legte er Hand an ein zweites und schwierigeres Werk. Noch
schwankte die Frage hinsichtlich der italischen Bundesgenossen. Wie die Fuehrer
der demokratischen Partei darueber dachten, hatte sich sattsam gezeigt; sie
wuenschten natuerlich die moeglichste Ausdehnung des roemischen Buergerrechts,
nicht bloss, um die von den Latinern okkupierten Domaenen zur Verteilung bringen
zu koennen, sondern vor allem, um mit der ungeheuren Masse der Neubuerger ihre
Klientel zu verstaerken, um die Komitialmaschine durch immer weitere Ausdehnung
der berechtigten Waehlerschaft immer vollstaendiger in ihre Gewalt zu bringen,
ueberhaupt um einen Unterschied zu beseitigen, der mit dem Sturz der
republikanischen Verfassung ohnehin jede ernstliche Bedeutung verlor. Allein
hier stiessen sie auf Widerstand bei ihrer eigenen Partei und vornehmlich bei
derjenigen Bande, die sonst bereitwillig zu allem, was sie verstand und nicht
verstand, ihr souveraenes Ja gab; aus dem einfachen Grunde, dass diesen Leuten
das roemische Buergerrecht sozusagen wie eine Aktie erschien, die ihnen Anspruch
gab auf allerlei sehr handgreifliche direkte und indirekte Gewinnanteile, sie
also ganz und gar keine Lust hatten, die Zahl der Aktionaere zu vermehren. Die
Verwerfung des Fulvischen Gesetzes im Jahre 629 (125) und der daraus
entsprungene Aufstand der Fregellaner waren warnende Zeichen sowohl, der
eigensinnigen Beharrlichkeit der die Komitien beherrschenden Fraktion der
Buergerschaft als auch des ungeduldigen Draengens der Bundesgenossen. Gegen das
Ende seines zweiten Tribunats (632 122) wagte Gracchus, wahrscheinlich durch
uebernommene Verpflichtungen gegen die Bundesgenossen gedraengt, einen zweiten
Versuch; in Gemeinschaft mit Marcus Flaccus, der, obwohl Konsular, um das
frueher von ihm ohne Erfolg beantragte Gesetz jetzt durchzubringen, wiederum das
Volkstribunat uebernommen hatte, stellte er den Antrag, den Latinern das volle
Buerger-, den uebrigen italischen Bundesgenossen das bisherige Recht der Latiner
zu gewaehren. Allein der Antrag stiess auf die vereinigte Opposition des Senats
und des hauptstaedtischen Poebels; welcher Art diese Koalition war und wie sie
focht, zeigt scharf und bestimmt ein aus der Rede, die der Konsul Gaius Fannius
vor der Buergerschaft gegen den Antrag hielt, zufaellig erhaltenes Bruchstueck.
"So meint ihr also", sprach der Optimat, "wenn ihr den Latinern das Buergerrecht
erteilt, eben wie ihr jetzt dort vor mir steht, auch kuenftig in der
Buergerversammlung oder bei den Spielen und Volkslustbarkeiten Platz finden zu
koennen? Glaubt ihr nicht vielmehr, dass jene Leute jeden Fleck besetzen
werden?" Bei der Buergerschaft des fuenften Jahrhunderts, die an einem Tage
allen Sabinern das Buergerrecht verlieh, haette ein solcher Redner wohl moegen
ausgezischt werden: die des siebenten fand seine Gruende ungemein einleuchtend
und den von Gracchus ihr gebotenen Preis der Assignation der latinischen
Domaenen weitaus zu niedrig. Schon dass der Senat es durchsetzte, die
saemtlichen Nichtbuerger vor dem entscheidenden Abstimmungstag aus der Stadt
weisen zu duerfen, zeigte das Schicksal, das dem Antrag selbst bevorstand. Als
dann vor der Abstimmung ein Kollege des Gracchus, Livius Drusus, gegen das
Gesetz einschritt, nahm das Volk dieses Veto in einer Weise auf, dass Gracchus
nicht wagen konnte, weiterzugehen oder gar dem Drusus das Schicksal des Marcus
Octavius zu bereiten.
Es war, wie es scheint, dieser Erfolg, der dem Senat den Mut gab, den Sturz
des siegreichen Demagogen zu versuchen. Die Angriffsmittel waren wesentlich
dieselben, mit denen frueher Gracchus selbst operiert hatte. Gracchus' Macht
ruhte auf der Kaufmannschaft und dem Proletariat, zunaechst auf dem letzteren,
das in diesem Kampf, in welchem militaerischer Rueckhalt beiderseits nicht
vorhanden war, gleichsam die Rolle der Armee spielte. Es war einleuchtend, dass
der Senat weder der Kaufmannschaft noch dem Proletariat ihre neuen Rechte
abzuzwingen maechtig genug war; jeder Versuch, die Getreidegesetze oder die neue
Geschworenenordnung anzugreifen, haette, in etwas plumperer oder etwas
zivilisierterer Form, zu einem Strassenkrawall gefuehrt, dem der Senat voellig
wehrlos gegenueberstand. Allein es war nicht minder einleuchtend, dass Gracchus
selbst und diese Kaufleute und Proletarier einzig zusammengehalten wurden durch
den gegenseitigen Vorteil, und dass sowohl die Maenner der materiellen
Interessen ihre Posten als der eigentliche Poebel sein Brotkorn ebenso von jedem
andern zu nehmen bereit waren wie von Gaius Gracchus. Gracchus' Institutionen
standen, fuer den Augenblick wenigstens, unerschuetterlich fest mit Ausnahme
einer einzigen: seiner eigenen Oberhauptschaft. Die Schwaeche dieser lag darin,
dass in Gracchus' Verfassung zwischen Haupt und Heer schlechterdings ein
Treuverhaeltnis nicht bestand und in der neuen Verfassung wohl alle anderen
Elemente der Lebensfaehigkeit vorhanden waren, nur ein einziges nicht: das
sittliche Band zwischen Herrscher und Beherrschten, ohne das jeder Staat auf
toenernen Fuessen steht. In der Verwerfung des Antrags, die Latiner in den
Buergerverband aufzunehmen, war es mit schneidender Deutlichkeit zu Tage
gekommen, dass die Menge in der Tat niemals fuer Gracchus stimmte, sondern immer
nur fuer sich; die Aristokratie entwarf den Plan, dem Urheber der
Getreidespenden und Landanweisungen auf seinem eigenen Boden die Schlacht
anzubieten. Es versteht sich von selbst, dass der Senat dem Proletariat nicht
bloss das gleiche bot, was Gracchus ihm an Getreide und sonst zugesichert hatte,
sondern noch mehr. Im Auftrag des Senats schlug der Volkstribun Marcus Livius
Drusus vor, den Gracchischen Landempfaengern den auferlegten Zins zu erlassen
und ihre Landlose fuer freies und veraeusserungsfaehiges Eigentum zu erklaeren;
ferner, statt in den ueberseeischen, das Proletariat zu versorgen in zwoelf
italischen Kolonien, jede von 3000 Kolonisten, zu deren Ausfuehrung das Volk die
geeigneten Maenner ernennen moege; nur Drusus selbst verzichtete - im Gegensatz
gegen das Gracchische Familienkollegium - auf jegliche Teilnahme an diesem
ehrenvollen Geschaeft. Als diejenigen, die die Kosten dieses Plans zu tragen
haetten, wurden vermutlich die Latiner genannt, denn anderes okkupiertes
Domanialland von einigem Umfang als das von ihnen benutzte scheint nicht mehr in
Italien vorhanden gewesen zu sein. Auch finden sich einzelne Verfuegungen des
Drusus, wie die Bestimmung, dass dem latinischen Soldaten nur von seinem
vorgesetzten latinischen, nicht von dem roemischen Offizier Stockpruegel sollten
zuerkannt werden duerfen, die allem Anschein nach den Zweck hatten, die Latiner
fuer andere Verluste zu entschaedigen. Der Plan war nicht von den feinsten. Die
Konkurrenzunternehmung war allzu deutlich, allzu sichtlich das Bestreben, das
schoene Band zwischen Adel und Proletariat durch weitere gemeinschaftliche
Tyrannisierung der Latiner noch enger zu ziehen, die Frage allzu nahe gelegt, wo
denn auf der Halbinsel, nachdem die italischen Domaenen in der Hauptsache schon
weggegeben waren - auch wenn man die gesamten, den Latinern ueberwiesenen
konfiszierte -, das fuer zwoelf neu zu bildende, zahlreiche und geschlossene
Buergerschaften erforderliche, okkupierte Domanialland eigentlich belegen sein
moege, endlich Drusus' Erklaerung, dass er mit der Ausfuehrung seines Gesetzes
nichts zu tun haben wolle, so verwuenscht gescheit, dass sie beinahe herzlich
albern war. Indes fuer das plumpe Wild, das man fangen wollte, war die grobe
Schlinge eben recht. Es kam hinzu und war vielleicht entscheidend, dass
Gracchus, auf dessen persoenlichen Einfluss alles ankam, eben damals in Afrika
die karthagische Kolonie einrichtete und sein Stellvertreter in der Hauptstadt,
Marcus Flaccus, durch sein heftiges und ungeschicktes Auftreten den Gegnern in
die Haende arbeitete. Das "Volk" ratifizierte demnach die Livischen Gesetze
ebenso bereitwillig wie frueher die Sempronischen. Es vergalt sodann dem
neuesten Wohltaeter wie ueblich dadurch, dass es dem frueheren einen maessigen
Tritt versetzte und, als dieser sich fuer das Jahr 633 (121) zum drittenmal um
das Tribunat bewarb, ihn nicht wiederwaehlte; wobei uebrigens auch noch
Unrechtfertigkeiten des von Gracchus frueher beleidigten wahlleitenden Tribuns
vorgekommen sein sollen. Damit brach die Grundlage seiner Machthaberschaft unter
ihm zusammen. Ein zweiter Schlag traf ihn durch die Konsulwahlen, die nicht
bloss im allgemeinen gegen die Demokratie ausfielen, sondern durch welche in
Lucius Opimius der Mann, der als Praetor 629 (125) Fregellae erobert hatte, an
die Spitze des Staates gestellt ward, eines der entschiedensten und am wenigsten
bedenklichen Haeupter der strengen Adelspartei, ein Mann fest entschlossen, den
gefaehrlichen Gegner bei erster Gelegenheit zu beseitigen. Sie fand sich bald.
Am 10. Dezember 632 (122) hoerte Gracchus auf, Volkstribun zu sein; am 1. Januar
633 (121) trat Opimius sein Amt an. Der erste Angriff traf wie billig die
nuetzlichste und die unpopulaerste Massregel des Gracchus, die Wiederherstellung
von Karthago. Hatte man bisher die ueberseeischen Kolonien nur mittelbar durch
die lockenderen italischen angegriffen, so wuehlten jetzt afrikanische Hyaenen
die neugesetzten karthagischen Grenzsteine auf, und die roemischen Pfaffen
bescheinigten auf Verlangen, dass solches Wunder und Zeichen ausdruecklich
warnen solle vor dem Wiederaufbau der gottverfluchten Staette. Der Senat fand
dadurch sich in seinem Gewissen gedrungen, ein Gesetz vorschlagen zu lassen, das
die Ausfuehrung der Kolonie Iunonia untersagte. Gracchus, der mit den andern zur
Anlegung derselben ernannten Maennern eben damals die Kolonisten auslas,
erschien an dem Tag der Abstimmung auf dem Kapitol, wohin die Buergerschaft
berufen war, um mit seinem Anhang die Verwerfung des Gesetzes zu bewirken.
Gewalttaetigkeiten wuenschte er zu vermeiden, um den Gegnern nicht den Vorwand,
den sie suchten, selbst an die Hand zu geben; indes hatte er nicht wehren
koennen, dass ein grosser Teil seiner Getreuen, der Katastrophe des Tiberius
sich erinnernd und wohl bekannt mit den Absichten der Aristokratie, bewaffnet
sich einfand, und bei der ungeheuren Aufregung auf beiden Seiten waren Haendel
kaum zu vermeiden. In der Halle des Kapitolinischen Tempels verrichtete der
Konsul Lucius Opimius das uebliche Brandopfer; einer der ihm dabei behilflichen
Gerichtsdiener, Quintus Antullius, herrschte, die heiligen Eingeweide in der
Hand, die "schlechten Buerger" an, die Halle zu raeumen, und schien sogar an
Gaius selbst Hand legen zu wollen; worauf ein eifriger Gracchaner das Schwert
zog und den Menschen niederstiess. Es entstand ein furchtbarer Laerm. Gracchus
suchte vergeblich zum Volk zu sprechen und die Urheberschaft der
gotteslaesterlichen Mordtat von sich abzulehnen; er lieferte den Gegnern nur
einen formalen Anklagegrund mehr, indem er, ohne dessen in dem Getuemmel gewahr
zu werden, einem eben zum Volk sprechenden Tribun in die Rede fiel, worauf ein
verschollenes Statut aus der Zeit des alten Staendehaders die schwerste Strafe
gesetzt hatte. Der Konsul Lucius Opimius traf seine Massregeln, um den Aufstand
zum Sturz der republikanischen Verfassung, wie man die Vorgaenge dieses Tages zu
bezeichnen beliebte, mit bewaffneter Hand zu unterdruecken. Er selbst
durchwachte die Nacht im Kastortempel am Markte; mit dem fruehesten Morgen
fuellte das Kapitol sich mit kretischen Bogenschuetzen, Rathaus und Markt mit
den Maennern der Regierungspartei, den Senatoren und der ihnen anhaengigen
Fraktion der Ritterschaft, welche auf Geheiss des Konsuls saemtlich bewaffnet
und jeder von zwei bewaffneten Sklaven begleitet sich eingefunden hatten. Es
fehlte keiner von der Aristokratie; selbst der ehrwuerdige, hochbejahrte und der
Reform wohlgeneigte Quintus Metellus war mit Schild und Schwert erschienen. Ein
tuechtiger und in den spanischen Kriegen erprobter Offizier, Decimus Brutus,
uebernahm das Kommando der bewaffneten Macht; der Rat trat in der Kurie
zusammen. Die Bahre mit der Leiche des Gerichtsdieners ward vor der Kurie
niedergesetzt; der Rat gleichsam ueberrascht, erschien in Masse an der Tuer, um
die Leiche in Augenschein zu nehmen, und zog sich sodann wieder zurueck, um das
weitere zu beschliessen. Die Fuehrer der Demokratie hatten sich vom Kapitol in
ihre Haeuser begeben; Marcus Flaccus hatte die Nacht damit zugebracht, zum
Strassenkrieg zu ruesten, waehrend Gracchus es zu verschmaehen schien, mit dem
Verhaengnis zu kaempfen. Als man am andern Morgen die auf dem Kapitol und dem
Markt getroffenen Anstalten der Gegner erfuhr, begaben beide sich auf den
Aventin, die alte Burg der Volkspartei in den Kaempfen der Patrizier und
Plebejer. Schweigend und unbewaffnet ging Gracchus dorthin; Flaccus rief die
Sklaven zu den Waffen und verschanzte sich im Tempel der Diana, waehrend er
zugleich seinen juengeren Sohn Quintus in das feindliche Lager sandte, um
womoeglich einen Vergleich zu vermitteln. Dieser kam zurueck mit der Meldung,
dass die Aristokratie unbedingte Ergebung verlange; zugleich brachte er die
Ladung des Senats an Gracchus und Flaccus, vor demselben zu erscheinen und wegen
Verletzung der tribunizischen Majestaet sich zu verantworten. Gracchus wollte
der Vorladung folgen, allein Flaccus hinderte ihn daran und wiederholte
stattdessen den ebenso verkehrten wie schwaechlichen Versuch, solche Gegner zu
einem Vergleich zu bestimmen. Als statt der beiden vorgeladenen Fuehrer bloss
der junge Quintus Flaccus abermals sich einstellte, behandelte der Konsul die
Weigerung jener, sich zu stellen, als den Anfang der offenen Insurrektion gegen
die Regierung; er liess den Boten verhaften und gab das Zeichen zum Angriff auf
den Aventin, indem er zugleich in den Strassen ausrufen liess, dass dem, der das
Haupt des Gracchus oder des Flaccus bringe, die Regierung dasselbe buchstaeblich
mit Gold aufwiegen werde, sowie dass sie jedem, der vor dem Beginn des Kampfs
den Aventin verlasse, volle Straflosigkeit gewaehrleiste. Die Reihen auf dem
Aventin lichteten sich schnell; der tapfere Adel im Verein mit den Kretern und
den Sklaven erstuermte den fast unverteidigten Berg und erschlug, wen er
vorfand, bei 250 meist geringe Leute. Marcus Flaccus fluechtete mit seinem
aeltesten Sohn in ein Versteck, wo sie bald nachher aufgejagt und niedergemacht
wurden. Gracchus hatte, als das Gefecht begann, sich in den Tempel der Minerva
zurueckgezogen und wollte hier sich mit dem Schwerte durchbohren, als sein
Freund Publius Laetorius ihm in den Arm fiel und ihn beschwor, womoeglich sich
fuer bessere Zeiten zu erhalten. Gracchus liess sich bewegen, einen Versuch zu
machen, nach dem andern Ufer des Tiber zu entkommen; allein den Berg hinabeilend
stuerzte er und verstauchte sich den Fuss. Ihm Zeit zum Entrinnen zu geben,
warfen seine beiden Begleiter, Marcus Pomponius an der Porta Trigemina unter dem
Aventin, Publius Laetorius auf der Tiberbruecke, da wo einst Horatius Cocles
allein gegen das Etruskerheer gestanden haben sollte, den Verfolgern sich
entgegen und liessen sich niedermachen; so gelangte Gracchus, nur von seinem
Sklaven Euporus begleitet, in die Vorstadt am rechten Ufer des Tiber. Hier im
Hain der Furrina fand man spaeter die beiden Leichen; es schien, als habe der
Sklave zuerst dem Herrn und dann sich selber den Tod gegeben. Die Koepfe der
beiden gefallenen Fuehrer wurden der Regierung, wie befohlen, eingehaendigt,
auch dem Ueberbringer des Kopfes des Gracchus, einem vornehmen Mann, Lucius
Septumuleius, der bedungene Preis und darueber ausgezahlt, dagegen die Moerder
des Flaccus, geringe Leute, mit leeren Haenden fortgeschickt. Die Koerper der
Getoeteten wurden in den Fluss geworfen, die Haeuser der Fuehrer zur Pluenderung
der Menge preisgegeben. Gegen die Anhaenger des Gracchus begann der Prozesskrieg
im grossartigsten Stil; bis 3000 derselben sollen im Kerker aufgeknuepft worden
sein, unter ihnen der achtzehnjaehrige Quintus Flaccus, der an dem Kampf nicht
teilgenommen hatte und wegen seiner Jugend und seiner Liebenswuerdigkeit
allgemein bedauert ward. Auf dem Freiplatz unter dem Kapitol, wo der nach
wiederhergestelltem innerem Frieden von Camillus geweihte Altar und andere, bei
aehnlichen Veranlassungen errichtete Heiligtuemer der Eintracht sich befanden,
wurden diese kleinen Kapellen niedergerissen und aus dem Vermoegen der
getoeteten oder verurteilten Hochverraeter, das bis auf die Mitgift ihrer Frauen
hin konfisziert ward, nach Beschluss des Senats von dem Konsul Lucius Opimius
ein neuer glaenzender Tempel der Eintracht mit dazugehoeriger Halle errichtet -
allerdings war es zeitgemaess, die Zeichen der alten Eintracht zu beseitigen und
eine neue zu inaugurieren ueber den Leichen der drei Enkel des Siegers von Zama,
die nun alle, zuerst Tiberius Gracchus, dann Scipio Aemilianus, endlich der
juengste und gewaltigste von ihnen, Gaius Gracchus, von der Revolution
verschlungen worden waren. Der Gracchen Andenken blieb offiziell geaechtet;
nicht einmal das Trauergewand durfte Cornelia um den Tod ihres letzten Sohnes
anlegen. Allein die leidenschaftliche Anhaenglichkeit, die gar viele im Leben
fuer die beiden edlen Brueder und vornehmlich fuer Gaius empfunden hatten,
zeigte sich in ruehrender Weise auch nach ihrem Tode in der fast religioesen
Verehrung, die die Menge ihrem Andenken und an den Staetten, wo sie gefallen
waren, allen polizeilichen Vorkehrungen zum Trotz fortfuhr zu zollen.
4. Kapitel
Die Restaurationsherrschaft
Das neue Gebaeude, das Gaius Gracchus aufgefuehrt hatte, war mit seinem
Tode eine Ruine. Wohl war sein Tod wie der seines Bruders zunaechst nichts als
ein Akt der Rache; allein es war doch zugleich ein sehr wesentlicher Schritt zur
Restauration der alten Verfassung, dass aus der Monarchie, eben da sie im
Begriff war, sich zu begruenden, die Person des Monarchen beseitigt ward; und in
diesem Falle um so mehr, weil nach der Katastrophe des Gaius und dem
gruendlichen Opimischen Blutgericht im Augenblick schlechterdings niemand
vorhanden war, der, sei es durch Blutsverwandtschaft mit dem gefallenen
Staatsoberhaupt, sei es durch ueberwiegende Faehigkeit, auch nur zu einem
Versuch, den erledigten Platz einzunehmen, sich legitimiert gefuehlt haette.
Gaius war ohne Kinder aus der Welt gegangen, und auch Tiberius' hinterlassener
Knabe starb, bevor er zu seinen Jahren kam; die ganze sogenannte Volkspartei war
buchstaeblich ohne irgendeinen auch nur namhaft zu machenden Fuehrer. Die
Gracchische Verfassung glich einer Festung ohne Kommandanten; Mauern und
Besatzung waren unversehrt, aber der Feldherr fehlte, und es war niemand
vorhanden, der an den leeren Platz sich haette setzen moegen als eben die
gestuerzte Regierung.
So kam es denn auch. Nach Gaius Gracchus' erblosem Abgang stellte das
Regiment des Senats gleichsam von selber sich wieder her; und es war dies um so
natuerlicher, als dasselbe von dem Tribun nicht eigentlich formell abgeschafft,
sondern nur durch die von ihm ausgehenden Ausnahmehandlungen tatsaechlich
zunichte gemacht worden war. Dennoch wuerde man sehr irren, wenn man in dieser
Restauration nichts weiter sehen wollte als ein Zurueckgleiten der
Staatsmaschine in das alte, seit Jahrhunderten befahrene und ausgefahrene
Geleise. Restauration ist immer auch Revolution; in diesem Falle aber ward nicht
so sehr das alte Regiment restauriert als der alte Regent. Die Oligarchie
erschien neu geruestet in dem Heerzeug der gestuerzten Tyrannis; wie der Senat
den Gracchus mit dessen eigenen Waffen aus dem Felde geschlagen hatte, so fuhr
er auch fort, in den wesentlichsten Stuecken mit der Verfassung der Gracchen zu
regieren, allerdings mit dem Hintergedanken, sie seiner Zeit wo nicht ganz zu
beseitigen, doch gruendlich zu reinigen von den der regierenden Aristokratie in
der Tat feindlichen Elementen. Fuers erste reagierte man wesentlich nur gegen
die Personen, rief den Publius Popillius nach Kassierung der ihn betreffenden
Verfuegungen aus der Verbannung zurueck (633 121) und machte den Gracchanern den
Prozesskrieg; wogegen der Versuch der Volkspartei, den Lucius Opimius nach
Niederlegung seines Amtes wegen Hochverrats zur Verurteilung zu bringen, von der
Regierungspartei vereitelt ward (634 120). Es ist fuer den Charakter dieser
Restaurationsregierung bezeichnend, wie die Aristokratie an
Gesinnungstuechtigkeit fortschritt. Gaius Carbo, einst Bundesgenosse der
Gracchen, hatte seit langem sich bekehrt und noch kuerzlich als Verteidiger des
Opimius seinen Eifer und seine Brauchbarkeit bewiesen. Aber er blieb der
Ueberlaeufer; als gegen ihn von den Demokraten die gleiche Anklage wie gegen
Opimius erhoben ward, liess ihn die Regierung nicht ungern fallen, und Carbo,
zwischen beiden Parteien sich verloren sehend, gab sich mit eigener Hand den
Tod. So erwiesen die Maenner der Reaktion in Personenfragen sich als lautere
Aristokraten. Dagegen die Getreideverteilungen, die Besteuerung der Provinz
Asia, die Gracchische Geschworenen- und Gerichtsordnung griff die Reaktion
zunaechst nicht an und schonte nicht bloss die Kaufmannschaft und das
hauptstaedtische Proletariat, sondern huldigte, wie bereits bei der Einbringung
der Livischen Gesetze, so auch ferner diesen Maechten und vor allem dem
Proletariat noch weit entschiedener, als die Gracchen dies getan hatten. Es
geschah dies nicht bloss, weil die Gracchische Revolution in den Gemuetern der
Zeitgenossen noch lange nachzitterte und ihre Schoepfungen schuetzte: die Hegung
und Pflegung wenigstens der Poebelinteressen vertrug sich in der Tat aufs
vollkommenste mit dem eigenen Vorteil der Aristokratie, und es ward dabei nichts
weiter geopfert als bloss das gemeine Beste. Alle diejenigen Massregeln, die von
Gaius Gracchus zur Foerderung des oeffentlichen Wohls getroffen waren, eben den
besten, freilich begreiflicherweise auch den unpopulaersten Teil seiner
Gesetzgebung, liess die Aristokratie fallen. Nichts wurde so rasch und so
erfolgreich angegriffen wie der grossartigste seiner Entwuerfe: der Plan,
zunaechst die roemische Buergerschaft und Italien, sodann Italien und die
Provinzen rechtlich gleichzustellen und, indem also der Unterschied zwischen
bloss herrschenden und zehrenden und bloss dienenden und arbeitenden
Staatsangehoerigen weggeraeumt ward, zugleich durch die umfassendste und
systematischste Emigration, die die Geschichte kennt, die soziale Frage zu
loesen. Mit der ganzen Verbissenheit und dem ganzen graemlichen Eigensinn der
Altersschwaeche draengte die restaurierte Oligarchie den Grundsatz der
abgelebten Geschlechter, dass Italien das herrschende Land und Rom in Italien
die herrschende Stadt bleiben muesse, der Gegenwart aufs neue auf. Schon bei
Lebzeiten des Gracchus war die Zurueckweisung der italischen Bundesgenossen eine
vollendete Tatsache und war gegen den grossen Gedanken der ueberseeischen
Kolonisation ein sehr ernsthafter Angriff gerichtet worden, der die naechste
Ursache zu Gracchus' Untergang geworden war. Nach seinem Tode wurde der Plan der
Wiederherstellung Karthagos mit leichter Muehe von der Regierungspartei
beseitigt, obgleich die einzelnen daselbst schon verteilten Landlose den
Empfaengern geblieben sind. Zwar dass der demokratischen Partei auf einem andern
Punkte eine aehnliche Gruendung gelang, konnte sie nicht wehren: im Verlauf der
Eroberungen jenseits der Alpen, welche Marcus Flaccus begonnen hatte, wurde
daselbst im Jahre 636 (118) die Kolonie Narbo (Narbonne) begruendet, die
aelteste ueberseeische Buergerstadt im Roemischen Reiche, welche trotz
vielfacher Anfechtungen der Regierungspartei, trotz des geradezu auf Aufhebung
derselben vom Senat gestellten Antrags dennoch, geschuetzt wahrscheinlich durch
die beteiligten kaufmaennischen Interessen, dauernden Bestand gehabt hat. Indes
abgesehen von dieser, in ihrer Vereinzelung nicht sehr bedeutenden Ausnahme
gelang es der Regierung, die Landanweisung ausserhalb Italiens durchgaengig zu
verhindern.
In gleichem Sinne wurde die italische Domanialfrage geordnet. Die
italischen Kolonien des Gaius, vor allem Capua, wurden aufgehoben und, soweit
sie bereits zur Ausfuehrung gekommen waren, wieder aufgeloest; nur die
unbedeutende tarentinische blieb in der Art bestehen, dass die neue Stadt
Neptunia der bisherigen griechischen Gemeinde an die Seite trat. Was durch die
nichtkoloniale Assignation von den Domaenen bereits verteilt war, blieb den
Empfaengern; die darauf von Gracchus im Interesse des Gemeinwesens gelegten
Beschraenkungen, Erbzins und Veraeusserungsverbot, hatte bereits Marcus Drusus
aufgehoben. Dagegen die noch nach Okkupationsrecht besessenen Domaenen, welche
ausser dem von den Latinern genutzten Domanialland zum groessten Teil bestanden
haben werden in dem gemaess des Gracchischen Maximum den Inhabern gebliebenen
Grundbesitz, war man entschlossen, den bisherigen Okkupanten definitiv
zuzuwenden und auch die Moeglichkeit kuenftiger Aufteilung abzuschneiden.
Freilich waren es zunaechst diese Laendereien, aus denen die 36000 von Drusus
verheissenen neuen Bauernhufen haetten gebildet werden sollen; allein man sparte
sich die Untersuchung, wo denn unter dem Monde diese Hunderttausende von Morgen
italischen Domaniallands belegen sein moechten, und legte das Livische
Kolonialgesetz, das seinen Dienst getan, stillschweigend zu den Akten - nur etwa
die kleine Kolonie von Scolacium (Squillace) mag auf das Koloniengesetz des
Drusus zurueckgehen. Dagegen wurde durch ein Gesetz, das im Auftrag des Senats
der Volkstribun Spurius Thorius durchbrachte, das Teilungsamt im Jahre 635 (119)
aufgehoben und den Okkupanten des Domaniallandes ein fester Zins auferlegt,
dessen Ertrag dem hauptstaedtischen Poebel zugute kam - es scheint, indem die
Kornverteilung zum Teil darauf fundiert ward: noch weitergehende Vorschlaege,
vielleicht eine Steigerung der Getreidespenden, wehrte der verstaendige
Volkstribun Gaius Marius ab. Acht Jahre spaeter (643 111) geschah der letzte
Schritt, indem durch einen neuen Volksschluss ^1 das okkupierte Domanialland
geradezu umgewandelt ward in zinsfreies Privateigentum der bisherigen
Okkupanten. Man fuegte hinzu, dass in Zukunft Domanialland ueberhaupt nicht
okkupiert, sondern entweder verpachtet werden oder als gemeine Weide offenstehen
solle; fuer den letzteren Fall ward durch Feststellung eines sehr niedrigen
Maximum von zehn Stueck Gross- und fuenfzig Stueck Kleinvieh dafuer gesorgt,
dass nicht der grosse Herdenbesitzer den kleinen tatsaechlich ausschliesse -
verstaendige Bestimmungen, in denen die Schaedlichkeit des uebrigen laengst
aufgegebenen Okkupationssystems nachtraeglich offizielle Anerkennung fand, die
aber leider erst getroffen wurden, als dasselbe den Staat bereits wesentlich um
seine Domanialbesitzungen gebracht hatte. Indem die roemische Aristokratie also
fuer sich selber sorgte und was von okkupiertem Lande noch in ihren Haenden war,
sich in Eigentum umwandeln liess, beschwichtigte sie zugleich die italischen
Bundesgenossen dadurch, dass sie denselben an dem von ihnen und namentlich von
ihrer munizipalen Aristokratie genutzten latinischen Domanialland zwar nicht das
Eigentum verlieh, aber doch das ihnen durch ihre Privilegien verbriefte Recht
daran ungeschmaelert wahrte. Die Gegenpartei war in der ueblen Lage, dass in den
wichtigsten materiellen Fragen die Interessen der Italiker denen der
hauptstaedtischen Opposition schnurstracks entgegenliefen, ja jene mit der
roemischen Regierung eine Art Buendnis eingingen und gegen die ausschweifenden
Absichten mancher roemischen Demagogen bei dem Senat Schutz suchten und fanden.
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^1 Er ist grossenteils noch vorhanden und bekannt unter dem jetzt seit
dreihundert Jahren fortgepflanzten falschen Namen des Thorischen Ackergesetzes.
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Waehrend also die restaurierte Regierung es sich angelegen sein liess, die
Keime zum Bessern, die in der Gracchischen Verfassung vorhanden waren,
gruendlich auszureuten, blieb sie den nicht zum Heil des Ganzen von Gracchus
erweckten feindlichen Maechten gegenueber vollstaendig ohnmaechtig. Das
hauptstaedtische Proletariat blieb bestehen in anerkannter Zehrberechtigung; die
Geschworenen aus dem Kaufmannsstand liess der Senat gleichfalls sich gefallen,
so widerwaertig auch dieses Joch eben dem besseren und stolzeren Teil der
Aristokratie fiel. Es waren unwuerdige Fesseln, die die Aristokratie trug; aber
wir finden nicht, dass sie ernstlich dazu tat, sich derselben zu entledigen. Das
Gesetz des Marcus Aemilius Scaurus von 632 (122), das wenigstens die
verfassungsmaessigen Beschraenkungen des Stimmrechts der Freigelassenen
einschaerfte, war fuer lange Jahre der einzige, sehr zahme Versuch der
senatorischen Regierung, ihren Poebeltyrannen wieder zu baendigen. Der Antrag,
den der Konsul Quintus Caepio siebzehn Jahre nach Einfuehrung der Rittergerichte
(648 106) einbrachte auf Zurueckgabe der Prozesse an senatorische Geschworene,
zeigte, was die Regierung wuenschte, aber auch, was sie vermochte, wenn es sich
nicht darum handelte, Domaenen zu verschleudern, sondern einem einflussreichen
Stande gegenueber eine Massregel durchzusetzen: sie fiel damit durch 2. Zu einer
Emanzipation der Regierung von ihren unbequemen Machtgenossen kam es nicht; wohl
aber trugen diese Massregeln dazu bei, das niemals aufrichtige Einverstaendnis
der regierenden Aristokratie mit der Kaufmannschaft und dem Proletariat noch
ferner zu trueben. Beide wussten sehr genau, dass der Senat alle Zugestaendnisse
nur aus Angst und widerwillig gewaehrte; weder durch Dankbarkeits- noch durch
Vorteilsruecksichten an die Herrschaft des Senats dauernd gefesselt, waren beide
sehr bereit, jedem anderen Machthaber, der ihnen mehr oder auch nur das gleiche
bot, dieselben Dienste zu leisten, und hatten nichts dagegen, wenn sich eine
Gelegenheit gab, den Senat zu schikanieren oder zu hemmen. So regierte die
Restauration weiter mit den Wuenschen und Gesinnungen der legitimen Aristokratie
und mit der Verfassung und den Regierungsmitteln der Tyrannis. Ihre Herrschaft
ruhte nicht bloss auf den gleichen Basen wie die des Gracchus, sondern sie war
auch gleich schlecht, ja noch schlechter befestigt; sie war stark, wo sie mit
dem Poebel im Bunde zweckmaessige Institutionen umstiess, aber den Gassenbanden
wie den kaufmaennischen Interessen gegenueber vollkommen machtlos. Sie sass auf
dem erledigten Thron mit boesem Gewissen und geteilten Hoffnungen, den
Institutionen des eigenen Staates grollend und doch unfaehig, auch nur
planmaessig sie anzugreifen, unsicher im Tun und Lassen ausser, wo der eigene
materielle Vorteil sprach, ein Bild der Treulosigkeit gegen die eigene wie die
entgegengesetzte Partei, des inneren Widerspruchs, der klaeglichsten Ohnmacht,
des gemeinsten Eigennutzes, ein unuebertroffenes Ideal der Missregierung.
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2 Das zeigt, wie bekannt, der weitere Verlauf. Man hat dagegen geltend
gemacht, dass bei Valerius Maximus Quintus Caepio Patron des Senats genannt
werde; allein teils beweist dies nicht genug, teils passt, was daselbst erzaehlt
wird, schlechterdings nicht auf den Konsul des Jahres 648 (106), und es muss
hier eine Irrung sein, sei es nun im Namen oder in den berichteten Tatsachen.
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Es konnte nicht anders sein; die gesamte Nation war in intellektuellem und
sittlichem Verfall, vor allem aber die hoechsten Staende. Die Aristokratie vor
der Gracchenzeit war wahrlich nicht ueberreich an Talenten und die Baenke des
Senats vollgedraengt von feigem und verlottertem adligen Gesindel; indes es
sassen doch in demselben auch Scipio Aemilianus, Gaius Laelius, Quintus
Metellus, Publius Crassus, Publius Scaevola und zahlreiche andere achtbare und
faehige Maenner, und wer einigen guten Willen mitbrachte, konnte urteilen, dass
der Senat in der Unrechtfertigkeit ein gewisses Mass und ein gewisses Dekorum in
dem Missregiment einhalte. Diese Aristokratie war gestuerzt und sodann
wiederhergestellt worden; fortan ruhte auf ihr der Fluch der Restauration. Hatte
die Aristokratie frueher regiert schlecht und recht und seit mehr als einem
Jahrhundert ohne jede fuehlbare Opposition, so hatte die durchgemachte Krise wie
ein Blitz in dunkler Nacht ihr den Abgrund gezeigt, der vor ihren Fuessen
klaffte. War es ein Wunder, dass fortan der Groll immer und, wo sie es wagte,
der Schrecken das Regiment der altadligen Herrenpartei bezeichnete? dass die
Regierenden noch unendlich schroffer und gewaltsamer als bisher gegen die
nichtregierende Menge als festgeschlossene Partei zusammenstanden? dass die
Familienpolitik jetzt, eben wie in den schlimmsten Zeiten des Patriziats,
wiederum sich griff und zum Beispiel die vier Soehne und (wahrscheinlich) die
zwei Neffen des Quintus Metellus, mit einer einzigen Ausnahme lauter
unbedeutende, zum Teil ihrer Einfalt wegen berufene Leute, innerhalb fuenfzehn
Jahren (631-645 123-109) saemtlich zum Konsulat, mit Ausnahme eines einzigen
auch zum Triumph gelangten, von den Schwiegersoehnen und so weiter zu schweigen?
dass, je gewalt- und grausamer einer der Ihrigen gegen die Gegenpartei
aufgetreten war, er desto entschiedener von ihnen gefeiert, dem echten
Aristokraten jeder Frevel, jede Schamlosigkeit verziehen ward? dass die
Regierenden und die Regierten nur darin nicht zwei kriegfuehrenden Parteien
glichen, dass in ihrem Krieg kein Voelkerrecht galt? Es war leider nur zu
begreiflich, dass, wenn die alte Aristokratie das Volk mit Ruten schlug, diese
restaurierte es mit Skorpionen zuechtigte. Sie kam zurueck; aber sie kam weder
klueger noch besser. Nie hat es bis auf diese Zeit der roemischen Aristokratie
so vollstaendig an staatsmaennischen und militaerischen Kapazitaeten gemangelt
wie in dieser Restaurationsepoche zwischen der Gracchischen und der Cinnanischen
Revolution. Bezeichnend dafuer ist der Koryphaee der senatorischen Partei dieser
Zeit, Marcus Aemilius Scaurus. Der Sohn hochadliger, aber unvermoegender Eltern
und darum genoetigt, Gebrauch zu machen von seinen nicht gemeinen Talenten,
schwang er sich auf zum Konsul (639 115) und Zensor (645 109), war lange Jahre
Vormann des Senats und das politische Orakel seiner Standesgenossen und
verewigte seinen Namen nicht bloss als Redner und Schriftsteller, sondern auch
als Urheber einiger der ansehnlichsten in diesem Jahrhundert ausgefuehrten
Staatsbauten. Indes wenn man naeher zusieht, laufen seine vielgefeierten
Grosstaten darauf hinaus, dass er als Feldherr einige wohlfeile Dorftriumphe in
den Alpen, als Staatsmann mit seinem Stimm- und Luxusgesetz einige ungefaehr
ebenso ernsthafte Siege ueber den revolutionaeren Zeitgeist erfocht, sein
eigentliches Talent indes darin bestand, ganz ebenso zugaenglich und bestechlich
zu sein wie jeder andere ehrenwerte Senator, aber mit einiger Schlauheit den
Augenblick, wo die Sache bedenklich zu werden anfing, zu wittern und vor allem
durch seine vornehme und ehrwuerdige Erscheinung vor dem Publikum den Fabricius
zu agieren. In militaerischer Hinsicht finden sich zwar einige ehrenvolle
Ausnahmen tuechtiger Offiziere aus den hoechsten Kreisen der Aristokratie; die
Regel aber war, dass die vornehmen Herren, wenn sie an die Spitze der Armeen
treten sollten, schleunigst aus den griechischen Kriegshandbuechern und den
roemischen Annalen zusammenlasen, was noetig war, um einen militaerischen
Diskurs zu fuehren und sodann im Feldlager im besten Fall das wirkliche Kommando
einem niedrig geborenen Offizier von erprobter Faehigkeit und erprobter
Bescheidenheit uebergaben. In der Tat, wenn ein paar Jahrhunderte zuvor der
Senat einer Versammlung von Koenigen glich, so spielten diese ihre Nachfahren
nicht uebel die Prinzen. Aber der Unfaehigkeit dieser restaurierten Adligen
hielt voellig die Waage ihre politische und sittliche Nichtswuerdigkeit. Wenn
nicht die religioesen Zustaende, auf die zurueckzukommen sein wird, von der
wuesten Zerfahrenheit dieser Zeit ein treues Spiegelbild boeten und ebenso die
aeussere Geschichte in dieser Epoche die vollkommene Schlechtigkeit des
roemischen Adels als einen ihrer wesentlichsten Faktoren aufwiese, so wuerden
die entsetzlichsten Verbrechen, die in den hoechsten Kreisen Roms Schlag auf
Schlag zum Vorschein kamen, allein denselben hinreichend charakterisieren.
Die Verwaltung war nach innen und nach aussen, was sie sein konnte unter
einem solchen Regiment. Der soziale Ruin Italiens griff mit erschreckender
Geschwindigkeit um sich; seit die Aristokratie das Auskaufen der Kleinbesitzer
sich gesetzlich hatte erlauben lassen, und in ihrem neuen Uebermut das
Austreiben derselben immer haeufiger sich selbst erlaubte, verschwanden die
Bauernstellen wie die Regentropfen im Meer. Wie mit der politischen die
oekonomische Oligarchie mindestens Schritt hielt, zeigt die Aeusserung, die ein
gemaessigt demokratischer Mann, Lucius Marcius Philippus, um 650 (100) tat, dass
es in der ganzen Buergerschaft kaum 2000 vermoegende Familien gebe. Den
praktischen Kommentar dazu lieferten abermals die Sklavenaufstaende, welche in
den ersten Jahren des Kimbrischen Krieges alljaehrlich in Italien ausbrachen, so
in Nuceria, in Capua, im Gebiet von Thurii. Diese letzte Zusammenrottung war
schon so bedeutend, dass gegen sie der staedtische Praetor mit seiner Legion
hatte marschieren muessen und dennoch nicht durch Waffengewalt, sondern nur
durch tueckischen Verrat der Insurrektion Herr geworden war. Auch das war eine
bedenkliche Erscheinung, dass an der Spitze derselben kein Sklave gestanden
hatte, sondern der roemische Ritter Titus Vettius, den seine Schulden zu dem
wahnsinnigen Schritt getrieben hatten, seine Sklaven frei und sich zu ihrem
Koenig zu erklaeren (650 104). Wie gefaehrlich die Anhaeufung der Sklavenmassen
in Italien der Regierung erschien, beweisen die Vorsichtsmassregeln hinsichtlich
der Goldwaeschereien von Victumulae, die seit 611 (143) fuer Rechnung der
roemischen Regierung betrieben wurden: die Paechter wurden zuerst verpflichtet,
nicht ueber 5000 Arbeiter anzustellen, spaeter der Betrieb durch Senatsbeschluss
gaenzlich eingestellt. Unter einem Regiment wie dem gegenwaertigen war in der
Tat alles zu fuerchten, wenn, wie dies sehr moeglich war, ein Heer von
Transalpinern in Italien eindrang und die grossenteils stammverwandten Sklaven
zu den Waffen rief.
Verhaeltnismaessig mehr noch litten die Provinzen. Man versuche sich
vorzustellen, wie es in Ostindien aussehen wuerde, wenn die englische
Aristokratie waere, was in jener Zeit die roemische war, und man wird eine
Vorstellung der Lage von Sizilien und Asia haben. Die Gesetzgebung, indem sie
der Kaufmannschaft die Kontrolle der Beamten uebertrug, noetigte diese,
gewissermassen gemeinschaftliche Sache mit jener zu machen und durch unbedingte
Nachgiebigkeit gegen die Kapitalisten in den Provinzen sich unbeschraenkte
Pluenderungsfreiheit und Schutz vor der Anklage zu erkaufen. Neben diesen
offiziell und halboffiziell angestellten Raeubern pluenderten Land- und
Seepiraten die saemtlichen Landschaften des Mittelmeers. Vor allem in den
asiatischen Gewaessern trieben die Flibustier es so arg, dass selbst die
roemische Regierung sich genoetigt sah, im Jahre 652 (102) eine wesentlich aus
den Schiffen der abhaengigen Kaufstaedte gebildete Flotte unter dem mit
prokonsularischer Gewalt bekleideten Praetor Marcus Antonius nach Kilikien zu
entsenden. Diese brachte nicht bloss eine Anzahl Korsarenschiffe auf und nahm
einige Felsennester aus, sondern die Roemer richteten hier sich sogar fuer die
Dauer ein und besetzten zur Unterdrueckung des Seeraubs in dem Hauptsitz
desselben, dem rauhen oder westlichen Kilikien, feste militaerische Positionen,
was der Anfang war zur Einrichtung der seitdem unter den roemischen Aemtern
erscheinenden Provinz Kilikien 3. Die Absicht war loeblich und der Plan an sich
zweckmaessig entworfen; nur bewies leider der Fortbestand und die Steigerung des
Korsarenunwesens in den asiatischen Gewaessern und speziell in Kilikien, mit wie
unzulaenglichen Mitteln man von der neu genommenen Stellung aus die Piraterie
bekaempfte.
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3 Vielfaeltig wird angenommen, dass die Einrichtung der Provinz Kilikien
erst erfolgte nach der kilikischen Expedition des Publius Servilius 676 f. (78),
allein mit Unrecht; denn schon 662 (92) finden wir Sulla (App. Mithr. 57; civ.
1, 77; Aur. Vict. 75), 674 und 675 (80 79) Gnaeus Dolabella (Cic. Verr. 1, 16
44) als Statthalter von Kilikien, wonach nichts uebrig bleibt, als die
Einrichtung der Provinz in das Jahr 652 (102) zu setzen. Hierfuer spricht
ferner, dass in dieser Zeit die Zuege der Roemer gegen die Korsaren, wie zum
Beispiel die balearischen, ligurischen, dalmatischen, regelmaessig gerichtet
erscheinen auf Besetzung der Kuestenpunkte, von wo der Seeraub ausging;
natuerlich, denn da die Roemer keine stehende Flotte hatten, war das einzige
Mittel, dem Seeraub wirksam zu steuern, die Besetzung der Kuesten. Uebrigens ist
daran zu erinnern, dass der Begriff der provincia nicht unbedingt Besitz der
Landschaft in sich schliesst, sondern an sich nichts ist als ein selbstaendiges
militaerisches Kommando; es ist sehr moeglich, dass die Roemer zunaechst in
dieser rauhen Landschaft nichts nahmen als Station fuer Schiffe und Mannschaft.
Das ebene Ostkilikien blieb bis auf den Krieg gegen Tigranes bei dem
Syrischen Reich (App. Syr. 48); die ehemals zu Kilikien gerechneten Landschaften
noerdlich des Tauros, das sogenannte kappadokische Kilikien und Kataonien
gehoerten jenes seit der Aufloesung des Attalischen Reiches (Iust. 37, 1; oben
S. 62), dieses wohl schon seit dem Frieden mit Antiochos zu Kappadokien.
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Aber nirgends kam die Ohnmacht und die Verkehrtheit der roemischen
Provinzialverwaltung in so nackter Bloesse zu Tage wie in den Insurrektionen des
Sklavenproletariats, welche mit der Restauration der Aristokratie zugleich in
den vorigen Stand wieder eingesetzt zu sein schienen. Jene aus Aufstaenden zu
Kriegen anschwellenden Schilderhebungen der Sklavenschaft, wie sie eben um das
Jahr 620 (134) als eine und vielleicht die naechste Ursache der Gracchischen
Revolution aufgetreten waren, erneuern und wiederholen sich in trauriger
Einfoermigkeit. Wieder gaerte es wie dreissig Jahre zuvor in der gesamten
Sklavenschaft im Roemischen Reiche. Der italischen Zusammenrottungen ward schon
gedacht. In den attischen Silberbergwerken standen die Grubenarbeiter auf,
besetzten das Vorgebirge Sunion und pluenderten laengere Zeit hindurch von dort
aus die Umgegend; an anderen Orten zeigten sich aehnliche Bewegungen. Vor allem
war wieder der Hauptsitz dieser fuerchterlichen Vorgaenge Sizilien mit seinen
Plantagen und den dort zusammenstroemenden kleinasiatischen Sklavenhorden. Es
ist charakteristisch fuer die Groesse des Uebels, dass ein Versuch der
Regierung, den schlimmsten Unrechtfertigkeiten der Sklavenhalter zu steuern, die
naechste Ursache der neuen Insurrektion ward. Dass die freien Proletarier in
Sizilien wenig besser daran waren als die Sklavenschaft, hatte schon ihr
Verhalten zu dem ersten Aufstand gezeigt; nach der Besiegung desselben nahmen
die roemischen Spekulanten ihre Revanche und steckten die freien Provinzialen
massenweise unter die Sklavenschaften ein. Infolge einer hiergegen im Jahre 650
(204) vom Senat erlassenen scharfen Verfuegung setzte der damalige Statthalter
von Sizilien, Publius Licinius Nerva, in Syrakus ein Freiheitsgericht nieder,
das in der Tat mit Ernst durchgriff; in kurzer Zeit war in achthundert Prozessen
gegen die Sklavenbesitzer entschieden und die Zahl der anhaengig gemachten
Sachen immer noch im Steigen. Die erschreckten Plantagenbesitzer stuermten nach
Syrakus, um von dem roemischen Statthalter die Sistierung solcher unerhoerten
Rechtspflege zu erzwingen; Nerva war schwach genug, sich terrorisieren zu lassen
und die prozessbittenden Unfreien mit barschen Worten anzuweisen, dass sie sich
des laestigen Verlangens von Recht und Gerechtigkeit zu begeben und
augenblicklich zu denen zurueckzukehren haetten, die sich ihre Herren nennten.
Die Abgewiesenen rotteten statt dessen sich zusammen und gingen in die Berge.
Der Statthalter war auf militaerische Massregeln nicht gefasst und selbst der
elende Landsturm der Insel nicht sogleich zur Hand; weshalb er ein Buendnis
abschloss mit einem der bekanntesten Raeuberhauptleute auf der Insel und durch
das Versprechen eigener Begnadigung ihn bewog, die aufstaendischen Sklaven durch
Verrat den Roemern in die Hand zu spielen. Dieses Schwarmes ward man also Herr.
Allein einer anderen Bande entlaufener Sklaven gelang es, dafuer eine Abteilung
der Besatzung von Enna (Castrogiovanni) zu schlagen, und dieser erste Erfolg
verschaffte den Insurgenten, was sie vor allem bedurften, Waffen und Zulauf. Das
Heergeraet der gefallenen und fluechtigen Gegner gab die erste Grundlage fuer
ihre militaerische Organisation, und bald war die Zahl der Insurgenten auf viele
Tausende angeschwollen. Diese Syrer in der Fremde schienen bereits, gleich ihren
Vorgaengern, sich nicht unwuerdig, von Koenigen regiert zu werden wie ihre
Landsleute daheim und - den Lumpenkoenig der Heimat bis auf den Namen
parodierend - stellten sie den Sklaven Salvius an ihre Spitze als Koenig
Tryphon. In dem Strich zwischen Enna und Leontinoi (Lentini), wo diese Haufen
ihren Hauptsitz hatten, war das offene Land ganz in den Haenden der Insurgenten
und Morgantia und andere ummauerte Staedte schon von ihnen belagert, als mit den
eiligst zusammengerafften sizilischen und italischen Scharen der roemische
Statthalter das Sklavenheer vor Morgantia ueberfiel. Er besetzte das
unverteidigte Lager; allein die Sklaven, obwohl ueberrascht, hielten stand, und
wie es zum Gefecht kam, wich der Landsturm der Insel nicht bloss beim ersten
Anprall, sondern, da die Sklaven jeden, der die Waffen wegwarf, ungehindert
entkommen liessen, benutzten die Milizen fast ohne Ausnahme die gute
Gelegenheit, ihren Abschied zu nehmen, und das roemische Heer lief vollstaendig
auseinander. Haetten die Sklaven in Morgantia mit ihren Genossen vor den Toren
gemeinschaftliche Sache machen wollen, so war die Stadt verloren; sie zogen es
indes vor, von ihren Herren gesetzmaessig die Freiheit geschenkt zu nehmen und
halfen ihnen durch ihre Tapferkeit die Stadt retten, worauf sodann der roemische
Statthalter das den Sklaven von den Herren feierlich gegebene
Freiheitsversprechen als widerrechtlich erzwungen von Rechts wegen kassierte.
Waehrend also im Innern der Insel der Aufstand in besorglicher Weise um
sich griff, brach ein zweiter aus auf der Westkueste. An der Spitze stand hier
Athenion. Er war, eben wie Kleon, einst ein gefuerchteter Raeuberhauptmann in
seiner Heimat Kilikien gewesen und von dort als Sklave nach Sizilien gefuehrt
worden. Ganz wie seine Vorgaenger versicherte er sich der Gemueter der Griechen
und Syrer vor allem durch Prophezeiungen und anderen erbaulichen Schwindel; aber
kriegskundig und einsichtig wie er war, bewaffnete er nicht, wie die uebrigen
Fuehrer, die ganze Masse der ihm zustroemenden Leute, sondern bildete aus den
kriegstuechtigen Mannschaften ein organisiertes Heer, waehrend er die Masse zu
friedlicher Beschaeftigung anwies. Bei der strengen Mannszucht, die in seinen
Truppen jedes Schwanken und jede unbotmaessige Regung niederhielt, und der
milden Behandlung der friedlichen Landbewohner und selbst der Gefangenen errang
er rasche und grosse Erfolge. Die Hoffnung, dass die beiden Fuehrer sich
veruneinigen wuerden, schlug den Roemern auch diesmal fehl; freiwillig fuegte
sich Athenion dem weit minder faehigen Koenig Tryphon und erhielt damit die
Einigkeit unter den Insurgenten. Bald herrschten diese so gut wie unumschraenkt
auf dem platten Lande, wo die freien Proletarier wieder mehr oder minder offen
mit den Sklaven hielten; die roemischen Behoerden waren nicht imstande, gegen
sie das Feld zu nehmen, und mussten sich begnuegen, mit dem sizilischen und dem
eiligst herangezogenen afrikanischen Landsturm die Staedte zu schuetzen, welche
sich in der beklagenswertesten Verfassung befanden. Die Rechtspflege stockte auf
der ganzen Insel, und es regierte einzig das Faustrecht. Da kein Ackerbuerger
sich mehr vor das Tor, kein Landmann sich in die Stadt wagte, brach die
fuerchterlichste Hungersnot herein, und die staedtische Bevoelkerung dieser
sonst Italien ernaehrenden Insel musste von den roemischen Behoerden mit
Getreidesendungen unterstuetzt werden. Dazu drohten ueberall im Innern die
Verschwoerungen der Stadtsklaven und vor den Mauern die Insurgentenheere, wie
denn selbst Messana um ein Haar von Athenion erobert worden waere. So schwer es
der Regierung fiel, waehrend des ernsten Kimbrischen Krieges eine zweite Armee
ins Feld zu stellen, sie konnte doch nicht umhin, im Jahre 651 (103) ein Heer
von 14000 Roemern und Italikern, umgerechnet die ueberseeischen Milizen, unter
dem Praetor Lucius Lucullus nach der Insel zu entsenden. Das vereinigte
Sklavenheer stand in den Bergen oberhalb Sciacca und nahm die Schlacht an, die
Lucullus anbot. Die bessere militaerische Organisation gab den Roemern den Sieg:
Athenion blieb fuer tot auf der Walstatt, Tryphon musste sich in die Bergfestung
Triokala werfen; die Insurgenten berieten ernstlich, ob es moeglich sei, den
Kampf laenger fortzusetzen. Indes die Partei, die entschlossen war, auszuharren
bis auf den letzten Mann, behielt die Oberhand; Athenion, der in wunderbarer
Weise gerettet worden war, trat wieder unter die Seinigen und belebte den
gesunkenen Mut; vor allem aber tat Lucullus unbegreiflicherweise nicht das
geringste, um seinen Sieg zu verfolgen, ja er soll absichtlich die Armee
desorganisiert und sein Feldgeraet verbrannt haben, um die gaenzliche
Erfolglosigkeit seiner Amtsfuehrung zu bedecken und von seinem Nachfolger nicht
in Schatten gestellt zu werden. Mag dies wahr sein oder nicht, sein Nachfolger
Gaius Servilius (652 102) erlangte nicht bessere Resultate, und beide Generale
sind spaeter ihrer Amtsfuehrung wegen kriminell belangt und verurteilt worden,
was freilich auch durchaus kein sicherer Beweis fuer ihre Schuld ist. Athenion,
der nach Tryphons Tode (652 102) den Oberbefehl allein uebernommen hatte, stand
siegreich an der Spitze eines ansehnlichen Heeres, als im Jahre 653 (101) Manius
Aquillius, der das Jahr zuvor unter Marius im Teutonenkriege sich ausgezeichnet
hatte, als Konsul und Statthalter die Fuehrung des Krieges uebernahm. Nach
zweijaehrigen harten Kaempfen - Aquillius soll mit Athenion persoenlich
gefochten und ihn im Zweikampf getoetet haben - schlug der roemische Feldherr
endlich die verzweifelte Gegenwehr nieder und ueberwand die Insurgenten in ihren
letzten Schlupfwinkeln durch Hunger. Den Sklaven auf der Insel wurde das
Waffentragen untersagt und der Friede zog wieder auf ihr ein, das heisst die
neuen Peiniger wurden abgeloest von den altgewohnten; wie denn namentlich der
Sieger selbst unter den zahlreichen und energischen Raeuberbeamten dieser Zeit
eine hervorragende Stelle einnimmt. Fuer wen es aber noch eines Beweises
bedurfte, wie das Regiment der restaurierten Aristokratie im Innern beschaffen
war, den konnte man auf die Entstehung wie auf die Fuehrung dieses zweiten
fuenfjaehrigen Sizilischen Sklavenkrieges verweisen.
Wo man aber auch hinsehen mochte in dem weiten Kreis der roemischen
Verwaltung, es traten dieselben Ursachen und dieselben Wirkungen hervor. Wenn
der sizilische Sklavenkrieg zeigt, wie wenig die Regierung auch nur der
einfachsten Aufgabe, das Proletariat niederzuhalten, gewachsen war, so
offenbarten die gleichzeitigen Ereignisse in Afrika, wie man jetzt in Rom es
verstand, Klientelstaaten zu regieren. Um dieselbe Zeit, wo der Sizilische
Sklavenkrieg ausbrach, ward auch vor den Augen der erstaunten Welt das
Schauspiel aufgefuehrt, dass gegen die gewaltige Republik, die die Koenigreiche
Makedonien und Asien mit einem Schlag ihres schweren Armes zerschmettert hatte,
ein unbedeutender Klientelfuerst nicht mittels Waffen, sondern mittels der
Erbaermlichkeit ihrer regierenden Herren eine vierzehnjaehrige Usurpation und
Insurrektion durchzufuehren vermochte.
Das Koenigreich Numidien dehnte vom Flusse Molochat sich aus bis an die
Grosse Syrte, so dass es einerseits grenzte an das Mauretanische Reich von
Tingis (das heutige Marokko), andererseits an Kyrene und Aegypten, und den
schmalen Kuestenstrich der roemischen Provinz Africa westlich, suedlich und
oestlich umschloss; es umfasste ausser den alten Besitzungen der numidischen
Haeuptlinge den bei weitem groessten Teil desjenigen Gebiets, welches Karthago
in den Zeiten seiner Bluete in Afrika besessen hatte, darunter mehrere
bedeutende altphoenikische Staedte wie Hippo regius (Bona) und Gross-Leptis
(Lebidah), ueberhaupt den groessten und besten Teil des reichen
nordafrikanischen Kuestenlandes. Naechst Aegypten war ohne Frage Numidien der
ansehnlichste unter allen roemischen Klientelstaaten. Nach Massinissas Tode (605
149) hatte Scipio unter dessen drei Soehne, die Koenige Micipsa, Gulussa und
Mastanabal, die vaeterliche Herrschaft in der Art geteilt, dass der erstgeborene
die Residenz und die Staatskasse, der zweite den Krieg, der dritte die
Gerichtsbarkeit uebernahm. Jetzt regierte nach dem Tode seiner beiden Brueder
wieder allein Massinissas aeltester Sohn Micipsa 4, ein schwacher, friedlicher
Greis, der lieber als mit Staatsangelegenheiten sich mit dem Studium der
griechischen Philosophie beschaeftigte. Da seine Soehne noch nicht erwachsen
waren, fuehrte tatsaechlich die Zuegel der Regierung ein illegitimer Neffe des
Koenigs, der Prinz Jugurtha. Jugurtha war kein unwuerdiger Enkel Massinissas. Er
war ein schoener Mann und ein gewandter und mutiger Reiter und Jaeger; seine
Landsleute hielten den klaren und einsichtigen Verwalter in hohen Ehren, und
seine militaerische Brauchbarkeit hatte er als Fuehrer des numidischen
Kontingents vor Numantia unter Scipios Augen erwiesen. Seine Stellung im
Koenigreich und der Einfluss, dessen er durch seine zahlreichen Freunde und
Kriegskameraden bei der roemischen Regierung genoss, liessen es Koenig Micipsa
ratsam erscheinen, ihn zu adoptieren (634 120) und in seinem Testament zu
verordnen, dass des Koenigs beide aelteste leibliche Soehne Adherbal und
Hiempsal und sein Adoptivsohn Jugurtha selbdritt, ebenso wie er selbst mit
seinen beiden Bruedern, zu gesamter Hand das Reich erben und regieren sollten.
Zu groesserer Sicherheit wurde diese Verfuegung unter die Garantie der
roemischen Regierung gestellt. Bald nachher, im Jahre 636 (118) starb Koenig
Micipsa. Das Testament trat in Kraft; allein die beiden Soehne Micipsas, mehr
noch als der schwache aeltere Bruder der heftige Hiempsal, gerieten bald mit
ihrem Vetter, den sie als Eindringling in die legitime Erbfolge ansahen, so
heftig zusammen, dass der Gedanke an eine Gesamtregierung der drei Koenige
aufgegeben werden musste. Man versuchte eine Realteilung durchzufuehren; allein
die hadernden Koenige vermochten ueber die Landes- und Schatzquoten sich nicht
zu einigen, und die Schutzmacht, der hier von Rechts wegen das entscheidende
Wort zustand, bekuemmerte wie gewoehnlich um diese Angelegenheit sich nicht. Es
kam zum Bruch; Adherbal und Hiempsal mochten das Testament des Vaters als
erschlichen bezeichnen und Jugurthas Miterbrecht ueberhaupt bestreiten, wogegen
Jugurtha auftrat als Praetendent auf das gesamte Koenigreich. Noch waehrend der
Verhandlungen ueber die Teilung ward Hiempsal durch gedungene Meuchelmoerder aus
dem Wege geschafft; zwischen Adherbal und Jugurtha kam es zum Buergerkriege, in
dem ganz Numidien Partei nahm. Mit seinen minder zahlreichen, aber besser
geuebten und besser gefuehrten Truppen siegte Jugurtha und bemaechtigte sich des
gesamten Reichsgebiets unter den grausamsten Verfolgungen gegen die seinem
Vetter anhaengenden Haeupter. Adherbal rettete sich nach der roemischen Provinz
und ging von da nach Rom, um dort Klage zu fuehren. Jugurtha hatte es erwartet
und sich darauf eingerichtet, der drohenden Intervention zu begegnen. Er hatte
im Lager von Numantia noch mehr von Rom kennengelernt als die roemische Taktik:
der numidische Prinz, eingefuehrt in die Kreise der roemischen Aristokraten, war
zugleich eingeweiht worden in die roemischen Koterieintrigen und hatte an der
Quelle studiert, was man roemischen Adligen zumuten koenne; schon damals,
sechzehn Jahre vor Micipsas Tode, hatte er illoyale Unterhandlungen ueber die
numidische Erbfolge mit vornehmen roemischen Kameraden gepflogen und hatte
Scipio ihn ernstlich erinnern muessen, dass es fremden Prinzen anstaendiger sei,
mit dem roemischen Staat als mit einzelnen roemischen Buergern Freundschaft zu
halten. Jugurthas Gesandte erschienen in Rom, nicht bloss mit Worten
ausgeruestet; dass sie die richtigen diplomatischen Ueberzeugungsmittel gewaehlt
hatten, bewies der Erfolg. Die eifrigsten Vertreter von Adherbals gutem Recht
ueberzeugten in unglaublicher Geschwindigkeit sich davon, dass Hiempsal seiner
Grausamkeit halber von seinen Untertanen umgebracht worden und dass der Urheber
des Erbfolgkrieges nicht Jugurtha sei, sondern Adherbal. Selbst die leitenden
Maenner im Senat erschraken vor dem Skandal; Marcus Scaurus suchte zu steuern;
es war umsonst. Der Senat ueberging das Geschehene mit Stillschweigen und
verfuegte, dass die beiden ueberlebenden Testamentserben das Reich zu gleichen
Teilen erhalten und zur Verhuetung neuen Haders die Teilung durch eine
Kommission des Senats vorgenommen werden solle. Sie kam; der Konsular Lucius
Opimius, bekannt durch seine Verdienste um die Beseitigung der Revolution, hatte
die Gelegenheit wahrgenommen, den Lohn fuer seinen Patriotismus einzuziehen, und
sich an die Spitze dieser Kommission stellen lassen. Die Teilung fiel durchaus
zu Jugurthas Gunsten und nicht zum Nachteil der Kommissarien aus; die Hauptstadt
Cirta (Constantine) mit ihrem Hafen Rusicade (Philippeville) kam zwar an
Adherbal, allein eben dadurch ward ihm der fast ganz aus Sandwuesten bestehende
oestliche Teil des Reiches, Jugurtha dagegen die fruchtbare und bevoelkerte
Westhaelfte (das spaetere Sitifensische und Caesariensische Mauretanien) zu
teil.
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4 Der Stammbaum der numidischen Fuersten ist folgender:

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Es war arg; bald kam es noch schlimmer. Um mit einigem Schein im Wege der
Verteidigung Adherbal um seine Haelfte bringen zu koennen, reizte Jugurtha
denselben zum Kriege; indes da der schwache Mann, durch die gemachten
Erfahrungen gewitzigt, Jugurthas Reiter sein Gebiet ungehindert brandschatzen
liess und sich begnuegte, in Rom Beschwerde zu fuehren, begann Jugurtha,
ungeduldig ueber diese Weitlaeufigkeiten, auch ohne Vorwand den Krieg. In der
Gegend des heutigen Philippeville ward Adherbal vollstaendig geschlagen und warf
sich in seine nahe Hauptstadt Cirta. Waehrend die Belagerung ihren Fortgang nahm
und Jugurthas Truppen mit den in Cirta zahlreich ansaessigen und bei der
Verteidigung der Stadt lebhafter als die Afrikaner selbst sich beteiligenden
Italikern taeglich sich herumschlugen, erschien die von dem roemischen Senat auf
Adherbals erste Beschwerden abgeordnete Kommission; natuerlich junge unerfahrene
Menschen, wie die Regierung damals sie zu gewoehnlichen Staatssendungen
regelmaessig verwandte. Die Gesandten verlangten, dass Jugurtha sie als von der
Schutzmacht an Adherbal abgeordnet in die Stadt einlasse, ueberhaupt aber den
Kampf einstelle und ihre Vermittlung annehme. Jugurtha schlug beides kurzweg ab
und die Gesandten zogen schleunigst heim wie die Knaben, die sie waren, um an
die Vaeter der Stadt zu berichten. Die Vaeter hoerten den Bericht an und liessen
ihre Landsleute in Cirta eben weiter fechten, solange es ihnen beliebte. Erst
als im fuenften Monat der Belagerung ein Bote des Adherbal durch die
Verschanzungen der Feinde sich durchschlich, und ein Schreiben des Koenigs voll
der flehentlichsten Bitten an den Senat kam, raffte derselbe sich auf und fasste
wirklich einen Beschluss - nicht etwa den Krieg zu erklaeren, wie die Minoritaet
es verlangte, sondern eine neue Gesandtschaft zu schicken, aber eine
Gesandtschaft mit Marcus Scaurus an der Spitze, dem grossen Bezwinger der
Taurisker und der Freigelassenen, dem imponierenden Heros der Aristokratie,
dessen blosses Erscheinen genuegen werde, den ungehorsamen Koenig auf andere
Gedanken zu bringen. In der Tat erschien Jugurtha, wie geheissen, in Utica, um
mit Scaurus zu verhandeln; endlose Debatten wurden gepflogen; als endlich die
Konferenz geschlossen ward, war nicht das geringste Resultat erreicht. Die
Gesandtschaft ging, ohne den Krieg erklaert zu haben, nach Rom zurueck und der
Koenig wieder ab zur Belagerung von Cirta. Adherbal sah sich aufs Aeusserste
gebracht und verzweifelte an der roemischen Unterstuetzung; die Italiker in
Cirta, der Belagerung muede und fuer ihre eigene Sicherheit fest vertrauend auf
die Furcht vor dem roemischen Namen, draengten ueberdies zur Uebergabe. So
kapitulierte die Stadt. Jugurtha gab Befehl, seinen Adoptivbruder unter
grausamen Martern hinzurichten, die saemtliche erwachsene maennliche
Bevoelkerung der Stadt aber, Afrikaner wie Italiker, ueber die Klinge springen
zu lassen (642 112).
Ein Schrei der Entruestung ging durch ganz Italien. Die Minoritaet des
Senats selbst und alles, was nicht Senat war, verdammten einmuetig diese
Regierung, fuer die die Ehre und das Interesse des Landes nichts zu sein
schienen als verkaeufliche Artikel; am lautesten die Kaufmannschaft, die durch
die Hinopferung der roemischen und italischen Kaufleute in Cirta am naechsten
getroffen worden war. Die Majoritaet des Senats straeubte sich zwar auch jetzt
noch; sie appellierte an die Standesinteressen der Aristokratie und setzte alle
Hebel der kollegialischen Geschaeftsverschleppung in Bewegung, um den lieben
Frieden noch ferner zu bewahren. Indes als der fuer 643 (111) gewaehlte
Volkstribun Gaius Memmius, ein taetiger und beredter Mann, sofort nach Antritt
seines Amtes den Handel oeffentlich zur Sprache brachte und die schlimmsten
Suender zu gerichtlicher Verantwortung ziehen zu wollen drohte, liess der Senat
es geschehen, dass der Krieg an Jugurtha erklaert ward (642/43 112/11). Es
schien ernst zu werden. Jugurthas Gesandte wurden, ohne vorgelassen zu sein, aus
Italien ausgewiesen; der neue Konsul Lucius Calpurnius Bestia, der, unter seinen
Standesgenossen wenigstens, durch Einsicht und Taetigkeit sich auszeichnete,
betrieb die Ruestungen mit Energie; Marcus Scaurus selbst uebernahm eine
Befehlshaberstelle in der afrikanischen Armee; in kurzer Zeit stand ein
roemisches Heer auf afrikanischem Boden und rueckte, am Bagradas (Medscherda)
hinaufmarschierend, ein in das Numidische Koenigreich, wo die vor dem Sitz der
koeniglichen Macht entlegensten Staedte, wie Gross-Leptis, bereits freiwillig
ihre Unterwerfung einsandten, waehrend Koenig Bocchus von Mauretanien, obwohl
seine Tochter mit Jugurtha vermaehlt war, doch den Roemern Freundschaft und
Buendnis antrug. Jugurtha selbst verlor den Mut und sandte Boten in das
roemische Hauptquartier, um Waffenstillstand zu erbitten. Das Ende des Kampfes
schien nahe und kam noch schneller, als man dachte. Der Vertrag mit Koenig
Bocchus scheiterte daran, dass der Koenig, unbekannt mit den roemischen Sitten,
diesen den Roemern vorteilhaften Vertrag umsonst abschliessen zu koennen gemeint
und deshalb versaeumt hatte, seinen Boten den marktgaengigen Preis roemischer
Buendnisse mitzugeben. Jugurtha kannte allerdings die roemischen Institutionen
besser und hatte nicht versaeumt, seine Waffenstillstandsantraege durch die
gehoerigen Begleitgelder zu unterstuetzen; indes auch er hatte sich getaeuscht.
Nach den ersten Verhandlungen ergab es sich, dass im roemischen Hauptquartier
nicht bloss der Waffenstillstand feil sei, sondern auch der Friede. Die
koenigliche Schatzkammer war noch von Massinissas Zeiten her wohl gefuellt;
rasch war man handelseinig. Der Vertrag ward abgeschlossen, nachdem der Form
halber derselbe dem Kriegsrat vorgelegt und nach einer unordentlichen und
moeglichst summarischen Verhandlung dessen Zustimmung erwirkt worden war.
Jugurtha unterwarf sich auf Gnade und Ungnade; der Sieger aber uebte Gnade und
gab dem Koenig sein Reich ungeschmaelert zurueck gegen eine maessige Busse und
die Auslieferung der roemischen Oberlaeufer und der Kriegselefanten (643 111),
welche letztere der Koenig grossenteils spaeter wiedereinhandelte durch
Vertraege mit den einzelnen roemischen Platzkommandanten und Offizieren.
Auf die Kunde davon brach in Rom abermals der Sturm los. Alle Welt wusste,
wie der Friede zustande gekommen war; selbst Scaurus also war zu haben, nur um
einen hoeheren als den gemeinen senatorischen Durchschnittspreis. Die
Rechtsbestaendigkeit des Friedens ward im Senat ernstlich angefochten; Gaius
Memmius erklaerte, dass der Koenig, wenn er wirklich unbedingt sich unterworfen
habe, sich nicht weigern koenne, in Rom zu erscheinen und man ihn demnach
vorladen moege, um hinsichtlich der durchaus irregulaeren Friedensverhandlungen
durch Vernehmung der beiden paziszierenden Teile den Tatbestand festzustellen.
Man fuegte sich der unbequemen Forderung; rechtswidrig aber, da der Koenig nicht
als Feind kam, sondern als unterworfener Mann, ward demselben zugleich sicheres
Geleit zugestanden. Daraufhin erschien der Koenig in der Tat in Rom und stellte
sich zum Verhoer vor dem versammelten Volke, das muehsam bewogen ward, das
sichere Geleit zu respektieren und den Moerder der cirtensischen Italiker nicht
auf der Stelle zu zerreissen. Allein kaum hatte Gaius Memmius die erste Frage an
den Koenig gerichtet, als einer seiner Kollegen kraft seines Veto einschritt und
dem Koenige befahl zu schweigen. Auch hier also war das afrikanische Gold
maechtiger als der Wille des souveraenen Volkes und seiner hoechsten Beamten.
Inzwischen gingen im Senat die Verhandlungen ueber die Gueltigkeit des soeben
abgeschlossenen Friedens weiter und der neue Konsul Spurius Postumius Albinus
nahm eifrig Partei fuer den Antrag, denselben zu kassieren, in der Aussicht,
dass dann der Oberbefehl in Afrika an ihn kommen werde. Dies veranlasste einen
in Rom lebenden Enkel Massinissas, den Massiva, seine Ansprueche auf das
erledigte Numidische Reich bei dem Senat geltend zu machen; worauf Bomilkar,
einer der Vertrauten des Koenigs Jugurtha, den Konkurrenten seines Herrn, ohne
Zweifel in dessen Auftrag, meuchlerisch aus dem Wege schaffte und, da ihm dafuer
der Prozess gemacht ward, mit Hilfe Jugurthas aus Rom entfloh. Dies neue, unter
den Augen der roemischen Regierung veruebte Verbrechen bewirkte wenigstens so
viel, dass der Senat nun den Frieden kassierte und den Koenig aus der Stadt
auswies (Winter 643/44 111/10). Der Krieg ging also wieder an, und der Konsul
Spurius Albinus uebernahm den Oberbefehl (644 110). Allein das afrikanische Heer
war bis in die untersten Schichten hinab in derjenigen Zerruettung, wie sie
einer solchen politischen und militaerischen Oberleitung angemessen ist. Nicht
bloss von Disziplin war die Rede nicht mehr und die Pluenderung der numidischen
Ortschaften, ja des roemischen Provinzialgebiets waehrend der Waffenruhe das
Hauptgeschaeft der roemischen Soldateska gewesen, sondern es hatten auch nicht
wenige Offiziere und Soldaten so gut wie ihre Generale heimliche
Einverstaendnisse angeknuepft mit dem Feinde. Dass ein solches Heer im Felde
nichts ausrichten konnte, ist begreiflich, und wenn Jugurtha auch diesmal vom
roemischen Obergeneral die Untaetigkeit kaufte, wie dies spaeter gegen denselben
gerichtlich geltend gemacht ward, so tat er wahrlich ein uebriges. Spurius
Albinus also begnuegte sich damit, nichts zu tun; dagegen sein Bruder, der nach
seiner Abreise interimistisch den Oberbefehl uebernahm, der ebenso tolldreiste
als unfaehige Aulus Postumius, kam mitten im Winter auf den Gedanken, durch
einen kuehnen Handstreich sich der Schaetze des Koenigs zu bemaechtigen, die in
der schwer zugaenglichen und schwer zu erobernden Stadt Suthul (spaeter Calama,
jetzt Guelma) sich befanden. Das Heer brach dahin auf und erreichte die Stadt;
allein die Belagerung war erfolg- und aussichtslos, und als der Koenig, der eine
Zeitlang mit seinen Truppen vor der Stadt gestanden, in die Wueste ging, zog der
roemische Feldherr es vor, ihn zu verfolgen. Dies eben hatte Jugurtha
beabsichtigt; durch einen naechtlichen Angriff, wobei die Schwierigkeiten des
Terrains und Jugurthas Einverstaendnisse in der roemischen Armee
zusammenwirkten, eroberten die Numidier das roemische Lager und trieben die
grossenteils waffenlosen Roemer in der vollstaendigsten und schimpflichsten
Flucht vor sich her. Die Folge war eine Kapitulation, deren Bedingungen: Abzug
des roemischen Heeres unter dem Joch, sofortige Raeumung des ganzen numidischen
Gebiets, Erneuerung des vom Senat kassierten Buendnisvertrages, von Jugurtha
diktiert und von den Roemern angenommen wurden (Anfang 645 109).
Dies war denn doch zu arg. Waehrend die Afrikaner jubelten und die
ploetzlich eroeffnende Aussicht auf den kaum noch fuer moeglich gehaltenen Sturz
der Fremdherrschaft zahlreiche Staemme der freien und halbfreien Wuestenbewohner
unter die Fahnen des siegreichen Koenigs fuehrte, brauste in Italien die
oeffentliche Meinung hoch auf gegen die ebenso verdorbene wie verderbliche
Regierungsaristokratie und brach los in einem Prozesssturm, der, genaehrt durch
die Erbitterung der Kaufmannschaft, eine Reihe von Opfern aus den hoechsten
Kreisen des Adels wegraffte. Auf den Antrag des Volkstribuns Gaius Mamilius
Limetanus ward trotz der schuechternen Versuche des Senats, das Strafgericht
abzuwenden, eine ausserordentliche Geschworenenkommission bestellt zur
Untersuchung des in der numidischen Sukzessionsfrage vorgekommenen
Landesverrats, und ihre Wahlsprueche sandten die beiden bisherigen
Oberfeldherren, Gaius Bestia und Spurius Albinus, ferner den Lucius Opimius, das
Haupt der ersten afrikanischen Kommission und nebenbei den Henker des Gaius
Gracchus, ausserdem zahlreiche andere weniger namhafte schuldige und unschuldige
Maenner der Regierungspartei in die Verbannung. Dass indes diese Prozesse einzig
darauf hinausliefen, durch Aufopferung einiger der am meisten kompromittierten
Personen die aufgeregte oeffentliche Meinung namentlich der Kapitalistenkreise
zu beschwichtigen, und dass dabei von einer Auflehnung des Volkszorns gegen das
recht- und ehrlose Regiment selbst nicht die leiseste Spur vorhanden war, zeigt
sehr deutlich die Tatsache, dass an den schuldigsten unter den Schuldigen, an
den klugen und maechtigen Scaurus nicht bloss niemand sich wagte, sondern dass
er eben um diese Zeit zum Zensor, ja sogar unglaublicherweise zu einem der
Vorstaende der ausserordentlichen Hochverratskommission erwaehlt ward. Um so
weniger ward auch nur der Versuch gemacht, der Regierung in ihre Kompetenz zu
greifen, und es blieb lediglich dem Senat ueberlassen, dem numidischen Skandal
in der fuer die Aristokratie moeglichst gelinden Weise ein Ende zu machen; denn
dass dies an der Zeit war, mochte wohl selbst der adligste Adlige anfangen zu
begreifen.
Der Senat kassierte zunaechst auch den zweiten Friedensvertrag - den
Oberbefehlshaber, der ihn abgeschlossen, dem Feinde auszuliefern, wie dies noch
vor dreissig Jahren geschehen war, schien nach den neuen Begriffen von der
Heiligkeit der Vertraege nicht ferner noetig -, und die Erneuerung des Krieges
ward diesmal allen Ernstes beschlossen. Man uebergab den Oberbefehl in Afrika
zwar wie natuerlich einem Aristokraten, aber noch einem der wenigen vornehmen
Maenner, die militaerisch und sittlich der Aufgabe gewachsen waren. Die Wahl
fiel auf Quintus Metellus. Er war wie die ganze maechtige Familie, der er
angehoerte, seinen Grundsaetzen nach ein starrer und ruecksichtsloser
Aristokrat, als Beamter ein Mann, der es zwar sich zur Ehre rechnete, zum Besten
des Staats Meuchelmoerder zu dingen, und was Fabricius gegen Pyrrhos tat,
vermutlich als unpraktische Donquichotterie verlacht haben wuerde, aber doch ein
unbeugsamer, weder der Furcht noch der Bestechung zugaenglicher Verwalter und
ein einsichtiger und erfahrener Kriegsmann. In dieser Hinsicht war er auch von
seinen Standesvorurteilen so weit frei, dass er sich zu seinen
Unterbefehlshabern nicht vornehme Leute aussuchte, sondern den trefflichen
Offizier Publius Rutilius Rufus, der wegen seiner musterhaften Mannszucht und
als Urheber eines veraenderten und verbesserten Exerzierreglements in
militaerischen Kreisen geschaetzt ward, und den tapferen, von der Pike
emporgedienten latinischen Bauernsohn Gaius Marius. Von diesen und anderen
faehigen Offizieren begleitet, erschien Metellus im Laufe des Jahres 645 (109)
als Konsul und Oberfeldherr bei der afrikanischen Armee, die er in einem so
zerruetteten Zustand antraf, dass die Generale bisher nicht gewagt hatten, sie
auf das feindliche Gebiet zu fuehren und sie niemand fuerchterlich war als den
ungluecklichen Bewohnern der roemischen Provinz. Streng und rasch wurde sie
reorganisiert und im Fruehling des Jahres 646 (108) 5 fuehrte Metellus sie ueber
die numidische Grenze. Wie Jugurtha der veraenderten Lage der Dinge inne ward,
gab er sich verloren und machte, noch ehe der Kampf begann, ernstlich gemeinte
Vergleichsantraege, indem er schliesslich nichts weiter begehrte, als dass man
ihm das Leben zusichere. Indes Metellus war entschlossen und vielleicht selbst
angewiesen, den Krieg nicht anders zu beendigen als mit der unbedingten
Unterwerfung und der Hinrichtung des verwegenen Klientelfuersten; was auch in
der Tat der einzige Ausgang war, der den Roemern genuegen konnte. Jugurtha galt
seit dem Sieg ueber Albinus als der Erloeser Libyens von der Herrschaft der
verhassten Fremden; ruecksichtslos und schlau, wie er, und unbeholfen, wie die
roemische Regierung war, konnte er jederzeit auch nach dem Frieden wieder in
seiner Heimat den Krieg entzuenden; die Ruhe war nicht eher gesichert und die
Entfernung der afrikanischen Armee nicht eher moeglich, als wenn Koenig Jugurtha
nicht mehr war. Offiziell gab Metellus ausweichende Antworten auf die Antraege
des Koenigs; insgeheim stiftete er die Boten desselben auf, ihren Herrn lebend
oder tot an die Roemer auszuliefern. Indes wenn der roemische General es
unternahm, mit dem Afrikaner auf dem Gebiet des Meuchelmordes zu wetteifern, so
fand er hier seinen Meister; Jugurtha durchschaute den Plan und ruestete sich,
da er nicht anders konnte, zur verzweifelten Gegenwehr. Jenseits des voellig
oeden Gebirgszugs, ueber den der Weg der Roemer in das Innere fuehrte,
erstreckte sich in der Breite von vier deutschen Meilen bis zu dem dem
Gebirgszug parallel laufenden Flusse Muthul eine weite Ebene, welche bis auf die
unmittelbare Nachbarschaft des Flusses wasser- und baumlos war und nur durch
einen mit niedrigem Gestruepp bedeckten Huegelruecken in der Quere durchsetzt
ward. Auf diesem Huegelruecken erwartete Jugurtha das roemische Heer. Seine
Truppen standen in zwei Massen: die eine, ein Teil der Infanterie und die
Elefanten, unter Bomilkar da, wo der Ruecken auslief gegen den Fluss, die
andere, der Kern des Fussvolks und die gesamte Reiterei, hoeher hinauf gegen den
Gebirgszug, verdeckt durch das Gestruepp. Aus dem Gebirge debouchierend,
erblickten die Roemer den Feind in einer ihre rechte Flanke vollstaendig
beherrschenden Stellung und hatten, da sie auf dem kahlen und wasserlosen
Gebirgskamm unmoeglich verweilen konnten und den Fluss notwendig erreichen
mussten, die schwierige Aufgabe zu loesen, durch die vier Meilen breite, ganz
offene Ebene, unter den Augen der feindlichen Reiter und selber ohne leichte
Kavallerie, an den Strom zu gelangen. Metellus entsandte ein Detachement unter
Rufus in gerader Richtung an den Fluss, um daselbst ein Lager zu schlagen; die
Hauptmasse marschierte aus den Debouches des Gebirges in schraeger Richtung
durch die Ebene auf den Huegelruecken zu, um den Feind von demselben
herunterzuwerfen. Indes dieser Marsch in der Ebene drohte das Verderben des
Heeres zu werden, denn waehrend numidische Infanterie im Ruecken der Roemer die
Gebirgsdefileen besetzte, wie diese sie raeumten, sah sich die roemische
Angriffskolonne auf allen Seiten von den feindlichen Reitern umschwaermt, die
von dem Huegelruecken herab angriffen. Das stete Anprallen der feindlichen
Schwaerme hinderte den Vormarsch, und die Schlacht drohte sich in eine Anzahl
verwirrter Detailgefechte aufzuloesen; waehrend gleichzeitig Bomilkar mit seiner
Abteilung das Korps unter Rufus festhielt, um es zu hindern, der schwer
bedraengten roemischen Hauptarmee zu Hilfe zu eilen. Jedoch gelang es Metellus
und Marius mit ein paar tausend Soldaten, den Fuss des Huegelrueckens zu
erreichen; und das numidische Fussvolk, das die Hoehen verteidigte, lief trotz
der Ueberzahl und der guenstigen Stellung fast ohne Widerstand davon, als die
Legionaere im Sturmschritt den Berg hinauf angriffen. Ebenso schlecht hielt sich
das numidische Fussvolk gegen Rufus; es ward bei dem ersten Angriff zerstreut
und die Elefanten in dem durchschnittenen Terrain alle getoetet oder gefangen.
Spaet am Abend trafen die beiden roemischen Heerhaufen, jeder fuer sich Sieger
und jeder besorgt um das Schicksal des andern, zwischen den beiden Walplaetzen
zusammen. Es war eine Schlacht, die fuer Jugurthas ungemeines militaerisches
Talent ebenso zeugte wie fuer die unverwuestliche Tuechtigkeit der roemischen
Infanterie, welche allein die strategische Niederlage in einen Sieg umgewandelt
hatte. Jugurtha sandte nach der Schlacht einen grossen Teil seiner Truppen heim
und beschraenkte sich auf den kleinen Krieg, den er gleichfalls mit Gewandtheit
leitete. Die beiden roemischen Kolonnen, die eine von Metellus gefuehrt, die
andere von Marius, der, obwohl von Geburt und Rang der geringste, seit der
Schlacht am Muthul unter den Korpschefs die erste Stelle einnahm, durchzogen das
numidische Gebiet, besetzten die Staedte und machten, wo eine Ortschaft die Tore
nicht gutwillig geoeffnet hatte, die erwachsene maennliche Bevoelkerung nieder.
Allein die ansehnlichste unter den Staedten im oestlichen Binnenland, Zama,
leistete den Roemern ernsthaften Widerstand, den der Koenig nachdruecklich
unterstuetzte. Sogar ein Ueberfall des roemischen Lagers gelang ihm, und die
Roemer sahen sich endlich genoetigt, die Belagerung aufzuheben und in das
Winterquartier zu gehen. Der leichteren Verpflegung wegen verlegte Metellus
dasselbe, unter Zuruecklassung von Besatzungen in den eroberten Staedten, in die
roemische Provinz und benutzte die Waffenruhe, um wieder Unterhandlungen
anzuknuepfen, indem er sich geneigt zeigte, dem Koenig einen ertraeglichen
Frieden zu bewilligen. Jugurtha ging darauf bereitwillig ein; bereits hatte er
sich anheischig gemacht, 200000 Pfund Silber zu entrichten, ja sogar seine
Elefanten und 300 Geiseln schon abgeliefert, ebenso 3000 roemische Ueberlaeufer,
die sofort niedergemacht wurden. Gleichzeitig aber wurde des Koenigs
vertrautester Ratgeber, Bomilkar, der nicht mit Unrecht besorgte, dass, wenn es
zum Frieden kaeme, Jugurtha ihn als den Moerder des Massiva den roemischen
Gerichten ueberliefern werde, von Metellus gewonnen und gegen Zusicherung der
Straflosigkeit fuer jenen Mord und grosser Belohnungen zu dem Versprechen
bewogen, den Koenig den Roemern lebendig oder tot in die Haende zu liefern.
Indes weder jene offizielle Verhandlung noch diese Intrige fuehrte zu dem
gewuenschten Resultat. Als Metellus mit dem Ansinnen herausrueckte, dass der
Koenig persoenlich sich als Gefangener zu stellen habe, brach dieser die
Unterhandlungen ab; Bomilkars Verkehr mit dem Feinde ward entdeckt und derselbe
festgenommen und hingerichtet. Es soll keine Schutzrede sein fuer diese
diplomatischen Kabalen niedrigster Art; aber die Roemer hatten allen Grund,
danach zu trachten, sich der Person ihres Gegners zu bemaechtigen. Der Krieg war
auf dem Punkt angelangt, wo man ihn weder weiterfuehren noch aufgeben konnte.
Wie die Stimmung in Numidien war, beweist zum Beispiel der Aufstand der
bedeutendsten unter den Roemern besetzten Staedten Vaga 6 im Winter 646/47
(108/07), wobei die gesamte roemische Besatzung, Offiziere und Gemeine,
niedergemacht wurde mit Ausnahme des Kommandanten Titus Turpilius Silanus,
welcher spaeter wegen Einverstaendnisses mit dem Feinde, ob mit Recht oder
Unrecht, laesst sich nicht sagen, von dem roemischen Kriegsgericht zum Tode
verurteilt und hingerichtet ward. Die Stadt wurde von Metellus am zweiten Tage
nach dem Abfall ueberrumpelt und der ganzen Strenge des Kriegsgerichts
preisgegeben; allein wenn die Gemueter der leicht erreichbaren und
verhaeltnismaessig fuegsamen Anwohner des Bagradas also gestimmt waren, wie
mochte es da aussehen weiter landeinwaerts und bei den schweifenden Staemmen der
Wueste? Jugurtha war der Abgott der Afrikaner, die in ihm den doppelten
Brudermoerder gern uebersahen ueber dem Retter und Raecher der Nation. Zwanzig
Jahre nachher musste ein numidisches Korps, das fuer die Roemer in Italien
focht, schleunigst nach Afrika zurueckgesandt werden, als in den feindlichen
Reihen Jugurthas Sohn sich zeigte: man mag daraus schliessen, was er selber
ueber die Seinen vermochte. Wie war ein Ende des Krieges abzusehen in
Landschaften, wo die vereinigten Eigentuemlichkeiten der Bevoelkerung und des
Bodens einem Fuehrer, der sich einmal der Sympathien der Nation versichert hat,
es gestatten, den Krieg in endlosen Kleingefechten fortzuspinnen oder auch gar
ihn eine Zeitlang schlafen zu legen, um ihn im rechten Augenblick mit neuer
Gewalt wiederzuerwecken?
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5 In der spannenden und geistreichen Darstellung dieses Krieges von Sallust
ist die Chronologie mehr als billig vernachlaessigt. Der Krieg ging im Sommer
649 (105) zu Ende (c. 114); wenn also Marius seine Kriegfuehrung als Konsul 647
(107) begann, so fuehrte er dort das Kommando in drei Kampagnen. Allein die
Erzaehlung schildert nur zwei, und mit Recht. Denn eben wie Metellus allem
Anschein nach zwar schon 645 (109) nach Afrika ging, aber, da er spaet eintraf
(c. 37, 44) und die Reorganisation des Heeres Zeit kostete (c. 44), seine
Operationen erst im folgenden Jahr begann, trat auch Marius, der gleichfalls in
Italien laengere Zeit sich mit Kriegsvorbereitungen aufhielt (c. 84), entweder
als Konsul 647 (107) spaet im Jahre und nach beendigtem Feldzug oder auch erst
als Prokonsul 648 (106) den Oberbefehl an; so dass also die beiden Feldzuege des
Metellus 646, 647 (108, 107) die des Marius 648, 649 (106, 105) fallen. Dazu
passt, dass Metellus erst im Jahre 648 (106) triumphierte (Eph. epigr. IV, S.
257). Dazu passt ferner, dass die Schlacht am Muthul und die Belagerung von Zama
nach dem Verhaeltnis, in dem sie zu Marius' Bewerbung um das Konsulat stehen,
notwendig in das Jahr 646 (108) gesetzt werden muessen. Von Ungenauigkeiten ist
der Schriftsteller auf keinen Fall freizusprechen; wie denn Marius sogar noch
649 (105) bei ihm Konsul genannt wird.
Die Verlaengerung des Kommandos des Metellus, die Sallustius (62, 10)
berichtet, kann sich nach dem Platze, an dem sie steht, nur beziehen auf das
Jahr 647 (107); als im Sommer 646 (108) auf Grund des Sempronischen Gesetzes die
Provinzen der fuer 647 (107) zu waehlenden Konsuln festzusetzen waren, bestimmte
der Senat zwei andere Provinzen und liess also Numidien dem Metellus. Diesen
Senatsschluss stiess das 72, 7 erwaehnte Plebiszit um. Die folgenden in den
besten Handschriften beider Familien lueckenhaft ueberlieferten Worte sed Paulo
.... decreverat: ea res frustra fuit muessen entweder die den Konsuln vom Senat
bestimmten Provinzen genannt haben - etwa sed paulo [ante uti consulibus Italia
et Gallia provinciae essent senatus] decreverat - oder, nach der Ergaenzung der
Vulgathandschriften: sed Paulo [ante senatus Metello Numidiam] decreverat.
6 Jetzt Bedschah an der Medscherda.
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Als Metellus im Jahre 647 (107) wieder ins Feld rueckte, hielt Jugurtha ihm
nirgends stand: bald tauchte er da auf, bald an einem andern, weit entfernten
Punkt; es schien, als wuerde man ebenso leicht Herr werden ueber die Loewen wie
ueber diese Reiter der Wueste. Eine Schlacht ward geschlagen, ein Sieg gewonnen;
aber was man mit dem Sieg gewonnen hatte, war schwer zu sagen. Der Koenig war
verschwunden in die unabsehliche Weite. Im Innern des heutigen Beilek von Tunis,
hart am Saum der grossen Wueste, lag in quelliger Oase der feste Platz Thala 7;
dorthin hatte Jugurtha sich zurueckgezogen mit seinen Kindern, seinen Schaetzen
und dem Kern seiner Truppen, bessere Zeiten daselbst abzuwarten. Metellus wagte
es, durch eine Einoede, wo das Wasser auf zehn deutsche Meilen in Schlaeuchen
mitgefuehrt werden musste, dem Koenig zu folgen; Thala ward erreicht und fiel
nach vierzigtaegiger Belagerung; allein nicht bloss vernichteten die roemischen
Ueberlaeufer mit dem Gebaeude, in dem sie nach Einnahme der Stadt sich selber
verbrannten, zugleich den wertvollsten Teil der Beute, sondern, worauf mehr
ankam, der Koenig Jugurtha war mit seinen Kindern und seiner Kasse entkommen.
Numidien zwar war so gut wie ganz in den Haenden der Roemer; aber statt dass man
damit am Ziele gestanden haette, schien der Krieg nur ueber ein immer weiteres
Gebiet sich auszudehnen. Im Sueden begannen die freien gaetulischen Staemme der
Wueste auf Jugurthas Ruf den Nationalkrieg gegen die Roemer. Im Westen schien
Koenig Bocchus von Mauretanien, dessen Freundschaft die Roemer in frueherer Zeit
verschmaeht hatten, jetzt nicht abgeneigt, mit seinem Schwiegersohn gegen sie
gemeinschaftliche Sache zu machen: er nahm ihn nicht bloss bei sich auf, sondern
rueckte auch, mit den eigenen zahllosen Reiterscharen Jugurthas Haufen
vereinigend, in die Gegend von Cirta, wo Metellus sich im Winterquartier befand.
Man begann zu unterhandeln; es war klar, dass er mit Jugurthas Person den
eigentlichen Kampfpreis fuer Rom in Haenden hielt. Was er aber beabsichtigte, ob
den Roemern den Schwiegersohn teuer zu verkaufen oder mit dem Schwiegersohn
gemeinschaftlich den Nationalkrieg aufzunehmen, wussten weder die Roemer noch
Jugurtha und vielleicht der Koenig selbst nicht; derselbe beeilte sich auch
keineswegs, aus seiner zweideutigen Stellung herauszutreten. Darueber verliess
Metellus die Provinz, die er durch Volksbeschluss genoetigt worden war, seinem
ehemaligen Unterfeldherrn, dem jetzigen Konsul Marius abzutreten und dieser
uebernahm fuer den naechsten Feldzug 648 (106) den Oberbefehl. Er verdankte ihn
gewissermassen einer Revolution. Im Vertrauen auf die von ihm geleisteten
Dienste und nebenher auf die ihm zuteil gewordenen Orakel hatte er sich
entschlossen, als Bewerber um das Konsulat aufzutreten. Wenn die Aristokratie
die ebenso verfassungsmaessige wie sonst vollkommen gerechtfertigte Bewerbung
des tuechtigen, durchaus nicht oppositionell gesinnten Mannes unterstuetzt
haette, so wuerde dabei nichts herausgekommen sein als die Verzeichnung eines
neuen Geschlechts in den konsularischen Fasten; statt dessen wurde der nicht
adlige Mann, der die hoechste Gemeinwuerde fuer sich begehrte, von der ganzen
regierenden Kaste als ein frecher Neuerer und Revolutionaer geschmaeht -
vollkommen wie einst der plebejische Bewerber von den Patriziern behandelt
worden war, nur jetzt ohne jeden formalen Rechtsgrund -, der tapfere Offizier
mit spitzen Reden von Metellus verhoehnt - Marius moege mit seiner Kandidatur
warten, hiess es, bis Metellus' Sohn, ein bartloser Knabe, mit ihm sich bewerben
koenne - und kaum im letzten Augenblick aufs ungnaedigste entlassen, um fuer das
Jahr 647 (107), als Bewerber um das Konsulat in der Hauptstadt aufzutreten. Hier
vergalt er das erlittene Unrecht seinem Feldherrn reichlich, indem er vor der
gaffenden Menge die Kriegfuehrung und Verwaltung des Metellus in Afrika in einer
ebenso unmilitaerischen wie schmaehlich unbilligen Weise kritisierte, ja sogar
es nicht verschmaehte, dem lieben, ewig von geheimen, hoechst unerhoerten und
hoechst unzweifelhaften Konspirationen der vornehmen Herren munkelnden Poebel
das platte Maerchen aufzutischen, dass Metellus den Krieg absichtlich
verschleppe, um so lange wie moeglich Oberbefehlshaber zu bleiben. Den
Gassenbuben leuchtete dies vollkommen ein; zahlreiche, aus guten und schlechten
Ursachen der Regierung misswollende Leute, namentlich die mit Grund erbitterte
Kaufmannschaft, verlangten nichts Besseres als eine solche Gelegenheit, die
Aristokratie an ihrer empfindlichsten Stelle zu verletzen; er wurde nicht bloss
mit ungeheurer Majoritaet zum Konsul gewaehlt, sondern ihm auch, waehrend sonst
nach dem Gesetze des Gaius Gracchus die Entscheidung ueber die jedesmaligen
Kompetenzen der Konsuln dem Senat zustand, unter Umstossung der vom Senat
getroffenen Verfuegung, die den Metellus an seiner Stelle liess, durch Beschluss
der souveraenen Komitien der Oberbefehl im Afrikanischen Krieg uebertragen.
Demgemaess trat er im Laufe des Jahres 647 (107) an Metellus' Stelle und fuehrte
das Kommando in dem Feldzuge des folgenden Jahres; allein die zuversichtliche
Verheissung, es besser zu machen als sein Vorgaenger und den Jugurtha an Haenden
und Fuessen gebunden schleunigst nach Rom abzuliefern, war leichter gegeben als
erfuellt. Marius schlug sich herum mit den Gaetulern; er unterwarf einzelne noch
nicht besetzte Staedte; er unternahm eine Expedition nach Capsa (Gafsa) im
aeussersten Suedosten des Koenigreichs, welche die von Thala an Schwierigkeit
noch ueberbot, nahm die Stadt durch Kapitulation und liess trotz des Vertrages
alle erwachsenen Maenner darin toeten - freilich das einzige Mittel, den
Wiederabfall der fernliegenden Wuestenstadt zu verhueten; er griff ein am Fluss
Molochath, der das numidische Gebiet vom mauretanischen schied, belegenes
Bergkastell an, in das Jugurtha seine Kasse geschafft hatte, und erstuermte,
eben als er schon am Erfolg verzweifelnd von der Belagerung abstehen wollte,
durch den Handstreich einiger kuehner Kletterer gluecklich das unbezwingliche
Felsennest. Wenn es bloss darauf angekommen waere, durch dreiste Razzias das
Heer abzuhaerten und dem Soldaten Beute zu schaffen oder auch Metellus' Zug in
die Wueste durch eine noch weiter greifende Expedition zu verdunkeln, so konnte
man diese Kriegfuehrung gelten lassen; in der Hauptsache ward das Ziel, worauf
alles ankam und das Metellus mit fester Konsequenz im Auge behalten hatte, die
Gefangennehmung des Jugurtha, dabei voellig beiseite gesetzt. Der Zug des Marius
nach Capsa war ein ebenso zweckloses wie der des Metellus nach Thala ein
zweckmaessiges Wagnis; die Expedition aber an den Molochath, welche an, wo nicht
in das mauretanische Gebiet streifte, war geradezu zweckwidrig. Koenig Bocchus,
in dessen Hand es lag, den Krieg zu einem fuer die Roemer guenstigen Ausgang zu
bringen oder ihn ins Endlose zu verlaengern, schloss jetzt mit Jugurtha einen
Vertrag ab, in dem dieser ihm einen Teil seines Reiches abtrat, Bocchus aber
versprach, den Schwiegersohn gegen Rom taetig zu unterstuetzen. Das roemische
Heer, das vom Fluss Molochath wieder zurueckkehrte, sah sich eines Abends
ploetzlich umringt von ungeheuren Massen mauretanischer und numidischer
Reiterei; man musste fechten, wo und wie die Abteilungen eben standen, ohne dass
eine eigentliche Schlachtordnung und ein leitendes Kommando sich haetten
durchfuehren lassen, und sich gluecklich schaetzen, die stark gelichteten
Truppen auf zwei voneinander nicht weit entfernten Huegeln vorlaeufig fuer die
Nacht in Sicherheit zu bringen. Indes die arge Nachlaessigkeit der von ihrem
Siege trunkenen Afrikaner entriss ihnen die Folgen desselben; sie liessen sich
von den waehrend der Nacht einigermassen wiedergeordneten roemischen Truppen
beim grauenden Morgen im tiefen Schlafe ueberfallen und wurden gluecklich
zerstreut. Darauf setzte das roemische Heer in besserer Ordnung und mit
groesserer Vorsicht den Rueckzug fort; allein noch einmal wurde es auf demselben
von allen vier Seiten zugleich angefallen und schwebte in grosser Gefahr, bis
der Reiterobrist Lucius Cornelius Sulla zuerst die ihm gegenueberstehenden
Reiterhaufen auseinanderstaeubte und von deren Verfolgung rasch zurueckkehrend
sich weiter auf Jugurtha und Bocchus warf, da wo sie persoenlich das roemische
Fussvolk im Ruecken bedraengten. Also ward auch dieser Angriff gluecklich
abgeschlagen; Marius brachte sein Heer zurueck nach Cirta und nahm daselbst das
Winterquartier (648/49 106/05). Es ist wunderlich, aber freilich begreiflich,
dass man roemischerseits um die Freundschaft des Koenigs Bocchus, die man
anfangs verschmaeht, sodann wenigstens nicht eben gesucht hatte, jetzt, nachdem
er den Krieg begonnen hatte, anfing sich aufs eifrigste zu bemuehen, wobei es
den Roemern zustatten kam, dass von mauretanischer Seite keine foermliche
Kriegserklaerung stattgefunden hatte. Nicht ungern trat Koenig Bocchus zurueck
in seine alte zweideutige Stellung; ohne den Vertrag mit Jugurtha aufzuloesen
oder diesen zu entlassen, liess er mit dem roemischen Feldherrn sich ein auf
Verhandlungen ueber die Bedingungen eines Buendnisses mit Rom. Als man einig
geworden war oder zu sein schien, erbat sich der Koenig, dass Marius zum
Abschluss des Vertrages und zur Uebernahme des koeniglichen Gefangenen den
Lucius Sulla an ihn absenden moege, der dem Koenig bekannt und genehm sei teils
von der Zeit her, wo er als Gesandter des Senats am mauretanischen Hofe
erschienen war, teils durch Empfehlungen der nach Rom bestimmten mauretanischen
Gesandten, denen Sulla unterwegs Dienste geleistet hatte. Marius war in einer
unbequemen Lage. Lehnte er die Zumutung ab, so fuehrte dies wahrscheinlich zum
Bruche; nahm er sie an, so gab er seinen adligsten und tapfersten Offizier einem
mehr als unzuverlaessigen Mann in die Haende, der, wie maenniglich bekannt, mit
den Roemern und mit Jugurtha doppeltes Spiel spielte, und der fast den Plan
entworfen zu haben schien, an Jugurtha und Sulla sich vorlaeufig nach beiden
Seiten hin Geiseln zu schaffen. Indes der Wunsch, den Krieg zu Ende zu bringen,
ueberwog jede andere Ruecksicht, und Sulla verstand sich zu der bedenklichen
Aufgabe, die Marius ihm ansann. Dreist brach er auf, geleitet von Koenig
Bocchus' Sohn Volux, und seine Entschlossenheit wankte selbst dann nicht, als
sein Wegweiser ihn mitten durch das Lager des Jugurtha fuehrte. Er wies die
kleinmuetigen Fluchtvorschlaege seiner Begleiter zurueck und zog, des Koenigs
Sohn an der Seite, unverletzt durch die Feinde. Dieselbe Entschiedenheit
bewaehrte der kecke Offizier in den Verhandlungen mit dem Sultan und bestimmte
ihn endlich, ernstlich eine Wahl zu treffen. Jugurtha ward aufgeopfert. Unter
dem Vorgeben, dass alle seine Begehren bewilligt werden sollten, wurde er von
dem eigenen Schwiegervater in einen Hinterhalt gelockt, sein Gefolge
niedergemacht und er selbst gefangengenommen. So fiel der grosse Verraeter durch
den Verrat seiner Naechsten. Gefesselt brachte Lucius Sulla den listigen und
rastlosen Afrikaner mit seinen Kindern in das roemische Hauptquartier; damit war
nach siebenjaehriger Dauer der Krieg zu Ende. Der Sieg ging zunaechst auf den
Namen des Marius; seinem Triumphalwagen schritt in koeniglichem Schmuck und in
Fesseln Koenig Jugurtha mit seinen beiden Soehnen vorauf, als der Sieger am 1.
Januar 650 (104) in Rom einzog; auf seinen Befehl starb der Sohn der Wueste
wenige Tage darauf in dem unterirdischen Stadtgefaengnis, dem alten Brunnenhaus
am Kapitol, dem "eisigen Badgemach", wie der Afrikaner es nannte, als er die
Schwelle ueberschritt, um daselbst sei es erdrosselt zu werden, sei es
umzukommen durch Kaelte und Hunger. Allein es liess sich nicht leugnen, dass
Marius an den wirklichen Erfolgen den geringsten Anteil hatte, dass Numidiens
Eroberung bis an den Saum der Wueste das Werk des Metellus, Jugurthas
Gefangennahme das des Sulla war und zwischen beiden Marius eine fuer einen
ehrgeizigen Emporkoemmling einigermassen kompromittierende Rolle spielte. Marius
ertrug es ungern, dass sein Vorgaenger den Namen des Siegers von Numidien
annahm; er brauste zornig auf, als Koenig Bocchus spaeter ein goldnes Bildwerk
auf dem Kapitol weihte, welches die Auslieferung des Jugurtha an Sulla
darstellte; und doch stellten auch in den Augen unbefangener Urteiler die
Leistungen dieser beiden des Marius Feldherrnschaft gar sehr in Schatten, vor
allem Sullas glaenzender Zug in die Wueste, der seinen Mut, seine
Geistesgegenwart, seinen Scharfsinn, seine Macht ueber die Menschen vor dem
Feldherrn selbst und vor der ganzen Armee zur Anerkennung gebracht hatte. An
sich waere auf diese militaerischen Rivalitaeten wenig angekommen, wenn sie
nicht in den politischen Parteikampf eingegriffen haetten; wenn nicht die
Opposition durch Marius den senatorischen General verdraengt gehabt, nicht die
Regierungspartei Metellus und mehr noch Sulla mit erbitternder Absichtlichkeit
als die militaerischen Koryphaeen gefeiert und dem nominellen Sieger vorgezogen
haette - wir werden auf die verhaengnisvollen Folgen dieser Verhetzungen in der
Darstellung der inneren Geschichte zurueckzukommen haben.
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7 Die Oertlichkeit ist nicht wiedergefunden. Die fruehere Annahme, dass
Thelepte (bei Feriana, noerdlich von Capsa) gemeint sei, ist willkuerlich und
die Identifikation mit einer auch heute Thala genannten Oertlichkeit oestlich
von Capsa auch nicht gehoerig begruendet.
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Im uebrigen verlief diese Insurrektion des numidischen Klientelstaats, ohne
weder in den allgemeinen politischen Verhaeltnissen noch auch nur in denen der
afrikanischen Provinz eine merkliche Veraenderung hervorzubringen. Abweichend
von der sonst in dieser Zeit befolgten Politik ward Numidien nicht in eine
roemische Provinz umgewandelt; offenbar deshalb, weil das Land nicht ohne eine
die Grenzen gegen die Wilden der Wueste deckende Armee zu behaupten und man
keineswegs gemeint war, in Afrika ein stehendes Heer zu unterhalten. Man
begnuegte sich deshalb, die westlichste Landschaft Numidiens, wahrscheinlich den
Strich vom Fluss Molochath bis zum Hafen von Saldae (Bougie) - das spaetere
Mauretanien von Caesarea (Provinz Algier) - zu dem Reich des Bocchus zu schlagen
und das darum verkleinerte Koenigreich Numidien auf den letzten noch lebenden
legitimen Enkel Massinissas, Jugurthas an Koerper und Geist schwachen Halbbruder
Gauda, zu uebertragen, welcher bereits im Jahre 646 (108) auf Veranlassung des
Marius seine Ansprueche bei dem Senat geltend gemacht hatte 8. Zugleich wurden
die gaetulischen Staemme im inneren Afrika als freie Bundesgenossen unter die
mit den Roemern in Vertrag stehenden unabhaengigen Nationen aufgenommen.
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8 Sallusts politisches Genregemaelde des jugurthinischen Krieges, in der
sonst voellig verblassten und verwaschenen Tradition dieser Epoche das einzige
in frischen Farben uebriggebliebene Bild, schliesst mit Jugurthas Katastrophe,
seiner Kompositionsweise getreu, poetisch, nicht historisch; und auch
anderweitig fehlt es an einem zusammenhaengenden Bericht ueber die Behandlung
des Numidischen Reiches. Dass Gauda Jugurthas Nachfolger ward deuten Sallust (c.
64) und Dio Cassius (fr. 79, 4 Bekk.) an und bestaetigt eine Inschrift von
Cartagena (Orelli 630), die ihn Koenig und Vater Hiempsals II. nennt. Dass im
Westen die zwischen Numidien einer- und dem roemischen Afrika und Kyrene
andererseits bestehenden Grenzverhaeltnisse unveraendert blieben, zeigt Caesar
(civ. 2, 38), Bell. Afr. 43, 77 und die spaetere Provinzialverfassung. Dagegen
liegt es in der Natur der Sache und wird auch von Sallust (c. 97; 102; 111)
angedeutet, dass Bocchus' Reich bedeutend vergroessert ward; womit es
unzweifelhaft zusammenhaengt, dass Mauretanien, urspruenglich beschraenkt auf
die Landschaft von Tingis (Marokko), in spaeterer Zeit sich erstreckt auf die
Landschaft von Caesarea (Provinz Algier) und die von Sitifis (westliche Haelfte
der Provinz Constantine). Da Mauretanien zweimal von den Roemern vergroessert
ward, zuerst 649 (105) nach Jugurthas Auslieferung, sodann 708 (46) nach
Aufloesung des Numidischen Reiches, so ist wahrscheinlich die Landschaft von
Caesarea bei der ersten, die von Sitifis bei der zweiten Vergroesserung
hinzugekommen.
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Wichtiger als diese Regulierung der afrikanischen Klientel waren die
politischen Folgen des Jugurthinischen Krieges oder vielmehr der Jugurthinischen
Insurrektion, obgleich auch diese haeufig zu hoch angeschlagen worden sind.
Allerdings waren darin alle Schaeden des Regiments in unverhuellter Nacktheit zu
Tage gekommen; es war jetzt nicht bloss notorisch, sondern sozusagen gerichtlich
konstatiert, dass den regierenden Herren Roms alles feil war, der
Friedensvertrag wie das Interzessionsrecht, der Lagerwall und das Leben der
Soldaten; der Afrikaner hatte nicht mehr gesagt als die einfache Wahrheit, als
er bei seiner Abreise von Rom aeusserte, wenn er nur Geld genug haette, mache er
sich anheischig, die Stadt selber zu kaufen. Allein das ganze aeussere und
innere Regiment dieser Zeit trug den gleichen Stempel teuflischer
Erbaermlichkeit. Fuer uns verschiebt der Zufall, dass uns der Krieg in Afrika
durch bessere Berichte naeher gerueckt ist als die anderen gleichzeitigen
militaerischen und politischen Ereignisse, die richtige Perspektive; die
Zeitgenossen erfuhren durch jene Enthuellungen eben nichts, als was jedermann
laengst wusste und jeder unerschrockene Patriot laengst mit Tatsachen zu belegen
imstande war. Dass man fuer die nur durch ihre Unfaehigkeit aufgewogene
Niedertraechtigkeit der restaurierten Senatsregierung jetzt einige neue, noch
staerkere und noch unwiderleglichere Beweise in die Haende bekam, haette dennoch
von Wichtigkeit sein koennen, wenn es eine Opposition und eine oeffentliche
Meinung gegeben haette, mit denen die Regierung genoetigt gewesen waere sich
abzufinden. Allein dieser Krieg hatte in der Tat nicht minder die Regierung
prostituiert als die vollstaendige Nichtigkeit der Opposition offenbart. Es war
nicht moeglich, schlechter zu regieren als die Restauration in den Jahren 637-
645 (117-109) es tat, nicht moeglich, wehrloser und verlorener dazustehen, als
der roemische Senat im Jahre 645 (109) stand; haette es in Rom eine wirkliche
Opposition gegeben, das heisst eine Partei, die eine prinzipielle Abaenderung
der Verfassung wuenschte und betrieb, so musste diese notwendig jetzt wenigstens
einen Versuch machen, den restaurierten Senat zu stuerzen. Er erfolgte nicht;
man machte aus der politischen eine Personenfrage, wechselte die Feldherren und
schickte ein paar nichtsnutzige und unbedeutende Leute in die Verbannung. Damit
stand es also fest, dass die sogenannte Popularpartei als solche weder regieren
konnte, noch regieren wollte; dass es in Rom schlechterdings nur zwei moegliche
Regierungsformen gab, die Tyrannis und die Oligarchie; dass, solange es
zufaellig an einer Persoenlichkeit fehlte, die, wo nicht bedeutend, doch bekannt
genug war, um sich zum Staatsoberhaupt aufzuwerfen, die aergste Misswirtschaft
hoechstens einzelne Oligarchen, aber niemals die Oligarchie gefaehrdete; dass
dagegen, sowie ein solcher Praetendent auftrat, nichts leichter war, als die
morschen kurulischen Stuehle zu erschuettern. In dieser Hinsicht war das
Auftreten des Marius bezeichnend, eben weil es an sich so voellig unmotiviert
war. Wenn die Buergerschaft nach Albinus' Niederlage die Kurie gestuermt haette,
es waere begreiflich, um nicht zu sagen in der Ordnung gewesen; aber nach der
Wendung, die Metellus dem Numidischen Krieg gegeben hatte, konnte von schlechter
Fuehrung, geschweige denn von Gefahr fuer das Gemeinwesen wenigstens in dieser
Beziehung nicht mehr die Rede sein; und dennoch gelang es dem ersten besten
ehrgeizigen Offizier, das auszufuehren, womit einst der aeltere Africanus der
Regierung gedroht, und sich eines der vornehmsten militaerischen Kommandos gegen
den bestimmt ausgesprochenen Willen der Regierung zu verschaffen. Die
oeffentliche Meinung, nichtig in den Haenden der sogenannten Popularpartei, ward
zur unwiderstehlichen Waffe in der Hand des kuenftigen Koenigs von Rom. Es soll
damit nicht gesagt werden, dass Marius beabsichtigte, den Praetendenten zu
spielen, am wenigsten damals schon, als er um den Oberbefehl von Afrika bei dem
Volke warb; aber mochte er begreifen oder nicht begreifen, was er tat, es war
augenscheinlich zu Ende mit dem restaurierten aristokratischen Regiment, wenn
die Komitialmaschine anfing, Feldherren zu machen oder, was ungefaehr dasselbe
war, wenn jeder populaere Offizier imstande war, in legaler Weise sich selbst
zum Feldherrn zu ernennen. Ein einziges neues Element trat in diesen
vorlaeufigen Krisen auf; es war das Hineinziehen der militaerischen Maenner und
der militaerischen Macht in die politische Revolution. Ob Marius' Auftreten
unmittelbar die Einleitung sein werde zu einem neuen Versuch, die Oligarchie
durch die Tyrannis zu verdraengen, oder ob dasselbe, wie so manches Aehnliche,
als vereinzelter Eingriff in die Praerogative der Regierung ohne weitere Folgen
voruebergehen werde, liess sich noch nicht bestimmen; wohl aber war es
vorauszusehen, dass, wenn diese Keime einer zweiten Tyrannis zur Entwicklung
gelangten, in derselben nicht ein Staatsmann, wie Gaius Gracchus, sondern ein
Offizier an die Spitze treten werde. Die gleichzeitige Reorganisation des
Heerwesens, indem zuerst Marius bei der Bildung seiner nach Afrika bestimmten
Armee von der bisher geforderten Vermoegensqualifikation absah und auch dem
aermsten Buerger, wenn er sonst brauchbar war, als Freiwilligen den Eintritt in
die Legion gestattete, mag von ihrem Urheber aus rein militaerischen
Ruecksichten veranstaltet worden sein; allein darum war es nichtsdestoweniger
ein folgenreiches politisches Ereignis, dass das Heer nicht mehr, wie ehemals,
aus denen, die viel, nicht einmal mehr wie in der juengsten Zeit aus denen, die
etwas zu verlieren hatten, gebildet ward, sondern anfing sich zu verwandeln in
einen Haufen von Leuten, die nichts hatten als ihre Arme und was der Feldherr
ihnen spendete. Die Aristokratie herrschte im Jahre 650 (104) ebenso
unumschraenkt wie im Jahre 620 (134); aber die Zeichen der herannahenden
Katastrophe hatten sich gemehrt, und am politischen Horizont war neben der Krone
das Schwert aufgegangen.
5. Kapitel
Die Voelker des Nordens
Seit dem Ende des sechsten Jahrhunderts beherrschte die roemische Gemeinde
die drei grossen von dem noerdlichen Kontinent in das Mittelmeer hineinragenden
Halbinseln, wenigstens im ganzen genommen; denn freilich innerhalb derselben
fuhren im Norden und Westen Spaniens, in den Ligurischen Apenninen und
Alpentaelern, in den Gebirgen Makedoniens und Thrakiens die ganz- oder
halbfreien Voelkerschaften fort, der schlaffen roemischen Regierung zu trotzen.
Ferner war die kontinentale Verbindung zwischen Spanien und Italien wie zwischen
Italien und Makedonien nur in der oberflaechlichsten Weise hergestellt und die
Landschaften jenseits der Pyrenaeen, der Alpen und der Balkankette, die grossen
Stromgebiete der Rhone, des Rheins und der Donau lagen wesentlich ausserhalb des
politischen Gesichtskreises der Roemer. Es ist hier darzustellen, was
roemischerseits geschah, um nach dieser Richtung hin das Reich zu sichern und zu
arrondieren und wie zugleich die grossen Voelkermassen, die hinter jenem
gewaltigen Gebirgsvorhang ewig auf und nieder wogten, anfingen, an die Tore der
noerdlichen Gebirge zu pochen und die griechisch-roemische Welt wieder einmal
unsanft daran zu mahnen, dass sie mit Unrecht meine, die Erde fuer sich allein
zu besitzen.
Fassen wir zunaechst die Landschaft zwischen den Westalpen und den
Pyrenaeen ins Auge. Die Roemer beherrschten diesen Teil der Kueste des
Mittelmeers seit langem durch ihre Klientelstadt Massalia, eine der aeltesten,
treuesten und maechtigsten der von Rom abhaengigen bundesgenoessischen
Gemeinden, deren Seestationen, westlich Agathe (Agde) und Rhode (Rosas),
oestlich Tauroention (Ciotat), Olbia (Hyeres?), Antipolis (Antibes) und Nikaea
(Nizza), die Kuestenfahrt wie den Landweg von den Pyrenaeen zu den Alpen
sicherten und deren merkantile und politische Verbindungen weit ins Binnenland
hineinreichten. Eine Expedition in die Alpen oberhalb Nizza und Antibes gegen
die ligurischen Oxybier und Dekieten ward im Jahre 600 (154) von den Roemern
teils auf Ansuchen der Massalioten, teils im eigenen Interesse unternommen und
nach heftigen und zum Teil verlustvollen Gefechten dieser Teil des Gebirges
gezwungen, den Massalioten fortan stehende Geiseln zu geben und ihnen
jaehrlichen Zins zu zahlen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass um diese Zeit
zugleich in dem ganzen von Massalia abhaengigen Gebiete jenseits der Alpen der
nach dem Muster des massaliotischen daselbst aufbluehende Wein- und Oelbau im
Interesse der italischen Gutsbesitzer und Kaufleute untersagt ward ^1. Einen
aehnlichen Charakter finanzieller Spekulation traegt der Krieg, der wegen der
Goldgruben und Goldwaeschereien von Victumulae (in der Gegend von Vercelli und
Bard und im ganzen Tal der Dora Baltea) von den Roemern unter dem Konsul Appius
Claudius im Jahre 611 (143) gegen die Salasser gefuehrt ward. Die grosse
Ausdehnung dieser Waeschereien, welche den Bewohnern der niedriger liegenden
Landschaft das Wasser fuer ihre Aecker entzog, rief erst einen
Vermittlungsversuch, sodann die bewaffnete Intervention der Roemer hervor; der
Krieg, obwohl die Roemer auch ihn wie alle uebrigen dieser Epoche mit einer
Niederlage begannen, fuehrte endlich zu der Unterwerfung der Salasser und der
Abtretung des Goldbezirkes an das roemische Aerar. Einige Jahrzehnte spaeter
(654 100) ward auf dem hier gewonnenen Gebiet die Kolonie Eporedia (Ivrea)
angelegt, hauptsaechlich wohl, um durch sie den westlichen wie durch Aquileia
den oestlichen Alpenpass zu beherrschen. Einen ernsteren Charakter nahmen diese
alpinischen Kriege erst an, als Marcus Fulvius Flaccus, der treue Bundesgenosse
des Gaius Gracchus, als Konsul 629 (125) in dieser Gegend den Oberbefehl
uebernahm. Er zuerst betrat die Bahn der transalpinischen Eroberungen. In der
vielgeteilten keltischen Nation war um diese Zeit, nachdem der Gau der Biturigen
seine wirkliche Hegemonie eingebuesst und nur eine Ehrenvorstandschaft behalten
hatte, der effektiv fuehrende Gau in dem Gebiet von den Pyrenaeen bis zum Rhein
und vom Mittelmeer bis zur Westsee der Arverner 2, und es erscheint danach nicht
gerade uebertrieben, dass er bis 180000 Mann ins Feld zu stellen vermocht haben
soll. Mit ihnen rangen daselbst die Haeduer (um Autun) um die Hegemonie als
ungleiche Rivalen; waehrend in dem nordoestlichen Gallien die Koenige der
Suessionen (um Soissons) den bis nach Britannien hinueber sich erstreckenden
Voelkerbund der Belgen unter ihrer Schutzherrschaft vereinigten. Griechische
Reisende jener Zeit wussten viel zu erzaehlen von der prachtvollen Hofhaltung
des Arvernerkoenigs Luerius, wie derselbe, umgeben von seinem glaenzenden
Clangefolge, den Jaegern mit der gekoppelten Meute und der wandernden
Saengerschar, auf dem silberbeschlagenen Wagen durch die Staedte seines Reiches
fuhr, das Gold mit vollen Haenden auswerfend unter die Menge, vor allen aber das
Herz des Dichters mit dem leuchtenden Regen erfreuend - die Schilderungen von
der offenen Tafel, die er in einem Raume von 1500 Doppelschritten ins Gevierte
abhielt und zu der jeder des Wegs Kommende geladen war, erinnern lebhaft an die
Hochzeitstafel Camachos. In der Tat zeugen die zahlreichen noch jetzt
vorhandenen arvernischen Goldmuenzen dieser Zeit dafuer, dass der Arvernergau zu
ungemeinem Reichtum und einer verhaeltnismaessig hoch gesteigerten Zivilisation
gediehen war. Flaccus' Angriff traf indes zunaechst nicht auf die Arverner,
sondern auf die kleineren Staemme in dem Gebiet zwischen den Alpen und der
Rhone, wo die urspruenglich ligurischen Einwohner mit nachgerueckten keltischen
Scharen sich vermischt hatten und eine der keltiberischen vergleichbare
keltoligurische Bevoelkerung entstanden war. Er focht (629, 630 125, 124) mit
Glueck gegen die Salyer oder Salluvier in der Gegend von Aix und im Tal der
Durance und gegen ihre noerdlichen Nachbarn, die Vocontier (Dept. Vaucluse und
Drome), ebenso sein Nachfolger Gaius Sextius Calvinus (631, 632 123, 122) gegen
die Allobrogen, einen maechtigen keltischen Clan in dem reichen Tal der Isere,
der auf die Bitte des landfluechtigen Koenigs der Salyer, Tutomotulus, gekommen
war, ihm sein Land wiedererobern zu helfen, aber in der Gegend von Aix
geschlagen wurde. Da die Allobrogen indes nichtsdestoweniger sich weigerten, den
Salyerkoenig auszuliefern, drang Calvinus' Nachfolger Gnaeus Domitius
Ahenobarbus in ihr eigenes Gebiet ein (632 122). Bis dahin hatte der fuehrende
keltische Stamm dem Umsichgreifen der italischen Nachbarn zugesehen; der
Arvernerkoenig Betuhus, jenes Luerius' Sohn, schien nicht sehr geneigt, des
losen Schutzverhaeltnisses wegen, in dem die oestlichen Gaue zu ihm stehen
mochten, in einen bedenklichen Krieg sich einzulassen. Indes als die Roemer
Miene machten, die Allobrogen auf ihrem eigenen Gebiet anzugreifen, bot er seine
Vermittlung an, deren Zurueckweisung zur Folge hatte, dass er mit seiner
gesamten Macht den Allobrogen zu Hilfe erschien; wogegen wieder die Haeduer
Partei ergriffen fuer die Roemer. Auch die Roemer sandten auf die Nachricht von
der Schilderhebung der Arverner den Konsul des Jahres 633 (121) Quintus Fabius
Maximus, um in Verbindung mit Ahenobarbus dem drohenden Sturm zu begegnen. An
der suedlichen Grenze des allobrogischen Kantons, am Einfluss der Isere in die
Rhone, ward am 8. August 633 (121) die Schlacht geschlagen, die ueber die
Herrschaft im suedlichen Gallien entschied. Koenig Betuitus, wie er die
zahllosen Haufen der abhaengigen Clans auf der ueber die Rhone geschlagenen
Schiffbruecke an sich vorueberziehen und gegen sie die dreimal schwaecheren
Roemer sich aufstellen sah, soll ausgerufen haben, dass dieser ja nicht genug
seien, um die Hunde des Keltenheeres zu saettigen. Allein Maximus, ein Enkel des
Siegers von Pydna, erfocht dennoch einen entscheidenden Sieg, welcher, da die
Schiffbruecke unter der Masse der Fluechtenden zusammenbrach, mit der
Vernichtung des groessten Teils der arvernischen Armee endigte. Die Allobrogen,
denen ferner Beistand zu leisten der Arvernerkoenig sich unfaehig erklaerte und
denen er selber riet, mit Maximus ihren Frieden zu machen, unterwarfen sich dem
Konsul, worauf derselbe, fortan der Allobrogiker genannt, nach Italien
zurueckging und die nicht mehr ferne Beendigung des arvernischen Krieges dem
Ahenobarbus ueberliess. Dieser, auf Koenig Betuitus persoenlich erbittert, weil
er die Allobrogen veranlasst habe, sich dem Maximus und nicht ihm zu ergeben,
bemaechtigte sich in treuloser Weise der Person des Koenigs und sandte ihn nach
Rom, wo der Senat den Bruch des Treuworts zwar missbilligte, aber nicht bloss
den verratenen Mann festhielt, sondern auch befahl, den Sohn desselben,
Congonnetiacus, gleichfalls nach Rom zu senden. Dies scheint die Ursache gewesen
zu sein, dass der fast schon beendigte arvernische Krieg noch einmal aufloderte
und es bei Vindalium (oberhalb Avignon) am Einfluss der Sorgue in die Rhone zu
einer zweiten Entscheidung durch die Waffen kam. Sie fiel nicht anders aus als
die erste; es waren diesmal hauptsaechlich die afrikanischen Elefanten, die das
Keltenheer zerstreuten. Hierauf bequemten sich die Arverner zum Frieden und die
Ruhe war in dem Keltenland wiederhergestellt 3.
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^1 Wenn Cicero, indem er dies den Africanus schon im Jahre 625 (129) sagen
laesst (rep. 3, 9), nicht einen Anachronismus sich hat zu Schulden kommen
lassen, so bleibt wohl nur die im Text bezeichnete Auffassung moeglich. Auf
Norditalien und Ligurien bezieht diese Verfuegung sich nicht, wie schon der
Weinbau der Genuaten im Jahre 637 (117) beweist; ebensowenig auf das
unmittelbare Gebiet von Massalia (Just. 43, 4; Poseid. fr. 25 Mueller; Strab. 4,
179). Die starke Ausfuhr von Oel und Wein aus Italien nach dem Rhonegebiet im
siebenten Jahrhundert der Stadt ist bekannt.
2 In der Auvergne. Ihre Hauptstadt, Nemetum oder Nemossus, lag nicht weit
von Clermont.
3 Die Schlacht bei Vindalium stellen zwar der Livianische Epitomator und
Orosius vor die an der Isara; allein auf die umgekehrte Folge fuehren Florus und
Strabon (4, 191), und sie wird bestaetigt teils dadurch, dass Maximus nach dem
Auszug des Livius und Plinius (nat. 7, 50) die Gallier als Konsul besiegte,
teils besonders durch die Kapitolinischen Fasten, nach denen nicht bloss Maximus
vor Ahenobarbus triumphierte, sondern auch jener ueber die Allobrogen und den
Arvernerkoenig, dieser nur ueber die Arverner. Es ist einleuchtend, dass die
Schlacht gegen Allobrogen und Arverner frueher stattgefunden haben muss als die
gegen die Arverner allein.
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Das Ergebnis dieser militaerischen Operationen war die Einrichtung einer
neuen roemischen Provinz zwischen den Seealpen und den Pyrenaeen. Die
saemtlichen Voelkerschaften zwischen den Alpen und der Rhone wurden von den
Roemern abhaengig und, soweit sie nicht nach Massalia zinsten, vermutlich schon
jetzt den Roemern tributaer. In der Landschaft zwischen der Rhone und den
Pyrenaeen behielten die Arverner zwar die Freiheit und wurden nicht den Roemern
zinspflichtig; allein sie hatten den suedlichsten Teil ihres mittel- oder
unmittelbaren Gebiets, den Strich suedlich der Cevennen bis an das Mittelmeer
und den oberen Lauf der Garonne bis nach Tolosa (Toulouse), an die Roemer
abzutreten. Da der naechste Zweck dieser Okkupationen die Herstellung einer
Landverbindung zwischen Spanien und Italien war, so wurde unmittelbar nach der
Besetzung gesorgt fuer die Chaussierung des Kuestenweges. Zu diesem Ende wurde
von den Alpen zur Rhone der Kuestenstrich in der Breite von 1/5 bis 3/10
deutschen Meile den Massalioten, die ja bereits eine Reihe von Seestationen an
dieser Kueste besassen, ueberwiesen mit der Verpflichtung, die Strasse in
gehoerigem Stand zu halten; wogegen von der Rhone bis zu den Pyrenaeen die
Roemer selbst eine Militaerchaussee anlegten, die von ihrem Urheber Ahenobarbus
den Namen der Domitischen Strasse erhielt. Wie gewoehnlich verband mit dem
Strassenbau sich die Anlage neuer Festungen. Im oestlichen Teil fiel die Wahl
auf den Platz, wo Gaius Sextius die Kelten geschlagen hatte und wo die Anmut und
Fruchtbarkeit der Gegend wie die zahlreichen kalten und warmen Quellen zur
Ansiedelung einluden; hier entstand eine roemische Ortschaft, die "Baeder des
Sextius", Aquae Sextiae (Aix). Westlich von der Rhone siedelten die Roemer in
Narbo sich an, einer uralten Keltenstadt an dem schiffbaren Fluss Atax (Aude) in
geringer Entfernung vom Meere, die bereits Hekataeos nennt und die schon vor
ihrer Besetzung durch die Roemer als lebhafter an dem britannischen Zinnhandel
beteiligter Handelsplatz mit Massalia rivalisierte. Aquae erhielt nicht
Stadtrecht, sondern blieb ein stehendes Lager 4; dagegen Narbo, obwohl
gleichfalls wesentlich als Wacht- und Vorposten gegen die Kelten gegruendet,
ward als "Marsstadt" roemische Buergerkolonie und der gewoehnliche Sitz des
Statthalters der neuen transalpinischen Keltenprovinz oder, wie sie noch
haeufiger genannt wird, der Provinz Narbo.
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4 Aquae ward nicht Kolonie, wie Livius (ep. 61) sagt, sondern Kastell
(Strab. 4, 180; Vell. 1, 15; J. N. Madvig, Opuscula academica. Bd. 1. Kopenhagen
1834, S. 303). Dasselbe gilt von Italica und vielen anderen Orten - so ist zum
Beispiel Vindonissa rechtlich nie etwas anderes gewesen als ein keltisches Dorf,
aber dabei zugleich ein befestigtes roemisches Lager und eine sehr ansehnliche
Ortschaft.
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Die Gracchische Partei, welche diese transalpinischen Gebietserwerbungen
veranlasste, wollte offenbar sich hier ein neues und unermessliches Gebiet fuer
ihre Kolonisationsplaene eroeffnen, das dieselben Vorzuege darbot wie Sizilien
und Afrika und leichter den Eingeborenen entrissen werden konnte als die
sizilischen und libyschen Aecker den italischen Kapitalisten. Der Sturz des
Gaius Gracchus machte freilich auch hier sich fuehlbar in der Beschraenkung der
Eroberungen und mehr noch der Stadtgruendungen; indes wenn die Absicht nicht in
vollem Umfang erreicht ward, so ward sie doch auch nicht voellig vereitelt. Das
gewonnene Gebiet und mehr noch die Gruendung von Narbo, welcher Ansiedelung der
Senat vergeblich das Schicksal der karthagischen zu bereiten suchte, blieben als
unfertige, aber den kuenftigen Nachfolger des Gracchus an die Fortsetzung des
Baus mahnende Ansaetze stehen. Offenbar schuetzte die roemische Kaufmannschaft,
die nur in Narbo mit Massalia in dem gallisch-britannischen Handel zu
konkurrieren vermochte, diese Anlage vor den Angriffen der Optimaten.
Eine aehnliche Aufgabe wie im Nordwesten war auch gestellt im Nordosten von
Italien; sie ward gleichfalls nicht ganz vernachlaessigt, aber noch
unvollkommener als jene geloest. Mit der Anlage von Aquileia (571 183) kam die
Istrische Halbinsel in den Besitz der Roemer; in Epirus und dem ehemaligen
Gebiet des Herrn von Skodra geboten sie zum Teil bereits geraume Zeit frueher.
Allein nirgends reichte ihre Herrschaft ins Binnenland hinein, und selbst an der
Kueste beherrschten sie kaum dem Namen nach den unwirtlichen Ufersaum zwischen
Istrien und Epirus, der in seinen wildverschlungenen, weder von Flusstaelern
noch von Kuestenebenen unterbrochenen, schuppenartig aneinandergereihten
Bergkesseln und in der laengs des Ufers sich hinziehenden Kette felsiger Inseln
Italien und Griechenland mehr scheidet als zusammenknuepft. Um die Stadt
Delminium (an der Cettina bei Trigl) schloss sich hier die Eidgenossenschaft der
Delmater oder Dalmater, deren Sitten rauh waren wie ihre Berge: waehrend die
Nachbarvoelker bereits zu reicher Kulturentwicklung gelangt waren, kannte man in
Dalmatien noch keine Muenze und teilte den Acker, ohne daran ein Sondereigentum
anzuerkennen, von acht zu acht Jahren neu auf unter die gemeinsaessigen Leute.
Land- und Seeraub waren die einzigen bei ihnen heimischen Gewerbe. Diese
Voelkerschaften hatten in frueheren Zeiten in einem losen
Abhaengigkeitsverhaeltnis zu den Herren von Skodra gestanden und waren insofern
mitbetroffen worden von den roemischen Expeditionen gegen die Koenigin Teuta und
Demetrios von Pharos; allein bei dem Regierungsantritt des Koenigs Genthios
hatten sie sich losgemacht und waren dadurch dem Schicksal entgangen, das das
suedliche Illyrien in den Sturz des Makedonischen Reiches verflocht und es von
Rom dauernd abhaengig machte. Die Roemer ueberliessen die wenig lockende
Landschaft gern sich selbst. Allein die Klagen der roemischen Illyrier,
namentlich der Daorser, die an der Narenta suedlich von den Dalmatern wohnten,
und der Bewohner der Insel Issa (Lissa), deren kontinentale Stationen Tragyrion
(Trau) und Epetion (bei Spalato) von den Eingeborenen schwer zu leiden hatten,
noetigten die roemische Regierung, an diese eine Gesandtschaft abzuordnen und,
da diese die Antwort zurueckbrachte, dass die Dalmater um die Roemer weder
bisher sich gekuemmert haetten noch kuenftig kuemmern wuerden, im Jahre 598
(156) ein Heer unter dem Konsul Gaius Marcius Figulus dorthin zu senden. Er
drang in Dalmatien ein, ward aber wieder zurueckgedraengt bis auf das roemische
Gebiet. Erst sein Nachfolger Publius Scipio Nasica nahm 599 (155) die grosse und
feste Stadt Delminium, worauf die Eidgenossenschaft sich zum Ziel legte und sich
bekannte als den Roemern untertaenig. Indes war die arme und nur oberflaechlich
unterworfene Landschaft nicht wichtig genug, um als eigenes Amt verwaltet zu
werden; man begnuegte sich, wie man es schon fuer die wichtigeren Besitzungen in
Epirus getan, sie von Italien aus mit dem diesseitigen Keltenland zugleich
verwalten zu lassen; wobei es wenigstens als Regel auch dann blieb, als im Jahre
608 (146) die Provinz Makedonien eingerichtet und deren nordoestliche Grenze
noerdlich von Skodra festgestellt worden war 5.
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5 3, 49. Die Pirusten in den Taelern des Drin gehoerten zur Provinz
Makedonien, streiften aber hinueber in das benachbarte Illyricum (Caes. Gall. 5,
1).
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Aber ebendiese Umwandlung Makedoniens in eine von Rom unmittelbar
abhaengige Landschaft gab den Beziehungen Roms zu den Voelkern im Nordosten
groessere Bedeutung, indem sie den Roemern die Verpflichtung auferlegte, die
ueberall offene Nord- und Ostgrenze gegen die angrenzenden barbarischen Staemme
zu verteidigen; und in aehnlicher Weise ging nicht lange darauf (621 133) durch
die Erwerbung des bisher zum Reich der Attaliden gehoerigen Thrakischen
Chersones (Halbinsel von Gallipoli) die bisher den Koenigen von Pergamon
obliegende Verpflichtung, die Hellenen hier gegen die Thraker zu schuetzen,
gleichfalls auf die Roemer ueber. Von der zwiefachen Basis aus, die das Potal
und die makedonische Landschaft darboten, konnten die Roemer jetzt ernstlich
gegen das Quellgebiet des Rheins und die Donau vorgehen und der noerdlichen
Gebirge wenigstens insoweit sich bemaechtigen, als die Sicherheit der suedlichen
Landschaften es erforderte. Auch in diesen Gegenden war damals die maechtigste
Nation das grosse Keltenvolk, welches der einheimischen Sage zufolge aus seinen
Sitzen am westlichen Ozean sich um dieselbe Zeit suedlich der Hauptalpenkette in
das Potal und noerdlich derselben in die Landschaften am oberen Rhein und an der
Donau ergossen hatte. Von ihren Staemmen sassen auf beiden Ufern des Oberrheins
die maechtigen, reichen und, da sie mit den Roemern nirgends sich unmittelbar
beruehrten, mit ihnen in Frieden und Vertrag lebenden Helvetier, die damals vom
Genfer See bis zum Main sich erstreckend die heutige Schweiz, Schwaben und
Franken innegehabt zu haben scheinen. Mit ihnen grenzten die Boier, deren Sitze
das heutige Bayern und Boehmen gewesen sein moegen 6. Suedoestlich von ihnen
begegnen wir einem anderen Keltenstamm, der in der Steiermark und Kaernten unter
dem Namen der Taurisker, spaeter der Noriker, in Friaul, Krain, Istrien unter
dem der Karner auftritt. Ihre Stadt Noreia (unweit St. Veit noerdlich von
Klagenfurt) war bluehend und weitbekannt durch die schon damals in dieser Gegend
eifrig betriebenen Eisengruben; mehr noch wurden eben in dieser Zeit die
Italiker dorthin gelockt durch die dort zu Tage gekommenen reichen Goldlager,
bis die Eingeborenen sie ausschlossen und dies Kalifornien der damaligen Zeit
fuer sich allein nahmen. Diese zu beiden Seiten der Alpen sich ergiessenden
keltischen Schwaerme hatten nach ihrer Art vorwiegend nur das Flach- und
Huegelland besetzt; die eigentliche Alpenlandschaft und ebenso das Gebiet der
Etsch und des unteren Po war von ihnen unbesetzt und in den Haenden der frueher
dort einheimischen Bevoelkerung geblieben, welche, ohne dass ueber ihre
Nationalitaet bis jetzt etwas Sicheres zu ermitteln gelungen waere, unter dem
Namen der Raeter in den Gebirgen der Ostschweiz und Tirols, unten dem der
Euganeer und Veneter um Padua und Venedig auftreten, so dass an diesem letzten
Punkt die beiden grossen Keltenstroeme fast sich beruehren und nur ein schmaler
Streif eingeborener Bevoelkerung die keltischen Cenomaner um Brescia von den
keltischen Karnern in Friaul scheidet. Die Euganeer und Veneter waren laengst
friedliche Untertanen der Roemer; dagegen die eigentlichen Alpenvoelker waren
nicht bloss noch frei, sondern machten auch von ihren Bergen herab regelmaessig
Streifzuege in die Ebene zwischen den Alpen und dem Po, wo sie sich nicht
begnuegten zu brandschatzen, sondern auch in den eingenommenen Ortschaften mit
fuerchterlicher Grausamkeit hausten und nicht selten die ganze maennliche
Bevoelkerung bis zum Kinde in den Windeln niedermachten - vermutlich die
tatsaechliche Antwort auf die roemischen Razzias in den Alpentaelern. Wie
gefaehrlich diese raetischen Einfaelle waren, zeigt, dass einer derselben um das
Jahr 660 (94) die ansehnliche Ortschaft Comum zugrunde richtete. Wenn bereits
diese auf und jenseits der Alpenkette sitzenden keltischen und nichtkeltischen
Staemme vielfach sich gemischt haben moegen, so ist die Voelkermengung, wie
begreiflich, noch in viel umfassenderer Weise eingetreten in den Landschaften an
der unteren Donau, wo nicht, wie in den westlicheren, die hohen Gebirge als
natuerliche Scheidewaende dienen. Die urspruenglich illyrische Bevoelkerung,
deren letzter reiner Ueberrest die heutigen Albanesen zu sein scheinen, war
durchgaengig wenigstens im Binnenland stark gemengt mit keltischen Elementen und
die keltische Bewaffnung und Kriegsweise hier wohl ueberall eingefuehrt.
Zunaechst an die Taurisker schlossen sich die Japyden, die auf den Julischen
Alpen im heutigen Kroatien bis hinab nach Fiume und Zeng sassen, ein
urspruenglich wohl illyrischer, aber stark mit Kelten gemischter Stamm. An sie
grenzten im Litoral die schon genannten Dalmater, in deren rauhe Gebirge die
Kelten nicht eingedrungen zu sein scheinen; im Binnenland dagegen waren die
keltischen Skordisker, denen das ehemals hier vor allem maechtige Volk der
Triballer erlegen war und die schon in den Keltenzuegen nach Delphi eine
Hauptrolle gespielt hatten, an der unteren Save bis zur Morawa im heutigen
Bosnien und Serbien um diese Zeit die fuehrende Nation, die weit und breit nach
Moesien, Thrakien und Makedonien streifte und von deren wilder Tapferkeit und
grausamen Sitten man sich schreckliche Dinge erzaehlte. Ihr Hauptwaffenplatz war
das feste Segestica oder Siscia an der Muendung der Kulpa in die Save. Die
Voelker, die damals in Ungarn, Siebenbuergen, Rumaenien, Bulgarien sassen,
blieben fuer jetzt noch ausserhalb des Gesichtskreises der Roemer; nur mit den
Thrakern beruehrte man sich an der Ostgrenze Makedoniens in den Rhodopegebirgen.
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6 "Zwischen dem Herkynischen Walde (d. h. hier wohl der Rauhen Alb), dem
Rhein und dem Main wohnten die Helvetier", sagt Tacitus (Germ. 28), "weiterhin
die Boier." Auch Poseidonios (bei Strabon 7, 293) gibt an, dass die Boier zu der
Zeit, wo sie die Kimbrer abschlugen, den Herkynischen Wald bewohnten, d. h. die
Gebirge von der Rauhen Alb bis zum Boehmerwald. Wenn Caesar sie "jenseits des
Rheines" versetzt (Gall. 1, 5), so ist dies damit nicht im Widerspruch, denn da
er hier von helvetischen Verhaeltnissen ausgeht, kann er sehr wohl die
Landschaft nordoestlich vom Bodensee meinen; womit vollkommen uebereinstimmt,
dass Strabon die ehemals boische Landschaft als dem Bodensee angrenzend
bezeichnet, nur dass er nicht ganz genau als Anwohner des Bodensees die
Vindeliker daneben nennt, da diese sich dort erst festsetzten, nachdem die Boier
diese Striche geraeumt hatten. Aus diesen ihren Sitzen waren die Boier von den
Markomannen und anderen deutschen Staemmen schon vor Poseidonios' Zeit, also vor
650 (100) vertrieben; Splitter derselben irrten zu Caesars Zeit in Kaernten
umher (Caes. Gall. 1, 5) und kamen von da zu den Helvetiern und in das westliche
Gallien; ein anderer Schwarm fand neue Sitze am Plattensee, wo er dann von den
Geten vernichtet ward, die Landschaft aber, die sogenannte "boische Einoede",
den Namen dieses geplagtesten aller keltischen Voelker bewahrte. Vgl. 2, 193 A.
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Es waere fuer eine kraeftigere Regierung, als die damalige roemische es
war, keine leichte Aufgabe gewesen, gegen diese weiten und barbarischen Gebiete
eine geordnete und ausreichende Grenzverteidigung einzurichten; was unter den
Auspizien der Restaurationsregierung fuer den wichtigen Zweck geschah, genuegt
auch den maessigsten Anforderungen nicht. An Expeditionen gegen die
Alpenbewohner scheint es nicht gefehlt zu haben; im Jahre 636 (118) ward
triumphiert ueber die Stoener, die in den Bergen oberhalb Verona gesessen haben
duerften; im Jahre 659 (95) liess der Konsul Lucius Crassus die Alpentaeler weit
und breit durchstoebern und die Einwohner niedermachen, und dennoch gelang es
ihm nicht, derselben genug zu erschlagen, um einen Dorftriumph feiern und mit
seinem Rednerruhm den Siegerlorbeer paaren zu koennen. Allein da man es bei
derartigen Razzias bewenden liess, die die Eingeborenen nur erbitterten, ohne
sie unschaedlich zu machen, und, wie es scheint, nach jedem solchen Ueberlauf
die Truppen wieder wegzog, so blieb der Zustand in der Landschaft jenseits des
Po im wesentlichen, wie er war.
Auf der entgegengesetzten Grenze in Thrakien scheint man sich wenig um die
Nachbarn bekuemmert zu haben; kaum dass im Jahre 651 (103) Gefechte mit den
Thrakern, im Jahre 657 (97) andere mit den Maedern in den Grenzgebirgen zwischen
Makedonien und Thrakien erwaehnt werden.
Ernstlichere Kaempfe fanden statt im illyrischen Land, wo ueber die
unruhigen Dalmater von den Nachbarn und den Schiffern auf der Adriatischen See
bestaendig Beschwerde gefuehrt ward; und an der voellig offenen Nordgrenze
Makedoniens, welche nach dem bezeichnenden Ausdruck eines Roemers so weit ging
als die roemischen Schwerter und Speere reichten, ruhten die Kaempfe mit den
Nachbarn niemals. Im Jahre 619 (135) ward ein Zug gemacht gegen die Ardyaeer
oder Vardaeer und die Pleraeer oder Paralier, eine dalmatische Voelkerschaft in
dem Litoral noerdlich der Narentamuendung, die nicht aufhoerte, auf dem Meer und
an der gegenueberliegenden Kueste Unfug zu treiben; auf Geheiss der Roemer
siedelten sie von der Kueste weg im Binnenland, der heutigen Herzegowina, sich
an und begannen den Acker zu bauen, verkuemmerten aber in der rauben Gegend bei
dem ungewohnten Beruf. Gleichzeitig ward von Makedonien aus ein Angriff gegen
die Skordisker gerichtet, die vermutlich mit den angegriffenen Kuestenbewohnern
gemeinschaftliche Sache gemacht hatten. Bald darauf (625 129) demuetigte der
Konsul Tuditanus in Verbindung mit dem tuechtigen Decimus Brutus, dem Bezwinger
der spanischen Callaeker, die Japyden und trug, nachdem er anfaenglich eine
Niederlage erlitten, schliesslich die roemischen Waffen tief nach Dalmatien
hinein bis an den Kerkafluss, 25 deutsche Meilen abwaerts von Aquileia; die
Japyden erscheinen fortan als eine befriedete und mit Rom in Freundschaft
lebende Nation. Dennoch erhoben zehn Jahre spaeter (635 119) die Dalmater sich
aufs neue, abermals in Gemeinschaft mit den Skordiskern. Waehrend gegen diese
der Konsul Lucius Cotta kaempfte und dabei, wie es scheint, bis Segestica
vordrang, zog gegen die Dalmater sein Kollege, der aeltere Bruder des Besiegten
von Numidien, Lucius Metellus, seitdem der Dalmatiker genannt, ueberwand sie und
ueberwinterte in Salona (Spalato), welche Stadt fortan als der Hauptwaffenplatz
der Roemer in dieser Gegend erscheint. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass in
diese Zeit auch die Anlage der Gabinischen Chaussee faellt, die von Salona in
oestlicher Richtung nach Andetrium (bei Much) und von da weiter landeinwaerts
fuehrte. Mehr den Charakter des Eroberungskrieges trug die Expedition des
Konsuls des Jahres 539 (115), Marcus Aemilius Scaurus, gegen die Taurisker 7; er
ueberstieg, der erste unter den Roemern, die Kette der Ostalpen an ihrer
niedrigsten Senkung zwischen Triest und Laibach und schloss mit den Tauriskern
Gastfreundschaft, wodurch der nicht unwichtige Handelsverkehr gesichert ward,
ohne dass doch die Roemer, wie eine foermliche Unterwerfung dies nach sich
gezogen haben wuerde, in die Voelkerbewegungen nordwaerts der Alpen
hineingezogen worden waeren.
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7 Galli Karni heissen sie in den Triumphalfasten, Ligures Taurisci (denn so
ist statt des ueberlieferten Ligures et Cauristi zu schreiben) bei Victor.
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Von den fast verschollenen Kaempfen mit den Skordiskern ist durch einen
kuerzlich in der Naehe von Thessalonike zum Vorschein gekommenen Denkstein aus
dem Jahr Roms 636 (118) ein auch in seiner Vereinzelung deutlich redendes Blatt
wieder zum Vorschein gekommen. Danach fiel in diesem Jahr der Statthalter
Makedoniens Sextus Pompeius bei Argos (unweit Stobi am oberen Axios oder Vardar)
in einer diesen Kelten gelieferten Schlacht; und nachdem dessen Quaestor Marcus
Annius mit seinen Truppen herbeigekommen und der Feinde einigermassen Herr
geworden war, brachen bald darauf dieselben Kelten in Verbindung mit dem Koenig
der Maeder (am oberen Strymon) Tipas in noch groesseren Massen abermals ein, und
mit Muehe erwehrten sich die Roemer der andringenden Barbaren 8. Die Dinge
nahmen bald eine so drohende Gestalt an, dass es noetig wurde, konsularische
Heere nach Makedonien zu entsenden 9. Wenige Jahre darauf wurde der Konsul des
Jahres 640 (114), Gaius Porcius Cato, in den serbischen Gebirgen von denselben
Skordiskern ueberfallen und sein Heer vollstaendig aufgerieben, waehrend er
selbst mit wenigen schimpflich entfloh; muehsam schirmte der Praetor Marcus
Didius die roemische Grenze. Gluecklicher fochten seine Nachfolger Gaius
Metellus Caprarius (641, 642 113, 112), Marcus Livius Drusus (642, 643 112,
111), der erste roemische Feldherr, der die Donau erreichte, und Quintus
Minucius Rufus (644-647 110-107), der die Waffen laengs der Morawa ^10 trug und
die Skordisker nachdruecklich schlug. Aber nichtsdestoweniger fielen sie bald
nachher, im Bunde wieder mit den Maedern und den Dardanern, in das roemische
Gebiet und pluenderten sogar das delphische Heiligtum; erst da machte Lucius
Scipio dem zweiunddreissigjaehrigen Skordiskerkrieg ein Ende und trieb den Rest
hinueber auf das linke Ufer der Donau ^11. Seitdem beginnen an ihrer Stelle die
ebengenannten Dardaner (in Serbien) in dem Gebiet zwischen der Nordgrenze
Makedoniens und der Donau die erste Rolle zu spielen.
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8 Der Quaestor von Makedonien M. Annius P. f., dem die Stadt Lete (Aivati,
4 Stadien nordwestlich von Thessalonike) im Jahre 29 der Provinz, der Stadt 636
(118) diesen Denkstein setzte (SIG 247), ist sonst nicht bekannt; der Praetor
Sex. Pompeius, dessen Fall darin erwaehnt wird, kann kein anderer sein als der
Grossvater des Pompeius, mit dem Caesar stritt, der Schwager des Dichters
Lucilius. Die Feinde werden bezeichnet als Galat/o/n ethnos. Es wird
hervorgehoben, dass Annius aus Schonung gegen die Provinzialen es unterliess,
ihre Kontingente aufzubieten und mit den roemischen Truppen allein die Barbaren
zuruecktrieb. Allem Anschein nach hat Makedonien schon damals eine faktisch
stehende roemische Besatzung erfordert.
9 Ist Quintus Fabius Maximus Eburnus, Konsul 638 (116) nach Makedonien
gegangen (CIG 1534; A. Zumpt, Commentationes epigraphicae. Bd. z. Berlin 1854,
S. 167), so muss auch er dort einen Misserfolg erlitten haben, da Cicero (Pis.
16, 38) sagt: ex (Macedonia) aliquot praetorio imperio, consulari quidem nemo
rediit, qui incolumis fuerit, quin triumpharit; denn die fuer diese Epoche
vollstaendige Triumphalliste kennt nur die drei makedonischen Triumphe des
Metellus 643 (111), des Drusus 644 (110) und des Minucius 648 (106).
^10 Da nach Frontinus (grom. 2, 4, 3), Velleius und Eutrop die von Minucius
besiegte Voelkerschaft die Skordisker waren, so kann es nur ein Fehler von
Florus sein, dass er statt des Margos (Morawa) den Hebros (die Maritza) nennt.
^11 Von dieser Vernichtung der Skordisker, waehrend die Maeder und Dardaner
zum Vertrag zugelassen wurden, berichtet Appian (Ill. 5), und in der Tat sind
seitdem die Skordisker aus dieser Gegend verschwunden. Wenn die schliessliche
Ueberwaeltigung im 32. Jahr apo t/e/s pr/o/t/e/s eis Kelto?s peiras
stattgefunden hat, so scheint dies von einem zweiunddreissigjaehrigen Krieg
zwischen den Roemern und den Skordiskern verstanden werden zu muessen, dessen
Beginn vermutlich nicht lange nach der Konstituierung der Provinz Makedonien
(608 146) faellt und von dem die oben verzeichneten Waffenereignisse (636-647
118-107) ein Teil sind. Dass die Ueberwindung kurz vor dem Ausbruch der
italischen Buergerkriege, also wohl spaetestens 663 (91) erfolgt ist, geht aus
Appians Erzaehlung hervor. Sie faellt zwischen 650 (104) und 656 (98), wenn ihr
ein Triumph gefolgt ist, denn vor- und nachher ist das Triumphalverzeichnis
vollstaendig; indes ist es moeglich, dass es aus irgendeinem Grund zum Triumph
nicht kam. Der Sieger ist weiter nicht bekannt; vielleicht ist es kein anderer
als der Konsul des Jahres 671 (83), da dieser infolge der cinnanisch-
marianischen Wirren fueglich verspaetet zum Konsulat gelangt sein kann.
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Indes diese Siege hatten eine Folge, welche die Sieger nicht ahnten. Schon
seit laengerer Zeit irrte ein "unstetes Volk" an dem noerdlichen Saum der zu
beiden Seiten der Donau von den Kelten eingenommenen Landschaft. Sie nannten
sich die Kimbrer, das heisst die Chempho, die Kaempen oder, wie ihre Feinde
uebersetzten, die Raeuber, welche Benennung indes allem Anschein nach schon vor
ihrem Auszug zum Volksnamen geworden war. Sie kamen aus dem Norden und stiessen
unter den Kelten zuerst, soweit bekannt, auf die Boier, wahrscheinlich in
Boehmen. Genaueres ueber die Ursache und die Richtung ihrer Heerfahrt haben die
Zeitgenossen aufzuzeichnen versaeumt ^12 und kann auch durch keine Mutmassung
ergaenzt werden, da die derzeitigen Zustaende noerdlich von Boehmen und dem Main
und oestlich vom unteren Rheine unseren Blicken sich vollstaendig entziehen.
Dagegen dafuer, dass die Kimbrer und nicht minder der ihnen spaeter sich
anschliessende gleichartige Schwarm der Teutonen ihrem Kerne nach nicht der
keltischen Nation angehoeren, der die Roemer sie anfaenglich zurechneten,
sondern der deutschen, sprechen die bestimmtesten Tatsachen: das Erscheinen
zweier kleiner gleichnamiger Staemme, allem Anschein nach in den Ursitzen
zurueckgebliebener Reste, der Kimbrer im heutigen Daenemark, der Teutonen im
nordoestlichen Deutschland in der Naehe der Ostsee, wo ihrer schon Alexanders
des Grossen Zeitgenosse Pytheas bei Gelegenheit des Bernsteinhandels gedenkt;
die Verzeichnung der Kimbrer und Teutonen in der germanischen Voelkertafel unter
den Ingaevonen neben den Chaukern; das Urteil Caesars, der zuerst die Roemer den
Unterschied der Deutschen und der Kelten kennen lehrte und die Kimbrer, deren er
selbst noch manchen gesehen haben muss, den Deutschen beizaehlt; endlich die
Voelkernamen selbst und die Angaben ueber ihre Koerperbildung und ihr sonstiges
Wesen, die zwar auf die Nordlaender ueberhaupt, aber doch vorwiegend auf die
Deutschen passen. Andererseits ist es begreiflich, dass ein solcher Schwarm,
nachdem er vielleicht Jahrzehnte auf der Wanderschaft sich befunden und auf
seinen Zuegen an und in dem Keltenland ohne Zweifel jeden Waffenbruder, der sich
anschloss, willkommen geheissen hatte, eine Menge keltischer Elemente in sich
schloss; so dass es nicht befremdet, wenn Maenner keltischen Namens an der
Spitze der Kimbrer stehen oder wenn die Roemer sich keltisch redender Spione
bedienen, um bei ihnen zu kundschaften. Es war ein wunderbarer Zug,
dessengleichen die Roemer noch nicht gesehen hatten; nicht eine Raubfahrt
reisiger Leute, auch nicht ein "heiliger Lenz" in die Fremde wandernder junger
Mannschaft, sondern ein wanderndes Volk, das mit Weib und Kind, mit Habe und Gut
auszog, eine neue Heimat sich zu suchen. Der Karren, der ueberall bei den noch
nicht voellig sesshaft gewordenen Voelkern des Nordens eine andere Bedeutung
hatte als bei den Hellenen und den Italikern und auch von den Kelten
durchgaengig ins Lager mitgefuehrt ward, war hier gleichsam das Haus, wo unter
dem uebergespannten Lederdach neben dem Geraet Platz sich fand fuer die Frau und
die Kinder und selbst fuer den Haushund. Die Suedlaender sahen mit Verwunderung
diese hohen schlanken Gestalten mit den tiefblonden Locken und den hellblauen
Augen, die derben stattlichen Frauen, die den Maennern an Groesse und Staerke
wenig nachgaben, die Kinder mit dem Greisenhaar, wie die Italiener verwundert
die flachskoepfigen Jungen des Nordlandes bezeichneten. Das Kriegswesen war
wesentlich das der Kelten dieser Zeit, die nicht mehr, wie einst die italischen,
barhaeuptig und bloss mit Schwert und Dolch fochten, sondern mit kupfernen, oft
reichgeschmueckten Helmen und mit einer eigentuemlichen Wurfwaffe, der Materis;
daneben war das grosse Schwert geblieben und der lange schmale Schild, neben dem
man auch wohl noch einen Panzer trug. An Reiterei fehlte es nicht; doch waren
die Roemer in dieser Waffe ihnen ueberlegen. Die Schlachtordnung war wie frueher
eine rohe, angeblich ebensoviel Glieder tief wie breit gestellte Phalanx, deren
erstes Glied in gefaehrlichen Gefechten nicht selten die metallenen Leibguertel
mit Stricken zusammenknuepfte. Die Sitten waren rauh. Das Fleisch ward haeufig
roh verschlungen. Heerkoenig war der tapferste und womoeglich der laengste Mann.
Nicht selten ward, nach Art der Kelten und ueberhaupt der Barbaren, Tag und Ort
des Kampfes vorher mit dem Feinde ausgemacht, auch wohl vor dem Beginn der
Schlacht ein einzelner Gegner zum Zweikampf herausgefordert. Die Einleitung zum
Kampf machten Verhoehnungen des Feindes durch unschickliche Gebaerden und ein
entsetzliches Gelaerm, indem die Maenner ihr Schlachtgebruell erhoben und die
Frauen und Kinder durch Rufpauken auf die ledernen Wagendeckel nachhalfen. Der
Kimbrer focht tapfer - galt ihm doch der Tod auf dem Bett der Ehre als der
einzige, der des freien Mannes wuerdig war -, allein nach dem Siege hielt er
sich schadlos durch die wildeste Bestialitaet und verhiess auch wohl im voraus
den Schlachtgoettern, darzubringen, was der Sieg in die Gewalt der Sieger geben
wuerde. Dann wurden die Geraete zerschlagen, die Pferde getoetet, die Gefangenen
aufgeknuepft oder nur aufbehalten, um den Goettern geopfert zu werden. Es waren
die Priesterinnen, greise Frauen in weissen linnenen Gewaendern und unbeschuht,
die wie Iphigeneia im Skythenland diese Opfer vollzogen und aus dem rinnenden
Blut des geopferten Kriegsgefangenen oder Verbrechers die Zukunft wiesen.
Wieviel von diesen Sitten allgemeiner Brauch der nordischen Barbaren, wieviel
von den Kelten entlehnt, wie viel deutsches Eigen sei, wird sich nicht ausmachen
lassen; nur die Weise, nicht durch Priester, sondern durch Priesterinnen das
Heer geleiten und leiten zu lassen, darf als unzweifelhaft deutsche Art
angesprochen werden. So zogen die Kimbrer hinein in das unbekannte Land, ein
ungeheures Knaeuel mannigfaltigen Volkes, das um einen Kern deutscher
Auswanderer von der Ostsee sich zusammengeballt hatte, nicht unvergleichbar den
Emigrantenmassen, die in unseren Zeiten aehnlich belastet und aehnlich gemischt
und nicht viel minder ins Blaue hinein uebers Meer fahren; ihre schwerfaellige
Wagenburg mit der Gewandtheit, die ein langes Wanderleben gibt, hinueberfuehrend
ueber Stroeme und Gebirge, gefaehrlich den zivilisierteren Nationen wie die
Meereswoge und die Windsbraut, aber wie diese latinisch und unberechenbar, bald
rasch vordringend, bald ploetzlich stockend oder seitwaerts und rueckwaerts sich
wendend. Wie ein Blitz kamen und trafen sie; wie ein Blitz waren sie
verschwunden, und es fand sich leider in der unlebendigen Zeit, in der sie
erschienen, kein Beobachter, der es wert gehalten haette, das wunderbare Meteor
genau abzuschildern. Als man spaeter anfing, die Kette zu ahnen, von welcher
diese Heerfahrt, die erste deutsche, die den Kreis der antiken Zivilisation
beruehrt hat, ein Glied ist, war die unmittelbare und lebendige Kunde von
derselben lange verschollen.
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^12 Denn der Bericht, dass an den Kuesten der Nordsee durch Sturmfluten


 


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