Römische Geschichte Book 4
by
Theodor Mommsen

Part 4 out of 9

grosse Landschaften weggerissen und dadurch die massenhafte Auswanderung der
Kimbrer veranlasst worden sei (Strab. 7, 293), erscheint zwar uns nicht wie
denen, die ihn aufzeichneten, maerchenhaft, allein ob er auf Ueberlieferung oder
Vermutung sich gruendet, ist doch nicht zu entscheiden.
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Dies heimatlose Volk der Kimbrer, das bisher von den Kelten an der Donau,
namentlich den Boiern verhindert worden war, nach Sueden vorzudringen,
durchbrach diese Schranke infolge der von den Roemern gegen die Donaukelten
gerichteten Angriffe, sei es nun, dass die Donaukelten die kimbrischen Gegner zu
Hilfe riefen gegen die vordringenden Legionen, oder dass jene durch den Angriff
der Roemer verhindert wurden, ihre Nordgrenzen so wie bisher zu schirmen. Durch
das Gebiet der Skordisker einrueckend in das Tauriskerland, naeherten sie im
Jahre 641 (113) sich den Krainer Alpenpaessen, zu deren Deckung der Konsul
Gnaeus Papirius Carbo auf den Hoehen unweit Aquileia sich aufstellte. Hier
hatten siebzig Jahre zuvor keltische Staemme sich diesseits der Alpen
anzusiedeln versucht, aber auf Geheiss der Roemer den schon okkupierten Boden
ohne Widerstand geraeumt; auch jetzt erwies die Furcht der transalpinischen
Voelker vor dem roemischen Namen sich maechtig. Die Kimbrer griffen nicht an; ja
sie fuegten sich, als Carbo sie das Gebiet der Gastfreunde Roms, der Taurisker,
raeumen hiess, wozu der Vertrag mit diesen ihn keineswegs verpflichtete, und
folgten den Fuehrern, die ihnen Carbo gegeben hatte, um sie ueber die Grenze zu
geleiten. Allein diese Fuehrer waren vielmehr angewiesen, die Kimbrer in einen
Hinterhalt zu locken, wo der Konsul ihrer wartete. So kam es unweit Noreia im
heutigen Kaernten zum Kampf, in dem die Verratenen ueber den Verraeter siegten
und ihm betraechtlichen Verlust beibrachten; nur ein Unwetter, das die
Kaempfenden trennte, verhinderte die vollstaendige Vernichtung der roemischen
Armee. Die Kimbrer haetten sogleich ihren Angriff gegen Italien richten koennen;
sie zogen es vor, sich westwaerts zu wenden. Mehr durch Vertrag mit den
Helvetiern und den Sequanern als durch Gewalt der Waffen eroeffneten sie sich
den Weg auf das linke Rheinufer und ueber den Jura und bedrohten hier einige
Jahre nach Carbos Niederlage abermals in naechster Naehe das roemische Gebiet.
Die Rheingrenze und das zunaechst gefaehrdete Gebiet der Allobrogen zu decken,
erschien 645 (109) im suedlichen Gallien ein roemisches Heer unter Marcus Iunius
Silanus. Die Kimbrer baten, ihnen Land anzuweisen, wo sie friedlich sich
niederlassen koennten - eine Bitte, die sich allerdings nicht gewaehren liess.
Der Konsul griff statt aller Antwort sie an; er ward vollstaendig geschlagen und
das roemische Lager erobert. Die neuen Aushebungen, welche durch diesen Unfall
veranlasst wurden, stiessen bereits auf so grosse Schwierigkeit, dass der Senat
deshalb die Aufhebung der vermutlich von Gaius Gracchus herruehrenden, die
Verpflichtung zum Kriegsdienst der Zeit nach einschraenkenden Gesetze bewirkte.
Indes die Kimbrer, statt ihren Sieg gegen die Roemer zu verfolgen, sandten an
den Senat nach Rom, die Bitte um Anweisung von Land zu wiederholen, und
beschaeftigten sich inzwischen, wie es scheint, mit der Unterwerfung der
umliegenden keltischen Kantone. So hatten vor den Deutschen die roemische
Provinz und die neue roemische Armee fuer den Augenblick Ruhe; dagegen stand ein
neuer Feind auf im Keltenland selbst. Die Helvetier, die in den steten Kaempfen
mit ihren nordoestlichen Nachbarn viel zu leiden hatten, fuehlten durch das
Beispiel der Kimbrer sich gereizt, gleichfalls im westlichen Gallien sich
ruhigere und fruchtbarere Sitze zu suchen, und hatten vielleicht schon, als die
Kimbrerscharen durch ihr Land zogen, sich dazu mit ihnen verbuendet; jetzt
ueberschritten unter Divicos Fuehrung die Mannschaften der Tougener (unbekannter
Lage) und der Tigoriner (am See von Murten) den Jura ^13 und gelangten bis in
das Gebiet der Nitiobrogen (um Agen an der Garonne). Das roemische Heer unter
dem Konsul Lucius Cassius Longinus, auf das sie hier stiessen, liess sich von
den Helvetiern in einen Hinterhalt locken, wobei der Feldherr selber und sein
Legat, der Konsular Lucius Piso, mit dem groessten Teil der Soldaten ihren Tod
fanden; der interimistische Oberbefehlshaber der Mannschaft, die sich in das
Lager gerettet hatte, Gaius Popillius, kapitulierte auf Abzug unter dem Joch
gegen Auslieferung der Haelfte der Habe, die die Truppen mit sich fuehrten, und
Stellung von Geiseln (647 107). So bedenklich standen die Dinge fuer die Roemer,
dass in ihrer eigenen Provinz eine der wichtigsten Staedte, Tolosa, sich gegen
sie erhob und die roemische Besatzung in Fesseln schlug.
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^13 Die gewoehnliche Annahme, dass die Tougener und Tigoriner mit den
Kimbrern zugleich in Gallien eingerueckt seien, laesst sich auf Strabon 7, 293
nicht stuetzen und stimmt wenig zu dem gesonderten Auftreten der Helvetier. Die
Ueberlieferung ueber diesen Krieg ist uebrigens in einer Weise truemmerhaft,
dass eine zusammenhaengende Geschichtserzaehlung, voellig wie bei den
Samnitischen Kriegen, nur Anspruch machen kann auf ungefaehre Richtigkeit.
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Indes da die Kimbrer fortfuhren, sich anderswo zu tun zu machen und auch
die Helvetier vorlaeufig die roemische Provinz nicht weiter belaestigten, hatte
der neue roemische Oberfeldherr Quintus Servilius Caepio volle Zeit, sich der
Stadt Tolosa durch Verrat wieder zu bemaechtigen und das alte und beruehmte
Heiligtum des Keltischen Apollon von den darin aufgehaeuften ungeheuren
Schaetzen mit Musse zu leeren - ein erwuenschter Gewinn fuer die bedraengte
Staatskasse, nur dass leider die Gold- und Silberfaesser auf dem Wege von Tolosa
nach Massalia der schwachen Bedeckung durch einen Raeuberhaufen abgenommen
wurden und spurlos verschwanden; wie es hiess, waren die Anstifter dieses
Ueberfalles der Konsul selbst und sein Stab (648 106). Inzwischen beschraenkte
man sich gegen den Hauptfeind auf die strengste Defensive und huetete mit drei
starken Heeren die roemische Provinz, bis es den Kimbrern gefallen wuerde, den
Angriff zu wiederholen. Sie kamen im Jahre 649 (105) unter ihrem Koenig Boiorix,
diesmal ernstlich denkend an einen Einfall in Italien. Gegen sie befehligte am
rechten Rhoneufer der Prokonsul Caepio, am linken der Konsul Gnaeus Mallius
Maximus und unter ihm, an der Spitze eines abgesonderten Korps, sein Legat, der
Konsular Marcus Aurelius Scaurus. Der erste Angriff traf diesen: er ward voellig
geschlagen und selbst gefangen in das feindliche Hauptquartier gebracht, wo der
kimbrische Koenig, erzuernt ueber die stolze Warnung des gefangenen Roemers,
sich nicht mit seinem Heer nach Italien zu wagen, ihn niederstiess. Maximus
befahl darauf seinem Kollegen, sein Heer ueber die Rhone zu fuehren; widerwillig
sich fuegend erschien dieser endlich bei Arausio (Orange) am linken Ufer des
Flusses, wo nun die ganze roemische Streitmacht dem Kimbrerheer gegenueberstand
und ihm durch ihre ansehnliche Zahl so imponiert haben soll, dass die Kimbrer
anfingen zu unterhandeln. Allein die beiden Fuehrer lebten im heftigsten
Zerwuerfnis. Maximus, ein geringer und unfaehiger Mann, war als Konsul seinem
stolzeren und besser geborenen, aber nicht besser gearteten prokonsularischen
Kollegen Caepio von Rechts wegen uebergeordnet; allein dieser weigerte sich, ein
gemeinschaftliches Lager zu beziehen und gemeinschaftlich die Operationen zu
beraten, und behauptete nach wie vor sein selbstaendiges Kommando. Vergeblich
versuchten Abgeordnete des roemischen Senats eine Ausgleichung zu bewirken; auch
eine persoenliche Zusammenkunft der Feldherren, welche die Offiziere erzwangen,
erweiterte nur den Riss. Als Caepio den Maximus mit den Boten der Kimbrer
verhandeln sah, meinte er diesen im Begriff, die Ehre ihrer Unterwerfung allein
zu gewinnen, und warf mit seinem Heerteil allein sich schleunigst auf den Feind.
Er ward voellig vernichtet, so dass auch das Lager dem Feinde in die Haende fiel
(6. Oktober 649 105); und sein Untergang zog die nicht minder vollstaendige
Niederlage der zweiten roemischen Armee nach sich. Es sollen 80000 roemische
Soldaten und halb soviel von dem ungeheuren und unbehilflichen Tross gefallen,
nur zehn Mann entkommen sein - so viel ist gewiss, dass es nur wenigen von den
beiden Heeren gelang, sich zu retten, da die Roemer mit dem Fluss im Ruecken
gefochten hatten. Es war eine Katastrophe, die materiell und moralisch den Tag
von Cannae weit ueberbot. Die Niederlagen des Carbo, des Silanus, des Longinus
waren an den Italikern ohne nachhaltigen Eindruck voruebergegangen. Man war es
schon gewohnt, jeden Krieg mit Unfaellen zu eroeffnen; die Unueberwindlichkeit
der roemischen Waffen stand so unerschuetterlich fest, dass es ueberfluessig
schien, die ziemlich zahlreichen Ausnahmen zu beachten. Die Schlacht von Arausio
aber, das den unverteidigten Alpenpaessen in erschreckender Weise sich naehernde
Kimbrerheer, die sowohl in der roemischen Landschaft jenseits der Alpen als auch
bei den Lusitanern aufs neue und verstaerkt ausbrechende Insurrektion, der
wehrlose Zustand Italiens ruettelten furchtbar auf aus diesen Traeumen. Man
gedachte wieder der nie voellig vergessenen Keltenstuerme des vierten
Jahrhunderts, des Tages an der Allia und des Brandes von Rom; mit der doppelten
Gewalt zugleich aeltester Erinnerung und frischester Angst kam der
Gallierschreck ueber Italien; im ganzen Okzident schien man es inne zu werden,
dass die Roemerherrschaft anfange zu wanken. Wie nach der Cannensischen Schlacht
wurde durch Senatsbeschluss die Trauerzeit abgekuerzt ^14. Die neuen Werbungen
stellten den drueckendsten Menschenmangel heraus. Alle waffenfaehigen Italiker
mussten schwoeren, Italien nicht zu verlassen; die Kapitaene der in den
italischen Haefen liegenden Schiffe wurden angewiesen, keinen dienstpflichtigen
Mann an Bord zu nehmen. Es ist nicht zu sagen, was haette kommen moegen, wenn
die Kimbrer sogleich nach ihrem Doppelsieg durch die Alpenpforten in Italien
eingerueckt waeren. Indes sie ueberschwemmten zunaechst das Gebiet der Arverner,
die muehsam in ihren Festungen der Feinde sich erwehrten, und zogen bald von da,
der Belagerung muede, nicht nach Italien, sondern westwaerts gegen die
Pyrenaeen.
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^14 Hierher gehoert ohne Zweifel das Fragment Diodors Vat. p. 122.
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Wenn der erstarrte Organismus der roemischen Politik noch aus sich selber
zu einer heilsamen Krise gelangen konnte, so musste sie jetzt eintreten, wo
durch einen der wunderbaren Gluecksfaelle, an denen die Geschichte Roms so reich
ist, die Gefahr nahe genug drohte, um alle Energie und allen Patriotismus in der
Buergerschaft aufzuruetteln, und doch nicht so ploetzlich hereinbrach, dass
diesen Kraeften kein Raum geblieben waere, sich zu entwickeln. Allein es
wiederholten sich nur ebendieselben Erscheinungen, die vier Jahre zuvor nach den
afrikanischen Niederlagen eingetreten waren. In der Tat waren die afrikanischen
und die gallischen Unfaelle wesentlich gleicher Art. Es mag sein, dass zunaechst
jene mehr der Oligarchie im ganzen, diese mehr einzelnen Beamten zur Last
fielen; allein die oeffentliche Meinung erkannte mit Recht in beiden vor allen
Dingen den Bankrott der Regierung, welche in fortschreitender Entwicklung zuerst
die Ehre des Staats und jetzt bereits dessen Existenz in Frage stellte. Man
taeuschte sich damals so wenig wie jetzt ueber den wahren Sitz des Uebels,
allein jetzt so wenig wie damals brachte man es auch nur zu einem Versuch, an
der rechten Stelle zu bessern. Man sah es wohl, dass das System die Schuld trug;
aber man blieb auch diesmal dabei stehen, einzelne Personen zur Verantwortung zu
ziehen - nur entlud freilich ueber den Haeuptern der Oligarchie dies zweite
Gewitter sich mit um so viel schwereren Schlaegen, als die Katastrophe von 649
(105) die von 645 (109) an Umfang und Gefaehrlichkeit uebertraf. Das
instinktmaessig sichere Gefuehl des Publikums, dass es gegen die Oligarchie kein
Mittel gebe als die Tyrannis, zeigte sich wiederum, indem dasselbe bereitwillig
einging auf jeden Versuch namhafter Offiziere, der Regierung die Hand zu zwingen
und unter dieser oder jener Form das oligarchische Regiment durch eine Diktatur
zu stuerzen.
Zunaechst war es Quintus Caepio, gegen den die Angriffe sich richteten; mit
Recht, insofern die Niederlage von Arausio zunaechst durch seine
Unbotmaessigkeit herbeigefuehrt war, auch abgesehen von der wahrscheinlich
gegruendeten, aber nicht erwiesenen Unterschlagung der tolosanischen Beute;
indes trug zu der Wut, die die Opposition gegen ihn entwickelte, wesentlich auch
das bei, dass er als Konsul einen Versuch gewagt hatte, den Kapitalisten die
Geschworenenstellen zu entreissen. Um seinetwillen ward der alte ehrwuerdige
Grundsatz, auch im schlechtesten Gefaess die Heiligkeit des Amtes zu ehren,
gebrochen und, waehrend gegen den Urheber des cannensischen Unglueckstages der
Tadel in die stille Brust verschlossen worden war, der Urheber der Niederlage
von Arausio durch Volksbeschluss des Prokonsulats entsetzt und - was seit den
Krisen, in denen das Koenigtum untergegangen, nicht wieder vorgekommen war -
sein Vermoegen von der Staatskasse eingezogen (649? 105). Nicht lange nachher
wurde derselbe durch einen zweiten Buergerschluss aus dem Senat gestossen (650
104). Aber dies genuegte nicht; man wollte mehr Opfer und vor allem Caepios
Blut. Eine Anzahl oppositionell gesinnter Volkstribune, an ihrer Spitze Lucius
Appuleius Saturninus und Gaius Norbanus, beantragten im Jahre 651 (103) wegen
des in Gallien begangenen Unterschleifs und Landesverrats ein Ausnahmegericht
niederzusetzen; trotz der faktischen Abschaffung der Untersuchungshaft und der
Todesstrafe fuer politische Vergehen wurde Caepio verhaftet und die Absicht
unverhohlen ausgesprochen, das Todesurteil ueber ihn zu faellen und zu
vollstrecken. Die Regierungspartei versuchte, durch tribunizische Interzession
den Antrag zu beseitigen; allein die einsprechenden Tribune wurden mit Gewalt
aus der Versammlung verjagt und bei dem heftigen Auflauf die ersten Maenner des
Senats durch Steinwuerfe verletzt. Die Untersuchung war nicht zu verhindern und
der Prozesskrieg ging im Jahre 651 (103) seinen Gang wie sechs Jahre zuvor;
Caepio selbst, sein Kollege im Oberbefehl Gnaeus Malbus Maximus und zahlreiche
andere angesehene Maenner wurden verurteilt; mit Muehe gelang es einem mit
Caepio befreundeten Volkstribun, durch Aufopferung seiner eigenen buergerlichen
Existenz den Hauptangeklagten wenigstens das Leben zu retten ^15.
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^15 Die Amtsentsetzung des Prokonsuls Caepio, mit der die
Vermoegenseinziehung verbunden war (Liv. ep. 67), ward wahrscheinlich
unmittelbar nach der Schlacht von Arausio (6. Oktober 649 105) von der
Volksversammlung ausgesprochen. Dass zwischen der Absetzung und der eigentlichen
Katastrophe einige Zeit verstrich, zeigt deutlich der im Jahre 650 (104)
gestellte, auf Caepio gemuenzte Antrag, dass Amtsentsetzung den Verlust des
Sitzes im Senat nach sich ziehen solle (Ascon. Corn. 78). Die Fragmente des
Licinianus (p. 10: Cn. Manilius ob eandem causam quam et Caepio L. Saturnini
rogatione e civitate est cito [?] eiectus; wodurch die Andeutung bei Cicero (De
orat. 2, 28,125) klar wird, lehren jetzt, dass ein von Lucius Appuleius
Saturninus vorgeschlagenes Gesetz diese Katastrophe herbeigefuehrt hat. Es ist
dies offenbar kein anderes als das Appuleische Gesetz ueber die geschmaelerte
Majestaet des roemischen Staates (Cic. De orat. 2, 25, 107; 49, 201) oder, wie
der Inhalt desselben schon frueher (Bd. 2, S. 193 der ersten Auflage [Orig.])
bestimmt ward, Saturninus' Antrag auf Niedersetzung einer ausserordentlichen
Kommission zur Untersuchung der waehrend der kimbrischen Unruhen vorgekommenen
Landesverraetereien. Die Untersuchungskommission wegen des Goldes von Tolosa
(Cic. nat. deor. 3, 30, 74) entsprang in ganz aehnlicher Weise aus dem
Appuleischen Gesetz, wie die dort weiter genannten Spezialgerichte ueber eine
aergerliche Richterbestechung aus dem Mucischen von 613 (141), die ueber die
Vorgaenge mit den Vestalinnen aus dem Peducaeischen von 641 (113), die ueber den
Jugurthinischen Krieg aus dem Mamilischen von 644 (110). Die Vergleichung dieser
Faelle lehrt auch, dass von dergleichen Spezialkommissionen, anders als von den
ordentlichen, selbst Strafen an Leib und Leben erkannt werden konnten und
erkannt worden sind. Wenn anderweitig der Volkstribun Gaius Norbanus als
derjenige genannt wird, der das Verfahren gegen Caepio veranlasste und dafuer
spaeter zur Verantwortung gezogen ward (Cic. De orat. 2, 40, 167; 48, 199; 4,
200. part. 30, 105 u. a. St.), so ist dies damit nicht in Widerspruch; denn der
Antrag ging, wie gewoehnlich, von mehreren Volkstribunen aus (Rhet. Her. 1, 14,
24; Cic. De orat. 2, 47, 197), und da Saturninus bereits tot war, als die
aristokratische Partei daran denken konnte, Vergeltung zu ueben, hielt man sich
an den Kollegen. Was die Zeit dieser zweiten und schliesslichen Verurteilung
Caepios anlangt, so ist die gewoehnliche, sehr unueberlegte Annahme, welche
dieselbe in das Jahr 650 (95), zehn Jahre nach der Schlacht von Arausio setzt,
bereits frueher zurueckgewiesen worden. Sie beruht lediglich darauf, dass
Crassus als Konsul, also 659 (95) fuer Caepio sprach (Cic. Brut. 44,162); was er
aber offenbar nicht als dessen Sachwalter tat, sondern als Norbanus wegen seines
Verfahrens gegen Caepio im Jahre 659 (95) von Publius Sulpicius Rufus zur
Verantwortung gezogen ward. Frueher wurde fuer diese zweite Anklage das Jahr 650
(104) angenommen; seit wir wissen, dass sie aus einem Antrag des Saturninus
hervorging, kann man nur schwanken zwischen dem Jahr 651 (103), wo dieser zum
ersten (Plut. Mar. 14; Oros. hist. 5, 17; App. 1, 28; Diod. p. 608, 631) und 654
(100), wo er zum zweiten Male Volkstribun war. Ganz sicher entscheidende Momente
finden sich nicht, aber die sehr ueberwiegende Wahrscheinlichkeit spricht fuer
das erstere Jahr, teils weil dies den Ungluecksfaellen in Gallien naeher steht,
teils weil in den ziemlich ausfuehrlichen Berichten ueber Saturninus' zweites
Tribunat Quintus Caepio des Vaters und der gegen diesen gerichteten
Gewaltsamkeiten nicht gedacht wird. Dass die infolge der Urteilssprueche wegen
der unterschlagenen tolosanischen Beute an den Staatsschatz zurueckgezahlten
Summen von Saturninus im zweiten Tribunat fuer seine Kolonisationsplaene in
Anspruch genommen werden (Vir. ill. 73, 5 und dazu Orelli ind. legg. p. 137),
ist an sich nicht entscheidend und kann ueberdies leicht durch Verwechslung von
dem ersten afrikanischen auf das zweite allgemeine Ackergesetz des Saturninus
uebertragen worden sein.
Dass spaeterhin, als Norbanus belangt ward, dies eben auf Grund des von ihm
mitveranlassten Gesetzes geschah, ist eine dem roemischen politischen Prozess
dieser Zeit gewoehnliche Ironie (Cic. Brut. 89, 305) und darf etwa nicht zu dem
Glauben verleiten, als sei das Appuleische Gesetz schon, wie das spaetere
Cornelische, ein allgemeines Hochverratsgesetz gewesen.
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Wichtiger als diese Massregel der Rache war die Frage, wie der gefaehrliche
Krieg jenseits der Alpen ferner gefuehrt und zunaechst, wem darin die
Oberfeldherrnschaft uebertragen werden sollte. Bei unbefangener Behandlung war
es nicht schwer, eine passende Wahl zu treffen. Rom war zwar im Vergleich mit
frueheren Zeiten an militaerischen Notabilitaeten nicht reich; allein es hatten
doch Quintus Maximus in Gallien, Marcus Aemilius Scaurus und Quintus Minucius in
den Donaulaendern, Quintus Metellus, Publius Rutilius Rufus, Gaius Marius in
Afrika mit Auszeichnung kommandiert; und es handelte sich ja nicht darum, einen
Pyrrhos oder Hannibal zu schlagen, sondern den Barbaren des Nordens gegenueber
die oft erprobte Ueberlegenheit roemischer Waffen und roemischer Taktik wieder
in ihr Recht einzusetzen, wozu es keines genialen, sondern nur eines strengen
und tuechtigen Kriegsmanns bedurfte. Allein es war eben eine Zeit, in der alles
eher moeglich war als die unbefangene Erledigung einer Verwaltungsfrage. Die
Regierung war, wie es nicht anders sein konnte und wie schon der jugurthinische
Krieg gezeigt hatte, in der oeffentlichen Meinung so vollstaendig bankrott, dass
ihre tuechtigsten Feldherren in der vollen Siegeslaufbahn weichen mussten, sowie
es einem namhaften Offizier einfiel, sie vor dem Volk herunterzumachen und als
Kandidat der Opposition von dieser sich an die Spitze der Geschaefte stellen zu
lassen. Es war kein Wunder, dass, was nach den Siegen des Metellus geschehen
war, gesteigert sich wiederholte nach den Niederlagen des Gnaeus, Mallius und
Quintus Caepio. Abermals trat Gaius Marius trotz des Gesetzes, das das Konsulat
mehr als einmal zu uebernehmen verbot, auf als Bewerber um das hoechste
Staatsamt und nicht bloss ward er, waehrend er noch in Afrika an der Spitze des
dortigen Heeres stand, zum Konsul ernannt und ihm der Oberbefehl in dem
Gallischen Krieg uebergeben, sondern es ward ihm auch fuenf Jahre hintereinander
(650-654 104-100) wieder und wieder das Konsulat uebertragen, in einer Weise,
welche aussah wie ein berechneter Hohn gegen den eben in Beziehung auf diesen
Mann in seiner ganzen Torheit und Kurzsichtigkeit bewaehrten exklusiven Geist
der Nobilitaet, aber freilich auch in den Annalen der Republik unerhoert und in
der Tat mit dem Geiste der freien Verfassung Roms schlechterdings unvertraeglich
war. Namentlich in dem roemischen Militaerwesen, dessen im Afrikanischen Krieg
begonnene Umgestaltung aus einer Buergerwehr in eine Soeldnerschar Marius
waehrend seines fuenfjaehrigen, durch die Not der Zeit mehr noch als durch die
Klauseln seiner Bestallung unumschraenkten Oberkommandos fortsetzte und
vollendete, sind die tiefen Spuren dieser inkonstitutionellen
Oberfeldherrnschaft des ersten demokratischen Generals fuer alle Zeit sichtbar
geblieben.
Der neue Oberfeldherr Gaius Marius erschien im Jahre 650 (164) jenseits der
Alpen, gefolgt von einer Anzahl erprobter Offiziere, unter denen der kuehne
Faenger des Jugurtha, Lucius Sulla, bald sich abermals hervortat, und von
zahlreichen Scharen italischer und bundesgenoessischer Soldaten. Zunaechst fand
er den Feind, gegen den er geschickt war, nicht vor. Die wunderlichen Leute, die
bei Arausio gesiegt hatten, waren inzwischen, wie schon gesagt ward, nachdem sie
die Landschaft westlich der Rhone ausgeraubt hatten, ueber die Pyrenaeen
gestiegen und schlugen sich eben in Spanien mit den tapferen Bewohnern der
Nordkueste und des Binnenlandes herum; es schien, als wollten die Deutschen ihr
Talent, nicht zuzugreifen, gleich bei ihrem ersten Auftreten in der Geschichte
beweisen. So fand Marius volle Zeit, einesteils die abgefallenen Tektosagen zum
Gehorsam zurueckzubringen, die schwankende Treue der untertaenigen gallischen
und ligurischen Gaue wieder zu befestigen und innerhalb wie ausserhalb der
roemischen Provinz von den gleich den Roemern durch die Kimbrer gefaehrdeten
Bundesgenossen, wie zum Beispiel von den Massalioten, den Allobrogen, den
Sequanern, Beistand und Zuzug zu erlangen; andrerseits durch strenge Mannszucht
und unparteiische Gerechtigkeit gegen Vornehme und Geringe das ihm anvertraute
Heer zu disziplinieren und durch Maersche und ausgedehnte Schanzarbeiten -
insbesondere die Anlegung eines spaeter den Massalioten ueberwiesenen
Rhonekanals zur leichteren Herbeischaffung der von Italien dem Heer
nachgesandten Transporte - die Soldaten fuer die ernstere Kriegsarbeit tuechtig
zu machen. Auch er verhielt sich in strenger Defensive und ueberschritt nicht
die Grenzen der roemischen Provinz. Endlich, es scheint im Laufe des Jahres 651
(103), flutete der Kimbrenstrom, nachdem er in Spanien an dem tapferen
Widerstand der eingeborenen Voelkerschaften, namentlich der Keltiberer sich
gebrochen hatte, wieder zurueck ueber die Pyrenaeen und von da, wie es scheint,
am Atlantischen Ozean hinauf, wo alles den schrecklichen Maennern sich
unterwarf, von den Pyrenaeen bis zur Seine. Erst hier, an der Landesgrenze der
tapferen Eidgenossenschaft der Belgen, trafen sie auf ernstlichen Widerstand;
allein eben auch hier, waehrend sie im Gebiet der Veliocasser (bei Rouen)
standen, kam ihnen ansehnlicher Zuzug. Nicht bloss drei Quartiere der Helvetier,
darunter die Tigoriner und Tougener, welche frueher an der Garonne gegen die
Roemer gefochten hatten, gesellten, wie es scheint um diese Zeit, sich zu den
Kimbrern, sondern es stiessen auch zu ihnen die stammverwandten Teutonen unter
ihrem Koenig Teutobod, welche durch uns nicht ueberlieferte Fuegungen aus ihrer
Heimat an der Ostsee hierher an die Seine verschlagen waren ^16. Aber auch die
vereinigten Scharen vermochten den tapferen Widerstand der Belgen nicht zu
ueberwaeltigen. Die Fuehrer entschlossen sich daher, mit der also
angeschwollenen Menge den schon mehrmals beratenen Zug nach Italien nun allen
Ernstes anzutreten. Um nicht mit dem bisher zusammengeraubten Gut sich zu
schleppen, wurde dasselbe hier zurueckgelassen unter dem Schutz einer Abteilung
von 6000 Mann, aus denen spaeter nach mancherlei Irrfahrten die Voelkerschaft
der Aduatuker an der Sambre erwachsen ist. Indes sei es wegen der schwierigen
Verpflegung auf den Alpenstrassen, sei es aus anderen Gruenden, die Massen
loesten sich wieder auf in zwei Heerhaufen, von denen der eine, die Kimbrer und
Tigoriner, ueber den Rhein zurueck und durch die schon im Jahre 641 (113)
erkundeten Paesse der Ostalpen, der andere, die neuangelangten Teutonen, die
Tougener und die schon in der Schlacht von Arausio bewaehrte kimbrische
Kernschar der Ambronen, durch das roemische Gallien und die Westpaesse nach
Italien eindringen sollte. Diese zweite Abteilung war es, die im Sommer 652
(102) abermals ungehindert die Rhone ueberschritt und am linken Ufer derselben
mit den Roemern den Kampf nach fast dreijaehriger Pause wieder aufnahm. Marius
erwartete sie in einem wohlgewaehlten und wohlverproviantierten Lager am
Einfluss der Isere in die Rhone, in welcher Stellung er die beiden einzigen
damals gangbaren Heerstrassen nach Italien, die ueber den Kleinen Bernhard und
die an der Kueste, zugleich den Barbaren verlegte. Die Teutonen griffen das
Lager an, das ihnen den Weg sperrte; drei Tage nacheinander tobte der Sturm der
Barbaren um die roemischen Verschanzungen, aber der wilde Mut scheiterte an der
Ueberlegenheit der Roemer im Festungskrieg und an der Besonnenheit des
Feldherrn. Nach hartem Verlust entschlossen sich die dreisten Gesellen, den
Sturm aufzugeben und am Lager vorbei fuerbass nach Italien zu marschieren. Sechs
Tage hintereinander zogen sie daran vorueber, ein Beweis mehr noch fuer die
Schwerfaelligkeit ihres Trosses als fuer ihre ungeheure Zahl. Der Feldherr liess
es geschehen ohne anzugreifen; dass er durch den hoehnischen Zuruf der Feinde,
ob die Roemer nicht Auftraege haetten an ihre Frauen daheim, sich nicht irren
liess, ist begreiflich, aber dass er dies verwegene Vorbeidefilieren der
feindlichen Kolonnen vor der konzentrierten roemischen Masse nicht benutzte um
zu schlagen, zeigt, wie wenig er seinen ungeuebten Soldaten vertraute. Als der
Zug vorueber war, brach auch er sein Lager ab und folgte dem Feinde auf dem
Fuss, in strenger Ordnung und Nacht fuer Nacht sich sorgfaeltig verschanzend.
Die Teutonen, die der Kuestenstrasse zustrebten, gelangten laengs der Rhone
hinabmarschierend bis in die Gegend von Aquae Sextiae, gefolgt von den Roemern.
Beim Wasserschoepfen stiessen hier die leichten ligurischen Truppen der Roemer
mit der feindlichen Nachhut, den Ambronen, zusammen; das Gefecht ward bald
allgemein; nach heftigem Kampf siegten die Roemer und verfolgten den weichenden
Feind bis an die Wagenburg. Dieser erste glueckliche Zusammenstoss erhoehte dem
Feldherrn wie den Soldaten den Mut; am dritten Tage nach demselben ordnete
Marius auf dem Huegel, dessen Spitze das roemische Lager trug, seine Reihen zur
entscheidenden Schlacht. Die Teutonen, laengst ungeduldig, mit ihren Gegnern
sich zu messen, stuermten sofort den Huegel hinauf und begannen das Gefecht. Es
war ernst und langwierig; bis zum Mittag standen die Deutschen wie die Mauern;
allein die ungewohnte Glut der provencalischen Sonne erschlaffte ihre Sehnen und
ein blinder Laerm in ihrem Ruecken, wo ein Haufen roemischer Trossbuben aus
einem waldigen Versteck mit gewaltigem Geschrei hervorrannte, entschied vollends
die Aufloesung der schwankenden Reihen. Der ganze Schwarm ward gesprengt und,
wie begreiflich in dem fremden Lande, entweder getoetet oder gefangen; unter den
Gefangenen war der Koenig Teutobod, unter den Toten eine Menge Frauen, welche,
nicht unbekannt mit der Behandlung, die ihnen als Sklavinnen bevorstand, teils
auf ihren Karren in verzweifelter Gegenwehr sich hatten niedermachen lassen,
teils in der Gefangenschaft, nachdem sie umsonst gebeten, sie dem Dienst der
Goetter und der heiligen Jungfrauen der Vesta zu widmen, sich selber den Tod
gegeben hatten (Sommer 652 102).
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^16 Diese Darstellung beruht im wesentlichen auf dem verhaeltnismaessig
zuverlaessigsten Livianischen Bericht in der Epitome (67, wo zu lesen ist:
reversi in Galliam in Vellocassis se Teutonis coniunxerunt) und bei Obsequens,
mit Beseitigung der geringeren Zeugnisse, die die Teutonen schon frueher, zum
Teil, wie App. Celt. 13, schon in der Schlacht von Noreia, neben den Kimbrern
auftreten lassen. Damit sind verbunden die Notizen bei Caesar (Gall. 1, 33; 2, 4
u. 29), da mit dem Zug der Kimbrer in die roemische Provinz und nach Italien nur
die Expedition von 652 (102) gemeint sein kann.
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So hatte Gallien Ruhe vor den Deutschen; und es war Zeit, denn schon
standen deren Waffenbrueder diesseits der Alpen. Mit den Helvetiern verbuendet,
waren die Kimbrer ohne Schwierigkeit von der Seine in das obere Rheintal
gelangt, hatten die Alpenkette auf dem Brennerpass ueberschritten und waren von
da durch die Taeler der Eisack und Etsch hinabgestiegen in die italische Ebene.
Hier sollte der Konsul Quintus Lutatius Catulus die Paesse bewachen; allein der
Gegend nicht voellig kundig und fuerchtend, umgangen zu werden hatte er sich
nicht getraut, in die Alpen selbst vorzuruecken, sondern unterhalb Trient am
linken Ufer der Etsch sich aufgestellt und fuer alle Faelle den Rueckzug auf das
rechte durch Anlegung einer Bruecke sich gesichert. Allein als nun die Kimbrer
in dichten Scharen aus den Bergen hervordrangen, ergriff ein panischer Schreck
das roemische Heer und Legionaere und Reiter liefen davon, diese geradeswegs
nach der Hauptstadt, jene auf die naechste Anhoehe, die Sicherheit zu gewaehren
schien. Mit genauer Not brachte Catulus wenigstens den groessten Teil seines
Heeres durch eine Kriegslist wieder an den Fluss und ueber die Bruecke zurueck,
ehe es den Feinden, die den oberen Lauf der Etsch beherrschten und schon Baeume
und Balken gegen die Bruecke hinabtreiben liessen, gelang, diese zu zerstoeren
und damit dem Heer den Rueckzug abzuschneiden. Eine Legion indes hatte der
Feldherr auf dem anderen Ufer zuruecklassen muessen und bereits wollte der feige
Tribun, der sie fuehrte, kapitulieren, als der Rottenfuehrer Gnaeus Petreius von
Atina ihn niederstiess und mitten durch die Feinde auf das rechte Ufer der Etsch
zu dem Hauptheer sich durchschlug. So war das Heer und einigermassen selbst die
Waffenehre gerettet; allein die Folgen der versaeumten Besetzung der Paesse und
des uebereilten Rueckzugs waren dennoch sehr empfindlich. Catulus musste auf das
rechte Ufer des Po sich zurueckziehen und die ganze Ebene zwischen dem Po und
den Alpen in der Gewalt der Kimbrer lassen, so dass man die Verbindung mit
Aquileia nur zur See noch unterhielt. Dies geschah im Sommer 652 (102), um
dieselbe Zeit, wo es zwischen den Teutonen und den Roemern bei Aquae Sextiae zur
Entscheidung kam. Haetten die Kimbrer ihren Angriff ununterbrochen fortgesetzt,
so konnte Rom in eine sehr bedraengte Lage geraten; indes ihrer Gewohnheit, im
Winter zu rasten, blieben sie auch diesmal getreu und um so mehr, als das reiche
Land, die ungewohnten Quartiere unter Dach und Fach, die warmen Baeder, die
neuen reichlichen Speisen und Getraenke sie einluden, es sich vorlaeufig wohl
sein zu lassen. Dadurch gewannen die Roemer Zeit, ihnen mit vereinigten Kraeften
in Italien zu begegnen. Es war keine Zeit, was der demokratische General sonst
wohl getan haben wuerde, den unterbrochenen Eroberungsplan des Keltenlandes, wie
Gaius Gracchus ihn mochte entworfen haben, jetzt wieder aufzunehmen; von dem
Schlachtfeld von Aix wurde das siegreiche Heer an den Po gefuehrt und nach
kurzem Verweilen in der Hauptstadt, wo er den ihm angetragenen Triumph bis nach
voelliger Ueberwindung der Barbaren zurueckwies, traf auch Marius selbst bei den
vereinigten Armeen ein. Im Fruehjahr 653 (101) ueberschritten sie, 50000 Mann
stark, unter dem Konsul Marius und dem Prokonsul Catulus wiederum den Po und
zogen gegen die Kimbrer, welche ihrerseits flussaufwaerts marschiert zu sein
scheinen, um den maechtigen Strom an seiner Quelle zu ueberschreiten. Unterhalb
Vercellae unweit der Muendung der Sesia in den Po ^17, ebenda, wo Hannibal seine
erste Schlacht auf italischem Boden geschlagen hatte, trafen die beiden Heere
aufeinander. Die Kimbrer wuenschten die Schlacht und sandten, ihrer Landessitte
gemaess, zu den Roemern, Zeit und Ort dazu auszumachen: Marius willfahrte ihnen
und nannte den naechsten Tag - es war der 30. Juli 653 (101) - und das Raudische
Feld, eine weite Ebene, auf der die ueberlegene roemische Reiterei einen
vorteilhaften Spielraum fand. Hier stiess man auf den Feind, erwartet und doch
ueberraschend; denn in dem dichten Morgennebel fand sich die kimbrische Reiterei
im Handgemenge mit der staerkeren roemischen, ehe sie es vermutete, und ward von
ihr zurueckgeworfen auf das Fussvolk, das eben zum Kampfe sich ordnete. Mit
geringen Opfern ward ein vollstaendiger Sieg erfochten und die Kimbrer
vernichtet. Gluecklich mochte heissen, wer den Tod in der Schlacht fand, wie die
meisten, unter ihnen der tapfere Koenig Boiorix; gluecklicher mindestens als
die, die nachher verzweifelnd Hand an sich selbst legten oder gar auf dem
Sklavenmarkt in Rom den Herrn suchen mussten, der dem einzelnen Nordmannen die
Dreistigkeit vergalt, des schoenen Suedens begehrt zu haben, ehe denn es Zeit
war. Die Tigoriner, die auf den Vorbergen der Alpen zurueckgeblieben waren, um
den Kimbrern spaeter zu folgen, verliefen sich auf die Kunde von der Niederlage
in ihre Heimat. Die Menschenlawine, die dreizehn Jahre hindurch von der Donau
bis zum Ebro, von der Seine bis zum Po die Nationen alarmiert hatte, ruhte unter
der Scholle oder fronte im Sklavenjoch; der verlorene Posten der deutschen
Wanderungen hatte seine Schuldigkeit getan; das heimatlose Volk der Kimbrer mit
seinen Genossen war nicht mehr.
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^17 Man hat nicht wohl getan, von der Ueberlieferung abweichend das
Schlachtfeld nach Verona zu verlegen; wobei uebersehen ward, dass zwischen den
Gefechten an der Etsch und dem entscheidenden Treffen ein ganzer Winter und
vielfache Truppenbewegungen liegen, und dass Catulus nach ausdruecklicher Angabe
(Plut. Mar. 24) bis auf das rechte Poufer zurueckgewichen war. Auch die Angaben,
dass am Po (Hier. chron. a. Abr.) und dass da, wo Stilicho spaeter die Geten
schlug, d. h. bei Cherasco am Tanaro, die Kimbrer geschlagen wurden, fuehren,
obwohl beide ungenau, doch viel eher nach Vercellae als nach Verona.
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Ueber den Leichen haderten die politischen Parteien Roms ihren
kuemmerlichen Hader weiter, ohne um das grosse Kapitel der Weltgeschichte sich
zu bekuemmern, davon hier das erste Blatt sich aufgeschlagen hatte, ohne auch
nur Raum zu geben dem reinen Gefuehl, dass an diesem Tage Roms Aristokraten wie
Roms Demokraten ihre Schuldigkeit getan hatten. Die Rivalitaet der beiden
Feldherren, die nicht bloss politische Gegner, sondern auch durch den so
verschiedenen Erfolg der beiden vorjaehrigen Feldzuege militaerisch gespannt
waren, kam sofort nach der Schlacht zum widerwaertigsten Ausbruch. Catulus
mochte mit Recht behaupten, dass das Mitteltreffen, das er befehligte, den Sieg
entschieden habe und dass von seinen Leuten einunddreissig, von den Marianern
nur zwei Feldzeichen eingebracht seien - seine Soldaten fuehrten sogar die
Abgeordneten der Stadt Parma durch die Leichenhaufen, um ihnen zu zeigen, dass
Marius tausend geschlagen habe, Catulus aber zehntausend. Nichtsdestoweniger
galt Marius als der eigentliche Besieger der Kimbrer, und mit Recht; nicht
bloss, weil er kraft seines hoeheren Ranges an dem entscheidenden Tage den
Oberbefehl gefuehrt hatte und an militaerischer Begabung und Erfahrung seinem
Kollegen ohne Zweifel weit ueberlegen war, sondern vor allem, weil der zweite
Sieg von Vercellae in der Tat nur moeglich geworden war durch den ersten von
Aquae Sextiae. Allein in der damaligen Zeit waren es weniger diese Erwaegungen,
die den Ruhm von den Kimbrern und Teutonen Rom errettet zu haben ganz und voll
an Marius' Namen knuepften, als die politischen Parteiruecksichten. Catulus war
ein feiner und gescheiter Mann, ein so anmutiger Sprecher, dass der Wohllaut
seiner Worte fast wie Beredsamkeit klang, ein leidlicher Memoirenschreiber und
Gelegenheitspoet und ein vortrefflicher Kunstkenner und Kunstrichter; aber er
war nichts weniger als ein Mann des Volkes und sein Sieg ein Sieg der
Aristokratie. Die Schlachten aber des groben Bauern, welcher von dem gemeinen
Volke auf den Schild gehoben war und das gemeine Volk zum Siege gefuehrt hatte,
diese Schlachten waren nicht bloss Niederlagen der Kimbrer und Teutonen, sondern
auch Niederlagen der Regierung; es knuepften daran sich noch ganz andere
Hoffnungen als die, dass man wieder ungestoert jenseits der Alpen Geldgeschaefte
machen oder diesseits den Acker bauen koenne. Zwanzig Jahre waren verstrichen,
seit Gaius Gracchus' blutende Leiche den Tiber hinabgetrieben war; seit zwanzig
Jahren ward das Regiment der restaurierten Oligarchie ertragen und verwuenscht;
immer noch war dem Gracchus kein Raecher, seinem angefangenen Bau kein zweiter
Meister erstanden. Es hassten und hofften viele, viele von den schlechtesten und
viele von den besten Buergern des Staats; war der Mann, der diese Rache und
diese Wuensche zu erfuellen verstand, endlich gefunden in dem Sohn des
Tageloehners von Arpinum? Stand man wirklich an der Schwelle der neuen,
vielgefuerchteten und vielersehnten zweiten Revolution?
6. Kapitel
Revolutionsversuch des Marius und Reformversuch des Drusus
Gaius Marius ward, eines armen Tageloehners Sohn, geboren im Jahre 599
(155) in dem damals arpinatischen Dorfe Cereatae, das spaeter als Cereatae
Marianae Stadtrecht erhielt und noch heute den Namen "Mariusheimat" (Casamare)
traegt. Beim Pfluge war er aufgekommen, in so duerftigen Verhaeltnissen, dass
sie ihm selbst zu den Gemeindeaemtern von Arpinum den Zugang zu verschliessen
schienen; er lernte frueh, was er spaeter noch als Feldherr uebte, Hunger und
Durst, Sonnenbrand und Winterkaelte ertragen und auf der harten Erde schlafen.
Sowie das Alter es ihm erlaubte, war er in das Heer eingetreten und hatte in der
schweren Schule der Spanischen Kriege sich rasch zum Offizier emporgedient; in
Scipios Numantinischem Kriege zog er, damals dreiundzwanzigjaehrig, des strengen
Feldherrn Augen auf sich durch die saubere Haltung seines Pferdes und seiner
Waffen wie durch seine Tapferkeit im Gefecht und sein ehrbares Betragen im
Lager. Er war heimgekehrt mit ehrenvollen Narben und kriegerischen Abzeichen und
mit dem lebhaften Wunsch, in der ruehmlich betretenen Laufbahn sich einen Namen
zu machen; allein unter den damaligen Verhaeltnissen konnte zu den politischen
Aemtern, die allein zu hoeheren Militaerstellen fuehrten, auch der verdienteste
Mann nicht gelangen ohne Vermoegen und ohne Verbindungen. Beides ward dem jungen
Offizier zuteil durch glueckliche Handelsspekulationen und durch die Verbindung
mit einem Maedchen aus dem altadligen Geschlecht der Julier; so gelangte er
unter grossen Anstrengungen und nach vielfachen Misserfolgen im Jahre 639 (115)
bis zur Praetur, in welcher er als Statthalter des jenseitigen Spaniens seine
militaerische Tuechtigkeit aufs neue zu bewaehren Gelegenheit fand. Wie er
sodann der Aristokratie zum Trotz im Jahre 647 (107) das Konsulat uebernahm und
als Prokonsul (648, 649 106, 105) den Afrikanischen Krieg beendigte, wie er,
nach dem Unglueckstag von Arausio zur Oberleitung des Krieges gegen die
Deutschen berufen, unter viermal vom Jahre 650 (104) bis zum Jahre 653 (101)
wiederholter, in den Annalen der Republik beispielloser Erneuerung des
Konsulats, die Kimbrer jenseits, die Teutonen diesseits der Alpen ueberwand und
vernichtete, ist bereits erzaehlt worden. In seinem Kriegsamt hatte er sich
gezeigt als einen braven und rechtschaffenen Mann, der unparteiisch Recht
sprach, ueber die Beute mit seltener Ehrlichkeit und Uneigennuetzigkeit
verfuegte und durchaus unbestechlich war; als einen geschickten Organisator, der
die einigermassen eingerostete Maschine des roemischen Heerwesens wieder in
brauchbaren Stand gesetzt hatte; als einen faehigen Feldherrn, der den Soldaten
in Zucht und doch bei guter Laune erhielt und zugleich im kameradschaftlichen
Verkehr seine Liebe gewann, dem Feinde aber kuehn ins Auge sah und zur rechten
Zeit sich mit ihm schlug. Eine militaerische Kapazitaet im eminenten Sinn war
er, soweit wir urteilen koennen, nicht; allein die sehr achtungswerten
Eigenschaften, die er besass, genuegten unter den damals bestehenden
Verhaeltnissen vollkommen, um ihm den Ruf einer solchen zu verschaffen, und auf
diesen gestuetzt war er in einer beispiellos ehrenvollen Weise eingetreten unter
die Konsulare und die Triumphatoren. Allein er passte darum nicht besser in den
glaenzenden Kreis. Seine Stimme blieb rauh und laut, sein Blick wild, als saehe
er noch Libyer oder Kimbrer vor sich und nicht wohlerzogene und parfuemierte
Kollegen. Dass er aberglaeubisch war wie ein echter Lanzknecht, dass er zur
Bewerbung um sein erstes Konsulat sich nicht durch den Drang seiner Talente,
sondern zunaechst durch die Aussagen eines etruskischen Eingeweidebeschauers
bestimmen liess, und bei dem Feldzug gegen die Teutonen eine syrische Prophetin
Martha mit ihren Orakeln dem Kriegsrat aushalf, war nicht eigentlich
unaristokratisch; in solchen Dingen begegneten sich damals wie zu allen Zeiten
die hoechsten und die niedrigsten Schichten der Gesellschaft. Allein
unverzeihlich war der Mangel an politischer Bildung; es war zwar loeblich, dass
er die Barbaren zu schlagen verstand, aber was sollte man denken von einem der
verfassungsmaessigen Etikette so unkundigen Konsul, dass er im Triumphalkostuem
im Senat erschien! Auch sonst hing die Rotuere ihm an. Er war nicht bloss - nach
aristokratischer Terminologie - ein armer Mann, sondern, was schlimmer war,
genuegsam und ein abgesagter Feind aller Bestechung und Durchstecherei. Nach
Soldatenart war er nicht waehlerisch, aber becherte gern, besonders in spaeteren
Jahren; Feste zu geben verstand er nicht und hielt einen schlechten Koch. Ebenso
uebel war es, dass der Konsular nur Lateinisch verstand und die griechische
Konversation sich verbitten musste; dass er bei den griechischen Schauspielen
sich langweilte, mochte hingehen - er war vermutlich nicht der einzige -, aber
dass er sich zu seiner Langenweile bekannte, war naiv. So blieb er zeit seines
Lebens ein unter die Aristokraten verschlagener Bauersmann und geplagt von den
empfindlichen Stichelworten und dem empfindlicheren Mitleiden seiner Kollegen,
das wie diese selber zu verachten er denn doch nicht ueber sich vermochte. Nicht
viel weniger wie ausserhalb der Gesellschaft stand Marius ausserhalb der
Parteien. Die Massregeln, die er in seinem Volkstribunat (635 119) durchsetzte,
eine bessere Kontrolle bei der Abgabe der Stimmtaefelchen zur Abstellung der
argen dabei stattfindenden Betruegereien und die Verhinderung ausschweifender
Antraege auf Spenden an das Volk, tragen nicht den Stempel einer Partei, am
wenigsten den der demokratischen, sondern zeigen nur, dass ihm Unrechtfertigkeit
und Unvernunft verhasst waren; und wie haette auch ein Mann wie dieser, Bauer
von Geburt und Soldat aus Neigung, von Haus aus revolutionaer sein koennen? Die
Anfeindungen der Aristokratie hatten ihn zwar spaeter in das Lager der Gegner
der Regierung getrieben, und rasch sah er sich hier auf den Schild gehoben
zunaechst als Feldherr der Opposition und demnaechst vielleicht bestimmt zu noch
hoeheren Dingen. Allein es war dies weit mehr die Folge der zwingenden Gewalt
der Verhaeltnisse und des allgemeinen Beduerfnisses der Opposition nach einem
Haupte als sein eigenes Werk; hatte er doch seit seinem Abgang nach Afrika
647/48 (107/06) kaum voruebergehend auf kurze Zeit in der Hauptstadt verweilt.
Erst in der zweiten Haelfte des Jahres 653 (101) kam er, Sieger wie ueber die
Kimbrer so ueber die Teutonen, nach Rom zurueck, um den verschobenen Triumph nun
zwiefach zu feiern, entschieden der erste Mann in Rom und doch zugleich
politischer Anfaenger. Es war unwidersprechlich ausgemacht, nicht bloss dass
Marius Rom gerettet habe, sondern dass er der einzige Mann sei, der Rom habe
retten koennen; sein Name war auf allen Lippen; die Vornehmen erkannten seine
Leistungen an; bei dem Volk war er populaer wie keiner vor oder nach ihm,
populaer durch seine Tugenden wie durch seine Fehler, durch seine
unaristokratische Uneigennuetzigkeit nicht minder wie durch seine baeurische
Derbheit; er hiess der Menge der dritte Romulus und der zweite Camillus; gleich
den Goettern wurden ihm Trankopfer gespendet. Es war kein Wunder, wenn dem
Bauernsohn der Kopf mitunter schwindelte von all der Herrlichkeit, wenn er
seinen Zug von Afrika ins Kettenland den Siegesfahrten des Dionysos von Erdteil
zu Erdteil verglich und sich fuer seinen Gebrauch einen Becher - keinen von den
kleinsten - nach dem Muster des Bakchischen fertigen liess. Es war ebensoviel
Hoffnung wie Dankbarkeit in dieser taumelnden Begeisterung des Volkes, die wohl
einen Mann von kaelterem Blut und gereifterer politischer Erfahrung zu irren
vermocht haette. Marius' Werk schien seinen Bewunderern keineswegs vollendet.
Schwerer als die Barbaren lastete auf dem Lande die elende Regierung; ihm, dem
ersten Manne Roms, dem Liebling des Volkes, dem Haupt der Opposition kam es zu,
Rom zum zweitenmal zu retten. Zwar war ihm, dem Bauer und Soldaten, das
hauptstaedtische politische Treiben fremd und unbequem; er sprach so schlecht,
wie er gut kommandierte, und bewies den Lanzen und Schwertern der Feinde
gegenueber eine weit festere Haltung als gegen die klatschende oder zischende
Menge; aber auf seine Neigung kam wenig an. Hoffnungen binden. Seine
militaerische und politische Stellung war von der Art, dass, wenn er mit seiner
ruhmvollen Vergangenheit nicht brechen, die Erwartungen seiner Partei, ja der
Nation nicht taeuschen, seiner eigenen Gewissenspflicht nicht untreu werden
wollte, er der Missverwaltung der oeffentlichen Angelegenheiten steuern und dem
Restaurationsregiment ein Ende machen musste, und wenn er nur die inneren
Eigenschaften eines Volkshauptes besass, so konnte er dessen, was zum
Volksfuehrer ihm abging, allerdings entraten.
Eine furchtbare Waffe hielt er in der Hand in der neu organisierten Armee.
Bis auf seine Zeit hatte man von dem Grundgedanken der Servianischen Verfassung,
die Aushebung lediglich auf die vermoegenden Buerger zu beschraenken und die
Unterschiede der Waffengattungen allein nach den Vermoegensklassen zu ordnen,
wohl schon manches nachlassen muessen: es war das zum Eintritt in das
Buergerheer verpflichtende Minimalvermoegen von 11000 Assen (300 Talern)
herabgesetzt worden auf 4000 (115 Taler; 2, 345); es waren die aelteren sechs in
den Waffengattungen unterschiedenen Vermoegensklassen beschraenkt worden auf
drei, indem man zwar wie nach der Servianischen Ordnung die Reiter aus den
vermoegendsten, die Leichtbewaffneten aus den aermsten Dienstpflichtigen auslas,
aber den Mittelstand, die eigentliche Linieninfanterie unter sich nicht mehr
nach dem Vermoegen, sondern nach dem Dienstalter in die drei Treffen der
Hastaten, Principes und Triarier ordnet. Man hatte ferner schon laengst die
italischen Bundesgenossen in sehr ausgedehntem Masse zum Kriegsdienst
mitherangezogen, indes auch hier, ganz wie bei der roemischen Buergerschaft, die
Militaerpflicht vorzugsweise auf die besitzenden Klassen gelegt.
Nichtsdestoweniger ruhte das roemische Militaerwesen bis auf Marius im
wesentlichen auf jener uralten Buergerwehrordnung. Allein fuer die veraenderten
Verhaeltnisse passte dieselbe nicht mehr. Die besseren Klassen der Gesellschaft
zogen teils vom Heerdienst mehr und mehr sich zurueck, teils schwand der
roemische und italische Mittelstand ueberhaupt zusammen; dagegen waren
einesteils die betraechtlichen Streitmittel der ausseritalischen Bundesgenossen
und Untertanen verfuegbar geworden, andererseits bot das italische Proletariat,
richtig verwandt, ein militaerisch wenigstens sehr brauchbares Material. Die
Buergerreiterei, die aus der Klasse der Wohlhabenden gebildet werden sollte, war
im Felddienst schon vor Marius tatsaechlich eingegangen. Als wirklicher
Heerkoerper wird sie zuletzt genannt in dem spanischen Feldzug von 614 (140), wo
sie den Feldherrn durch ihren hoehnischen Hochmut und ihre Unbotmaessigkeit zur
Verzweiflung bringt und zwischen beiden ein von den Reitern wie vom Feldherrn
mit gleicher Gewissenlosigkeit gefuehrter Krieg ausbricht. Im Jugurthinischen
Krieg erscheint sie schon nur noch als eine Art Nobelgarde fuer den Feldherrn
und fremde Prinzen; von da an verschwindet sie ganz. Ebenso erwies sich die
Ergaenzung der Legionen mit gehoerig qualifizierten Pflichtigen schon im
gewoehnlichen Lauf der Dinge schwierig, so dass Anstrengungen, wie sie nach der
Schlacht von Arausio noetig waren, unter Einhaltung der bestehenden Vorschriften
ueber die Dienstpflicht wohl in der Tat materiell unausfuehrbar gewesen sein
wuerden. Andererseits wurden schon vor Marius, namentlich in der Kavallerie und
der leichten Infanterie, die ausseritalischen Untertanen, die schweren
Berittenen Thrakiens, die leichte afrikanische Reiterei, das vortreffliche
leichte Fussvolk der bebenden Ligurer, die Schleuderer von den Balearen, in
immer groesserer Anzahl auch ausserhalb ihrer Provinzen bei den roemischen
Heeren mitverwendet; und zugleich draengten sich, waehrend an qualifizierten
Buergerrekruten Mangel war, die nichtqualifizierten aermeren Buerger ungerufen
zum Eintritt in die Armee, wie denn bei der Masse des arbeitslosen oder
arbeitsscheuen Buergergesindels und bei den ansehnlichen Vorteilen, die der
roemische Kriegsdienst abwarf, die Freiwilligenwerbung nicht schwierig sein
konnte. Es war demnach nichts als eine notwendige Konsequenz der politischen und
sozialen Umwandlung des Staats, dass man im Militaerwesen ueberging von dem
System des Buergeraufgebots zu dem Zuzug- und Werbesystem, die Reiterei und die
leichten Truppen wesentlich aus den Kontingenten der Untertanen bildete, wie
denn fuer den kimbrischen Feldzug schon bis nach Bithynien Zuzug angesagt ward,
fuer die Linieninfanterie aber zwar die bisherige Dienstpflichtordnung nicht
aufhob, allein daneben jedem freigeborenen Buerger den freiwilligen Eintritt in
das Heer gestattete, was zuerst Marius 647 (107) tat.
Hierzu kam die Nivellierung innerhalb der Linieninfanterie, die gleichfalls
auf Marius zurueckgeht. Die roemische Weise aristokratischer Gliederung hatte
bis dahin auch innerhalb der Legion geherrscht. Die vier Treffen der Leichten,
der Hastaten, der Principes, der Triarier oder, wie man auch sagen kann, der
Vorhut, der ersten, zweiten und dritten Linie hatten bis dahin jedes seine
besondere Qualifikation nach Vermoegens- oder Dienstalter und grossenteils auch
verschiedene Bewaffnung, jedes seinen ein fuer allemal bestimmten Platz in der
Schlachtordnung, jedes seinen bestimmten militaerischen Rang und sein eigenes
Feldzeichen gehabt. Alle diese Unterschiede fielen jetzt ueber den Haufen. Wer
ueberhaupt als Legionaer zugelassen ward, bedurfte keiner weiteren
Qualifikation, um in jeder Abteilung zu dienen; ueber die Einordnung entschied
einzig das Ermessen der Offiziere. Alle Unterschiede der Bewaffnung fielen weg
und somit wurden auch alle Rekruten gleichmaessig geschult. Ohne Zweifel in
Verbindung damit stehen die vielfachen Verbesserungen, die in der Bewaffnung,
dem Tragen des Gepaecks und aehnlichen Dingen von Marius herruehren und ein
ruehmliches Zeugnis ablegen von der Einsicht desselben in das praktische Detail
des Kriegshandwerks und seiner Fuersorge fuer die Soldaten; vor allem aber das
neue, von dem Kameraden des Marius im Afrikanischen Krieg, Publius Rutilius
Rufus (Konsul 649 105), entworfene Exerzierreglement; es ist bezeichnend, dass
dasselbe die militaerische Ausbildung des einzelnen Mannes betraechtlich
steigerte und wesentlich sich anlehnte an die in den damaligen Fechterschulen
uebliche Ausbildung der kuenftigen Gladiatoren. Die Gliederung der Legion ward
eine gaenzlich andere. An die Stelle der 30 Faehnlein (manipuli) schwerer
Infanterie, die - jedes zu zwei Zuegen (centuriae) von je 60 Mann in den beiden
ersten und je 30 Mann im dritten Treffen - bisher die taktische Einheit gebildet
hatten, traten 10 Haufen (cohortes), jeder mit eigenem Feldzeichen und jeder zu
sechs, oft auch nur zu fuenf Zuegen von je 100 Mann; so dass, obgleich
gleichzeitig durch Einziehung der leichten Infanterie der Legion 1200 Mann
erspart wurden, dennoch die Gesamtzahl der Legion von 4200 auf 5000 bis 6000
Mann stieg. Die Sitte, in drei Treffen zu fechten, blieb bestehen, allein wenn
bisher jedes Treffen einen eigenen Truppenkoerper gebildet hatte, so war es in
Zukunft dem Feldherrn ueberlassen, die Kohorten, ueber die er disponierte, in
die drei Linien nach Ermessen zu verteilen. Den militaerischen Rang bestimmte
einzig die Ordnungsnummer der Soldaten und der Abteilungen. Die vier Feldzeichen
der einzelnen Legionsteile, der Wolf, der mannkoepfige Stier, das Ross, der
Eber, die bisher wahrscheinlich der Reiterei und den drei Treffen der schweren
Infanterie waren vorgetragen worden, verschwanden; dafuer traten die Faehnlein
der neuen Kohorten ein und das neue Zeichen, das Marius der gesamten Legion
verlieh, der silberne Adler. Wenn also innerhalb der Legion jede Spur der
bisherigen buergerlichen und aristokratischen Gliederung verschwand und unter
den Legionaeren fortan nur noch rein soldatische Unterschiede vorkamen, so hatte
sich dagegen schon einige Jahrzehnte frueher aus zufaelligen Anlaessen eine
bevorzugte Heeresabteilung neben den Legionen entwickelt: die Leibwache des
Feldherrn. Bis dahin hatten ausgesuchte Mannschaften aus den bundesgenoessischen
Kontingenten die persoenliche Bedeckung des Feldherrn gebildet; roemische
Legionaere oder gar freiwillig sich erbietende Mannschaften zum persoenlichen
Dienst bei dem selben zu verwenden, widerstritt der strengen Gebundenheit des
gewaltigen Gemeinwesens. Aber als der Numantinische Krieg ein beispiellos
demoralisiertes Heer grossgezogen hatte und Scipio Aemilianus, der berufen ward,
dem wuesten Unwesen zu steuern, es nicht bei der Regierung hatte durchsetzen
koennen, voellig neue Truppen unter die Waffen zu rufen, ward es ihm wenigstens
gewaehrt, ausser einer Anzahl von Mannschaften, die ihm die abhaengigen Koenige
und Freistaedte des Auslandes zur Verfuegung stellten, aus freiwilligen
roemischen Buergern eine persoenliche Bedeckungsmannschaft von 500 Mann zu
bilden. Diese Kohorte, teils aus den besseren Staenden, teils aus der niederen
persoenlichen Klientel des Feldherrn hervorgegangen und daher bald die der
Freunde, bald die des Hauptquartiers (praetoriani) genannt, hatte den Dienst in
diesem (praetorium), wofuer sie vom Lager- und Schanzdienst frei war, und genoss
hoeheren Sold und groesseres Ansehen.
Diese vollstaendige Revolution der roemischen Heerverfassung scheint
allerdings wesentlich aus rein militaerischen Motiven hervorgegangen und
ueberhaupt weniger das Werk eines einzelnen, am wenigsten eines berechnenden
Ehrgeizigen, als die vom Drang der Umstaende gebotene Umgestaltung unhaltbar
gewordener Einrichtungen gewesen zu sein. Es ist wahrscheinlich, dass die
Einfuehrung des inlaendischen Werbesystems durch Marius ebenso den Staat
militaerisch vom Untergang gerettet hat, wie manches Jahrhundert spaeter
Arbogast und Stilicho durch Einfuehrung des auslaendischen ihm noch auf eine
Weile die Existenz fristeten. Nichtsdestoweniger lag in ihr, wenn auch noch
unentwickelt, zugleich eine vollstaendige politische Revolution. Die
republikanische Verfassung ruhte zumeist darauf, dass der Buerger zugleich
Soldat, der Soldat vor allem Buerger war; es war mit ihr zu Ende, sowie ein
Soldatenstand sich bildete. Hierzu musste schon das neue Exerzierreglement
fuehren mit seiner dem Kunstfechter abgeborgten Routine; der Kriegsdienst ward
allmaehlich Kriegshandwerk. Weit rascher noch wirkte die wenn auch beschraenkte
Zuziehung des Proletariats zum Militaerdienst, besonders in Verbindung mit den
uralten Satzungen, die dem Feldherrn ein nur mit sehr soliden republikanischen
Institutionen vertraegliches arbitraeres Belohnungsrecht seiner Soldaten
einraeumten und dem tuechtigen und gluecklichen Soldaten eine Art Anrecht gaben,
vom Feldherrn einen Teil der beweglichen Beute, vom Staat ein Stueck des
gewonnenen Ackers zu heischen. Wenn der ausgehobene Buerger und Bauer in dem
Kriegsdienst nichts sah als eine fuer das gemeine Beste zu uebernehmende Last
und im Kriegsgewinn nichts als einen geringen Entgelt fuer den ihm aus dem
Dienst erwachsenden weit ansehnlicheren Verlust, so war dagegen der geworbene
Proletarier nicht bloss fuer den Augenblick allein angewiesen auf seinen Sold,
sondern auch fuer die Zukunft musste er, den nach der Entlassung kein Invaliden-
, ja nicht einmal ein Armenhaus aufnahm, wuenschen, zunaechst bei der Fahne zu
bleiben und diese nicht anders zu verlassen als mit Begruendung seiner
buergerlichen Existenz. Seine einzige Heimat war das Lager, seine einzige
Wissenschaft der Krieg, seine einzige Hoffnung der Feldherr - was hierin lag,
leuchtet ein. Als Marius nach dem Treffen auf dem Raudischen Feld zwei Kohorten
italischer Bundesgenossen ihrer tapferen Haltung wegen in Masse das Buergerrecht
auf dem Schlachtfeld selbst verfassungswidrig verlieh, rechtfertigte er spaeter
sich damit, dass er im Laerm der Schlacht die Stimme der Gesetze nicht habe
unterscheiden koennen. Wenn einmal in wichtigeren Fragen das Interesse des Heers
und des Feldherrn in verfassungswidrigem Begehren sich begegneten, wer mochte
dafuer stehen, dass alsdann nicht noch andere Gesetze ueber dem Schwertergeklirr
nicht wuerden vernommen werden? Man hatte das stehende Heer, den Soldatenstand,
die Garde; wie in der buergerlichen Verfassung, so standen auch in der
militaerischen bereits alle Pfeiler der kuenftigen Monarchie: es fehlte einzig
an dem Monarchen. Wie die zwoelf Adler um den Palatinischen Huegel kreisten, da
riefen sie dem Koenigtum; der neue Adler, den Gaius Marius den Legionen verlieh,
verkuendete das Reich der Kaiser.
Es ist wohl keinem Zweifel unterworfen, dass Marius einging auf die
glaenzenden Aussichten, die seine militaerische und politische Stellung ihm
eroeffnete. Es war eine truebe, schwere Zeit. Man hatte Frieden, aber man ward
des Friedens nicht froh; es war nicht mehr wie einst nach dem ersten gewaltigen
Anprall der Nordlaender auf Rom, wo nach ueberstandener Krise im frischen
Gefuehl der Genesung alle Kraefte sich neu geregt, wo sie in ueppiger Entfaltung
das Verlorene rasch und reichlich ersetzt hatten. Alle Welt fuehlte, dass,
mochten auch tuechtige Feldherren noch aber und abermals das unmittelbare
Verderben abwehren, das Gemeinwesen darum nur um so sicherer zu Grunde gehe
unter dem Regiment der restaurierten Oligarchie; aber alle Welt fuehlte auch,
dass die Zeit nicht mehr war, wo in solchen Faellen die Buergerschaft sich
selber half, und dass nichts besser ward, solange des Gaius Gracchus Platz leer
blieb. Wie tief die Menge die nach dem Verschwinden jener beiden hohen
Juenglinge, welche der Revolution das Tor geoeffnet hatten, zurueckgebliebene
Luecke empfand, freilich auch wie kindisch sie nach jedem Schatten des Ersatzes
griff, beweist der falsche Sohn des Tiberius Gracchus, welcher, obwohl die
eigene Schwester der beiden Gracchen ihn auf offenem Markte des Betruges zieh,
dennoch einzig seines usurpierten Namens wegen vom Volke fuer 655 (99) zum
Tribun gewaehlt ward. In demselben Sinne jubelte die Menge dem Gaius Marius
entgegen; wie sollte sie nicht? Wenn irgendeiner, schien er der rechte Mann; war
er doch der erste Feldherr und der populaerste Name seiner Zeit, anerkannt brav
und rechtschaffen und selbst durch seine von dem Parteitreiben entfernte
Stellung zum Regenerator des Staats, empfohlen - wie haette nicht das Volk, wie
haette er selbst nicht sich dafuer halten sollen! Die oeffentliche Meinung war
so entschieden wie moeglich oppositionell; es ist bezeichnend dafuer, dass die
Besetzung der in den hoechsten geistlichen Kollegien erledigten Stellen durch
die Buergerschaft anstatt durch die Kollegien selbst, die die Regierung noch im
Jahre 609 (145) durch Anregung der religioesen Bedenken in den Komitien zu Fall
gebracht hatte, im Jahre 650 (104) auf den Antrag des Gnaeus Domitius durchging,
ohne dass der Senat es haette wagen koennen, sich auch nur ernstlich zu
widersetzen. Durchaus schien es nur an einem Haupte zu fehlen, das der
Opposition einen festen Mittelpunkt und ein praktisches Ziel gab; und dies war
jetzt in Marius gefunden.
Zur Durchfuehrung seiner Aufgabe bot sich ihm ein doppelter Weg: Marius
konnte die Oligarchie zu stuerzen versuchen als Imperator an der Spitze der
Armee oder auf dem fuer konstitutionelle Aenderungen verfassungsmaessig
bezeichneten Weg; dorthin wies seine eigene Vergangenheit, hierin der Vorgang
des Gracchus. Es ist sehr begreiflich, dass er den ersteren Weg nicht betrat,
vielleicht nicht einmal die Moeglichkeit dachte, ihn zu betreten. Der Senat war
oder schien so macht- und ratlos, so verhasst und verachtet, dass Marius gegen
ihn kaum einer anderen Stuetze als seiner ungeheuren Popularitaet zu beduerfen,
noetigenfalls aber trotz der Aufloesung des Heeres sie in den entlassenen und
ihrer Belohnungen harrenden Soldaten zu finden meinte. Es ist wahrscheinlich,
dass Marius, im Hinblick auf Gracchus' leichten und scheinbar fast
vollstaendigen Sieg und auf seine eigenen, denen des Gracchus weit ueberlegenen
Hilfsmittel, den Umsturz einer vierhundertjaehrigen, mit dem nach komplizierter
Hierarchie geordneten Staatskoerper und der mannigfaltigsten Gewohnheiten und
Interessen innig verwachsenen Verfassung fuer weit leichter hielt, als er war.
Aber selbst wer tiefer in die Schwierigkeiten des Unternehmens hineinsah, als es
Marius wahrscheinlich tat, mochte erwaegen, dass das Heer, obwohl im Uebergang
begriffen von der Buergerwehr zur Soeldnerschar, doch waehrend dieses
Uebergangszustandes noch keineswegs zum blinden Werkzeug eines Staatsstreiches
sich schickte und dass ein Versuch, die widerstrebenden Elemente durch
militaerische Mittel zu beseitigen, die Widerstandsfaehigkeit der Gegner
wahrscheinlich gesteigert haben wuerde. Die organisierte Waffengewalt in den
Kampf zu verwickeln, musste auf den ersten Blick ueberfluessig, auf den zweiten
bedenklich erscheinen: man war eben am Anfang der Krise und die Gegensaetze von
ihrem letzten, kuerzesten und einfachsten Ausdruck noch weit entfernt.
Marius entliess also der bestehenden Ordnung gemaess nach dem Triumph sein
Heer und schlug den von Gaius Gracchus vorgezeichneten Weg ein, vermittels der
Uebernahme der verfassungsmaessigen Staatsaemter die Oberhauptschaft im Staate
an sich zu bringen. Er fand sich damit angewiesen auf die sogenannte Volkspartei
und in deren damaligen Fuehrern um so mehr seine Bundesgenossen, als der
siegreiche General die zur Gassenherrschaft erforderlichen Gaben und Erfahrungen
durchaus nicht besass. So gelangte die demokratische Partei nach langer
Nichtigkeit ploetzlich wieder zu politischer Bedeutung. Sie hatte in dem langen
Interim von Gaius Gracchus bis auf Marius sich wesentlich verschlechtert. Wohl
war das Missvergnuegen ueber das senatorische Regiment jetzt nicht geringer als
damals; aber manche der Hoffnungen, die den Gracchen ihre treuesten Anhaenger
zugefuehrt hatten, war inzwischen als Illusion erkannt worden und die Ahnung
inzwischen manchem aufgegangen, dass diese Gracchische Agitation auf ein Ziel
hinausliefe, wohin ein sehr grosser Teil der Missvergnuegten keineswegs zu
folgen willig war; wie denn ueberhaupt in dem zwanzigjaehrigen Hetzen und
Treiben gar viel verschliffen und vergriffen war von der frischen Begeisterung,
dem felsenfesten Glauben, der sittlichen Reinheit des Strebens, die die
Anfangsstadien der Revolutionen bezeichnen. Aber wenn die demokratische Partei
nicht mehr war, was sie unter Gaius Gracchus gewesen, so standen die Fuehrer der
Zwischenzeit jetzt ebenso tief unter ihrer Partei, als Gaius Gracchus hoch ueber
derselben gestanden hatte. Es lag dies in der Natur der Sache. Bis wieder ein
Mann auftraf, der es wagte, wie Gaius Gracchus nach der Staatsoberhauptschaft zu
greifen, konnten die Fuehrer nur Lueckenbuesser sein: entweder politische
Anfaenger, die ihre jugendliche Oppositionslust austobten und sodann, als
sprudelnde Feuerkoepfe und beliebte Sprecher legitimiert, mit mehr oder minder
Geschicklichkeit ihren Rueckzug in das Lager der Regierungspartei
bewerkstelligten; oder auch Leute, die an Vermoegen und Einfluss nichts zu
verlieren, an Ehre gewoehnlich nicht einmal etwas zu gewinnen hatten, und die
aus persoenlicher Erbitterung oder auch aus blosser Lust am Laermschlagen sich
ein Geschaeft daraus machten, die Regierung zu hindern und zu aergern. Der
ersten Gattung gehoerten zum Beispiel an Gaius Memmius und der bekannte Redner
Lucius Crassus, die ihre in den Reihen der Opposition gewonnenen oratorischen
Lorbeern demnaechst als eifrige Regierungsmaenner verwerteten. Die namhaftesten
Fuehrer der Popularpartei aber um diese Zeit waren Maenner der zweiten Gattung:
sowohl Gaius Servilius Glaucia, von Cicero der roemische Hyperbolos genannt, ein
gemeiner Gesell niedrigster Herkunft und unverschaemtester Strassenberedsamkeit,
aber wirksam und selbst gefuerchtet wegen seiner drastischen Witze, als auch
sein besserer und faehigerer Genosse Lucius Appuleius Saturninus, der selbst
nach den Berichten seiner Feinde ein feuriger und eindringlicher Sprecher war
und wenigstens nicht von gemein eigennuetzigen Motiven geleitet ward. Ihm war
als Quaestor die in ueblicher Weise ihm zugefallene Getreideverwaltung durch
Beschluss des Senats entzogen worden, weniger wohl wegen fehlerhafter
Amtsfuehrung als um das eben damals populaere Amt lieber einem der Haeupter der
Regierungspartei, dem Marcus Scaurus, als einem unbekannten, keiner der
herrschenden Familien angehoerigen jungen Manne zuzuwenden. Diese Kraenkung
hatte den aufstrebenden und lebhaften Mann in die Opposition gedraengt; und er
vergalt als Volkstribun 651 (103) das Empfangene mit Zinsen. Ein aergerlicher
Handel hatte damals den anderen gedraengt. Er hatte die von den Gesandten des
Koenigs Mithradates in Rom bewirkten Bestechungen auf offenem Markt zur Sprache
gebracht - diese den Senat aufs hoechste kompromittierenden Enthuellungen
haetten fast dem kuehnen Tribun das Leben gekostet. Er hatte gegen den Besieger
Numidiens Quintus Metellus, als derselbe sich fuer 652 (102) um die Zensur
bewarb, einen Auflauf erregt und denselben auf dem Kapitol belagert gehalten,
bis die Ritter ihn nicht ohne Blutvergiessen befreiten; des Zensors Metellus
Vergeltung, die schimpfliche Ausstossung des Saturninus wie des Glaucia aus dem
Senat bei Gelegenheit der Revision des Senatorenverzeichnisses, war nur
gescheitert an der Schlaffheit des dem Metellus zugegebenen Kollegen. Er
hauptsaechlich hatte jenes Ausnahmegericht gegen Caepio und dessen Genossen
trotz des heftigsten Widerstrebens der Regierungspartei, er gegen dieselben die
lebhaft bestrittene Wiederwahl des Marius zum Konsul fuer 652 (102)
durchgesetzt. Saturninus war entschieden der energischste Feind des Senats und
der taetigste und beredteste Fuehrer der Volkspartei seit Gaius Gracchus,
freilich auch gewalttaetig und ruecksichtslos wie keiner vor ihm, immer bereit,
in die Strasse hinabzusteigen und statt mit Worten den Gegner mit Knuetteln zu
widerlegen.
Solcher Art waren die beiden Fuehrer der sogenannten Popularpartei, die mit
dem siegreichen Feldherrn jetzt gemeinschaftliche Sache machten. Es war
natuerlich; die Interessen und die Zwecke gingen zusammen, und auch schon bei
Marius' frueheren Bewerbungen hatte wenigstens Saturninus aufs entschiedenste
und erfolgreichste fuer ihn Partei genommen. Sie wurden sich dahin einig, dass
fuer 654 (100) Marius um das sechste Konsulat, Saturninus um das zweite
Tribunat, Glaucia um die Praetur sich bewerben sollten, um im Besitz dieser
Aemter die beabsichtigte Staatsumwaelzung durchzufuehren. Der Senat liess die
Ernennung des minder gefaehrlichen Glaucia geschehen, aber tat, was er konnte,
um Marius' und Saturninus' Wahl zu hindern oder doch wenigstens jenem in Quintus
Metellus einen entschlossenen Gegner als Kollegen im Konsulat an die Seite zu
setzen. Von beiden Parteien wurden alle Hebel, erlaubte und unerlaubte, in
Bewegung gesetzt; allein es gelang dem Senat nicht, die gefaehrliche
Verschwoerung im Keim zu ersticken. Marius selbst verschmaehte es nicht,
Stimmenbettel, es heisst sogar auch Stimmenkauf zu betreiben; ja als in den
tribunizischen Wahlen neun Maenner von der Liste der Regierungspartei
proklamiert waren und auch die zehnte Stelle bereits einem achtbaren Mann
derselben Farbe, Quintus Nunnius, gesichert schien, ward dieser von einem
wuesten Haufen, der vorzugsweise aus entlassenen Soldaten des Marius bestanden
haben soll, angefallen und erschlagen. So gelangten die Verschworenen, freilich
auf die gewaltsamste Weise, zum Ziel. Marius wurde gewaehlt als Konsul, Glaucia
als Praetor, Saturninus als Volkstribun fuer 654 (109): nicht Quintus Metellus,
sondern ein unbedeutender Mann, Lucius Valerius Flaccus, erhielt die zweite
Konsulstelle; die verbuendeten Maenner konnten daran gehen, ihre weiter
beabsichtigten Plaene ins Werk zu setzen und das 633 (121) unterbrochene Werk zu
vollenden.
Erinnern wir uns, welche Ziele Gaius Gracchus und mit welchen Mitteln er
sie verfolgt hatte. Es galt, die Oligarchie nach innen wie nach aussen zu
brechen, also teils die vom Senat voellig abhaengig gewordene Beamtengewalt in
ihre urspruenglichen souveraenen Rechte wiedereinzusetzen und die
Ratsversammlung aus der regierenden wieder in eine beratende Behoerde
umzuwandeln, teils der aristokratischen Gliederung des Staats in die drei
Klassen der herrschenden Buerger-, der italischen Bundesgenossen- und der
Untertanenschaft durch allmaehliche Ausgleichung dieser mit einem
nichtoligarchischen Regiment unvertraeglichen Gegensaetze ein Ende zu machen.
Diese Gedanken nahmen die drei verbuendeten Maenner wieder auf in den
Kolonialgesetzen, die Saturninus als Volkstribun teils schon frueher (651 103)
eingebracht hatte, teils jetzt (654 100) einbrachte ^1. Schon in jenem Jahre war
zunaechst zu Gunsten der Marianischen Soldaten, der Buerger nicht bloss,
sondern, wie es scheint, auch der italischen Bundesgenossen, die unterbrochene
Verteilung des karthagischen Gebiets wieder aufgenommen und jedem dieser
Veteranen ein Landlos von 100 Morgen oder etwa dem fuenffachen Mass eines
gewoehnlichen italischen Bauernhofs in der Provinz Africa zugesichert worden.
Jetzt ward fuer die roemisch-italische Emigration nicht bloss das bereits zur
Verfuegung stehende Provinzialland in weitester Ausdehnung in Anspruch genommen,
sondern auch mittels der rechtlichen Fiktion, dass den Roemern durch die
Besiegung der Kimbrer das gesamte von diesen besetzte Gebiet von Rechts wegen
erworben sei, alles Land der noch unabhaengigen Keltenstaemme jenseits der
Alpen. Zur Leitung der Landanweisungen wie der zu diesem Behuf etwa noetig
erscheinenden weiteren Massregeln ward Gaius Marius berufen; die
unterschlagenen, aber von den schuldigen Aristokraten erstatteten oder noch zu
erstattenden Tempelschaetze von Tolosa wurden zur Ausstattung der neuen
Landempfaenger bestimmt. Dieses Gesetz nahm also nicht bloss die
Eroberungsplaene jenseits der Alpen und die transalpinischen und ueberseeischen
Kolonisationsentwuerfe, wie Gaius Gracchus und Flaccus sie entworfen hatten, im
ausgedehntesten Umfang wieder auf, sondern indem es die Italiker neben den
Roemern zur Emigration zuliess und doch ohne Zweifel die saemtlichen neuen
Gemeinden als Buergerkolonien einzurichten vorschrieb, machte es einen Anfang,
die so schwer durchzubringenden und doch unmoeglich auf die Laenge abzuweisenden
Ansprueche der Italiker auf Gleichstellung mit den Roemern zu befriedigen.
Zunaechst aber wurde, wenn das Gesetz durchging und Marius zur selbstaendigen
Ausfuehrung dieser ungeheuren Eroberungs- und Aufteilungsplaene berufen ward,
tatsaechlich derselbe bis zur Realisierung jener Plaene oder vielmehr, bei der
Unbestimmtheit und Schrankenlosigkeit derselben, auf zeit seines Lebens Monarch
von Rom; wozu denn vermutlich, wie Gracchus das Tribunat, so Marius das Konsulat
alljaehrlich sich erneuern zu lassen gedachte. ueberhaupt ist bei der sonstigen
Uebereinstimmung der fuer den juengeren Gracchus und fuer Marius entworfenen
politischen Stellungen in allen wesentlichen Stuecken oder zwischen dem
landanweisenden Tribun und dem landanweisenden Konsul darin ein sehr
wesentlicher Unterschied, dass jener eine rein buergerliche, dieser daneben eine
militaerische Stellung einnehmen sollte: ein Unterschied, der zwar mit, aber
doch keineswegs allein aus den persoenlichen Verhaeltnissen hervorging, unter
denen die beiden Maenner an die Spitze des Staates getreten waren.
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^1 Es ist nicht moeglich, genau zu unterscheiden, was dem ersten und was
dem zweiten Tribunat des Saturninus angehoert; um so weniger, als derselbe in
beiden offenbar dieselben Gracchischen Tendenzen verfolgte. Das afrikanische
Ackergesetz setzt die Schrift 'De viris illustribus' (73, 1) mit Bestimmtheit in
651 (103): und es pafft dies auch zu der erst kurz vorher erfolgten Beendigung
des Jugurthinischen Krieges. Das zweite Ackergesetz gehoert unzweifelhaft in das
Jahr 654 (100). Das Majestaets- und das Getreidegesetz sind nur vermutungsweise
jenes in 651 (103), dieses in 654 (100) gesetzt worden.
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Wenn also das Ziel beschaffen war, das Marius und seine Genossen sich
vorgesteckt hatten, so fragte es sich weiter um die Mittel, durch welche man den
voraussichtlich hartnaeckigen Widerstand der Regierungspartei zu brechen
gedachte. Gaius Gracchus hatte seine Schlachten geschlagen mit dem
Kapitalistenstand und dem Proletariat. Seine Nachfolger versaeumten zwar nicht,
auch diesen entgegenzukommen. Den Rittern liess man nicht bloss die Gerichte,
sondern ihre Geschworenengewalt wurde ansehnlich gesteigert teils durch eine
verschaerfte Ordnung fuer die den Kaufleuten vor allem wichtige stehende
Kommission wegen Erpressungen seitens der Staatsbeamten in den Provinzen, welche
Glaucia, wahrscheinlich in diesem Jahr, durchbrachte, teils durch das wohl schon
651 (103) auf Saturninus' Antrag niedergesetzte Spezialgericht ueber die
waehrend der kimbrischen Bewegung in Gallien vorgekommenen Unterschlagungen und
sonstigen Amtsvergehen. Zum Frommen des hauptstaedtischen Proletariats ferner
ward der bisher bei den Getreideverteilungen fuer den roemischen Scheffel zu
entrichtende Schleuderpreis von 6 1/3 As herabgesetzt auf eine blosse
Rekognitionsgebuehr von 5/6 As. Indes obwohl man das Buendnis mit den Rittern
und dem hauptstaedtischen Proletariat nicht verschmaehte, so ruhte doch die
eigentlich zwingende Macht der Verbuendeten wesentlich nicht darauf, sondern auf
den entlassenen Soldaten der Marianischen Armee, welche ebendeshalb in den
Kolonialgesetzen selbst in so ausschweifender Weise bedacht worden waren. Auch
hierin tritt der vorwiegend militaerische Charakter hervor, der hauptsaechlich
diesen Revolutionsversuch von dem voraufgehenden unterscheidet.
Man ging also ans Werk. Das Getreide- und das Kolonialgesetz stiessen bei
der Regierung, wie begreiflich, auf die lebhafteste Gegenwehr. Man bewies im
Senat mit schlagenden Zahlen, dass jenes die oeffentlichen Kassen bankrott
machen muesse; Saturninus kuemmerte sich nicht darum. Man erwirkte gegen beide
Gesetze tribunizische Interzession; Saturninus liess weiterstimmen. Man zeigte
den die Abstimmung leitenden Beamten an, dass ein Donnerschlag vernommen worden
sei, durch welches Zeichen nach altem Glauben die Goetter befahlen, die
Volksversammlung zu entlassen; Saturninus bemerkte den Abgesandten, der Senat
werde wohl tun, sich ruhig zu verhalten, sonst koenne gar leicht nach dem Donner
der Hagel folgen. Endlich trieb der staedtische Quaestor Quintus Caepio,
vermutlich der Sohn des drei Jahre zuvor verurteilten Feldherrn 2 und gleich
seinem Vater ein heftiger Gegner der Popularpartei, mit einem Haufen ergebener
Leute die Stimmversammlung mit Gewalt auseinander. Allein die derben Soldaten
des Marius, die massenweise zu dieser Abstimmung nach Rom gestroemt waren,
sprengten, rasch zusammengerafft, wieder die staedtischen Haufen, und so gelang
es, auf dem wiedereroberten Stimmfeld die Abstimmung ueber die Appuleischen
Gesetze zu Ende zu fuehren. Der Skandal war arg; als es indes zur Frage kam, ob
der Senat der Klausel des Gesetzes genuegen werde, dass binnen fuenf Tagen nach
dessen Durchbringung jeder vom Rat bei Verlust seiner Ratsherrnstelle auf
getreuliche Befolgung des Gesetzes einen Eid abzulegen habe, leisteten diesen
Eid die saemtlichen Senatoren mit einziger Ausnahme des Quintus Metellus, der es
vorzog, die Heimat zu verlassen. Nicht ungern sahen Marius und Saturninus den
besten Feldherrn und den tuechtigsten Mann unter der Gegenpartei durch
Selbstverbannung aus dem Staate scheiden.
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2 Dahin fuehren alle Spuren. Der aeltere Quintus Caepio war 648 (106)
Konsul, der juengere 651 (103) oder 654 (100) Quaestor, also jener um oder vor
605 (149), dieser um 624 (130) oder 627 (117) geboren; dass jener starb, ohne
Soehne zu hinterlassen (Strab. 4, 188), widerspricht nicht, denn der juengere
Caepio fiel 664 (90) und der aeltere, der im Exil zu Smyrna sein Leben
beschloss, kann gar wohl ihn ueberlebt haben.
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Man schien am Ziel; dem schaerfer Sehenden musste schon jetzt das
Unternehmen als gescheitert erscheinen. Die Ursache des Fehlschlagens lag
wesentlich in der ungeschickten Allianz eines politisch unfaehigen Feldherrn und
eines faehigen, aber ruecksichtslos heftigen, und mehr von Leidenschaft als von
staatsmaennischen Zwecken erfuellten Demagogen von der Gasse. Man hatte sich
vortrefflich vertragen, solange es sich nur noch um Plaene handelte; als es dann
aber zur Ausfuehrung kam, zeigte es sich sehr bald, dass der gefeierte Feldherr
in der Politik nichts war als eine Inkapazitaet; dass sein Ehrgeiz der des
Bauern war, der den Adligen an Titeln erreichen und womoeglich ueberbieten
moechte, nicht aber der des Staatsmannes, der regieren will, weil er dazu in
sich die Kraft fuehlt; dass jedes Unternehmen, welches auf seine politische
Persoenlichkeit gebaut war, auch unter den sonst guenstigsten Verhaeltnissen
notwendig an ihm selber scheitern musste.
Er wusste weder seine Gegner zu gewinnen noch seine Partei zu baendigen.
Die Opposition gegen ihn und seine Genossen war an sich schon ansehnlich genug;
denn nicht bloss die Regierungspartei in Masse gehoerte dazu, sondern auch der
grosse Teil der Buergerschaft, der mit eifersuechtigen Blicken den Italikern
gegenueber ueber seinen Sonderrechten Wache hielt; durch den Gang aber, den die
Dinge nahmen, wurde noch die gesamte begueterte Klasse zu der Regierung
hinuebergedraengt. Saturninus und Glaucia waren von Haus aus Herren und Diener
des Proletariats und darum keineswegs auf gutem Fusse mit der Geldaristokratie,
die zwar nichts dagegen hatte, mittels des Poebels dem Senat einmal Schach zu
bieten, aber Strassenauflaeufe und arge Gewalttaetigkeiten nicht liebte. Schon
in Saturninus' erstem Tribunat hatten dessen bewaffnete Rotten mit den Rittern
sich herumgeschlagen; die heftige Opposition, auf die seine Wahl zum Tribun fuer
654 (100) stiess, zeigt deutlich, wie klein die ihm guenstige Partei war. Es
waere Marius' Aufgabe gewesen, der bedenklichen Hilfe dieser Genossen sich nur
mit Massen zu bedienen und maenniglich zu ueberzeugen, dass sie nicht bestimmt
seien zu herrschen, sondern ihm, dem Herrscher, zu dienen. Da er das gerade
Gegenteil davon tat und die Sache ganz das Ansehen gewann, als handle es sich
nicht darum, einen intelligenten und kraeftigen Herrn, sondern die reine
Kanaille ans Regiment zu bringen, so schlossen dieser gemeinsamen Gefahr
gegenueber die Maenner der materiellen Interessen, zum Tode erschrocken ueber
das wueste Wesen, sich wieder eng an den Senat an. Waehrend Gaius Gracchus, wohl
erkennend, dass mit dem Proletariat allein keine Regierung gestuerzt werden
kann, vor allen Dingen bemueht gewesen war, die besitzenden Klassen auf seine
Seite zu ziehen, fingen diese seine Fortsetzer damit an, die Aristokratie mit
der Bourgeoisie zu versoehnen.
Aber noch rascher als die Versoehnung der Feinde fuehrte den Ruin des
Unternehmens die Uneinigkeit herbei, welche unter dessen Urhebern Marius' mehr
als zweideutiges Auftreten notwendigerweise hervorrief. Waehrend die
entscheidenden Antraege von seinen Genossen gestellt, von seinen Soldaten
durchgefochten wurden, verhielt Marius sich vollstaendig leidend, gleich als ob
der politische Fuehrer nicht ebenso wie der militaerische, wenn es zum
Hauptangriff geht, ueberall und vor allen einstehen muesste mit seiner Person.
Aber es war damit nicht genug; vor den Geistern, die er selber gerufen, erschrak
er und nahm Reissaus. Als seine Genossen zu Mitteln griffen, die ein ehrlicher
Mann nicht billigen konnte, ohne die aber freilich das angestrebte Ziel sich
nicht erreichen liess, versuchte er in der ueblichen Weise politisch-moralischer
Konfusionaere sich von der Teilnahme an jenen Verbrechen reinzuwaschen und
zugleich das Ergebnis derselben sich zunutze zu machen. Es gibt ein
Geschichtchen, dass der General einst in zwei verschiedenen Zimmern seines
Hauses in dem einen mit dem Saturninus und den Seinen, in dem anderen mit den
Abgeordneten der Oligarchie geheime Unterhandlungen gepflogen habe, dort ueber
das Losschlagen gegen dem Senat, hier ueber das Einschreiten gegen die Revolte,
und dass er unter einem Vorwand, wie er der Peinlichkeit der Situation
entsprach, zwischen beiden Konferenzen ab und zu gegangen sei - ein
Geschichtchen, so sicherlich erfunden und so sicher treffend wie nur irgendein
Einfall des Aristophanes. Offenkundig ward die zweideutige Stellung des Marius
bei der Eidesfrage, wobei er anfangs Miene machte, den durch die Appuleischen
Gesetze geforderten Eid der bei ihrer Durchbringung vorgekommenen Formfehler
halber selbst zu verweigern und dann denselben unter den Vorbehalt schwor,
wofern die Gesetze wirklich rechtsbestaendig seien; ein Vorbehalt, der den Eid
selber aufhob, und den natuerlich saemtliche Senatoren in ihren Schwur
gleichfalls aufnahmen, so dass durch diese Weise der Beeidigung die Gueltigkeit
der Gesetze nicht gesichert, sondern vielmehr erst recht in Frage gestellt ward.
Die Folgen dieses unvergleichlich kopflosen Auftretens des gefeierten
Feldherrn entwickelten sich rasch. Saturninus und Glaucia hatten nicht deswegen
die Revolution unternommen und dem Marius die Staatsoberhauptschaft verschafft,
um sich von ihm verleugnen und aufopfern zu lassen; wenn Glaucia, der spasshafte
Volksmann, bisher den Marius mit den lustigsten Blumen seiner lustigen
Beredsamkeit ueberschuettet hatte, so dufteten die Kraenze, welche er jetzt ihm
wand, keineswegs nach Rosen und Violen. Es kam zum vollstaendigen Bruch, womit
beide Teile verloren waren; denn weder stand Marius fest genug, um allein das
von ihm selbst in Frage gestellte Kolonialgesetz zu halten und der ihm darin
bestimmten Stellung sich zu bemaechtigen, noch waren Saturninus und Glaucia in
der Lage, das fuer Marius begonnene Geschaeft auf eigene Rechnung fortzufuehren.
Indes die beiden Demagogen waren so kompromittiert, dass sie nicht
zurueckkonnten und nur die Wahl hatten, ihre Aemter in gewoehnlicher Weise
niederzulegen und damit ihren erbitterten Gegnern sich mit gebundenen Haenden zu
ueberliefern oder nun selber nach dem Szepter zu greifen, dessen Gewicht sie
freilich fuehlten nicht tragen zu koennen. Sie entschlossen sich zu dem
letzteren; Saturninus wollte fuer 655 (99) abermals um das Volkstribunat als
Bewerber auftreten, Glaucia, obwohl Praetor und erst nach zwei Jahren wahlfaehig
zum Konsulat, um dieses sich bewerben. In der Tat wurden die tribunizischen
Wahlen durchaus in ihrem Sinne entschieden und Marius' Versuch, den falschen
Tiberius Gracchus an der Bewerbung um das Tribunat zu hindern, diente nur dazu,
dem gefeierten Mann zu beweisen, was seine Popularitaet jetzt noch wert war; die
Menge sprengte die Tuer des Gefaengnisses, in dem Gracchus eingesperrt sass,
trug ihn im Triumph durch die Strassen und waehlte ihn mit grosser Majoritaet zu
ihrem Tribun. Die wichtigere Konsulnwahl suchten Saturninus und Glaucia durch
das im vorigen Jahr erprobte Mittel zur Beseitigung unbequemer Konkurrenzen in
die Hand zu bekommen; der Gegenkandidat der Regierungspartei, Gaius Memmius,
derselbe, der elf Jahre zuvor gegen sie die Opposition gefuehrt hatte, wurde von
einem Haufen Gesindel ueberfallen und mit Knuetteln erschlagen. Aber die
Regierungspartei hatte nur auf ein eklatantes Ereignis der Art gewartet, um
Gewalt zu brauchen. Der Senat forderte den Konsul Gaius Marius auf,
einzuschreiten, und dieser gab in der Tat sich dazu her, das Schwert, das er von
der Demokratie erhalten und fuer sie zu fuehren versprochen hatte, nun fuer die
konservative Partei zu ziehen. Die junge Mannschaft ward schleunigst aufgeboten,
mit Waffen aus den oeffentlichen Gebaeuden ausgeruestet und militaerisch
geordnet; der Senat selbst erschien bewaffnet auf dem Markt, an der Spitze sein
greiser Vormann Marcus Scaurus. Die Gegenpartei war wohl im Strassenlaerm
ueberlegen, aber auf einen solchen Angriff nicht vorbereitet; sie musste nun
sich wehren, wie es ging. Man erbrach die Tore der Gefaengnisse und rief die
Sklaven zur Freiheit und unter die Waffen; man rief - so heisst es wenigstens -
den Saturninus zum Koenig oder Feldherrn aus; an dem Tage, wo die neuen
Volkstribune ihr Amt anzutreten hatten, am 10. Dezember 654 (100), kam es auf
dem Grossen Markte zur Schlacht, der ersten, die, seit Rom stand, innerhalb der
Mauern der Hauptstadt geliefert worden ist. Der Ausgang war keinen Augenblick
zweifelhaft. Die Popularen wurden geschlagen und hinaufgedraengt auf das
Kapitol, wo man ihnen das Wasser abschnitt und sie dadurch noetigte, sich zu
ergeben. Marius, der den Oberbefehl fuehrte, haette gern seinen ehemaligen
Verbuendeten und jetzigen Gefangenen das Leben gerettet; laut rief Saturninus
der Menge zu, dass alles, was er beantragt, im Einverstaendnis mit dem Konsul
geschehen sei; selbst einem schlechteren Mann, als Marius war, musste grauen vor
der ehrlosen Rolle, die er an diesem Tage spielte. Indes er war laengst nicht
mehr Herr der Dinge. Ohne Befehl erklimmte die vornehme Jugend das Dach des
Rathauses am Markt, in das man vorlaeufig die Gefangenen eingesperrt hatte,
deckte die Ziegel ab und steinigte sie mit denselben. So kam Saturninus um mit
den meisten der namhafteren Gefangenen. Glaucia ward in einem Versteck gefunden
und gleichfalls getoetet. Ohne Urteil und Recht starben an diesem Tage vier
Beamte des roemischen Volkes. ein Praetor, ein Quaestor, zwei Volkstribune und
eine Anzahl anderer bekannter und zum Teil guten Familien angehoeriger Maenner.
Trotz der schweren und blutigen Verschuldungen, die die Haeupter auf sich
geladen hatten, durfte man dennoch sie bedauern; sie fielen wie die Vorposten,
die das Hauptheer im Stich laesst und sie noetigt, im verzweifelten Kampf
zwecklos unterzugehen.
Nie hatte die Regierungspartei einen vollstaendigeren Sieg erfochten, nie
die Opposition eine haertere Niederlage erlitten als an diesem 10. Dezember. Es
war das wenigste, dass man sich einiger unbequemer Schreier entledigt hatte, die
jeden Tag durch Gesellen von gleichem Schlag ersetzt werden konnten; schwerer
fiel ins Gewicht, dass der einzige Mann, der damals imstande war, der Regierung
gefaehrlich zu werden, sich selber oeffentlich und vollstaendig vernichtet
hatte; am schwersten, dass die beiden oppositionellen Elemente, der
Kapitalistenstand und das Proletariat, gaenzlich entzweit aus dem Kampfe
hervorgingen. Zwar das Werk der Regierung war dies nicht; teils die Macht der
Verhaeltnisse, teils und vor allem die grobe Bauernfaust seines unfaehigen
Nachtreters hatten wieder aufgeloest, was unter Gaius Gracchus' gewandter Hand
sich zusammenfuegte; allein im Resultat kam nichts darauf an, ob Berechnung oder
Glueck der Regierung zum Siege verhalf. Eine klaeglichere Stellung ist kaum zu
erdenken, als wie sie der Held von Aquae und Vercellae nach jener Katastrophe
einnahm - nur um so klaeglicher, weil man nicht anders konnte, als sie mit dem
Glanze vergleichen, der nur wenige Monate zuvor denselben Mann umgab. Weder auf
aristokratischer noch auf demokratischer Seite gedachte weiter jemand des
siegreichen Feldherrn bei der Besetzung der Aemter; der Mann der sechs Konsulate
konnte nicht einmal wagen, sich 656 (98) um die Zensur zu bewerben. Er ging fort
in den Osten, wie er sagte, um ein Geluebde dort zu loesen, in der Tat, um nicht
von der triumphierenden Rueckkehr seines Todfeindes, des Quintus Metellus, Zeuge
zu sein; man liess ihn gehen. Er kam wieder zurueck und oeffnete sein Haus;
seine Saele standen leer. Immer hoffte er, dass es wieder Kaempfe und Schlachten
geben und man seines erprobten Armes abermals beduerfen werde; er dachte sich im
Osten, wo die Roemer allerdings Ursache genug gehabt haetten, energisch zu
intervenieren, Gelegenheit zu einem Kriege zu machen. Aber auch dies schlug ihm
fehl wie jeder andere seiner Wuensche; es blieb tiefer Friede. Und dabei frass
der einmal in ihm aufgestachelte Hunger nach Ehren, je oefter er getaeuscht
ward, immer tiefer sich ein in sein Gemuet; aberglaeubisch wie er war, naehrte
er in seinem Busen ein altes Orakelwort, das ihm sieben Konsulate verheissen
hatte, und sann in finsteren Gedanken, wie es geschehen moege, dass dies Wort
seine Erfuellung und er seine Rache bekomme, waehrend er allen, nur sich selbst
nicht, unbedeutend und unschaedlich erschien.
Folgenreicher noch als die Beseitigung des gefaehrlichen Mannes war die
tiefe Erbitterung gegen die sogenannten Popularen, welche die Schilderhebung des
Saturninus in der Partei der materiellen Interessen zurueckliess. Mit der
ruecksichtslosesten Haerte verurteilten die Rittergerichte jeden, der zu den
oppositionellen Ansichten sich bekannte; so ward Sextus Titius mehr noch als
wegen seines Ackergesetzes deswegen verdammt, weil er des Saturninus Bild im
Hause gehabt hatte; so Gaius Appuleius Decianus, weil er als Volkstribun das
Verfahren gegen Saturninus als ein ungesetzliches bezeichnet hatte. Sogar fuer
aeltere, von den Popularen der Aristokratien zugefuegte Unbill wurde nun nicht
ohne Aussicht auf Erfolg vor den Rittergerichten Genugtuung gefordert. Weil
Gaius Norbanus acht Jahre zuvor in Gemeinschaft mit Saturninus den Konsular
Quintus Caepio ins Elend getrieben hatte, wurde er jetzt (659 95) auf Grund
seines eigenen Gesetzes des Hochverrats angeklagt, und lange schwankten die
Geschworenen - nicht, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig, sondern ob
sein Bundesgenosse oder sein Feind, Saturninus oder Caepio ihnen hassenswerter
erscheine, bis sie denn doch zuletzt fuer Freisprechung sich entschieden. War
man auch der Regierung an sich nicht geneigter als frueher, so erschien doch
nun, seit man sich, wenn auch nur einen Augenblick, am Rande der eigentlichen
Poebelherrschaft befunden hatte, jedem, der etwas zu verlieren hatte, das
bestehende Regiment in einem anderen Licht es war notorisch elend und
staatsverderberisch, aber die kuemmerliche Furcht vor dem noch elenderen und
noch staatsverderblicheren Regiment der Proletarier hatte ihm einen relativen
Wert verliehen. So ging jetzt die Stroemung, dass die Menge einen Volkstribun
zerriss, der es gewagt hatte, die Rueckkehr des Quintus Metellus zu verzoegern,
und dass die Demokraten anfingen, ihr Heil zu suchen in dem Buendnis mit
Moerdern und Giftmischern, wie sie zum Beispiel des verhassten Metellus durch
Gift sich entledigten, oder gar in dem Buendnis mit dem Landesfeind, wie denn
einzelne von ihnen schon fluechteten an den Hof des Koenigs Mithradates, der im
stillen zum Krieg ruestete gegen Rom.
Auch die aeusseren Verhaeltnisse gestalteten fuer die Regierung sich
guenstig. Die roemischen Waffen waren in der Zeit vom Kimbrischen bis auf den
Bundesgenossenkrieg nur wenig, ueberall aber mit Ehren taetig. Ernstlich
gestritten wurde nur in Spanien, wo waehrend der letzten fuer Rom so schweren
Jahre die Lusitaner (649f. 105) und die Keltiberer sich reit ungewohnter
Heftigkeit gegen die Roemer aufgelehnt hatten; hier stellten in dem Jahre 656-
661 (98-93) der Konsul Titus Didius in der noerdlichen und der Konsul Publius
Crassus in der suedlichen Provinz mit Tapferkeit und Glueck nicht bloss das
Obergewicht der roemischen Waffen wieder her, sondern schleiften auch die
wiederspenstigen Staedte und versetzten, wo es noetig schien, die Bevoelkerung
der festen Bergstaedte in die Ebenen. Dass um dieselbe Zeit die roemische
Regierung auch wieder des ein Menschenalter hindurch vernachlaessigten Ostens
gedachte und energischer, als seit langem erhoert war, in Kyrene, Syrien,
Kleinasien auftrat, wird spaeter darzustellen sein. Noch niemals seit dem Beginn
der Revolution war das Regiment der Restauration so fest begruendet, so populaer
gewesen. Konsularische Gesetze loesten die tribunizischen,
Freiheitsbeschraenkungen die Fortschrittsmassregeln ab. Die Kassierung der
Gesetze des Saturninus verstand sich von selbst; die ueberseeischen Kolonien des
Marius schwanden zusammen zu einer einzigen winzigen Ansiedelung auf der wuesten
Insel Korsika. Als der Volkstribun Sextus Titius, ein karikierter Alkibiades,
der im Tanz und Ballspiel staerker war als in der Politik und dessen
hervorragendstes Talent darin bestand, nachts auf den Strassen die Goetterbilder
zu zerschlagen, das Appuleische Ackergesetz im Jahre 655 (99) wieder ein- und
durchbrachte, konnte der Senat das neue Gesetz unter einem religioesen Vorwand
kassieren, ohne dass jemand dafuer einzustehen auch nur versucht haette; den
Urheber straften, wie schon erwaehnt ward, die Ritter in ihren Gerichten. Das
Jahr darauf (656 98) machte ein von den beiden Konsuln eingebrachtes Gesetz die
uebliche vierundzwanzigtaegige Frist zwischen Ein- und Durchbringung eines
Gesetzvorschlags obligatorisch und verbot, mehrere verschiedenartige
Bestimmungen in einen Antrag zusammenzufassen; wodurch die unvernuenftige
Ausdehnung der legislatorischen Initiative wenigstens etwas beschraenkt und
offenbare Ueberrumpelungen der Regierung durch neue Gesetze abgewehrt wurden.
Immer deutlicher zeigte es sich, dass die Gracchische Verfassung, die den Sturz
ihres Urhebers ueberdauert hatte, jetzt, seit die Menge und die Geldaristokratie
nicht mehr zusammengingen, in ihren Grundfesten schwankte. Wie diese Verfassung
geruht hatte auf der Spaltung der Aristokratie, so schien die Zwiespaeltigkeit
der Opposition sie zu Falle bringen zu muessen. Wenn jemals, so war jetzt die
Zeit gekommen, um das unvollkommene Restaurationswerk von 633 (121) zu
vollenden, um dem Tyrannen endlich auch seine Verfassung nachzusenden und die
regierende Oligarchie in den Alleinbesitz der politischen Gewalt
wiedereinzusetzen.
Es kam alles an auf die Wiedergewinnung der Geschworenenstellen. Die
Verwaltung der Provinzen, die hauptsaechliche Grundlage des senatorischen
Regiments, war von den Geschworenengerichten, namentlich von der Kommission
wegen Erpressungen, in dem Masse abhaengig geworden, dass der Statthalter die
Provinz nicht mehr fuer den Senat, sondern fuer den Kapitalisten- und
Kaufmannsstand zu verwalten schien. Wie bereitwillig immer die Geldaristokratie
der Regierung entgegenkam, wenn es um Massregeln gegen die Demokraten sich
handelte, so unnachsichtlich ahndete sie jeden Versuch, sie in diesem ihrem
wohlerworbenen Recht freiesten Schaltens in den Provinzen zu beschraenken.
Einzelne derartige Versuche wurden jetzt gemacht; die regierende Aristokratie
fing wieder an, sich zu fuehlen und eben ihre besten Maenner hielten sich
verpflichtet, der entsetzlichen Misswirtschaft in den Provinzen wenigstens fuer
ihre Person entgegenzutreten. Am entschlossensten tat dies Quintus Mucius
Scaevola, gleich seinem Vater Publius Oberpontifex und im Jahre 659 (95) Konsul,
der erste Jurist und einer der vorzueglichsten Maenner seiner Zeit. Als
praetorischer Statthalter (um 656 98) von Asia, der reichsten und
gemisshandeltsten unter allen Provinzen, statuierte er in Gemeinschaft mit
seinem aelteren, als Offizier, Jurist und Geschichtschreiber ausgezeichneten
Freunde, dem Konsular Publius Rutilius Rufus, ein ernstes und abschreckendes
Exempel. Ohne einen Unterschied zwischen Italikern und Provinzialen, Vornehmen
und Geringen zu machen, nahm er jede Klage an und zwang nicht bloss die
roemischen Kaufleute und Staatspaechter wegen erwiesener Schaedigungen, vollen
Geldersatz zu leisten, sondern, als einige ihrer angesehensten und
ruecksichtslosesten Agenten todeswuerdiger Verbrechen schuldig befunden wurden,
liess er diese, taub gegen alle Bestechungsantraege, ans Kreuz schlagen wie
Rechtens. Der Senat billigte sein Verfahren und setzte sogar seitdem den
Statthaltern von Asia es in die Instruktion, dass sie sich die
Verwaltungsgrundsaetze Scaevolas zum Muster nehmen moechten; allein die Ritter,
wenn sie gleich an den hochadligen und vielvermoegenden Staatsmann selber sich
nicht wagten, zogen seine Gefaehrten vor Gericht, zuletzt (um 662 92) sogar den
angesehensten derselben, seinen Legaten Publius Rufus, der nur durch Verdienste
und anerkannte Rechtschaffenheit, nicht durch Familienanhang verteidigt war. Die
Anklage, dass dieser Mann sich in Asia habe Erpressungen zuschulden kommen
lassen, brach zwar fast zusammen unter ihrer eigenen Laecherlichkeit wie unter
der Verworfenheit des Anklaegers, eines gewissen Apicius; allein man liess
dennoch die willkommene Gelegenheit, den Konsular zu demuetigen, nicht
voruebergehen, und da dieser, die falsche Beredsamkeit, die Trauergewaender, die
Traenen verschmaehend, sich kurz, einfach und sachlich verteidigte und den
souveraenen Kapitalisten die begehrte Huldigung stolz verweigerte, ward er in
der Tat verurteilt und sein maessiges Vermoegen zur Befriedigung erdichteter
Entschaedigungsansprueche eingezogen. Der Verurteilte begab sich in die
angeblich von ihm ausgepluenderte Provinz und verlebte daselbst, von saemtlichen
Gemeinden mit Ehrengesandtschaften empfangen und zeit seines Lebens gefeiert und
beliebt, in literarischer Musse die ihm noch uebrigen Tage. Und diese
schmachvolle Verurteilung war wohl der aergste, aber keineswegs der einzige Fall
der Art. Mehr vielleicht noch als solcher Missbrauch der Justiz gegen Maenner
fleckenlosen Wandels, aber neuen Adels erbitterte es die senatorische Partei,
dass der reinste Adel nicht mehr genuegte, die etwaigen Flecken der Ehrlichkeit
zuzudecken. Kaum war Rufus aus dem Lande, als der angesehenste aller
Aristokraten, seit zwanzig Jahren der Vormann des Senats, der siebzigjaehrige
Marcus Scaurus, wegen Erpressungen vor Gericht gezogen ward; nach
aristokratischen Begriffen ein Sacrilegium, selbst wenn er schuldig war. Das
Anklaegeramt fing an von schlechten Gesellen gewerbsmaessig betrieben zu werden
und nicht Unbescholtenheit, nicht Rang, nicht Alter schuetzte mehr vor den
frevelhaftesten und gefaehrlichsten Angriffen. Die Erpressungskommission ward
aus einer Schutzwehr der Provinzialen ihre schlimmste Geissel; der offenkundige
Dieb ging frei aus, wenn er nur seine Mitthebe gewaehren liess und sich nicht
weigerte, einen Teil der erpressten Summen den Geschworenen zufliessen zu
lassen; aber jeder Versuch, den billigen Forderungen der Provinzialen auf Recht
und Gerechtigkeit zu entsprechen, reichte hin zur Verurteilung. Die roemische
Regierung schien in dieselbe Abhaengigkeit von dem kontrollierenden Gericht
versetzt werden zu sollen, in der einst das Richterkollegium in Karthago den
dortigen Rat gehalten hatte. In furchtbarer Weise erfuellte sich Gaius Gracchus'
ahnungsvolles Wort, dass mit dem Dolche seines Geschworenengesetzes die vornehme
Welt sich selber zerfleischen werde.
Ein Sturm auf die Rittergerichte war unvermeidlich. Wer in der
Regierungspartei noch Sinn dafuer hatte, dass das Regieren nicht bloss Rechte,
sondern auch Pflichten in sich schliesst, ja wer nur noch edleren und stolzeren
Ehrgeiz in sich empfand, musste sich auflehnen gegen diese erdrueckende und
entehrende politische Kontrolle, die jede Moeglichkeit, rechtschaffen zu
verwalten, von vornherein abschnitt. Die skandaloese Verurteilung des Rutilius
Rufus schien eine Aufforderung, den Angriff sofort zu beginnen, und Marcus
Livius Drusus, der im Jahre 663 (91) Volkstribun war, betrachtete dieselbe als
besonders an sich gerichtet. Der Sohn des gleichnamigen Mannes, der dreissig
Jahre zuvor zunaechst den Gaius Gracchus gestuerzt und spaeter auch als Offizier
durch die Unterwerfung der Skordisker sich einen Namen gemacht hatte, war
Drusus, gleich seinem Vater, streng konservativ gesinnt und hatte diese seine
Gesinnung bereits in dem Aufstand des Saturninus tatsaechlich bewaehrt. Er
gehoerte den Kreisen des hoechsten Adels an und war Besitzer eines kolossalen
Vermoegens; auch der Gesinnung nach war er ein echter Aristokrat - ein energisch
stolzer Mann, der es verschmaehte, mit den Ehrenzeichen seiner Aemter sich zu
behaengen, aber auf dem Totenbette es aussprach, dass nicht bald ein Buerger
wiederkommen werde, der ihm gleich sei; ein Mann, dem das schoene Wort, dass der
Adel verpflichtet, die Richtschnur seines Lebens ward und blieb. Mit der ganzen
ernsten Leidenschaft seines Gemuetes hatte er sich abgewandt von der Eitelkeit
und Feilheit des vornehmen Poebels; zuverlaessig und sittenstreng war er bei den
geringen Leuten, denen seine Tuer und sein Beutel immer offenstanden, mehr
geachtet als eigentlich beliebt und trotz seiner Jugend durch die persoenliche
Wuerde seines Charakters von Gewicht im Senat wie auf dem Markte. Auch stand er
nicht allein. Marcus Scaurus hatte den Mut, bei Gelegenheit seiner Verteidigung
in dem Prozess wegen Erpressungen den Drusus oeffentlich aufzufordern, Hand zu
legen an die Reform der Geschworenenordnung; er sowie der beruehmte Redner
Lucius Crassus waren im Senat die eifrigsten Verfechter, vielleicht die
Miturheber seiner Antraege. Indes die Masse der regierenden Aristokratie dachte
keineswegs wie Drusus, Scaurus und Crassus. Es fehlte im Senat nicht an
entschiedenen Anhaengern der Kapitalistenpartei, unter denen namentlich sich
bemerkbar machten der derzeitige Konsul Lucius Marcius Philippus, der wie
frueher die Sache der Demokratie, so jetzt die des Ritterstandes mit Eifer und
Klugheit verfocht, und der verwegene und ruecksichtslose Quintus Caepio, den
zunaechst die persoenliche Feindschaft gegen Drusus und Scaurus zu dieser
Opposition bestimmte. Allein gefaehrlicher als diese entschiedenen Gegner war
die feige und faule Masse der Aristokratie, die zwar die Provinzen lieber allein
gepluendert haette, aber am Ende auch nicht viel dawider hatte, mit den Rittern
die Beute zu teilen, und, statt den Ernst und die Gefahren des Kampfes gegen die
uebermuetigen Kapitalisten zu uebernehmen, es viel billiger und bequemer fand,
sich von ihnen durch gute Worte und gelegentlich durch einen Fussfall oder auch
eine runde Summe Straflosigkeit zu erkaufen. Nur der Erfolg konnte zeigen,
wieweit es gelingen werde, diese Masse mit fortzureissen, ohne die es nun einmal
nicht moeglich war, zum Ziele zu gelangen.
Drusus entwarf den Antrag, die Geschworenenstellen den Buergern vom
Ritterzensus zu entziehen und sie dem Senat zurueckzugeben, welcher zugleich
durch Aufnahme von 300 neuen Mitgliedern in den Stand gesetzt werden sollte, den
vermehrten Obliegenheiten zu genuegen; zur Aburteilung derjenigen Geschworenen,
die der Bestechlichkeit sich schuldig gemacht haetten oder schuldig machen
wuerden, sollte eine eigene Kriminalkommission niedergesetzt werden. Hiermit war
der naechste Zweck erreicht, die Kapitalisten ihrer politischen Sonderrechte zu
berauben und sie fuer die veruebte Unbill zur Verantwortung zu ziehen. Indes
Drusus' Antraege und Absichten beschraenkten sich hierauf keineswegs; seine
Vorschlaege waren keine Gelegenheitsmassregeln, sondern ein umfassender und
durchdachter Reformplan. Er beantragte ferner, die Getreideverteilung zu
erhoehen und die Mehrkosten zu decken durch die dauernde Emission einer
verhaeltnismaessigen Zahl von kupfernen plattierten neben den silbernen Denaren,
sodann das gesamte noch unverteilte italische Ackerland, also namentlich die
Kampanische Domaene, und den besten Teil Siziliens zur Ansiedlung von
Buergerkolonisten zu bestimmen; endlich ging er gegen die italischen
Bundesgenossen die bestimmtesten Verpflichtungen ein, ihnen das roemische
Buergerrecht zu verschaffen. So erschienen denn hier von aristokratischer Seite
ebendieselben Herrschaftsstuetzen und ebendieselben Reformgedanken, auf denen
Gaius Gracchus' Verfassung beruht hatte - ein seltsames und doch sehr
begreifliches Zusammentreffen. Es war nur in der Ordnung, dass, wie die Tyrannis
gegen die Oligarchie, so diese gegen die Geldaristokratie sich stuetzte auf das
besoldete und gewissermassen organisierte Proletariat; hatte die Regierung
frueher die Ernaehrung des Proletariats auf Staatskosten als ein unvermeidliches
Uebel hingenommen, so dachte Drusus jetzt dasselbe, wenigstens fuer den
Augenblick, gegen die Geldaristokratie zu gebrauchen. Es war nur in der Ordnung,
dass der bessere Teil der Aristokratie, ebenwie ehemals auf das Ackergesetz des
Tiberius Gracchus, so jetzt bereitwillig einging auf alle diejenigen
Reformmassregeln, die, ohne die Oberhauptsfrage zu beruehren, nur darauf
abzweckten, die alten Schaeden des Staats auszuheilen. In der Emigrations- und
Kolonisationsfrage konnte man zwar so weit nicht gehen wie die Demokratie, da
die Herrschaft der Oligarchie wesentlich beruhte auf dem freien Schalten ueber
die Provinzen und durch jedes dauernde militaerische Kommando gefaehrdet ward;
die Gedanken, Italien und die Provinzen gleichzustellen und jenseits der Alpen
zu erobern, vertrugen mit den konservativen Prinzipien sich nicht. Allein die
launischen und selbst die kampanischen Domaenen so wie Sizilien konnte der Senat
recht wohl aufopfern, um den italischen Bauernstand zu heben und dennoch die
Regierung nach wie vor behaupten; wobei noch hinzukam, dass man kuenftigen
Agitationen nicht wirksamer vorbeugen konnte als dadurch, dass alles irgend
verfuegbare Land von der Aristokratie selbst zur Aufteilung gebracht ward und
fuer kuenftige Demagogen, nach Drusus' eigenem Ausdruck, nichts zu verteilen
uebrig blieb als der Gassenkot und das Morgenrot. Ebenso war es fuer die
Regierung, mochte dies nun ein Monarch sein oder eine geschlossene Anzahl
herrschender Familien, ziemlich einerlei, ob halb oder ganz Italien zum
roemischen Buergerverband gehoerte; und daher mussten wohl beiderseits die
reformierenden Maenner sich in dem Gedanken begegnen, durch zweckmaessige und
rechtzeitige Erstreckung des Buergerrechts die Gefahr abzuwenden, dass die
Insurrektion von Fregellae in groesserem Massstab wiederkehre, nebenher auch an
den zahl- und einflussreichen Italikern sich Bundesgenossen fuer ihre Plaene
suchen. So scharf in der Oberhauptsfrage die Ansichten und Absichten der beiden
grossen politischen Parteien sich schieden, so vielfach beruehrten sich in den
Operationsmitteln und in den reformistischen Tendenzen die besten Maenner aus
beiden Lagern; und wie Scipio Aemilianus ebenso unter den Widersachern des
Tiberius Gracchus wie unter den Foerderern seiner Reformbestrebungen genannt
werden kann, so war auch Drusus der Nachfolger und Schueler nicht minder als der
Gegner des Gaius. Die beiden hochgeborenen und hochsinnigen jugendlichen
Reformatoren waren sich aehnlicher, als es auf den ersten Blick schien und auch
persoenlich beide nicht unwert, ueber dem trueben Nebel des befangenen
Parteitreibens in reineren und hoeheren Anschauungen sich mit dem Kern ihrer
patriotischen Bestrebungen zu begegnen.
Es handelte sich um die Durchbringung der von Drusus entworfenen Gesetze,
von denen uebrigens der Antragsteller, ebenwie Gaius Gracchus, den bedenklichen
Vorschlag, den italischen Bundesgenossen das roemische Buergerrecht zu
verleihen, vorlaeufig zurueckhielt und zunaechst nur das Geschworenen-, Acker-
und Getreidegesetz vorlegte. Die Kapitalistenpartei widerstand aufs heftigste
und wuerde bei der Unentschlossenheit des groessten Teils der Aristokratie und
der Haltlosigkeit der Komitien ohne Frage die Verwerfung des
Geschworenengesetzes durchgesetzt haben, wenn es allein zur Abstimmung gekommen
waere. Drusus fasste deshalb seine saemtlichen Antraege in einen einzigen
zusammen; und indem also alle bei den Getreide- und Landverteilungen
interessierten Buerger genoetigt wurden, auch fuer das Geschworenengesetz zu
stimmen, gelang es durch sie und durch die Italiker, welche mit Ausnahme der in
ihrem Domanialbesitz bedrohten grossen Grundbesitzer, namentlich der umbrischen
und etruskischen, fest zu Drusus standen, das Gesetz durchzubringen - freilich
erst, nachdem Drusus den Konsul Philippus, der nicht aufhoerte zu widerstreben,
hatte verhaften und durch den Buettel in den Kerker abfuehren lassen. Das Volk
feierte den Tribun als seinen Wohltaeter und empfing ihn im Theater mit
Aufstehen und Beifallklatschen; allein die Abstimmung hatte den Kampf nicht so
sehr entschieden als auf einen anderen Boden verlegt, da die Gegenpartei den
Antrag des Drusus mit Recht als dem Gesetz von 656 (98) zuwiderlaufend und
deshalb als nichtig bezeichnete. Der Hauptgegner des Tribuns, der Konsul
Philippus, forderte den Senat auf, aus diesem Grunde das Livische Gesetz als
formwidrig zu kassieren; allein die Majoritaet des Senats, erfreut, die
Rittergerichte los zu sein, wies den Antrag zurueck. Der Konsul erklaerte darauf
auf offenem Markte, dass mit einem solchen Senat zu regieren nicht moeglich sei
und er sich nach einem anderen Staatsrat umsehen werde; er schien einen
Staatsstreich zu beabsichtigen. Der Senat, von Drusus deswegen berufen, sprach
nach stuermischen Verhandlungen gegen den Konsul ein Tadels- und
Misstrauensvotum aus; allein im geheimen begann sich in einem grossen Teil der
Majoritaet die Angst vor der Revolution zu regen, mit der sowohl Philippus als
ein grosser Teil der Kapitalisten zu drohen schien. Andere Umstaende kamen
hinzu. Einer der taetigsten und angesehensten unter Drusus' Gesinnungsgenossen,
der Redner Lucius Crassus, starb ploetzlich wenige Tage nach jener Senatssitzung
(September 663 91). Die von Drusus mit den Italikern angeknuepften Verbindungen,
die er anfangs nur wenigen seiner Vertrautesten mitgeteilt hatte, wurden
allmaehlich ruchbar, und in das wuetende Geschrei ueber Landesverrat, das die
Gegner erhoben, stimmten viele, vielleicht die meisten Maenner der
Regierungspartei mit ein; selbst die edelmuetige Warnung, die er dem Konsul
Philippus zukommen liess, bei dem Bundesfest auf dem Albanerberg vor den von den
Italikern ausgesandten Moerdern sich zu hueten, diente nur dazu, ihn weiter zu
kompromittieren, indem sie zeigte, wie tief er in die unter den Italikern
gaerenden Verschwoerungen verwickelt war. Immer heftiger draengte Philippus auf
Kassation des Livischen Gesetzes; immer lauer ward die Majoritaet in der
Verteidigung desselben. Bald erschien die Rueckkehr zu den frueheren
Verhaeltnissen der grossen Menge der Furchtsamen und Unentschiedenen im Senat
als der einzige Ausweg, und der Kassationsbeschluss wegen formeller Maengel
erfolgte. Drusus, nach seiner Art streng sich bescheidend, begnuegte sich daran
zu erinnern, dass der Senat also selbst die verhassten Rittergerichte
wiederherstelle, und begab sich seines Rechtes, den Kassationsbeschluss durch
Interzession ungueltig zu machen. Der Angriff des Senats auf die
Kapitalistenpartei war vollstaendig abgeschlagen, und willig oder unwillig
fuegte man sich abermals in das bisherige Joch. Aber die hohe Finanz begnuegte
sich nicht gesiegt zu haben. Als Drusus eines Abends auf seinem Hausflur die wie
gewoehnlich ihn begleitende Menge eben verabschieden wollte, stuerzte er
ploetzlich vor dem Bilde seines Vaters zusammen; eine Moerderhand hatte ihn
getroffen und so sicher, dass er wenige Stunden darauf den Geist aufgab. Der
Taeter war in der Abenddaemmerung verschwunden, ohne dass jemand ihn erkannt
hatte, und eine gerichtliche Untersuchung fand nicht statt; aber es brauchte
derselben nicht, um hier jenen Dolch zu erkennen, mit dem die Aristokratie sich
selber zerfleischte. Dasselbe gewaltsame und grauenvolle Ende, das die
demokratischen Reformatoren weggerafft hatte, war auch dem Gracchus der
Aristokratie bestimmt. Es lag darin eine tiefe und traurige Lehre. An dem
Widerstand oder an der Schwaeche der Aristokratie scheiterte die Reform, selbst
wenn der Versuch zu reformieren aus ihren eigenen Reihen hervorging. Seine Kraft
und sein Leben hatte Drusus darangesetzt, die Kaufmannsherrschaft zu stuerzen,
die Emigration zu organisieren, den drohenden Buergerkrieg abzuwenden; er sah
noch selbst die Kaufleute unumschraenkter regieren als je, sah alle seine
Reformgedanken vereitelt und starb mit dem Bewusstsein, dass seid jaeher Tod das
Signal zu dem fuerchterlichsten Buergerkrieg sein werde, der je das schoene
italische Land verheert hat.
7. Kapitel
Die Empoerung der italischen Untertanen und die Sulpicische Revolution
Seitdem mit Pyrrhos' Ueberwindung der letzte Krieg, den die Italiker fuer
ihre Unabhaengigkeit gefuehrt hatten, zu Ende gegangen war, das heisst seit fast
zweihundert Jahren, hatte jetzt das roemische Prinzipat in Italien bestanden,
ohne dass es selbst unter den gefaehrlichsten Verhaeltnissen ein einziges Mal in
seiner Grundlage geschwankt haette. Vergeblich hatte das Heldengeschlecht der
Barleiden, vergeblich die Nachfolger des grossen Alexander und der Achaemeniden
versucht, die italische Nation zum Kampf aufzuruetteln gegen die uebermaechtige
Hauptstadt; gehorsam war dieselbe auf den Schlachtfeldern am Guadalquivir und an
der Medscherda, am Tempepass und am Sipylos erschienen und hatte mit dem besten
Blute ihrer Jugend ihren Herren die Untertaenigkeit dreier Weltteile erfechten
helfen. Ihre eigene Stellung indessen hatte sich wohl veraendert, aber eher
verschlechtert als verbessert. In materieller Hinsicht zwar hatte sie sich im
allgemeinen nicht zu beklagen. Wenn auch der kleine und der mittlere
Grundbesitzer durch ganz Italien infolge der unverstaendigen roemischen
Korngesetzgebung litt, so gediehen dafuer die groesseren Gutsherren und mehr
noch der Kaufmanns- und Kapitalistenstand, da die Italiker hinsichtlich der
finanziellen Ausbeutung der Provinzen im wesentlichen denselben Schutz und
dieselben Vorrechte genossen wie die roemischen Buerger und also die materiellen
Vorteile des politischen Uebergewichts der Roemer grossenteils auch ihnen zugute
kamen. Ueberhaupt waren die wirtschaftlichen und sozialen Zustaende Italiens
nicht zunaechst abhaengig von den politischen Unterschieden; es gab vorzugsweise
bundesgenoessische Landschaften, wie Etrurien und Umbrien, in denen der freie
Bauernstand verschwunden war, andere, wie die Abruzzentaeler, in denen derselbe
noch leidlich und zum Teil fast unberuehrt sich erhalten hatte - aehnlich wie
sich gleiche Verschiedenheit auch in den verschiedenen roemischen
Buergerdistrikten nachweisen laesst. Dagegen die politische Zuruecksetzung ward
immer herber, immer schroffer. Wohl fand ein foermlicher unverhuellter
Rechtsbruch wenigstens in Hauptfragen nicht statt. Die Kommunalfreiheit, welche
unter dem Namen der Souveraenitaet den italischen Gemeinden vertragsmaessig
zustand, wurde von der roemischen Regierung im ganzen respektiert; den Angriff,
den die roemische Reformpartei im Anfang der agrarischen Bewegung auf die den
besser gestellten Gemeinden verbrieften roemischen Domaenen machte, hatte nicht
bloss die streng konservative sowie die Mittelpartei in Rom ernstlich bekaempft,
sondern auch die roemische Opposition selbst sehr bald aufgegeben. Allein die
Rechte, welche Rom als der fuehrenden Gemeinde zustanden und zustehen mussten,
die oberste Leitung des Kriegswesens und die Oberaufsicht ueber die gesamte
Verwaltung, wurden in einer Weise ausgeuebt, die fast ebenso schlimm war, als
wenn man die Bundesgenossen geradezu fuer rechtlose Untertanen erklaert haette.
Die zahlreichen Milderungen des furchtbar strengen roemischen Kriegsrechts,
welche im Laufe des siebenten Jahrhunderts in Rom eingefuehrt wurden, scheinen
saemtlich auf die roemischen Buergersoldaten beschraenkt geblieben zu sein; von
der wichtigsten, der Abschaffung der standrechtlichen Hinrichtungen, ist dies
gewiss und der Eindruck leicht zu ermessen, wenn, wie dies im Jugurthinischen
Krieg geschah, angesehene latinische Offiziere nach Urteil des roemischen
Kriegsrats enthauptet wurden, dem letzten Buergersoldaten aber im gleichen Fall
das Recht zustand, an die buergerlichen Gerichte Roms Berufung einzulegen. In
welchem Verhaeltnis die Buerger und die italischen Bundesgenossen zum
Kriegsdienst angezogen werden sollten, war vertragsmaessig wie billig unbestimmt
geblieben; allein waehrend in frueherer Zeit beide durchschnittlich die gleiche
Zahl Soldaten gestellt hatten, wurden jetzt, obwohl das Bevoelkerungsverhaeltnis
wahrscheinlich eher zu Gunsten als zum Nachteil der Buergerschaft sich
veraendert hatte, die Forderungen an die Bundesgenossen allmaehlich
unverhaeltnismaessig gesteigert, so dass man ihnen teils den schwereren und
kostbareren Dienst vorzugsweise aufbuerdete, teils jetzt regelmaessig auf einen
Buerger zwei Bundesgenossen aushob. Aehnlich wie die militaerische Oberleitung
wurde die buergerliche Oberaufsicht, welche mit Einschluss der davon kaum zu
trennenden obersten Administrativjurisdiktion die roemische Regierung stets und
mit Recht ueber die abhaengigen italischen Gemeinden sich vorbehalten hatte, in
einer Weise ausgedehnt, dass die Italiker fast nicht minder als die Provinzialen
sich der Willkuer eines jeden der zahllosen roemischen Beamten schutzlos
preisgegeben sahen. In Teanum Sidicinum, einer der angesehensten Bundesstaedte,
hatte ein Konsul den Buergermeister der Stadt an dem Schandpfahl auf dem Markt
mit Ruten staeupen lassen, weil seiner Gemahlin, die in dem Maennerbad zu baden
verlangte, die Munizipalbeamten nicht schleunig genug die Badenden ausgetrieben
hatten und ihr das Bad nicht sauber erschienen war. Aehnliche Auftritte waren in
Ferentinum, gleichfalls einer Stadt besten Rechts, ja in der alten und wichtigen
latinischen Kolonie Cales vorgefallen. In der latinischen Kolonie Venusia war
ein freier Bauersmann von einem durchpassierenden jungen, amtlosen roemischen
Diplomaten wegen eines Spasses, den er sich ueber dessen Saenfte erlaubt hatte,
angehalten, niedergeworfen und mit dem Tragriemen der Saenfte zu Tode gepeitscht
worden. Dieser Vorfaelle wird um die Zeit des fregellanischen Aufstandes
gelegentlich gedacht; es leidet keinen Zweifel, dass aehnliche
Unrechtfertigkeiten haeufig vorkamen und ebensowenig, dass eine ernstliche
Genugtuung fuer solche Missetaten nirgends zu erlangen war, wogegen das nicht
leicht ungestraft verletzte Provokationsrecht wenigstens Leib und Leben des
roemischen Buergers einigermassen schuetzte. Es konnte nicht fehlen, dass
infolge dieser Behandlung der Italiker seitens der roemischen Regierung die
Spannung, welche die Weisheit der Ahnen zwischen den latinischen und den
sonstigen italischen Gemeinden sorgfaeltig unterhalten hatte, wenn nicht
verschwand, so doch nachliess. Die Zwingburgen Roms und die durch die
Zwingburgen in Gehorsam erhaltenen Landschaften lebten jetzt unter dem gleichen
Druck; der Latiner konnte den Picenter daran erinnern, dass sie beide in
gleicher Weise "den Beilen unterworfen" seien; die Voegte und die Knechte von
ehemals vereinigte jetzt der gemeinsame Hass gegen den gemeinsamen Zwingherrn.
Wenn also der gegenwaertige Zustand der italischen Bundesgenossen aus einem
leidlichen Abhaengigkeitsverhaeltnis umgeschlagen war in die drueckendste
Knechtschaft, so war zugleich denselben jede Aussicht auf Erlangung besseren
Rechts genommen worden. Schon mit der Unterwerfung Italiens hatte die roemische
Buergerschaft sich abgeschlossen und die Erteilung des Buergerrechts an ganze
Gemeinden vollstaendig aufgegeben, die an einzelne Personen sehr beschraenkt.
Jetzt ging man noch einen Schritt weiter: bei Gelegenheit der die Erstreckung
des roemischen Buergerrechts auf ganz Italien bezweckenden Agitation in den
Jahren 628, 632 (126, 122) griff man das Uebersiedlungsrecht selbst an und wies
geradezu die saemtlichen in Rom sich aufhaltenden Nichtbuerger durch Volks- und
Senatbeschluss aus der Hauptstadt aus - eine ebenso durch ihre Illiberalitaet
gehaessige wie durch die vielfach dabei verletzten Privatinteressen gefaehrliche
Massregel. Kurz, wenn die italischen Bundesgenossen zu den Roemern frueher
gestanden hatten teils als bevormundete Brueder, mehr beschuetzt als beherrscht
und nicht zu ewiger Unmuendigkeit bestimmt, teils als leidlich gehaltene und der
Hoffnung auf die Freilassung nicht voellig beraubte Knechte, so standen sie
jetzt saemtlich ungefaehr in gleicher Untertaenigkeit und gleicher
Hoffnungslosigkeit unter den Ruten und Beilen ihrer Zwingherren und durften
hoechstens als bevorrechtete Knechte sich es herausnehmen, die von den Herren
empfangenen Fusstritte an die armen Provinzialen weiterzugeben.
Es liegt in der Natur solcher Zerwuerfnisse, dass sie anfangs,
zurueckgehalten durch das Gefuehl der nationalen Einheit und die Erinnerung
gemeinschaftlich ueberdauerter Gefahr, leise und gleichsam bescheiden auftreten,
bis allmaehlich der Riss sich erweitert und zwischen den Herrschern, deren Recht
lediglich ihre Macht ist, und den Beherrschten, deren Gehorsam nicht weiter
reicht als ihre Furcht, das unverhohlene Gewaltverhaeltnis sich offenbart. Bis
zu der Empoerung und Schleifung von Fregellae im Jahre 629 (125), die gleichsam
offiziell den veraenderten Charakter der roemischen Herrschaft konstatierte,
trug die Gaerung unter den Italikern nicht eigentlich einen revolutionaeren
Charakter. Das Begehren nach Gleichberechtigung hatte allmaehlich sich
gesteigert von stillem Wunsch zu lauter Bitte, nur um, je bestimmter es auftrat,
desto entschiedener abgewiesen zu werden. Sehr bald konnte man erkennen, dass
eine gutwillige Gewaehrung nicht zu hoffen sei, und der Wunsch, das Verweigerte
zu ertrotzen, wird nicht gefehlt haben; allein Roms damalige Stellung liess den
Gedanken, diesen Wunsch zur Tat zu machen, kaum aufkommen. Obwohl das
Zahlenverhaeltnis der Buerger und Nichtbuerger in Italien sich nicht gehoerig
ermitteln laesst, so kann es doch als ausgemacht gelten, dass die Zahl der
Buerger nicht sehr viel geringer war als die der italischen Bundesgenossen und
auf ungefaehr 400000 waffenfaehige Buerger mindestens 500000, wahrscheinlich
600000 Bundesgenossen kamen ^1. Solange bei einem solchen Verhaeltnis die
Buergerschaft einig und kein nennenswerter aeusserer Feind vorhanden war, konnte
die in eine Unzahl einzelner Stadt- und Gaugemeinden zersplitterte und durch
tausendfache oeffentliche und Privatverhaeltnisse mit Rom verknuepfte italische
Bundesgenossenschaft zu einem gemeinschaftlichen Handeln nimmermehr gelangen und
mit maessiger Klugheit es der Regierung nicht fehlen, die schwierigen und
grollenden Untertanenschaften teils durch die kompakte Masse der Buergerschaft,
teils durch die sehr ansehnlichen Hilfsmittel, die die Provinzen darboten, teils
eine Gemeinde durch die andere zu beherrschen. Darum verhielten die Italiker
sich ruhig, bis die Revolution Rom zu erschuettern begann; sowie aber diese
ausgebrochen war, griffen auch sie ein in das Treiben und Wogen der roemischen
Parteien, um durch die eine oder die andere die Gleichberechtigung zu erlangen.
Sie hatten gemeinschaftliche Sache gemacht erst mit der Volks-, sodann mit der
Senatspartei und bei beiden gleich wenig erreicht. Sie hatten sich ueberzeugen
muessen, dass zwar die besten Maenner beider Parteien die Gerechtigkeit und
Billigkeit ihrer Forderungen anerkannten, dass aber diese besten Maenner,
Aristokraten wie Populare, gleich wenig vermochten, bei der Masse ihrer Partei
diesen Forderungen Gehoer zu verschaffen. Sie hatten es mitangesehen, wie die
begabtesten, energischsten, gefeiertsten Staatsmaenner Roms in demselben
Augenblick, wo sie als Sachwalter der Italiker auftraten, sich von ihren eigenen
Anhaengern verlassen gefunden hatten und deshalb gestuerzt worden waren. In all
den Wechselfaellen der dreissigjaehrigen Revolution und Restauration waren
Regierungen genug ein- und abgesetzt worden, aber wie auch das Programm
wandelbar sein mochte, die kurzsichtige Engherzigkeit sass ewig am Steuer. Vor
allem die neuesten Vorgaenge hatten es deutlich offenbart, wie vergeblich die
Italiker die Beruecksichtigung ihrer Ansprueche von Rom erwarteten. Solange sich
die Begehren der Italiker mit denen der Revolutionspartei gemischt hatten und
bei dieser an dem Unverstand der Massen gescheitert waren, konnte man sich noch
dem Glauben ueberlassen, als sei die Oligarchie nur den Antragstellern, nicht
dem Antrag selbst feindlich gesinnt gewesen, als sei noch eine Moeglichkeit
vorhanden, dass der intelligentere Staat die mit dem Wesen der Oligarchie
vertraegliche und dem Senat heilsame Massregel seinerseits aufnehmen werde.
Allein die letzten Jahre, in denen der Senat wieder fast unumschraenkt regierte,
hatten ueber die Absichten auch der roemischen Oligarchie eine nur zu leidige
Klarheit verbreitet. Statt der gehofften Milderungen erging im Jahre 659 (95)
ein konsularisches Gesetz, das den Nichtbuergern aufs strengste untersagte, des
Buergerrechts sich anzumassen, und die Kontravenienten mit Untersuchung und
Strafe bedrohte - ein Gesetz, das eine grosse Anzahl der angesehensten und bei
der Gleichberechtigungsfrage am meisten interessierten Personen aus den Reihen
der Roemer in die der Italiker zurueckwarf und das in seiner juristischen
Unanfechtbarkeit und staatsmaennischen Wahnwitzigkeit vollkommen auf einer Linie
steht mit jener beruehmten Akte, welche den Grund legte zur Trennung
Nordamerikas vom Mutterland, und denn auch ebenwie diese die naechste Ursache
des Buergerkrieges ward. Es war nur um so schlimmer, dass die Urheber dieses
Gesetzes keineswegs zu den verstockten und unverbesserlichen Optimaten
gehoerten, sondern keine anderen waren als der kluge und allgemein verehrte,
freilich, wie Georg Grenville, von der Natur zum Rechtsgelehrten und vom
Verhaengnis zum Staatsmann bestimmte Quintus Scaevola, welcher durch seine
ebenso ehrenwerte als schaedliche Rechtlichkeit erst den Krieg zwischen Senat
und Rittern und dann den zwischen Roemern und Italikern mehr als irgendein
zweiter entzuendet hat, und der Redner Lucius Crassus, der Freund und
Bundesgenosse des Drusus und ueberhaupt einer der gemaessigtsten und
einsichtigsten Optimaten. Inmitten der heftigen Gaerung, die dies Gesetz und die
daraus entstandenen zahlreichen Prozesse in ganz Italien hervorriefen, schien
den Italikern noch einmal der Stern der Hoffnung aufzugehen in Marcus Drusus.
Was fast unmoeglich geduenkt hatte, dass ein Konservativer die reformatorischen
Gedanken der Gracchen aufnehmen und die Gleichberechtigung der Italiker
durchfechten werde, war nun dennoch eingetreten; ein hocharistokratischer Mann
hatte sich entschlossen, zugleich die Italiker von der sizilischen Meerenge bis
an die Alpen hin und die Regierung zu emanzipieren und all seinen ernsten Eifer,
all seine zuverlaessige Hingebung an diese hochherzigen Reformplaene zu setzen.
Ober wirklich, wie erzaehlt wird, sich an die Spitze eines Geheimbundes gestellt
hat, dessen Faeden durch ganz Italien liefen und dessen Mitglieder sich eidlich
2 verpflichteten, zusammenzustehen fuer Drusus und die gemeinschaftliche Sache,
ist nicht auszumachen; aber wenn er auch nicht zu so gefaehrlichen und in der
Tat fuer einen roemischen Beamten unverantwortlichen Dingen die Hand geboten
hat, so ist es doch sicher nicht bei allgemeinen Verheissungen geblieben und
sind, wenngleich vielleicht ohne und gegen seinen Willen, auf seinen Namen hin
bedenkliche Verbindungen geknuepft worden. Jubelnd vernahm man in Italien, dass
Drusus unter Zustimmung der grossen Mehrheit des Senats seine ersten Antraege
durchgesetzt habe; mit noch groesserem Jubel feierten alle Gemeinden Italiens
nicht lange darauf die Genesung des ploetzlich schwer erkrankten Tribuns. Aber
wie Drusus' weitere Absichten sich enthuellten, wechselten die Dinge; er konnte
nicht wagen, das Hauptgesetz einzubringen; er musste verschieben, musste
zoegern, musste bald zurueckweichen. Man vernahm, dass die Majoritaet des Senats
unsicher werde und von ihrem Fuehrer abzufallen drohe; in rascher Folge lief
durch die Gemeinden Italiens die Kunde, dass das durchgebrachte Gesetz kassiert
sei, dass die Kapitalisten unumschraenkter schalteten als je, dass der Tribun
von Moerderhand getroffen, dass er tot sei (Herbst 663 91).
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^1 Diese Ziffern sind den Zensuszahlen der Jahre 639 (115) und 684 (70)
entnommen; waffenfaehige Buerger zaehlte man in jenem Jahr 394336, in diesem
910000 (nach Phlegon fr. 13 Mueller, welchen Satz Clinton und dessen
Ausschreiber faelschlich auf den Zensus von 668 (86) beziehen; nach Liv. ep. 98
wurden - nach der richtigen Lesung - 900000 Koepfe gezaehlt). Die einzige
zwischen diesen beiden bekannte Zaehlungsziffer, die des Zensus von 668 (86),
der nach Hieronymus 463000 Koepfe ergab, ist wohl nur deshalb so gering
ausgefallen, weil er mitten in der Krise der Revolution stattfand. Da ein
Steigen der Bevoelkerung Italiens in der Zeit von 639 (115) bis 684 (70) nicht
denkbar ist, und selbst die Sullanischen Landanweisungen die Luecken, die der
Krieg gerissen, hoechstens gedeckt haben koennen, so darf der Ueberschuss von
reichlich 500000 Waffenfaehigen mit Sicherheit auf die inzwischen erfolgte
Aufnahme der Bundesgenossen zurueckgefuehrt werden. Indes ist es moeglich und
sogar wahrscheinlich, dass in diesen verhaengnisvollen Jahren der Gesamtstand
der italischen Bevoelkerung vielmehr zurueckging; rechnet man das Gesamtdefizit
auf 100000 Waffenfaehige, was nicht uebertrieben erscheint, so kommen fuer die
Zeit des Bundesgenossenkrieges in Italien auf zwei Buerger drei Nichtbuerger.
2 Die Eidesformel ist erhalten (bei Diod. Vat. p. 128); sie lautet: "Ich
schwoere bei dem Kapitolinischen Jupiter und bei der roemischen Vesta und bei
dem angestammten Mars und bei der zeugenden Sonne und bei der naehrenden Erde
und bei den goettlichen Gruendern und Mehrern (den Penaten) der Stadt Rom, dass
mir Freund sein soll und Feind sein soll, wer Freund und Feind ist dem Drusus;
ingleichen dass ich weder meines eigenen noch des Lebens meiner Kinder und
meiner Eltern schonen will, ausser insoweit es dem Drusus frommt und den
Genossen dieses Eides. Wenn ich aber Buerger werden sollte durch das Gesetz des
Drusus, so will ich Rom achten als meine Heimat und Drusus als den groessten
meiner Wohltaeter. Diesen Eid will ich abnehmen so vielen meiner Mitbuerger, als
ich vermag; und schwoere ich recht, so gehe es mir wohl, schwoere ich falsch, so
gehe es mir uebel!"
Indes wird man Wohltun, diesen Bericht mit Vorsicht zu benutzen; er ruehrt
entweder her aus den gegen Drusus von Philippus gehaltenen Reden (worauf die
sinnlose, von dem Auszugmacher der Eidesformel vorgesetzte Ueberschrift 'Eid des
Philippus' zu fuehren scheint) oder im besten Fall aus den spaeter ueber diese
Verschwoerung in Rom aufgenommenen Kriminalprozessakten; und auch bei der
letzteren Annahme bleibt es fraglich, ob diese Eidesformel aus den Inkulpaten
heraus- oder in sie hineininquiriert ward.
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Die letzte Hoffnung, durch Vertrag die Aufnahme in den roemischen
Buergerverband zu erlangen, ward den Italikern mit Marcus Drusus zu Grabe
getragen. Wozu dieser konservative und energische Mann unter den guenstigsten
Verhaeltnissen seine eigene Partei nicht hatte bestimmen koennen, dazu war
ueberhaupt auf dem Wege der Guete nicht zu gelangen. Den Italikern blieb nur die
Wahl, entweder geduldig sich zu fuegen oder den Versuch, der vor
fuenfunddreissig Jahren durch die Zerstoerung von Fregellae im Keim erstickt
worden war, noch einmal und womoeglich mit gesamter Hand zu wiederholen und mit
den Waffen sei es Rom zu vernichten und zu beerben, sei es wenigstens die
Gleichberechtigung mit Rom zu erzwingen. Es war dieser letztere Entschluss
freilich ein Entschluss der Verzweiflung; wie die Sachen lagen, mochte die
Auflehnung der einzelnen Stadtgemeinden gegen die roemische Regierung gar leicht
noch hoffnungsloser erscheinen als der Aufstand der amerikanischen Pflanzstaedte
gegen das Britische Imperium; allem Anschein nach konnte die roemische Regierung
mit maessiger Aufmerksamkeit und Tatkraft dieser zweiten Schilderhebung das
Schicksal der frueheren bereiten. Allein war es etwa minder ein Entschluss der
Verzweiflung, wenn man stillsass und die Dinge ueber sich kommen liess? Wenn man
sich erinnerte, wie die Roemer ungereizt in Italien zu hausen gewohnt waren, was
war jetzt zu erwarten, wo die angesehensten Maenner in jeder italischen Stadt
mit Drusus in einem Einverstaendnis gestanden hatten oder haben sollten - beides
war hinsichtlich der Folgen ziemlich dasselbe -, das geradezu gegen die jetzt
siegreiche Partei gerichtet und fueglich als Hochverrat zu qualifizieren war?
Allen denen, die an diesem Geheimbund teilgehabt, ja allen, die nur der
Teilhaberschaft verdaechtigt werden konnten, blieb keine andere Wahl, als den
Krieg zu beginnen oder ihren Nacken unter das Henkerbeil zu beugen. Es kam
hinzu, dass fuer eine allgemeine Schilderhebung durch ganz Italien der
gegenwaertige Augenblick noch verhaeltnismaessig guenstige Aussichten darbot.
Wir sind nicht genau darueber unterrichtet, inwieweit die Roemer die Sprengung
der groesseren italischen Eidgenossenschaften durchgefuehrt hatten; es ist indes
nicht unwahrscheinlich, dass die Marser, die Paeligner, vielleicht sogar die
Samniten und Lucaner damals noch in ihrer alten, wenn auch politisch
bedeutungslos gewordenen, zum Teil wohl auf blosse Fest- und Opfergemeinschaft
zurueckgefuehrten Gemeindebuenden zusammenstanden. Immer fand die beginnende
Insurrektion jetzt noch an diesen Verbaenden einen Stuetzpunkt; wer aber konnte
sagen, wie bald die Roemer ebendarum dazu schreiten wuerden, auch sie zu
beseitigen? Der Geheimbund ferner, an dessen Spitze Drusus gestanden haben
sollte, hatte sein wirkliches oder gehofftes Haupt an ihm verloren, aber er
selber bestand und gewaehrte fuer die politische Organisation des Aufstandes
einen wichtigen Anhalt, waehrend die militaerische daran anknuepfen konnte, dass
jede Bundesstadt ihr eigenes Heerwesen und erprobte Soldaten besass. Andrerseits
war man in Rom auf nichts ernstlich gefasst. Man vernahm wohl davon, dass
unruhige Bewegungen in Italien stattfaenden und die bundesgenoessischen
Gemeinden miteinander einen auffallenden Verkehr unterhielten; aber statt
schleunigst die Buerger unter die Waffen zu rufen, begnuegte das regierende
Kollegium sich damit, in herkoemmlicher Art die Beamten zur Wachsamkeit zu
ermahnen und Spione auszusenden, um etwas Genaueres zu erfahren. Die Hauptstadt
war so voellig unverteidigt, dass ein entschlossener marsischer Offizier Quintus
Pompaedius Silo, einer von den vertrautesten Freunden des Drusus, den Plan
entworfen haben soll, an der Spitze einer Schar zuverlaessiger, unter den
Gewaendern Schwerter fuehrender Maenner sich in dieselbe einzuschleichen und
sich ihrer durch einen Handstreich zu bemaechtigen. Ein Aufstand bereitete also
sich vor; Vertraege wurden geschlossen, die Ruestungen still und taetig
betrieben, bis endlich, wie gewoehnlich noch etwas frueher, als die leitenden
Maenner beabsichtigt hatten, durch einen Zufall die Insurrektion zum Ausbruch
kam. Der roemische Praetor mit prokonsularischer Gewalt Gaius Servilius, durch
seine Kundschafter davon benachrichtigt, dass die Stadt Asculum (Ascoli) in den
Abruzzen an die Nachbargemeinden Geiseln sende, begab sich mit seinem Legaten
Fonteius und wenigem Gefolge dorthin und richtete an die eben zur Feier der
grossen Spiele im Theater versammelte Menge eine donnernde Drohrede. Der Anblick
der nur zu bekannten Beile, die Verkuendigung der nur zu ernst gemeinten
Drohungen warf den Funken in den seit Jahrhunderten aufgehaeuften Zunder des
erbitterten Hasses; die roemischen Beamten wurden im Theater selbst von der
Menge zerrissen und sofort, gleich als gelte es, durch einen furchtbaren Frevel
jede Bruecke der Versoehnung abzubrechen, die Tore auf Befehl der Obrigkeit
geschlossen, die saemtlichen in Asculum verweilenden Roemer niedergemacht und
ihre Habe gepluendert. Wie die Flamme durch die Steppe lief die Empoerung durch
die Halbinsel. Voran ging das tapfere und zahlreiche Volk der Marser in
Verbindung mit den kleinen, aber kernigen Eidgenossenschaften in den Abruzzen,
den Paelignern, Marrucinern, Frentanern und Vestinern; der schon genannte
tapfere und kluge Quintus Silo war hier die Seele der Bewegung. Von den Marsern
wurde zuerst den Roemern foermlich abgesagt, wonach spaeterhin dem Krieg der
Name des marsischen blieb. Dem gegebenen Beispiel folgten die samnitischen und
ueberhaupt die Masse der Gemeinden vom Liris und den Abruzzen bis hinab nach
Kalabrien und Apulien, so dass bald in ganz Mittel- und Sueditalien gegen Rom
geruestet ward. Die Etrusker und Umbrer dagegen hielten zu Rom, wie sie bereits
frueher mit den Rittern zusammengehalten hatten gegen Drusus. Es ist
bezeichnend, dass in diesen Landschaften seit alten Zeiten die Grund- und
Geldaristokratie uebermaechtig und der Mittelstand gaenzlich verschwunden war,
wogegen in und an den Abruzzen der Bauernstand sich reiner und frischer bewahrt
hatte als irgendwo sonst in Italien; der Bauern- und ueberhaupt der Mittelstand
also war es, aus dem der Aufstand wesentlich hervorging, wogegen die munizipale
Aristokratie auch jetzt noch Hand in Hand ging mit der hauptsaechlichen
Regierung. Danach ist es auch leicht erklaerlich, dass in den aufstaendischen
Distrikten einzelne Gemeinden und in den aufstaendischen Gemeinden Minoritaeten
festhielten an dem roemischen Buendnis; wie zum Beispiel die Vestinerstadt Pinna
fuer Rom eine schwere Belagerung aushielt und ein im Hirpinerland gebildetes
Loyalistenkorps unter Minatus Magius von Aeclanum die roemischen Operationen in
Kampanien unterstuetzte. Endlich hielten fest an Rom die am besten gestellten
bundesgenoessischen Gemeinden, in Kampanien, Nola und Nuceria, und die
griechischen Seestaedte Neapolis und Rhegion, desgleichen wenigstens die meisten
latinischen Kolonien, wie zum Beispiel Alba und Aesernia - ebenwie im
Hannibalischen Kriege die latinischen und die griechischen Staedte im ganzen
fuer die sabellischen gegen Rom Partei genommen hatten. Die Vorfahren hatten
Italiens Beherrschung auf die aristokratische Gliederung gegruendet und mit
geschickter Abstufung der Abhaengigkeiten die schlechter gestellten Gemeinden
durch die besseren Rechts, innerhalb jeder Gemeinde aber die Buergerschaft durch
die Munizipalaristokratie in Untertaenigkeit gehalten. Erst jetzt, unter dem
unvergleichlich schlechten Regiment der Oligarchie, erprobte es sich
vollstaendig, wie fest und gewaltig die Staatsmaenner des vierten und fuenften
Jahrhunderts ihre Werksteine ineinandergefuegt hatten; auch diese Sturmflut
hielt der vielfach erschuetterte Bau noch aus. Freilich war damit, dass die
besser gestellten Staedte nicht auf den ersten Stoss von Rom liessen, noch
keineswegs gesagt, dass sie auch jetzt, wie im Hannibalischen Kriege, auf die
Laenge und nach schweren Niederlagen ausdauern wuerden, ohne in ihrer Treue
gegen Rom zu schwanken; die Feuerprobe war noch nicht ueberstanden.
Das erste Blut war also geflossen und Italien in zwei grosse Heerlager
auseinandergetreten. Zwar fehlte, wie wir sahen, noch gar viel an einer
allgemeinen Schilderhebung der italischen Bundesgenossenschaft; dennoch hatte
die Insurrektion schon eine vielleicht die Hoffnungen der Fuehrer selbst
uebertreffende Ausdehnung gewonnen, und die Insurgenten konnten ohne Uebermut
daran denken, der roemischen Regierung ein billiges Abkommen anzubieten. Sie
sandten Boten nach Rom und machten sich anheischig, gegen Aufnahme in den
Buergerverband die Waffen niederzulegen; es war vergebens. Der Gemeinsinn, der
so lange in Rom vermisst worden war, schien ploetzlich wiedergekehrt zu sein,
nun es sich darum handelte, einem gerechten und jetzt auch mit ansehnlicher
Macht unterstuetzten Begehren der Untertanen mit starrer Borniertheit in den Weg
zu treten. Die naechste Folge der italischen Insurrektion war, aehnlich wie nach
den Niederlagen, die die Regierungspolitik in Afrika und Gallien erlitten hatte,
die Eroeffnung eines Prozesskrieges, mittels dessen die Richteraristokratie
Rache nahm an denjenigen Maennern der Regierung, in denen man, mit Recht oder
Unrecht, die naechste Ursache dieses Unheils sah. Auf den Antrag des Tribuns
Quintus Varius ward trotz des Widerstandes der Optimaten und trotz der
tribunizischen Interzession eine besondere Hochverratskommission, natuerlich aus
dem mit offener Gewalt fuer diesen Antrag kaempfenden Ritterstand, niedergesetzt
zur Untersuchung der von Drusus angezettelten und, wie in Italien so auch in
Rom, weitverzweigten Verschwoerung, aus der die Insurrektion hervorgegangen war
und die jetzt, da halb Italien in Waffen stand, der gesamten erbitterten und
erschreckten Buergerschaft als unzweifelhafter Landesverrat erschien. Die
Urteile dieser Kommission raeumten stark auf in den Reihen der senatorischen
Vermittlungspartei; unter andern namhaften Maennern ward Drusus' genauer Freund,
der junge talentvolle Gaius Cotta, in die Verbannung gesandt, und mit Not
entging der greise Marcus Scaurus dem gleichen Schicksal. Der Verdacht gegen die
den Reformen des Drusus geneigten Senatoren ging soweit, dass bald nachher der
Konsul Lupus aus dem Lager an den Senat berichtete ueber die Verbindungen, die
zwischen den Optimaten in seinem Lager und dem Feinde bestaendig unterhalten
wuerden; ein Verdacht, der sich freilich bald durch das Aufgreifen marsischer
Spione als unbegruendet auswies. Insofern konnte der Koenig Mithradates nicht
mit Unrecht sagen, dass der Hader der Faktionen aerger als der
Bundesgenossenkrieg selbst den roemischen Staat zerruettete. Zunaechst indes
stellte der Ausbruch der Insurrektion und der Terrorismus, den die
Hochverratskommission uebte, wenigstens einen Schein her von Einigkeit und
Kraft. Die Parteifehden schwiegen; die faehigen Offiziere aller Farben,
Demokraten wie Gaius Marius, Aristokraten wie Lucius Sulla, Freunde des Drusus
wie Publius Sulpicius Rufus, stellten sich der Regierung zur Verfuegung; die
Getreideverteilungen wurden, wie es scheint, um diese Zeit durch Volksbeschluss
wesentlich beschraenkt, um die finanziellen Kraefte des Staates fuer den Krieg
zusammenzuhalten, was um so notwendiger wir, als bei der drohenden Stellung des
Koenigs Mithradates die Provinz Asia jeden Augenblick in Feindeshand geraten und
damit eine der Hauptquellen des roemischen Schatzes versiegen konnte; die
Gerichte stellten mit Ausnahme der Hochverratskommission nach Beschluss des
Senats vorlaeufig ihre Taetigkeit ein; alle Geschaefte stockten und man dachte
an nichts als an Aushebung von Soldaten und Anfertigung von Waffen.
Waehrend also der fuehrende Staat in Voraussicht des bevorstehenden
schweren Krieges sich straffer zusammennahm, hatten die Insurgenten die
schwierigere Aufgabe zu loesen, sich waehrend des Kampfes politisch zu
organisieren. In dem inmitten der marsischen, samnitischen, marrucinischen und
vestinischen Gaue, also im Herzen der insurgierten Landschaften belegenen
Gebiete der Paeligner, in der schoenen Ebene an dem Pescarafluss ward die Stadt
Corfinium auserlesen zum Gegen-Rom oder zur Stadt Italia, deren Buergerrecht den
Buergern saemtlicher insurgierter Gemeinden erteilt ward; hier wurden in
entsprechender Groesse Markt und Rathaus abgesteckt. Ein Senat von fuenfhundert
Mitgliedern erhielt den Auftrag, die Verfassung festzustellen, und die
Oberleitung des Kriegswesens. Nach seiner Anordnung erlas die Buergerschaft aus
den Maennern senatorischen Ranges zwei Konsuln und zwoelf Praetoren, die ebenwie
Roms zwei Konsuln und sechs Praetoren die hoechste Amtsgewalt in Krieg und
Frieden .uebernahmen. Die lateinische Sprache, die damals schon bei den Marsern
und Picentern die landuebliche war, blieb in offiziellem Gebrauch, aber es trat
ihr die samnitische als die im suedlichen Italien vorherrschende
gleichberechtigt zur Seite und beider bediente man sich abwechselnd auf den
Silbermuenzen, die man nach roemischen Mustern und nach roemischem Fuss auf den
Namen des neuen italischen Staates zu schlagen anfing, also das seit zwei
Jahrhunderten von Rom ausgeuebte Muenzmonopol ebenfalls ihm aneignend. Es geht
aus diesen Bestimmungen hervor, was sich freilich schon von selbst versteht,
dass die Italiker jetzt nicht mehr sich Gleichberechtigung von den Roemern zu
erstreiten, sondern diese zu vernichten oder zu unterwerfen und einen neuen
Staat zu bilden gedachten. Aber es geht daraus auch hervor, dass ihre Verfassung
nichts war als ein reiner Abklatsch der roemischen oder, was dasselbe ist, die
altgewohnte, bei den italischen Nationen seit undenklicher Zeit hergebrachte
Politik: eine Stadtordnung statt einer Staatskonstitution, mit Urversammlungen
von gleicher Unbehilflichkeit und Nichtigkeit, wie die roemischen Komitien es
waren, mit einem regierenden Kollegium, das dieselben Elemente der Oligarchie in
sich trug wie der roemische Senat, mit einer in gleicher Art durch eine Vielzahl
konkurrierender hoechster Beamten ausgeuebten Exekutive - es geht diese
Nachbildung bis in das kleinste Detail hinab, wie zum Beispiel der Konsul- oder
Praetortitel des hoechstkommandierenden Magistrats auch von den Feldherren der
Italiker nach einem Siege vertauscht wird mit dem Titel Imperator. Es aendert
sich eben nichts als der Name, ganz wie auf den Muenzen der Insurgenten dasselbe
Goetterbild erscheint und nur die Beschrift nicht Roma, sondern Italia lautet.
Nur darin unterscheidet, nicht zu seinem Vorteil, sich dies Insurgenten-Rom von
dem urspruenglichen, dass das letztere denn doch eine staedtische Entwicklung
gehabt und seine unnatuerliche Zwischenstellung zwischen Stadt und Staat
wenigstens auf natuerlichem Wege sich gebildet hatte, wogegen das neue Italia
gar nichts war als der Kongressplatz der Insurgenten und durch eine reine
Legalfiktion die Bewohner der Halbinsel zu Buergern dieser neuen Hauptstadt
gestempelt wurden. Bezeichnend aber ist es, dass hier, wo die ploetzliche
Verschmelzung einer Anzahl einzelner Gemeinden zu einer neuen politischen
Einheit den Gedanken einer Repraesentativverfassung im modernen Sinn so
nahelegte, doch von einer solchen keine Spur, ja das Gegenteil sich zeigt 3 und
nur die kommunale Organisation in einer noch widersinnigeren Weise als bisher
reproduziert wird. Vielleicht nirgends zeigt es sich so deutlich wie hier, dass
dem Altertum die freie Verfassung unzertrennlich ist von dem Auftreten des
souveraenen Volkes in eigener Person in den Urversammlungen oder von der Stadt,
und dass der grosse Grundgedanke des heutigen republikanisch-konstitutionellen
Staates: die Volkssouveraenitaet auszudruecken durch eine
Repraesentantenversammlung, dieser Gedanke, ohne den der freie Staat ein Unding
waere, ganz und vollkommen modern ist. Selbst die italische Staatenbildung,
obwohl sie in den gewissermassen repraesentativen Senaten und in dem
Zuruecktreten der Komitien dem freien Staat der Neuzeit sich naehert, hat doch
weder als Rom noch als Italia jemals die Grenzlinie zu ueberschreiten vermocht.
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3 Selbst aus unserer duerftigen Kunde, worunter Diodor (p. 538) und Strabon
(5, 4, 2) noch das Beste geben, erhellt dies sehr bestimmt; wie denn zum
Beispiel der letztere ausdruecklich sagt, dass die Buergerschaft die Beamten
waehlte. Dass der Senat von Italia in anderer Weise gebildet werden und andere
Kompetenz haben sollte als der roemische, ist wohl behauptet, aber nicht
bewiesen worden. Man wird bei der ersten Zusammensetzung natuerlich fuer eine
einigermassen gleichmaessige Vertretung der insurgierten Staedte gesorgt haben;
allein dass die Senatoren von Rechts wegen von den Gemeinden deputiert werden
sollten, ist nirgends ueberliefert. Ebensowenig schliesst der Auftrag an den
Senat, die Verfassung zu entwerfen, die Promulgation durch den Beamten und die
Ratifikation durch die Volksversammlung aus.
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So begann wenige Monate nach Drusus' Tode im Winter 663/64 (91/90) der
Kampf, wie eine der Insurgentenmuenzen ihn darstellt, des sabellinischen Stiers
gegen die roemische Woelfin. Beiderseits ruestete man eifrig; in Italia wurden
grosse Vorraete an Waffen, Zufuhr und Geld aufgehaeuft; in Rom bezog man aus den
Provinzen, namentlich aus Sizilien, die erforderlichen Vorraete und setzte fuer
alle Faelle die lange vernachlaessigten Mauern in Verteidigungszustand. Die
Streitkraefte waren einigermassen gleich gewogen. Die Roemer fuellten die
Luecken in den italischen Kontingenten teils durch gesteigerte Aushebung aus der
Buergerschaft und aus den schon fast ganz romanisierten Bewohnern der
Keltenlandschaften diesseits der Alpen, von denen allein bei der kampanischen
Armee 10000 dienten 4, teils durch die Zuzuege der Numidier und anderer
ueberseeischer Nationen, und brachten mit Hilfe der griechischen und
kleinasiatischen Freistaedte eine Kriegsflotte zusammen 5. Beiderseits wurden,
ohne die Besatzungen zu rechnen, bis 100000 Soldaten mobil gemacht 6 und an
Tuechtigkeit der Mannschaft, an Kriegstaktik und Bewaffnung standen die Italiker
hinter den Roemern in nichts zurueck. Die Fuehrung des Krieges war fuer die
Insurgenten wie fuer die Roemer deswegen sehr schwierig, weil das aufstaendische
Gebiet sehr ausgedehnt und eine grosse Zahl zu Rom haltender Festungen in
demselben zerstreut war; so dass einerseits die Insurgenten sich genoetigt
sahen, einen sehr zersplitternden und zeitraubenden Festungskrieg mit einer
ausgedehnten Grenzdeckung zu verbinden, andrerseits die Roemer nicht wohl anders
konnten, als die nirgends recht zentralisierte Insurrektion in allen
insurgierten Landschaften zu bekaempfen. Militaerisch zerfiel das insurgierte
Land in zwei Haelften: in der noerdlichen, die von Picenum und den Abruzzen bis
an die kampanische Nordgrenze reichte und die lateinisch redenden Distrikte


 


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